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Aktionswoche Alkohol: PKV gefährdet Versichertenleben

BPtK: Behandlung von Alkoholerkrankungen muss Standard sein

(BPtK) Die private Krankenversicherung (PKV) gefährdet das Leben Alkoholabhängiger. Wer – wie knapp neun Millionen Menschen in Deutschland – privat krankenversichert ist, bekommt bei einer Alkoholerkrankung nicht immer die notwendigen Behandlungen. Anders als die gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen die privaten häufig weder die Kosten für den körperlichen Entzug im Krankenhaus noch die Entwöhnung in der Rehabilitation. Die private Krankenversicherung schließt bei Alkoholerkrankungen die Standardbehandlung grundsätzlich aus.

„Ein Entzug ohne ärztliche Kontrolle gefährdet das Leben von alkoholkranken Versicherten“, warnt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). „Die Weigerung privater Krankenversicherungen, die Kosten für notwendige Behandlungen von Alkoholerkrankungen zu übernehmen, ist unverantwortlich. Privat Krankenversicherte, die finanziell nicht in der Lage sind, die Rechnungen für Entzug und Entwöhnung selbst zu tragen, werden in den gefährlichen Entzug ohne ärztliche Kontrolle gedrängt. Die BPtK fordert deshalb die privaten Krankenversicherungen auf, den Ausschluss der Entzugs- und Entwöhnungsmaßnahmen bei Alkoholerkrankungen in ihren Musterverträgen zu streichen.“

Das Bürgerliche Gesetzbuch verbietet Einschränkungen in Versicherungsbedingungen, wenn dadurch die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist. „Die Rechtsprechung in den letzten Jahren zeigt, dass die Gerichte vor diesem Hintergrund immer weniger bereit sind, den Leistungsausschluss bei Alkoholerkrankungen hinzunehmen“, erklärt BPtK-Präsident Munz. „Die privaten Krankenversicherungen sollten jetzt das Heft selbst in die Hand nehmen und sich nicht von den Gerichten treiben lassen.“

Verbesserung der Suizidprävention in Deutschland

3,5 Millionen Euro Fördermittel für Forschung

(BPtK) In Deutschland wird nicht genug für die Suizidprävention getan. Mit etwa 12 Suiziden je 100.000 Einwohnern jährlich liegt Deutschland im internationalen Vergleich im oberen Drittel. Psychische Erkrankungen sind die Hauptursache für etwa 10.000 Selbsttötungen pro Jahr. Zehnmal so viele Menschen unternehmen Suizidversuche. „Der europäische Vergleich zeigt, dass es Möglichkeiten gibt, die Anzahl der Suizide in Deutschland zu senken“, erklärt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). „Wir müssen zum Beispiel besondere Risikogruppen wie Männer und ältere Menschen mit unseren Hilfs- und Versorgungsangeboten besser erreichen.“

Das Bundesministerium für Gesundheit fördert jetzt befristet bis zum Jahr 2020 Forschungsprojekte zur Suizidprävention mit einem Gesamtvolumen von 3,5 Millionen Euro. Damit sollen bestehende Hilfs- und Beratungskonzepte evaluiert und neue Maßnahmen und Konzepte zur Vermeidung von Suiziden und Suizidversuchen entwickelt werden. Wesentlich für erfolgreiche Prävention ist die Verfügbarkeit und Inanspruchnahme passgenauer Hilfsangebote, die auf den spezifischen Bedarf von Risikogruppen zugeschnitten sind. Förderschwerpunkte liegen daher darauf, durch Aufklärung ein Bewusstsein im sozialen Umfeld von Risikogruppen zu schaffen und die Beteiligten in der Suizidprävention besser zu vernetzen. „Psychotherapie ist zentraler Bestandteil von Suizidprävention“, erläutert Munz. „Wenn gefährdete Menschen durch Entstigmatisierung und bessere Vernetzung von Hilfsangeboten rechtzeitig psychotherapeutisch versorgt werden, können wir viel in der Suizidprävention in Deutschland erreichen.“

Die Bereitstellung der Fördermittel geht auf eine Initiative von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Deutschen Bundestag zurück (BT-Drs. 18/5104), der sich CDU/CSU und SPD angeschlossen haben.

