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Kooperation für eine gute Versorgung

BPtK-Forum zur Reform der Psychotherapeutenausbildung

(BPtK) Am 22. März 2018 diskutierten Psychotherapeuten und Ärzte in einem Forum der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) in Berlin über die Reform der Psychotherapeutenausbildung. Unter dem Titel „Kooperation für eine gute Versorgung“ erörterten rund 80 Teilnehmer, wie sie gemeinsam psychisch kranke Menschen noch besser versorgen können. Der erste Teil der Tagung widmete sich der Darstellung und Diskussion der Eckpunkte einer reformierten Aus- und Weiterbildung der Psychotherapeuten. Im zweiten Teil diskutierten Ärzte und Psychotherapeuten die Kooperationsanforderungen, die die beiden Berufe an sich selbst und den jeweils anderen stellen.

Ausgangspunkt der Debatte am Vormittag war der Arbeitsentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) aus dem Sommer 2017, nach dem die heutige postgraduale Psychotherapeutenausbildung analog der Struktur der ärztlichen Qualifizierung zu einem Approbationsstudium mit anschließender Weiterbildung weiterentwickelt werden soll. BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz erläuterte, dass die Psychotherapeuten die vom BMG vorgeschlagene Aus- und Weiterbildungsstruktur befürworten. Die BPtK habe in einem eigenen Reformkonzept auch Vorschläge zur Organisation und Finanzierung der Weiterbildung vorgelegt. Ein wesentliches Ziel der Reform sei es, die prekären finanziellen und rechtlichen Bedingungen in den Ausbildungen von Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten zu beenden und das Masterniveau als akademische Qualifikation zu sichern.

Rund 20 Wochen Wartezeit auf psychotherapeutische Behandlung

BPtK-Studie „Wartezeiten 2018“

(BPtK) Psychisch kranke Menschen warten immer noch viel zu lange auf eine psychotherapeutische Behandlung: Von der ersten Anfrage beim Psychotherapeuten bis zum Beginn der Behandlung vergehen rund 20 Wochen. Das ist das Ergebnis der BPtK-Studie „Wartezeiten 2018“, die die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) ein Jahr nach der Reform der Psychotherapie-Richtlinie heute veröffentlicht. „Seit Jahren warten psychisch kranke Menschen monatelang auf eine psychotherapeutische Behandlung. Der Gesetzgeber hatte eine grundlegende Reform der Bedarfsplanung bereits zum 1. Januar 2017 verlangt. Doch bis heute hat der beauftragte Gemeinsame Bundesausschuss nicht einmal ein Konzept vorgelegt“, erklärt BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz. „Die Gesundheitspolitik darf vor den überlangen Wartezeiten psychisch kranker Menschen nicht mehr die Augen verschließen. Damit sich Wartezeiten deutlich verkürzen, müssen mehr Psychotherapeuten zugelassen werden. Die BPtK fordert mindestens 7.000 psychotherapeutische Praxissitze zusätzlich insbesondere außerhalb der Großstädte.“

Der Bedarf an psychotherapeutischen Behandlungen ist in den vergangenen 15 Jahren deutlich gestiegen. Nach einer Studie des Robert Koch-Instituts erhält etwa jeder fünfte psychisch Kranke (18,9 %) in dem Jahr, in dem er erkrankt, auch professionelle Hilfe. 1998 lag diese Behandlungsquote noch bei etwa 10 Prozent. „Diese Verdopplung der Behandlungsquote ist darauf zurückzuführen, dass die Stigmatisierung psychischer Erkrankungen abgenommen und die Bereitschaft zugenommen hat, sich bei psychischen Erkrankungen professionelle Hilfe zu suchen“, erläutert BPtK-Präsident Munz.

