Schlagwortarchiv für: Versorgung

Fortbildungspflichten und Qualitätszirkel in Zeiten von Corona

Aktuelle Sonderregelung der KV Baden-Württemberg

(LPK BW) Vertragspsychotherapeut*innen, die in diesem Jahr gegenüber der KVBW die Erfüllung der Fortbildungspflicht nachweisen müssen, sollten eine aktuelle Sonderregelung beachten

Infos auf der Sonderseite der KV. In Zweifelsfällen sollten Vertragspsychotherapeut*innen rechtzeitig Kontakt mit der KVBW aufnehmen.

Für eine bessere Unterstützung von Müttern mit Wochenbett-Depression

BPtK unterstützt Petition an Gesundheitsminister Spahn

(BPtK) Mehr als jede zehnte Mutter, die ein Kind zur Welt gebracht hat, leidet unter einer Wochenbett-Depression. Solche Depressionen, aber auch Angst- und Zwangsstörungen nach einer Geburt werden jedoch oft erst spät oder gar nicht erkannt und viel zu selten angemessen behandelt. „Zu viele Mütter bleiben nach der Geburt ihres Kindes allein mit ihrer psychischen Erkrankung und werden schief angesehen, weil sie nicht vor Mutterglück strahlen“, stellt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) fest. „Eine Wochenbett-Depression kann aber gravierend die Beziehung zwischen Mutter und Kind stören, was sich wiederum langfristig negativ auf die emotionale und kognitive Entwicklung des Kindes auswirken kann“.

Die BPtK unterstützt daher eine Petition nach einer verpflichtenden Aufklärung und besseren Betreuung von Müttern und ruft alle Psychotherapeut*innen auf, sie zu unterschreiben.

Technologischer Fortschritt und schnelle Heilsversprechungen

BPtK-Round-Table: Psychotherapie im Wandel

(BPtK) Die Digitalisierung des Gesundheitswesens wird die psychotherapeutische Arbeit verändern. Die Verordnung von Gesundheits-Apps ist ebenso wie die Online-Behandlung per Video bereits rechtlich geregelt. Der Profession stellen sich dabei auch grundsätzliche Fragen, zum Beispiel: „Wie wirken sich digitale Anwendungen auf das Verhältnis zwischen Psychotherapeut*innen und Patient*innen aus?“, „Wie verändert sich die psychotherapeutische Versorgung durch die Digitalisierung?“, „Verändert die Digitalisierung das Selbstbild der Menschen und ihre Beziehungen zu anderen?“ und ,„Wie sieht das Berufsbild der Psychotherapeut*innen in Zukunft aus?“.

Wichtige Infos zum Coronavirus (SARS-CoV-2) – Praxisinformationen der LPK BW

Wird fortlaufend aktualisiert: letzte Aktualisierung: 11.10.2022 – 11.00 Uhr

(LPK BW) Hier finden Sie kontinulierlich aktualisierte Infos rund um Corona und Psychotherapie. 

Das Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg hat eine Corona-Hotline-Nummer eingerichtet:  0711/904-39555. 

Die Rechtsverordnung der Landesregierung Baden-Württemberg zu infektionsschützenden Maßnahmen entlang der Vereinbarungen von Bund und Ländern finden Sie hier.

Unser Rechtsreferat stellt fortlaufend aktualisierte wichtige aktuelle Praxisinformationen für Kammermitglieder zum Corona-Virus/Covid-19 (Download der Pdf nach folgender Liste) zu folgenden Themen zur Verfügung (aktualisiert am 11.10.2022 11.00 Uhr/Version 72):

  • Einleitung
  • Melde- und Schweigepflicht bei Infektionsverdacht einer Psychotherapeutin oder eines Psychotherapeuten
  • Finanzielle Kompensation nach § 56 IfSG bei behördlich angeordneter Praxisschließung/Quarantäne oder bei behördlich angeordneter Schließung/Quarantäne der Kita oder Schule Ihres betreuungsbedürftigen Kindes
  • Finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten wegen Einnahmerückgangs infolge der Corona-Pandemie für Praxisinhaber*innen: Entschädigungszahlungen, KV-Rettungsschirm und Kurzarbeitergeld
  • Möglichkeit der psychotherapeutischen Behandlung am Telefon
  • Möglichkeit der psychotherapeutischen Behandlung mittels Videodienstanbieter
  • Kontaktbeschränkungen in Baden-Württemberg
  • Aktualisiert: Beschäftigungsverbot während der Schwangerschaft
  • Durchführung von Zusammenkünften und Veranstaltungen in geschlossenen Räumen
  • Aktualisiert: Mund-Nasen-Schutz in Praxen und sonstigen Einrichtungen des Gesundheitswesens
  • Bescheinigungen zur Befreiung von der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung
  • Aktualisiert: Hygienezuschlag
  • „3G am Arbeitsplatz“, Testpflicht für Beschäftigte und Besucher*innen
  • Allgemeine Arbeitgeberpflichten, Hygienekonzepte
  • Vollständige Immunisierung als Tätigkeitsvoraussetzung in Klinken, Praxen, Ambulanzen

