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Klarstellung I: Ein Plus für die Patienten

BPtK zur Reform der Psychotherapeutenausbildung

(BPtK) Die geplante Ausbildungsreform bereitet Psychotherapeuten künftig besser auf das immer größere Spektrum psychischer Erkrankungen vor, die psychotherapeutisch behandelt werden können. Für die meisten psychischen Erkrankungen gibt es inzwischen sowohl in der ambulanten als auch in der stationären Versorgung erfolgreiche psychotherapeutische Konzepte. Beispielsweise kann Menschen mit einer psychotischen Erkrankung, die über Jahrzehnte in erster Linie pharmakologisch behandelt wurden, inzwischen auch psychotherapeutisch geholfen werden, ihre wahnhaften Überzeugungen zu verändern. „Damit Psychotherapeuten in Praxen und Krankenhäusern befähigt werden, ihren wachsenden Aufgaben noch besser gerecht zu werden, brauchen wir eine Reform der Psychotherapeutenausbildung, wie sie die Bundesregierung plant“, stellt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), fest. „Die Reform ist ein Plus für die Patienten.“

Durch ein Studium, das künftig auf die Diagnose und Behandlung von psychischen Erkrankungen zugeschnitten ist, werden Psychotherapeuten schon an der Hochschule zielgerichtet auf ihre Aufgaben vorbereitet. Zentrale Inhalte des Studiums werden dann bundeseinheitlich geregelt. Die anschließende Weiterbildung sichert die Spezialisierung auf Kinder und Jugendliche oder Erwachsene und die Qualifizierung in einem Psychotherapieverfahren. „Die Reform der Psychotherapeutenausbildung verbessert die Patientenversorgung. Wer anderes behauptet, hat nicht verstanden, was mit der Reform geplant ist, oder führt anderes im Schilde“, erläutert BPtK-Präsident Munz.

Künftig keine psychotherapeutischen Gutachten mehr möglich

Innenminister Seehofer schließt Kritiker seiner Flüchtlingspolitik aus

(BPtK) Der Bundesinnenminister plant, die Kritiker seiner rigiden Flüchtlingspolitik von Gutachten auszuschließen, mit denen die psychische Gesundheit von Asylsuchenden festgestellt wird. Seehofer plant, mit seinem „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ die Heilberufe von dieser Begutachtung auszuschließen, die bestens für die Diagnose und Behandlung psychischer Erkrankungen qualifiziert sind: die Psychologischen Psychotherapeuten und die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten. „Der Ausschluss der beiden psychotherapeutischen Heilberufe ist fachlich nicht zu begründen“, stellt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), fest. „Eine solche Regelung erscheint vielmehr als Strafaktion gegen Psychotherapeuten, die immer massiv kritisiert haben, dass Flüchtlinge in Deutschland nicht angemessen behandelt werden, wenn sie unter den massiven gesundheitlichen Folgen von Krieg, Folter und Gewalt leiden“.

Die BPtK fordert deshalb, auch Psychotherapeuten weiter zu Stellungnahmen in aufenthaltsrechtlichen Verfahren zuzulassen. Asylsuchende dürfen nicht abgeschoben werden, wenn sich eine erhebliche konkrete Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit ergeben würde. Eine solche Gefahr für Leib und Leben können schwere psychische Erkrankungen sein, insbesondere Depressionen und Posttraumatische Belastungsstörungen. Bei beiden Erkrankungen können Patienten suizidgefährdet sein.

Die BPtK hat gemeinsam mit der Bundesweiten Arbeitsgemeinschaft der psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer (BAfF) Stellung zum Referentenentwurf genommen.

