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Gut vernetzt ist halb gewonnen – Fachtag am 24.09.2021

Integrierte Versorgung für Menschen mit schweren psychischen Beeinträchtigungen und die Bedeutung der Psychotherapie

(LPK BW) Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration hat zusammen mit dem Zentralinstitut für seelische Gesundheit in Mannheim, der Landespsychotherapeutenkammer, der Landesärztekammer und der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg zu Beginn der Corona Pandemie eine PsyHotline installiert, bei der sich Bürgerinnen und Bürger anonym melden konnten und eine kostenlose Beratung erhielten. Die PsyHotline hat gezeigt, dass vermutlich nicht nur in Krisenzeiten ein Bedarf an Informationen zur Bewältigung psychischer Probleme besteht. Die vielen Anrufe von Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen waren ein klarer Hinweis, dass die Psychotherapie in die gemeindepsychiatrische Versorgung integriert werden muss.

Termin für den Fachtag: Freitag, 24. September 2021 von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr im Waldaupark Stuttgart

Der Fachtag greift daher den Begriff der schweren psychischen Erkrankung der S3 Leitlinie Psychosoziale Therapien der DGPPN auf und stellt den Zugang zu psychotherapeutischen Angeboten für diesen Personenkreis in den Mittelpunkt. Gleichzeitig soll psychotherapeutisches Denken auch stärkeren Eingang in die gemeindepsychiatrischen Angebote finden. Somit soll ein Austausch zwischen zwei Systemen begonnen werden, der zu einem einheitlichen System vernetzter integrierter Versorgung führen soll. Die bei dem Gemeinsamen Bundesausschuss in Arbeit befindliche Richtlinie zur koordinierten Versorgung bei komplexem psychiatrischen oder psychotherapeutischen Behandlungsbedarf macht hier einen wichtigen Aufschlag.

Gesetz und Richtlinien sind wichtige Vorgaben, die Umsetzung kann jedoch nur durch die Akteure vor Ort erfolgen. Das Sozialministerium Baden-Württemberg lädt Sie daher herzlich zu einem Fachtag ein, bei dem nach längerer Abstinenz der Austausch in Präsenz wieder gepflegt werden soll. Die Veranstaltung ist kostenfrei.

Es können 6 Fortbildungspunkte erworben werden.

Verbundprojekt STARKIDS: Stufenmodell Adipositasprävention und –therapie im Kindes- und Jugendalter

Das Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg bittet LPK-Mitglieder um Mithilfe bei der Online-Befragung

(LPK BW) Schreiben der Projektleitung: „Liebe Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir möchten Sie herzlich einladen an unserer Fragebogenerhebung teilzunehmen. Die Erhebung findet im Rahmen des Verbundprojekts STARKIDS (Stufenmodell Adipositasprävention und –therapie im Kindes- und Jugendalter), das durch den Innovationsfonds des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) gefördert wird, statt (weiterführende Informationen finden Sie hier). In dem Projekt sollen Kinder und Jugendliche mit Übergewicht und Adipositas auf dem Weg zu einer gesunden Gewichtsentwicklung bestärkt werden.

In einem ersten Schritt werden die Familien durch Kinder- und Jugendarztpraxen und ein Onlineportal geschult und unterstützt. In der zweiten Stufe werden die Gesundheitsämter den betroffenen Kindern und Jugendlichen weiterführende Therapiemöglichkeiten an die Hand geben. Um Therapie- und Präventionsangebote vermitteln zu können, benötigen wir eine Übersicht über alle vorhandenen Angebote in Baden-Württemberg. Die Angebote können sowohl (teil-)stationär, ambulant oder online zu vielfältigen Themenbereichen, wie beispielsweise Bewegung, Ernährung, Medienkonsum oder Familienleben stattfinden.

