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BPtK unterstützt Petition zur Finanzierung der Weiterbildung

Aufruf zur Mitzeichnung der Petition 148151

(BPtK) Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) unterstützt die an den Deutschen Bundestag adressierte Petition zur Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung und ruft zur Mitzeichnung auf.

Felix Kiunke, Psychologie-Student aus Kassel, hat die Petition eingereicht. Er fordert, die angemessene Finanzierung der obligatorischen ambulanten und stationären Weiterbildung gesetzlich zu regeln, um die psychotherapeutische Versorgung für Kinder, Jugendliche und Erwachsene sowie die berufliche Zukunft der nachkommenden Psychotherapeut*innen zu gewährleisten.

„Der psychotherapeutische Nachwuchs muss die Sicherheit haben, dass eine ausreichende Anzahl an Weiterbildungsplätzen angeboten wird. Die Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung ist jedoch nicht angemessen geregelt“, betont BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz. „Wir rufen deshalb alle dazu auf, die Petition mitzuzeichnen und so der Politik die Dringlichkeit dieses Anliegens nahezubringen.“

Die Heilberufsgesetze der Länder sehen vor, dass die gesamte Weiterbildung in hauptberuflicher Tätigkeit mit einem angemessenen Gehalt erfolgt. Dazu zählen sowohl die ambulante als auch die stationäre psychotherapeutische Weiterbildung. Der Handlungsbedarf ist dringend, denn seit Herbst 2022 gibt es erste Absolvent*innen der neuen Studiengänge und in der Folge die ersten neuapprobierten Psychotherapeut*innen. Ihre Zahl wird bis zum Frühjahr 2024 auf circa 1.000 und bis 2025 auf jährlich mindestens 2.500 Absolvent*innen ansteigen. Diesen Psychotherapeut*innen muss eine Weiterbildung in der Versorgung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit angemessener Bezahlung ermöglicht werden.

Zuletzt hatte die Psychotherapeutenschaft Deutschlands am 28. März 2023 in einem Offenen Brief an Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach appelliert, in den geplanten Versorgungsgesetzen auch die ausreichende Finanzierung der Weiterbildung von Psychotherapeut*innen zu regeln.

Die Petition (Id-Nummer: 148151) kann bis zum 1. Juni 2023 mitgezeichnet werden.

BPtK unterstützt Forderungen des psychotherapeutischen Nachwuchses

Zum Aktionstag von Studierenden zur Förderung der Weiterbildung

(BPtK) Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) stellt sich hinter die Forderung von Studierenden, die Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung nach dem Studium hinreichend zu sichern.

„Die Studierenden demonstrieren heute für die Zukunft der Psychotherapie“, betont Dr. Dietrich Munz, Präsident der BPtK. „Ohne eine ausreichende Finanzierung wird es nicht genügend Weiterbildungsplätze geben und damit in Zukunft auch nicht genügend Fachpsychotherapeut*innen für die psychotherapeutische Versorgung. Die künftigen Psychotherapeut*innen haben ein Recht darauf, die Weiterbildung unter verlässlichen und angemessenen finanziellen Rahmenbedingungen zu absolvieren“, so Munz weiter. „Die Bundespsychotherapeutenkammer unterstützt deshalb die Forderung der Studierenden nachdrücklich.“

Im Rahmen eines bundesweiten Aktionstages machen die Studierenden mit Protestaktionen und Informationsständen in vielen deutschen Städten darauf aufmerksam, dass die finanziellen Rahmenbedingungen für die obligatorische ambulante und stationäre Weiterbildung noch nicht ausreichend geregelt sind.

Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung sichern!

Gemeinsamer Brief der Psychotherapeutenschaft an Prof. Lauterbach

(BPtK) „Der psychotherapeutische Nachwuchs braucht die Sicherheit, dass er die ambulante und stationäre Weiterbildung unter verlässlichen Rahmenbedingungen antreten kann!“ In einem gemeinsamen Brief fordern die Psychologie-Studierenden, die Psychotherapeut*innen in Ausbildung, die Bundespsychotherapeutenkammer, die Landespsychotherapeutenkammern und die Psychotherapeutenverbände Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach auf, die Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung in den anstehenden Versorgungsgesetzen aufzugreifen und zu verbessern.

