Schlagwortarchiv für: Versorgung

Ambulante Psychotherapie für Menschen mit geistiger Behinderung — Berufs- und sozialrechtliche Rahmenbedingungen

8. Online-Veranstaltung der LPK-Fortbildungsreihe mit Dr. Jan Glasenapp

(LPK BW) Am 3. Dezember, dem Internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen, fand das Abschlussseminar der diesjährigen Fortbildungsreihe zur Psychotherapie bei Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung statt. 

Dr. Jan Glasenapp referierte zum Thema „Ambulante Psychotherapie für Menschen mit geistiger Behinderung – Berufs- und sozialrechtliche Rahmenbedingungen„. Das spannende Thema zog das Interesse von über 100 Teilnehmer*innen auf sich. 

Die Veranstaltung begann mit einleitenden Worten von Dr. Roland Straub, der zunächst noch einmal auf den besonderen Anlass hinwies und Parallelen zum Internationalen Tag der Menschen mit Behinderung zog. Er bedankte sich bei allen Anwesenden, dass sie an diesem Tag zusammengekommen sind, um ihr Wissen über Psychotherapie bei Menschen mit Intelligenzminderung zu erweitern. Er betonte, dass das Hauptziel dieser Veranstaltungsreihe nach wie vor darin bestehe, mehr Psychotherapeut*innen zu ermutigen, Patient*innen mit intellektueller Beeinträchtigung in Therapie zu nehmen und damit die Versorgung dieser Patientengruppe zu verbessern.

Er gab außerdem bekannt, dass seine Aufgaben als Vorstandsbeauftragter des Arbeitskreises „Psychotherapie bei Menschen mit Intelligenzminderung“ ab dem 01.01.2025 von Dorothea Groschwitz übernommen werde. Dr. Straub werde jedoch weiterhin dem Arbeitskreis verbunden bleiben. Anschließend übergab er das Wort an den Referenten – Dr. Jan Glasenapp. 

Dr. Glasenapp begann seine Ausführungen ebenfalls mit Dankesworten. Er bedankte sich zunächst bei den Organisatoren der Veranstaltung (LPK BW) und bei den Teilnehmer*innen für ihre Bereitschaft, sich in diesem speziellen Fachgebiet fortzubilden.

In seinem Vortrag betonte Dr. Glasenapp unter Bezug auf die aktuelle Pressemitteilung der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) vom 3. Dezember 2024 die Dringlichkeit einer inklusiven und barrierefreien psychotherapeutischen Versorgung.

Er wies auf die zahlreichen Hürden hin, denen Menschen mit geistiger Behinderung im Zugang zur psychotherapeutischen Versorgung begegnen. Besonders problematisch sei die fehlende Verfügbarkeit von standardisierten diagnostischen Instrumenten in deutscher Sprache, die eine präzise Diagnose erheblich erschwerten. Obwohl internationale Forschungsergebnisse die Wirksamkeit psychotherapeutischer Interventionen in dieser Patientengruppe belegen, fehle es an kontrollierten Studien, um diese Erkenntnisse systematisch auf den deutschsprachigen Raum zu übertragen.

Ein wichtiger Punkt des Vortrags war die Berücksichtigung von Patientinnen mit intellektuellen Beeinträchtigungen in der Ausbildung zukünftiger Therapeut*innen als ein entscheidender Schritt zur nachhaltigen Verbesserung der Versorgungsqualität.

Als Überleitung zum Thema Berufsrecht stellte Dr. Glasenapp die Musterberufsordnung vor, wobei er insbesondere auf international anerkannte ethische Prinzipien und deren Bedeutung für die Qualitätssicherung in der Psychotherapie einging. 

Weiter ging er ausführlich auf einzelne Paragrafen der aktuellen Berufsordnung der LPK BW ein. Insbesondere behandelte er Paragraf 6 (Aufklärungspflicht) sowie Paragrafen 9 (Besondere Aspekte) und Paragraf 13a (Auskunftsverlangen und Einflussnahme Dritter), 17 (Interessenkonflikte). Er betrachtete jeden dieser Paragrafen im Hinblick auf seine Anwendung in der Therapie von Patienten mit intellektueller Beeinträchtigung und untermauerte seine Ausführungen mit anschaulichen und verständlichen Beispielen aus der Praxis.

