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G-BA: Demografiefaktor ohne Überprüfung unbefristet weiter gültig

BPtK: G-BA benachteiligt ältere Menschen auf dem Land

(BPtK) Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat gestern entschieden, den Demografiefaktor unbefristet und für alle Arztgruppen weiter zur Berechnung der notwendigen Anzahl von Praxissitzen einzusetzen. „Damit kommt der G-BA erneut einer ihm gestellten Aufgabe nicht nach“, kritisiert Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). Der G-BA hatte sich 2012 selbst verpflichtet, den Demografiefaktor innerhalb von 5 Jahren daraufhin zu überprüfen, bei welcher Arztgruppe er sinnvoll ist und deshalb fortgeführt werden kann. „Diese Prüfung hat jetzt gar nicht stattgefunden“, stellt BPtK-Präsident Munz fest. „Ohne eine sachliche Begründung benachteiligt der G-BA damit weiterhin ländliche Regionen mit vielen älteren Menschen, in denen ohnehin schon viele psychotherapeutische Praxen fehlen.“

Der G-BA verschiebt damit dringend notwendige Korrekturen an der psychotherapeutischen Bedarfsplanung. Er hatte bereits den gesetzlichen Auftrag, bis Ende 2016 die Bedarfsplanung grundlegend zu überarbeiten und insbesondere für die unzureichende psychotherapeutische Versorgung eine angemessene Lösung zu finden. Schon diesen Auftrag hat der G-BA nicht erledigt. Stattdessen hat er erst Anfang 2017 ein Gutachten in Auftrag gegeben, mit dessen Ergebnissen frühestens im Laufe des nächsten Jahres zu rechnen ist. „Beim Demografiefaktor ist der G-BA bereits an der Differenzierung zwischen den Arztgruppen gescheitert“, kritisiert Munz.

Aktuelle Daten des Robert Koch-Instituts zeigen eindeutig, dass der Demografiefaktor in der psychotherapeutischen Versorgung ungeeignet ist, Unterschiede in der Morbidität der Bevölkerung abzubilden. Die Häufigkeit psychischer Erkrankungen bei den Über-65-Jährigen fällt nur um den Faktor 1,5 geringer aus als bei den Unter-65-Jährigen. Der Demografiefaktor setzt jedoch den psychotherapeutischen Behandlungsbedarf bei älteren Menschen mit einem Bedarf an, der um den Faktor 7,4 niedriger liegt. Der Demografiefaktor führt jetzt jedoch weiterhin dazu, dass für die Über-65-Jährigen nur 13,5 Prozent des Behandlungsbedarfs angenommen wird wie für die Unter-65-Jährigen. Die BPtK hatte gefordert, den Demografiefaktor für die Arztgruppe der Psychotherapeuten aufzuheben.

Neue Praxis-Info „Krankentransport“

BPtK: Was bei der Verordnung von Krankenfahrten und Krankentransporten zu beachten ist

(BPtK) Psychotherapeuten können künftig schwer psychisch kranke Menschen noch umfassender versorgen. Seit Juni 2017 können sie Patientinnen und Patienten in ein Krankenhaus einweisen und den dafür notwendigen Krankentransport verordnen. Außerdem können sie Soziotherapie und medizinische Rehabilitation verschreiben.

Im März 2017 hat der Gemeinsame Bundesausschuss mit seinen Richtlinienänderungen die Voraussetzungen dafür geschaffen. Damit die neuen Befugnisse leichter umgesetzt werden können, informiert die BPtK in ihrer Reihe „Praxis-Info“ darüber, was bei einer Verordnung dieser Leistungen zu beachten ist.

Die Praxis-Info zu Krankentransporten übersetzt die Richtlinie in praktische Anleitungen für die tägliche Arbeit der Psychotherapeuten. Sie erläutert, bei welchen Patienten eine Krankenfahrt oder ein Krankentransport verordnet werden kann, was vom Psychotherapeuten vor einer Verordnung geprüft und beachtet werden muss und wie konkret das Verordnungsformular auszufüllen ist.

