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Psychotherapeutische Gutachten bei Asylsuchenden ausgeschlossen

Kabinett beschließt neue Härten für Geflüchtete

(BPtK) Die Bundesregierung plant mit dem Gesetzentwurf zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht, Psychotherapeuten von Gutachten zur Feststellung psychischer Erkrankungen bei Asylsuchenden auszuschließen. Obwohl Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten bestens für die Diagnose und Behandlung psychischer Erkrankungen qualifiziert sind, sollen in Zukunft nur noch Ärzte – unabhängig von ihrer Fachrichtung – Stellungnahmen in aufenthaltsrechtlichen Verfahren abgeben dürfen. Der Gesetzentwurf sieht darüber hinaus die Kürzung von existenzsichernden Leistungen sowie die Ausweitung von Inhaftierungen vor. Gerade bei bereits psychisch belasteten Personen können Ausschluss aus dem gesellschaftlichen Leben und Isolierung zu einer erheblichen Verschlechterung der psychischen Gesundheit führen.

„Der Verzicht auf psychotherapeutische Gutachten ist fachlich nicht zu begründen“, stellt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), fest. „Die geplanten Änderungen scheinen auf die Abschreckung von Geflüchteten ausgerichtet zu sein. Die Bundesregierung darf dafür aber die Gesundheit der Geflüchteten nicht aufs Spiel setzen.“

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung birgt die Gefahr, dass schwer traumatisierte und psychisch erkrankte Personen nicht die psychotherapeutische Versorgung erhalten, die sie brauchen, oder in ein Land ohne angemessene Gesundheitsversorgung abgeschoben werden. Asylsuchende dürfen nicht abgeschoben werden, wenn eine erhebliche konkrete Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit besteht. Eine solche Gefahr für Leib und Leben können schwere psychische Erkrankungen sein, insbesondere Depressionen, Psychosen und Posttraumatische Belastungsstörungen. Bei diesen Erkrankungen können Patienten in erheblichem Maße suizidgefährdet sein und benötigen dann eine unmittelbare Behandlung.

Die Feststellung und Behandlung von psychischen Erkrankungen bei Asylsuchenden muss verbessert und nicht durch zusätzliche Hürden erschwert werden. Die BPtK fordert daher, Psychotherapeuten ausdrücklich zu Gutachten in aufenthaltsrechtlichen Verfahren zuzulassen, die Gesundheitsversorgung von Geflüchteten zu verbessern und ihre Möglichkeiten zur Teilnahme am gesellschaftlichen Leben zu stärken.

Psychotherapeuten brauchen bessere Rahmenbedingungen

BPtK-Präsident Munz vom Deutschen Psychotherapeutentag im Amt bestätigt

(BPtK) Der 34. Deutsche Psychotherapeutentag (DPT) in Koblenz am 29. und 30. März 2019 bestätigte mit großer Mehrheit Dr. Dietrich Munz als Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). Auch Vizepräsident Dr. Nikolaus Melcop wurde in sein Amt wiedergewählt. Die bisherige Beisitzerin Dr. Andrea Benecke rückte zur Vizepräsidentin auf. Wolfgang Schreck blieb Beisitzer und für den nicht mehr antretenden Peter Lehndorfer wurde als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin Michaela Willhauck-Fojkar in den Vorstand gewählt.

Der 34. DPT begrüßte außerdem den Gesetzentwurf zur Reform der Psychotherapeutenausbildung, der in weiten Teilen seine Zustimmung fand. Änderungsbedarf sahen die Delegierten insbesondere bei der Heilkundeerlaubnis und einer ausreichenden Finanzierung der ambulanten Weiterbildung.

