Schlagwortarchiv für: Versorgung

Sprechstunde und Wartezeiten auf eine ambulante Behandlung

Psychotherapeut*innen für BPtK-Studie gesucht: bis 31. Dezember

(BPtK) Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) sucht noch bis zum 31. Dezember 2021 Psychotherapeut*innen für eine Online-Studie. Themen sind die psychotherapeutische Sprechstunde und die Wartezeiten auf eine ambulante Behandlung. Damit sollen Daten erhoben werden, um im nächsten Jahr die öffentliche Debatte über die anstehende Reform der Bedarfsplanung führen zu können.

Die BPtK-Studie umfasst zwei Befragungen. Für die eine allgemeine Befragung zur ambulanten Versorgung werden Psychologische Psychotherapeut*innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen, die in Praxen oder Medizinischen Versorgungszentren arbeiten, um ihre Unterstützung gebeten. Die Beantwortung des gesamten Fragebogens dauert circa 10 bis 25 Minuten. Dabei werden keine Daten zur Person und keine IP-Adressen gespeichert, sodass die Teilnehmer*innen anonym bleiben. Der Onlinefrage-Bogen lässt sich über folgenden Link aufrufen: https://www.soscisurvey.de/ambulantePT2021/

Für eine zweite Befragung werden Patient*innen sowie Eltern oder Sorgeberechtigte gesucht, die kürzlich in einer psychotherapeutischen Sprechstunde waren. Dafür werden ausschließlich Vertragspsychotherapeut*innen um ihre Unterstützung gebeten. Am Ende der Sprechstunde sollen sie ihren Patient*innen, den Eltern oder Sorgeberechtigten ein Informationsblatt zur BPtK-Studie aushändigen, in der sich ein Link zu der BPtK-Befragung befindet. Auch bei dieser Befragung werden keine Daten zur Person oder kontaktierten Praxis erhoben. Die Ethikkommission der Psychologischen Hochschule Berlin hat die Befragung positiv bewertet.

Um die Informationsblätter zu erhalten, können sich Psychotherapeut*innen an info@bptk.de wenden. Ebenso bei Rückfragen zur BPtK-Studie.

Neue Bundesregierung: Bessere Versorgung psychisch kranker Menschen

BPtK zum gesundheitspolitischen Programm der Ampelkoalition

(BPtK) Der Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP greift die Probleme in der Versorgung psychisch kranker Menschen auf. „Die neue Bundesregierung will die Versorgung psychisch kranker Menschen verbessern“, stellt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), fest. „Sie hat erkannt, dass zu einer leitliniengerechten Versorgung Psychotherapie gehört.“

  • Im Koalitionsvertrag sind ausdrücklich die monatelangen Wartezeiten auf ambulante Behandlungsplätze erwähnt: „Wir reformieren die psychotherapeutische Bedarfsplanung, um Wartezeiten auf einen Behandlungsplatz, insbesondere für Kinder und Jugendliche, aber auch in ländlichen und strukturschwachen Gebieten deutlich zu reduzieren.“
  • Auch schwer psychisch kranke Menschen können mit einer besseren ambulanten Versorgung rechnen: „Wir verbessern die ambulante psychotherapeutische Versorgung insbesondere für Patienten mit schweren und komplexen Erkrankungen und stellen den Zugang zu ambulanten Komplexleistungen sicher. Die Kapazitäten bauen wir bedarfsgerecht, passgenau und stärker koordiniert aus.“
  • In psychiatrischen Krankenhäusern soll die psychotherapeutische Versorgung leitlinien- und bedarfsgerecht ausgebaut werden: „Im stationären Bereich sorgen wir für eine leitliniengerechte psychotherapeutische Versorgung und eine bedarfsgerechte Personalausstattung.“

„Damit sind zentrale Probleme benannt und Abhilfe ist versprochen“, begrüßt BPtK-Präsident Munz die gesundheitspolitischen Pläne der neuen Bundesregierung.

