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Corona-Lockdown: „Wo finde ich Hilfe bei psychischen Beschwerden?“

BPtK fordert Telefonbehandlung für alle Patient*innen

(BPtK) Ab heute bestehen aufgrund der Corona-Pandemie wieder bundesweit Kontakt- und Ausgehbeschränkungen. „Auch bei diesem Lockdown wird es zu einer Zunahme an psychischen Krisen und insbesondere depressiven Erkrankungen und Angststörungen kommen“, stellt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) fest. „Sich bei psychischen Beschwerden zurückzuziehen oder irgendwie zu versuchen, allein durchzuhalten ist nicht ratsam. Wer wochenlang unter Ängsten, depressiven Gedanken oder Energieverlust leidet, sollte nicht zögern, sich in der Sprechstunde einer psychotherapeutischen Praxis zu melden.“

Für Menschen, die zurzeit aus Angst vor Ansteckung den Weg in eine Praxis scheuen, bieten fast alle Psychotherapeut*innen inzwischen eine Videobehandlung an. Insbesondere ältere Menschen brauchen aber Beratung und Unterstützung per Telefon, weil sie häufig nicht über die technische Ausstattung für Internetgespräche verfügen. „Die gemeinsame Selbstverwaltung muss in diesen Notzeiten dringend wieder die psychotherapeutische Telefonberatung und -behandlung für alle Patient*innen ermöglichen“, so Munz.

Psychotherapeutische Praxen beraten und behandeln auch während der Corona-Pandemie. Um einen ersten Termin zu bekommen, können sich Patient*innen direkt an eine Praxis wenden. Außerdem hilft die bundesweite Hotline 116 117 dabei, einen freien Termin bei einer Psychotherapeut*in zu finden.

Für berufliche Pflegende besteht seit Mai ein psychotherapeutisches Beratungsangebot. Unter www.psych4nurses.de können kurzfristig und bundesweit 30-minütige Telefongespräche gebucht werden.

Auch für Kinder und Jugendliche ist in Coronazeiten „alles anders“: Erste Hilfe bietet die Webseite www.corona-und-du.info.

Die BPtK rät außerdem jeder Einzelnen*, folgende Empfehlungen zu beachten, um psychisch gesund zu bleiben:

  • Bleiben Sie auch bei Kontakt- und Ausgangssperren in Kontakt. Tauschen Sie sich mit Freund*innen und Bekannten aus. Berichten Sie anderen, wie es Ihnen geht. Erlebnisse und Gefühle mitzuteilen, hilft mehr, als Sie für möglich halten!
  • Schaffen Sie sich eine Tagesstruktur, wenn Home-Office, Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit alles durcheinanderbringen. Wenn möglich, schaffen Sie sich einen regelmäßigen Rhythmus von Arbeit, Mittagspause, Arbeit, kurze Pause, Familien- und Hausarbeit und Freizeit.
  • Wenn Sie mit Kindern zusammenleben: Erklären Sie diesen altersgerecht die Lage, versichern Sie ihnen, dass Sie für sie da sind, sorgen Sie für einen geregelten Tagesablauf mit Pflichtaufgaben für Schule und Haushalt einerseits und Freizeitaktivitäten und Spielen andererseits. Achten Sie darauf, dass sich die Kinder auch allein beschäftigen, wenn sie das schon können.
  • Bleiben Sie in Bewegung: Egal was, egal ob Yoga oder Kraftsport – fordern Sie sich körperlich. Sanft, pulsstark oder ausdauernd. Das entspannt, körperlich und seelisch. Gehen Sie, wenn möglich, raus. Jeder Abendspaziergang um den Block ist nützlich.
  • Lenken Sie sich ab. Alles, was Sie die Corona-Pandemie und Ihre Sorgen vergessen lässt, ist eine wichtige Pause für die Psyche. Permanentes Grübeln und sich ständig ängstigen macht krank.
  • Wenn Sie in einer Partnerschaft leben: Sprechen Sie über die Situation und über Ihre eigenen Wahrnehmungen und Empfindungen. Vermeiden Sie dabei keine Konflikte und versuchen Sie trotzdem, gegenseitig Verständnis aufzubringen.
  • Auch wenn es eine oft gehörte Mahnung ist: Trinken Sie viel, aber nicht unbedingt Alkohol. Alkohol entspannt, aber lässt schlecht schlafen. Das Glas zu viel ist schnell erreicht.