Noch Plätze frei: Fachtagung „E-Health und psychische Erkrankungen“

am 9./10. Mai 2019 in Dresden

(BPtK) Psychische Erkrankungen gehören zu den häufigsten Ursachen für Arbeitsunfähigkeit und Frühverrentung. Die oft schlechte Vernetzung zwischen Versorgungssystem und Unternehmen tragen dazu bei. Die vierte Fachtagung in der Reihe „Schnittstellen zwischen Prävention, Rehabilitation und Psychotherapie“ widmet sich dem Thema „E-Health und psychische Erkrankungen“. Sie findet am 9. und 10. Mai 2019 in Dresden statt und wird in Kooperation von Bundespsychotherapeutenkammer, der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung durchgeführt.

Bei der Veranstaltung werden digitale Angebote aus den Bereichen Arbeitsschutz, Rehabilitation und Psychotherapie dargestellt, die dazu beitragen können, das Versorgungsangebot zu erweitern und zu verbessern. In den Workshops können konkrete Beispiele digitaler Anwendungen betrachtet und Potenziale sowie kritische Punkte intensiv diskutiert werden.

Weitere Informationen zur Veranstaltung und zu den Anmeldemodalitäten finden Sie unter:
https://www.dguv.de/iag/veranstaltungen/schnittstellen/2019/index.jsp

Verhandlungen zur Videobehandlung noch nicht abgeschlossen

BPtK plant Praxis-Info

(BPtK) Zum 1. April 2019 können niedergelassene Psychotherapeuten ihren Patienten noch keine Behandlung per Video als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung anbieten, weil sie bis dahin noch nicht abrechenbar ist. Der Bewertungsausschuss hatte mit dem Pflegepersonal-Stärkungsgesetz den Auftrag erhalten, bis zu diesem Datum die Regelungen für die Videobehandlung auch für Psychotherapeuten anzupassen. Bevor jedoch eine entsprechende Anpassung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes möglich ist, muss zunächst die Psychotherapie-Vereinbarung geändert werden.

Die Bundespsychotherapeutenkammer hat sich dafür eingesetzt, dass Psychotherapeuten ihren Patienten eine Behandlung per Video als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung anbieten können. Sobald dies möglich ist, wird sie mit einem Praxis-Info über die Videobehandlung in der psychotherapeutischen Versorgung informieren.

Vier Jahre politisches Engagement für eine bessere Versorgung

BPtK-Spezial 2015 bis 2019

(BPtK) Am 29./30. März 2019 wird auf dem 34. Deutschen Psychotherapeutentag in Koblenz ein neuer Vorstand der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) gewählt. Damit gehen vier Jahre politisches Engagement des jetzigen Vorstands für eine bessere Versorgung zu Ende.

Die Zeit zwischen 2015 und 2019 war geprägt durch den erheblichen Einsatz für eine bessere gesundheitliche Versorgung von psychisch kranken Flüchtlingen. Diese Menschen waren vor allem durch Krieg und Gewalt aus ihren Heimatländern vertrieben worden, fanden aber in Deutschland nur eine beschränkte Hilfe, wenn sie aufgrund ihrer Erlebnisse an posttraumatischen Belastungsstörungen und Depressionen litten.

Der Vorstand begleitete intensiv die Reform der Psychotherapie-Richtlinie durch den Gemeinsamen Bundesausschuss. Damit eng verbunden war die politische Arbeit für den Abbau der langen Wartezeiten auf den Beginn einer Behandlung. Eine Evaluation zur Umsetzung der Richtlinie, die gemeinsam mit den Landespsychotherapeutenkammern auf den Weg gebracht wurde, erlaubte es der BPtK, die politische Debatte um Sprechstunde, Akutversorgung und Wartezeiten im Sinne der Psychotherapeuten und ihrer Patienten mitzugestalten und neue Hürden auf dem Weg zur Psychotherapie zu verhindern.

Zunehmend Bedeutung gewann in der Amtsperiode das Thema Digitalisierung des Gesundheitswesens. Hier konnten wichtige Weichenstellungen in Gesetzen, z. B. die Möglichkeit der Videobehandlung, aber auch in der Musterberufsordnung der Psychotherapeuten herbeigeführt werden. Die BPtK entwickelte früh in einem Standpunkt eine klare Vorstellung davon, wie sie sich die Umsetzung der Digitalisierung im deutschen Gesundheitssystem zum Wohle der Patienten und im Interesse der Psychotherapeuten vorstellt.