Der Gemeinsame Bundesausschuss muss mit einer Strukturreform rechnen. Der Einfluss der Patient*innen und der Gesundheitsberufe soll gestärkt werden. „Die Interessen derjenigen, die Versorgung organisieren und finanzieren, stehen viel zu sehr im Vordergrund“, erläutert Munz. „Patient*innen und Gesundheitsberufe müssen mitentscheiden können.“

Schließlich plant die neue Bundesregierung einen Paradigmenwechsel in der Migrations- und Integrationspolitik: „Wir wollen reguläre Migration ermöglichen“, stellt der Koalitionsvertrag fest. „Wir wollen die illegalen Zurückweisungen und das Leid an den Außengrenzen beenden.“ Der BPtK-Präsident hatte jüngst gefordert, für Flüchtlinge eine Möglichkeit zu schaffen, legal nach Deutschland zu gelangen, Schutz und Hilfe zu erhalten oder Asyl zu beantragen. „Menschen auf der Flucht erleben nicht nur im Herkunftsland und auf dem Fluchtweg lebensbedrohliche Ereignisse, die psychisch schwer verletzen, sondern auch die Erfahrungen an den europäischen Grenzen traumatisieren viele Menschen zusätzlich“, kritisiert Munz. Die Bundesregierung plant insbesondere für Migrant*innen, Flüchtlinge und andere fremdsprachige Patient*innen die Sprachmittlung bei notwendiger medizinischer Behandlung durch die gesetzliche Krankenversicherung zu finanzieren. „Für viele psychisch kranke Menschen, die nicht oder noch nicht deutsch sprechen wird damit der Weg in die Behandlung geebnet“, erläutert Munz.

Die Klimapolitik der neuen Bundesregierung hat auch eine gesundheitspolitische Seite. „Nur mit einer konsequenten Klimapolitik können wir Katastrophen wie zum Beispiel die im Ahrtal verhindern“, betont Munz. „Das ist uns Psychotherapeut*innen ein großes Anliegen, auch weil wir das psychische Leid der Menschen dort erlebt haben. Diese psychischen Verletzungen heilen manchmal langsamer als ein gebrochenes Bein. Psychotherapeut*innen werden die geplanten Maßnahmen zur Eindämmung der Klimakatastrophe unterstützen.“

Dr. Munz zum Gemeindepsychiatrischen Verbund (GPV) eingeladen

(LPK BW) Die InitiativePsychiatrieErfahrene Stuttgart (IPE) und der Landesverband Psychiatrieerfahrene hatte im April in einem Brief an den Stuttgarter OB Dr. Nopper sowie an die LPK der Sorge über die langen Wartezeiten auf Psychotherapie Ausdruck verliehen. Auch wurde darauf hingewiesen, dass für an Psychose erkrankte Menschen kaum Möglichkeiten zur psychotherapeutischen Behandlung bestünden. Dieser Brief war Anlass, Kammerpräsident Dr. Munz zum Gemeindepsychiatrischen Verbund (GPV) Stuttgart einzuladen.

Hier wurde erläutert, dass die Stadt Stuttgart in ihrer Antwort auf die Zuständigkeit des Bundes und auf die u.a. in der KVJS-Dokumentation (www.kvjs.de) dargestellte gute Versorgung der Stadt hingewiesen habe.

Dr. Munz führte aus, dass das Thema bei der LPK ebenso auf offene Ohren stoße wie auch eine „Integration in den GPV“ ein Anliegen sei. Verantwortlich für die Sicherstellung der Versorgung sei jedoch die KV, für die Anzahl der zugelassenen Kassensitze die vom gemeinsamen Bundesausschuss erlassene Bedarfsplanung, deren historische Entwicklung er kurz erläuterte.

Er gab zu bedenken, dass Menschen mit psychotischen und Suchterkrankungen bis vor wenigen Jahren von der Richtlinienpsychotherapie ausgeschlossen waren. Die neue Richtlinie zur koordinierten Versorgung, sei ein wichtiger Schritt zur Verbesserung für diese Patient*innengruppe. Er kündigte an, den Sozialpsychiatrischen Dienst und die Gemeindepsychiatrie in die von der Kammer geplanten Fortbildungen zur Komplexversorgung einzuladen. Seitens der Stadt Stuttgart wurde erklärt, dass der GPV im Rahmen dieser Fortbildungen gerne die Versorgungslandschaft im Kontext des PsychKHG erläutern würde. Es werden weitere Gespräche zu diesem wichtigen Thema folgen

 

Task Force psychotherapeutische Versorgung von Kindern und Jugendlichen

(LPK BW) Wegen v.a. Corona-bedingter gestiegener Nachfrage nach stationären und ambulanten Behandlungsplätzen initiierte das Sozialministerium BW eine „Task Force“ zur kurzfristigen Verbesserung der psychotherapeutischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen. Dazu können Anträge auf Ermächtigung und Anträge auf Ausweitung der Kapazitäten beim Jobsharing bei den Zulassungsausschüssen gestellt werden. Mitglieder der Task Force sind u.a. Vertreter*innen der KJ-Psychiatrien, der Krankenkassen, der KVBW, der Kinderärzte, der Jugendhilfe, der Patientenvertretung im G-BA, der Ärzte- und Psychotherapeutenkammer und des Sozialministeriums. Kammerpräsident Dietrich Munz nahm an der Auftaktveranstaltung im August teil. Die LPK ist an den Unterarbeitsgruppen (UAG) ambulante Versorgung und Vernetzung (Dorothea Groschwitz) und stationäre Versorgung (Martin Klett) beteiligt.