Bessere Versorgung für schwer psychisch kranke Menschen

BPtK begrüßt Regelung im Gesetz zur Psychotherapeutenausbildung

(BPtK) Mit dem Gesetzentwurf zur Reform der Psychotherapeutenausbildung greift das Bundesgesundheitsministerium (BMG), wie von der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) gefordert, das Problem der mangelnden Koordination in der ambulanten Versorgung von schwer psychisch kranken Menschen auf. Viele dieser Patienten benötigen neben Psychotherapie und Pharmakotherapie auch die Unterstützung durch Soziotherapeuten, Ergotherapeuten und psychiatrische Krankenpflege. Damit sind gleichzeitig Überlegungen aus dem Terminservice- und Versorgungsgesetz zurückgezogen, die den direkten Zugang der Patienten zum Psychotherapeuten infrage gestellt hatten. „Psychisch kranke Menschen brauchen keine Hürden auf dem Wege zum Psychotherapeuten, sondern mehr und bessere Behandlungsangebote“, betont BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz. „Die monatelangen Wartezeiten auf den Beginn einer psychotherapeutischen Behandlung können nur durch eine grundsätzliche Reform der Bedarfsplanung verkürzt werden.“

Mit dem Gesetzentwurf will die Bundesregierung nun den Gemeinsamen Bundesausschuss damit beauftragen, die Voraussetzungen für eine berufsgruppenübergreifende Versorgung zu schaffen. Durch den Verweis in der Begründung auf Soziotherapeuten, Ergotherapeuten sowie Pflegekräfte und den Einbezug von Psychiatrischen Institutsambulanzen und stationsäquivalenter psychiatrischer Behandlung wird deutlich, dass damit Patienten mit komplexem Behandlungsbedarf adressiert sind. Wir schlagen vor, diesen Personenkreis als Zielgruppe explizit im Gesetzestext zu erwähnen. „Wir begrüßen eine solche Regelung nachdrücklich“, stellt BPtK-Präsident Munz fest. „Psychotherapeuten können ihre koordinierenden Aufgaben künftig noch umfassender wahrnehmen, wenn sie zusätzlich neben Soziotherapie auch Ergotherapie und psychiatrische Krankenpflege verordnen dürfen.“ Diese Befugnisse sollten allerdings nicht nur künftigen Psychotherapeuten zustehen, wie derzeit im Gesetzentwurf geplant. „Das ist fachlich nicht nachzuvollziehen und verhindert den kurzfristigen Aufbau der dringend notwendigen strukturierten Versorgung. Hinzu kommt, dass es nicht ausreicht, die koordinierenden Aufgaben der Psychotherapeuten und Ärzte festzulegen und zu vergüten. Wir brauchen auch Regelungen, die es Soziotherapeuten, Ergotherapeuten und Pflegekräften ermöglichen, in ambulanten multiprofessionellen Teams mitzuarbeiten“, erläutert Munz.

Bedarf, Bedarfsplanung, psychotherapeutische Versorgung in Baden-Württemberg

Gespräch mit Jochen Haussmann (FDP, MdL)

(LPK BW) Zu Bedarf(-splanung) und psychotherapeutischer Versorgung in Baden-Württemberg informierte sich in der Kammergeschäftsstelle MdL Jochen Haussmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der FDP und deren Sprecher für Gesundheitspolitik. Am Gespräch mit Kammerpräsident Dr. Dietrich Munz waren auch der parlamentarische Berater Markus Flandi (FDP) sowie Dr. Rüdiger Nübling (LPK) beteiligt.

Diskutiert wurde die Notwendigkeit einer am realen Bedarf orientierten Bedarfsplanung für die ambulante Psychotherapie in Baden-Württemberg. Hierzu hatte die LPK ein Paper vorbereitet, das aktuelle Zahlen zur „offiziellen“ Bedarfsplanung (nur 6 Landkreise < 110% Versorgung) sowie zur Modellrechnung der BPtK auf der Basis realistischerer Annahmen (u.a. Epidemiologie) enthielt (34! Landkreise < 110%). Nötig sei, so Dr. Munz, eine Reform der Bedarfsplanung, wie sie schon seit mehreren Jahren gefordert werde sowie als Sofortprogramm eine befristete Aufhebung der Zulassungsbeschränkungen für Psychotherapeuten und Anpassung der derzeit gültigen Planungs- bzw. Verhältniszahlen an die der durchschnittlichen fachärztlichen Versorgung. Dies ergäbe für Baden-Württemberg immerhin 250 neue Sitze, vor allem in ländlichen Regionen. Nach LPK-Angaben werden landesweit ca. 1100 zusätzliche Sitze benötigt. Auf die Frage von MdL Haussmann, ob es hierfür genügend Psychotherapeuten gäbe, meinte Präsident Munz, dass diese umgehend besetzt werden könnten; es stünden genügend v.a. junge approbierte Psychotherapeuten zur Verfügung.