LPK-Vertreterversammlung am 23./24.10.2020

Zwei wichtige Resolutionen verabschiedet

(LPK BW) Bedingt durch die Coronapandemie konnten sich die Delegierten der Vertreterversammlung (VV) nicht persönlich, sondern nur im Rahmen einer Videokonferenz treffen. Dank der hervorragenden Vorbereitung und Betreuung durch die Kammergeschäftsstelle konnte die Veranstaltung, die für die Beteiligten in dieser Form Neuland war, erfolgreich durchgeführt werden.

Am ersten Tag der VV standen die Diskussionen und Beschlüsse zum Haushaltsabschluss 2019 und dem Haushaltsplan 2020 auf der Tagesordnung sowie durch die Verschiebung der VV noch unerledigte „Aufträge“. So wurde der Antrag eingebracht, in der bereits seit Jahresbeginn laufenden neuen Kammerperiode die Arbeit im Arbeitskreis Psychotherapie für Menschen mit geistiger Behinderung fortzusetzen. Hierzu präsentierte Vorstandsmitglied Roland Straub als Behindertenbeauftragter und Koordinator des Arbeitskreises einen kurzen Überblick zum aktuellen Stand sowie zu geplanten Arbeitsschwerpunkten und stellte die aktiven Mitglieder kurz vor. Bedingt durch die gesetzlichen Änderungen wie dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) und neu geschaffener psychosozialer Einrichtungen bei Kommunen und Trägern hätten telefonische Anfragen wegen Psychotherapie für Menschen mit Intelligenzminderung deutlich zugenommen, Nachfragende seien nicht mehr nur die Angehörigen selbst, sondern zunehmend Mitarbeiter von Trägern sozialer Einrichtungen und Kommunen, Klinikambulanzen, Beratungsteams, Wohnbegleiter, usw., weswegen der Adressenpool einer dringenden Erweiterung bedürfe. Neben der fortlaufenden Aktualisierung der Info-Materialien, auf die bei Anfragen verwiesen werde, sollen deshalb auch erneut regionale Aktivitäten wie Qualitätszirkel und Fortbildungen initiiert oder unterstützt sowie zusätzlich wegen der stärkeren Vernetzung auch interprofessionell geplant werden. Die VV stimmte der Fortsetzung der Arbeit des Arbeitskreises ohne Gegenstimmen zu.

Bei der weiteren Präsentation des Haushalts und den Diskussionen wurde immer wieder deutlich, dass die Pandemie und die Maßnahmen zu deren Bekämpfung auch erhebliche Auswirkungen auf den Kammerhaushalt haben. Aufwendungen für Reisekosten und Veranstaltungen werden durch die Absage von Veranstaltungen und durch die Ersetzung von Präsenzterminen durch Videokonferenzen zwar deutlich niedriger ausfallen als im Haushaltsansatz. Dafür fallen aber die Kosten für die EDV höher aus als vorgesehen, denn die Umstellung der Präsenzsitzungen und Veranstaltungen auf webbasierte Konferenzen und auch die Umstellung der Arbeitsplätze der KammermitarbeiterInnen auf Homeoffice führte zu höheren EDV-Ausgaben. Nach ausführlicher Diskussion wurde der Haushaltsplan 2021 verabschiedet und die Rechnungsführerin und der gesamte Vorstand entlastet.

