Schlagwortarchiv für: Versorgung

Videobehandlung auch für Psychotherapeuten

BPtK zum Pflegepersonalstärkungsgesetz

(BPtK) Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Pflegepersonals soll nach dem Willen des Bundesgesundheitsministeriums auch eine gesetzliche Grundlage dafür geschaffen werden, dass Videosprechstunden als telemedizinische Leistung in der psychotherapeutischen Versorgung eingesetzt werden können. Der Bewertungsausschuss soll beauftragt werden, bis zum 1. April 2019 die notwendigen Voraussetzungen für die Vergütung im Einheitlichen Bewertungsmaßstab zu schaffen.

Die Bundespsychotherapeutenkammer begrüßt, dass damit diese Leistung auch in der ambulanten Psychotherapie eingeführt werden soll. Hierbei sind allerdings die berufsrechtlichen Sorgfaltspflichten zu beachten. Einer Videobehandlung muss zum Beispiel immer eine angemessene Diagnostik, Indikationsstellung und Aufklärung im unmittelbaren persönlichen Kontakt vorangehen. Ferner müssen Datensicherheit und Datenschutz sichergestellt sein.

Psychotherapeutische Versorgung in Pflegeinrichtungen verbessern

BPtK zum Pflegepersonalstärkungsgesetz

(BPtK) Der Gesetzentwurf zur Stärkung des Pflegepersonals sieht vor, die ärztliche Versorgung in Pflegeeinrichtungen durch verbindlich abzuschließende Kooperationsverträge zwischen Pflegeeinrichtungen und Vertragsärzten zu verbessern. Neben einer besseren somatisch-ärztlichen Versorgung besteht jedoch außerdem ein dringender Bedarf, Patienten mit psychischen Erkrankungen in Pflegeeinrichtungen besser zu versorgen. Insbesondere werden zu häufig und zu viele Psychopharmaka trotz der damit verbundenen Risiken verschrieben. Dabei stehen wirksame nicht-medikamentöse und psychotherapeutische Interventionen zur Verfügung, um z. B. Verhaltensstörungen bei Demenzen und depressive Erkrankungen zu behandeln. Die Bundespsychotherapeutenkammer hält es deshalb für erforderlich, dass im Gesetzestext ausdrücklich auch der Abschluss von Kooperationsverträgen mit niedergelassenen Psychotherapeuten oder die Anstellung von Psychotherapeuten in Pflegeeinrichtungen ermöglicht und gefördert werden.

Die Verbändeanhörung zum Entwurf zum Pflegepersonal-Stärkungs-Gesetz findet am 11. Juli 2018 statt.

Psychotherapie in Institutionen – Herausforderungen und Perspektiven

AKTUALISIERT – Bericht und Vortragsfolien zum Landespsychotherapeutentag 2018 am 29. Juni

(LPK BW) Unter dem Motto „Psychotherapie in Institutionen – Herausforderungen und Perspektiven“ stand der Landespsychotherapeutentag, der am 29.06.2018 in Stuttgart stattfand. Im Vormittagsprogramm referierte Kammerpräsident Dr. Dietrich Munz u.a. zu 20 Jahren Psychotherapeutengesetz. Am Nachmittag war Gelegenheit in Workshops zu wichtigen psychotherapeutischen Arbeitsfeldern stationärer und teilstationärer Versorgung aus den Bereichen Psychiatrie, Psychosomatik, Reha und Jugendhilfe Einblicke in die aktuellen stationären Konzepte und Arbeitsmöglichkeiten zu erhalten.

LPK-Fachtag „Psychotherapie-Richtlinie und neue Befugnisse – Umsetzungen in der Praxis“

AKTUALISIERT – LPK-Fachtag am 7.7.2018 in Stuttgart – Bericht und Vortragsfolien

(LPK BW) Seit mehr als einem Jahr ist die neue Psychotherapie-Richtlinie in Kraft und seit letztem Jahr können Psychotherapeuten Krankentransport, medizinische Rehabilitation sowie Soziotherapie verordnen und Krankenhauseinweisung veranlassen. Beim mit ca. 80 Teilnehmern gut besuchten Fachtag in Stuttgart referierte Sabine Schäfer, Mitglied im Unterausschuss Psychotherapie des Gemeinsamen Bundesausschusses, über die ersten Erfahrungen mit der Richtlinie und stellte Ergebnisse aus der aktuellen BPtK-Studie sowie der (noch nicht veröffentlichten) DPtV-Studie zu Umsetzung der Richtlinie vor. Demnach haben die nun vorgeschriebenen Zeiten für die telefonische persönliche Erreichbarkeit der Praxen zwar zu einer verbesserten Erreichbarkeit geführt, neue Behandlungskapazitäten wurden dadurch aber nicht realisiert. Die befragten Kolleginnen und Kollegen halten die Regelung zur telefonischen Erreichbarkeit mehrheitlich für wenig sinnvoll, sehen aber durchaus auch Vorteile für die Patienten. Die Einführung der Sprechstunden sowie Akutbehandlung und Rezidivprophylaxe werden jedoch überwiegend als sinnvoll angesehen, auch im Hinblick auf die Patienten.  

