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Psychotherapie trifft Selbsthilfe

Fachtag am 25.11.2023 in Stuttgart – Aktualisierung

(LPK BW) Die Zusammenarbeit von Selbsthilfegruppen und der psychotherapeutischen Versorgung gewinnt zunehmend an Bedeutung und sollte durch den Aufbau von gegenseitigen Kooperationen weiter ausgebaut werden.

Unter dem Motto „Psychotherapie trifft Selbsthilfe“ bietet die KVBW daher am 25. November 2023 eine Fachtagung in Kooperation mit der Landespsychotherapeutenkammer, der LAG-Selbsthilfe und der SEKiS Baden-Württemberg an.

Ziel ist es, psychologische und ärztliche Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen über die Möglichkeiten, die Selbsthilfegruppen und -kontaktstellen bieten, zu informieren. Des Weiteren erhalten Vertreter*innen von Selbsthilfegruppen einen Einblick in Therapieformen und Behandlungsmöglichkeiten der Psychotherapie.

Am Vormittag erwartet Sie ein interessantes Vortragsprogramm, am Nachmittag können Sie bei einer „Walking Gallery“ an verschiedenen Infopoints mit Vertreter*innen von Selbsthilfegruppen und Therapeut*innen ins Gespräch kommen.

Die Veranstaltung ist kostenfrei und findet von 10.00 Uhr bis 16.00 Uhr in der KV Baden-Württemberg, Albstadtweg 11, 70567 Stuttgart statt. Für die Teilnahme an der Veranstaltung können 5 Fortbildungspunkte erworben werden.

Weitere Infos zum Thema Psychotherapie und Selbsthilfe finden Sie auch hier und z.B. hier (externer Link zur BPtK).

Klimakrise gefährdet psychische Gesundheit

BPtK veröffentlicht Standpunkt zu psychischen Folgen der Klimakrise

(BPtK) Die Klimakrise wirkt sich nicht nur auf die körperliche, sondern auch auf die psychische Gesundheit aus. Studien zeigen, dass Naturkatastrophen, Hitzewellen oder Luftverschmutzung die Psyche belasten und das Risiko für psychische Erkrankungen wie Depressionen, Angststörungen oder Posttraumatische Belastungsstörungen erhöhen. Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) hat einen Standpunkt veröffentlicht, der über die Evidenz zu den psychischen Folgen der Klimakrise aufklärt und politischen Handlungsbedarf ableitet.

»Mit den zunehmend spürbaren Folgen der Klimakrise wird auch die psychische Belastung in der Bevölkerung ansteigen“, erklärt Dr. Andrea Benecke, Präsidentin der BPtK. „Zu diesen belastenden Folgen zählen nicht nur vermehrte Naturkatastrophen. Auch indirekte Auswirkungen der Klimakrise, wie verstärkte Migration oder die Verschärfung sozialer Ungleichheit, setzen der Psyche zu. Die beste Prävention ist deshalb eine wirksame Klimapolitik.“

»Die Politik muss auf diese gesundheitlichen Implikationen zeitnah reagieren. Neben dringend erforderlichen Maßnahmen zur Reduktion der Ursachen der Klimakrise ist es auch nötig, dass die psychosoziale und psychotherapeutische Versorgung für die zukünftigen Herausforderungen ausgebaut wird“, sagt Dr. Nikolaus Melcop, Vizepräsident der BPtK.

»Die psychischen Folgen der Klimakrise treffen vulnerable Gruppen, wie Kinder und Jugendliche, sozial Benachteiligte oder Menschen mit psychischen Vorerkrankungen, besonders hart.“, betont Sabine Maur, Vizepräsidentin der BPtK. „Zum Schutz dieser Gruppen müssen spezifische Präventions- und Interventionsmaßnahmen entwickelt und etabliert werden.“

Um die psychische Gesundheit im Kontext der Klimakrise zu erhalten und zu fördern, sieht die BPtK insbesondere in den folgenden Bereichen politischen Handlungsbedarf:

  • Folgen der Klimakrise auf die psychische Gesundheit im öffentlichen Diskurs und bei politischen Entscheidungsprozessen unter Einbezug psychotherapeutischer Expertise berücksichtigen,
  • psychosoziale und (notfall-)psychotherapeutische Versorgung für zukünftig steigenden Bedarf anpassen,
  • Forschung zu klimaassoziierter psychischer Belastung und Interventionen zu deren Reduktion fördern,
  • Entwicklung und Umsetzung von Hitzeschutzplänen unter Berücksichtigung der psychischen Gesundheitsrisiken gesetzlich verankern,
  • strukturelle Maßnahmen zur Bekämpfung der Klimakrise zeitnah umsetzen.

