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Zu wenig Personal in der Psychiatrie hat künftig Konsequenzen

G-BA beschließt Änderungen der PPP-Richtlinie

(BPtK) Ab dem 1. Januar 2026 greifen finanzielle Sanktionen, wenn psychiatrische Kliniken die Mindestanforderungen der Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie (PPP-Richtlinie) nicht einhalten. Für psychosomatische Kliniken bleiben die Sanktionen weiterhin ausgesetzt, bis notwendige Anpassungen der Mindestvorgaben an die Behandlungskonzepte der Psychosomatik umgesetzt worden sind. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am 18. Juni 2025 beschlossen.

»Die Erfahrungen haben gezeigt, dass der dringend notwendige Personalaufbau bisher nicht gelungen ist“, sagt Dr. Andrea Benecke, Präsidentin der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). „Wir hoffen, dass die Mindestvorgaben trotz der Schwierigkeiten, geeignetes Personal zu finden, künftig besser eingehalten werden und die Sanktionen nicht – wie vielerorts befürchtet wird – zu einem Abbau von Versorgungskapazitäten führen.“ Zahlen des IQTIG belegen, dass die Erfüllungsquoten der Mindestanforderungen zuletzt immer weiter gesunken sind.

Der G-BA beschloss außerdem die ersatzlose Streichung der monats- und stationsbezogenen Personaldokumentation. „Wenn Kliniken ihren Personaleinsatz nicht mehr den einzelnen Stationen zuordnen müssen, kann das Personal besser als bisher stations- und settingübergreifend eingesetzt werden. Damit wird der bürokratische Aufwand deutlich reduziert“, stellt Dr. Andrea Benecke fest. „Zusammen mit einer Erweiterung der Anrechnungsmöglichkeiten von Fach- und Hilfskräften auf Ärzt*innen und Pflegepersonal sowie der Zusammenfassung der Spezial- und Bewegungstherapeut*innen in einer Berufsgruppe erhalten die Krankenhäuser noch einmal mehr Flexibilität für den Personaleinsatz.“ Die Einhaltung der Mindestanforderungen wird damit für die Krankenhäuser einfacher.

»Bei den jetzt beschlossenen Änderungen darf es nicht bleiben“, mahnt die BPtK-Präsidentin. „In den Kliniken fehlt nach wie vor ausreichend Personal für eine leitliniengerechte Versorgung. Wir erwarten, dass der G-BA sein Versprechen einlöst und die PPP-Richtlinie bis 2027 so weiterentwickelt, dass eine bessere psychotherapeutische Versorgung in den Kliniken möglich wird.“

Wichtige Hinweise für die Weiterentwicklung gibt der am 18. Juni vom G-BA veröffentlichte erste Evaluationsbericht zur PPP-Richtlinie ab. Für 75 Prozent der Kliniken sind die schwierigen Budgetverhandlungen das Haupthindernis für einen leitliniengerechten Personalschlüssel. Ein Grund liege darin, dass es keine Empfehlungen gebe, was eine leitliniengerechte Versorgung ist bzw. wie viel Personal hierfür erforderlich ist. Die BPtK fordert deshalb seit Langem, die PPP-Richtlinie um Qualitätsempfehlungen für eine leitliniengerechte Versorgung zu ergänzen.

Bericht zur Online-Fortbildung „Abrechnung psychotherapeutischer Leistungen nach der GOP“ – Wiederholungsveranstaltung am 25. Juni 2025

(LPK BW) Am Mittwoch, dem 25. Juni 2025, von 16:00 bis 19:00 Uhr, fand eine weitere Online‑Fortbildungsveranstaltung der LPKBW zum Thema „Abrechnung psychotherapeutischer Leistungen nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und den geltenden Abrechnungsempfehlungen“ statt. Aufgrund der großen Resonanz hat die Kammer diese zweite virtuelle Folgeveranstaltung zum selben Thema mit Herrn Best organisiert. Auch diese Veranstaltung stieß bei den Teilnehmern auf großes Interesse.

Behandlung ist die beste Prävention

BPtK unterstützt DGPPN-Positionspapier „Gewalttätiges Verhalten bei Menschen mit psychischen Erkrankungen“

(BPtK) Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) unterstützt ausdrücklich das neue Positionspapier der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde e. V. (DGPPN) zum Thema „Gewalttätiges Verhalten bei Menschen mit psychischen Erkrankungen. Wie hoch ist das Risiko und wie lässt es sich begrenzen?“.