Weitere Themen drehten sich um die gesundheitsökonomische Bedeutung von Psychotherapie (u.a. das positive gesamtgesellschaftliche Kosten-Nutzen-Verhältnis von 1:3 bis 1:5, d.h. bei einem in Psychotherapie „investierten“ € ergeben sich 3-5€ Nutzen) sowie um die Möglichkeiten der Prävention von psychischen Erkrankungen möglichst bereits im Kindes- und Jugendalter.

Psychotherapeutische Versorgung wohnungsloser Menschen

(LPK BW) Menschen in Wohnungsnot sind in besonderer Weise von Armut und sozialer Ausgrenzung betroffen und in ihrer gesellschaftlichen Teilhabe eingeschränkt. Sie sind häufig psychisch krank, viele chronisch und bedürfen u.a. auch psychotherapeutischer Hilfe. Die wichtigsten Gründe für Wohnungslosigkeit sind neben einer Abhängigkeits- oder anderen chronischen Erkrankung vor allem auch Arbeitsplatzverlust, Überschuldung, Trennung/Scheidung, häusliche Gewalt und/oder das nicht (mehr) bezahlen können der Miete. Die Zahl der Wohnungslosen stieg bundesweit seit 2014 von ca. 360.000 auf ca. 1,2 Mio. Menschen.

Im Gespräch mit dem Psychotherapeuten Jochen Ostertag konnte sich der Vorstand der LPK BW über ein Projekt zu diesem wichtigen Thema informieren. In Trägerschaft von Caritasverband, Evangelischer Gesellschaft und Sozialdienst Katholischer Frauen wurde in Zusammenarbeit mit dem Sozialamt der Stadt Stuttgart und mit Förderung der Vector-Stiftung 2017 das Projekt MediA (Medizinische Assistenz) ins Leben gerufen, um Menschen in Wohnungsnot besser gerecht zu werden. Von drei geförderten Teilprojekten ist eines zur Stärkung der seelischen Gesundheit. Hierin ist auch die psychotherapeutische Versorgung von Wohnungslosen bzw. Menschen in Wohnungsnot von besonderer Bedeutung.

Der bisherige Projektverlauf hat, wie Ostertag hervorhob, gezeigt, dass ein größerer Teil der betroffenen Menschen motiviert ist für eine psychotherapeutische Begleitung, aber nur schwer Behandlungsmöglichkeiten in der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung findet. Es wäre deshalb wichtig, niedergelassene Psychotherapeuten/-innen für die Problemlagen Wohnungsloser bzw. sich in Wohnungsnot befindlicher psychisch kranker Menschen zu sensibilisieren. Die LPK BW unterstützt als Kooperationspartner diese Zielrichtung und will ihre Mitglieder zunächst im Raum Stuttgart, aber auch in anderen Regionen Baden-Württembergs dazu motivieren, entsprechend Behandlungsplätze anzubieten.

Treffen mit dem Netzwerk LSBTTIQ e.V.