Sommerfest der Heilberufekammern und KVen

(LPK BW) Am 7. Juli 2023 fand erneut das jährliche Sommerfest der Heilberufekammern sowie der KVen im Garten der KV Baden-Württemberg statt. Die Veranstaltung brachte wieder zahlreiche hochkarätige Gäste aus dem Bereich der Gesund-heitspolitik und -versorgung zusammen. Dieses wichtige Treffen dient als Forum zur Förderung der Vernetzung innerhalb des Gesundheitswesens im Land.

Psychotherapie für Menschen mit Intelligenzminderung

DLF-Podcast mit Dr. Jan Glasenapp

(LPK BW) In ihrem Podcast „Vergessene Nachrichten“ zu „Themen, die unter den Tisch fallen, die aber wichtig sind“ griff Moderatorin Sarah Zerback im Deutschlandfunk am 7. Juli das Thema auf, wie schwer es ist, einen Psychotherapieplatz zu finden, generell aber insbesondere für Menschen mit geistiger Behinderung und einer psychischen Störung.

Die Rolle der Psychotherapie in der Versorgung von Post-COVID und ME/CFS

AKTUALISIERUNG — Sehr großes Interesse an der LPK-Online-Fortbildung mit Bettina und Dr. Tilman Grande

(LPK BW) Die am 06.07.2023 durchgeführte Online-Fortbildung zu Long Covid/MECFS war mit über 350 Teilnehmern sehr gut besucht. In dem 2-stündigen Vortrag gaben Bettina und Dr. Tilman Grande (Heidelberg) einen Überblick über die Rolle der Psychotherapie in der Versorgung des Post-Covid-Syndroms (PCS) und seiner schwersten Folge, der Myalgischen Enzephalomyelitis/Chronisches Fatigue-Syndrom (ME/CFS).

BPtK: Versorgung psychisch kranker Menschen kann nicht warten

Forderungen und Lösungsvorschläge für einen bedarfsgerechten und passgenauen Ausbau der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung

(BPtK) Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) hat heute im Rahmen einer Pressekonferenz in Berlin ein Konzept zur Weiterentwicklung der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung vorgestellt. Mit dem vorgeschlagenen Maßnahmenbündel sollen gezielt die Wartezeiten auf eine Psychotherapie in ländlichen und strukturschwachen Regionen und in der Versorgung von Kindern und Jugendlichen abgebaut werden. Zusätzlich soll für Patient*innen, die einen besonderen Unterstützungsbedarf haben, der Zugang zur psychotherapeutischen Versorgung erleichtert werden. Die BPtK greift damit entsprechende Ziele des Koalitionsvertrags der Bundesregierung auf. Damit die Verbesserungen die Patient*innen noch in dieser Legislaturperiode erreichen, fordert die BPtK, die Vorschläge schnellstmöglich in Gesetzesreformen zu berücksichtigen.

»Menschen mit psychischen Erkrankungen brauchen jetzt Verbesserungen“, mahnt Dr. Andrea Benecke, Präsidentin der BPtK. „Unsere Forderungen – ganz besonders die zur Bedarfsplanung – müssen deshalb noch in das erste Versorgungsgesetz aufgenommen werden. Wir fordern eine Absenkung der Verhältniszahlen in der psychotherapeutischen Bedarfsplanung um mindestens 20 Prozent“, so Benecke weiter. „87 Prozent der auf diese Weise geschaffenen zusätzlichen Kassensitze würden außerhalb von Großstädten entstehen. Außerdem würden die zusätzlichen Sitze den historisch schlechter versorgten Städten in Ostdeutschland und im Ruhrgebiet zugutekommen.“

»Unbehandelte oder zu spät behandelte psychische Erkrankungen im Kindesalter können im schlimmsten Fall das gesamte Leben beeinflussen – mit allen negativen Folgen für die soziale, schulische und berufliche Teilhabe“, warnt Cornelia Metge, Beisitzerin im Vorstand der BPtK. „Wir fordern deshalb, dass über die Absenkung der Verhältniszahlen in der psychotherapeutischen Bedarfsplanung auch mehr Sitze für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie geschaffen werden und künftig in einer eigenen Bedarfsplanungsgruppe geplant werden.“ Aufsuchende Angebote und sektorenübergreifende Unterstützung sind für psychisch kranke Kinder und Jugendliche sowie ihre Familien ebenso besonders wichtig.