An dieser Stelle möchten wir Sie herzlich bitten, uns dabei zu unterstützen, den Kindern und Jugendlichen eine Teilnahme an geeigneten Angeboten zu ermöglichen. Deshalb laden wir Sie ein, über nachfolgenden Link Ihr Präventions- oder Therapieangebot einzutragen: https://survey.lamapoll.de/Fragebogen_STARKIDS/

Die Teilnahme an der Erhebung und die Unterstützung unseres Projekts kommt den teilnehmenden Kindern und Jugendlichen zugute und fördert zudem die Bekanntheit und Auslastung Ihres Angebots.

Bitte leiten Sie diese E-Mail an Ihre Verteiler und weitere relevante Akteure in Baden-Württemberg weiter, sodass wir nach Möglichkeit alle vorhandenen Angebote abgebildet bekommen.

Wir hoffen sehr auf Ihre Teilnahme bis zum 31.08.2021 und Ihr Interesse an diesem wichtigen Thema.

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr. Stefan Ehehalt (Leiter Gesundheitsamt Stuttgart)

PD Dr. Florian P. Junne (Universitätsklinikum Tübingen)

Laura Hahner (Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg)

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Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg

Ref. 94 – Gesundheitsförderung, Prävention, Gesundheitsberichterstattung, Gesundheitsplanung

Nordbahnhofstr. 135, 70191 Stuttgart

Telefon: +49 (0) 711 904-39411 / Fax: +49 (0) 711 904-37305

E-Mail: laura.hahner@rps.bwl.de

Internet: www.rp-stuttgart.de
www.gesundheitsamt-bw.de

 

Elektronische Patientenakte ePA

Gemeinsame Info-Veranstaltung von gematik und LPK Baden-Württemberg am 20.07.2021

(LPK BW) Das Thema elektronische Patientenakte ePA beschäftigt vor allem auch Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, die in einer Kassen- oder Privatpraxis niedergelassen sind. Die LPK Baden-Württemberg bietet nun hierzu kurzfristig eine Online-Informationsveranstaltung mit bis zu 1000 Teilnehmern zusammen mit der gematik an.  Das Thema brennt vielen auf den Nägeln und wird auch bei unseren Mitgliedern kontrovers diskutiert. Mit der von Kammerpräsident Dr. Dietrich Munz moderierten Veranstaltung wollen wir LPK-Mitgliedern mit Hilfe der Experten der gematik einen ersten Überblick über Konzept und Funktionsweise sowie Rechts- und Haftungsfragen geben.  

Landespsychiatrietag am 24. Juli in Stuttgart

(LPK BW) Wir möchten Sie nochmals gesondert auf den Landespsychiatrietag hinweisen, der am 24. Juli in Stuttgart stattfinden wird. Seit einigen Jahren beteiligt sich die Landespsychotherapeutenkammer an dieser Veranstaltung. Dies auch mit aktiven Beiträgen insbesondere in den Foren am Nachmittag.

Diese Foren bieten in der Zeit von 13:30 – 15:30 Gelegenheit in direkten Austausch zu kommen mit Betroffenen, ihren Angehörigen und professionell Tätigen verschiedener Fachrichtungen zu aktuellen Themen.

Das Veranstaltungsprogramm am Vormittag von 9 – 12 und alle Foren am Nachmittag werden dieses Mal auch online übertragen. Einige Foren werden nur Online stattfinden so auch das Forum 6 auf das wir Sie als Psychotherapeut*in und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in besonders aufmerksam machen wollen wegen dieser wichtigen Thematik. Die Teilnahmegebühr beträgt 40 € für alle Veranstaltungen.