Psychotherapeutische Sprechstunde sehr gut angenommen

Ein Jahr nach der Reform der Psychotherapie-Richtlinie lässt sich jedoch auch feststellen: Durch die neue Sprechstunde werden psychotherapeutische Praxen als zentrale Anlauf- und Koordinierungsstelle für psychisch kranke Menschen bereits sehr gut angenommen. Die Wartezeiten auf ein erstes Gespräch konnten von 12,5 Wochen auf 5,7 Wochen verkürzt werden. Rund 70 Prozent der Psychotherapeuten führen innerhalb von vier Wochen ihr erstes Gespräch mit ihren Patienten. „In ihrer Sprechstunde können Psychotherapeuten jetzt jeden kurzfristig beraten, der sich bei psychischen Beschwerden selbst nicht mehr zu helfen weiß.“ Durch die langen Wartezeiten waren bisher vor allem Patienten benachteiligt, die besonders lange krank waren. In die Sprechstunde kommen deshalb inzwischen mehr Patienten mit chronischen Erkrankungen, arbeitsunfähige und sozial benachteiligte Patienten.

Mit Akutbehandlung ein rasches Hilfsangebot geschaffen

Patienten in psychischen Krisen erhalten eine Akutbehandlung circa drei Wochen, nachdem sie für notwendig erachtet wurde. Zwei Drittel aller Psychotherapeuten (66,3 %) bieten die Akutbehandlung innerhalb von zwei Wochen an. Damit ist es gelungen für die meisten Patienten, die nicht auf eine Richtlinienpsychotherapie warten können, ein rasches Hilfsangebot zu schaffen. Bei einem kleineren Teil dieser besonders dringend behandlungsbedürftigen Patienten sind die Wartezeiten noch zu lang.

Wartezeiten auf dem Land und im Ruhrgebiet besonders lang

Bei der Wartezeit auf eine Richtlinienpsychotherapie zeigen sich deutliche Unterschiede zwischen Stadt und Land. In Großstädten liegt die durchschnittliche Wartezeit bei etwa vier Monaten, außerhalb der Großstädte dagegen bei durchschnittlich fünf bis sechs Monaten. Ein Sonderfall ist das Ruhrgebiet, in dem entgegen der grundsätzlichen Systematik der Bedarfsplanung für eine großstädtische Region besonders wenige Psychotherapeuten vorgesehen sind. Die Wartezeit zwischen Duisburg und Dortmund beträgt darum mehr als sieben Monate.

Diese Unterschiede entstehen dadurch, dass nicht überall gleich viele Psychotherapeuten je Einwohner zugelassen sind. Vielmehr sind außerhalb der Ballungszentren deutlich weniger Psychotherapeuten zugelassen als in den Großstädten. Dabei unterstellt die Bedarfsplanung, dass psychische Erkrankungen auf dem Land deutlich seltener sind als in der Großstadt. Dies widerspricht großen bevölkerungsrepräsentativen Studien des Robert Koch-Instituts, wonach sich die Häufigkeit von psychischen Erkrankungen zwischen städtischen und ländlichen Regionen kaum unterscheidet (Bundes-Gesundheitssurvey, DEGS1-MH-Studie). Auch die Annahme, dass Großstädte ihre Umgebung mitversorgen und deshalb im Umland eine geringere Psychotherapeutendichte notwendig ist, stimmt häufig nicht. Tatsächlich sind die Wartezeiten auf eine Psychotherapie in der Umgebung einer Großstadt erheblich länger als in den Großstädten selbst.

BPtK-Forderungen

Die BPtK fordert deshalb eine grundlegende Reform der Bedarfsplanung, die die Wartezeit auf die Sprechstunde auf höchstens vier Wochen verringert und im Anschluss an die Sprechstunde eine lückenlose Versorgung sicherstellt.

In einem ersten Schritt sollte die Wartezeit auf eine psychotherapeutische Behandlung bundesweit auf die Dauer der Wartezeit in den Großstädten verringert werden. Dafür sind aus Sicht der BPtK rund 7.000 psychotherapeutische Praxissitze zusätzlich erforderlich. In einem weiteren Schritt geht es langfristig darum, die Wartezeiten auch in den Großstädten zu verringern, da die Wartezeit auf den Beginn einer Psychotherapie mit vier Monaten ebenfalls zu lang ist. Patienten, die dringend eine Psychotherapie benötigen, sollten nahtlos die erforderliche psychotherapeutische Behandlung erhalten. Zu einer Reform der Bedarfsplanung gehören aus Sicht der BPtK:

