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BPtK teilt Sorge um „Mental Health Pandemie“

DAK-Kinder- und Jugendreport zeigt Zunahme stationärer Behandlungen

(BPtK) Als besorgniserregend bezeichnet die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) die Ergebnisse des DAK-Kinder- und Jugendreports 2023, demzufolge die Zahl der jugendlichen Mädchen, die im vergangenen Jahr wegen einer psychischen Erkrankung stationär behandelt werden mussten, im Vergleich zum Vor-Corona-Jahr 2019 deutlich angestiegen ist: bei Angststörungen um ein Drittel, bei Essstörungen um über die Hälfte und bei Depressionen um gut ein Viertel.

„Die zunehmende Zahl stationär behandlungsbedürftiger psychischer Erkrankungen bei Teenagerinnen ist alarmierend“, so Dr. Andrea Benecke, Präsidentin der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK).

Mediziner*innen zeigen sich angesichts der aktuellen Analysen beunruhigt. „Wir befinden uns mitten in einer Mental-Health-Pandemie, deren Auswirkungen erst nach und nach sichtbar werden“, urteilte Prof. Dr. med. Christoph U. Correll, Direktor der Klinik für Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie des Kindes- und Jugendalters an der Berliner Charité, in einer ersten Bewertung der DAK-Sonderanalyse.

Die Pandemie hat offenbar nachhaltig negative Auswirkungen auf die psychische Gesundheit junger Menschen. Der Report zeigt ebenfalls auf, dass der gestiegene Bedarf an stationärer Behandlung zusammenfällt mit einer durch die Corona-Pandemie verringerten Behandlungskapazität im stationären Sektor.

Die Zunahme stationärer Behandlungen bei jugendlichen Mädchen ist jedoch nur die Spitze des Eisberges. Das Problem der fehlenden Versorgung psychischer Erkrankungen in Deutschland ist viel tiefgreifender, denn während der Corona-Pandemie ist die Nachfrage nach ambulanter Versorgung in Praxen von Kinder -und Jugendlichenpsychotherapeut*innen um 60 Prozent gestiegen. Wartezeiten auf eine psychotherapeutische Behandlung sind bei Kindern und Jugendlichen mitunter aber besonders lang.

„In der Praxis erleben wir, dass immer mehr Kinder auch mit schweren Erkrankungen zeitnah keinen Platz in der stationären Versorgung finden. Um nicht immer tiefer in einen Teufelskreis zu geraten, brauchen wir mehr Präventionsangebote in den Lebenswelten der Kinder und Jugendlichen, aber jetzt vor allem auch eine frühzeitige Behandlung der bereits psychisch erkrankten Kinder“, fordert BPtK-Vorstandsmitglied Cornelia Metge, selbst niedergelassene Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin. „Nur so lassen sich Chronifizierungen von psychischen Erkrankungen vermeiden und Krankenhauseinweisungen aufgrund krisenhafter Zuspitzungen verhindern.“

Die BPtK fordert daher, den Koalitionsvertrag der Ampel-Koalition endlich umzusetzen und die psychotherapeutische Bedarfsplanung zu reformieren, indem die Verhältniszahlen um mindestens 20 Prozent abgesenkt werden. Damit würden rund 1.600 zusätzliche Psychotherapeutensitze in ländlichen und strukturschwachen Regionen entstehen. Für die Sicherstellung einer zeit- und wohnortnahen Versorgung von Kindern und Jugendlichen sollte zudem die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie in einer eigenen „Arztgruppe“ beplant werden.

LPK-Vertreterversammlung am 18. März 2023

(LPK BW) Die Vertreterversammlung (VV) der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg (LPK BW) fand am 18.03.2023 im Steigenberger Hotel Stuttgart statt.

Zu Beginn gedachte die Versammlung des Todes von Hans Metsch, der als Kammermitglied in der Gründungsphase der Kammer aktiv war und lange die LPK-Homepage betreut hat.