Auch sozialrechtliche Aspekte kamen nicht zu kurz. Hier betonte Dr. Glasenapp die Bedeutung einer stärkeren Steuerung der ambulanten Versorgung durch gezielte Regelungen. Beispiele wie die Einführung von spezialisierten Angeboten in medizinischen Zentren für Erwachsene mit Behinderungen (MZEBs) könnten einen wichtigen Beitrag zur Inklusion leisten.

Besondere Aufmerksamkeit wurde auf Aspekte wie die Änderungen an der Psychotherapie-Richtlinie (PT-RL) gelegt, die von direkter Bedeutung für die Therapie von Patienten mit intellektuellen Beeinträchtigungen sind. Zudem wurden die Besonderheiten der Arbeit im Rahmen der Selektivverträge, das Gutachter-Verfahren sowie Erkenntnisse aus den eigenen Erfahrungen des Referenten beleuchtet.

Anschließend wurden Beispiele für Behandlungspläne vorgestellt.

Sowohl Dr. Straub als auch Dr. Glasenapp betonten in ihren Ausführungen die Bedeutung von Qualitätszirkeln für die Verbesserung der psychotherapeutischen Versorgung, sowohl für diese sensible Patientengruppe als auch für alle anderen. Es wurde über die aktuelle Organisation eines solchen Qualitätszirkels in Stuttgart sowie über bereits aktive Qualitätszirkel in anderen Städten Baden-Württembergs berichtet und ausgetauscht.

Im Anschluss hatten die Teilnehmer die Möglichkeit, Fragen zu stellen, woraus sich eine rege Diskussion entwickelte. 

Am Ende des Abends bedankten sich die Teilnehmer herzlich bei dem Referenten und den Organisatoren für den äußerst informativen Abend, an dem so wichtige Aspekte der psychotherapeutischen Arbeit mit Menschen mit Intelligenzminderung thematisiert wurden.

Wir bedanken uns herzlich bei allen Teilnehmer*innen für Ihr Interesse und bei allen Referenten für Ihr Engagement! Wir sehen uns im nächsten Jahr auf weiteren Veranstaltungen der Fortbildungsreihe zur Psychotherapie bei Menschen mit intellektuellen Beeinträchtigungen.

Die Folien des Vortrags von Dr. Jan Glasenapp sowie das gesamte Programm der Fortbildungsreihe stehen unten zur Ansicht und zum Download zur Verfügung.

Sprechstunde und probatorische Sitzungen teils per Video möglich

Änderungen der Psychotherapie-Vereinbarung zum 1. Januar beschlossen

(BPtK) Psychotherapeutische Sprechstunden und probatorische Sitzungen können seit dem 1. Januar 2025 in Teilen auch per Video durchgeführt werden. Darauf haben sich der GKV-Spitzenverband und die Kassenärztliche Bundesvereinigung in einer Änderung der Psychotherapie-Vereinbarung geeinigt. In dem Fall sind sowohl psychotherapeutische Sprechstunden als auch probatorische Sitzungen weiterhin mindestens in einem Umfang von 50 Minuten im unmittelbaren persönlichen Kontakt zu erbringen. Zusätzlich wird in der Vereinbarung empfohlen, dass jeweils die erste Sitzung im unmittelbaren persönlichen Kontakt stattfindet. In begründeten Ausnahmefällen kann von diesen Vorgaben abgewichen werden.

Zu beachten ist, dass Leistungen nach der Psychotherapie-Richtlinie auch künftig grundsätzlich im unmittelbaren Kontakt stattfinden. Insbesondere Eingangsdiagnostik, Indikationsstellung und Aufklärung erfordern grundsätzlich den unmittelbaren persönlichen Kontakt zwischen Psychotherapeut*in und Versichert*er. Dabei sind auch die entsprechenden Regelungen der jeweiligen Berufsordnung zu beachten.