  • Bundeseinheitliches Verhältnis von Psychotherapeuten je Einwohner als Grundlage: Unabhängig davon, ob es sich um eine städtische oder ländliche Region handelt, soll dieselbe Zahl von Psychotherapeuten je Einwohner zugelassen werden. Legt man zur Berechnung dieser Zahl die aktuell zugelassenen Psychotherapeuten zugrunde, entspräche dies einem Verhältnis von rund 3.300 Einwohnern je Psychotherapeut.
  • Regionale Besonderheiten berücksichtigen: Ausgehend von dem bundeseinheitlichen Verhältnis soll die Anzahl der Psychotherapeuten regional angepasst werden. Hierbei sind regionale Unterschiede in der Sozialstruktur der Bevölkerung zu beachten. Aber auch die Mitversorgung durch Großstädte ist zu überprüfen. Es bestehen erhebliche Zweifel an der These, dass Großstädte ihre Umgebung in dem Maße mitversorgen, wie es die bisherige Bedarfsplanung unterstellt.
  • Zuwachs an Praxen finanzieren: Der steigende ambulante Bedarf, insbesondere für zusätzliche Praxissitze, muss systematisch beim Zuwachs der Gesamtvergütung berücksichtigt werden. Die Krankenkassen verweigern sich bisher jedoch einer dringend notwendigen Weiterentwicklung auch der ambulanten ärztlichen Versorgung. Ein steigender Bedarf an sprechender Medizin fällt einer kurzfristigen Kostendämpfung der Krankenkassen zum Opfer. Dabei sind die Ausgaben der Krankenkassen für Krankengeld (ca. 2,9 Milliarden Euro) bereits höher als ihre Ausgaben für ambulante Psychotherapie (ca. 2 Milliarden Euro).
  • Terminservicestellen sollen in Privatpraxen vermitteln: Das größte Defizit der ambulanten Versorgung, der Mangel an psychotherapeutischen Behandlungsplätzen, bleibt auch nach der Reform der Psychotherapie-Richtlinie bestehen. Um kurzfristig Abhilfe zu schaffen, muss der Auftrag der Terminservicestellen erweitert werden. Der Terminservice der Kassenärztlichen Vereinigungen sollte verpflichtet werden, auch an psychotherapeutische Privatpraxen zu vermitteln. Voraussetzung dafür wäre, dass eine Richtlinienpsychotherapie dringend notwendig ist und innerhalb von vier Wochen kein freier Behandlungsplatz bei einem niedergelassenen Psychotherapeuten oder ambulant in einem Krankenhaus verfügbar ist. Privatpraxen könnten sich dafür bei den Terminservicestellen akkreditieren.

Versorgung psychisch kranker Menschen mangelhaft

Bundesregierung räumt fehlende Kenntnis ein

(BPtK) Der Bundesregierung ist nicht bekannt, wie lange Patienten auf eine psychotherapeutische Behandlung warten müssen und wie viele Menschen keinen Behandlungsplatz finden und daher wegen Systemversagens auf Praxen ohne Kassenzulassung zurückgreifen müssen. Das räumt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ein (Bundestagsdrucksache 19/1347).

Die fehlenden Informationen könnten erklären, warum die Bundesregierung bisher den Gemeinsamen Bundesausschuss nicht zum Einhalten von gesetzlichen Fristen verpflichtet. Der Deutsche Bundestag hatte den Gemeinsamen Bundesausschuss im GKV-Versorgungsstrukturgesetz 2015 damit beauftragt, bis zum 1. Januar 2017 insbesondere neu zu planen, wie viele Psychotherapeuten für eine bedarfsgerechte Versorgung notwendig sind. Auch über ein Jahr nach dieser Frist liegt dafür noch kein Konzept vor. Bisher ist noch nicht einmal das Gutachten erstellt, auf dessen Grundlage das Konzept erarbeitet werden soll. Die Bundesregierung setzt in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage weiter darauf, die gemeinsame Selbstverwaltung zu „drängen“, die gesetzlichen Vorgaben umzusetzen.