Der zweite Tag der VV begann mit der Verabschiedung des langjährigen Leiters des Ressorts Aus-, Fort- und Weiterbildung und Qualitätssicherung, Dr. Jürgen Schmidt. In der Würdigung seiner Verdienste für die Kammer betonten Vizepräsident Martin Klett und auch die langjährige Vorsitzende des Ausschusses Aus-, Fort- und Weiterbildung, Mareke de Brito Santos-Dodt das enorme Engagement von Jürgen Schmidt für die Kammer, insbesondere bei der Schaffung und ständigen Weiterentwicklung der Fortbildungsordnung, der Weiterbildungsordnung, der Akkreditierungsverfahren und vielem mehr (siehe auch den separaten Beitrag unten). Jürgen Schmidt bedankte sich in seiner Abschiedsrede für die Würdigungen seiner Arbeit und sprach sich bezüglich der Fort- und auch der Weiterbildungsordnung für eine größere Akzeptanz von Methoden/-Verfahrensvielfalt aus. Er wird dem Ressort erfreulicherweise als Berater für die Zeit des Übergangs auf seine Nachfolge zur Verfügung stehen.

Im anschließenden Vorstandsbericht informierte Kammerpräsident Dr. Munz zum Stand des elektronischen Heilberufeausweises, mit dessen Ausgabe im Frühjahr 2021 zu rechnen ist. Anschließend referierte Herr Munz den Stand der Musterweiterbildungsordnung, welche zur ersten Lesung auf dem Deutschen Psychotherapeutentag am 13./14.11.2020 ansteht.

Aufgrund von Hinweisen von Ermittlungsbehörden verdeutlichte  Präsident Munz, dass die Kammer keine Ausstellung von Gefälligkeitsgutachten von Psychotherapeut*innen zur Befreiung von der Maskenpflicht dulden dürfe und die Ahndung rechtswidriger Gutachten unterstütze und ggf. auch Berufsordnungsverfahren einleite.

Zur psychotherapeutischen Versorgung während der Corona-Pandemie verabschiedete die VV eine Resolution, in der die Politik aufgefordert wird, in Zusammenarbeit mit der Selbstverwaltung und anderen für die Versorgung Verantwortlichen die Rahmenbedingungen weiterhin so zu gestalten, dass die Arbeit in Praxen, Kliniken und anderen Versorgungseinrichtungen im notwendigen Umfang auch bei steigenden Fallzahlen fortgesetzt werden kann.

Resolution 1: Umsetzung der Studiengänge nach dem reformierten Psychotherapeutengesetz steht in Baden-Württemberg aus

Resolution 2: Versorgung von psychisch kranken Menschen während der Corona-Pandemie

 

Versorgung psychisch kranker Menschen während der Corona-Pandemie

Dank des LPK-Vorstands an alle Kammermitglieder

(LPK BW) Der Beginn der Corona-Pandemie im Frühjahr stellte auch die PsychotherapeutInnen vor besondere Herausforderungen, sowohl in der Niederlassung als auch in Kliniken und Beratungsstellen. In allen Betätigungsfeldern haben PsychotherapeutInnen mit hohem persönlichem Einsatz die Versorgung von psychisch kranken Menschen sichergestellt.

Auch PsychotherapeutInnen mussten sich mit den notwendigen Einschränkungen zur Bekämpfung der Pandemie auseinandersetzen: Wie kann man sich selbst schützen, seine PatientInnen, seine Angehörigen? Wie kann in den Praxen und anderen Einrichtungen der Versorgung die Abstandsregelung gewährleistet werden? Wo muss unbedingt eine Maske getragen werden, wo können diese beschafft werden, wie kann man an Desinfektionsmittel kommen? Welche Behandlungen können wie gewohnt fortgeführt werden, wo sind andere Möglichkeit wie Video oder Telefon nutzbar und möglich?

In Zusammenarbeit von Kammern, Kassenärztlicher Vereinigung, Sozialministerium und Berufsverbänden konnten sehr zeitnah Lösungen für die meisten dieser Probleme gefunden werden. So wurde in der Versorgung gesetzlich versicherter PatientInnen die Begrenzung der in einer Praxis pro Quartal abrechenbaren Therapiestunden per Video ausgesetzt und die formlose Fortführung von Gruppenpsychotherapien als Einzelbehandlungen ermöglicht. Dies wurde auch häufig von den KollegInnen genutzt, wie auch die therapeutischen Kontakte per Telefon, die von der KV ebenfalls erleichtert wurden.

