Schlagwortarchiv für: Versorgung

Dolmetscher und Sprachmittler finanzieren

BPtK fordert, sprachliche Barrieren im Gesundheitswesen abzubauen

(BPtK) Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) fordert eine neue Bundesregierung auf, Dolmetscher und Sprachmittler in psychotherapeutischen und ärztlichen Gesprächen zu finanzieren.

Mit dem Patienten zu sprechen, ist insbesondere bei der Behandlung psychischer Erkrankungen unverzichtbar. Damit Psychotherapie gelingen kann, müssen sich Patient und Psychotherapeut in einer Sprache austauschen können. Krankenkassen sind jedoch bisher nicht gesetzlich verpflichtet, Dolmetscher und Sprachmittler für die Behandlung fremdsprachiger Patienten zu bezahlen. Fehlende sprachliche Verständigung, aber auch kulturelle Unterschiede sowie Missverständnisse gefährden daher viel zu häufig eine fachgerechte Diagnostik, Aufklärung und Behandlung von Migranten. „Wenn Patient und Psychotherapeut nicht die gleiche Sprache sprechen, ist es unbedingt notwendig, auf interkulturell geschulte Dolmetscher oder Sprachmittler zurückgreifen zu können“, fordert BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz.

Der Einsatz von Dolmetschern und Sprachmittlern ist auch bei der Behandlung von psychisch kranken Flüchtlingen notwendig. Der Anspruch auf eine Behandlung ohne unüberbrückbare sprachliche Hürden sollte unabhängig vom rechtlichen Status des Patienten bestehen. „Für eine gute Gesundheitsversorgung fremdsprachiger Patienten ist es nicht wichtig, ob sie erst vor Kurzem als Flüchtlinge nach Deutschland gekommen sind oder aus anderen Gründen in Deutschland leben“, erklärt BPtK-Präsident Munz.

Die BPtK fordert deshalb, im SGB V zu regeln, dass die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten für qualifizierte Sprachmittlung übernimmt, wenn diese für eine angemessene Diagnostik, Aufklärung und Behandlung fremdsprachiger Patienten notwendig ist. Um eine angemessene Versorgung von Flüchtlingen sicherzustellen, die noch keinen Anspruch auf die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung haben, ist eine entsprechende Regelung im Asylbewerberleistungsgesetz notwendig.

Schulpsychologie und Psychotherapie

Neue Themenseite im Fachportal der LPK BW

(LPK BW) Um psychisch auffälligen oder beeinträchtigte Schüler frühzeitig zu erkennen, hat die Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg zusammen mit Schulpsychologischen Beratungsstellen und Beratungslehrkräften eine intensivere Kooperation angeschoben. Eine neue Seite im Fachportal bietet dazu Informationen für interessierte Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie für Schulpsychologen, Beratungslehrkräfte, betroffene Schüler und deren Eltern.

=> Fachportal Schulpsychologie und Psychotherapie

Sektorenübergreifende Versorgung psychisch kranker Menschen

BPtK fordert Einrichtung einer Enquête-Kommission

(BPtK) Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) fordert den Bundestag auf, eine Enquête-Kommission zur Versorgung von schwer und chronisch psychisch kranken Menschen einzuberufen.

„Die Versorgung von schwer beeinträchtigten psychisch kranken Menschen geht häufig an deren Bedürfnissen vorbei“, erklärt BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz. „Seit Jahrzehnten mangelt es an einer ausreichenden Koordination, um dem komplexen und individuellen Behandlungs- und Hilfebedarf dieser Menschen gerecht zu werden.“ Die Enquête-Kommission soll innerhalb von 2 Jahren nicht nur grundlegende Empfehlungen zu den Leistungen und zur Organisation einer sektoren-, kostenträger- und berufsgruppenübergreifenden Versorgung von schwer beeinträchtigten psychisch kranken Menschen vorlegen, sondern insbesondere konkrete Vorschläge für einen angemessenen gesetzlichen Rahmen machen.

Trotz jahrzehntelanger Bemühungen ist es bisher nicht gelungen, flächendeckend eine koordinierte Versorgung für Patienten mit komplexem Behandlungs- und Unterstützungsbedarf zu schaffen. Dazu gehören besonders häufig Menschen mit Suchterkrankungen, psychotischen Erkrankungen und schweren affektiven Störungen. Sie sind in vielen Fällen dauerhaft in ihrer gesellschaftlichen und beruflichen Teilhabe eingeschränkt und neben Leistungen des Gesundheitssystems besonders auf Leistungen der Sozial- und Eingliederungshilfe angewiesen.