Die UAG ambulante Versorgung ermittelt derzeit die Versorgungssituation und regionalen Bedarfe an Behandlungskapazitäten, die Auslastung der Praxen und weitere Zulassungsmöglichkeiten. Auch wird ausgelotet, wie bestehende Zugangswege und Kapazitäten besser nutzbar gemacht werden können, wie etwa die Nutzung der TSS, Videobehandlungen, Ausweitung der Gruppentherapien. Um die Situation in unterversorgten Gebieten zu verbessern, spricht sich die LPK für befristete Maßnahmen aus, z.B. Ermächtigungen, regionale Aufhebung der Budgetierung von Jobsharing-Praxen und Kostenerstattung. Sonderbedarfszulassungen sind nur in Gebieten möglich, in denen ein dauerhafter Bedarf festgestellt werden kann. Dieser Frage will die Task Force mittel- bis langfristig nachgehen.

In der UAG Vernetzung sollen v.a. bei komplexerem Behandlungsbedarf Maßnahmen zur Verbesserung der Vernetzung zwischen der ambulanten und stationären Versorgung angestoßen werden. Hier geht es u.a. um die Einrichtung von Verbünden, an denen neben den Praxen v.a. die Jugendhilfe und die Kliniken beteiligt sind. So soll die Akutversorgung an den psychiatrischen Institutsambulanzen sowie stationsäquivalente Behandlungsmöglichkeiten (StäB) ausgebaut werden. Mittel- und langfristig sollen die Bettenkapazitäten erhöht werden. Das Ministerium möchte erste Ergebnisse zur kurzfristigen Verbesserung der Versorgung im November vorstellen.

Von der KVBW erreichen uns inzwischen Signale, dass KJP ohne Kassensitz Anträge auf Ermächtigungen und Praxen mit Leistungsbegrenzung Anträge auf Ausweitung der Kapazitäten bei den Zulassungsausschüssen stellen können.

Alle Anträge sollten begründet werden! Hinweise auf die hohe Nachfrage, die derzeitigen Wartezeiten und die zu erwartende Fallzahlensteigerung als Pandemiefolge sind hierbei von Interesse.

 

Vertreterversammlung (VV) am 22./23. Oktober in Stuttgart

(LPK BW) Am ersten VV-Tag wurden zunächst die durch das neue Psychotherapeutengesetz notwendig gewordenen Änderungsbedarfe in der Wahlordnung und der Hauptsatzung diskutiert. Dies betrifft Fragen wie Repräsentanz von Berufsgruppen und Psychotherapieverfahren im Vorstand und den Kammergremien, ein oder mehrere Wahlkörper, Vertretung der PiA und Übergangslösungen. Die aufgeworfenen Fragen sollen in den Kammergremien weiter diskutiert werden, um eine möglichst breite Zustimmung für eine Beschlussvorlage zu den notwendigen Satzungsänderungen sicher zu stellen.

Psychiatrie-Richtlinie muss nachgebessert werden

BPtK fordert Ersatzvornahme des Gesundheitsministers

(BPtK) Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte am 16. September 2021 keine weitere Erhöhung der Minutenwerte für Psychotherapie in psychiatrischen Krankenhäusern beschlossen. Damit missachtete er den gesetzlichen Auftrag, die Psychotherapie in diesen Kliniken zu stärken. Jetzt muss Bundesgesundheitsminister Jens Spahn die Richtlinie zur Personalausstattung in Psychiatrie und Psychosomatik (PPP-Richtlinie) prüfen. Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) fordert, dass der Minister die mangelhafte psychotherapeutische Versorgung in psychiatrischen Krankenhäusern per Ersatzvornahme verbessert. Die BPtK hatte zusammen mit der Bundesärztekammer und der Patientenvertretung eine Erhöhung der Minutenwerte für Einzelpsychotherapie auf mindestens 75 bis 100 Minuten gefordert.