Kinder psychisch und suchterkrankter Eltern präventiv unterstützen

BPtK fordert rasche Maßnahmen nach der Bundestagswahl

(BPtK) Kinder von Eltern mit psychischen oder Abhängigkeitserkrankungen brauchen dringend mehr Unterstützung. Sie haben ein deutlich erhöhtes Risiko, ebenfalls eine psychische Erkrankung zu entwickeln. Deutschland muss präventive Angebote für diese Zielgruppe dringend systematisch ausbauen.

»Die Anliegen von Kindern psychisch und suchtkranker Eltern dürfen nicht wieder in der Schublade verschwinden“, sagt Dr. Andrea Benecke, Präsidentin der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), anlässlich der Anhörung zum interfraktionellen Antrag „Prävention stärken – Kinder mit psychisch oder suchtkranken Eltern unterstützen“, die heute im Familienausschuss stattfindet. „Der Antrag zeigt: Alle Fraktionen sind sich einig, was zu tun ist, um diese Kinder und Jugendlichen endlich besser zu unterstützen“, so Dr. Benecke. „Wir fordern deshalb, dass diese Maßnahmen nach der Bundestagswahl zügig umgesetzt werden.“

»Die im Antrag geforderte stärkere sektorübergreifende Zusammenarbeit ist ein zentraler Baustein, um Familien mit einem psychisch erkrankten Elternteil umfassend zu helfen. Kooperationen zwischen Psychotherapeut*innen und der Jugendhilfe sollten schon möglich sein, bevor eine Kindeswohlgefährdung festgestellt wird“, fordert Cornelia Metge, BPtK-Vorstandsmitglied. „Denn das Zusammenwirken von Jugendhilfe und Gesundheitswesen kann den Behandlungserfolg und eine gesunde Entwicklung des Kindes fördern.“ Darüber hinaus sind auch Möglichkeiten zu aufsuchender Psychotherapie in Kitas und Schulen nach Ansicht der BPtK entscheidend, um Kinder und Jugendliche besser zu erreichen.

Jedes vierte Kind in Deutschland hat einen psychisch oder suchterkrankten Elternteil. Der Antrag „Prävention stärken – Kinder mit psychisch oder suchtkranken Eltern unterstützen“ (BT-Drs. 20/12089) wurde von den Fraktionen SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/Die Grünen und FDP in den Deutschen Bundestag eingebracht.

Ohne schnelle psychotherapeutische Versorgung keine nachhaltige Suizidprävention

BPtK fordert Stärkung der Therapieangebote

(BPtK) Anlässlich der Anhörung zum Entwurf eines Suizidpräventionsgesetzes im Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) schnellere psychotherapeutische Hilfe und bessere Prävention gefordert.

»Dass im Gesetzentwurf zielgruppenspezifische Maßnahmen vorgesehen sind und niedrigschwellig erreichbare Krisendienste geschaffen und ausgebaut werden sollen, ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung“, sagt BPtK-Präsidentin Dr. Andrea Benecke. „Suizidprävention kann aber nur dann erfolgreich sein, wenn die psychotherapeutische Versorgung gestärkt wird und suizidgefährdete Patient*innen unmittelbar einen Therapieplatz erhalten. Für Menschen in psychischen Notlagen und Krisensituationen sind wochenlange Wartezeiten auf einen Behandlungsplatz nicht zu verantworten“, mahnt Benecke.

»Gerade weil viele psychische Erkrankungen und Suchtkrankheiten mit einem deutlich erhöhten Risiko für suizidales Verhalten verbunden sind, müssen wir uns gemeinsam verstärkt dafür einsetzen, dass die Stigmatisierung und Tabuisierung weiter zurückgedrängt werden“, betont Benecke. „Nur in einer Gesellschaft, die diese Erkrankungen rechtzeitig erkennt und ernst nimmt, kann Hilfe rechtzeitig gesucht oder angeboten werden.”