Download Praxisinfo der LPK BW Stand: 11.10.2022 11.00 Uhr (ältere Versionen am Seitenende)

 

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Landeskongress Gesundheit 2020

(LPK BW) Der 5. Landeskongress Gesundheit Baden-Württemberg fand am 7. Februar 2020 in der Messe Stuttgart statt. Der 2016 von der Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, der kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg und einigen großen Krankenkassen ins Leben gerufene Kongress stand diesmal unter dem Motto „Zukunftssicherung Gesundheit“ und versammelte ca. 300 Entscheidungsträger aus Ärzteschaft, Verbänden und Krankenkassen sowie politische Vertreter*innen, um den aktuellen Stand und Weiterentwicklungen im Gesundheitswesen zu diskutieren.

Für die LPK Baden-Württemberg v.a. zum Thema „Depressionen – die neue Volkskrankheit?“ mit dabei waren Kammerpräsident Dr. Dietrich Munz, Geschäftsführer Christian Dietrich und Dr. Rüdiger Nübling.

Patient*innen sind keine Versuchskaninchen

BPtK zur Digitalen-Gesundheitsanwendungen-Verordnung

(BPtK) Auch amtlich geprüfte Gesundheits-Apps können künftig immer noch Patient*innen gefährden. Die Verordnung, die das Bundesgesundheitsministerium zur Zulassung digitaler Gesundheitsanwendungen vorgelegt hat, stellt nicht sicher, dass diese überhaupt nachweislich wirksam sind. Für Gesundheits-Apps, die zur Behandlung von psychischen Erkrankungen dienen, ist ein solcher Nachweis durch klinische Studien mit Kontrollgruppe aber unbedingt erforderlich. „Wie bei Arzneimitteln auch, darf von diesen grundlegenden Standards, die die Patientensicherheit gewährleisten, nicht abgewichen werden“, erklärt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). Der Nachweis der Wirksamkeit darf auf keinen Fall nachträglich und damit nach einer Zulassung erfolgen. „Unsere Patient*innen sind keine Versuchskaninchen“, betont Munz. „Die Patientensicherheit muss auch bei Gesundheits-Apps höchste Priorität bekommen.“

„Wenn eine Patient*in therapeutische Übungen leistet, die gar nicht oder zu wenig wirken, verstärkt dies ihren Eindruck, z. B. nicht gegen ihre depressiven Stimmungen anzukommen“, erläutert BPtK-Präsident Munz. „Für einen depressiv kranken Menschen ist es meist eine erhebliche Anstrengung, sich trotz seiner überwältigenden Gefühle der Niedergeschlagenheit und Antriebslosigkeit psychotherapeutisch behandeln zu lassen. Misserfolge durch nicht wirksame Apps untergraben diese Therapiemotivation und können zu einer substanziellen Verschlechterung der Erkrankung führen.“

Die BPtK begrüßt, dass Patient*innen, Psychotherapeut*innen und Ärzt*innen künftig in einem Online-Verzeichnis beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte nachschlagen können, welche Gesundheits-Apps verordnet werden können. Ein solches Verzeichnis muss eine maßgebliche Orientierung für die Nutzung von Apps in psychotherapeutischen Behandlungen sein. „Deshalb dürfen in dieses amtliche Verzeichnis nur sichere und wirksame Gesundheits-Apps aufgenommen werden“, fordert Munz. „Ansonsten wecken wir ernste und wesentliche Zweifel daran, dass die Digitalisierung des Gesundheitssystems tatsächlich am Nutzen unserer Patient*innen orientiert ist.“

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Hürden bei ambulanter Psychotherapie für Geflüchtete beseitigen – Übergangsregelung für Finanzierung der Sprachmittlung durch das Land gefordert

Gemeinsame Pressemitteilung: Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg, Landesärztekammer Baden-Württemberg, refugio stuttgart e.v.