Landespsychotherapeutentag 2017

Liegt die Zukunft der Psychotherapie im Internet?

(LPK BW) Am 01.07.2017 findet im Hotel Pullmann, Vollmoellerstr. 5 in Stuttgart von 10.30-16.45 Uhr der nächste Landespsychotherapeutentag zum Thema „Liegt die Zukunft der Psychotherapie im Internet?“ statt. Zur Eröffnung haben wir den Minister für Soziales und Integration Manne Lucha eingeladen. Geplant sind Vorträge zur gesellschaftlichen Bedeutung des Internets in der oder anstelle von Psychotherapie sowie aktuelle Entwicklungen von internetgestützter Psychotherapie und Nutzung des Internets in psychotherapeutischen Behandlungen und deren Wirksamkeit in verschiedenen Settings. Der Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer wird den BPtK-Standpunkt „Internet in der Psychotherapie“ vorstellen. Abschließend haben wir ausreichend Zeit für umfassende Diskussion zu diesem sicher kontrovers eingeschätzten Thema eingeplant.

Programm

10:30

Begrüßung (Dr. Dietrich Munz, Präsident der LPK BW und BPtK)

Grußwort (Manne Lucha, Minister für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg)

11:00 Psychotherapie in der zweiten Postmoderne – schlanke Gesundheitsleistung oder was kann eine virtuelle Beziehung leisten? (Jürgen Hardt, private Praxis Wetzlar)
11:30 Internetbasierte psychotherapeutische Interventionen: Wirksamkeit und Beziehungserleben (Prof. Dr. Christine Knaevelsrud, FU Berlin)
12:00 Blended Therapy: Integration neuer Medien in den psychotherapeutischen Alltag (Prof. Dr. Harald Baumeister, Universität Ulm)
12:30 Pause (Imbiss)
13:30 Verbesserung der Versorgungskontinuität durch internetbasierte Interventionen (PD Dr. Stephanie Bauer, Univ.-Klinikum Heidelberg)
14:00 eHealth – neue Chancen für die frühzeitige Versorgung psychisch kranker Menschen? (Andreas Vogt, Techniker Krankenkasse)
14:30 Position der BPtK zu internet- bzw. softwareunterstützten Psychotherapie (Dr. Dietrich Munz, Präsident der LPK BW und BPtK)
15:00 Diskussion mit den Referenten (Moderation: Cornelia Wanke, Berlin)
16:30 Ende – Open End bei Suppe und Fingerfood

 

BPtK fordert mehr Honorargerechtigkeit

Offener Brief an Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe

(BPtK) Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) hat in einem Offenen Brief an Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe mehr Honorargerechtigkeit für psychotherapeutische Leistungen gefordert. Der Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses vom 29. März 2017 zur Vergütung hat in der der deutschen Psychotherapeutenschaft für erhebliche Empörung gesorgt. Die falsche Einschätzung der neuen psychotherapeutischen Sprechstunde und Akutbehandlung ist für viele Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten ein weiterer Beleg für die strukturelle Unterbewertung ihrer Leistungen.

Die BPtK sieht deshalb politischen Handlungsbedarf, damit Psychotherapeuten zukünftig angemessen honoriert werden. „Wir benötigen präzisere gesetzliche Regelungen“, erklärt BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz. „Der Bewertungsausschuss muss eindeutige Vorgaben bekommen, wann und nach welchen Kriterien er die Entwicklung der psychotherapeutischen Honorare überprüfen und anpassen muss.“

Psychotherapeutische Leistungen sind strukturell unterbewertet. Mit ihren Gesprächsleistungen können psychotherapeutische Praxen nicht annähernd die gleiche angemessene Vergütung wie ärztlichen Praxen erzielen. Eine psychotherapeutische Praxis erwirtschaftet rund 71.500 Euro pro Jahr, eine fachärztliche Praxis dagegen ein Jahreseinkommen von rund 141.500 Euro.