Landespsychotherapeutentag 2018 am 29. Juni

Psychotherapie in Institutionen – Herausforderungen und Perspektiven

(LPK BW) Achtung: Anmeldung noch möglich – Online-Anmeldung und Abstracts zu den Workshops (Download unten)

Der Landespsychotherapeutentag 2018 richtet seine Aufmerksamkeit auf die Vielfalt der Tätigkeitsfelder sowie die zukünftigen Herausforderungen der Psychotherapie in Institutionen. Psychotherapeutische Kompetenz in Institutionen wird sehr geschätzt und ist nicht mehr wegzudenken — nicht zuletzt hat sich die Anzahl der Stellen in den vergangenen zwei Jahrzehnten vervielfacht. Eine spannende Frage, wie sich das Berufsfeld weiterentwickeln wird. Am Vormittag wird Dr. Dietrich Munz zu diesen Entwicklungen und Perspektiven des Berufes speziell in Institutionen sprechen. Johann Rautschka-Rücker richtet den Blick auf den Novellierungsbedarf in den Tätigkeitsfeldern angestellter Psychotherapeutinnen/en im Rahmen der Reform des Psychotherapeutengesetzes. Dr. Ulrike Worringen wird mit einem Beispiel aus der Praxis über die Psychotherapie bei körperlichen Erkrankungen in der stationären Rehabilitation und während der anschließenden Nachsorge (PsyRENA) berichten.

Am Nachmittag können Themen in den Workshops vertieft werden. Wir möchten Ihnen dazu Einblick in die aktuelle Vielfalt spezifischer ambulanter und stationärer Psychotherapie geben und stellen relevante Arbeitsbereiche wie Psychiatrie, Psychosomatik, Rehabilitation, Sucht, Justiz und Jugendhilfe vor.

Mit diesem breiten Themenspektrum wollen wir angestellte Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten ebenso ansprechen wie niedergelassene Kolleginnen und Kollegen und damit den Blick auch auf Perspektiven übergreifender Zusammenarbeit richten. Wir wünschen uns und Ihnen viele neue Hinweise und Anregungen für eine bessere Vernetzung von Psychotherapie in verschiedenen Settings und Arbeitsfeldern.

Datum: Freitag, 29.6.2018
Ort: Hotel Pullman Stuttgart Fontana
Teilnahmegebühr: 110,- €, für Psychotherapeuten in Ausbildung (PiAs) 20,- €, für VV- und Ausschuss-Mitglieder kostenlos

Jetzt online für den Landespsychotherapeutentag 2018 anmelden

Fachtag „Flucht und Trauma“ – Psychotherapie mit geflüchteten Kindern und Jugendlichen

AKTUALISIERT – Bericht über die Fachtagung am 9.6.2018 in Stuttgart

(LPK BW) Der LPK-Fachtag „Flucht und Trauma – Psychotherapie mit geflüchteten Kindern und Jugendlichen“ am 9. Juni 2018 in Stuttgart war mit ca. 100 Teilnehmern so gut besucht, dass die Anmeldung vieler weiterer Interessenten leider abgelehnt werden musste. Die Tagung wurde vom KJP-Ausschusses geplant und moderiert.

Neue Praxis-Info „Medizinische Rehabilitation“

BPtK: Schritt für Schritt-Anleitung für Psychotherapeuten sowie Patienteninfo

(BPtK) Psychotherapeuten können nun erstmals bei Patienten, die aufgrund ihrer psychischen Erkrankung in ihrer Teilhabe am gesellschaftlichen Leben eingeschränkt sind oder bei denen eine solche Beeinträchtigung droht, Rehabilitation verordnen, wenn sie von der Krankenkasse bezahlt wird. Die Befugnis, medizinische Rehabilitation zu verordnen, stärkt die Rolle der Psychotherapeuten in der Versorgung psychisch kranker Menschen. Eine Reha, die die Rentenversicherung finanziert, muss weiterhin vom Versicherten selbst beantragt werden.

Damit die neue Befugnis leichter umgesetzt werden kann, informiert die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) in ihrer neuen Broschüre aus der Reihe Praxis-Info darüber, unter welchen Voraussetzungen und bei welchen Patienten Psychotherapeuten eine medizinische Rehabilitation verordnen können und veranschaulicht Schritt für Schritt und anhand von Fallbeispielen, wie das Verordnungsformular auszufüllen ist. Darüber hinaus enthält die Praxis-Info hilfreiche Informationen über die rechtlichen und konzeptuellen Grundlagen der medizinischen Rehabilitation sowie ein Informationsblatt, welches Psychotherapeuten ihren Patienten aushändigen können.