Im Vorstandsbericht legte Kammerpräsident Dr. Munz die Aktivitäten der Kammer seit der letzten VV dar. Er informierte zum aktuellen Stand der Weiterbildung und den Aktionen zu deren Finanzierung sowie zum Stand bzgl. e-Logbuch. Weiterhin berichtete er zur neuen Richtlinie zur Komplexversorgung psychisch schwer kranker Menschen.

Psychische Gesundheit von Kindern umfassend in den Blick nehmen

BPtK zum Entwurf des NAP „Neue Chancen für Kinder in Deutschland“

(BPtK) In ihrer Stellungnahme zum Entwurf für einen Nationalen Aktionsplan „Neue Chancen für Kinder in Deutschland“ (NAP) des Bundesfamilienministeriums (BMFSFJ) begrüßt die BPtK das darin formulierte Ziel, auch die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen von Anfang an zu erhalten, zu fördern und psychische Erkrankungen frühzeitig zu erkennen und zu behandeln. Die BPtK sieht jedoch deutlichen Ergänzungsbedarf. Dies betrifft insbesondere die Schaffung ausreichender Versorgungsangebote u.a. durch eine Reform der Bedarfsplanung.

„Der Aktionsplan ist ein wichtiger Schritt, um die Entwicklungschancen von Kindern und Jugendlichen zu verbessern und hierbei insbesondere Kinder und Jugendliche, die von Armut und sozialer Ausgrenzung betroffen sind, in den Blick zu nehmen“, so BPtK-Präsidentin Dr. Andrea Benecke. Die BPtK begrüßt, dass mit dem Aktionsplan auch explizit das Ziel verfolgt wird, für Kinder mit psychischen Erkrankungen den Zugang zur Gesundheitsversorgung zu verbessern. Jedoch erhält nur etwa jedes zehnte psychisch erkrankte Kind eine antragspflichtige Psychotherapie. „Die wichtigste Stellschraube für die Verbesserung der Versorgung von psychisch kranken Kindern und Jugendlichen wird bisher nicht benannt – die Reform der psychotherapeutischen Bedarfsplanung. Nur durch mehr Kassensitze in ländlichen und strukturschwachen Regionen können die Wartezeiten in der ambulanten Psychotherapie abgebaut werden“, kritisiert BPtK-Präsidentin Dr. Andrea Benecke. „Es müssen ausreichend Informations-, Beratungs- und vor allem Behandlungskapazitäten zur Verfügung gestellt werden, damit es insbesondere Familien mit geringen Ressourcen leicht gemacht wird, bei psychischen Belastungen oder gar Erkrankungen Hilfe zu bekommen “

Die BPtK fordert daher, dass die Reform der Bedarfsplanung als Ziel in den NAP aufgenommen wird. Der Gesetzgeber sollte den G-BA beauftragen, die Verhältniszahlen für die Arztgruppe der Psychotherapeuten um mindestens 20 Prozent abzusenken und eine getrennte Bedarfsplanung für Psychotherapeut*innen, die ausschließlich Kinder und Jugendliche behandeln, zwingend vorzusehen. Damit wäre es möglich, die Versorgung von Kindern und Jugendlichen ziel- und bedarfsgenauer zu planen, als dies bisher möglich ist.

Die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen mit psychischen Erkrankungen müssen stärker berücksichtigt und Unterstützungsangebote stärker in den Lebenswelten der Kinder und Jugendlichen verankert werden. „Es ist unerlässlich, dass Angebote zur Prävention psychischer Erkrankungen in den Bildungs- und Betreuungseinrichtungen gestärkt und auch aufsuchende Hilfen ermöglicht werden“, fordert BPtK-Vorstandsmitglied Wolfgang Schreck. Viele Familien, die von psychischen Erkrankungen betroffen sind, wissen nicht, wo und welche Hilfe sie beanspruchen können. Gesundheitswesen und Jugendhilfe müssen besser ineinandergreifen, auch um die Vermittlung in Angebote der Gesundheitsversorgung und andere soziale Unterstützungsangebote zu erleichtern. Dies kann über Gesundheitskioske, Primärversorgungszentren und eine verbesserte Kooperation zwischen Heilberufen und Jugendhilfe ermöglicht werden.

