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„Das Warten muss jetzt ein Ende haben!“

BPtK fordert dringend mehr psychotherapeutische Behandlungsplätze

(BPtK) Psychisch kranke Menschen müssen seit über 20 Jahren monatelang auf eine Behandlung in einer psychotherapeutischen Praxis warten. „Seit der Einführung der psychotherapeutischen Bedarfsplanung 1999 fehlen unzählige psychotherapeutische Praxen“, erklärt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). „Überfällig ist eine Reform der Bedarfsplanung, die ihren Namen verdient. Wer psychisch erkrankt, muss sich deshalb seit mehr als zwanzig Jahren auf eine unzumutbar lange Suche nach einem freien Behandlungsplatz bei einer zugelassenen Psychotherapeut*in machen. Durch die Corona-Pandemie hat sich der Bedarf an psychotherapeutischer Hilfe noch einmal erheblich vergrößert.“

Die Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertag bereits angekündigt, die Bedarfsplanung zu reformieren. „Das Warten auf eine psychotherapeutische Behandlung muss jetzt endlich ein Ende haben“, fordert BPtK-Präsident Munz. „Der Bundesgesundheitsminister sollte noch in diesem Jahr ein Sofortprogramm für psychisch kranke Menschen verabschieden, mit dem mehr psychotherapeutische Praxen insbesondere in ländlichen und strukturschwachen Regionen ermöglicht werden.“

Kurze Geschichte der langen Wartezeiten

Seit mehr als 10 Jahren belegen Umfragen und Studien, dass psychisch kranke Menschen monatelang auf eine psychotherapeutische Behandlung warten müssen:

Monatelange Wartezeiten auf psychotherapeutische Behandlung

Umfrage von rbb|24

(BPtK) Mehr als 50 Prozent der Patient*innen warten mehr als vier Monate nach dem ersten Kontakt auf eine psychotherapeutische Behandlung. Das hat eine Umfrage vom Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb|24) bei bundesweit 123 psychotherapeutischen Praxen ergeben. Die Wartezeit war auf dem Land deutlich länger als in der Stadt. Die Hälfte der Praxen in der Stadt gab an, dass die Wartezeit zwischen Erstgespräch und Therapiebeginn bei mehr als zwei Monaten lag, auf dem Land bei mehr als sechs Monaten.

Diese Wartezeiten bestätigen mehrere frühere Untersuchungen, die ebenfalls gezeigt haben, dass Patient*innen oft Monate auf den Beginn einer Psychotherapie warten müssen.

Gesundheitliche Versorgung von Migrant*innen und Flüchtlingen mangelhaft

SVR-Gutachten fordert Finanzierung der Sprachmittlung

(BPtK) Die psychosoziale und psychotherapeutische Versorgung von Migrant*innen und Flüchtlingen ist mangelhaft. Das stellt der Sachverständigenrat für Integration und Migration in seinem Jahresgutachten 2022 fest. Ursachen sind unter anderem die nicht ausreichenden psychotherapeutischen Behandlungskapazitäten und die fehlende Finanzierung von Sprachmittlung. Der Sachverständigenrat kritisiert insbesondere das Asylbewerberleistungsgesetz, das Flüchtlingen nur eine sehr eingeschränkte Gesundheitsversorgung gewährt. Der Rat fordert deshalb einen Ausbau der Versorgungsangebote und die Sprachmittlung als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung zu verankern.

Migrant*innen und Flüchtlinge sind psychisch stärker belastet als die deutsche Bevölkerung. Sie leiden häufiger unter Depressionen, Angststörungen und posttraumatischen Belastungsstörungen. Insbesondere Flüchtlinge haben ein höheres Risiko psychisch zu erkranken, da sie ihre Heimat nicht freiwillig verlassen, häufig politische Verfolgung und Gewalt sowie lebensbedrohliche Situationen erlebt haben. Flüchtlinge gehören zu den psychisch gefährdetsten Gruppen der Gesellschaft.

Das Jahresgutachten 2022 des Sachverständigenrats für Integration und Migration können Sie hier nachlesen: https://www.svr-migration.de/jahresgutachten/.