(LPK BW) Vorstandsmitglied Birgitt Lackus-Reitter und Präsident Dr. Dietrich Munz nahmen an einem Treffen mit den Verantwortlichen des Netzwerks Lesbisch-Schwulen-Bisexuell-Transsexuell-Transgender-Inter- und Quer (LSBTTIQ) e.V. teil. Sie berichteten von Versorgungsschwierigkeiten für betroffene PatientInnen, insbesondere bei betroffenen Flüchtlingen. Eine Verfolgung wegen der sexuellen Orientierung und des Geschlechts sei ein Asylgrund, aber trotzdem könnten viele Flüchtlinge aus Scham ihre sexuelle Orientierung nicht offenbaren, was vor allem für Flüchtlinge aus islamischen Ländern gelte. Anliegen des Vereins ist es, die Flüchtlinge und auch die BehandlerInnen zu sensibilisieren, die sexuelle Orientierung zu offenbaren, um die Chancen auf Gewährung von Asyl zu verbessern. Der Verein sucht außerdem dringend BehandlerInnen und GutachterInnen, worauf wir hier aufmerksam machen wollen. Birgitt Lackus-Reitter hat zudem einen Verantwortlichen des Vereins in die Menschenrechtskommission der LÄK und LPK BW eingeladen.

Landeskongress Gesundheit – Ministerpräsident Kretschmann setzt auf gesicherte und umfassende Patientenversorgung

(LPK BW) „Wir setzen beim Thema Gesundheit in Baden-Württemberg auf eine gesicherte, umfassende Patientenversorgung“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann bei der Eröffnung des vierten Landeskongresses Gesundheit Baden-Württemberg. „Dafür brauchen wir eine Kultur der Innovationen, eine noch intensivere Kooperation zwischen Wirtschaft und Wissenschaft sowie Offenheit für neue Partnerschaften und ungewöhnliche Allianzen.“

Beim diesjährigen Kongress unter dem Motto „Gesundheit – von Menschen für Menschen“ in der Messe Stuttgart kamen Verantwortungsträger und Entscheider aus allen relevanten Bereichen der Gesundheitsversorgung zusammen, um über aktuelle und kommende Aufgaben und Problemstellungen im baden-württembergischen Gesundheitswesen zu diskutieren.

Impulsgeber für Diskussion und Austausch waren u.a. die Referate von Dr. Thomas Gebhart MdB, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesministerium für Gesundheit, über aktuelle Herausforderungen der Gesundheits- und Pflegepolitik und von Sylvia Kern, Geschäftsführerin der Alzheimer Gesellschaft, zu aktuellen Problemen der Patientenversorgung.

In sechs Foren am Nachmittag, von denen eines von Kammerpräsident Dr. Dietrich Munz und ein weiteres von LPK-Geschäftsführer Christian Dietrich geleitet wurde, tauschten sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Thementischen nach dem World-Café-Konzept zu spezifischen gesundheitspolitischen Fragen aus (Übersicht) aus. Dr. Munz moderierte das Thema „‘Mens sana in corpore sano?‘ Wie verträgt sich die Zunahme psychischer Erkrankungen mit dem hohen somatischen Versorgungsniveau?“ Er stellte fest, dass psychische Erkrankungen nicht zugenommen haben, sondern weniger stigmatisiert und v. a. von Hausärzten häufiger diagnostiziert würden. Dabei bestehe „die Gefahr, dass bei zunehmend technisierter Fachmedizin auf psychische Belastungen körperlich kranker Menschen zu wenig eingegangen“ werde, so Dr. Munz   Weiterhin ging es u.a. darum, wie sich strukturelle Probleme bei der Patientenversorgung überwinden lassen oder ob das tradierte ärztliche Handeln noch den Bedürfnissen der Patienten entspricht.

Vereinbarung zur Behandlung von Bundespolizisten

BPtK stellt Formular zur Dokumentation der Sprechstunde zur Verfügung

(BPtK) Im Mai 2018 hat die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) eine Vereinbarung mit dem Bundesinnenministerium geschlossen, nach der Bundespolizisten auch in Privatpraxen behandelt werden können.

