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BPtK fordert Corona-Soforthilfe für psychisch kranke Menschen

Privatpraxen für zusätzliche Sprechstunden und Behandlungsplätze nutzen

(BPtK) Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) fordert eine Corona-Soforthilfe für psychisch kranke Menschen. Das Angebot an psychotherapeutischer Beratung und Behandlung muss kurzfristig deutlich ausgeweitet werden. Deshalb sollten auch Privatpraxen bis Ende des Jahres grundsätzlich Menschen mit psychischen Beschwerden und Erkrankungen auf Kosten der gesetzlichen Krankenkassen versorgen können. Die Kassen müssen verpflichtet werden, die Kosten ohne bürokratische Hürden zu erstatten. Voraussetzung sollte nur sein, dass eine approbierte Psychotherapeut*in in Privatpraxis feststellt, dass eine Behandlung notwendig ist.

„Die zugelassenen Praxen sind durch die Corona-Pandemie noch stärker überlaufen. Viele Hilfesuchende warten inzwischen monatelang auf eine psychotherapeutische Beratung oder Behandlung“, stellt BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz fest. „Die zweite Corona-Welle gefährdet die psychische Gesundheit der Menschen erheblich stärker als die erste. Die andauernde Virusgefahr und die notwendigen Einschränkungen im gewohnten Leben überfordern die seelischen Widerstandskräfte vieler Menschen.“

Dabei verschärft die Corona-Pandemie den chronischen Mangel an psychotherapeutischen Behandlungsplätzen in der gesetzlichen Krankenversicherung. Nach einer Umfrage der Deutschen Psychotherapeutenvereinigung sind die Patientenanfragen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum durchschnittlich um 40 Prozent gestiegen, bei Kindern und Jugendlichen sogar um 60 Prozent.  Nur 10 Prozent der Patient*innen kann innerhalb eines Monats ein Behandlungsplatz angeboten werden. 38 Prozent müssen länger als sechs Monate warten. „Es kann noch schlimmer werden“, sagt Munz voraus. „Das ganze Ausmaß der psychischen Folgen der Pandemie wird erst nach einem Lockdown-Ende sichtbar werden. Viele Menschen versuchen jetzt noch durchzuhalten und suchen erst später Hilfe.“

Systemische Therapie seit Jahresanfang Leistung der Beihilfe

Sprechstunde nicht abrechenbar, nur unter 18-Jährige durch KJP behandelbar

(BPtK) Seit dem 1. Januar 2021 übernimmt die Beihilfe, die Krankenversicherung der Beamt*innen, die Kosten für die Systemische Therapie. Auch die Kostenübernahme für die psychotherapeutische Akutbehandlung wurde neu geregelt. Als gravierende Einschränkung bleibt allerdings: Die Beihilfe bezahlt weiterhin keine psychotherapeutischen Sprechstunden. Außerdem dürfen Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen (KJP) aller anerkannten psychotherapeutischen Verfahren nur noch unter 18-Jährige behandeln.

„Diese willkürlichen Einschränkungen sind nicht nachzuvollziehen“, erklärt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). „Die psychotherapeutische Sprechstunde gehört seit 2017 zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen verfügen berufsrechtlich über die Erlaubnis, Heranwachsende bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres zu behandeln.“ Die BPtK fordert deshalb vom Bundesinnenministerium (BMI), welches die Bundesbeihilfe-Verordnung erlassen hat, diese fachlich und juristisch nicht haltbaren Regelungen zu korrigieren.

Das BMI hatte mit der geänderten Bundesbeihilfe-Verordnung die sozialrechtliche Anerkennung der Systemischen Therapie durch den Gemeinsamen Bundesausschuss nachvollzogen. Die Systemische Therapie ist damit als Einzeltherapie, im Mehrpersonensetting und als Gruppentherapie im Regelfall mit bis zu 36 Sitzungen beihilfefähig. Eine Behandlung kann um weitere 12 Sitzungen verlängert werden.

Die psychotherapeutische Sprechstunde wurde dagegen auch in die neue Bundesbeihilfeverordnung nicht aufgenommen. Für Diagnostik und Indikationsstellung bleibt es bei den alten Regelungen zu den probatorischen Sitzungen. Danach sind grundsätzlich bis zu fünf probatorische Sitzungen, im Falle der analytischen Psychotherapie bis zu acht Sitzungen, erlaubt. Probatorische Sitzungen werden dabei weiterhin über Analogbewertungen unter Verwendung der entsprechenden Ziffern für das Psychotherapieverfahren als Einzelbehandlung abgerechnet. Zusätzliche Kontingente der psychotherapeutischen Sprechstunde und der probatorischen Sitzungen, wie sie in der Psychotherapie-Richtlinie für die Behandlung von Kindern und Jugendlichen und Menschen mit geistiger Behinderung vorgesehen sind, wurden damit nicht umgesetzt. Der Leistungsanspruch für Beihilfeberechtigte bleibt damit deutlich hinter dem Standard der gesetzlichen Krankenversicherung zurück.