Sofortprogramm für psychisch kranke Menschen

BPtK fordert schnelles Handeln

(BPtK) Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) fordert heute anlässlich des 40. Deutschen Psychotherapeutentags in Stuttgart ein Sofortprogramm für psychisch kranke Menschen. „Die Corona-Pandemie ist für viele Menschen mit erheblichen psychischen Belastungen verbunden“, erklärt BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz. „Die Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag bereits vereinbart, die Versorgung psychisch kranker Menschen zu verbessern. Damit dies gelingen kann, muss ein Gesetz noch in diesem Jahr auf den Weg gebracht werden.“ Das Gesetz sollte regeln:

Wartezeiten auf eine psychotherapeutische Behandlung verringern

Schon vor der Corona-Pandemie warteten psychisch kranke Menschen häufig monatelang auf einen psychotherapeutischen Behandlungsplatz. Die Wartezeit wird sich durch die zusätzlichen Patient*innen noch einmal verlängern. Die BPtK fordert deshalb 1.600 zusätzliche Psychotherapeutensitze insbesondere in ländlichen und strukturschwachen Gebieten, wie ein Gutachten des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) als notwendig berechnet hat. Davon stände rund jeder fünfte Sitz für die Versorgung von Kindern und Jugendlichen zur Verfügung.

Auch mit schwerer psychischer Erkrankung ambulant versorgt werden

Schon die letzte Bundesregierung hat den G-BA beauftragt, Rahmenbedingungen zu schaffen, damit schwer psychisch kranke Menschen ambulant besser versorgt werden können. Die neue G-BA-Richtlinie zur Komplexversorgung ist jedoch misslungen. Sie schreibt überflüssige Mehrfachuntersuchungen vor, schränkt massiv die Zahl der Psychotherapeut*innen und Ärzt*innen, die die Planung und Koordination der Gesamtbehandlung übernehmen können, ein und behindert eine aufsuchende Behandlung. Die BPtK fordert, den G-BA mit einer grundlegenden Überarbeitung seiner Richtlinie zu beauftragen.

Sprachmittlung für Patient*innen ohne ausreichende Deutschkenntnisse

Psychotherapie ohne sprachliche Verständigung ist nicht möglich. Viele Migrant*innen, aber auch die meisten ukrainischen Flüchtlinge sind zwar gesetzlich krankenversichert, sie können jedoch nicht psychotherapeutisch behandelt werden, da die gesetzliche Krankenversicherung keine Sprachmittlung finanziert. Die BPtK fordert, kurzfristig Sprachmittlung als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung sicherzustellen.

Zukunft der Psychotherapie sichern

Die Reform der Psychotherapeutenausbildung ist unvollendet. Es fehlt eine ausreichende Finanzierung der Weiterbildung. Die BPtK fordert eine ausreichende finanzielle Förderung der psychotherapeutischen Weiterbildung, damit die Zukunft des Berufs gesichert ist.

Psychotherapie bei Intelligenzminderung – Besonderheiten der Psychotherapie von Menschen mit geistiger Behinderung und Autismus-Spektrum-Störungen

Sechste Online-Veranstaltung am 31.05.2022 mit Hermann Kolbe

(LPK BW) Die Ende September 2021 gestarteten Online-Seminare gestaltet von Mitgliedern des Arbeitskreises „Psychotherapie für Menschen mit intellektueller Entwicklungsstörung“ (Gesamtprogramm) werden am 31. Mai 2022 mit dem sechsten Beitrag fortgesetzt. Es referiert Hermann Kolbe. Hierzu laden wir herzlich ein. Das Thema des Vortrags lautet

Besonderheiten der Psychotherapie von Menschen mit geistiger Behinderung und Autismus-Spektrum-Störungen

Zeit: 31.05.2022, 18.30-20.00 Uhr
Ort: Online über Zoom
Jetzt anmelden

Anhand von Theorie, Fallbeispielen und unter Berücksichtigung ihrer Abhängigkeit von Umgebungsvariablen werden die Besonderheiten in der Psychotherapie mit Autismus vorgestellt und diskutiert.