Das Verfahren richtet sich nach denselben Vorgaben, die in der gesetzlichen Krankenversicherung gelten und insbesondere in der Psychotherapie-Richtlinie festgelegt sind. Wendet sich ein Bundespolizist unmittelbar an eine Praxis ohne Kassenzulassung, so ist dort – wie im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung auch – grundsätzlich eine psychotherapeutische Sprechstunde durchzuführen. Die Sprechstunde ist mit einem Formular zu dokumentieren, das dem Formular der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) für die gesetzliche Krankenversicherung entspricht (PTV 11 – Individuelle Patienteninformation). Die BPtK stellt hierfür nun ein Formular für die Behandlung von Bundespolizisten in Privatpraxen zur Verfügung.

Die wesentlichen Inhalte der Psychotherapie-Richtlinie sind in der BPtK-Praxis-Info „Psychotherapie-Richtlinie“ zusammengefasst. Dort können sich Psychotherapeuten, die Bundespolizisten behandeln möchten, über die wichtigsten Punkte informieren. Für die Beantragung der Psychotherapie kann jedes Formular genutzt werden, das inhaltlich die Punkte des PTV 1 (PTV 1 – Antrag des Versicherten auf Psychotherapie) sowie des PTV 2 (Angaben des Therapeuten zum Antrag des Versicherten) der KBV abdeckt, auch wenn es sich nicht um die Original KBV-Formulare handelt.

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Erfolge der psychotherapeutischen Sprechstunde nicht zunichtemachen

BPtK lehnt gestufte Versorgung, wie mit dem TSVG geplant, ab

(BPtK) Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) lehnt eine „gestufte und gesteuerte psychotherapeutische Versorgung“, wie sie mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) geplant ist, ab. „Psychisch kranke Menschen werden bereits nach Dringlichkeit und Schwere behandelt“, stellt BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz fest. „Der Gesetzgeber hat mit der psychotherapeutischen Sprechstunde bereits eine differenzierte Versorgung eingeführt. Eine zusätzliche Prüfung durch Dritte, ob eine psychotherapeutische Behandlung überhaupt notwendig ist, würde den großen Erfolg, der mit der Sprechstunde erzielt wurde, wieder zunichtemachen.“ Menschen, die an psychischen Beschwerden leiden, erhalten durchschnittlich innerhalb von knapp sechs Wochen einen ersten Termin beim Psychotherapeuten zur Diagnostik und Beratung. Diese Regelung hat sich gerade für schwer psychisch kranke Menschen bewährt, die vorher von den langen Wartezeiten auf einen ersten Termin abgeschreckt wurden.

Alle Patienten, bei denen festgestellt wurde, dass sie psychisch krank sind, müssen danach viel zu lange auf eine psychotherapeutische Behandlung warten: in ländlichen Regionen fünf bis sechs Monate, im Ruhrgebiet sogar sieben Monate. „Diese langen Wartezeiten lassen sich nur durch mehr Psychotherapeuten verkürzen“, erklärt BPtK-Präsident Munz. „Deshalb fordern wir, dort kurzfristig für Psychotherapeuten 1.500 Praxen mehr zuzulassen.“

Vielen Patienten kann mit einer Kurzzeit- oder Langzeitpsychotherapie geholfen werden. Einige dieser Patienten erhalten flankierend eine Pharmakotherapie. „Es gibt aber auch eine kleine Gruppe von Patienten, die nicht nur Psychotherapie und Pharmakotherapie brauchen, sondern darüber hinaus auch soziotherapeutische Unterstützung, psychiatrische Krankenpflege, Ergotherapie oder auch Angebote der Gemeindepsychiatrie“, stellt Munz fest. „Bei diesen Patienten mit komplexem Leistungsbedarf reicht jedoch eine rein psychotherapeutische oder psychiatrische Versorgung nicht aus. Ihr Hauptproblem ist die fehlende Kooperation und Koordination. Für diese schwer und meist chronisch kranken Patienten fehlt schlicht das notwendige multiprofessionelle Behandlungsangebot“, erläutert Munz. „Der Gemeinsame Bundesausschuss sollte den Auftrag erhalten, für diese schwer und meist chronisch kranken Patienten eine ambulante multiprofessionelle Versorgung zu ermöglichen.“