Ein wichtiger Fokus des Konzepts der BPtK liegt auf der Verbesserung der Versorgung von Patient*innen mit schweren psychischen Erkrankungen, länger andauernder Arbeits- oder Schulunfähigkeit und nach Krankenhausbehandlung. „Die Hürden der Richtlinie zur ambulanten Komplexversorgung müssen beseitigt werden, damit mehr Patient*innen mit schweren und komplexen psychischen Erkrankungen von diesem Angebot profitieren können“, sagt BPtK-Vizepräsident Dr. Nikolaus Melcop. „Außerdem sollte nach der Entlassung aus dem Krankenhaus die Bereitstellung einer ambulanten Anschlussbehandlung gesetzlich gefördert werden, damit Patient*innen zeitnah eine ambulante psychotherapeutische Weiterbehandlung erhalten.“

»Mit unserem Sechs-Punkte-Konzept zeigen wir, dass eine bedarfsgerechte und passgenaue Verbesserung der Versorgung nötig und möglich ist“, resümiert Benecke. „Jetzt ist die Politik am Zug. Eine Fortsetzung der stillen Rationierung durch künstliche Verknappung von Therapieplätzen lehnen wir ab.“

Online-Fortbildung mit dem WEISSEN RING „Wo Betroffene von Straftaten Hilfe finden“

Informationen für Psychotherapeut*innen zum Opferentschädigungsgesetz und den Hilfsangeboten des WEISSEN RINGS

(LPK BW) Die gemeinsame Weiterbildung des WEISSEN RINGS in Kooperation mit der LPK Baden-Württemberg zum Thema „Wo Betroffene von Straftaten Hilfe finden – Informationen für Psychotherapeut*innen zum Opferentschädigungsgesetz und den Hilfsangeboten des WEISSEN RINGS “ fand am 19.06.2023 online statt. Bianca Biwer, Bundesgeschäftsführerin des WEISSEN RING e.V. und Kammerpräsident Dr. Dietrich Munz begrüßten die ca. 150 Teilnehmer.

Salamitaktik bei Analyse der Wartezeiten verschleiert realen Umfang

vdek-Auswertung zu Wartezeiten in der Psychotherapie

(BPtK) Eine heute vom Verband der Ersatzkassen (vdek) veröffentlichte Analyse zu Wartezeiten in der ambulanten Psychotherapie versucht, das bestehende Versorgungsproblem kleinzurechnen. „Statt den gesamten Prozess der Wartezeit bis zum Beginn einer ambulanten Psychotherapie in den Blick zu nehmen, hat der vdek lediglich zwei kleinere Teilabschnitte betrachtet“, kritisiert Dr. Andrea Benecke, Präsidentin der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). „Mit dieser Salamitaktik verschleiert der vdek das reale Versorgungsproblem langer Wartezeiten in der ambulanten Psychotherapie.“ Eine Wartezeit bis zu 12 Tagen zwischen letzter psychotherapeutischer Sprechstunde und erster probatorischer Sitzung herauszustellen, ist irreführend. Zugleich Wartezeiten von mehr als 12 Monaten zu unterschlagen und auf die am besten versorgten 50 Prozent der Patient*innen abzustellen, statt den Durchschnitt zu verwenden, verstellt den Blick auf den tatsächlichen Handlungsbedarf in vielen Regionen. Auch Wartezeiten, die sich dadurch verlängern, dass Patient*innen mehrere Psychotherapeut*innen aufsuchen müssen, bis sie einen Therapieplatz erhalten, werden in der vdek-Analyse herausgerechnet.