Für diese weit unterdurchschnittliche Honorierung erbringen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten hochqualifizierte und intensive Arbeit. Die Vergütung der Gesprächsleistungen ist an den zeitlichen Einsatz von 50 Minuten gebunden. „Diagnostische und therapeutische Arbeit unmittelbar mit dem Patienten, die sich nicht verkürzen lässt, wird im deutschen Gesundheitssystem außerordentlich schlecht vergütet“, stellt BPtK-Präsident Munz fest. „Mit Apparatemedizin lässt sich ein Vielfaches an Einkommen erzielen. Das ist grundsätzlich falsch.“

Die BPtK stellt auch irreführende Aussagen der gesetzlichen Krankenversicherung über die Arbeitszeiten von niedergelassenen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten richtig. Eine psychotherapeutische Praxis leistet durchschnittlich 45 Wochenarbeitsstunden. Hiervon entfallen 27 Stunden auf die unmittelbare Patientenbehandlung, knapp 10 Stunden auf psychotherapeutische Tätigkeiten ohne unmittelbaren Patientenkontakt und 8 Stunden auf Praxismanagement und Fortbildung.

Die BPtK fordert auch vom Bundesgesundheitsministerium eine formelle Beanstandung des Beschlusses des Erweiterten Bewertungsausschusses. Die Berechnung der Strukturzuschläge für das Praxispersonal ist aus Sicht der BPtK eindeutig rechtswidrig. In dieser Berechnung fehlen die probatorischen Sitzungen und die Gesprächsziffern. In seinem Urteil vom März dieses Jahres hat das Sozialgericht Marburg festgestellt, dass die seit 2012 geltenden Strukturzuschläge nicht den Vorgaben des Bundessozialgerichts entsprechen.

Besserer Schutz von geflüchteten Frauen und Kindern notwendig

BPtK fordert sichere Unterkünfte und psychosoziale Versorgung

(BPtK) Frauen und Kinder, die vor Krieg und Verfolgung flüchten, erleben häufig auch auf der Flucht schwere traumatische Verletzungen. Insbesondere auf afrikanischen Fluchtwegen sind sie oft allein unterwegs und besonders wehrlos gegenüber Lösegelderpressern, Vergewaltigern und gewalttätigen Banden. „Die Erlebnisse auf der Flucht sind häufig genauso grauenhaft wie die Erlebnisse in ihrer Heimat“, erklärt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). „Gerade geflüchtete Frauen und Kinder, die in Deutschland Aufnahme und Schutz suchen, brauchen deshalb unsere besondere Fürsorge. Die erschreckende Realität ist aber leider, dass sich Frauen und Kinder auch in Flüchtlingsunterkünften häufig nicht sicher fühlen.“

Traumatisierte Menschen benötigen grundsätzlich eine Situation, in der sie sich sicher und aufgehoben fühlen, in der sie ausreichend Privatsphäre sowie psychosoziale Beratung und Betreuung erhalten. Die BPtK fordert deshalb, die Unterbringung und die Gesundheitsversorgung insbesondere von geflüchteten Frauen und Kindern dringend zu verbessern. „Wir brauchen verbindliche Mindeststandards für den Schutz von Frauen und Kindern in Flüchtlingsunterkünften“, stellt BPtK-Präsident Munz fest. „Für ihre Betreuung benötigen wir außerdem mehr geschultes Personal, Dolmetscher und eine gesicherte Finanzierung einer psychosozialen Erstversorgung sowie von Psychotherapie, wenn psychische Erkrankungen vorliegen.“

Drei aktuelle Studien belegen, dass die Unterbringung und Gesundheitsversorgung von geflüchteten Frauen und Kindern in Deutschland mangelhaft sind.