Offene Stellen für Psychotherapeuten meist gut zu besetzen

DKI veröffentlicht PSYCHiatrie Barometer 2017/2018

(BPtK) Psychiatrische und psychosomatische Kliniken/Abteilungen haben große Schwierigkeiten, Fachkräfte für den ärztlichen oder Pflegedienst zu finden. Dagegen lassen sich offene Stellen für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten meist gut besetzen. Dies sind die Ergebnisse des neuen PSYCHiatrie Barometers 2017/2018 des Deutschen Krankenhausinstituts (DKI).

So gab nur gut jede zehnte der befragten Kliniken (13 %) an, Schwierigkeiten zu haben, offene Stellen für Psychotherapeuten zu besetzen. Bei den Stellen für Psychologen ohne Approbation lag der Anteil der Einrichtungen mit Stellenvakanzen sogar nur bei vier Prozent. Für den ärztlichen Dienst gaben hingegen fast zwei Drittel der befragten Kliniken für Psychiatrie und Kinder- und Jugendpsychiatrie (63 %) sowie rund ein Drittel der psychosomatischen Einrichtungen (33 %) an, offene Arztstellen nicht besetzen zu können.

Die Zahlen belegen, dass ohne Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten die stationäre Versorgung psychisch kranker Menschen nicht mehr möglich ist. Mit der Reform der Psychotherapeutenausbildung werden Psychotherapeuten zukünftig noch besser für diesen Bereich qualifiziert werden. Bei den neuen Personalanforderungen für Psychiatrie und Psychosomatik im Gemeinsamen Bundesausschuss sollte dies berücksichtigt werden.

Das PSYCHiatrie Barometer wird jährlich vom DKI erstellt. Befragt werden alle psychiatrischen und psychosomatischen Fachkrankenhäuser sowie Abteilungen an Allgemeinkrankenhäusern. An der Befragung für das PSYCHiatrie Barometer 2017/2018 haben insgesamt 104 Einrichtungen teilgenommen.

Evaluation der Reform der Psychotherapie-Richtlinie

Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten für Studie gesucht

(LPK BW) Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), die Landespsychotherapeutenkammern und das Institut für Medizinische Psychologie des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf (UKE) haben im November 2017 gemeinsam eine Onlinebefragung der Vertragspsychotherapeutinnen und Vertragspsychotherapeuten durchgeführt, um die Auswirkungen der Reform der Psychotherapie-Richtlinie zu untersuchen. Diese Befragung war der erste Teil eines Projekts mit dem Ziel, frühzeitig belastbare Informationen zu Änderungen im Versorgungsgeschehen im Zusammenhang mit der Reform zu erhalten. Die ersten Ergebnisse dieser Studie wurden im April 2018 veröffentlicht. Die BPtK-Studie „Ein Jahr nach der Reform der Psychotherapie-Richtlinie – Wartezeiten 2018“ steht Ihnen auf der Homepage der BPtK zum Download zur Verfügung: http://www.bptk.de/publikationen/bptk-studie.html

In einem zweiten Schritt soll nun auch die Perspektive der Patientinnen und Patienten einbezogen werden, um ein umfassendes Bild der möglichen Umsetzungsprobleme und Versorgungsdefizite zu erhalten. Dazu ist eine zweite Studie geplant, in der Patientinnen und Patienten zu ihren Erfahrungen in der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung befragt werden sollen. Befragt werden Patientinnen und Patienten bzw. bei Kindern deren Sorgeberechtigte, die im Zeitraum von Juni bis August 2018 eine psychotherapeutische Sprechstunde in Anspruch nehmen.