Wie ein roter Faden zog sich durch die gesamten vier Jahre die Diskussion um die Reform der Psychotherapeutenausbildung. Das nun zum Ende der Amtsperiode ein Kabinettsentwurf vorliegt, der zentrale Forderungen der im Projekt Transition durch die BPtK gemeinsam mit den Landespsychotherapeutenkammern erarbeitete Inhalte enthält, ist ein großer Erfolg gemeinsamer politischer Arbeit. Das BPtK-Spezial 2015 bis 2019 stellt die Schwerpunkte des politischen Engagements des scheidenden Vorstands für Psychotherapeuten und ihre Patienten dar.

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Psychotherapie in allen Phasen einer schizophrenen Erkrankung wirksam

Aktualisierte S3-Leitlinie „Schizophrenie“ veröffentlicht

(BPtK) Psychotherapie ist in allen Phasen einer schizophrenen Erkrankung empfehlenswert. Dies ist eines der zentralen Ergebnisse der überarbeiteten S3-Leitlinie „Schizophrenie“. Die S3-Leitlinie empfiehlt grundsätzlich, Menschen mit Schizophrenie eine kognitive Verhaltenstherapie anzubieten, unabhängig davon, ob es sich um eine erste psychotische Episode oder eine andauernde Erkrankung handelt. Sie sollte mit mindestens 16 Sitzungen angeboten werden. Zur Optimierung der Therapieeffekte und bei komplexeren Therapiezielen sollte die Sitzungszahl auf mindestens 25 Sitzungen erhöht werden.

Die aktualisierte Lang- und Kurzversion sowie der Leitlinienreport können ab sofort unter folgendem Link abgerufen werden: https://www.awmf.org/leitlinien/detail/ll/038-009.html.

Die Leitlinie wurde zwischen 2012 und 2018 von einer Gruppe von Experten, Betroffenen- und Angehörigenvertretern und Vertretern verschiedener Berufsgruppen entwickelt. Die Bundespsychotherapeutenkammer war an dem Prozess sowohl in Arbeitsgruppen als auch in der Konsensusgruppe beteiligt.

Opfer psychischer Gewalt brauchen qualifizierte Hilfen

Stellungnahme der BPtK zur Reform des Sozialen Entschädigungsrechts

(BPtK) Auch Opfer psychischer Gewalt sollen künftig entschädigt werden. Dies sieht ein Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vor. Damit könnten beispielsweise Opfer von Stalking oder Menschenhandel Leistungen erhalten. Positiv bewertet die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), dass den Opfern der Nachweis von gesundheitlichen Schäden und damit auch das Antragsverfahren erleichtert wird. Zur Anerkennung einer Gesundheitsstörung soll genügen, dass ein ursächlicher Zusammenhang wahrscheinlich ist. Die BPtK begrüßt außerdem, dass die Kosten von Dolmetscherleistungen übernommen werden sollen. Dies sollte jedoch nicht nur bei Migranten und Flüchtlingen möglich sein, die weniger als fünf Jahre in Deutschland leben. Entscheidend für die Kostenübernahme sollte vielmehr sein, ob die Dolmetscherleistung notwendig ist.

Gewalttaten können jedoch nicht nur bei den unmittelbaren Opfern psychische Schäden verursachen, sondern auch bei Augenzeugen, die die Gewalttat beobachtet haben, aber selbst nicht körperlich oder psychisch angegriffen wurden. Die BPtK kritisiert deshalb, dass die möglichen Hilfen für Zeugen von Gewalttaten beschränkt werden. Sie sollen lediglich sogenannte schnelle Hilfen in Traumaambulanzen erhalten und nicht die umfassenden Leistungen nach dem neuen SGB XIV. Ausnahmen sind lediglich vorgesehen, wenn ein „besonderes Näheverhältnis zum Opfer“ besteht. Entscheidend für eine Traumatisierung ist jedoch das unmittelbare Erleben der Gewalttat und nicht ein verwandtschaftliches Verhältnis zum Opfer. Insbesondere mit Blick auf terroristische Anschläge mit vielen Augenzeugen, wie z. B. auf dem Berliner Breitscheidplatz im Dezember 2016, ist dies nicht nachvollziehbar.