Honorierung von Soziotherapie und medizinischer Rehabilitation

Bewertungsausschuss beschließt EBM-Änderungen für Psychotherapeuten

(BPtK) Der Bewertungsausschuss hat die Honorierung für Soziotherapie und medizinische Rehabilitation geregelt, wenn diese von Psychotherapeuten verordnet werden. Damit können ab dem 2. Quartal 2018 auch Psychologische Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten Soziotherapie und medizinische Rehabilitation, die von den Krankenkassen bezahlt werden, verordnen und abrechnen. Die Erstverordnung von Soziotherapie (GOP 30810) und die Folgeverordnung (GOP 30811) werden jeweils mit 17,90 Euro, die Verordnung von medizinischer Rehabilitation (GOP 01611) mit 32,18 Euro (Stand: 1. Januar 2018) vergütet.

Um Soziotherapie verordnen zu können, müssen Psychotherapeuten zuvor bei ihrer Kassenärztlichen Vereinigung eine Abrechnungsgenehmigung beantragen. Hierfür ist auch die Erklärung einer Kooperation mit einem gemeindepsychiatrischen Verbund oder einer vergleichbaren Versorgungsstruktur einzureichen. Für die Rehabilitationsverordnung muss dagegen keine Abrechnungsgenehmigung beantragt werden.

Seit Juni 2017 sind die Änderungen der Soziotherapie- und Rehabilitations-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses in Kraft, die die neuen Befugnisse von Psychotherapeuten zur Verordnung von Soziotherapie und medizinischer Rehabilitation regeln. Mit diesen neuen Befugnissen verfügen Psychotherapeuten über weitere wichtige Bausteine, um eine umfassendere Versorgung von Menschen mit chronischen und schweren psychischen Erkrankungen besser koordinieren zu können. Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) hat bereits eine „Praxis-Info Soziotherapie“ veröffentlicht, in der auch erläutert wird, wie Psychotherapie und Soziotherapie sich ergänzen und aufeinander aufbauen können.

Mitte März 2018 wird die BPtK auch eine Praxis-Info „Medizinische Rehabilitation“ veröffentlichen, in der ausführlich und anhand von Fallbeispielen beschrieben wird, wann und wie Psychotherapeuten eine medizinische Rehabilitation verordnen können.

3. Landeskongress Gesundheit Baden-Württemberg 2018

(LPK BW) Der Landeskongress Gesundheit hat sich seit seinem Debüt 2016 zu einer der wichtigsten Plattformen für die relevanten Akteure der Gesundheitsversorgung und -wirtschaft in Baden-Württemberg entwickelt. Zum Jahresauftakt fand der dritte Kongress am 26. Januar 2018 auf der Landesmesse Stuttgart unter dem Motto „Innovationen für Menschen – Zukunftsbranche Gesundheit“ statt.

Hochkarätige Referenten beleuchteten das Thema aus verschiedenen Perspektiven. Dem Grußwort der Landesregierung durch den Minister für Soziales und Integration, Manfred Lucha, folgte der Keynote-Vortrag von Prof. Dr. rer. nat. Reinhold Ewald, ESA-Astronaut und Professor für Astronautik und Raumstationen. Beim „Marktplatz der Ideen“ wurden drei Konzepte für die nahe Zukunft des Gesundheitswesens vorgestellt. Eine Podiumsdiskussion zu „Innovationen im globalen Kontext“ und ein Referat zu Präzisions- und Big Data Medizin rundeten den Nachmittag ab.

Psychiatrische Institutsambulanzen werden weiter angerechnet

BPtK: G-BA lässt psychisch kranke Menschen weiter warten

(BPtK) Psychiatrische Institutsambulanzen sollen auch künftig in der Bedarfsplanung pauschal auf die Arztgruppe der Psychotherapeuten angerechnet werden. Dies hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) heute beschlossen. Obwohl Psychiatrische Institutsambulanzen nachweislich im Schwerpunkt keine psychotherapeutischen Leistungen erbringen, werden sie in der Bedarfsplanung bis Ende 2022 pauschal auf die Gruppe der Psychotherapeuten angerechnet. „Der G-BA verlängert damit wissentlich eine fachlich falsche Regelung, die in der ambulanten Versorgung von psychisch kranken Menschen weiter zu langen Wartezeiten führt“, stellt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), fest. „Patienten erhalten in Psychiatrischen Institutsambulanzen vor allem eine psychiatrische Basisversorgung, ergänzt um pflegerische und ergotherapeutische Leistungen. Psychotherapie findet dort in aller Regel nicht statt.“