(LPK BW) Stuttgart, 18.02.2020: Die fehlende Verfügbarkeit von qualifizierten Sprachmittler*innen und die fehlende Finanzierungsregelung für Sprachmittlung in der ambulanten kassenfinanzierten Psychotherapie stellen eine bedeutende Hürde in der Psychotherapie für Geflüchtete in Baden-Württemberg dar. Dies ist das Ergebnis einer Befragung niedergelassener psychologischer und ärztlicher Psychotherapeut*innen, die im Zeitraum Januar 2018 bis Juni 2019 insgesamt 215 Patient*innen mit Fluchthintergrund behandelt haben. Die Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg, die Landesärztekammer Baden-Württemberg und refugio stuttgart e.v. erwarten deshalb eine durch das Land geförderte Übergangsregelung zur Finanzierung von Sprachmittlung in der ambulanten Psychotherapie bis zu einer Entscheidung über Sprachmittlung als Kassenleistung.

In der Umfrage gaben 56 Prozent der Befragten an, dass sie Psychotherapien auf Englisch durchführen. 53 Prozent setzen Sprachmittler*innen ein. Aufgrund der mangelnden Verfügbarkeit kann nur ein Drittel dabei ausschließlich auf Sprachmittler*innen zurückgreifen, die explizit für den Einsatz in der Psychotherapie geschult sind. Dies ist bedenklich, da der Erfolg der Therapie eng mit der Sprachmittlung verbunden ist und weil ungeschulte Sprachmittler*innen einem hohen Risiko an Sekundärtraumatisierung ausgesetzt sind. Die Landespsychotherapeutenkammer, die Landesärztekammer und refugio stuttgart e.v. setzen sich dafür ein, dass diesbezüglich zusätzliche Qualifizierungsmöglichkeiten geschaffen werden, die eine Zertifizierung für den Einsatz in der Psychotherapie beinhalten.

Die Übernahme der Kosten für die Sprachmittlung ist häufig nicht geklärt bzw. sehr aufwändig zu klären. Dies gilt insbesondere für von den Krankenkassen finanzierte Therapien. Die Kosten für Sprachmittlung werden von den Krankenkassen nicht übernommen, und es gibt keine alternative einheitliche Lösung für die Finanzierung des Sprachmittler-Einsatzes. Dies führt dazu, dass Sprachmittler*innen zum Teil nicht bezahlt werden oder dass Psychotherapeut*innen diese Kosten selbst übernehmen. Die Landespsychotherapeutenkammer fordert bereits länger, dass die Kosten für die Sprachmittlung in der Psychotherapie durch die Kassen übernommen werden sollten. Im April 2019 haben sich die Integrationsminister der Bundesländer darauf verständigt, dass sie die Aufnahme von Sprachmittler-Leistungen in den Leistungskatalog nach SGB V befürworten. Eine Finanzierung soll über Steuermittel des Bundes erfolgen. Die Landespsychotherapeutenkammer, die Landesärztekammer und refugio stuttgart e.v. unterstützen diesen Vorschlag, eine bundesweite Umsetzung ist jedoch nicht in Sicht. Die Organisationen fordern die Landesregierung daher auf, eine Übergangsregelung zu finden und entsprechende finanzielle Mittel bereit zu stellen.

Kontakt:
Dr. Rüdiger Nübling, Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg, nuebling@lpk-bw.de, Tel.: 0711 / 67 44 70-40
Dr. med. Oliver Erens, Landesärztekammer Baden-Württemberg, oliver.erens@laek-bw.de, Tel.: 0711 / 7 69 89-99
Ute Hausmann, Geschäftsführerin refugio stuttgart e.v., u.hausmann@refugio-stuttgart.de, Tel.: 0711 / 64 53-122

Kompetente Ersteinschätzung bei psychischen Notfällen sicherstellen

BPtK zur Reform der Notfallversorgung

(BPtK) Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) begrüßt die Schaffung neuer Integrierter Notfallzentren an Krankenhäusern, die gemeinsam von Kassenärztlichen Vereinigungen und Krankenhäusern getragen werden. „In psychischen Krisen oder Notfällen bleibt vielen Patient*innen bisher nur der Weg zum psychiatrischen Krankenhaus“, erläutert BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz. „Einheitliche und flächendeckende Anlaufstellen für Menschen mit ‘psychischen‘ Notfällen fehlen.“

„Bisher gibt es nur die Rufnummer des ärztlichen Bereitschaftsdienstes (116 117). Eine standardisierte telefonische Einschätzung des akuten Behandlungsbedarfs ist bei psychischen Erkrankungen und Krisen nicht möglich“, erklärt der BPtK-Präsident. „Es ist deshalb wichtig, dass in den künftigen Notfallzentren Psychotherapeut*innen oder Fachärzt*innen die Beschwerden von Menschen mit psychischen Erkrankungen einschätzen.“ Wie die Notfallzentren ausgestattet sein werden, wird allerdings erst der Gemeinsame Bundesausschuss in einer Richtlinie regeln.