Der Referentenentwurf sieht vor, dass Gewaltopfer in Traumaambulanzen psychotherapeutische Frühinterventionen erhalten können. Die BPtK hält jedoch 15 Stunden für Kurzinterventionen nicht für ausreichend. Muss aber nach diesem Kontingent der Psychotherapeut gewechselt werden, kann dies die erreichte Stabilisierung gefährden. Außerdem stehen Traumaambulanzen nicht flächendeckend zur Verfügung. Opfern von Gewalttaten sollte es deshalb möglich sein, auch bei niedergelassenen Psychotherapeuten und Fachärzten, psychotherapeutische Interventionen erhalten zu können.

Der Referentenentwurf sieht auch vor, dass Gewaltopfer mehr Behandlungsstunden erhalten können, als es nach der Psychotherapie-Richtlinie möglich ist. Allerdings sind daneben auch ergänzend Leistungen vorgesehen, die über keine wissenschaftliche Anerkennung verfügen, und Leistungen, die durch nicht ausreichend qualifizierte Anbieter erbracht werden. Auf die psychotherapeutische Behandlung durch Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten sowie qualifizierte Fachärzte darf jedoch verzichtet werden. Nur bei diesen ist die Qualifikation zur Behandlung psychisch kranker Menschen durch eine staatlich geregelte Aus- und Weiterbildung vorhanden und überprüfbar. Heilpraktiker verfügen dagegen über keine Approbation, sondern lediglich über eine Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz.  Damit ist nach unserer Auffassung nicht sichergestellt, dass eine ausreichende Qualifikation für eine Behandlung gegeben ist.

Klarstellung IV: Ärzte gefährden berufliche Selbstverwaltung

BPtK zur Reform der Psychotherapeutenausbildung

(BPtK) Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und Psychotherapeuten tragen als Heilberufe eine besondere Verantwortung. Der Gesetzgeber hat wesentliche Regelungen zur Ausübung dieser Berufe den Professionen übertragen. Die Kammern legen deshalb die Regeln der Berufsausübung selbst fest. Diese Delegation von Verantwortung durch den Staat drückt sich zum Beispiel darin aus, dass die Bundesärzteordnung die ärztliche Heilkunde in keiner Weise einschränkt. Ärztliche Berufsausübung ist definiert als die Ausübung von Heilkunde durch einen „Arzt“ oder eine „Ärztin“. Dies ist zwar eine Tautologie wie die Aussage „Wenn es regnet, regnet es“. Der Gesetzgeber hat sie aber aus gutem Grund gewählt. Details der Berufsausübung werden auf diese Weise nicht gesetzlich definiert. Dadurch sind Ärzte befugt, auch jenseits bereits wissenschaftlich anerkannter Verfahren und Methoden innovative Heilkunde in der Forschung anzuwenden und zu erproben. Dadurch können sie die Möglichkeiten ihrer Heilkunde selbst weiterentwickeln.