Neu geregelt wurde die Akutbehandlung. Künftig können auch Beihilfeberechtigte bis zu 24 Therapieeinheiten von mindestens 25 Minuten als Akutbehandlung erhalten. Hierbei bedarf es vorab keiner Genehmigung durch den Kostenträger. Die Akutbehandlung ist bis zu einer Höhe von 51 Euro beihilfefähig. Personen unter 21 Jahren und Menschen mit geistiger Behinderung können für einen stärkeren Einbezug von Bezugspersonen insgesamt 30 Therapieeinheiten erhalten.

Schließlich wurde auch für die Kurzzeittherapie eine Ausnahme vom Genehmigungsverfahren eingeführt. Die Kurzzeittherapie als Einzel- oder Gruppentherapie von bis zu 24 Behandlungsstunden bedarf nicht mehr vorab der Genehmigung durch die Beihilfe. Vor Behandlungsbeginn ist wie bisher eine somatische Abklärung zu veranlassen.

Hochproblematisch ist dagegen, dass KJP nur noch Heranwachsende bis 18 Jahre behandeln dürfen. Dies widerspricht deren berufsrechtlichen Behandlungserlaubnis, welche eine Behandlungsmöglichkeit bis zum Ende des 21. Lebensjahres einschließt. Wenn dies im Einzelfall erforderlich ist, können Behandlungen auch über das 21. Lebensjahr fortgesetzt werden.

„Die Bundesbeihilfe-Verordnung ignoriert die besondere Behandlungskompetenz von Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen im Transitionsalter zum Erwachsenen“, kritisiert BPtK-Präsident Munz. „Gerade psychisch kranke Heranwachsende müssen die Möglichkeit haben, eine erforderliche Behandlung bei ihrer Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in durchzuführen oder fortzusetzen.“

Verordnung von Ergotherapie durch Psychotherapeut*innen

Neue BPtK-Praxis-Info erschienen

(BPtK) Seit diesem Jahr können Vertragspsychotherapeut*innen auch Ergotherapie verordnen. Ergotherapie ist – in der Regel – bereits fester Bestandteil der stationären Behandlung psychischer Erkrankungen in der Psychiatrie und Psychosomatik. Innerhalb eines multiprofessionellen Teams bieten Ergotherapeut*innen dabei unterschiedlichste Behandlungen an. Diese reichen vom Training von Alltagsaktivitäten über das therapeutische Arbeiten in Werkräumen, die Stärkung kognitiver Fähigkeiten bis hin zu sozialem Kompetenztraining und anderen manualisierten Interventionen.

Auch niedergelassene Ergotherapeut*innen, die sich auf die Behandlung von Menschen mit psychischen Erkrankungen spezialisiert haben, können das gesamte Spektrum dieser Interventionen anbieten. Hierdurch ergeben sich für Vertragspsychotherapeut*innen neue Chancen der multiprofessionellen Zusammenarbeit und eine Ergänzung der Psychotherapie. Wie sich die Zusammenarbeit und Kooperation gestaltet, wird dabei sehr vom Kompetenzprofil der Ergotherapeut*innen vor Ort abhängen.

Die BPtK Praxis-Info „Ergotherapie“ informiert über die Ziele und Inhalte von Ergotherapie in der ambulanten Versorgung. Außerdem erläutert die Broschüre, was bei der Verordnung zu beachten ist und wie diese genau erfolgt. Die Broschüre soll zudem Ideen vermitteln, wie durch die Zusammenarbeit von Psychotherapeut*innen und Ergotherapeut*innen die Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen verbessert werden kann.

Psychische Gesundheit in Coronazeiten

Vorankündigung Webgespräch mit Beteiligung von Kammerpräsident Dr. Dietrich Munz

(LPK BW) Am Dienstag, den 23. März 2021 von 15:00 bis 16:30 Uhr, veranstaltet MedEcon Ruhr ein Webgespräch mit Beteiligung von Kammerpräsident Dr. Dietrich Munz zum Thema

„Psychische Gesundheit in Coronazeiten“

Menschen mit chronischen Erkrankungen sind durch diese in ihrem Alltag mit vielfältigen Herausforderungen konfrontiert. Neben der eigentlichen Krankheit nimmt auch die psychische Belastung durch Sorgen und Unterstützungsbedarfe zu. 