Im Durchschnitt warten Patient*innen nach dem Erstgespräch circa 20 Wochen auf den Beginn der Behandlung. Das zeigen übereinstimmend Analysen der BPtK auf der Basis von Abrechnungsdaten der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und eine aktuelle Analyse der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns. In dieser Zeit wird die Diagnostik und Indikationsstellung im Rahmen weiterer Sprechstundentermine abgeschlossen und in probatorischen Sitzungen geprüft, ob Patient*in und Psychotherapeut*in vertrauensvoll zusammenarbeiten können und das gewählte Behandlungsverfahren für die Patient*in passt. „Dieser Prozess könnte deutlich verkürzt werden und sollte idealerweise nach sechs bis acht Wochen abgeschlossen sein“, betont Dr. Benecke.

Psychotherapeut*innen müssen derzeit zum Teil Sprechstunden und probatorische Sitzungen über einen längeren Zeitraum strecken, bis sie einen regulären Therapieplatz anbieten können. Insbesondere in ländlichen und strukturschwachen Regionen gibt es schlicht viel zu wenige Psychotherapeutensitze. Die von der Ampel-Koalition angekündigte Reform der Bedarfsplanung ist überfällig. „Für die psychotherapeutische Versorgung von Kindern und Jugendlichen und für Menschen in den ländlichen und strukturschwachen Regionen braucht es dringend zusätzliche Behandlungskapazitäten, mindestens im Umfang von 1.600 Sitzen“, fordert BPtK-Präsidentin Dr. Benecke. „Mehr Vermittlung über die Terminservicestellen, wie es der vdek vorschlägt, kann das Problem der fehlenden Therapieplätze nicht lösen. Was nicht vorhanden ist, kann auch nicht vermittelt werden“, betont Benecke.

Aktuelle Psychotherapeutische Versorgung – Status Quo und Perspektiven

Vortrag von Dr. Rüdiger Nübling bei der Behandlungsinitiative Opferschutz (BIOS) Karlsruhe

(LPK BW) LPK-Referent für Psychotherapeutische Versorgung und Öffentlichkeitsarbeit, Dr. Rüdiger Nübling, gab bei einer am 28.4.2023 von der Behandlungsinitiative Opferschutz (BIOS) Karlsruhe hybrid durchgeführten Vortragsveranstaltung einen Überblick über die aktuelle psychotherapeutische Versorgung. Vor ca. 75 Zuhörer*innen, die z.T. bundesweit online zugeschaltet waren, wurden auf der Grundlage einer Vielzahl von Studien aktuelle Daten zur psychotherapeutischen Versorgung präsentiert.

Die stationäre und vor allem ambulante psychotherapeutische Versorgung ist ein Grundpfeiler des Gesundheitswesens für die psychische Gesundheit der Bevölkerung. Nach epidemiologischen Schätzungen, so Nübling, seien ca. 10-20% der Bundesbürger in ihrer psychischen Gesundheit beeinträchtigt bzw. behandlungsbedürftig. Die Krisen der vergangenen 2-3 Jahre (Corona, Ukraine/Geflüchtete) hätten diese Situation verschärft, vor allem bei Kindern und Jugendlichen, aber auch bei Erwachsenen sei in mehreren Studien eine Zunahme psychischer Belastungen registriert worden. Nach wie vor und seither noch mehr prägten lange Wartezeiten auf einen Psychotherapieplatz v.a. die ambulante Versorgung. Die Bundespsychotherapeutenkammer fordere deswegen seit Jahren eine Anpassung der Bedarfsplanung für die psychotherapeutischen Kassensitze an den realen Bedarf. Dies werde von den Leistungsträgern im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) u.a. mit der Begründung der Ausgabensteigerung anhaltend blockiert.

Wie im Vortrag betont wurde, „lohnten“ sich die Ausgaben für Psychotherapie: die Effektivität psychotherapeutischer Interventionen ist vielfach, auch in großen Versorgungsstudien, nachgewiesen und der gesellschaftliche Nutzen ist hoch. Gesundheitsökonomische Modellschätzungen gehen davon aus, dass sich für jeden in Psychotherapie investierten € ein Nutzen von 2,5 bis 4,5 € ergebe. Neben einer meist durch Psychotherapie u.a. verbesserten gesundheitsbezogenen Lebensqualität, eine Verringerung von Depression und/oder Angst spiele hier z.B. auch der längere Verbleib im Erwerbsleben eine wichtige gesamtgesellschaftliche Rolle.

Im Vortrag wurden Probleme der aktuellen psychotherapeutischen Versorgung insbesondere auf der Grundlage von Routinedaten sowie Daten zur Versorgungsforschung diskutiert und einige potentielle Perspektiven für die Psychotherapie selbst wie auch für ihre gesundheitspolitische Stellung skizziert.