Das Sozialministerium erkannte den Bedarf an fachkundiger Beratung von durch Corona verunsicherten Menschen und brachte in Zusammenarbeit mit dem Zentralinstitut für Seelische Gesundheit in Mannheim, den Kammern und der KV die „Psycho-Hotline Corona“ als niederschwelliges Angebot auf den Weg. Über 450 PsychotherapeutInnen und mehr als 100 PsychotherapeutInnen in Ausbildung beteiligten sich neben andern Professionellen an dieser ehrenamtlichen Tätigkeit.

In der ambulanten Psychotherapie haben die Psychotherapeutischen Praxen die Versorgung der psychisch kranken PatientInnen trotz aller Widrigkeiten weitgehend sichergestellt, was durch die Abrechnungszahlen der KV Baden-Württemberg eindrücklich belegt wird. Im Vergleich zum entsprechenden Vorjahresquartal zeigten sich im 1. Quartal 2020 nur geringe Veränderungen bei den abgerechneten Leistungen und auch bei der Zahl der behandelten PatientInnen. Im 2. Quartal 2020, als die Pandemie und die Beschränkungen zu deren Eindämmung ihren Höhepunkt erreicht hatten, wurden nur 8% PatientInnen weniger behandelt, wobei die Menge der abgerechneten Leistungen sogar leicht angestiegen war

Die Pandemie ist jedoch nicht vorbei, die Situation kann jederzeit wieder eskalieren, wie das derzeit in anderen Ländern und im Trend auch bei uns bereits geschieht. Die Politik muss in Zusammenarbeit mit der Selbstverwaltung und anderen für die Versorgung Verantwortlichen die Rahmenbedingungen weiterhin so gestalten, dass die Arbeit in Praxen, Kliniken und andern Versorgungseinrichtungen im notwendigen Umfang fortgesetzt werden kann. Dazu gehört an vielen Stellen maximale organisatorische Flexibilität, natürlich immer unter Wahrung der Infektionsschutzes.

Die Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg bedankt sich bei allen KollegInnen für ihren hohen Einsatz zur Sicherstellung der Versorgung in allen Arbeitsfeldern der Psychotherapie. Dies war angesichts der großen Verunsicherung zu Beginn der Pandemie ein sicher anstrengender Prozess für alle. Unser Dank gilt aber auch allen Verantwortlichen in den anderen Kammern, der Kassenärztlichen Vereinigung, des Sozialministeriums und den Verbänden, die durch ihre konstruktiven Beiträge zur Aufrechterhaltung der psychotherapeutischen Versorgung und zur Lösung der vielfältigen Probleme wesentlich beigetragen haben.

Trennung und Scheidung

LPK Fachtag Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie

(LPK BW) Am Samstag, 10.10.2020 – zugleich Welttag der Psychischen Gesundheit 2020 – fand der vom Ausschuss für die Psychotherapeutische Versorgung von Kindern und Jugendlichen lange geplante Fachtag zum Thema „Psychotherapie im Kontext von Trennung und Scheidung“ als Präsenzveranstaltung im Hospitalhof in Stuttgart statt. Die Teilnehmerzahl musste coronabedingt auf 100 Teilnehmer begrenzt werden.

Künftig Verordnung psychiatrischer häuslicher Krankenpflege möglich

G-BA stärkt Psychotherapeut*innen in Koordination und Versorgung

(BPtK) Psychiatrische häusliche Krankenpflege kann künftig auch von Psychologischen Psychotherapeut*innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen verordnet werden. Dies hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) auf seiner Sitzung am 17. September beschlossen. Damit stärkt er Psychotherapeut*innen in der Koordination und Versorgung von Patient*innen mit psychischen Erkrankungen. Psychotherapeut*innen sind damit Fachärzt*innen auch bei der Verordnung von psychiatrischer häuslicher Krankenpflege gleichgestellt.

Psychiatrische häusliche Krankenpflege richtet sich an erwachsene Patient*innen, die schwer psychisch erkrankt sind und unter erheblichen Beeinträchtigungen der Aktivitäten leiden. Mit ihr sollen Patient*innen dabei unterstützt werden, ihren Alltag möglichst selbstständig zu bewältigen. Eine stationäre Behandlung soll dadurch vermieden oder verkürzt werden.