»Das Papier liefert eine wissenschaftlich fundierte und zugleich differenzierte Einordnung eines komplexen Themas“, betont BPtK-Präsidentin Dr. Andrea Benecke. „Es zeigt klar: Menschen mit psychischen Erkrankungen sind nicht per se gefährlich. Es handelt sich um schreckliche Gewalttaten einzelner Personen. Und: Eine wirksame Behandlung ist der beste Schutz vor möglichen Gewalttaten.“

Die BPtK unterstreicht, dass das Positionspapier einen wichtigen Beitrag leistet, um Ängste und Vorurteile in der öffentlichen Debatte zu versachlichen und den Fokus auf die Versorgung und Prävention zu lenken. Entscheidend ist, dass der Zugang zu qualifizierter psychotherapeutischer und psychiatrischer Behandlung gesichert und gestärkt wird.

Hitze als Risiko für die psychische Gesundheit ernst nehmen

BMG und BPtK veröffentlichen Schutzempfehlungen für psychotherapeutische Praxen

(BPtK) Anlässlich des morgigen Hitzeaktionstags haben das Bundesgesundheitsministerium (BMG) und die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) eine Bundesempfehlung für den Hitzeschutz in ambulanten psychotherapeutischen Praxen veröffentlicht. Der darin enthaltene Musterhitzeschutzplan bietet Inhaber*innen einer psychotherapeutischen Praxis eine Orientierung, wie sich Hitzegefahren bei Patient*innen sowie Praxis-Mitarbeitenden während der Sommermonate wirksam reduzieren lassen.

»Extreme Hitze ist nicht nur eine körperliche Belastung, sondern auch ein ernstzunehmendes Risiko für die psychische Gesundheit. Sie verstärkt Stress, Schlafstörungen und psychische Vorerkrankungen“, erklärt Dr. Andrea Benecke, Präsidentin der BPtK. „Mit dem Musterhitzeschutzplan geben wir Psychotherapeut*innen ein praxisnahes Instrument an die Hand, das sie dabei unterstützt, ihre Patient*innen und sich selbst besser zu schützen – und die psychotherapeutische Versorgung auch bei extremen Temperaturen sicherzustellen.“

Die Zahl der Hitzewellen nimmt aufgrund der Klimakrise seit Jahrzehnten zu – mit erheblichen gesundheitlichen Folgen. Studien zeigen, dass in Hitzeperioden psychiatrische Notdienste vermehrt in Anspruch genommen werden und Suizide häufiger auftreten. Bei affektiven und Angststörungen, aber auch bei psychotischen Erkrankungen steigt das Risiko, dass Symptome sich verschlechtern oder neu auftreten.

»Psychotherapeutische Praxen müssen vorbereitet sein, ihre Patient*innen wie auch sich selbst zu schützen“, betont Benecke. „Der Musterhitzeschutzplan zeigt, wie das konkret gelingen kann – mit niedrigschwelligen, alltagstauglichen Maßnahmen. Wichtig ist, dass man bereits vor Eintreten der Hitzewellen hilfreiche Strukturen in den Praxen verankert.“

Die BPtK empfiehlt daher, sowohl beim Personal als auch bei den Patient*innen Risikogruppen zu identifizieren und für diese Personen entsprechende Informationen bereitzuhalten. Für Risikopatient*innen, wie zum Beispiel Patient*innen mit einer schizophrenen, bipolaren, substanzbezogenen oder demenziellen Erkrankung oder auch einer chronischen körperlichen Erkrankung, sollten, falls möglich, beispielsweise Termine auf die frühen Morgen- oder späten Abendstunden verlegt oder Videosprechstunden angeboten werden. Zudem sollten in den Praxen für den Hitzeschutz verantwortliche Personen bestimmt werden.

Der Musterhitzeschutzplan war in seiner ersten Fassung im Jahr 2023 von der BPtK gemeinsam mit der Deutschen Allianz Klimawandel und Gesundheit (KLUG) e.V. und den Psychologists/Psychotherapists for Future e.V. entwickelt worden. Er ist nun aktualisiert und gemeinsam mit dem BMG neu aufgelegt worden. 

