Schlagwortarchiv für: Versorgung

Raster-Psychotherapie „abgeräumt“

Jens Spahn zieht zurück

(BPtK) „Es ist sachlich die einzig richtige Entscheidung, den geplanten Änderungsantrag zur Raster-Psychotherapie zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) ersatzlos zu streichen“, erklärt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), zur Entscheidung von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, diesen Änderungsantrag zurückzuziehen. „Weiterhin bleibt es aber dringend erforderlich, in ländlichen und strukturschwachen Gebieten die Anzahl der zugelassenen psychotherapeutischen Praxen und damit die Behandlungsmöglichkeiten für psychisch kranke Menschen zu erhöhen.“

Bärbel Bas, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, hatte gestern über die Absprachen innerhalb der Regierungskoalition zum GVWG berichtet. Der Vorschlag des Bundesgesundheitsministers zur Raster-Psychotherapie sei als nicht zielführend „abgeräumt“ worden. Rund 40 Prozent der psychisch kranken Menschen warten mindestens drei bis neun Monate auf den Beginn einer psychotherapeutischen Behandlung. „Der Versuch, angesichts solch massiver Mängel in der Versorgung, das Angebot an ambulanter Psychotherapie durch holzschnittartige Vorschriften beschneiden zu wollen, war grotesk und hat auch zu einem berechtigten Protest vieler Patient*innen und Psychotherapeut*innen geführt“, stellt BPtK-Präsident Munz fest (Instagram #gesichtgegenrasterpsychotherapie; Twitter #RasterPsychotherapie #keinerasterpsychotherapie).

Ambulante psychotherapeutische Versorgung von Kindern und Jugendlichen in der Corona-Pandemie

Bitte um Unterstützung einer Online-Studie der Universität Leipzig, Institut für Psychologie

(LPK BW) Die Corona Pandemie hat starke Spuren im Leben von Kindern und Jugendlichen hinterlassen aber auch Psychotherapeut*innen in der ambulanten Versorgung vor große Herausforderungen gestellt. Ziel der Studie der Uni Leipzig ist es, die Situation in der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung sowie Veränderungen und Probleme durch die Pandemie abzubilden.

In der Studie werden approbierte Psychotherapeut*innen in der ambulanten Versorgung von Kindern und Jugendlichen deutschlandweit u.a. zu den folgenden Themenbereichen befragt:

  • Veränderungen im Patientenaufkommen
  • Veränderungen bezüglich Wartezeiten auf Erstgespräche und Behandlungsplätze
  • Auswirkungen der Pandemie aus die psychische Gesundheit der behandelten Patient*innen
  • Auswirkungen der Pandemie auf die Versorgungsformate wie Präsenztermine und Videosprechstunde
  • Barrieren in der Versorgung und in der kollegialen Zusammenarbeit

Die Onlineumfrage wurde von der Ethikkommission der Universität Leipzig positiv beschieden und dauert ca. 15 Minuten.

Der Studienlink: https://ww2.unipark.de/uc/Team_KJP/27ba/

Wir würden uns freuen, wenn Sie diese Studie mit Ihrer Beteiligung unterstützen könnten. Sie helfen dabei, eine möglichst breite Datenbasis für die Studienergebnisse zu erreichen.

Sollten Sie Rückfragen  haben, wenden Sie sich bitte an den Studienleiter

 