Geflüchtete Frauen besonders gefährdet

Geflüchtete Frauen bewerten vor allem ihre Unterbringung als schlecht oder sehr schlecht. In einer Studie, die von der Integrationsbeauftragten Aydan Özoğuz in Auftrag gegeben wurde, beklagen sie, dass es an ausreichender Privatsphäre und Rückzugsmöglichkeiten fehle. Die hygienischen Bedingungen seien zum Teil mangelhaft. Oftmals fühlten sie sich in den Unterkünften nicht sicher.

Mehr als ein Drittel beklagt auch eine mangelhafte medizinische Versorgung. Nicht einmal jede zehnte geflüchtete Frau erhielt psychologische Betreuung – und das, obwohl die Mehrzahl der Frauen in ihrer Heimat oder auf der Flucht Traumatisches erlebt hatte. Die Mehrheit der befragten Frauen flüchtete vor Lebensgefahr, Krieg und Terror. Auch Angst vor Ehrenmord, Zwangsverheiratung, sexueller Gewalt oder Genitalverstümmelung wurden als Fluchtgründe genannt. Besonders Frauen aus Eritrea waren Opfer von Folter oder sexueller Gewalt.

Viele afrikanische Frauen machen sich alleine auf die Flucht und sind daher besonders gefährdet. „Wir müssen insbesondere auf die Frauen aus afrikanischen Ländern achten, weil sie häufig alleine geflüchtet sind und unvorstellbare Grausamkeiten erlebt haben. Sie brauchen unbedingt unsere besondere Aufmerksamkeit“, betont BPtK-Präsident Munz.

Flüchtlingskinder brauchen Sicherheit und Rückzugsmöglichkeiten

Auch Flüchtlingskinder leiden unter ihrer Situation in Deutschland, wie eine UNICEF-Studie belegt. Demnach verbringen viele Flüchtlingskinder mehrere Monate in Unterkünften, die nicht ihrem besonderen Schutzbedürfnis entsprechen. Dies wird auch von der Kinderkommission des Deutschen Bundestages kritisiert. Das Zusammenleben mit fremden Menschen auf engstem Raum ohne die Möglichkeit, ein Zimmer abzuschließen, bedeutet für die Kinder ständigen großen Stress und Unsicherheit. „Kindern und Jugendlichen fällt es ohnehin schon schwer, ihre traumatischen Erlebnisse in der Heimat und auf der Flucht zu verarbeiten. Die Situation in Flüchtlingsunterkünften kann deshalb dazu führen, dass sie starke psychische Beschwerden und Erkrankungen entwickeln oder sich bestehende Leiden verschlimmern“, erklärt Munz. „Familien mit Kindern sollten deshalb so schnell wie möglich aus Gemeinschaftsunterkünften in eigene Wohnungen umziehen dürfen.“ Auch die Kinderkommission des Bundestages fordert, Flüchtlingsfamilien dezentral in Wohnungen unterzubringen, damit sie am normalen Alltagsleben teilhaben können. Darüber hinaus empfiehlt sie, dass die Zusammenarbeit zwischen Kinder- und Jugendhilfe und Gemeinschaftsunterkünften gestärkt und Beratungsangebote in den Unterkünften vorgehalten werden sollten.

Gerade Kinder leiden unter ihrer Unterbringung und der Ungewissheit, ob sie wieder abgeschoben werden. Nicht selten haben sie eine psychische Erkrankung und benötigen eine Psychotherapie. Trotz vorliegender Indikation lehnen es deutsche Behörden oft jedoch ab, die Kosten für eine Behandlung zu übernehmen. Unbehandelte psychische Erkrankungen im Kindesalter können einen Menschen jedoch ein ganzes Leben lang belasten“, stellt der BPtK-Präsident fest. „Wenn Kinder psychisch gefährdet oder krank sind, muss ihnen schnell und unbürokratisch geholfen werden.“ Die Kinderkommission fordert in diesem Zusammenhang, psychosoziale Zentren und vergleichbare Angebote für Flüchtlinge auszubauen und verlässlich zu finanzieren.