Klares Bekenntnis zum Direktzugang zur Psychotherapie

BPtK begrüßt Beschluss der KBV-VV zum Primärarztsystem

(BPtK) „Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) sind sich einig: Bei einer geplanten Einführung eines Primärarztsystems müssen Patient*innen Psychotherapeut*innen weiterhin ohne Überweisung aufsuchen können“, erklärt BPtK-Präsidentin Dr. Andrea Benecke. Die KBV-Vertreterversammlung hat heute einen entsprechenden Beschluss veröffentlicht. Darin heißt es: „Fachärzte für Augenheilkunde, ärztliche und psychologische Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten können weiterhin ohne Überweisung aufgesucht werden. Hier ist keine Steuerung erforderlich.“

»Das Angebot der psychotherapeutischen Sprechstunde hat sich als unverzichtbares Instrument zur Steuerung der Patientenversorgung bewährt“, so Benecke. Hierdurch erhalten Menschen mit psychischen Erkrankungen und Belastungen gezielt die für sie passende Versorgung. Dieser effektive Weg der Patientensteuerung durch den Direktzugang zur Psychotherapeut*in muss bei Einführung eines Primärarztsystems erhalten bleiben.“

Derzeit werden jedes Quartal rund 600.000 Patient*innen von Psychotherapeut*innen in der Sprechstunde gesehen und erhalten so einen schnellen und niedrigschwelligen Zugang zu Diagnostik, Indikationsstellung und der entsprechend der Dringlichkeit erforderlichen Behandlung.

Die Intention der Koalitionäre ist eindeutig: Die psychotherapeutische Versorgung in der Fläche und in Akutsituationen soll gestärkt werden. Das obligatorische Vorschalten eines Hausarztbesuches würde dieser Intention entgegenstehen und wäre mit keinerlei Gewinn für die Patientensteuerung verbunden. Wenn die Patientensteuerung nicht mehr in der Psychotherapie-Praxis stattfindet, würden dadurch Wartezeiten zusätzlich verlängert, der Zugang zur leitliniengerechten Behandlung erschwert und nicht vorhandene Ressourcen in der hausärztlichen Versorgung zusätzlich gebunden.

Im Zeichen politischen Aufbruchs und aktueller gesellschaftlicher Verantwortung

Der 46. Deutsche Psychotherapeutentag fand vom 16. bis 17. Mai 2025 in Leipzig statt.

(BPtK) Am 16. und 17. Mai 2025 trat das Parlament der Psychotherapeutenschaft in Leipzig zu seiner 46. Bundesdelegiertenversammlung zusammen. Der 46. Deutsche Psychotherapeutentag (DPT) stand im Zeichen des politischen Aufbruchs und der aktuellen gesellschaftlichen Verantwortung.

Psychotherapeutische Sprechstunde – Ein Erfolgsmodell der Patientensteuerung

Die BPtK zieht positive Zwischenbilanz

(BPtK) Seit acht Jahren ist die psychotherapeutische Sprechstunde ein fester Bestandteil der psychotherapeutischen Versorgung in Deutschland. Patient*innen erhalten seit April 2017 über die Sprechstunde einen direkten Zugang zu einer fachkundigen Diagnostik und Indikationsstellung – ein wichtiger Schritt hin zu einer niedrigschwelligen und schnelleren Versorgung.

»Seit ihrer Einführung hat sich die psychotherapeutische Sprechstunde als unverzichtbares Instrument zur Steuerung der Patientenversorgung bewährt. Sie ermöglicht einen schnellen, direkten Zugang zu einer qualifizierten diagnostischen Abklärung und eine Beratung über die vorliegenden psychischen Erkrankungen und darüber, welche Behandlung benötigt wird. Die Sprechstunde spielt eine zentrale Rolle dabei, dass Menschen mit psychischen Erkrankungen und Belastungen frühzeitig die für sie passende Versorgung erhalten“, resümiert Dr. Andrea Benecke, Präsidentin der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK).

Durch die psychotherapeutische Sprechstunde übernehmen Psychotherapeut*innen eine Schlüsselrolle in der gezielten Steuerung der Patientenversorgung. Sie sind häufig die ersten Ansprechpartner*innen für Menschen mit psychischen Erkrankungen und leisten durch ihre fachliche Einschätzung einen zentralen Beitrag für eine auf den individuellen Behandlungsbedarf abgestimmte und koordinierte Versorgung. Neben der psychotherapeutischen Behandlung vermitteln sie die Patient*innen nach Bedarf auf die weiteren erforderlichen Versorgungsangebote und gewährleisten so eine passgenaue, effiziente und bedarfsgerechte Behandlung.