Traumatherapie für Opfer von Gewalttaten nach dem Sozialen Entschädigungsrecht

(LPK BW) Mit Wirkung zum 01.01.2024 tritt das neue soziale Entschädigungsrecht in §§ 31 ff. SGB XIV in Kraft, in welchem das vormalige Opferentschädigungsgesetz und andere Vorschriften zusammengefasst werden. Die weiteren Einzelheiten regelt eine Rechtsverordnung (Traumaambulanz-Verordnung).

Nach diesen Vorschriften haben Opfer von Gewalttaten und deren Angehörige gegenüber dem Staat einen Anspruch auf soziale Leistungen zur Bewältigung der Folgen einer Straftat. Hierzu gehören auch niederschwellige Angebote zur Abklärung psychotraumatischer Belastungen und, falls indiziert, niederschwellige Angebote psychotherapeutischer Interventionen.

Es ist gemeinsames Anliegen des Sozialministeriums, des Regierungspräsidiums (Landesversorgungsamt) und der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg, über dieses Versorgungsangebot zu informieren und dazu aufzurufen, an dem Versorgungsangebot teilzunehmen, um entsprechend der Intention des Gesetzgebers eine möglichst flächendeckende und niederschwellig zugängliche Versorgung von Geschädigten nach den Vorschriften des sozialen Entschädigungsrechts zu erreichen.

Die gesetzlichen Regelungen sehen vor, dass eine zeitnahe Diagnostik, Indikationsstellung und psychotherapeutische Behandlung in einer sog. Traumaambulanz erfolgt, die als ambulante Versorgungseinrichtung entweder eine psychotherapeutische Privatpraxis oder eine Kassenpraxis oder eine Ambulanz im Sinne der §§ 117 ff. SGB V sein kann. Um an dem Verfahren teilnehmen zu können, müssen Kammermitglieder neben der Approbation grundsätzlich eine traumaspezifische Zusatzqualifikation nachweisen und einen Vertrag mit dem Landesversorgungsamt abschließen.

Interessierte Kammermitglieder melden sich zunächst beim Landesversorgungsamt. Der für die Teilnahme abzuschließende öffentlich-rechtliche Vertrag regelt die Einzelheiten der Leistungserbringung, der Antragstellung, Berichtspflichten und Abrechnung der Leistungen.

Die eingeschriebenen ambulanten Einrichtungen rechnen die nach dem sozialen Entschädigungsrecht erbrachten Leistungen direkt mit dem Landesversorgungsamt auf Grundlage der gesetzlichen und im Vertrag geregelten Bestimmungen ab.

Eine vor- oder nachgeschaltete psychotherapeutische Behandlung zu Lasten der GKV oder anderer Kostenträger ist möglich, da das soziale Entschädigungsrecht als weitere Säule im Versorgungssystem dazu tritt und eine schnelle und unbürokratische Hilfe ermöglichen soll.

Für die Leistungen nach dem sozialen Entschädigungsrecht ist vorgesehen, dass zunächst bis zu fünf, bei Kindern- und Jugendlichem bis zu acht, probatorische Sitzungen stattfinden. Anschließend muss beim Landesversorgungsamt der Antrag gestellt werden. Nach Genehmigung können unter Berücksichtigung der stattgefundenen probatorischen Sitzungen im ersten Schritt bis zu 15, bei Kindern und Jugendlichen bis zu 18 Sitzungen (50min) durchgeführt werden. Eine Verlängerung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Aufwendungen der Geschädigten für Dolmetscher*innen können ebenfalls vom Landesversorgungsamt erstattet werden.

Interessierte Kammermitglieder können sich hier über die Einzelheiten informieren.

Für fachliche oder für rechtliche Fragen wenden Sie sich bitte direkt an die folgenden Ansprechpartner*innen:
Thomas Mattes: Thomas.Mattes@rps.bwl.de, Tel.: 0711 904-11011
Maike Hagemann: Maike.Hagemann@sm.bwl.de, Tel. 0711 123 – 35297

Frau Dr. Franke: Stefanie.Franke@rps.bwl.de, Tel.: 0711 904-11056, Mo.-Do. 12:00-13:30 Uhr (für medizinische Fragen)

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