Dafür sind wir auf die Mithilfe unserer niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen angewiesen. Gesucht werden Vertragspsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten, die bereit sind, ihre Patientinnen und Patienten (bzw. bei Kindern deren Sorgeberechtigte), die bei ihnen eine psychotherapeutische Sprechstunde in Anspruch nehmen, zu bitten, an einer Onlinebefragung teilzunehmen. Die Befragung soll unter anderem dazu dienen zu erfragen, welche Zugangswege und welche Barrieren es in der psychotherapeutischen Versorgung gibt, welche Wartezeiten beim Zugang zur psychotherapeutischen Versorgung bestehen, wie stark belastet Patientinnen und Patienten sind, die eine psychotherapeutische Sprechstunde in Anspruch nehmen und welche Erwartungen sie an die Sprechstunde haben. Sechs Monate später soll über eine zweite Befragung untersucht werden, wie Patientinnen und Patienten im Anschluss an die psychotherapeutische Sprechstunde weiter versorgt werden und wie sich ihre Beschwerden in dieser Zeit verändern.

Die für die Teilnahme an der Studie erforderlichen Unterlagen erhalten interessierte Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten vorab. Darin enthalten sind die relevanten Informationen zum Ablauf der Studie einschließlich einer Studieninformation für Patientinnen und Patienten. Die Patientinnen und Patienten bzw. bei Kindern die Sorgeberechtigten erhalten mit der Studieninformation einen Link für die Teilnahme an der Online-Befragung. Das Einverständnis für die Teilnahme an der Studie geben die Patientinnen und Patienten zu Beginn der Online-Befragung. Für die Durchführung der zweiten Befragung nach sechs Monaten werden die Patientinnen und Patienten bzw. die Sorgeberechtigten am Ende der ersten Befragung gebeten, Ihre E-Mail-Adresse anzugeben. Für die zweite Onlinebefragung werden Sie dann im Februar 2019 per E-Mail eingeladen. Die E-Mail-Adresse wird getrennt von den Befragungsdaten gespeichert und nach Durchführung der zweiten Befragung gelöscht.

Die Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten werden bei dieser Studie außerdem gebeten, einige Angaben zu ihrer Praxis zu machen und Basisdaten zu den teilnehmenden und nicht-teilnehmenden Patientinnen und Patienten zu erfassen und diese am Ende der ersten Erhebung in anonymisierten Form per Onlinebefragung einzugeben.  

Die Studie soll untersuchen, welche Effekte der Reform auf die ambulante psychotherapeutische Versorgung aus der Perspektive der Patientinnen und Patienten festzustellen sind und in welchen Bereichen Versorgungsdefizite bestehen. Auf Basis der Studienergebnisse sollen dann Vorschläge an den Gesetzgeber und die gemeinsame Selbstverwaltung entwickelt werden, wie Belastungen von Patientinnen und Patienten und Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten reduziert und die ambulante Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen weiter verbessert werden kann.

Wenn Sie bereit sind, sich an der Studie zu beteiligen, können Sie die Postadresse Ihrer Praxis für die Teilnahme an der Studie unter folgendem Link eingeben: http://uhh.de/rfa50.

Direkt zur Eingabe der Adresse gelangen Sie über folgenden QR-Code:

Reform der Psychotherapeutenausbildung zügig abschließen

32. Deutscher Psychotherapeutentag in Bremen

(BPtK) Der 32. Deutsche Psychotherapeutentag (DPT) am 20. und 21. April 2018 in Bremen forderte, die Reform der Psychotherapeutenausbildung zügig abzuschließen. Dabei votierte er für eine Erprobungsklausel, um die Ausbildung der Psychotherapeuten künftig flexibel an Veränderungen anpassen zu können. Außerdem stellte der 32. DPT die Weichen für eine konsequentere Frauenförderung und forderte von der Politik einen Ausbau der ambulanten Versorgung, insbesondere außerhalb von Ballungszentren und im Ruhrgebiet, um die unzumutbar langen Wartezeiten auf eine psychotherapeutische Behandlung zu verringern.

Senatorin Quante-Brandt: „Das Schiff ins Wasser kriegen“

Die bremische Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz, Prof. Dr. Eva Quante-Brandt, begrüßte die Delegierten und war zuversichtlich, dass es in „naher Zukunft“ ein „tragfähiges Gesetz zur Reform der Psychotherapeutenausbildung gebe“. Strittig sei noch die Frage nach dem Hochschultyp, deren Klärung für die Reform notwendig sei. Hier könne und müsse es aber einen Kompromiss geben. Man werde, so sage man in Bremen, das Schiff schon „ins Wasser kriegen“.