Mit dem Nationalen Aktionsplan „Neue Chancen für Kinder in Deutschland“ zielt das BMFSFJ darauf ab, Kinder und Jugendliche, die von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht sind, in ihrer Entwicklung zu fördern und ihnen den Zugang zu Bildung, Betreuung und Gesundheitsversorgung zu erleichtern. Das BMFSFJ hat nun einen Entwurf vorgelegt und um Stellungnahme gebeten.

Psychische Gesundheit in der EU gemeinsam stärken

BPtK zur Europäischen Woche der psychischen Gesundheit

(BPtK) Anlässlich der derzeitigen Europäischen Woche der psychischen Gesundheit (EU Mental Health Week), die unter dem Motto „Mentally healthy communities. Thriving together.“ steht, erneuert die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) ihre Forderung, die psychische Gesundheit in Deutschland und Europa zu fördern.

„Psychische Gesundheit ist die Voraussetzung für ein gesundes Leben. Wir sind eine europäische Gemeinschaft, die sich gemeinsam für die Entstigmatisierung psychischer Erkrankungen, für eine Stärkung der Prävention und eine bedarfsgerechte Behandlung psychischer Erkrankungen engagieren muss“, erklärt Dr. Andrea Benecke, Präsidentin der BPtK. „Gerade auch angesichts EU-weiter gesellschaftlicher Krisen, wie der Corona-Pandemie, der Klimakrise und des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine, die psychisch belasten, sind gemeinsame europäische Anstrengungen notwendig, um die psychische Gesundheit zu fördern.“

Die EU-Kommission hat angekündigt, mittels einer umfassenden EU-Strategie die psychische Gesundheit in der EU zu stärken (EU Mental Health Strategy). Bereits im Februar 2023 hatte die BPtK gemeinsam mit dem Network for Psychotherapeutic Care in Europe (NPCE) eine Stellungnahme erarbeitet, wie die psychische Gesundheit in Europa verbessert werden kann. „Psychische Gesundheit sollte in allen Lebens- und Politikbereichen stärker berücksichtigt und über alle Lebensphasen gefördert werden. Dabei müssen insbesondere auch Patientengruppen in den Fokus gerückt werden, die ein höheres Risiko für eine psychische Belastung und psychische Erkrankung haben“, sagt Dr. Nikolaus Melcop, Vizepräsident der BPtK. Die BPtK setzt sich gemeinsam mit dem NPCE dafür ein, dass der Zugang zu Versorgungsangeboten für alle Menschen mit psychischen Erkrankungen in der EU, auch für Geflüchtete, sichergestellt werden und ausreichend finanziert sein muss.

Die EU Mental Health Week wird jährlich von Mental Health Europe (MHE) initiiert, einer Nichtregierungsorganisation, die sich für psychische Gesundheit und die Belange von Menschen mit psychischen Erkrankungen und Behinderungen einsetzt.

Dr. Andrea Benecke ist neue Präsidentin der BPtK

42. Deutscher Psychotherapeutentag in Frankfurt

(BPtK) Am 5. und 6. Mai 2023 fand der 42. Deutsche Psychotherapeutentag (DPT) in Frankfurt am Main statt. Mit Spannung wurde die Wahl des neuen Vorstands der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) erwartet, denn Dr. Dietrich Munz hatte im Vorfeld angekündigt, nach 8-jähriger Präsidentschaft nicht mehr für dieses Amt zu kandidieren. Als neue Präsidentin wurde Dr. Andrea Benecke gewählt. Der 42. DPT fiel zeitlich zusammen mit dem Start der Zeichnungsfrist für die beim Deutschen Bundestag eingereichte Petition zur finanziellen Förderung der Weiterbildung. Daneben wurden auch die Themen Wartezeiten sowie gesellschaftliche Krisen wie die Klimakrise beraten.