Die Richtlinienänderung wird noch durch das Bundesgesundheitsministerium innerhalb von zwei Monaten geprüft. Der Bewertungsausschuss passt gleichzeitig den Einheitlichen Bewertungsmaßstab innerhalb von sechs Monaten an. Erst danach können sowohl Vertragspsychotherapeut*innen als auch Krankenhauspsychotherapeut*innen diese Leistung auch tatsächlich verordnen. Detaillierte Informationen zum Diagnosespektrum und zu weiteren Leistungsvoraussetzungen können der Richtlinie für die Verordnung der häuslichen Krankenpflege entnommen werden (siehe Link). Die BPtK wird darüber hinaus mit einer Praxis-Info informieren.

Der G-BA hat mit der Richtlinie seinen gesetzlichen Auftrag aus der Reform der Psychotherapeutenausbildung umgesetzt. Für die Befugnis zur Verordnung von Ergotherapie steht der Beschluss des G-BA noch aus. Das Stellungnahmeverfahren zur Änderung der Heilmittel-Richtlinie ist bereits abgeschlossen. Mit der Entscheidung des G-BA ist deshalb in einer der kommenden Sitzungen zu rechnen.

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Mindestvorgaben für Psychotherapeut*innen in Psychiatrie und Psychosomatik

Krankenhauszukunftsgesetz verabschiedet

(BPtK) Am 18. September 2020 wurde das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) verabschiedet. Neben einem umfangreichen Investitionsprogramm für die Krankenhäuser wurde der gesetzliche Auftrag an den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), die Richtlinie zur Personalausstattung in Psychiatrie und Psychosomatik (PPP-Richtlinie) um Mindestvorgaben für Psychotherapeut*innen zu ergänzen, bestätigt. Allerdings müssen die Mindestvorgaben nicht mehr je Krankenhausbett festgelegt werden. Damit wird eine Umsetzung des Auftrags in der Systematik der Richtlinie, die für verschiedene Behandlungsbereiche Minutenwerte für die einzelnen Berufsgruppen vorgibt, möglich. Bis zum 30. September 2021 hat der G-BA nun Zeit, die Richtlinie um die Berufsgruppe „Psychotherapeut*innen“ zu ergänzen. Am 1. Januar 2021 sollen die neuen Vorgaben in Kraft treten.

Weichenstellung für mehr Psychotherapie in der Psychiatrie

Erste Lesung des Krankenhauszukunftsgesetzes

(BPtK) Es bleibt beim gesetzlichen Auftrag an den Gemeinsamen Bundesausschuss, eine Mindestanzahl an Psychotherapeut*innen in psychiatrischen und psychosomatischen Krankenhäusern vorzugeben. Dies geht aus dem Entwurf des Krankenhauszukunftsgesetzes (BT-Drs. 19/22126) hervor, das heute im Bundestag in erster Lesung beraten wird. Allerdings müssen die Mindestvorgaben nicht mehr je Krankenhausbett festgelegt werden. „Patient*innen in psychiatrischen Kliniken erhalten häufig nicht so viel Psychotherapie angeboten, wie es nach Leitlinien erforderlich ist“, erklärt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). „Deshalb sind Mindestvorgaben für Psychotherapeut*innen, die nicht unterschritten werden dürfen, überfällig. Es ist schon viel zu viel Zeit verstrichen, ohne dass der Auftrag, der bereits im November 2019 an den Gemeinsamen Bundesausschuss erteilt wurde, ernsthaft beraten wurde.“

Der gesetzliche Auftrag verfolgt zwei Ziele. Zum einen sollen Psychotherapeut*innen entsprechend ihrer Qualifikation mit ihrem Aufgabenprofil in der Personalausstattungs-Richtlinie für Psychiatrie und Psychosomatik (PPP-Richtlinie) verankert werden. In der bisherigen Richtlinie werden Psychotherapeut*innen nach wie vor nur als Psycholog*innen geführt. „Psychotherapeut*innen können jedoch aufgrund ihrer Ausbildung weitergehende und verantwortlichere Aufgaben als Psycholog*innen ohne Approbation übernehmen. Das tun sie auch längst“, erläutert der BPtK-Präsident.