Unbegleitete Minderjährige besonders häufig traumatisiert

Zur besonderen Situation unbegleiteter Minderjähriger hat die Bundesregierung einen Bericht veröffentlicht. Danach haben unbegleitete Kinder und Jugendliche auf ihrer Flucht extreme Belastungen erlebt. Sie sind häufiger traumatisiert als Kinder und Jugendliche, die mit ihren Familien geflüchtet sind. „Unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen fehlt der unverzichtbare familiäre Rückhalt“, so Munz. „Sie benötigen mehr als alle anderen verlässliche Betreuung und Behandlung bei psychischen Erkrankungen.“

Neue psychotherapeutische Sprechstunde

Kurzfristige und umfassende Beratung bei psychischen Beschwerden

(BPtK) Ab dem 1. April können sich Menschen mit psychischen Beschwerden kurzfristig und umfassend bei einem Psychotherapeuten beraten lassen. Dafür bieten Psychotherapeuten ab dem nächsten Monat eine Sprechstunde an, die es bisher nicht gab. Ratsuchende können dadurch deutlich schneller als bislang einen ersten Termin erhalten.

„Für Patienten sind die langen Wartezeiten auf ein erstes Gespräch bei einem Psychotherapeuten damit Vergangenheit“, erklärt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). „Zukünftig ist es möglich, beim Psychotherapeuten kurzfristig abklären lassen, wie psychische Beschwerden einzuschätzen sind“. Der Psychotherapeut ist damit ein zeitnah erreichbarer Ansprechpartner für alle psychischen Beschwerden und Krankheiten, bei denen ein Patient selbst nicht mehr weiter weiß.“

Insgesamt erhöht sich danach jedoch nicht die Zahl der Behandlungsplätze, sondern sie wird eher noch knapper. Viele Patienten werden im Anschluss an die Sprechstunde weiterhin lange warten müssen, bis sie eine ambulante Psychotherapie beginnen können.

In einer psychotherapeutischen Sprechstunde erfährt der Patient zum Beispiel:

  • Wie sind meine psychischen Beschwerden einzuschätzen?
  • Was kann ich selbst tun, damit es mir psychisch wieder besser geht?
  • Welche weitere Beratung kann ich nutzen?
  • Brauche ich eine Kurz- oder Langzeittherapie, weil ich an einer psychischen Erkrankung leide?
  • Benötige ich besonders schnell Hilfe und deshalb eine Akuttherapie?
  • Ist eine Überweisung in ein Krankenhaus ratsam?
  • Bin ich weiter arbeitsfähig?
  • Ist meine Erwerbsfähigkeit gefährdet?
  • Ist eine Einzel- oder Gruppentherapie besser für mich geeignet?

Jeder gesetzlich Krankenversicherte kann sich in einer psychotherapeutischen Sprechstunde beraten lassen. Dafür sollte er telefonisch einen Termin verabreden und zum Gespräch seine Versichertenkarte mitbringen. Ein Antrag bei der Krankenkasse ist nicht notwendig.

Mehr Befugnisse für Psychotherapeuten

Gemeinsamer Bundesausschuss hebt Einschränkungen auf

(BPtK) Psychotherapeuten können zukünftig insbesondere schwer psychisch kranke Menschen umfassender versorgen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat dazu heute beschlossen, dass Psychotherapeuten künftig auch in ein Krankenhaus einweisen und den dafür notwendigen Krankentransport verordnen können. Außerdem können sie Soziotherapie und medizinische Rehabilitation verordnen.