Neue Arbeitshilfe zur Zusammenarbeit von Gesundheitswesen, Schulen und Kinder- und Jugendhilfe in Baden-Württemberg

(LPK BW) Die Corona-Pandemie und die notwendigen Maßnahmen zu ihrer Eindämmung haben die gesamte Gesellschaft, vor allem aber auch Kinder und Jugendliche vor umfassende psychosoziale Herausforderungen gestellt. Um Kinder und Jugendliche besser zu unterstützen, wurde im Sommer 2021 die Task Force zur psychischen Situation von Kindern und Jugendlichen in Folge der Coronapandemie (Task Force PsychG KJ) am Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration einberufen, die in verschiedenen Bereichen zahlreiche Maßnahmen zur Unterstützung von Kindern, Jugendlichen und ihren Eltern auf den Weg gebracht hat.

Mitglieder der Taskforce, darunter auch die Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg, haben eine Arbeitshilfe erstellt, welche Fachkräften, die in Gesundheitswesen, Schulen und Kinder- und Jugendhilfe tätig sind, einen Überblick darüber verschafft

  • welche Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe und an Schulen es allgemein für alle Kinder, Jugendlichen und Eltern sowie gezielt für die verschiedenen Altersstufen (von der Zeit vor der Geburt bis hin zum Übergang ins Erwachsenenalter) gibt
  • wie das Gesundheitswesen Kinder und Jugendliche (und an deren Situation anknüpfend auch Eltern) unterstützt, von der Prävention und Früherkennung über ambulante bis hin zu stationärer Versorgung und Akutversorgung in Krisen; den speziellen Hilfen bei Sucht und Suchtgefährdung von Kindern, Jugendlichen und Eltern wird dabei ein eigener Teil gewidmet, und
  • wie die verschiedenen Systeme den Übergang ins Erwachsenenalter begleiten.

Die verschiedenen Teile geben jeweils einen Überblick, was in welchen Fällen geleistet wird und wie die Zugangswege sind. So können sich Fachkräfte aus den verschiedenen Systemen gezielt informieren, welche Hilfen andere Systeme für die von ihnen unterstützten Kinder, Jugendlichen und Familien bereithalten und können diese weiterverweisen oder gezielt (mit Einverständnis der Betroffenen) im Einzelfall kooperieren. Die Darstellung soll auch dazu beitragen, die kooperierenden Systeme besser zu verstehen und falsche Erwartungen und Missverständnisse auszuräumen.

Darüber hinaus werden bereits bestehende Kooperationsstrukturen und -formate vorgestellt und Hinweise gegeben, wie Netzwerkarbeit und Kooperationen auf struktureller Ebene auf- und ausgebaut werden können, ergänzt durch die Vorstellung von Modellen zu interdisziplinärer Zusammenarbeit in Gruppenkontexten und komplexen Einzelfällen.

Fachkräfte können so an bereits bestehende Kooperationsformate anknüpfen, sich dort einbringen oder auf deren Kompetenzen zurückgreifen. Zudem soll die Arbeishilfe ermutigen, dort, wo es noch keine entsprechenden Strukturen gibt, Kooperationen einzugehen und Netzwerke aufzubauen. Hierzu finden sich auch Erläuterungen, welche Formen der Kooperation im Einzelfall – von anonymen Fallbesprechung über Begleitung von Übergängen bis hin zu multiprofessionellen Versorgung bei komplexen Problemlagen – möglich sind.

Studie: Behandlung vulnerabler Personengruppen

Bitte um Teilnahme

(LPK BW) In Ihrem Berufsalltag als Psychotherapeut*Innen oder PiAs begegnen Sie unterschiedlichen Herausforderungen, welche die Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen erschweren können. Wir möchten im Rahmen einer kurzen Onlinebefragung Ihren Behandlungsalltag untersuchen, um Barrieren in der Behandlung vulnerabler Personengruppen besser zu verstehen. Welche konkreten Schritte können Sie bereits in der Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen umsetzen? Wann finden Sie im Verlauf der Behandlung Zeit dafür? Welche Schritte sehen Sie als relevant an, können sie jedoch nicht (vollständig) umsetzen und warum?