Auch für schwer und chronisch psychisch kranke Menschen gilt der Grundsatz „ambulant vor stationär“.

  • Steigende Patientenzahlen in psychiatrischen Krankenhäusern belegen jedoch, dass sie nach wie vor zu häufig und zu lange stationär behandelt werden müssen, weil geeignete ambulante Versorgungsangebote fehlen.

Schwer und chronisch psychisch kranke Menschen benötigen ein komplexes Angebot an Behandlungs-, Rehabilitations- und Teilhabeleistungen. Da für die unterschiedlichen Leistungen unterschiedliche Träger und Leistungserbringer zuständig sind, deren Angebote nicht ausreichend koordiniert sind, erhalten Patienten Leistungen häufig zu spät oder gar nicht.

  • Die gesundheitlichen und sozialversicherungsrechtlichen Folgen sind beträchtlich: Immer mehr psychisch kranke Menschen werden erwerbsunfähig und müssen vorzeitig in Rente. Mit den Erwerbsunfähigkeitsrenten ist für sie ein hohes Armutsrisiko verbunden.

Der Auftrag der Enquête-Kommission „Bedarfs- und bedürfnisorientierte Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen“ soll sein, auf der Grundlage einer umfassenden Bestandsaufnahme und einer Analyse des Behandlungs- und Betreuungsbedarfs von psychisch kranken Menschen mit schweren Beeinträchtigungen Empfehlungen für angemessene Versorgungs-, Finanzierungs- und Vergütungsstrukturen zu erarbeiten und daraus konkrete Vorschläge für die notwendigen gesetzlichen Rahmenbedingungen abzuleiten. Die Empfehlungen sollten noch in dieser Legislaturperiode vom Gesetzgeber umgesetzt werden.

Gleiche Chance auf Behandlung in Stadt und Land

BPtK fordert Reform der psychotherapeutischen Bedarfsplanung

(BPtK) Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) fordert die neue Bundesregierung auf, die Versorgung psychisch kranker Menschen auf dem Land zu verbessern. Insbesondere dort fehlen psychotherapeutische Praxen. Damit psychisch kranke Menschen auf dem Land die gleiche Chance auf eine Behandlung haben wie in der Stadt, sind bis zu 4.000 neue Niederlassungen notwendig. Die neue Bundesregierung sollte deshalb den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) mit einer Reform der psychotherapeutischen Bedarfsplanung beauftragen. Der G-BA sollte verpflichtet werden, noch im Jahr 2018 die Verhältniszahlen für die Arztgruppe der Psychotherapeuten auf dem Land und in der Stadt einheitlicher zu gestalten.

Psychisch kranke Menschen auf dem Land haben bisher eine viel geringere Chance, einen Behandlungsplatz bei einem Psychotherapeuten zu finden als Menschen in Ballungszentren. Ursache hierfür ist, dass der G-BA für ländliche Regionen deutlich weniger Psychotherapeuten vorsieht als für Großstädte. Während sich in Städten 36,1 Psychotherapeuten je 100.000 Einwohner niederlassen dürfen, sind es in ländlichen Regionen im ungünstigsten Fall nur 12,8 Psychotherapeuten je 100.000 Einwohner. „Die beträchtlichen Unterschiede zwischen Stadt und Land sind nicht zu begründen“, stellt BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz fest. „Psychische Erkrankungen sind auf dem Land nur unwesentlich seltener als in der Stadt.“ Epidemiologische Daten belegen: In Großstädten werden 30 Prozent der Menschen jedes Jahr psychisch krank, auf dem Land sind es 27 Prozent.

Erst wenn der Gesetzgeber die Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen ausdrücklich zur Änderung der Bedarfsplanung verpflichtet, lässt sich die massive Unterversorgung von psychisch kranken Menschen auf dem Land beseitigen. „Dabei muss der Gesetzgeber diesmal dafür sorgen, dass sich der G-BA an Aufträge und Fristen hält“, mahnt Munz. Der G-BA hatte bereits den gesetzlichen Auftrag, bis Ende 2016 insbesondere die ambulante psychotherapeutische Versorgung zu verbessern. Bis jetzt hat er diesen Auftrag nicht umgesetzt.