Prof. Dr. Julian Schmitz

AG Klinische Kinder- und Jugendpsychologie

Psychotherapeutische Hochschulambulanz für Kinder und Jugendliche

Institut für Psychologie

Universität Leipzig

Neumarkt 9 – 19

04109 Leipzig

Keine Raster-Behandlung in der Psychotherapie

BPtK lehnt geplante Eingriffe in die Therapiehoheit im GVWG ab

(BPtK) Die Bundespsychotherapeutenkammer kritisiert scharf die geplanten Eingriffe in die Therapiehoheit in der Psychotherapie. An die Stelle von individueller Diagnose und Behandlung soll künftig in der Psychotherapie eine Versorgung nach groben Rastern treten, die festlegen, wie lange eine Patient*in je nach Erkrankung behandelt werden darf. „Das ist holzschnittartige Psychotherapie, oberflächlich und lückenhaft“, kritisiert Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), die geplanten Eingriffe in die Therapieentscheidungen von Psychotherapeut*innen, die in letzter Minute in das Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) eingefügt wurden. Danach soll der Gemeinsame Bundesausschuss prüfen, wie die psychotherapeutische Versorgung „schweregradorientiert und bedarfsgerecht“ mit bürokratischen Vorschriften beschnitten werden kann. Der Gesundheitsausschuss im Deutschen Bundestag berät am 19. Mai 2021 abschließend über das GVWG und die Änderungsanträge.

„Solche Raster-Psychotherapie ist das Ende qualitativ hochwertiger und an der einzelnen Patient*in orientierte Versorgung. Es ist zu befürchten, dass künftig mit einem rigiden Raster festlegt wird, wie schwer Patient*innen erkrankt sein müssen, um eine Behandlung zu erhalten und wie viele Therapiestunden ihnen zustehen. Ob, wie intensiv und wie lange eine Behandlung erforderlich ist, müssen Psychotherapeut*innen aber nach sorgfältiger Diagnostik und unter Berücksichtigung des bisherigen Krankheits- und Behandlungsverlaufs gemeinsam mit ihren Patient*innen festlegen“, stellt BPtK-Präsident Munz fest. „Gesundheitspolitik gegen psychisch kranke Menschen in letzter Minute in ein Gesetz einzufügen, das bereits im Bundestag und Gesundheitsausschuss beraten wurde, zeugt außerdem von einem zweifelhaften Verständnis demokratischer Prozesse.

Psychotherapeutische Akutbehandlung künftig per Video möglich

Bundestag beschließt notwendige Flexibilität in akuten Krisen

(BPtK) Psychotherapeut*innen können künftig Behandlungen in akuten Krisen auch per Video anbieten. Das hat der Deutschen Bundestag heute in der 2./3. Lesung des Gesetzes zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (DVPMG) beschlossen. „Damit hat der Gesetzgeber eine unverständliche Beschränkung für schnelle und flexible Hilfe in akuten psychischen Notlagen beseitigt“, stellt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), fest. „Gerade Menschen, die kurzfristig professionelle Unterstützung benötigen, damit sie nicht ins Krankenhaus eingewiesen werden müssen, kann künftig auch per Videogespräch geholfen werden.“

Die Akutbehandlung besteht aus bis zu 24 Gesprächseinheiten à 25 Minuten. Ein einzelner Behandlungstermin kann aus mehreren solcher Einheiten bestehen, zum Beispiel viermal 25 Minuten. Die Akutbehandlung muss nicht bei der Krankenkasse beantragt werden.

Weiterbildung verabschiedet – Ein historischer Moment für die Profession

38. Deutscher Psychotherapeutentag am 23./24. April – online

(BPtK) Der 38. Deutsche Psychotherapeutentag (DPT) hat am 24. April 2021 mit großer Mehrheit (110 von 140 Stimmen) die Muster-Weiterbildungsordnung für Psychotherapeut*innen verabschiedet. Ein historischer Moment, denn mit der neuen Musterordnung schafft die Profession die Voraussetzung dafür, dass Fachpsychotherapeut*innen für alle Facetten des Berufs qualifiziert werden. Außerdem waren Schwerpunkte des DPT: die Forderungen der Psychotherapeutenschaft für die nächste Legislatur der Bundesregierung und die Diskussion einer Nachhaltigkeitsstrategie der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). Einen besonderen Stellenwert nahm die Debatte um die psychischen Konsequenzen der Corona-Pandemie ein. Der DPT forderte einstimmig, ausreichende Unterstützung und Behandlungskapazitäten zu schaffen und spezifisch auf die Belange von Kindern und Jugendlichen, Älteren und Pflegebedürftigen sowie Menschen in schwierigen sozioökonomischen Lebenslagen einzugehen.