Durch die willkürliche G-BA-Entscheidung droht in den kommenden Jahren ein zusätzlicher Abbau von psychotherapeutischen Praxen. In Regionen, in denen durch Psychiatrische Institutsambulanzen ein Versorgungsgrad von mehr als 140 Prozent erreicht wird, besteht die Gefahr, dass Praxissitze nicht mehr nachbesetzt werden. In ländlichen Regionen, in denen die Bedarfsplanung grundsätzlich viel zu wenige Praxen vorsieht, könnten sich die Wartezeiten auf eine psychotherapeutische Behandlung dadurch weiter verlängern.

Psychiatrische Institutsambulanzen versorgen grundsätzlich andere Patienten als psychotherapeutische Praxen. Sie behandeln psychisch kranke Menschen, die wegen der Art, Schwere oder Dauer der Erkrankung nicht ausreichend in ambulanten Praxen versorgt werden können. Dabei erhält ein Drittel der Patienten in Psychiatrischen Institutsambulanzen nur einen Termin pro Quartal, ein weiteres Drittel lediglich 2 oder 3 Termine. In einer psychotherapeutischen Behandlung ist dagegen ein Termin pro Woche die Regel. „Der G-BA hat eine offensichtlich fachlich falsche Regelung verlängert“, kritisiert BPtK-Präsident Munz. „Dies ist Politik zulasten psychisch kranker Menschen.“

Bundesweite Studie zur Situation der Psychotherapie im Rahmen der Kostenerstattung nach §13.3 SGB V

VERLÄNGERT bis 31.03.2018 — Bitte um Beteiligung

(LPK BW) Eine bundesweite Befragung wendet sich an alle approbierten PsychotherapeutInnen, die in der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung von Erwachsenen und/oder Kindern und Jugendlichen arbeiten und ihre Psychotherapien (auch) im Rahmen der Kostenerstattung nach §13.3 SGB V durchführen.

Nachdem sich zwischen 2005 und 2015 die Ausgaben für Kostenerstattung gemäß § 13 Abs. 3 SGB V fast verzehnfacht hatten, wurde mit Einführung der neuen Psychotherapierichtlinie diese Form der Finanzierung von Psychotherapie deutlich eingeschränkt. Da es aber nach wie vor lange Wartezeiten bei VertragspsychotherapeutInnen gibt, ist die Kostenerstattung für viele PatientInnen ein wichtiger Zugang zu einer ambulanten Psychotherapie.

In der von den Psychotherapeutenkammern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland und Schleswig-Holstein konzipierten bundesweiten Befragung sollen Aspekte der derzeitigen psychotherapeutischen Versorgung im Rahmen der Kostenerstattung nach §13.3 SGB V erfasst werden. Ziel ist es, den aktuellen Stand zu dokumentieren bzw. mit der Situation vor der Einführung der neuen Psychotherapierichtlinie zu vergleichen, um daraus ggf. gesundheitspolitische Forderungen ableiten zu können. Hierzu wurde auf der Basis einer bereits 2014 durchgeführten ähnlichen Befragung ein Fragebogen entwickelt, den Sie ganz einfach online ausfüllen können. Für die Aussagekraft der Erhebung und damit für die politische Argumentation ist eine möglichst hohe Beteiligung hilfreich und notwendig. Bitte unterstützen Sie dieses Vorhaben, das Ausfüllen des Fragebogens erfordert etwa 20-30 Minuten Ihrer Zeit.

Die Teilnahme an der Befragung ist freiwillig und kann jederzeit ohne Speicherung der Daten beendet werden. Sie ist bis zum 31. März 2018 möglich.

Jetzt Befragung starten

Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie sich an dieser wichtigen Erhebung beteiligen und bedanken uns im Voraus für Ihre Unterstützung!

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