Neue Praxis-Info „Krankenhauseinweisung“

BPtK informiert, was bei der Einweisung von Patienten ins Krankenhaus zu beachten ist

(BPtK) Psychotherapeuten können künftig schwer psychisch kranke Menschen noch umfassender versorgen. Seit Juni 2017 können sie Patientinnen und Patienten in ein Krankenhaus einweisen und den dafür notwendigen Krankentransport verordnen. Außerdem können sie Soziotherapie und medizinische Rehabilitation verschreiben. Im März 2017 hat der Gemeinsame Bundesausschuss mit seinen Richtlinienänderungen die Voraussetzungen dafür geschaffen. Damit die neuen Befugnisse leichter umgesetzt werden können, informiert die BPtK in ihrer Reihe „Praxis-Info“ darüber, was bei einer Verordnung dieser Leistungen zu beachten ist.

Die Praxis-Info zur Krankenhauseinweisung übersetzt die Richtlinie in praktische Anleitungen für die tägliche Arbeit der Psychotherapeuten. Sie erläutert, bei welchen Indikationen eine Einweisung in ein Krankenhaus möglich ist, welche Behandlungsalternativen zu prüfen sind und wie konkret das Verordnungsformular auszufüllen ist.

Internetprogramme zur geprüften Leistung für alle Versicherten machen

BPtK-Symposium: Internet in der Psychotherapie

(BPtK) Das Internet spielt mittlerweile in fast allen Lebensbereichen eine wichtige Rolle. Ganz selbstverständlich wird es genutzt, um sich zu informieren und zu kommunizieren. Rund 30 Prozent der Deutschen haben auf ihren Smartphones Gesundheits-Apps installiert. Auch für psychische Erkrankungen gibt es bereits zahlreiche Präventions- und Behandlungsangebote.

Nicht jedem Nutzer ist jedoch klar, worauf er sich einlässt, wenn er Internetprogramme für psychische Beschwerden nutzt. Wird er nur beraten oder schon behandelt? Ist das Programm auf seine Wirksamkeit untersucht? Hat es Nebenwirkungen? Bekommt er während der Nutzung eine Unterstützung? Und wenn ja, von wem? Von einem approbierten Psychotherapeuten oder gibt ein Computer standardisierte Antworten?

Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) veranstaltete deshalb am 27. Juni 2017 in Berlin ein Symposium, um fachliche und politische Aspekte des Internets in der psychotherapeutischen Versorgung zu diskutieren. „Eine Integration des Internets in die Psychotherapie bietet Chancen“, stellte BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz eingangs fest: Programme könnten flexibel im Alltag genutzt werden. Gehbehinderten Patienten könnten z. B. durch Behandlungen per Video besonders beschwerliche Anfahrtswege zum Psychotherapeuten erspart werden. Es stelle sich daher die Frage, wann Internetprogramme die klassische Psychotherapie ergänzen können. Dafür müssen wirksame Internetprogramme aber zunächst zur Regelleistung für alle Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung gemacht werden. In unserem Gesundheitssystem müsse überlegt werden, wie Patienten die bestmögliche Behandlung ihrer psychischen Beschwerden erhalten.

Forschung I: Psychotherapeutische Versorgung per Internet

Prof. Dr. Christine Knaevelsrud von der Freien Universität Berlin gab zunächst einen Überblick über die Forschungsergebnisse zur psychotherapeutischen Versorgung per Internet. Bei Selbsthilfeprogrammen werde das Internet als Informationsmedium genutzt, um auch komplexere Inhalte in systematischer Form anzubieten. Dabei sei in vielen Fällen ein therapeutischer Kontakt nicht vorgesehen. Diese Programme ließen sich mit einer Bibliotherapie vergleichen, bei der Bücher oder Videos genutzt werden, um sich ohne Psychotherapeuten mit psychischen Beschwerden auseinanderzusetzen und sie dadurch zu verringern.