„Ein Psychotherapeut muss dafür sorgen können, dass Patienten zum Beispiel bei Suchterkrankungen oder bei akuter Selbst- oder Fremdgefährdung auf direktem Weg auch eine stationäre Behandlung erhalten“, erklärt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). „Die bisherige Regelung gefährdete eine unmittelbar notwendige Behandlung.“ Vielen schwer psychisch Kranken sei es außerdem erst mit soziotherapeutischer Unterstützung möglich, sich ambulant psychotherapeutisch behandeln zu lassen oder weitere erforderliche medizinische Behandlungen zu erhalten. Durch Soziotherapie lassen sich Krankenhausaufenthalte vermeiden oder verkürzen und hohe stationäre Behandlungskosten verringern. „Dass auch Psychotherapeuten Soziotherapie verordnen können, stärkt ihre Rolle in der Versorgung von schwer psychisch Kranken“, stellte BPtK-Präsident Munz fest.

Die Änderungen der vier G-BA-Richtlinien treten in Kraft, nachdem sie vom Bundesgesundheitsministerium rechtlich geprüft und nicht beanstandet wurden. Mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz hatten Psychotherapeuten im Juli 2015 die Befugnisse erhalten, Soziotherapie, medizinische Rehabilitation und Krankentransporte zu verordnen und ins Krankenhaus einzuweisen. Zugleich war der G-BA beauftragt worden, die Details der Verordnungsbefugnisse in seinen Richtlinien zu regeln.

Studie zur Versorgung psychisch Kranker mit Intelligenzminderung

(LPK BW) Die Studie zur psychotherapeutischen Versorgungssituation von psychisch kranken Menschen mit Intelligenzminderung (IM) in Baden-Württemberg wurde nun fertiggestellt. Die Ergebnisse der gemeinsam mit der Katholischen Hochschule Freiburg (Prof. Traudel Simon) durchgeführten Studie wurden inzwischen im Rahmen der Masterarbeit von Amelie Engenhorst und Katherina Kremitzl zusammengestellt. Wie schon berichtet, hatten sich leider nur etwas mehr als 150 Kammermitglieder an der Befragung beteiligt, weshalb die Ergebnisse mit Sicherheit nicht repräsentativ sind. Sie sind aber dennoch aufschlussreich. Ähnlich einer vor zwei Jahren durchgeführten Befragung zur Versorgung intelligenzgeminderter Kinder und Jugendlicher (Metaxas et al. PTJ 2014) ergab sich in der Bewertung der Versorgung ein sehr schlechtes Gesamtbild: 64 % der Befragten bezeichnen die aktuelle Versorgungssituation für Menschen mit IM als „mangelhaft“, weitere knapp 10 % als „ungenügend“ (Schulnotenskala). Die meisten Therapeuten fühlen sich nicht kompetent im Umgang mit intelligenzgeminderten Patienten, i.d.R. spielt das Thema auch überhaupt keine Rolle in Studium und Ausbildung.

Die Masterarbeit sowie zusammenfassende Vortragsfolien können im Fachportal Versorgungsforschung heruntergeladen werden.

Was benötigen psychisch kranke Flüchtlinge?

BPtK-Round-Table mit Experten aus der Praxis

(BPtK) Seit Ende 2014 haben mehr als eine Million Menschen Schutz in Deutschland gesucht. Ein Großteil dieser Flüchtlinge hat Traumatisches erlebt. Viele von ihnen leiden unter psychischen Beschwerden oder sind psychisch krank und brauchen Hilfe. Ihre gesundheitliche Versorgung ist jedoch viel zu lückenhaft. Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) hat deshalb Initiativen zu einem Round-Table-Gespräch am 16. Februar 2017 nach Berlin eingeladen, die in den letzten zwei Jahren Lösungen entwickelt haben, wie den Flüchtlingen geholfen werden kann. Ziel war es, sich gemeinsam darüber auszutauschen, was praktisch und politisch getan werden sollte, um psychisch kranke Flüchtlinge angemessen zu versorgen.