Der Referent, Hermann Kolbe, ist Psychologischer Psychotherapeut, nach Berentung jetzt niedergelassen in eigener Praxis. Er war lange Jahre in einer großen Behinderteneinrichtung tätig, in der auch viele Menschen mit Autismus wohnen. Dort leitete er die Heilpädagogische Förderung für Menschen mit schweren Behinderungen sowie leichten Behinderungen mit Verhaltensauffälligkeiten, v.a. von Autisten. 

 

Psychotherapie bei Intelligenzminderung – Zusammenarbeit mit den Hilfesystemen

5. Veranstaltung des Arbeitskreises – Vortrag Kerstin Lutz

(LPK BW) Die Ende September 2021 gestarteten Online-Seminare gestaltet von Mitgliedern des Arbeitskreises  „Psychotherapie für Menschen mit intellektueller Entwicklungsstörung“ wurde am 26. April 2022 fortgesetzt. Erneut besuchten über 80 Teilnehmer*innen den nun 5. Fortbildungsabend des Arbeitskreises der LPK BW Psychotherapie für Menschen mit intellektuellen Entwicklungsstörungen; über ein Drittel war erstmals dabei. Dieses Mal wendete sich Dr. Kerstin Lutz dem wichtigen Thema „Zusammenarbeit mit den Hilfesystemen“ zu. Nach kurzer Einführung in die Anliegen des AK, wie z.B. der Erweiterung der regionalen Zusammenarbeit in Qualitätszirkeln und der Erhöhung der Anzahl niedergelassener Psychotherapeut*innen, die sich zutrauen auch Patient*innen mit intellektuellen Beeinträchtigungen zu behandeln, stellte Dr. Roland Straub, Behindertenbeauftragter und Mitglied des LPK-Vorstands die Referentin des Abends vor. Kerstin Lutz habe als erste PiA in der LPK-Vertreterversammlung, noch während ihrer Ausbildungszeit und angestellt in einer Praxis, erste Erfahrungen mit Menschen mit geistiger Behinderung sammeln können und sei dem AK bei Gründung noch als PiA und jüngstes Mitglied beigetreten. Seitdem habe sie das Thema nicht mehr losgelassen, sei ihr zur Mission geworden, weshalb sie seit Beginn auch im AK mitgearbeitet habe und im Qualitätszirkel der Region Reutlingen/Tübingen bis heute engagiert sei. In ihrer aktuellen Tätigkeit in einem Ausbildungsinstitut habe sie nun mit Ausbildungskandidat*innen in Lehre und ambulanter Praxis zu tun und versuche auch diese nun zu interessieren und zu begeistern für diese Arbeit.

Psychotherapie für Flüchtlinge und Migrant*innen sicherstellen

BPtK fordert Sprachmittlung als Leistung der Krankenkassen

(BPtK) Millionen Menschen fliehen aus der Ukraine vor dem russischen Angriffskrieg. Die Verwüstung ihrer Städte, Gewalt, Tod sowie Kriegsverbrechen sind traumatisierend. Über 300.000 Flüchtlinge aus der Ukraine finden bereits Schutz in Deutschland. Sie brauchen Unterkünfte, Verpflegung, viele von ihnen aber auch medizinische und psychotherapeutische Versorgung. Die Bundesregierung plant bereits, die finanzielle Grundsicherung der Flüchtlinge durch Hartz IV und Sozialhilfe sicherzustellen. Dies reicht jedoch nicht aus, um eine psychotherapeutische Versorgung zu ermöglichen.

Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) fordert die Bundesregierung auf, auch die Sprachmittlung als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung zu verankern. Die Ampel-Koalition hat dies im Koalitionsvertrag bereits vereinbart. „Ohne Sprachmittlung ist eine fachgerechte Beratung, Diagnostik, Aufklärung und Behandlung psychisch kranker Migrant*innen nicht möglich“, erklärt BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz. „Psychotherapie braucht sprachliche Verständigung, sonst lässt sie sich nicht durchführen.“

Die BPtK fordert deshalb heute gemeinsam mit anderen Organisationen der psychotherapeutischen, psychiatrischen und psychosozialen Versorgung:

Sprachmittlung muss finanziert werden

Sprachmittlung muss als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung im SGB V für Flüchtlinge und Migrant*innen finanziert werden. Bei psychisch kranken Menschen, die der deutschen Sprache nicht ausreichend mächtig sind, ist grundsätzlich eine Sprachmittlung notwendig. Über die Notwendigkeit entscheidet die behandelnde Psychotherapeut*in oder Ärzt*in. Die Sprachmittlung ist durch die Behandelnden zu verordnen und unterliegt nicht dem Genehmigungsvorbehalt der Krankenkassen.

Sprachmittlung als Präsenz-, Telefon- sowie Videokonferenz ermöglichen

Sprachmittlung muss in Präsenz, aber auch als Telefon- und Videokonferenz möglich sein. Welcher Kommunikationsweg genutzt wird, muss die Behandelnde* in Absprache mit der Patient*in entscheiden. Der Umfang der Sprachmittlung misst sich an der medizinischen Notwendigkeit. Auch beim Einsatz von Telefon und digitalen Medien in der Sprachmittlung müssen die technischen Voraussetzungen für Datenschutz und Datensicherheit gewährleistet sein. Gängige Übersetzungsprogramme mit Spracherkennung und Sprachausgabe sind für die Dolmetscheraufgaben nicht geeignet.

Qualitätsanforderungen an Sprachmittler*innen festlegen

Sprachmittlung sollte nur durch qualifizierte Sprachmittler*innen erbracht werden. Neben allgemeinen Dolmetscher*innen-Kompetenzen gehören hierzu auch Wissen über das Gesundheitssystem in Deutschland sowie fachspezifische Kenntnisse in der Versorgung psychischer Erkrankungen.

Sprachmittlung angemessen vergüten

Die Sprachmittlung muss angemessen vergütet werden. Die Höhe des Honorars muss auch ermöglichen, dass Sprachmittler*innen kontinuierlich Schulungen und Supervision absolvieren und finanzieren können.

Sprachmittlung auch für Flüchtlinge sicherstellen

Für die ukrainischen Kriegsflüchtlinge gilt eine neue EU-Richtlinie, nach der sie sich in Deutschland nur registrieren müssen, aber ihre Schutzbedürftigkeit nicht individuell in einem Verfahren beweisen müssen. Es ist auch geplant, dass sie ab 1. Juni 2022 grundsätzlich über Hartz IV und Sozialhilfe krankenversichert sind.

Alle anderen Flüchtlinge haben aber in den ersten 18 Monaten ihres Aufenthaltes in Deutschland in aller Regel keinen Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Deshalb muss der Anspruch auf Sprachmittlung auch im Asylbewerberleistungsgesetz analog zu Regelungen im SGB V verankert und die Kostenübernahme für diese Personengruppe verbindlich geregelt werden. Grundsätzlich sollte der Anspruch auf Sprachmittlung nicht nur im SGB V, sondern auch im SGB I und SGB X – analog zum Anspruch auf Gebärdensprache für hör- und sprachbehinderte Menschen – verankert werden.

TONI Therapeutische Online-Intervention

Infoveranstaltung am 26.4. für LPK-Mitglieder in der ambulanten vertragspsychotherapeutischen Versorgung

(LPK BW) Wie bereits berichtet, richtet sich TONI an Psychotherapeut:innen aller Verfahren und umfasst Module zu verschiedenen psychotherapeutischen Inhalten, wie z.B. Selbstwert, Umgang mit Emotionen, Gesundheit oder Achtsamkeit. Psychotherapeut:innen können TONI flexibel in ihren Therapien einsetzen, z.B. um Therapieinhalte zu vertiefen oder zu ergänzen.

Für die im Frühjahr 2022 beginnende Studie zu TONI werden in der ambulanten vertragspsychotherapeutischen Versorgung tätige Psychotherapeut:innen gesucht. Infos zur Studie finden Sie unter https://www.toni-therapie.de

Eine zweite Informationsveranstaltung für Psychotherapeut*innen  findet am 26.4., 16.00h statt. Anmeldungen sind über die E-Mail-Adresse veranstaltung@bptk.de möglich.