Verantwortlich dafür sind die beiden großen Akteure im G-BA. Der GKV-Spitzenverband agiert in der ambulanten Versorgung psychisch kranker Menschen mit nachgewiesen falschen Annahmen und spricht in Verkennung der Realität von „Überversorgung“. Für die Kassenärztliche Bundesvereinigung spielen honorarpolitische Überlegungen eine zentrale Rolle. Obwohl Psychotherapeuten in großen Teilen extrabudgetär vergütet werden, besteht für die Kassenärztlichen Vereinigungen die Gefahr, dass sie für niedergelassene Ärzte geringere Einkommenszuwächse verhandeln können, wenn sie dringend benötigte psychotherapeutische Praxen zulassen. „Der Gesetzgeber darf dieses eigennützige Aufschieben seiner Aufträge nicht mehr hinnehmen“, fordert BPtK-Präsident Munz. Mittelfristig muss auch entschieden werden, wie neue Bedarfe in der ambulanten Versorgung zu finanzieren sind. Auch hier ist der Gesetzgeber noch in dieser Legislaturperiode gefordert.

Für Verbesserungen in der Versorgung qualifizieren

BPtK fordert rasche Reform der Psychotherapeutenausbildung

(BPtK) Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) fordert von der nächsten Bundesregierung eine rasche Reform der Psychotherapeutenausbildung. Psychotherapeuten müssen besser für ein differenziertes Versorgungsangebot qualifiziert werden. Vor allem aber brauchen junge Menschen, die sich entschließen, Psychotherapeutin oder Psychotherapeut zu werden, akzeptable Rahmenbedingungen. Psychotherapeuten in der Ausbildung sind aktuell in aller Regel nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Sie erzielen in dieser Phase trotz eines abgeschlossenen Studiums kein regelmäßiges Einkommen und müssen die 3 bis 5 Jahre dauernde Qualifizierung selbst finanzieren. Seit der Bologna-Reform ist zudem nicht mehr klar, welches Studium erforderlich ist, um Psychotherapeut werden zu können. Die Notwendigkeit einer Reform der Psychotherapeutenausbildung ist auch deshalb seit Jahren unstrittig.

Die heutige Ausbildung befähigt Psychotherapeuten im Schwerpunkt für die ambulante Versorgung. In Zukunft müssen Psychotherapeuten aber vor allem in die Versorgung von psychisch kranken Menschen im Krankenhaus und in Reha-Einrichtungen stärker integriert werden. Außerdem sind wichtige Weiterentwicklungen der ambulanten Versorgung heute noch nicht in der Psychotherapeutenausbildung geregelt. Dazu zählt insbesondere das breitere Spektrum von psychischen Erkrankungen, die mit Psychotherapie behandelt werden können, aber auch die Stärkung der Gruppenpsychotherapie und die psychotherapeutische Sprechstunde.

„Künftig sollen Psychotherapeuten bereits nach dem Studium so qualifiziert sein, dass ihnen eine Approbation erteilt werden kann, damit sie sich genauso wie Ärzte darauf aufbauend weiterbilden können und währenddessen ein angemessenes Einkommen erzielen“, fordert BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz. „Eine Reform sollte außerdem dafür sorgen, dass Psychotherapeuten ihre Qualifizierung nicht mehr selbst finanzieren müssen.“ Die von den Psychotherapeuten in Weiterbildung geleistete Arbeit in der Versorgung wird einen wesentlichen Teil der Kosten decken. Für eine hohe Weiterbildungsqualität mit ausreichender Anleitung werden aber zusätzliche Mittel gebraucht.

Seit Juli letzten Jahres gibt es einen Arbeitsentwurf des Bundesgesundheitsministeriums für ein Reformgesetz. Der Entwurf sieht ein fünfjähriges Studium vor, das aus einem Bachelor- und einem Masterstudiengang besteht und nach einer staatlichen Prüfung die Approbation ermöglicht. In der anschließenden Weiterbildung spezialisieren sich Psychotherapeuten für die Behandlung von Erwachsenen oder Kindern und Jugendlichen und erwerben die Fachkunde in einem Psychotherapieverfahren. Erst danach ist eine Behandlung von Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung möglich. Die Reform wird von einer breiten Mehrheit der Psychotherapeuten getragen. Der Deutsche Psychotherapeutentag hat sich seit 2014 mehrfach mit überwältigender Mehrheit für eine Reform der Psychotherapeutenausbildung ausgesprochen.