Maßnahmen noch in dieser Legislaturperiode umsetzen

BPtK für ein diverses, inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen

(BPtK) Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) fordert eine schnelle Umsetzung des gestern von der Bundesregierung beschlossenen Aktionsplans, um ein diverses, inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen voranzubringen.

»Gesundheitsversorgung muss für alle Menschen mit einer psychischen Erkrankung erreichbar sein – auch für marginalisierte Personengruppen. Die Bundesregierung hat ein dickes Bündel geschnürt, um gesundheitliche Teilhabe für alle sicherzustellen, und sollte nun keine Zeit verlieren, diese Maßnahmen umzusetzen“, mahnt Dr. Andrea Benecke, Präsidentin der BPtK.

»Ermächtigungen für die psychotherapeutische Versorgung von vulnerablen Patientengruppen, aufsuchende Psychotherapie, aber auch eine gesetzliche Regelung zur Sprachmittlung sind wichtige Elemente, um Zugangswege für Patient*innen weiter zu ebnen“, fordert Sabine Maur, BPtK-Vizepräsidentin und Vorstandsbeauftragte für Antidiskriminierung und Diversität. „Entsprechende Regelungen sollten soweit möglich noch vor Ende der aktuellen Wahlperiode umgesetzt werden.“

Ermächtigungen für die psychotherapeutische Versorgung von vulnerablen Patientengruppen, wie Menschen mit geistigen Behinderungen, bestehenden Suchterkrankungen oder schweren Funktionseinschränkungen, ermöglichen ein spezifisches Versorgungsangebot mit Ansprechpartner*innen vor Ort, das ausschließlich dieser Patientengruppe zugutekommt. Für diese Patient*innen ist auch die vorgesehene Vernetzung einer Psychotherapie-Praxis mit Einrichtungen der Eingliederungshilfe, der Suchthilfe oder mit gemeindepsychiatrischen Verbünden hilfreich, um den Zugang in das Behandlungsangebot zu ebnen und weitere Hilfebedarfe zu koordinieren.

Viele Menschen haben Schwierigkeiten, eigenständig ambulante Praxen aufzusuchen. Für Menschen mit psychischen Erkrankungen, die pflegebedürftig, mobilitätseingeschränkt oder in ihren psychosozialen Funktionen stark eingeschränkt sind, sollten aufsuchende psychotherapeutische Behandlungsangebote, beispielsweise in Pflegeeinrichtungen oder anderen Betreuungseinrichtungen, geschaffen werden. Auch Kindern und Jugendlichen mit psychischen Erkrankungen kann eine aufsuchende Psychotherapie in Kita, Schule oder Einrichtungen der stationären Jugendhilfe es erleichtern, eine Behandlung wahrzunehmen.

Die BPtK fordert außerdem, dass Sprachmittlung als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung im SGB V finanziert wird. Bei psychisch erkrankten Menschen, die der deutschen Sprache nicht ausreichend mächtig sind, ist grundsätzlich eine Sprachmittlung notwendig, denn Psychotherapie braucht sprachliche Verständigung, um eine fachgerechte Diagnostik, Aufklärung, Beratung und Behandlung durchführen zu können.

Bundesteilhabegesetz (BTHG) – Anspruch und Wirklichkeit: Was hat es gebracht?

Umfrage zur Regio-Tagung 2025 über die Auswirkungen des Bundesteilhabegesetzes (BTHG)

(LPK BW) Am 4. April 2025 findet in den Räumen der Katholischen Akademie Freiburg die Regio-Tagung 2025 zum Thema „BTHG – Anspruch und Wirklichkeit: Was hat es gebracht?“ statt. Es handelt sich um eine gemeinsame Veranstaltung des Landesverbandes Gemeindespsychiatrie Baden-Württemberg e. V. und des Landesverbandes Psychiatrie-Erfahrener Baden-Württemberg e. V., die jährlich stattfindet.