Bundespolizisten können auf Privatpraxen zurückgreifen

BPtK schließt Vereinbarung mit dem Bundesministerium des Inneren

(BPtK) Bundespolizisten sind ab sofort nicht mehr darauf angewiesen, einen freien Behandlungsplatz in einer psychotherapeutischen Praxis mit Kassenzulassung zu finden. Sie können sich jetzt für die Behandlung unmittelbar an eine Privatpraxis wenden. Dazu hat die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) eine Vereinbarung mit dem Bundesministerium des Inneren geschlossen.

„Angesichts der Wartezeiten von durchschnittlich 20 Wochen auf einen Behandlungsplatz beim Psychotherapeuten mit Kassenzulassung ist das ein großer Schritt zur Verbesserung der Versorgung von Bundespolizisten“, erläutert Dr. Dietrich Munz, Präsident der BPtK. „Eine ähnliche Vereinbarung mit dem Bundesministerium der Verteidigung ist bereits ein großer Erfolg, an den wir jetzt anknüpfen.“

Psychotherapeuten ohne Kassenzulassung, die Bundespolizisten behandeln möchten, müssen über die Fachkunde in einem Richtlinienverfahren verfügen. Das Verfahren, die Anträge und die Bewilligungsschritte richten sich nach den Vorgaben, wie sie in der gesetzlichen Krankenversicherung gelten und insbesondere in der Psychotherapie-Richtlinie festgelegt sind. Auch die entsprechenden Formulare sind zu nutzen.

Wesentlicher Unterschied ist, dass der Psychotherapeut nicht über eine Kassenzulassung verfügen muss und dass Anträge und Rechnungen nicht an eine Krankenkasse, sondern an die Abrechnungsstelle Heilfürsorge Bundespolizei in 53754 Sankt Augustin gerichtet werden müssen. Berichte an den Gutachter sind ebenfalls in einem verschlossenen und gekennzeichneten Umschlag an die Abrechnungsstelle zu schicken, die diese an die Gutachter weiterleitet. Die Leistungen des Psychotherapeuten werden mit dem 2,2-fachen Satz nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) vergütet.

Die wesentlichen Inhalte der Psychotherapie-Richtlinie sind in der Praxis-Info „Psychotherapie-Richtlinie“ der BPtK zusammengefasst. Dort können sich Psychotherapeuten, die Bundespolizisten behandeln möchten, über die wichtigsten Punkte informieren.

Für Psychotherapeuten mit Kassenzulassung ändert sich durch die Vereinbarung nichts. Sie rechnen die Behandlung von Bundespolizisten weiterhin über die Kassenärztliche Vereinigung entsprechend der Vereinbarung zwischen Kassenärztlicher Bundesvereinigung und Bundesinnenministerium ab.

Ermächtigung für die Behandlung von Flüchtlingen

BAfF informiert in zwei Informationsvideos

(BPtK) Wie können Psychotherapeuten eine Ermächtigung zur Behandlung psychisch kranker Flüchtlinge beantragen? Zu dieser Frage hat die Bundesweite Arbeitsgemeinschaft der Psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer (BAfF) zwei Videos erstellt. Die Videos erläutern gesundheitsrechtliche Bestimmungen und geben praktische Hilfen bei der Antragsstellung sowie weiterführende Tipps.

Viele Geflüchtete haben schlimmste physische und psychische Gewalt erlebt, bleiben aber selbst bei schweren psychischen Erkrankungen häufig ohne psychotherapeutische Behandlung. Psychotherapeuten können geflüchtete Menschen auch ohne Kassenzulassung behandeln. Dafür hat die Bundesregierung im Jahr 2015 die Möglichkeit geschaffen, Psychotherapeuten zur Behandlung von Geflüchteten zu ermächtigen.

Breites Medienecho auf neue Zahlen zu Wartezeiten auf Psychotherapie

Tagesschau, SZ, NDR und weitere berichten über mangelhafte Versorgung

(LPK BW) Gemäß einer neuen Umfrage der Bundespsychotherapeutenkammer müssen in Deutschland Menschen, die psychisch erkrankt sind, durchschnittlich 20 Wochen auf den Beginn ihrer ambulanten Behandlung bei einem Kassentherapeuten warten. Die Umfrageergebnisse erzielten ein breites Medienecho: Die Tagesschau berichtete in einem ausführlichen Beitrag über die lange Wartezeiten auf einen Termin in einer Psychotherapeutischen Praxis, ebenso NDR, Süddeutsche Zeitung, Spiegel Online, Tagesspiegel, Deutschlandfunk, Ärzteblatt und Handelsblatt.