Studie des UKE Hamburg zum Thema „Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs (UKASK)“

– Bitte um Ihre Unterstützung –

(LPK BW) Erfahrungen von sexueller Gewalt und Ausbeutung in Verbindung mit organisierter und/oder ritueller Gewalt, sind bisher gesellschaftlich, psychotherapeutisch und wissenschaftlich wenig anerkannt; sie gelten meist als seltene Randerscheinung oder als unvorstellbar. Obwohl Betroffene seit vielen Jahren Unterstützung im psychosozialen Hilfesystem suchen, hält sich diese Annahme und es gibt kaum spezialisierte Angebote. Zudem fehlen Studien, die es erlauben, systematische Aussagen zu spezifischen Begleiterscheinungen, Folgen und Behandlungsansätzen zu machen. Das UKE-Forschungsteam möchte in Kooperation mit der unabhängigen Kommission zu Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs (UKASK) mit einer mehrteiligen Studie zu einer Veränderung beitragen. Dazu werden derzeit über eine Online Befragung für Betroffene (https://www.limesurvey.uni-hamburg.de/index.php/399896) sowie über eine Online-Befragung für Behandler (https://www.limesurvey.uni-hamburg.de/index.php/924816)  Daten zur aktuellen Versorgungssituation, zu Vorkommen und zu spezifischen Bedarfen nach organisierter  und/oder ritueller Gewalt in Deutschland. Weitere Projektinformationen finden Sie außerdem auf der Homepage der UKASK. Wir bitten unsere Mitglieder, diese wichtige Studie mit ihrer Beteiligung zu unterstützen.
 

BPtK fordert über 700 Psychotherapeuten im Ruhrgebiet zusätzlich

Städte zwischen Duisburg und Dortmund nicht länger benachteiligen

(BPtK) Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) fordert, im Ruhrgebiet über 700 Psychotherapeuten zusätzlich zuzulassen. „Zwischen Duisburg und Dortmund darf sich grundsätzlich nur ein Drittel der Psychotherapeuten wie in anderen Städten niederlassen“, kritisiert BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz. „Wir fordern, die systematische und massive Benachteiligung der psychisch kranken Menschen an Rhein und Ruhr jetzt endlich zu beseitigen.“ Der Gemeinsame Bundesausschuss berät ab heute eine Reform der Bedarfsplanung, nach der die Anzahl der Ärzte und Psychotherapeuten im Ruhrgebiet neu berechnet werden soll.

Das Ruhrgebiet gilt in der bisherigen Bedarfsplanung als „Sonderregion“. Danach werden in den Städten an Ruhr und Emscher deutlich weniger Ärzte und Psychotherapeuten zugelassen als anderswo. „Das ist fachlich nicht zu begründen“, stellt BPtK-Präsident Munz fest. „Die Menschen im Ruhrgebiet sind keineswegs erheblich gesünder als im übrigen Deutschland. In fast allen Großstädten sind die Menschen dort aufgrund der Sozialstruktur und der hohen Arbeitslosigkeit sogar psychisch gefährdeter als im Durchschnitt.“ Aus Sicht der BPtK darf deshalb das nordrhein-westfälische Kohle- und Stahlrevier in der Bedarfsplanung nicht länger als „Sonderregion“ eingeordnet werden. Außerdem muss die Anzahl der zugelassenen Psychotherapeuten an die höhere Häufigkeit psychischer Erkrankungen angepasst werden.

Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“

Ein Beratungsangebot für Betroffene sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten

(LPK BW) Das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ ist ein bundesweites Beratungsangebot für Frauen, die von Gewalt betroffen sind. Es ist rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr kostenlos unter der Telefonnummer 08000 116 016 und online unter www.hilfetelefon.de über den Termin- und Sofort-Chat sowie per E- Mail erreichbar. Mehr als 60 qualifizierte Beraterinnen informieren und beraten gewaltbetroffene Frauen, Personen aus ihrem sozialen Umfeld und Fachkräfte zu allen Formen von Gewalt – kostenlos, anonym, in 17 Sprachen sowie in Deutscher Gebärdensprache und in Leichter Sprache. Alle Beraterinnen sind Fachkräfte, die ein entsprechendes Studium im psychosozialen Bereich absolviert und Erfahrungen in der Beratung gewaltbetroffener Frauen haben. Das Hilfetelefon ist beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben angesiedelt.