Die aus Ihren Antworten entstehenden Informationen sollen genutzt werden, um strukturelle Gegebenheiten zu verändern, die die Versorgungssicherheit psychischer Gesundheit beeinträchtigen. Dazu können die Etablierung von Trainings, Workshops oder die Anregung von politischen Maßnahmen z.B. zur Ergänzung von Ausbildungsinhalten zählen. Wir versprechen uns aus dieser Studie wertvolle Erkenntnisse und Implikationen für eine effektivere Versorgung dieser Menschen.

Zum Fragebogen https://www.soscisurvey.de/Erstversorgung/

Um aussagekräftige Ergebnisse zu erhalten, die sich aus den praktischen Erfahrungen in möglichst vielen Behandlungssettings und Therapieschulen speisen, hoffen wir auf rege Beteiligung. Es gibt weder falsche noch richtige Antworten; wir sind an Ihrer alltäglichen Arbeit interessiert. Deshalb bitten wir Sie, möglichst ehrlich zu antworten. Für das Beantworten aller Fragen sollten etwa 20 Minuten genügen. Durch Ihre Teilnahme an der Befragung können Sie einen wichtigen Beitrag zur besseren Versorgung vulnerabler Personengruppen leisten!

Weitere Informationen:

Henrik Voß, B. Sc. (Versuchsleiter)
E-Mail: vosshenr@hu-berlin.de

Dr. Nele Dippel, Dipl.-Psych. (Studienverantwortliche)
E-Mail: nele.dippel@hu-berlin.de

Behandlung von traumatisierten Erdbeben-Opfern aus der Türkei

Bitte um Unterstützung

(LPK BW) Wir gehen davon aus, dass in nächster Zeit Angehörige von hier lebenden türkischstämmigen Mitbürgern aus den türkischen Erdbebenregionen auch nach Baden-Württemberg kommen und eine Zeitlang hier leben werden. Viele dieser Opfer sind stark traumatisiert, einige benötigen auch psychotherapeutische Hilfe, weswegen wir um Ihre Unterstützung bitten.

Wir suchen Kolleginnen und Kollegen, die möglichst Türkisch, Arabisch oder Kurdisch sprechen und einen Psychotherapieplatz anbieten können. Wichtig ist hierbei, dass die traumatisierten Menschen aus den Erdbebenregionen hier in Deutschland keine Finanzierung der Behandlung von den Krankenkassen erhalten, d. h. hier lebende Angehörige müssten für die Behandlungskosten aufkommen, gegebenenfalls könnten – zum Beispiel aus Solidarität – auch Psychotherapiestunden für ein geringeres Honorar oder auch unentgeltlich von Ihnen zur Verfügung gestellt werden.

Falls Sie bereit wären und Interesse hätten, an dieser solidarischen Aktion mitzuwirken, geben Sie uns bitte Ihre Kontaktdaten (Name, Adresse, Telefonnummer, Mailadresse etc.) in diesem Formular an und bestätigen Sie, dass Sie zustimmen, dass ihre Kontaktdaten auf einer Liste auf der LPK-Homepage veröffentlicht werden können.