„Eine angemessene Bezahlung des psychotherapeutischen Nachwuchses war ein zentrales Ziel bei der Einführung der psychotherapeutischen Weiterbildung. Jedoch hat es der Gesetzgeber verpasst, mit der Reform der Psychotherapeutenausbildung auch die Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung ausreichend zu regeln“, erklären die Unterzeichner*innen des Briefes.

Psychotherapeut*innen haben während der Weiterbildung Anspruch auf ein angemessenes Gehalt, das ihrer Qualifikation mit einem Masterabschluss und einer Approbation gerecht wird:

  • Die Einnahmen der Weiterbildungs-Praxen und Weiterbildungsambulanzen aus den vergüteten Versorgungsleistungen decken die Kosten der Weiterbildung und eines angemessenen Gehaltes nicht.
  • In der Übergangszeit, in der die bisherige psychotherapeutische Ausbildung ausläuft und parallel die psychotherapeutische Weiterbildung begonnen hat, fehlen in den Kliniken Personalstellen für Weiterbildungsteilnehmer*innen.

Um diese Problematik zu lösen, sind gesetzliche Änderungen notwendig. Der Handlungsbedarf ist dringend. Seit Herbst 2022 gibt es erste Absolvent*innen der neuen Studiengänge und mit ihnen die ersten neuapprobierten Psychotherapeut*innen. Bis zum Frühjahr 2024 werden circa 1.000 Absolvent*innen des neuen Studiums erwartet. Ihre Zahl wird bis 2025 jährlich auf mindestens 2.500 steigen.

Die folgenden Organisationen haben den gemeinsamen Brief unterzeichnet:

  • Arbeitsgemeinschaft Ausbildungsinstitute für wissenschaftlich begründete Psychotherapieausbildung (AVP), Katharina Ise
  • Arbeitsgemeinschaft für Verhaltensmodifikation e.V. (AVM), Rainer Knappe, 1. Vorsitzender
  • Berufsverband der Approbierten Gruppenpsychotherapeuten (BAG), Beate Cohrs, Vorsitzende
  • Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP), Thordis Bethlehem, Präsidentin
  • Bundesarbeitsgemeinschaft der Verbände staatlich anerkannter Ausbildungsstätten für Psychologische Psychotherapie und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie (BAG), Georg Schäfer, für den geschäftsführenden Verband (DGPT) der BAG
  • Bundeskonferenz der Psychotherapeut*innen in Ausbildung (BuKo PiA), Elodie Singer, Puya Sattarzadeh, Dr. Paul Kaiser, Sprecher*innen
  • Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), Dr. Dietrich Munz, Präsident
  • Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten (bvvp), Ariadne Sartorius, Mitglied im bvvp-Bundesvorstand
  • Bundesverband für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie e.V. (bkj), Dr. Inés Brock-Harder, Vorsitzende
  • Deutsche Fachgesellschaft für Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie/Psychodynamische Therapie e.V. (DFT), David Roth, Präsident
  • Deutsche Gesellschaft für Analytische Psychologie e.V. (DGAP), Birgit Jänchen-van der Hoofd, Vorsitzende
  • Deutsche Gesellschaft für Gruppenanalyse und Gruppenpsychotherapie (D3G), Harald Küster, Vorsitzender
  • Deutsche Gesellschaft für Individualpsychologie e.V. (DGIP), Dr. Hanna Marx, 1. Vorsitzende
  • Deutsche Gesellschaft für Körperpsychotherapie e.V. (DKG), Dr. Manfred Thielen, Vorstand
  • Deutsche Gesellschaft für Psychoanalyse, Psychotherapie, Psychosomatik und Tiefenpsychologie (DGPT) e.V., Dr. Rupert Martin, Vorsitzender
  • Deutsche Gesellschaft für Psychologie e.V. (DGPs), Prof. Dr. Stefan Schulz-Hardt, Präsident
  • Deutsche Gesellschaft für Psychologische Schmerztherapie und -forschung e.V. (DGPSF),
  • Dr. Dipl.-Psych. Christiane Hermann, Präsidentin
  • Deutsche Gesellschaft für Suchtpsychologie e.V. (dgsps), Michael Müller-Mohnssen, Vorstandsmitglied
  • Deutsche Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie e.V. (DGSF),
  • Dr. Matthias Ochs, Vorsitzender
  • Deutsche Gesellschaft für Verhaltenstherapie e.V. (DGVT), Monika Bormann, Dominik Derer, Martin Wierzyk, geschäftsführender Vorstand
  • Deutsche Psychoanalytische Gesellschaft e.V. (DPG), Klaus Grabska, Vorsitzender
  • Deutsche Psychoanalytische Vereinigung e.V. (DPV), Lisa Werthmann-Resch, Vorsitzende
  • Deutsche Psychologische Gesellschaft für Gesprächspsychotherapie e. V (DPGG), Dr. Dorothee Wienand-Kranz, 1.Vorsitzende
  • Deutsche Psychotherapeuten Vereinigung e.V. (DPtV), Gebhard Hentschel, Bundesvorsitzender
  • Deutscher Dachverband Gestalttherapie für approbierte Psychotherapeuten e.V. (DDGAP),
  • Otto Glanzer, 2. Vorsitzender
  • Deutscher Fachverband für Psychodrama e.V. (DFP), Annette Bruhn, Vertreterin des DFP im GK II
  • Deutscher Fachverband für Verhaltenstherapie e.V. (DVT), Dr. Jürgen Tripp, 1. Vorsitzender
  • Ethikverein e.V. – Ethik in der Psychotherapie, Dr. Jürgen Thorwart, stellvertretender Vorsitzender
  • Fachgruppe Klinische Psychologie und Psychotherapie der Deutschen Gesellschaft für Klinische Psychologie e.V., Prof. Dr. Tania Lincoln, Sprecherin
  • Fakultätentag Psychologie, Prof. Dr. Conny H. Antoni, Vorsitzender
  • Gesellschaft für Neuropsychologie e.V. (GNP), Sabine Unverhau, 1. Vorsitzende
  • Gesellschaft für Personzentrierte Psychotherapie und Beratung e.V. (GwG), Till Schultze-Gebhardt, 1. Vorsitzender
  • Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapie Verhaltenstherapie e.V. (KJPVT), Prof. Dr. Tina In-Albon, Vorsitzende
  • Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg, Martin Klett, Vizepräsident
  • Landespsychotherapeutenkammer Reinland-Pfalz, Sabine Maur, Präsidentin
  • Ostdeutsche Psychotherapeutenkammer, Dr. Gregor Peikert, Präsident
  • Psychologie Fachschaften Konferenz (PsyFaKo e.V.), Felix Kiunke, Koordinator der AG Psychotherapie-Reform
  • Psychotherapeutenkammer Bayern, Dr. Nikolaus Melcop, Präsident
  • Psychotherapeutenkammer Berlin, Eva-Maria Schweitzer-Köhn, Präsidentin
  • Psychotherapeutenkammer Bremen, Amelie Thobaben, Präsidentin
  • Psychotherapeutenkammer des Saarlandes, Irmgard Jochum, Präsidentin
  • Psychotherapeutenkammer Hamburg, Heike Peper, Präsidentin
  • Psychotherapeutenkammer Hessen, Dr. Heike Winter, Präsidentin
  • Psychotherapeutenkammer Niedersachsen, Roman Rudyk, Präsident
  • Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen, Gerd Höhner, Präsident
  • Psychotherapeutenkammer Schleswig-Holstein, Dr. Clemens Veltrup, Präsident
  • Systemische Gesellschaft (SG), Sascha Kuhlmann, 1. Vorsitzender
  • Universitäre Aus- und Weiterbildung für Psychotherapie (unith e.V.), Prof. Dr. Rudolf Stark, Vorsitzender
  • Verband für Integrative Verhaltenstherapie (VIVT), Janine Mantey, Vorsitzende
  • Verband Psychologischer Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten im BDP e.V. (VPP), Susanne Berwanger, Vorsitzende
  • Verbund für Systemische Psychotherapie e.V. (VfSP), Prof. Dr. Björn Enno Hermans
  • Vereinigung analytischer Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten e.V. (VAKJP), Bettina Meisel, Vorsitzende