BPtK-Standpunkt Psychiatrie „Mehr Zeit für Psychotherapie“

BPtK fordert substanzielle Verbesserungen in der Psychiatrie

(BPtK) Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) fordert substanzielle Veränderungen in den psychiatrischen Krankenhäusern. „Die Behandlung in psychiatrischen Krankenhäusern ist zu häufig nicht leitliniengerecht“, stellt BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz fest. „In psychiatrischen Kliniken werden Patient*innen zu oft einseitig pharmakologisch behandelt. Psychotherapie kommt zu häufig zu kurz, ist nicht ausreichend dosiert, fällt nicht selten aus und wird nicht spezifisch nach psychischer Erkrankung eingesetzt.“

Die BPtK fordert deshalb in ihrem Standpunkt „Psychiatrie – Mehr Zeit für Psychotherapie“ eine grundlegende Verbesserung der Behandlung in den psychiatrischen Krankenhäusern. Die Richtlinie zur Personalausstattung in Psychiatrie und Psychosomatik (PPP-Richtlinie) des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) sollte dies sicherstellen. Die Behandlung von schwer psychisch kranken Menschen in psychiatrischen Krankenhäusern hat sich damit aber kaum verbessert. Die PPP-Richtlinie übernahm mit wenigen Änderungen die alten Vorgaben der Psychiatrie-Personalverordnung, die noch auf den pharmako-orientierten Therapiekonzepten der 1980er-Jahre beruhen.

Auch der Gesetzgeber hielt die PPP-Richtlinie nicht für ausreichend. Er hat den G-BA beauftragt, sie bis zum 1. Januar 2022 um Mindestvorgaben für Psychotherapeut*innen zu ergänzen. Denn Patient*innen haben ein Anrecht auf eine wirksame Behandlung nach dem allgemein anerkannten wissenschaftlichen Stand (§ 2 Absatz 1 SGB V). Hierzu gehört insbesondere auch Psychotherapie, ausreichend dosiert und spezifisch je nach psychischer Erkrankung eingesetzt. Krankenkassen müssen den Krankenhäusern das dafür notwendige Personal finanzieren. Die Kassen sollten im Gegenzug kontrollieren dürfen, ob die Mittel tatsächlich dafür eingesetzt wurden.

Downloads

Politik für Menschen mit psychischen Erkrankungen 2021 bis 2025

BPtK-Wahlprüfsteine für die Gesundheitspolitik

(BPtK) Die Rolle der Psychotherapeut*innen als zentrale Ansprechpartner*innen für Menschen mit psychischen Erkrankungen muss weiter gestärkt werden. Sie ist unverzichtbar, insbesondere um die Behandlung von schweren und chronischen psychischen Erkrankungen mit Patient*innen abzustimmen und mit anderen Professionen zu koordinieren. Das fordert die Bundespsychotherapeutenkammer in ihren Wahlprüfsteinen für die Gesundheitspolitik 2021 bis 2025.

Der direkte Weg zur Psychotherapeut*in hat sich als essenziell für eine frühzeitige Diagnose und rechtzeitige Versorgung erwiesen. Eine rechtzeitige Behandlung von psychischen Erkrankungen im Kindes- und Jugendalter beugt psychischen Erkrankungen im Erwachsenenalter vor. Sie sichert eine gesunde schulische und berufliche Entwicklung sowie später die Arbeitsfähigkeit und soziale Teilhabe der Menschen. Körperliche und psychische Gesundheit bedingen einander.

Die Psychotherapeut*innen fordern insbesondere ausreichend Behandlungsangebote für Menschen mit psychischen Erkrankungen. In Deutschland bestehen immer noch erhebliche soziale und regionale Unterschiede in der psychotherapeutischen Versorgung. Menschen in sozial schwierigen Lebenslagen und strukturschwachen Gebieten, Kinder und Jugendliche sowie ältere und pflegebedürftige Menschen brauchen mehr Behandlungsangebote. Die unzureichende Versorgung dieser Menschen darf kein Grund mehr sein, dass diese ihre Lebenschancen nicht nutzen können.