Zum anderen soll der Stellenwert der Psychotherapie in der Versorgung psychisch kranker Menschen gestärkt werden. Evidenzbasierte Leitlinien empfehlen heute Psychotherapie bei allen psychischen Erkrankungen mit hohen Empfehlungsgraden, auch bei schweren psychischen Erkrankungen wie zum Beispiel Psychosen oder chronischen Depressionen. Mit der neuen PPP-Richtlinie sollen rechnerisch 50 Minuten Einzelpsychotherapie am Stück oder in kürzeren Einheiten pro Woche und Patient*in möglich sein. Das ist zwar fast doppelt so viel wie die 29 Minuten pro Patient*in und Woche, die in der überholten Psychiatrie-Personalverordnung in der Regelbehandlung vorgesehen waren. Selbst die 50 Minuten bleiben jedoch deutlich hinter dem Umfang an Psychotherapie zurück, den Expert*innen für notwendig halten.

„Schon in der ambulanten Behandlung erhalten Patient*innen in der Regel mindestens 50 Minuten Einzelpsychotherapie pro Woche. Psychiatrische Kliniken sollen jedoch gerade eine intensivere Behandlung von psychisch kranken Menschen ermöglichen“, kritisiert BPtK-Präsident Munz. „Die Mindestvorgaben für Psychotherapeut*innen müssen zu einer substanziellen Erhöhung der Zeit für Psychotherapie in psychiatrischen Krankenhäusern führen.“

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Forschungsvorhaben „Fehler in der Psychotherapie“ – Forschungsvorhaben der Uni Magdeburg

Bitte um Mitwirkung

(LPK BW) „Thema: Reversible Fehler in der Psychotherapie – ein Online-Fragebogen zur Erfassung des individuellen Fehlerumgangs von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (Institut für Psychologie der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg)

Kurzbeschreibung: Im Rahmen einer Masterarbeit im Fach Psychologie an der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg untersuchen wir alltägliche Fehler in der Psychotherapie. Das Ziel dieser Befragung ist es, die Entstehung, Wahrnehmung, Verarbeitung sowie den konkreten Umgang mit prinzipiell reversiblen Fehlern aus der subjektiven Sicht von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten erfassbar zu machen und zu untersuchen. Reversible Fehler können dabei beispielsweise eine Fehleinschätzung bezüglich der Belastbarkeit der therapeutischen Beziehung oder die Auswahl einer sich als ungeeignet erweisenden therapeutischen Technik sein. Wir möchten explizit darauf hinweisen, dass in dieser Befragung schwerwiegende bzw. juristisch relevante Fehler nicht untersucht werden. Das Ziel dieser Forschungsarbeit ist ein besseres Verständnis der ablaufenden Prozesse bei Fehlern im therapeutischen Prozess, um somit die Generierung weiterer perspektivisch wichtiger Erkenntnisse im Umgang mit Fehlern in der Psychotherapie ermöglichen zu können. Zudem bietet die Teilnahme an der Befragung die Möglichkeit, einiger Minuten der Reflexion der eigenen therapeutischen Arbeit.

Die Befragung richtet sich an approbierte Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie Psychologische Psychotherapeutinnen- und Psychotherapeuten in Ausbildung aller Richtlinienverfahren. Ihre Daten werden streng vertraulich behandelt und die Erhebung erfolgt im Sinne der Erhebungssoftware anonym.

Die Möglichkeit, an dieser Befragung teilzunehmen, besteht voraussichtlich bis Ende September. Der zeitliche Aufwand der Befragung beträgt ca. 20 Minuten.

Link zur Befragung: https://limesurvey.ovgu.de/index.php/541459?lang=de

Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!