GB-A-Richtlinie Komplexversorgung psychisch schwer kranker Menschen (KSV-Psych-Richtlinie) als Chance

Erfolgreiche Online-Fortbildung der LPK Baden-Württemberg gemeinsam mit der Landesärztekammer, der Kassenärztlichen Vereinigung und dem Landesverband Gemeindepsychiatrie

(LPK BW) In den Räumlichkeiten der Landesärztekammer Baden-Württemberg fand am 8. März 2023 eine online-Informationsveranstaltung statt zur „Richtlinie über die berufsgruppenübergreifende, koordinierte und strukturierte Versorgung insbesondere für schwer psychisch kranke Versicherte mit komplexem psychiatrischen oder psychotherapeutischen Behandlungsbedarf (KSV-Psych-RL)“.

Klimakrise und Weiterbildung

41. Deutscher Psychotherapeutentag in Berlin

(BPtK) Der 41. Deutsche Psychotherapeutentag (DPT) tagte am 18. und 19. November 2022 in Berlin. Sein Hauptthema war die Klimakrise, „weil diese die Psychotherapeut*innen als Bürger*innen, in ihrer Berufsausübung und als Profession beschäftigen muss“, wie die Versammlungsleiterin Birgit Gorgas feststellte. Weiteres Thema war die Umsetzung der Weiterbildung, deren ausreichende Finanzierung der DPT dringend forderte.

Stationäre Weiterbildung von Psychotherapeut*innen fördern

BPtK zur heutigen Anhörung des Krankenhaus-Pflegeentlastungsgesetzes

(BPtK) Der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) ist unverständlich, warum die Bundesregierung eine gesetzliche Regelung zur Finanzierung der stationären Weiterbildung von Psychotherapeut*innen nicht aufgreift. „Ohne eine geregelte Finanzierung wird es keine ausreichenden Stellen für Psychotherapeut*innen in Weiterbildung in psychiatrischen und psychosomatischen Kliniken geben“, warnt BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz. „Die Kliniken konnten bisher die psychotherapeutische Versorgung ihrer Patient*innen nur sicherstellen, indem sie Psychotherapeut*innen in Ausbildung als Praktikant*innen beschäftigten. Die künftigen Psychotherapeut*innen in Weiterbildung haben jedoch Anspruch auf einen Tariflohn, der ihrer Qualifikation als approbierte Behandler*innen entspricht. Die Kliniken müssen jetzt wissen, wie sie diese Stellen refinanzieren können.“

Die Bundesregierung hat eine finanzielle Förderung der stationären Weiterbildung von Psychotherapeut*innen in ihrer Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates zum Entwurf eines Krankenhaus-Pflegeentlastungsgesetzes abgelehnt (BT-Drs. 20/4232). Der Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages berät heute den Gesetzentwurf in einer öffentlichen Anhörung.