Sexuellen Missbrauch an Kindern verhindern – Versorgung verbessern

Nationaler Rat legt „Gemeinsame Verständigung“ vor

(BPtK) Der Nationale Rat gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen hat am 29. Juni 2021 Maßnahmen vorgelegt, um den Schutz und die Hilfen bei sexualisierter Gewalt und Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen zu verbessern. Kernaspekte sind der Ausbau von Schutzkonzepten und deren konsequente Anwendung, die Weiterentwicklung der Hilfen, auch der psychotherapeutischen Versorgung, sowie deren Vernetzung, die kindgerechte Ausgestaltung gerichtlicher Verfahren, der Schutz vor Ausbeutung und Menschenhandel und die Stärkung der internationalen Zusammenarbeit sowie die Förderung der Forschung in diesem Themenfeld. „Die gemeinsame Verständigung ist eine wichtige Bestandsaufnahme von Maßnahmen gegen sexuelle Gewalt an Kindern. Jetzt kommt es darauf an, dass die Maßnahmen in der nächsten Legislatur auch tatsächlich umgesetzt werden“, fordert Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK).

Im Dezember 2019 hatten der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs und das Bundesfamilienministerium den Nationalen Rat einberufen, um eine Verständigung auf konkrete Verbesserungen bei Prävention, Intervention, Hilfen und Forschung zu erreichen. Dem Nationalen Rat gehören Vertreter*innen aus Politik und Wissenschaft, Betroffene sowie Verantwortliche aus der Zivilgesellschaft und der Fachpraxis an. Das Gremium umfasst insgesamt etwa 300 Mitwirkende. Die BPtK hat in der thematischen Arbeitsgruppe „Hilfen“ mitgearbeitet.

Eine besondere Würdigung erhielt der Nationale Rat am 30. Juni 2021 durch Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier. Dieser hat Bundesfamilienministerin Lambrecht und den Unabhängigen Beauftragten Rörig gemeinsam mit Mitgliedern des Nationalen Rates, darunter auch mitwirkende Betroffene, zu einem Gespräch ins Schloss Bellevue eingeladen.

Es fehlen weiter psychotherapeutische Behandlungsplätze

Bericht der Unabhängigen Patientenberatung 2020

(BPtK) Es fehlen weiterhin psychotherapeutische Behandlungsplätze. Das resultiert auch aus dem Monitor Patientenberatung 2020 der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD), der am 16. Juni 2021 veröffentlicht wurde.

Die UPD stellt in ihrem Bericht heraus, dass die Vermittlung von Psychotherapie-Plätzen immer noch problematisch sei. Das hätten auch die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen nicht verbessern können. Psychisch kranke Menschen bekämen zwar Termine für die psychotherapeutische Sprechstunde oder eine Akutbehandlung vermittelt, es mangele aber weiterhin an freien Behandlungsplätze für Kurz- und Langzeittherapien. Demzufolge müssten psychisch kranke Menschen lange selbst nach einem freien Therapieplatz suchen. Die Krankenkassen lehnten weiter ab, eine Behandlung durch psychotherapeutische Privatpraxen zu erstatten, wenn bei den begrenzten Praxen der gesetzlichen Krankenversicherung kein freier Therapieplatz zu finden ist.

„Die Coronakrise hat den Mangel an Behandlungsplätzen verschärft“, kritisiert Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). „Es rächt sich jetzt, dass die Bedarfsplanung nicht den tatsächlichen Behandlungsbedarf abdeckt. Wo es keine Behandlungsplätze gibt, kann auch nichts vermittelt werden. Die Krankenkassen machen es sich zu einfach, wenn sie auf die Terminservicestellen verweisen.“

Psychotherapeutische Versorgung von älteren Menschen in Pflegeheimen

Bitte um Unterstützung einer Online-Studie der Universität Frankfurt Abteilung für klinische Psychologie und Psychotherapie

(LPK BW) In der Abteilung für Klinische Psychologie und Psychotherapie der Goethe Universität Frankfurt werden aktuell im Rahmen des DAVOS-Projektes („Depression im Altenpflegeheim: Verbesserung der Behandlung durch ein gestuftes kollaboratives Versorgungsmodell) psychotherapeutische Behandlungen bei Depression in Altenheimen untersucht. Neben strukturellen und praktischen Hindernissen dieser spezifischen Patient*innengruppe, sollen Einstellungen und Erfahrungen von Psychotherapeut*innen bezüglich der Arbeit mit älteren Menschen erfasst werden. Die Ergebnisse dieser Befragung sollen genutzt werden praktikable Ansatzpunkte zu Schließung der bestehenden Versorgungslücke herauszuarbeiten.