Primärversorgungszentren auch für psychische Erkrankungen

BPtK fordert Integration von Psychotherapie in PVZ

(BPtK) „Wenn Primärversorgungszentren (PVZ) Versorgung insbesondere in ländlichen und strukturschwachen Räumen verbessern sollen, dann müssen sie auch gezielte Versorgungsangebote für Menschen mit psychischen Erkrankungen enthalten.“ Davon ist die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) überzeugt. Deshalb haben die Psychotherapeut*innen ein eigenes Eckpunktepapier vorgelegt. „Eine Stärkung der Primärversorgung darf nicht auf die Versorgung von Patient*innen mit körperlichen Erkrankungen reduziert werden. Jede dritte Patient*in in der Hausarztpraxis leidet an einer psychischen Erkrankung“, sagt Dr. Dietrich Munz. „Für die Versorgung dieser Patient*innen müssen psychotherapeutische Angebote fest in die Primärversorgungszentren integriert werden. So können Psychotherapeut*innen auch mehr Verantwortung in der Primärversorgung übernehmen“, so der Präsident der BPtK.

Bisher werden Menschen mit psychischen Erkrankungen in den PVZ-Konzepten noch nicht oder zu wenig berücksichtigt. Dabei gehören psychische Erkrankungen zu den häufigsten Beschwerden, mit denen Patient*innen eine Hausarztpraxis aufsuchen. Das multiprofessionelle Team eines PVZ bietet die Chance, ihre Versorgung zu verbessern. „Wenn psychotherapeutische Versorgung in die PVZ integriert wird, können Patient*innen mit psychischen Erkrankungen schneller eine fachkundige Abklärung ihrer Beschwerden erhalten und die Versorgung passgenauer und effizienter ausgestaltet werden“, erläutert Dr. Munz. „PVZ bieten darüber hinaus die Chance, mehr niedrigschwellige Präventionsangebote vorzuhalten und über Gruppentherapien und die Unterstützung von Selbsthilfegruppen mehr Menschen mit psychischen Erkrankungen zu erreichen. Und PVZ können Anlaufstelle für die Akutversorgung oder bei komplexem, multiprofessionellem Behandlungsbedarf sein.“

„Primärversorgungszentren ersetzen nicht die normale psychotherapeutische Versorgung im Rahmen der Richtlinienpsychotherapie. Keinesfalls dürfen sie als Einschränkung des Direktzugangs von Patient*innen zur psychotherapeutischen Behandlung wirken“, stellt Dr. Dietrich Munz klar. „PVZ können – etwa über offene Sprechstunden – den Zugang gerade für Menschen verbessern, die es aufgrund der Schwere ihrer Beschwerden oder anderer Hemmnisse schwer haben, ihren Platz in der Versorgung zu finden. Darüber hinaus sollte in den multiprofessionellen PVZ ein differenziertes Versorgungsangebot auf Basis der Richtlinienpsychotherapie und der ambulanten Komplexversorgung vorgehalten werden, das zugleich eine gezielte Vermittlung der Patient*innen in Gruppenpsychotherapie und Präventionsmaßnahmen ermöglicht.“

Bislang stehen in ländlichen und strukturschwachen Regionen deutlich weniger psychotherapeutische Behandlungskapazitäten zur Verfügung, obwohl Menschen auf dem Land nicht seltener psychisch erkranken als in Städten. Vor diesem Hintergrund bekräftigt die BPtK ihre Forderungen nach einer nachhaltigen Reform der Bedarfsplanung und der Bereitstellung von mehr psychotherapeutischen Behandlungskapazitäten insbesondere in ländlichen und strukturschwachen Regionen.

GB-A-Richtlinie Komplexversorgung psychisch schwer kranker Menschen (KSV-Psych-Richtlinie) als Chance

Erfolgreiche Online-Fortbildung der LPK Baden-Württemberg gemeinsam mit der Landesärztekammer, der Kassenärztlichen Vereinigung und dem Landesverband Gemeindepsychiatrie

(LPK BW) In den Räumlichkeiten der Landesärztekammer Baden-Württemberg fand am 8. März 2023 eine online-Informationsveranstaltung statt zur „Richtlinie über die berufsgruppenübergreifende, koordinierte und strukturierte Versorgung insbesondere für schwer psychisch kranke Versicherte mit komplexem psychiatrischen oder psychotherapeutischen Behandlungsbedarf (KSV-Psych-RL)“.