Die Einführung der psychotherapeutischen Sprechstunde geht auf das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) zurück. Der damalige CDU-Gesundheitsminister Hermann Gröhe setzte sich erfolgreich dafür ein, die Gesundheitsversorgung – insbesondere für psychisch erkrankte Menschen – besser erreichbar und effizienter zu gestalten.

Das Erfolgsmodell der psychotherapeutischen Sprechstunde zeigt: Eine frühzeitige, strukturierte Patientensteuerung ist entscheidend für eine qualitativ hochwertige psychotherapeutische Versorgung.

Psychiatrische und psychotherapeutische Komplexversorgung für Kinder und Jugendliche

Bericht über die gemeinsame Online-Veranstaltung mit der KVBW und der LÄK am 10. April 2025

(LPK BW) Am 10. April 2025 von 19:30 bis 21:00 Uhr veranstaltete die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) in Zusammenarbeit mit der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg (LPK BW) und der Landesärztekammer Baden-Württemberg (LÄK BW) eine Online-Informationsveranstaltung zur ambulanten psychiatrischen und psychotherapeutischen Komplexversorgung von Kindern und Jugendlichen.

Die Veranstaltung richtete sich an Psychologische Psychotherapeutinnen, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen, Fachärzt*innen für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Fachpersonen aus der Sozialpädiatrie, Mitarbeitende der Jugendhilfe, Schulsozialarbeit sowie weitere in der psychosozialen Versorgung tätige Berufsgruppen.

Der Abend verlief in einer angenehmen Atmosphäre des fachlichen Austausches unter der Moderation von Dr. med. Dipl.-Psych. Ingrid Rothe-Kirchberger

Nach der Begrüßung durch die Moderatorin begrüßte Dr. Munz, Präsident der LPK BW, die Teilnehmer*innen. In seinem Grußwort umriss er die Relevanz multiprofessioneller Versorgungskonzepte für die psychische Gesundheit junger Menschen und bedankte sich für die produktive Zusammenarbeit mit der KVBW und der LÄK bei der Organisation des Abends.

Im fachlichen Teil der Veranstaltung wurde zunächst die neue Versorgungsform gemäß der KJ-KSVPsych-Richtlinie vorgestellt. Dr. Gundolf Berg, Vorsitzender des BKJPP e.V., beleuchtete in seinem Vortrag die Hintergründe und Zielsetzung der Komplexversorgung. Er betonte, dass dieses Modell gezielt für schwer psychisch erkrankte Kinder und Jugendliche entwickelt wurde, die eine besonders intensive, koordinierte und sektorübergreifende Betreuung benötigen. Deutlich wurde, dass die neue Struktur über die bisherigen Möglichkeiten hinausgeht und verbindliche interprofessionelle Zusammenarbeit fördert.

Darauf aufbauend präsentierte Dorothea Groschwitz, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin und Vorstandsmitglied der LPK BW, einen anschaulichen Einblick in die praktische Umsetzung der Richtlinie. Am Beispiel der 14-jährigen Patientin „Laura“ illustrierte sie, wie der Aufbau eines zentralen Teams, die interdisziplinäre Fallführung, die koordinierte Einbindung von Eltern, Schule und Jugendamt sowie regelmäßige Teambesprechungen gelingen können. Besonders eindrucksvoll war die Schilderung, wie durch strukturierte Maßnahmen einem drohenden Rückfall begegnet und eine Stabilisierung der Patientin erreicht werden könnte. Ihre Präsentation war stark praxisorientiert und bot zahlreiche Impulse für die konkrete Umsetzung in der ambulanten Versorgung.

Anschließend erläuterte Susanne Vollmer von der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg in ihrem Vortrag die formalen Rahmenbedingungen, die Teilnahmevoraussetzungen sowie die Abrechnungsmöglichkeiten im Rahmen der Komplexversorgung. Sie stellte den strukturellen Aufbau des zentralen Teams vor und zeigte nachvollziehbar, wie sämtliche Elemente – von der Eingangssprechstunde über die Erstellung des Gesamtbehandlungsplans bis hin zur Fallkonferenz und zur SGB-übergreifenden Hilfekonferenz – dokumentiert und abgerechnet werden können. Der Vortrag bot eine hilfreiche Orientierung für alle, die sich mit dem Gedanken tragen, dieses Versorgungsmodell in der eigenen Praxis umzusetzen.