Den Link zur 15-minütigen online Befragung „Einstellungen psychologischer Psychotherapeut*innen zur psychotherapeutischen Behandlung älterer Menschen“ finden Sie hier:

https://ww3.unipark.de/uc/f_uni_sozpsy_LS_Klinische/cf84/ 

Die Unterstützung der Mitgleider der LPK Baden-Württemberg wäre eine große Hilfe bei der Gewinnung einer repräsentativen Stichprobe für dieses wichtige Thema.

Bei Rückfragen wenden Sie sich an:

Laura Carlotta Nagel M.Sc.

Psychologische Psychotherapeutin

Wissenschaftliche Mitarbeiterin Klinische Psychologie Projekt DAVOS – Depression im Altenpflegeheim: Verbesserung der Behandlung durch ein gestuftes kollaboratives Versorgungsmodell

Varrentrappstraße 40-4, 60486 Frankfurt am Main

Tel.: 069 798 25364, Email: nagel@psych.uni-frankfurt.de

Psychodynamische psychotherapeutische Versorgung von älteren Patientinnen und Patienten

Online-Studie der Internationalen Psychoanalytischen Universität Berlin (IPU) – Bitte um Mitwirkung

(LPK BW) Für eine Online-Studie der International Psychoanalytic University Berlin IPU zur psychodynamisch-psychotherapeutischen Versorgung älterer Patientinnen und Patienten werden in Kassen- oder Privatpraxis psychodynamisch bzw. psychoanalytisch behandelnde Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten insbesondere in Baden-Württemberg gesucht.

Der Fragebogen wird bis 18.07.2021 unter dem nachfolgenden Link erreichbar sein: https://ww3.unipark.de/uc/Versorgungsstudie-bw-sperling/

Wir bitten unsere Mitglieder, diese wichtige Studie zu unterstützen, das Ausfüllen des Fragebogens dauert ca. 10-20 Minuten.

Bei Fragen oder wenn Sie den Fragebogen in pdf oder per Post zugeschickt haben wollen, wenden Sie sich bitte per E-Mail an die Studienleiterin Mara Sperling:

versorgungsstudie-bw.sperling@outlook.com

Corona-Soforthilfe für Kinder und Jugendliche

BPtK-Forderungen zur Gesundheitsminister-Konferenz

(BPtK) Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) fordert anlässlich der morgigen Gesundheitsminister-Konferenz, die psychischen Belastungen und Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen infolge der Corona-Pandemie in den Fokus zu rücken. Dabei geht es nicht nur darum, schulische Lerndefizite auszugleichen, sondern insbesondere die psychischen Ressourcen und Widerstandskräfte von Kindern und Jugendlichen zu stärken. Im Einzelnen fordert die BPtK:

1. Mehr psychotherapeutische Behandlungsplätze für Kinder und Jugendliche

Durch die Corona-Pandemie ist der psychotherapeutische Beratungs- und Behandlungsbedarf bei Kindern und Jugendlichen gestiegen. Deshalb müssen kurzfristig mehr befristete Praxissitze für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie, also so genannte „Ermächtigungen“, zugelassen werden. Die Länder sollten auf die Kassenärztlichen Vereinigungen und Krankenkassen einwirken, so mehr Behandlungsplätze für psychisch kranke Kinder und Jugendliche zu schaffen.

„Kinder und Jugendliche mit psychischen Erkrankungen infolge der Corona-Pandemie brauchen jetzt Hilfe und dürfen nicht auf die Wartebank geschoben werden“, fordert BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz. „Die Zulassungsausschüsse sollten deshalb mehr Psychotherapeut*innen befristet ermächtigen.“ Mittelfristig ist außerdem eine Reform der Bedarfsplanung notwendig, um die monatelangen Wartezeiten in der ambulanten Psychotherapie zu verkürzen, insbesondere in ländlichen und strukturschwachen Regionen.