Studie zu Diagnostik und Therapie psychiatrischer Erkrankungen bei Adoleszenten

Bitte um Mitwirkung/Unterstützung

(LPK BW) Universität und Uniklinikum Würzburg wenden sich an die Mitglieder der LPK Baden-Württemberg mit der Bitte, sie bei einer deutschlandweiten Studie zu unterstützen. Diese richtet sich an psychologische Psychotherapeut*innen, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen, Kinder- und Jugendpsychiater*innen sowie Erwachsenenpsychiater*innen.

Bei der Umfrage handelt es sich um ein Kooperationsprojekt des Lehrstuhls für Psychologie I an der Universität Würzburg (Professor Dr. Paul Pauli) mit der Kinder- und Jugendpsychiatrie des Universitätsklinikums Würzburg (Professor Dr. Marcel Romanos und Dr. Arne Bürger). 

Die Studie zielt darauf ab, die Versorgungssituation, Diagnostik und Therapie einer psychischen Erkrankung in der Adoleszenz zu untersuchen. Dabei geht es insbesondere um die persönliche Wahrnehmung und der Einstellung von Behandler*innen zu diesen Themen. Die Daten sollen im Rahmen zweier Masterarbeiten im Studiengang Psychologie ausgewertet und die Ergebnisse im Rahmen einer wissenschaftlichen Publikation der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. 

Die Befragung wird circa 25 Minuten in Anspruch nehmen und ist unter folgendem Link zu erreichen:

https://www.soscisurvey.de/UmfrageTherapierende/

Ein Ethikvotum der Universität Würzburg für die Studie liegt vor (GZEK 2020-87). Alle Daten werden in vollständig anonymisierter Form erhoben und vertraulich behandelt. Die Teilnahme ist freiwillig und wird nicht vergütet. 

Durch Ihre Unterstützung tragen Sie maßgeblich zur Erforschung der Versorgungssituation und Therapie von Adoleszenten mit einer psychischen Erkrankung bei. 

 

Für Rückfragen:

Prof. Dr. med. Marcel Romanos
Direktor
Universitätsklinikum Würzburg
Zentrum für Psychische Gesundheit
Klinik und Poliklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie
Margarete-Höppel-Platz 1
97080 Würzburg
Tel.: 0931-201-78010 – Fax: 0931-201-78040

Ambulante Komplexversorgung für Kinder und Jugendliche überfällig

BPtK fordert Frist im GVWG

(BPtK) Schwer psychisch kranke Kinder und Jugendliche brauchen ein intensiv-ambulantes Versorgungsangebot. Mindestens 100.000 Kinder und Jugendliche sind so schwer krank, dass sie neben einer psychotherapeutischen und psychiatrischen Behandlung zusätzliche spezielle Hilfen und Unterstützungsangebote benötigen. Der Gesetzgeber hat 2019 beschlossen, ein intensiv-ambulantes, multiprofessionelles Versorgungsangebot zu schaffen, das von Psychotherapeut*innen oder Psychiater*innen koordiniert wird. Damit die Komplexversorgung auch für schwer psychisch kranke Kinder und Jugendliche zügig erarbeitet wird, muss im Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) eine Frist bis zum 30. Juni 2022 gesetzt werden.

„Die ambulante Komplexversorgung für Kinder und Jugendliche ist überfällig. Schwer psychisch kranke Kinder und Jugendliche brauchen endlich ein ambulantes Versorgungsangebot, das auf ihre spezifischen Versorgungsbedürfnisse zugeschnitten ist und stationäre Aufenthalte vermeiden hilft“, fordert Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), anlässlich der heutigen öffentlichen Anhörung zum GVWG im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages.

Für die umfassende Koordination der ambulanten Komplexversorgung für schwer psychisch kranke Kinder und Jugendliche sollten Psychotherapeut*innen auch die notwendigen ergänzenden Behandlungen und Unterstützungsangebote veranlassen und verordnen können. Hierfür müssen sie die Befugnis erhalten, psychologische, heilpädagogische und psychosoziale Leistungen im Rahmen des SGB V verordnen zu können.