Durch die derzeitigen Bedingungen und Herausforderungen der Covid-19 Pandemie zeigt sich, dass der Bedarf an psychologischer und psychiatrischer Unterstützung durch die sich stetig ändernde Situation gestiegen ist und bestehende psychische Krankheitsbilder verstärkt werden können. Der Blick auf die Behandlungsleistungen ist somit unumgänglich, um eine flächendeckende Versorgung für Menschen mit akuter Belastung gewährleisten zu können.

Durch das Covid-19 Virus ist insbesondere die persönliche Versorgung und Unterstützung enorm erschwert worden. Für psychisch erkrankte Menschen, die stationäre oder ambulante Therapieangebote wahrnehmen, bedeutet dies häufig ein fehlender persönlicher Umgang mit der behandelnden Person und eine mäßig erfolgreiche Hilfestellung.

Das Webgespräch findet im Kontext des Chronic Care Congresses statt und wird sich den Fragen widmen, welche besonderen Herausforderungen in der aktuellen Lage bestehen und welche möglichen Lösungsansätze für eine gängige Versorgungspraxis geschaffen werden müssten.

Bitte merken Sie sich den Termin vor!!

Alle Informationen zur Veranstaltung finden Sie auf der Website der MedEcon Ruhr. Dort finden Sie auch die Möglichkeit zur Anmeldung.

Psychisch kranke Flüchtlinge erhalten viel zu spät Psychotherapie

Bericht der psychosozialen Flüchtlingszentren 2020

(BPtK) Traumatisierte und psychisch kranke Flüchtlinge warten im Durchschnitt sieben Monate auf eine Psychotherapie. Zu diesem Ergebnis kommt der aktuelle Versorgungsbericht der Bundesarbeitsgemeinschaft der Psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer (BAfF). In fast jedem dritten psychosozialen Zentrum müssen die Flüchtlinge sogar zwischen neun Monate und eineinhalb Jahre auf eine Psychotherapie warten. Über 7.600 Flüchtlinge, die Unterstützung in Psychosozialen Zentren gesucht haben, konnten überhaupt nicht beraten und betreut werden. Ihnen konnte deshalb auch keine Psychotherapie angeboten werden.

„Die Gesundheitsversorgung für psychisch kranke Flüchtlinge ist mit extremen Hürden verbunden“, kritisiert Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). Bisher erhalten Flüchtlinge in den ersten 18 Monaten ihres Aufenthaltes in der Regel keine ausreichende Behandlung psychischer Erkrankungen. Außerdem fehlt die Finanzierung von Sprachmittlern, die für eine Psychotherapie essenziell sind. „Die Behandlung von psychischen Erkrankungen ist eine wesentliche Voraussetzung, damit Flüchtlingen die Integration in Deutschland gelingen kann“, erklärt BPtK-Präsident Munz. „Dafür sollten insbesondere die psychosozialen Zentren, ohne die die Versorgung traumatisierter und psychisch kranker Flüchtlinge nicht mehr vorstellbar ist, eine stabile und ausreichende öffentliche Finanzierung erhalten.“

„Radikalisierungsprozesse wahrnehmen-einschätzen-handeln“

Handlungsempfehlung „Grundlagenwissen für Heilberufe zur Identifikation von Radikalisierungsprozessen als Risiko für Taten zielgerichteter Gewalt“ veröffentlicht

(LPK BW) Zum Abschluss des dreijährigen Projekts „Grundlagenwissen für Heilberufe zur Identifikation von Radikalisierungsprozessen als Risiko für Taten zielgerichteter Gewalt“ wurde von der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie der Uniklinik Ulm eine Handlungsempfehlung veröffentlicht, die Psychotherapeut*innen und Ärzt*innen im Umgang mit extremistischen Einstellungen von Patient*innen und mit deren Angehörigen helfen soll. 

In der Handlungsempfehlung „Radikalisierungsprozesse wahrnehmen-einschätzen-handeln“ finden sich sowohl Informationen zu den Hintergründen von Radikalisierung, als auch konkrete Handlungsanweisungen im Umgang mit Gefährdungslagen. Insbesondere der strafrechtliche Teil ist umfassend ausgearbeitet sowie auch das Thema Kindeswohlgefährdung. Daneben finden sich Gesprächsbausteine für schwierige Kontaktsituationen und eine Zusammenstellung von Anlaufstellen für Fragen zum Thema, z. B. regional verortete Fachberatungsstellen. Das Projekt wurde vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gefördert.