WICHTIG: Abmahnwelle – Aktualisierung

zu unserer Nachricht vom 02.08.2017

(LPK BW) Mittlerweile hat der Rechtsanwalt die Zurücknahme der Abmahnungen erklärt und die Rückzahlung bereits bezahlter Gebühren zugesichert. Für Rückfragen können Sie sich an die Rechtsabteilung der Kammer wenden.

WICHTIG: Warnung vor Abmahnungen an Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten

Abmahnungen nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) wegen Nichteinhaltung der Verpflichtung zur Veröffentlichung der Zeiten der telefonischen Erreichbarkeit aus § 1 Abs. 8 Psychotherapie-Richtlinie

(LPK BW) Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

aktuell werden massenhaft Schreiben mit dem Briefkopf einer Anwaltskanzlei an Vertragspsychotherapeutinnen und Vertragspsychotherapeuten versendet, in denen behauptet wird, dass die telefonische Erreichbarkeit der Praxis nicht entsprechend § 1 Abs. 8 Psychotherapie-Richtlinie veröffentlicht werde und deshalb ein Verstoß gegen § 3a des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) vorliege. Der Adressat dieses Schreiben wird aufgefordert, innerhalb weniger Tage eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben und die anwaltliche Kostennote zu begleichen. Wird diesem Begehren nicht nachgekommen, droht der Absender mit der Erhebung einer gerichtlichen Klage.

Die Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg empfiehlt allen betroffenen Mitgliedern, dass weder die Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgegeben werden, noch Zahlungen geleistet werden sollten. Unserer Rechtsauffassung nach sind die Voraussetzungen des § 3a UWG nicht gegeben, sodass die geltend gemachten Ansprüche des Absenders nicht bestehen dürften. Wir können aktuell auch nicht ausschließen, dass es sich um eine betrügerische Masche von Kriminellen handelt, die sich lediglich der Namen von Rechtsanwälten bedienen. Dazu stehen wir im Austausch mit anderen Institutionen im Gesundheitswesen.

Kammermitglieder, die eine Rechtsschutzversicherung haben, können sich anwaltlichen Rat einholen. Im Übrigen steht Ihnen die Rechtsabteilung der Landespsychotherapeutenkammer für Rückfragen zur Verfügung.

Selbsthilfe trifft Psychotherapie

Verstärkte Zusammenarbeit verabredet

(BPtK) Am 28. April 2017 fand das erste bundesweite Round-Table „Selbsthilfe und Psychotherapie“ in Berlin statt. Auf Einladung der Nationalen Kontakt- und Informationsstelle zur Anregung und Unterstützung von Selbsthilfegruppen (NAKOS) und der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) nahmen insgesamt 35 Vertreterinnen und Vertreter der Selbsthilfekontaktstellen und der Landespsychotherapeutenkammern aus dem gesamten Bundesgebiet an dieser Veranstaltung teil. Ziel war, die jeweiligen Behandlungs- und Versorgungsmöglichkeiten kennen zu lernen und Anknüpfungspunkte für eine intensivere Kooperation zu identifizieren.

Mit der neuen Psychotherapie-Richtlinie wurde die Lotsenfunktion der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in der Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen weiter gestärkt. Psychotherapeuten informieren seit dem 1. April Patientinnen und Patienten in der Sprechstunde über Behandlungs- und Therapiemöglichkeiten und ggf. auch über Möglichkeiten der gemeinschaftlichen Selbsthilfe.