Nach den inhaltlichen Beiträgen wurde eine Fragerunde eröffnet. Die Teilnehmer*innen brachten sich sehr engagiert ein, so dass sich eine sehr lebhafte und produktive Diskussion entwickelte. 

Viele der Fragen bezogen sich auf konkrete Umsetzungsmöglichkeiten im Praxisalltag, auf Anforderungen an die Koordination sowie auf Erfahrungen im Umgang mit anderen Institutionen. Die Veranstaltung zeigte eindrucksvoll, wie groß das Interesse an dieser Versorgungsform ist.

Die Rückmeldungen der Teilnehmenden spiegelten einhellig wider, dass die Fortbildung nicht nur informativ, sondern auch anwendungsorientiert und ermutigend war. Viele bedankten sich für die Möglichkeit, wertvolle Hinweise und Impulse für die tägliche Arbeit mitnehmen zu können. 

Weitere Informationen und den Antrag zur Teilnahme an der Psychiatrischen und psychotherapeutischen Komplexversorgung für Kinder und Jugendliche finden Sie auf der Homepage der KVBW.

Nachfolgend finden Sie die von den Referenten präsentierten Folien zum Download.

Neue Praxissitze für Psychotherapeut*innen in Baden-Württemberg ausgeschrieben

(LPK BW) Sehr geehrte Kammermitglieder, wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass der Zulassungsausschuss neue Praxissitze für die vertragspsychotherapeutische Versorgung ausgeschrieben hat. 

Nähere Informationen finden Sie unter folgendem Link: https://www.kvbawue.de/praxis/niederlassung/ausgeschriebene-praxissitze/ 

Koalitionsvertrag gibt psychischer Gesundheit neuen Stellenwert

BPtK-Präsidentin: „Ambitionierte neue Agenda muss gelingen“

(BPtK) Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) würdigt die von CDU, CSU und SPD im Koalitionsvertrag verankerten Maßnahmen für eine bessere psychotherapeutische Versorgung.

»Der Koalitionsvertrag zeigt den Willen der neuen Bundesregierung, psychische Gesundheit umfassend zu stärken – von der Prävention und Früherkennung über die Versorgung erkrankter Menschen bis hin zum Zivil- und Katastrophenschutz. Der Vertrag nimmt sowohl die einzelnen Betroffenen als auch die Gesellschaft insgesamt in den Fokus. Diese neue Priorisierung von Mental Health unterstützen wir“, erklärt BPtK-Präsidentin Dr. Andrea Benecke. „Die psychotherapeutische Versorgung insbesondere für betroffene Kinder und Jugendliche sowie für Menschen auf dem Land zu verbessern, ist eine Kernaufgabe der Politik“, so Benecke. „Der Koalitionsvertrag gibt der psychischen Gesundheit einen neuen Stellenwert. Die Regierungskoalition hat eine ambitionierte Agenda für eine starke psychische Gesundheit vorgelegt. Diese Agenda muss gelingen. Dafür muss sie vor allem eins sein: verbindlich. Wir stehen bereit, die wichtigen Aufgaben in gemeinsamer Verantwortung schnell und lösungsorientiert anzugehen.“

Die im Vertrag festgelegte neue Strategie „Mentale Gesundheit für junge Menschen“ ist ein zukunftsweisendes Programm. Richtigerweise will die Bundesregierung die Finanzierung der Weiterbildung in der Psychotherapie sichern, um einem Fachkräftemangel vorzubeugen. Auch die gezielte, unterstützende Integration digitaler Lösungen in Prävention und Behandlung ist der richtige Weg. Darüber hinaus will die Koalition den gesetzlichen Rahmen für einen resilienten gesundheitlichen Bevölkerungsschutz schaffen. Zugleich appelliert die BPtK an die neue Bundesregierung, die Basis für die erfolgreiche Umsetzung des Vertrags im Blick zu behalten: eine bürokratiearme, effektive und adäquat finanzierte Versorgungsstruktur.