Der G-BA hatte eine solche substanzielle Erhöhung der psychotherapeutischen Behandlungs- und Personalkapazitäten in der Psychiatrie um ein Jahr verschoben. Nach fast zehn Jahren Beratung hatte er dies mit immer noch fehlenden Daten begründet. „Diese Begründung ist vorgeschoben“, stellt BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz fest. „Wie viel Psychotherapie für eine leitliniengerechte Versorgung in den Psychiatrien notwendig ist, lässt sich mit den Ist-Daten zur Personalausstattung nicht ermitteln. Diese Frage lässt sich nicht empirisch, sondern nur auf Basis von Expertenmeinungen beantworten.“ Tatsächlich hat der G-BA bereits eine Reihe von Expertenanhörungen durchgeführt, um eine leitliniengerechte Personalausstattung festzulegen.

Politik für eine starke psychische Gesundheit

BPtK-Forderungen an die nächste Bundesregierung

(BPtK) Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) fordert eine Politik für eine starke psychische Gesundheit. Psychische Erkrankungen sind eine Volkskrankheit. Jede dritte Erwachsene* leidet an einer psychischen Erkrankung. „Dafür sind eine bessere Prävention und eine kurzfristige Behandlung von psychischen Erkrankungen ohne monatelange Wartezeiten notwendig“, erklärt BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz. „Außerdem hat die Corona-Pandemie erneut deutlich gemacht: Armut macht krank, auch häufiger psychisch krank.“

Die BPtK fordert deshalb von der nächsten Bundesregierung:

  • Um die monatelangen Wartezeiten auf eine psychotherapeutische Behandlung insbesondere in ländlichen und strukturschwachen Gebieten zu verringern, sind mindestens 1.600 Praxissitze für Psychotherapeut*innen zusätzlich erforderlich.
  • spezielle psychotherapeutische Angebote für bildungsferne Familien mit geringem Einkommen,
  • mehr Psychotherapie und mehr Psychotherapeut*innen in psychiatrischen Krankenhäusern,
  • eine ambulante Versorgung von schwer psychisch kranken Kindern und Jugendlichen, die insbesondere psychotherapeutisch ausgerichtet ist,
  • Qualifizierung einer ausreichenden Anzahl von Psychotherapeut*innen auch in der Zukunft. Dafür muss die finanzielle Förderung der ambulanten und stationären Weiterbildung von Psychotherapeut*innen sichergestellt werden.

 

Die neue Aus- und Weiterbildung in Psychotherapie – was verändert sich in den Kliniken?

Landespsychologenkonferenz am 12.10.2021 im Zentrum für Psychiatrie Ravensburg

(LPK BW) Am 12. Oktober findet im Zentrum für Psychiatrie Weissenau am Nachmittag (13:00 – 16:45) eine Tagung für Psychotherapeuten der psychiatrischen und psychosomatischen Kliniken und den teilstationären Einrichtungen statt, und für PiAs und Studierende im Berufspraktikum. Im Fokus steht das Thema „Die neue Aus- und Weiterbildung – Was verändert sich in den Kliniken?

Die Umsetzungsschritte der Reform der Aus- und Weiterbildung von Psychotherapeut*innen haben bereits begonnen. Vieles ist noch unklar. Ziel der Tagung ist es, von verantwortlich am Prozess Beteiligten informiert zu werden und mit Psychotherapeut*innen aus der klinischen Arbeit in Austausch zu gehen.

Im Fokus werden Fragen stehen wie:

  • Was verändert sich durch die neue Aus- und Weiterbildung bzw. die Umsetzung der Reform des Psychotherapeutengesetztes in den Kliniken?
  • Inwieweit sind die klinisch tätigen Psychotherapeut*innen in den Stationen und Abteilungen und die in Leitungspositionen da informiert und involviert und/oder in der Umsetzung einbezogen?

Dazu konnten folgende Referenten/Experten gewonnen werden, die zum jeweiligen Stand der Umsetzung informieren und abschließend dann auf dem Podium in Austausch gehen und diskutieren werden: 

  • Dr. Dietrich Munz, Präsident der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg und der Bundespsychotherapeutenkammer 
  • Dr. Dieter Grupp, Geschäftsführer der ZfP Zentren Südwürttemberg und des ZfP Reichenau als Vertreter der Institutionen/Kliniken
  • Prof. Dr. Georg Alpers, Universität Mannheim als Vertreter der universitären Ausbildung
  • Prof Matthias Backenstraß , Leiter des Instituts für Klinische Psychologie im Klinikum Stuttgart als Vertreter der Leitenden Psycholog*innen
  • Dr. Harry de Maddalena, ver.di Bundesfachkommission PP und KJP für die Einordung der neuen Berufe aus Sicht der Gewerkschaften und 
  • eine Vertreterin der Psychotherapeut*innen in Ausbildung (PiA)