Selbsthilfekontaktstellen als niedrigschwellige und wohnortnahe professionelle Unterstützungsstrukturen, die in vielen Landkreisen des Bundesgebietes zur Verfügung stehen, sind für Menschen mit psychischen Problemen oder Erkrankungen wichtige Anlaufstellen und Mittler zur professionellen Versorgung. Sie führen Verzeichnisse über die Selbsthilfegruppen in ihrem Einzugsgebiet, informieren Interessierte und Multiplikatoren über die Selbsthilfearbeit und bieten Unterstützung bei der Gruppengründung und Begleitung in verschiedenen Gruppenphasen. Die Rolle der gemeinschaftlichen Selbsthilfe für die Prävention wurde zuletzt durch das seit 2016 geltende Präventionsgesetz weiter gestärkt.

Die anwesenden Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kontaktstellen berichteten von ihren Erfahrungen, die sie in ihrer Arbeit mit Menschen mit seelischen Erkrankungen und Problemen machen. Problematisch seien dabei immer wieder die Patienten, die keinen Therapieplatz finden und dann Selbsthilfe als Zwischenlösung oder „Therapie light“ in Anspruch nehmen wollen. Dies würde die Selbsthilfegruppen überfordern und werde dem Behandlungsbedarf der Patienten nicht gerecht. Deshalb hoffe man in den Kontaktstellen, dass durch die psychotherapeutische Sprechstunde ein schnellerer Zugang zur Versorgung möglich werde. Zugleich wurde die Sorge geäußert, dass Psychotherapeuten vor dem Hintergrund fehlender Therapieplätze künftig vermehrt auch auf die Angebote der Selbsthilfe verweisen könnten und damit Kapazitätsprobleme bei den Kontaktstellen (insbesondere bei Clearing-Gesprächen) entstehen werden.

Eine zentrale Frage für die Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten war, für wen und unter welchen Voraussetzungen eine Selbsthilfegruppe geeignet sein kann und wem sie die Teilnahme an einer Gruppe empfehlen können und wem eher nicht. Betont wurde, dass es keine allgemeine Indikation für gemeinschaftliche Selbsthilfe als alleinstehendes Versorgungsangebot gebe. Die Gruppenselbsthilfe sei jedoch im Genesungsprozess eine gute ergänzende Möglichkeit parallel zu oder im Anschluss an die psychotherapeutische oder ärztliche Behandlung. Für Menschen in akuten Krisen sei Gruppenselbsthilfe dagegen ungeeignet. Die Bereitschaft, Angebote der Selbsthilfegruppen zu nutzen, sei bei Menschen, die in der Klinik oder auch ambulant eine Psychotherapie kennengelernt haben, am größten, berichteten die Kontaktstellen.

In der abschließenden Erörterung zukünftiger Kooperationsfelder stand zunächst die Empfehlung im Vordergrund, dass Psychotherapeuten Menschen mit psychischen Beschwerden, die sich die Teilnahme an einer Selbsthilfegruppe vorstellen können, auf die örtliche Selbsthilfekontaktstelle hinzuweisen. Alternativ könnten die Praxen bei den Selbsthilfekontaktstellen auch direkt die entsprechenden regionalen Gruppen erfragen. Außerdem könnten die Landespsychotherapeutenkammern zusammen mit den Landesarbeitsgemeinschaften der Selbsthilfekontaktstellen regionale Round-Table-Gespräche durchführen und so einen weiteren Austausch ermöglichen. Ebenso wurden Informationsveranstaltungen zur Selbsthilfe für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten als ein Weg für die Beförderung der Zusammenarbeit genannt. Hier können beispielsweise die von den Kassenärztlichen Vereinigungen (bzw. Kooperationsberatungsstellen für Selbsthilfegruppen und Ärzte) in Nordrhein und Westfalen sowie in Baden-Württemberg entwickelten Seminare für Praxispersonal ein hilfreicher Ansatz sein. Schließlich wurde die Beteiligung der Selbsthilfekontaktstellen und der NAKOS an einer größeren multiprofessionellen Veranstaltung mit den einschlägigen Fachgesellschaften und Verbänden für das Jahr 2018 in Betracht gezogen.