Flüchtlinge haben Anspruch auf eine angemessene Versorgung

Kaum ein Thema haben die Menschen in Deutschland in den letzten zwei Jahren so kontrovers diskutiert wie die Frage, ob und wie Menschen geholfen werden soll, die in Deutschland Schutz vor Krieg, Gewalt und Folter suchen. Diese Frage ist jedoch ethisch nicht mehr zu verantworten, wenn daraus die Frage wird, ob kranke Flüchtlinge psychotherapeutische oder ärztliche Hilfe erhalten. Kranke Menschen haben ein grundlegendes Recht auf eine angemessene medizinische Hilfe, die nicht davon abhängen kann, woher ein Mensch kommt. „Ärzte und Psychotherapeuten sind verpflichtet, jedem kranken Menschen zu helfen, wenn er körperlich oder seelisch leidet“, stellte BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz klar. „Davon schließen wir Flüchtlinge nicht aus.“

Landeskongress Gesundheit Baden-Württemberg

(LPK BW) Der zweite Landeskongress Gesundheit Baden-Württemberg zum Thema „Aktive Versorgungssteuerung – Wie sehen Behandlungsprozesse der Zukunft aus?“ fand am 27. Januar in Stuttgart statt. Schirmherr war Ministerpräsident Winfried Kretschmann, die LPK BW war als Partner bei Planung und Umsetzung beteiligt.

Staatssekretärin Bärbl Mielich vom Ministerium für Soziales und Integration betonte in Vertretung des Ministers in ihrem Vortrag, das deutsche Gesundheitswesen befinde sich in einem Strukturwandel. Nur mit einer deutlich stärker sektorenübergreifenden und patientenorientierten Versorgung, in der die Telemedizin eine entscheidende Rolle spiele, ließen sich die Herausforderungen bewältigen. Die aktuelle arztzentrierte Versorgungsstruktur, in der sämtliche Kompetenzen getrennt abgerufen werden, sei überholt, interdisziplinäre Versorgungsteams, die auf Augenhöhe miteinander arbeiten, seien die Zukunftsvision.

Lutz Stroppe, Staatssekretär im Bundesministerium für Gesundheit sieht in der demographischen Entwicklung wichtige Chancen für ältere Menschen. Dazu trage unser Gesundheitssystem wesentlich bei, dessen Behandlungsqualität und Finanzierung müsste jedoch erhalten bleiben. Aus der täglichen Praxis des Uni-Klinikums Heidelberg und des Dr. Margarete Fischer-Bosch Instituts Stuttgart wurde in zwei Vorträgen die Vernetzung von Kliniken und der Einsatz telemedizinischer Ansätze als erfolgreiche Instrumente zur besseren Versorgung dargestellt.

In den Foren des „World Café“ am Nachmittag wurden Fragen zu den „Megatrends künftiger Versorgung“ vertieft – etwa die „Digitalisierung und Telemedizin“, „Ambulante Versorgungspfade“ oder die „Aktive Versorgungssteuerung aus Sicht der Patienten“.

In der Podiumsdiskussion wurde ebenfalls die Veränderung der Versorgung durch Einsatz neuer technischer Möglichkeiten angesprochen und hinterfragt, ob die freie Arztwahl auch in Zukunft noch erhalten bleiben könne.

In seinem fundierten und humorvollen Vortrag betonte Günter Danner, Stv. Direktor der Europavertretung der Deutschen Sozialversicherung die Qualität des deutschen Gesundheitssystems, das trotz aller Schwächen ein Wunschzustand vieler Europäer sei. Er verdeutlichte, dass unterschiedlich strukturierte Sozialsysteme innerhalb Europas nur bedingt vergleichbar seien, dass wirksame Methoden eines Systems, z. B. Patientensteuerung in steuerfinanzierten Systemen nicht einfach in andere, z. B. unser krankenkassenfinanziertes System übertragbar seien.

Der zweite Landeskongress war nach Meinung der Teilnehmer sehr erfolgreich und ein Podium für regen Austausch.