BPtK-Auswertung: Monatelange Wartezeiten bei Psychotherapeut*innen

Corona-Pandemie verschärft das Defizit an Behandlungsplätzen

(BPtK) Psychisch kranke Menschen müssen weiterhin monatelang auf einen Behandlungsplatz bei einer niedergelassenen Psychotherapeut*in warten. „Die Coronakrise verschärft den Mangel an Behandlungsplätzen“, kritisiert Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). „Es rächt sich jetzt, dass die Krankenkassen seit Jahren die Zulassung einer ausreichenden Anzahl von psychotherapeutischen Praxen blockieren.“

BPtK-Auswertung von 300.000 Versichertendaten für das Jahr 2019

Nach einer BPtK-Auswertung von über 300.000 Versichertendaten für das Jahr 2019 warten rund 40 Prozent der Patient*innen mindestens drei bis neun Monate auf den Beginn einer Behandlung, wenn zuvor in einer psychotherapeutischen Sprechstunde festgestellt wurde, dass sie psychisch krank sind und deshalb behandelt werden müssten. Damit wartet fast die Hälfte von psychisch kranken Menschen inakzeptabel lange auf eine notwendige Behandlung.

Dabei beginnt nur die Hälfte der Patient*innen nach einer psychotherapeutischen Sprechstunde eine Behandlung. Knapp 20 Prozent von ihnen benötigt eine besonders dringende Akutbehandlung. Von den Patient*innen, die eine Behandlung brauchen, beginnen über 80 Prozent eine Kurzzeittherapie von höchstens 24 Stunden. Nur knapp 15 Prozent beginnen direkt eine Langzeittherapie oder verlängern innerhalb der untersuchten 15 Monate die Kurzzeittherapie.

Hintergrund: Corona-Pandemie

Die Corona-Pandemie hat die psychischen Belastungen in der Bevölkerung massiv erhöht. Insbesondere während der zweiten Corona-Welle nahmen die Anfragen bei niedergelassenen Psychotherapeut*innen massiv zu. Nach einer Umfrage der Deutschen Psychotherapeutenvereinigung vom Januar 2021 erhielten niedergelassene Psychotherapeut*innen deutlich mehr Anfragen als im Januar 2020. Stellten Patient*innen im vergangenen Jahr im Schnitt 4,9 Anfragen pro Woche, waren es 2021 6,9. Allein der Anteil an Psychotherapeut*innen, die mehr als zehn Anfragen pro Woche erhielten, verdoppelte sich dabei. Nur zehn Prozent der Anfragenden konnten innerhalb eines Monats einen Behandlungsplatz erhalten. Knapp 40 Prozent mussten länger als sechs Monate warten.

BPtK-Forderung: Kurzfristige Corona-Soforthilfe

Es ist zu erwarten, dass das ganze Ausmaß der psychischen Folgen erst nach einem Lockdown-Ende sichtbar wird. Die BPtK fordert deshalb eine Corona-Soforthilfe für psychisch kranke Menschen. Das Angebot an psychotherapeutischer Beratung und Behandlung muss kurzfristig deutlich ausgeweitet werden. Deshalb sollten auch Privatpraxen bis Ende des Jahres grundsätzlich Menschen mit psychischen Beschwerden und Erkrankungen auf Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung versorgen können. Die Kassen müssen verpflichtet werden, die Kosten ohne bürokratische Hürden zu erstatten.

BPtK-Forderung: Langfristig mehr Praxen zulassen

Auf Dauer ist eine erneute Reform der Bedarfsplanung notwendig. „Fast jeder zweite psychisch kranke Mensch muss drei bis neun Monate auf den Beginn einer Behandlung warten“, stellt BPtK-Präsident Munz fest. „Die Politik sollte endlich das Leid der psychisch kranken Menschen ernst nehmen. Insbesondere außerhalb von Großstädten und im stark unterversorgten Ruhrgebiet müssen erheblich mehr psychotherapeutische Praxen zugelassen werden, damit Menschen, bei denen in einer psychotherapeutischen Sprechstunde eine psychische Erkrankung festgestellt wurde, auch innerhalb von vier Wochen eine Behandlung aufnehmen können.“