„Innovationen für Menschen – Zukunftsbranche Gesundheit“

Landeskongress Gesundheit findet zum dritten Mal unter Beteiligung der LPK in Stuttgart statt

(LPK BW) Der Landeskongress Gesundheit Baden-Württemberg geht am 26. Januar 2018 auf der Messe Stuttgart in die dritte Runde. Das Thema des Kongresses lautet „Innovationen für Menschen – Zukunftsbranche Gesundheit“. Das vollständige Programm, die Anmeldung, Partner, Unterstützer und Sponsoren finden Sie unter http://www.lk-gesundheit.de.
 
Neben hochkarätigen Referenten bietet der Landeskongress Gesundheit Baden-Württemberg wieder interaktive Diskussionsforen und digitale Beteiligungsmöglichkeiten.

Ein Restkontingent an Tickets steht derzeit noch zur Verfügung. Die Anmeldung zum Kongress finden Sie unter: https://landeskongress18.emendo-congress.de/registration.

Wir freuen uns über Ihre Teilnahme!

Das Organisationsteam des Landeskongresses steht Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung.
Telefon: +49 711 4605376-16
E-Mail: landeskongress18@emendo-events.de

Zwei Drittel der Menschen mit depressiven Beschwerden bleiben ohne erforderliche Hilfe

RKI-Studie zur Inanspruchnahme psychotherapeutischer und psychiatrischer Leistungen

(BPtK) Psychotherapeuten oder Psychiater werden von Patienten insbesondere dann um Rat gefragt, wenn sie akute psychische Beschwerden haben. Das ist ein Ergebnis der aktuellen Studie des Robert Koch-Instituts (RKI) zur Inanspruchnahme von Psychotherapeuten und Psychiatern in Deutschland (GEDA 2014/2015-EHIS). In Regionen mit vielen Psychotherapeuten je Einwohner suchen Menschen mit akuten depressiven Beschwerden um 15 Prozent häufiger einen Psychotherapeuten als in Regionen mit wenigen Psychotherapeuten je Einwohner. Litten sie jedoch nicht unter depressiven Beschwerden, blieb der Prozentsatz der Patienten, die zu einem Psychotherapeuten gingen, gleich niedrig (rund 5 bis 10 Prozent), unabhängig davon, ob es in der Region viele oder wenige Psychotherapeuten gab. Die RKI-Studie zeigt außerdem, dass immer noch zwei Drittel der Menschen mit depressiven Beschwerden keinen Psychotherapeuten oder Psychiater aufsuchen, obwohl zumindest eine professionelle Beratung notwendig wäre.

„Viel zu viele Menschen mit psychischen Beschwerden bekommen immer noch nicht die Beratung und Behandlung, die sie benötigen. Dies liegt daran, dass es vielerorts zu wenig Psychotherapeuten gibt“, stellt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), fest. „Die RKI-Studie belegt außerdem, dass psychotherapeutischer Rat vor allem dann von Menschen eingeholt wird, wenn akute psychische Beschwerden vorliegen.“ Die RKI-Studie widerspricht damit der These der Krankenkassen, wonach mehr Menschen einen Psychotherapeuten aufsuchen, wenn es mehr Psychotherapeuten gibt, auch wenn sie keine Hilfe benötigen (angebotsinduzierte Nachfrage).

Die Studie „Gesundheit in Deutschland aktuell“ (GEDA) des Robert Koch-Instituts ist eine bundesweite Befragung der erwachsenen Bevölkerung, die regelmäßig im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums durchgeführt wird. In der GEDA-Studie 2014/2015 wurden die Menschen unter anderem dazu befragt, ob sie im vergangenen Jahr psychotherapeutische oder psychiatrische Hilfe in Anspruch genommen haben. Im Fokus stand die Frage, welche sozialen, demografischen, ökonomischen und regionalen Faktoren die Inanspruchnahme beeinflussen. Die Ergebnisse wurden im Dezember 2017 veröffentlicht.

Psychische Erkrankungen verursachen weiter häufige Fehlzeiten

Ausgaben für Krankengeld höher als für Psychotherapie

(BPtK) Psychische Erkrankungen führen weiterhin häufig zu überdurchschnittlich langen Krankschreibungen von Arbeitnehmern. Das ergab eine aktuelle Übersicht der Bundespsychotherapeutenkammer über die Dauer und Gründe von Arbeitsunfähigkeit im Jahr 2016. Danach nahmen die Tage, die Arbeitnehmer wegen psychischer Erkrankungen krankgeschrieben waren, noch leicht zu, von 14,1 Prozent im Jahr 2015 auf 14,7 Prozent im Jahr 2016. Damit sind psychische Erkrankungen der zweithäufigste Grund für betriebliche Fehlzeiten nach den Muskel-Skelett-Erkrankungen. Die Anzahl der psychisch bedingten Krankschreibungen hat im Vergleich zum vergangenen Jahr sogar noch stärker zugenommen – von 5,1 auf 6,2 Prozent.