Sofortprogramm für psychisch kranke Menschen

BPtK-Forderungen zu Terminservice- und Versorgungsgesetz

(BPtK) Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) fordert mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) insbesondere ein Sofortprogramm für psychisch kranke Menschen. Ein Drittel der Patienten, bei denen in einer psychotherapeutischen Sprechstunde diagnostiziert wurde, dass sie psychisch krank sind und eine ambulante Psychotherapie benötigen, warten sechs bis neun Monate auf den Beginn der Behandlung. Deshalb fordert die BPtK in ländlichen Regionen und im Ruhrgebiet rund 1.500 psychotherapeutische Praxen zusätzlich.

„Das monatelange Leid psychisch kranker Menschen, bevor sie behandelt werden können, muss dringend verkürzt werden“, fordert BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz. „Dafür müssen mehr Psychotherapeuten zugelassen werden. Denn dort, wo mehr Psychotherapeuten arbeiten, sind die Wartezeiten nachweislich am kürzesten.“ Bundesgesundheitsminister Jens Spahn plane mit dem TSVG bereits die Krankenversorgung vor allem dort zu verbessern, wo besonders große Versorgungs- und Terminschwierigkeiten bestehen. „Besonders schlecht versorgt sind aber insbesondere psychisch kranke Menschen, die seit Jahren nicht rechtzeitig behandelt werden können“, betont Munz. „Dadurch verschlimmern sich psychische Beschwerden oder sie chronifizieren.“ Leitlinien empfehlen bei fast allen psychischen Erkrankungen eine Psychotherapie.

Die Wartezeiten auf eine Behandlung sind dort am längsten, wo am wenigsten Psychotherapeuten je Einwohner arbeiten. „In ländlichen Regionen werden deutlich weniger psychotherapeutische Praxen zugelassen als in den Großstädten“, erläutert der BPtK-Präsident. „Deshalb sind die Wartezeiten dort auch am längsten.“ Dies lasse sich zum Beispiel für Baden-Württemberg belegen, wo er selbst in einer Klinik arbeite. Psychisch kranke Menschen warten in den städtischen Zentren mit mehr als 60 Psychotherapeutensitzen je 100.000 Einwohnern durchschnittlich 12 Wochen auf eine psychotherapeutische Behandlung: beispielsweise in Tübingen 9,8 Wochen, in Heidelberg 11,7 Wochen und in Freiburg 12,5 Wochen. In den ländlichen Regionen mit weniger als 20 Psychotherapeutensitzen je 100.000 Einwohner sind die Wartezeit dagegen fast doppelt so lang und betragen 20,7 Wochen. „Ich erwähne ausdrücklich Freiburg, weil Bundesgesundheitsminister Jens Spahn im Deutschen Bundestag behauptet hat, dass in Freiburg die Wartezeiten am längsten seien, weil es dort am meisten Psychotherapeuten gäbe“, ergänzt BPtK-Präsident Munz. „Da war der Bundesgesundheitsminister schlecht informiert.“

Die BPtK fordert die zusätzlichen psychotherapeutischen Praxen insbesondere für die ländlichen Regionen. Dort sind nach der Bedarfsplanung besonders wenige Psychotherapeuten vorgesehen. „Menschen in ländlichen Regionen leiden jedoch keineswegs seltener an psychischen Erkrankungen“, stellt Munz fest. „Es ist deshalb eine gravierende Fehlplanung, dort weniger Psychotherapeuten zuzulassen als in den Großstädten“. Das Sofortprogramm, das die BPtK fordert, soll deshalb vor allem die psychotherapeutische Versorgung außerhalb städtischer Zentren verbessern. Einzige Ausnahme ist das Ruhrgebiet, das in der Bedarfsplanung als Sonderregion behandelt wird und deshalb ähnlich schlecht psychotherapeutisch versorgt ist wie die ländlichen Regionen.