2. Psychische Gesundheit stärken – Risikogruppen im Fokus halten

Insbesondere Kinder und Jugendliche, die bereits vor der Corona-Pandemie psychisch erkrankt waren, sowie Kinder aus sozial benachteiligten Familien hat die Corona-Pandemie besonders hart getroffen. Unterstützungsangebote konnten während der Corona-Pandemie nicht fortgesetzt werden. Bei der Umsetzung des „Aufhol-Programms“ des Bundes darf nicht nur das Aufholen schulischer Lerndefizite im Mittelpunkt stehen. „Die Maßnahmen müssen die psychische Gesundheit in den Lebenswelten der Kinder stärken. Das muss Sport-, Freizeit- und Kulturangebote einschließen“, betont BPtK-Präsident Munz. „Die Maxime bei der Umsetzung sollte aber auch sein: Keine* bleibt zurück! Die Länder müssen insbesondere die Kinder erreichen, die besonders stark unter der Pandemie leiden.“

3. Jugendhilfe stärken, Kooperationen intensivieren

Niedrigschwellige Beratungsangebote der Jugendhilfe müssen ausgebaut werden. „Erziehungs- und Familienberatungsstellen sind häufig die ersten Anlaufstellen, wenn es in Familien Probleme gibt und Kinder psychische Beschwerden haben“, so der BPtK-Präsident. Um Kindern und ihren Familien passgenaue Unterstützung zukommen zu lassen, sollten außerdem die Kooperation zwischen Mitarbeitenden der Jugendhilfe und den behandelnden Psychotherapeut*innen gestärkt werden. Die mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz jüngst beschlossenen Kooperationsvereinbarungen müssen schnell umgesetzt werden. „Die Kooperationsvereinbarungen sollten nicht nur auf Kinder beschränkt sein, bei denen Verdacht auf eine Kindswohlgefährdung besteht, sondern für alle Kinder gelten, bei denen eine Zusammenarbeit zwischen der Jugendhilfe und der Psychotherapeut*in sinnvoll und hilfreich ist“, hält Munz fest.

Probatorik während der Krankenhausbehandlung auch in der Praxis möglich

GVWG stärkt nahtlose ambulante psychotherapeutische Weiterbehandlung

(BPtK) Künftig können probatorische Sitzungen während der Krankenhausbehandlung nicht nur in der Klinik, sondern auch in den psychotherapeutischen Praxen durchgeführt werden. Dies hat der Deutsche Bundestag mit dem heute verabschiedeten Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung klargestellt. Die Patient*innen können außerdem bereits für Probesitzungen zur Gruppen-Psychotherapie in die Praxis kommen.

Durch diese Regelungen soll eine erforderliche ambulante Psychotherapie noch während des stationären Aufenthalts so weit vorbereitet werden, dass die Patient*innen nahtlos weiterbehandelt werden können. Dadurch sollen insbesondere Behandlungsunterbrechungen vermieden werden. Durch einen gleitenden Übergang kann die Patient*in schon bereits während der Krankenhausbehandlung eine tragfähige und stützende Beziehung zu ihrer künftigen Psychotherapeut*in aufbauen. Um die Belastbarkeit der Patient*in zu erproben, kann es auch sinnvoll sein, dass sie noch vor der Entlassung selbstständig oder begleitet die Praxis aufsucht. Durch einen solchen frühzeitigen Praxisbesuch kann die Zuversicht der Patient*in gestärkt werden, den Übergang von der stationären in die ambulante Behandlung zu bewältigen. Bei psychischen Erkrankungen ist das Rückfallrisiko in den Wochen nach der Entlassung aus dem Krankenhaus besonders hoch. Eine nahtlose ambulante Weiterbehandlung kann dieses Risiko erheblich verringern.

Die präzisierten Regelungen zur Probatorik während der Krankenhausbehandlung müssen jetzt noch in der Psychotherapie-Richtlinie umgesetzt werden.