Die Wartezeit von der ersten Anfrage bis zum Beginn der eigentlichen Behandlung ist seit der letzten Erhebung 2011 nur leicht zurückgegangen, von 23,4 Wochen auf jetzt 19,9 Wochen. „20 Wochen Wartezeit sind unzumutbar. Das bedeutet eine zusätzliche Belastung für die Patienten“, sagte BPtK-Präsident Dietrich Munz im Gespräch mit NDR Info und Panorama 3. Als Ursache für die lange Wartezeit sieht die Kammer eine veraltete Bedarfsplanung, die zuletzt 1999 aktualisiert wurde.

Weitere Informationen über die BPtK-Studie „Wartezeiten 2018“ finden Sie hier.

  • Zu dem Beitrag „20 Wochen bis zum Termin“ von Linda Luft und Elisabeth Weydt (NDR), der am 10. April 2018 auf tagesschau.de veröffentlicht wurde, gelangen Sie hier.
  • Den Filmbeitrag „Psychotherapie: Langes Warten auf Hilfe“, der am 10. April 2018 um 21.15 Uhr bei „Panorama 3“ vom NDR ausgestrahlt wurde, finden Sie hier.
  • Einen am 10. April 2018 ausgestrahlten Hörfunkbeitrag von NDR Info Aktuell, in dem SPD-Gesundheitsexpertin Sabine Dittmar zum Thema „Zu langes Warten auf Therapieplatz“ interviewt wurde, finden Sie hier.
  • Den Hörfunkbeitrag „In der Warteschleife: Deutschland braucht mehr Psychotherapie“ von Christian Erll, der am 10. April 2018 vom Deutschlandfunk gesendet wurde, finden Sie (unten auf der Seite!) hier.
  • Auf aerzteblatt.de wurde am 10. April 2018 ebenfalls ein Artikel zu diesem Thema mit dem Titel „Gesetzlich Krankenversicherte warten im Schnitt 20 Wochen auf Psychotherapie“ veröffentlicht. Sie finden ihn hier.
  • Ein weiterer Artikel auf aerzteblatt.de mit dem Titel „Psychotherapeuten für grundlegende Reform der Bedarfsplanung“ widmete sich am 11. April 2018 diesem Thema. Zu dem Text gelangen Sie hier.
  • Die Süddeutsche Zeitung veröffentlichte unter dem Titel „Fünf Monate warten auf Behandlung bei Psychotherapeuten“ am 11. April 2018 einen Artikel aus dem dpa-Newskanal. Sie finden ihn hier.
  • Spiegel Online veröffentlichte am 11. April 2018 den Text „Das Warten hat kein Ende“ von Jana Hauschild. Sie finden ihn hier.
  • Der Tagesspiegel veröffentlichte am 11. April 2018 den Artikel „Psychisch Kranke müssen monatelang auf Behandlung warten“. Sie finden ihn hier.
  • Das Handelsblatt veröffentlichte am 11. April 2018 den Artikel „Patienten warten immer noch viel zu lange auf ihre Psychotherapie“ von Peter Thelen. Sie finden ihn hier.
  • Deutschlandfunk meldete am 12. April 2018, Bundesgesundheitsminister Jens Spahn wolle sich für eine bessere psychotherapeutische Versorgung einsetzen. Sie finden die Nachricht hier.

Weitere Artikel:

https://www.medical-tribune.de/meinung-und-dialog/artikel/psycho-krisen-lassen-die-buerokraten-kalt/ https://www.focus.de/regional/mainz/gesundheit-fast-fuenf-monate-wartezeit-auf-psychotherapie_id_8787129.html https://www.freiepresse.de/RATGEBER/GESUNDHEIT/20-Wochen-Wartezeit-auf-Psychotherapie-artikel10182128.php https://www.healthpolicy-online.de/news/vdek-Psychotherapie-Terminservicestellen
https://www.medical-tribune.de/meinung-und-dialog/artikel/20-wochen-wartezeit-kammer-fordert-7000-zusaetzliche-psychotherapeuten-landsitze/
https://opk-magazin.de/berufs-und-gesundheitspolitik/opk-praesidentin-andrea-mrazek-im-gespraech-zu-den-ersten-studienergebnissen-zur-evaluation-der-reform/
https://weisser-ring.de/media-news/meldungen/18-04-2018-0
http://www.bptk.de/publikationen/bptk-newsletter.html