Prof. Dr. med. Markus Ullsperger & Dr. Tilmann A. Klein

 

Erfolgreiche Corona-Hotline für Menschen mit psychischen Belastungen

(LPK BW) Über die Initiative „Corona-Hotline“ hatten wir bereits im Psychotherapeutenjournal 2/2020 berichtet. Sie wurde als gemeinsame Initiative des baden-württembergischen Sozialministeriums, dem Zentralinstitut für Seelische Gesundheit Mannheim, der Landesärztekammer, der Landespsychotherapeutenkammer und der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg ins Leben gerufen und war ab Mitte April bis Ende Juli freigeschaltet. Ziel war ein breites niederschwelliges Hilfsangebot für Menschen, die aufgrund der Corona-Pandemie hohen psychischen Belastungen ausgesetzt waren.

Sozialminister Manfred Lucha bedankte sich bei allen beteiligten Kooperationspartnern und vor allem bei den über 750 professionellen Helfern, darunter ca. 500 ärztliche und psychologische Psychotherapeut*innen sowie auch ca. 100 PiA. In seinem Dankesschreiben an alle Mitwirkenden betonte er, dass für die Einrichtung eines solchen Angebotes normalerweise ein großer zeitlicher Vorlauf und ein nicht unerhebliches Finanzbudget erforderlich sei. Sehr schnell sei dann aber genau auf diese Frage durch das Engagement aller Beteiligten eine „grandiose und Mut machende Antwort“ gegeben worden, nämlich die, dass es im Krisenfall möglich sei, ein leicht zugängliches, kostenloses und gleichwohl fachlich anspruchsvolles Angebot für die Bürgerinnen und Bürger des Landes einzurichten. „Sie waren selbst in einer schwierigen Situation, waren mit der Frage beschäftigt, wie es denn weitergehen soll und haben dennoch umgehend Ihre Bereitschaft erklärt, eine schlagkräftige Telefon-Hotline aufzubauen. Das war keine Selbstverständlichkeit und dafür bedanke ich mich von ganzem Herzen bei Ihnen“, so Sozialminister Lucha.

3. Versorgungsbericht „Traumatisierte Geflüchtete“

(LPK BW) Die Landesärztekammer, die psychosozialen Zentren für Geflüchtete und Folteropfer in Baden-Württemberg und die LPK arbeiten seit etwa Beginn des Jahres intensiv an der Erstellung des 3. Versorgungsberichts „Traumatisierte Geflüchtete“. Die Veröffentlichung, die sich durch die Corona-Krise verzögert, ist nun für Ende 2020 vorgesehen.

An der aus etwa 10 VertreterInnen der genannten Institutionen bestehenden Arbeitsgruppe nehmen seitens der LPK BW Vorstandsmitglied und Flüchtlingsbeauftragte Birgitt Lackus-Reitter sowie Dr. Rüdiger Nübling teil. Themen des Berichts sind u. a. die Beschreibung des Bedarfs an Hilfsangeboten und die stationäre und ambulante Versorgung Geflüchteter in Baden-Württemberg, hierbei vor allem Möglichkeiten und Grenzen zum Beispiel bei der Einbeziehung von Sprachmittlern/Dolmetschern in die Behandlung, den Zugang zur Versorgung und vieles andere mehr. Ausführlicher eingegangen wird auf die Angebote der psychosozialen Zentren, die auf die Versorgung von traumatisierten Geflüchteten spezialisiert sind. Durch den Bericht sollen auch Kernbotschaften an die Politik bzw. Entscheider im Gesundheitswesen vermittelt werden, u. a. zur Notwendigkeit einer dauerhaften Finanzierung dieser Angebote.

Hier sei auch auf die Veranstaltung des Sozialministeriums zur „Versorgung von traumatisierten Geflüchteten“ hingewiesen, an der auch LPK-Vorstandsmitglied Lackus-Reitter mitwirkte. Die Präsentationen und Redebeiträge finden Sie hier.

Die LPK wird sich hier weiterhin engagieren und bittet daher ihre niedergelassenen Mitglieder in KV- und in privater Praxis um Aufnahme in die von der LPK geführten BehandlerInnenliste. Die laufend aktualisierte Liste dient dazu, Geflüchtete mit Behandlungsbedarf besser in die ambulante psychotherapeutische Versorgung vermitteln zu können. Hierzu werden wir die betreffenden Mitglieder separat  per Mail anschreiben.