Das Bundesgesundheitsministerium plant eine Reform der Notfallversorgung. Die neuen ambulanten Notfallzentren sollen jederzeit erreichbar sein und eine qualifizierte und standardisierte Ersteinschätzung von Patientenbeschwerden vornehmen. Ist eine Behandlung notwendig, sollen sie eine unmittelbar erforderliche ambulante Versorgung selbst erbringen, eine stationäre Versorgung veranlassen oder an andere Einrichtungen vermitteln. Damit ergänzen sie die eingeführte Rufnummer 116 117, bei der Patient*innen rund um die Uhr eine telefonische Einschätzung ihrer Gesundheitsbeschwerden erhalten und weiterverwiesen werden.

Transparenz über die Beratungstätigkeit der Krankenkassen – Bitte um Mithilfe

(LPK BW) Die BPtK sowie die Landespsychotherapeutenkammern möchten mehr Transparenz über die Beratungstätigkeit der Krankenkassen schaffen und Sie als niedergelassene Kollegin oder Kollege dabei um Unterstützung bitten. Im Fokus stehen die Beratungen im Rahmen des Krankengeldfallmanagements, die besonders häufig Menschen mit psychischen Erkrankungen treffen. Es gibt aber sicherlich auch Probleme in anderen Bereichen, wie dem Versorgungsmanagement, im Rahmen dessen die Krankenkassen Unterstützungsleistungen anbieten dürfen.

Einige häufig genannte Probleme sind:  

  • häufige Anrufe zu jeder Tageszeit verbunden mit Aufforderungen, kurzfristig wichtige behandlungsrelevante Entscheidungen zu treffen
  • Beratungen werden ohne vorherige schriftliche Information und Zustimmung der Versicherten durchgeführt
  • Versicherte werden nicht über ihre Rechte und Pflichten während des Krankengeldbezugs informiert, z.B. über die Folgen einer Lücke in den AU-Bescheinigungen
  • Versicherte werden schriftlich aufgefordert, ihr Arbeitsverhältnis zu kündigen unter Androhung der Einstellung des Krankengelds
  • Versicherte werden überrascht von Einstellungsbescheiden, die auf Grundlage von Gutachten des MDK nach Aktenlage ergehen ohne Anhörung der betroffenen Person

Wir wären Ihnen sehr dankbar, wenn Sie solche oder ähnliche Vorfälle bzgl. der Beratungspraxis der Krankenkassen Ihre Patienten betreffend zusammenfassen und uns melden könnten.

Bitte senden Sie uns Ihre Aufzeichnungen, die auch stichwortartig sein können, möglichst bis spätestens zum 15.02.2020 an nuebling@lpk-bw.de.

Die Kammern sammeln aktuell solche Rückmeldungen bundesweit. Sie werden später zu einer Stellungnahme an die Kassen und an das BMG zusammengefasst.

Mit bestem Dank für Ihre Mithilfe!

Über 50.000 Unterschriften für eine bessere Personalausstattung in der Psychiatrie

Öffentliche Anhörung im Petitionsausschuss des Bundestags

(BPtK) Die Petition für eine ausreichende und flächendeckende Personalausstattung in den psychiatrischen und psychosomatischen Krankenhäusern war erfolgreich. Die Petition, die vom Bundesverband der Angehörigen psychisch erkrankter Menschen eingebracht worden war, erreichte mit fast 55.000 Unterschriften die notwendige Zustimmung. Der Petitionsausschuss des Bundestags berät das Anliegen der Unterzeichner*innen jetzt in einer öffentlichen Sitzung.

Damit wird der unzureichende Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Personalausstattung in Psychiatrie und Psychosomatik (PPP-Richtlinie) noch einmal öffentliches Thema. Trotz gravierender Versorgungsmängel in den Kliniken und entgegen der Meinung von Fachexpert*innen hatte der G-BA die Personalstandards nicht ausreichend verbessert. Die Politik hat deshalb bereits reagiert und den G-BA beauftragt, bis zum 30. September 2020 Vorgaben für die Anzahl von Psychotherapeut*innen je Krankenhausbett zu erarbeiten.