Nichts anderes fordern die Psychotherapeuten für die Regelung ihrer Berufsausübung bei der Reform der Psychotherapeutenausbildung. Für Psychotherapeuten sollte gelten, dass sie ihre Heilkunde durch jede berufsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung von psychischen Erkrankungen sowie zur Heilung oder Linderung von Störungen mit Krankheitswert ausüben, bei denen Psychotherapie indiziert ist. „Eine solche Definition der Heilkunde entspricht dem Prinzip der Selbstverwaltung der Heilberufe“, erläutert Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer. „Für mich ist nicht nachvollziehbar, dass die Bundesärztekammer den Gesetzgeber auffordert, bei einem anderen Heilberuf die Details der Berufsausübung gesetzlich zu regeln. Sie übersieht, dass sie damit den Kernbereich der beruflichen Selbstverwaltung für sich selbst und die anderen Heilberufe gefährdet.“

Klarstellung III: Auch körperlich Kranke brauchen Psychotherapeuten

BPtK zur Reform der Psychotherapeutenausbildung

(BPtK) Psychotherapie gehört ergänzend zu den organmedizinischen Therapien, z. B. in der Onkologie, Kardiologie, Diabetologie und Schmerztherapie, zu den evidenzbasierten Behandlungen. „Bei lebensbedrohlichen und chronisch verlaufenden körperlichen Erkrankungen unterschätzen Ärzte häufig noch die psychischen Einflussfaktoren“, stellt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), fest. „Körperlich kranke Menschen brauchen deshalb häufig auch Psychotherapie. Für eine gute Krankenbehandlung ist daher eine regelmäßige Kooperation von Ärzten und Psychotherapeuten unerlässlich.“

Jeder dritte Mensch, der an Krebs erkrankt, leidet unter erheblichen psychischen Belastungen, wie z. B. existentiellen Ängsten, tiefen Depressionen und zermürbenden Schlafstörungen. Patienten mit chronischen Erkrankungen müssen vielfach erst mit der psychischen Dauerbelastung und Einschränkungen durch ihr körperliches Leid leben lernen. Patienten mit Diabetes müssen z. B. täglich selbst die Verantwortung für ihre Therapie übernehmen, Ernährung und Bewegung umstellen, anhand ihrer Blutzuckerwerte Insulin dosieren und oft mit Rückschlägen und Komplikationen zurechtkommen. In vielen Fällen ist ohne eine begleitende Psychotherapie eine erfolgreiche Behandlung der körperlichen Erkrankung nicht möglich. „Psychotherapeuten erlernen deshalb die Grundlagen für die Behandlung von schweren und chronischen Krankheiten bereits im Studium“, erklärt BPtK-Präsident Munz. „In der Weiterbildung werden diese Kenntnisse dann in der ambulanten und stationären Patientenversorgung vertieft.“

Klarstellung II: Kooperation von Psychotherapeuten und Ärzten stärken

BPtK zur Reform der Psychotherapeutenausbildung

(BPtK) Eine ärztliche Untersuchung, ob auch körperliche Ursachen für psychische Beschwerden vorliegen, war durch die Reform der Psychotherapeutenausbildung nie infrage gestellt. Diese somatische Abklärung gehört bei einer psychotherapeutischen Behandlung zu den Sorgfaltspflichten von Psychotherapeuten. „Der aktuell im SGB V vorgeschriebene ärztliche Konsiliarbericht ist jedoch meist zu wenig aussagekräftig“, stellt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), klar. „Eine gezielte Überweisung des behandelnden Psychotherapeuten an den Hausarzt oder an einen Facharzt ist die bessere Lösung. Psychotherapeuten könnten gezielter die Expertise ärztlicher Kollegen hinzuziehen. Die Kooperation zwischen Psychotherapeuten und Ärzten würde gestärkt.“

Psychotherapeuten haben grundsätzlich neben den seelischen auch die körperlichen Ursachen von Krankheiten im Blick. Psychotherapeuten gehen von einem ganzheitlichen Krankheitsmodell aus, das darauf basiert, dass alles menschliche Verhalten und Erleben eine körperliche, eine psychische und eine soziale Dimension hat. Aussagekräftige somatische Befundberichte können für einen Psychotherapeuten wichtige Informationen enthalten. „Wir schlagen vor, den Konsiliarbericht durch eine Überweisung zu ersetzen“, fordert BPtK-Präsident Munz. „Damit werden auch unnötige Doppeluntersuchungen und die Verzögerung dringlicher psychotherapeutischer Behandlungen vermieden.“