Folgende Informationen stehen zur Verfügung:

Handlungsempfehlung zum Download

Bericht zum Projekt (englischsprachig)

Zudem können auch gedruckte Exemplare von beiden Dokumenten angefordert werden:

Kontakt: Thea Rau, thea.rau@uniklinik-ulm.de, Tel. 0731/500-61724

Corona: Telefonische Beratung für Privatversicherte weiterhin möglich

Nur noch 30 Minuten abrechenbar

(BPtK) Versicherte der privaten Krankenversicherung können während der zweiten Corona-Welle weiterhin längere telefonische Beratungen erhalten, wenn eine psychotherapeutische Behandlung dringend erforderlich, aber aufgrund der Pandemie in der Praxis oder per Videotelefonat nicht möglich ist. Darauf haben sich Bundespsychotherapeutenkammer, Bundesärztekammer, Verband der Privaten Krankenversicherung und Beihilfe in einer gemeinsamen Abrechnungsempfehlung verständigt.

Statt bisher 40 Minuten sind nur noch 30 Minuten Telefonberatung je Termin abrechenbar. Innerhalb eines Kalendermonats können seit Jahresbeginn bis zu viermal 30-minütige telefonische Beratungen erstattet werden. Diese leicht geänderte Sonderregelung gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2021 und ist bis zum 31. März 2021 befristet

Neue Praxis-Info „Psychiatrische häusliche Krankenpflege“

Weiterer Baustein für eine bessere Versorgung schwer psychisch Erkrankter

(BPtK) Künftig dürfen Psychotherapeut*innen psychiatrische häusliche Krankenpflege verordnen. Dies ist ein weiterer Baustein, Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen besser zu versorgen.

Psychiatrische häusliche Krankenpflege unterstützt diese Patient*innen dabei, ihren Tag zu strukturieren und möglichst selbstständig zu leben. Sie kann helfen, akute Krisensituationen zu bewältigen. Patient*innen sollen so in ihrer gewohnten häuslichen Umgebung bleiben können und stationäre Behandlungen vermieden oder verkürzt werden.

Die psychiatrische Krankenpflege in den eigenen vier Wänden kann die Patient*innen außerdem darin unterstützen, Übungen im Alltag umzusetzen, die in der Psychotherapie besprochen wurden. Und wie die Soziotherapie kann sie dabei helfen, dass Psychotherapietermine eingehalten und medizinische Leistungen in Anspruch genommen werden können.

Die neue BPtK-Praxis-Info informiert über die Ziele und Inhalte der psychiatrischen häuslichen Krankenpflege. Außerdem erläutert die Broschüre, was bei der Verordnung zu beachten ist und wie diese genau erfolgt.

Traumatisierten Geflüchteten wird in Baden-Württemberg zu wenig geholfen

LÄK und LPK legen 3. Versorgungsbericht Traumatisierte Geflüchtete vor

(LPK BW) Viele Flüchtlinge, die nach Baden-Württemberg kommen, sind psychisch schwer traumatisiert. Die psychotherapeutische Versorgungslage ist hierzulande aber meist unzureichend, vielen kann nicht effektiv geholfen werden. Dies sind zentrale Erkenntnisse des neuen Berichts zur Versorgung traumatisierter Geflüchteter, den die Landesärztekammer und die Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg am Tag der Menschenrechte am 10. Dezember vorgestellt haben. Beide Organisationen appellieren an die Landespolitik, die psychotherapeutische Versorgungslage zu verbessern.

Über 27.000 Kinder und Jugendliche erlitten 2019 sexualisierte Gewalt

BPtK: Psychotherapie in Strafverfahren sicherstellen

(BPtK) Mindestens 27.000 Kinder und Jugendliche erlitten 2019 nach polizeilichen Statistiken sexuelle Gewalt. Darunter fallen Straftaten wie Vergewaltigung, Missbrauch, Kinderpornografie und Zuhälterei. Die Dunkelziffer von sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche wird noch viel höher eingeschätzt. Viele dieser Kinder und Jugendlichen sind schwer traumatisiert und benötigen intensive psychotherapeutische Behandlung. Deshalb fordert die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), dass schon während der Vernehmungen in einem Strafverfahren mit einer Psychotherapie begonnen werden kann. Dafür ist eine Klarstellung im Gesetzentwurf zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder erforderlich, zu dem heute im Rechtsausschuss eine Anhörung stattfindet.

„Die traumatisierten Kinder und Jugendlichen benötigen frühestmöglich eine psychotherapeutische Betreuung und Behandlung, um ihre Gewalterfahrungen zu verarbeiten und damit die Befragungen während des Strafverfahrens nicht zu einer Retraumatisierung führen“, stellt Dr. Dietrich Munz, Präsident der BPtK, fest. „Eine Psychotherapie steht der Beweiserhebung nicht im Weg, sondern macht sie vielfach überhaupt erst möglich.“

Die BPtK unterstützt auch, dass das Strafverfahren gegen minderjährige Opfer sexualisierter Gewalt besonders beschleunigt werden soll. Durch ein ausdrückliches Beschleunigungsgebot kann die Dauer des Strafprozesses für die traumatisierten Kinder und Jugendlichen verkürzt und erträglicher werden.