Auch die durchschnittliche Dauer psychisch bedingter Krankschreibungen blieb überdurchschnittlich hoch und lag bei 34 Arbeitstagen. Damit sind psychische Erkrankungen eine der Hauptursachen für Langzeitarbeitsunfähigkeit und Krankengeldzahlungen, die die Krankenkassen nach der betrieblichen Lohnfortzahlung übernehmen müssen. Die Kassen zahlen rund ein Viertel des Krankengeldes aufgrund psychischer Erkrankungen. Das waren 2016 rund 2,9 Milliarden Euro. Damit sind die jährlichen Krankengeldausgaben wegen psychischen Erkrankungen höher als die Ausgaben für ambulante Psychotherapie. Diese betrugen nur circa 2 Milliarden Euro.

„Anstelle Krankengeld zu zahlen, sollten die Krankenkassen mehr Behandlungsplätze schaffen“, fordert Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). „Psychisch Kranke müssen insbesondere auf dem Land noch wochen- und monatelang auf eine Psychotherapie warten. Dadurch verschlimmern sich psychische Erkrankungen und werden chronisch. Könnten psychisch kranke Arbeitnehmer früher als bisher mit einer Psychotherapie beginnen, könnten lange Krankschreibungen und damit die Ausgaben von Krankengeld verringert werden“, stellt BPtK-Präsident Munz fest. Die BPtK fordert rund 4.000 zusätzliche psychotherapeutische Praxen in ländlichen Regionen. Hierfür müssten die gesetzlichen Krankenkassen rund 320 Millionen Euro jährlich zusätzlich in die Gesundheit ihrer Versicherten investieren.

Reform des Psychotherapeutengesetzes in dieser Legislaturperiode

31. Deutscher Psychotherapeutentag in Berlin

(BPtK) Der 31. Deutsche Psychotherapeutentag (DPT) forderte den Deutschen Bundestag auf, die Reform des Psychotherapeutengesetzes noch im Jahr 2018 zu verabschieden. In einer intensiven Debatte befasste sich der DPT am 18. November 2017 in Berlin außerdem mit den gesellschaftlichen Veränderungen infolge der Digitalisierung und deren Konsequenzen für die psychotherapeutische Versorgung. Die Delegierten appellierten an eine künftige Bundesregierung darüber hinaus, sich für eine Verbesserung der Versorgung psychisch kranker Menschen im ambulanten, stationären und sektorenübergreifenden Bereich einzusetzen. Die Delegierten forderten schließlich nachdrücklich eine angemessene Vergütung psychotherapeutischer Leistungen.

Herausragendes Engagement für Menschen mit Suchterkrankungen

Diotima-Ehrenpreis 2017 für Prof. Dr. Wilma Funke, Prof. Dr. Gerhard Bühringer, Prof. Dr. Johannes Lindenmeyer und Peter Missel

(BPtK) Prof. Dr. Wilma Funke, Prof. Dr. Gerhard Bühringer, Prof. Dr. Johannes Lindenmeyer und Peter Missel haben den diesjährigen Diotima-Ehrenpreis der deutschen Psychotherapeutenschaft erhalten. Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) ehrt damit in diesem Jahr eine Kollegin und drei Kollegen, die sich für die Versorgung von Menschen mit Suchterkrankungen engagieren.

BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz stellte Suchterkrankungen und übermäßigen Substanzkonsum als bedeutendes epidemiologisches, sozial- und gesundheitspolitisches Problem heraus. Jedes Jahr sterben in Deutschland 74.000 Menschen an den Folgen ihres Alkoholkonsums. Mehr als 3 Millionen Menschen sind abhängig von Alkohol oder trinken Alkohol in schädlichen Mengen. Dabei ist Alkohol längst nicht die einzige Droge, die zu sozialen und gesundheitlichen Schäden führt. Tabak, Medikamente, illegale Drogen wie Cannabis, aber auch pathologisches Glücksspiel führen zu deutlichen Gesundheitsbelastungen in der Bevölkerung.