Im Vorfeld der nächsten Regio-Tagung 2025 wurde eine Umfrage konzipiert. Die Ergebnisse der Befragung werden im Rahmen der Regio-Tagung 2025 vorgestellt. Es werden sowohl Leistungsempfänger als auch Leistungserbringer befragt.

So funktioniert es:

Nachfolgend finden Sie 2 Fragebögen (1 – für Leistungsempfänger, 2- für Leistungserbringer) zum Download. 

Nach dem Download füllen Sie bitte den entsprechenden Fragebogen aus (Zeitaufwand jeweils ca. 5 Minuten) und senden ihn bis spätestens 01.03.2025 an die Geschäftsstelle des Landesverbandes Gemeindepsychiatrie BW e. V. zurück:

Per E-Mail (bevorzugt):  Info@gemeindepsychiatrie-bw.de 

Oder per Post: 
Landesverband Gemeindepsychiatrie BW e.V.
Geschäftsstelle
Kneippweg 8
70374 Stuttgart

Die Anonymität wird vom Landesverband Gemeindepsychiatrie BW e. V. gewährleistet.

Wir freuen uns, wenn Sie diesen Fragebogen unter Ihren Patient*innen verteilen/über die Umfrage informieren können und bedanken uns im Voraus für Ihre Unterstützung!

Diotima-Ehrenpreis 2024

Prof. Dr. Silvia Schneider und Peter Lehndorfer haben den Diotima-Ehrenpreis der deutschen Psychotherapeutenschaft 2024 erhalten

(BPtK) Am 14. November 2024 wurden in Berlin Peter Lehndorfer, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut, und Prof. Dr. Silvia Schneider von der Ruhr-Universität Bochum mit dem Diotima-Ehrenpreis der deutschen Psychotherapeutenschaft geehrt. Beide haben sich in besonderer Weise um die psychotherapeutische Versorgung von Kindern und Jugendlichen verdient gemacht. Zur Preisverleihung erschienen zahlreiche Vertreter*innen der Psychotherapeutenschaft, aus der Bundespolitik sowie aus Forschung und Wissenschaft. Musikalisch begleitet wurde die Preisverleihung von Dirk Flatau am Klavier.

Psychisch gesund Aufwachsen in Deutschland

Psychische Belastungen bei Schüler*innen unverändert hoch

BPtK fordert mehr Hilfsangebote inner- und außerhalb der Schulen

(BPtK) Auch nach dem Ende der Corona-Pandemie gibt es bei jedem fünften Heranwachsenden (21 Prozent) Hinweise auf psychische Auffälligkeiten. Überdurchschnittlich oft berichten Familien mit niedrigem Einkommen, dass ihr Kind in den letzten zwölf Monaten aufgrund psychischer Probleme Hilfe benötigt hätte. Allerdings hat mehr als ein Viertel dieser Eltern (28 Prozent) keine Hilfen inner- oder außerhalb der Schulen gesucht.  

»Die Ergebnisse des heute vorgestellten Forschungsberichts Schulbarometer machen deutlich, dass die existierenden Hilfsangebote innerhalb und außerhalb der Schule längst nicht alle Heranwachsenden erreichen, die Hilfe benötigen“, sagt Dr. Andrea Benecke, Präsidentin der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). „Deshalb müssen insbesondere für psychisch belastete Kinder und Jugendliche, die von ihren Eltern bei der Suche nach Hilfe nicht unterstützt werden können, dringend aufsuchende psychotherapeutische Präventions- und Behandlungsangebote in der Schule geschaffen werden.“

Der Forschungsbericht zeigt zudem auf: Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen sind die wichtigste außerschulische Anlaufstelle für Eltern von Kindern mit psychischen Problemen. Viele dieser Eltern (43 Prozent) gaben zudem an, dort auch Hilfe erhalten zu haben. Allerdings berichteten die Eltern von durchschnittlich 18 Wochen Wartezeit bis zum Beginn einer regelmäßigen Psychotherapie. „Diese Wartezeiten sind in Anbetracht der individuellen Belastungen und des Risikos chronischer Krankheitsverläufe deutlich zu lang“, kritisiert BPtK-Vorstand Cornelia Metge. „Diese Engpässe müssen umgehend mithilfe einer eigenen Bedarfsplanung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen sowie Ermächtigungen für die psychotherapeutische Versorgung von schwer erkrankten Kindern und Jugendlichen beseitigt werden.“