 

Programmflyer

Corona-Sonderregelungen: Videobehandlung weiter unbegrenzt möglich

Empfehlung zur Hygieneziffer letztmalig verlängert

(BPtK) Psychotherapeut*innen können Videobehandlungen während der Corona-Pandemie weiter bis zum 31. Dezember 2021 unbegrenzt anbieten. Auch im vierten Quartal 2021 gelten für gesetzlich Versicherte die aktuellen Sonderregelungen. Danach können grundsätzlich Einzelsitzungen, Akutbehandlungen, Gruppentherapien mit bis zu acht Patient*innen und in begründeten Fällen auch psychotherapeutische Sprechstunden und probatorische Sitzungen per Video durchgeführt werden. Die Begrenzung für die Videobehandlung in Bezug auf die Anzahl der Patient*innen und die Leistungsmenge wird ebenfalls weiterhin ausgesetzt. Ebenso ist die telefonische Unterstützung für Patient*innen, die bereits in Behandlung sind, weiter abrechenbar. Darauf haben sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen geeinigt.

Gleichfalls können Versicherte der privaten Krankenversicherung während der Corona-Pandemie weiterhin unbürokratisch ihre psychotherapeutische Behandlung per Video durchführen. Die entsprechenden gemeinsamen Abrechnungsempfehlungen von Bundespsychotherapeutenkammer, Bundesärztekammer, privater Krankenversicherung und Beihilfe wurden bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Die Abrechnungsempfehlung für die Erfüllung aufwändiger Hygienemaßnahmen während der Corona-Pandemie wurde ebenfalls bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Die Berechnung der Analoggebühr Nr. 245 GOÄ ist weiterhin auch für Psychotherapeut*innen einmal je Sitzung zum 1,0-fachen Satz in Höhe von 6,41 Euro möglich. Voraussetzung hierfür ist der unmittelbare, persönliche Kontakt zwischen Psychotherapeut*in und Patient*in. Die Beteiligten vertreten die Sichtweise, dass die Empfehlung zur Hygieneziffer Nr. 245 GOÄ analog letztmalig verlängert wurde.

Auch die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat ihre Corona-Sonderregelungen bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Für Behandlungen nach dem Psychotherapeutenverfahren gilt weiterhin, dass Videosprechstunden analog den entsprechenden Behandlungsziffern (P-Ziffern) abgerechnet werden können. Dabei wird für die Videosprechstunde ein Zuschlag in Höhe von 12 Euro für eine volle Stunde bzw. 6 Euro für eine halbe Stunde gezahlt, wenn ein zugelassenes zertifiziertes Videosystem eingesetzt wird. Die Regelung gilt auch für neuropsychotherapeutische Leistungen, die bisher analog zum Psychotherapeutenverfahren honoriert werden.

Akutbehandlung und Gruppentherapie ab 1. Oktober per Video möglich

Bewertungsausschuss passt EBM an

(BPtK) Psychotherapeut*innen können ab dem 1. Oktober Behandlungen in akuten Krisen und Gruppentherapien auch per Video anbieten. Der Bewertungsausschuss hat hierfür den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) entsprechend angepasst. „Damit kann Patient*innen in akuten psychischen Notlagen künftig noch flexibler geholfen werden“, stellt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), fest. „Gerade Menschen in Krisen, die kurzfristig eine intensive psychotherapeutische Unterstützung benötigen, beispielsweise um eine Einweisung ins Krankenhaus zu vermeiden, kann nunmehr auch per Videobehandlung geholfen werden. Sie müssen nicht mehr für jeden Behandlungstermin in die Praxis kommen.“ Die BPtK hatte sich intensiv dafür eingesetzt, dass Akutbehandlungen auch per Video erbracht werden können.

Auch Gruppenpsychotherapie und die gruppenpsychotherapeutische Grundversorgung mit bis zu acht Patient*innen können künftig per Video angeboten werden.

Die Änderungen gehen auf das Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (DVPMG) zurück, das am 9. Juni in Kraft getreten ist.

Eingangsdiagnostik, Indikationsstellung und Aufklärung erfordern weiterhin den unmittelbaren persönlichen Kontakt zwischen Psychotherapeut*in und Patient*in.

Technische und fachliche Voraussetzungen zur Durchführung der Videobehandlung sind in der Anlage 31b zum Bundesmantelvertrag-Ärzte geregelt. Danach kann nur ein Videodienstanbieter genutzt werden, der zertifiziert ist.