Krieg und Flucht: Informationen und psychosoziale Hilfe für Betroffene und Helfende

Die LPK Rheinland-Pfalz hat hilfreiche Links und Materialien zusammengestellt

(LPK BW) Das unmittelbare Erleben von Krieg und Flucht kann traumatisierend sein. Insbesondere nach Erfahrungen von Todesangst, massiven Ängsten um Angehörige, starker Ungewissheit und Hilflosigkeit, Alleinsein und Auf-sich-gestellt-sein oder wenn man Verletzungen erlitten oder gar Angehörige verloren hat. Stark belastend ist außerdem das Gefühl, nicht helfen zu können oder gar der Glaube, andere „im Stich gelassen“ zu haben. Auch die Zerstörung des eigenen Zuhauses als sicherer Rückzugsort kann traumatisch sein, ebenso der Verlust von wichtigen persönlichen Dingen, die unwiederbringlich sind. Hinzu kommen die teils massiven Sorgen um die eigene Zukunft. Besonders belastend kann all dies für alte und kranke Menschen sein, ebenso für Kinder. Auch Helfende sind einer starken psychischen Belastung ausgesetzt.

Die Informationen und hilfreichen Links für Betroffene und Helfende  – auf Deutsch, Englisch, Ukrainisch und Russisch – beziehen sich auf:

  • Informationen zu psychischen Reaktionen & Hilfe

  • Informationen speziell für Kinder, Jugendliche, Familien

  • Informationen für Helfende und Behandler*innen

Zur entsprechenden Seite der Homepage der LPK Rheinland-Pfalz geht es hier (externer Link).

ExpertInnen-Befragung zu Auswirkungen von Covid-19 und Lockdowns

Online-Befragung der TU Chemnitz – Bitte um Beteiligung

(LPK BW) Für eine Untersuchung an der Professur für Pädagogische und Entwicklungspsychologie der TU-Chemnitz, werden ExpertInnen gesucht, insbesondere PsychotherapeutInnen und Kinder- und JugendpsychotherapeutInnen, welche Therapie in Zeiten von Covid-19 angeboten haben und anbieten und sich bereit erklären, an einer 15-minütigen Onlinebefragung teilzunehmen.

Thema der Untersuchung sind Auswirkungen von Covid-19 und den damit verbundenen Lockdowns auf psychologische und pädagogisch-psychologische Beratungsangebote und Therapie.

Bei Interesse an der an der Untersuchung bitte den folgenden Onlinefragebogen ausfüllen: 
http://phil-web.phil.tu-chemnitz.de/paedpsy/limesurvey/index.php?r=survey/index/sid/528491/lang/de

Der Fragebogen besteht sowohl aus offenen als auch geschlossenen Fragen. Ihre Daten werden vollständig anonym behandelt und es ist nicht das Ziel der Untersuchung, einzelne Meinungen hervorzuheben und abzubilden, sondern es sollen Eindrücke im Mittel erfasst werden. Alle erhobenen Daten werden ausschließlich auf Servern der TU-Chemnitz gespeichert.

Mit Ihrer Teilnahme an der Studie leisten Sie einen Beitrag zur Aufklärung der aktuellen Covid-19-Pandemie, deren Maßnahmen und Auswirkungen. Mit Ihrer Hilfe kann untersucht werden, wie sich die Situation der BehandlerInnen im Mittel verändert hat und wie im Mittel die BehandlerInnen die aktuelle Covid-19-Pandemie, deren Maßnahmen und Veränderungen einschätzen.

Ich danke Ihnen für Ihre Zeit und Interesse an der Untersuchung. Bei Fragen und Anmerkungen stehe ich Ihnen gerne jeder Zeit zur Verfügung (sarah.baldauf@s2020.tu-chemnitz.de).

Mit freundlichen Grüßen

Sarah Baldauf

Technische Universität Chemnitz
Institut für Psychologie
Pädagogische und Entwicklungspsychologie