45. Deutscher Psychotherapeutentag

Der 45. Deutsche Psychotherapeutentag fand vom 15. bis 16. November 2024 in Berlin statt

(BPtK) Am 15. und 16. November 2024 ist das Parlament der Psychotherapeutenschaft Deutschlands zu seinem 45. Deutschen Psychotherapeutentag in Berlin zusammengekommen.

Versammlungsleiterin Birgit Gorgas fand gleich zur Eröffnung der Veranstaltung klare Worte: Unsere Demokratie basiere auf unterschiedlichen Meinungen, klaren Haltungen und einem gemeinsamen Diskurs. Polarisierung, eine reduzierte Bereitschaft, sich mit den Lebensrealitäten, Werten und Zielen des Gegenübers auseinanderzusetzen, diese sogar abzuwerten und die eigenen Überzeugungen über das Gemeinwohl zu stellen, gefährdeten unsere demokratische Gesellschaft. Um gemeinsam die Weiterentwicklung der Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen und attraktive Rahmenbedingungen für die Profession auszuhandeln, brauche es einen auf Vertrauen und Offenheit gegründeten bestmöglichen Konsens.

45. Deutscher Psychotherapeutentag in Berlin eröffnet

BPtK-Präsidentin zieht nach Ampel-Aus nüchterne politische Bilanz

(BPtK) Der heute in Berlin eröffnete 45. Deutsche Psychotherapeutentag (DPT) steht ganz unter dem Eindruck der gescheiterten Ampelregierung.

»Das Hinauszögern der Gesetzgebung für psychisch kranke Menschen, die wir in den letzten drei Jahren erleben mussten, geht mit dem Auseinanderbrechen der Ampel-Koalition voll zulasten der Menschen mit psychischen Erkrankungen. Das ist fatal. Das ist desaströs“, sagt Dr. Andrea Benecke, Präsidentin der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), zur Eröffnung der zweitägigen Delegiertenversammlung der Bundespsychotherapeutenkammer. „Wir werden gemeinsam diskutieren müssen, wie sich die verlorenen Jahre bestmöglich kompensieren lassen, damit die Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen auch zukünftig gewährleistet ist. Die Sicherung des psychotherapeutischen Nachwuchses spielt dabei eine zentrale Rolle.“

Auf der Agenda des 45. DPT steht die Debatte zur Weiterentwicklung der ambulanten und stationären Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen, die in den letzten Jahren aufgrund der fehlenden Gesetzgebung stagnierte. Dazu sind Diskursbeiträge zweier prominenter Stakeholder im Gesundheitswesen vorgesehen: Prof. Josef Hecken, Unparteiischer Vorsitzender des Gemeinsamen Bundesausschusses, spricht über die Gestaltung der psychotherapeutischen Versorgung und Herausforderungen für die gemeinsame Selbstverwaltung. Prof. Dr. Tom Bschor, Leiter und Koordinator der Regierungskommission Krankenhausversorgung, referiert über die Weiterentwicklung der Krankenhausversorgung für psychisch Erkrankte.

Weitere Themen, mit denen sich die Delegierten des 45. DPT beschäftigen werden, sind die Berichte aus den Gremien, die Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP), die psychotherapeutische Weiterbildung, der BPtK-Haushaltsplan 2025 und Jahresabschluss 2023, Satzungsfragen sowie gemeinsame Resolutionen.

Das Parlament der Psychotherapeut*innen tritt vom 15. bis 16. November unter der Leitung von Birgit Gorgas (PtK Bayern), Stuart Massey-Skatulla (PtK Hessen) und Dr. Jürgen Tripp (PtK Nordrhein-Westfalen) zusammen.