„Wenn die bestehenden Versorgungskapazitäten der Psychotherapeut*innen in Ausbildung nicht umfassend durch Psychotherapeut*innen in Weiterbildung ersetzt werden können, kann die psychotherapeutische Versorgung der Patient*innen in den Kliniken künftig nicht mehr sichergestellt werden“, betont BPtK-Präsident Munz. „Zur Absicherung der zusätzlichen Personalkosten ist eine Ergänzung im Pflegesatzrecht notwendig, die jetzt mit dem Krankenhaus-Pflegeentlastungsgesetz auf den Weg gebracht werden muss.“

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Praxis-Info „Videobehandlung“ aktualisiert

Empfehlungen zur Einzel- oder Gruppen-Psychotherapie

(BPtK) Die BPtK hat die Praxis-Info Videobehandlung aktualisiert. Die Praxis-Info soll Psychothe­rapeut*innen darüber informieren, unter welchen Voraussetzungen eine Behandlung per Video sowohl in der Einzel- als auch Gruppen-Psychotherapie erbracht werden kann. Darüber hinaus enthält die Praxis-Info:

  • Informationen über die rechtlichen Grundlagen der Videobehandlung,
  • Empfehlungen zur Praxisorganisation,
  • Hinweise zur Abrechnung und
  • Informationsblätter für Patient*innen und Sorgeberechtigte, die Psychotherapeut*innen aushändigen können.

Vertreterversammlung LPK Baden-Württemberg am 21./22.10.2022

(LPK BW) Die Vertreterversammlung (VV) begann am Freitagnachmittag mit dem TOP „Legalisierung von Cannabis“. Kammerpräsident Dr. Dietrich Munz führte in das Thema ein. Laut Koalitionsvertrag soll Cannabis legalisiert werden. Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) hat dazu bereits eine Stellungnahme an den Gesetzgeber abgegeben. Die Profession sei also angefragt, sich zu diesem Gesetzesvorhaben zu äußern. Max Bernecker (BPtK) referierte zum Thema den Forschungsstand sowie sich daraus ergebende mögliche Argumente für oder gegen eine Legalisierung. Die VV diskutierte das Für und Wider einer Legalisierung, Befürchtungen aber auch Hoffnungen bezüglich der Wirkung einer Legalisierung wurden benannt. Übereinstimmung bestand darin, dass eine Legalisierung ohne deren Einbettung in eine Drogen- und Suchtpolitik mit entsprechenden Präventionsmaßnehmen in jedem Fall zu kurz greift.

Als zweiter Punkt stand die Neuregelung der Sterbehilfe auf der Tagesordnung.  Dr. Munz führt kurz in das Thema ein und berichtet den aktuellen Stand. Es gibt derzeit seitens der Politik drei aktuelle Entwürfe, die sich z.T. unterscheiden. Die Profession sei angefragt und müsse zur Legalisierung der Sterbehilfe Position beziehen.

Dr. Jan Glasenapp hielt einen Vortrag zum Thema. Er machte deutlich, dass Suizidwünsche als Ausdruck der Autonomie und nicht nur als Krankheitssymptom verstanden werden sollten. Dabei sei das Spannungsfeld zwischen Autonomie und Verantwortung zu sehen. In der anschließenden Diskussion wurde die Bedeutung einer Suizidprävention betont, aber auch die Wichtigkeit, dieses Thema schon in der Aus- und auch Weiterbildung zu vermitteln.

Drittes Thema war anschließend die Nutzung digitaler Medien in der Psychotherapie sowie in der Fort- und Weiterbildung. In der Diskussion wurde festgestellt, dass es bisher keine Regelung zu Nutzung von digitalen Medien in Aus-, Fort- und Weiterbildung gibt. Die Coronapandemie hat eine Dynamik ausgelöst, hin zu sehr verstärkter Nutzung digitaler Kommunikationsformen in verschiedenen Zusammenhängen. Die Frage wurde gestellt, ob die Berufsordnung nicht überarbeitet werden sollte, um Regelungen zur Nutzung dieser Medien verbindlich festzulegen. Bliebe alles ungeregelt, dann bestehe die Gefahr, dass sich marktwirtschaftliche Interessen durchsetzen, bei denen dann eine Qualitätssicherung nicht mehr zu gewährleisten sei.

Der Samstag stand dann im Zeichen des Vorstandsberichtes und der Haushaltsdebatte. Breiten Raum nahm bei der Diskussion des Vorstandsberichtes die Umsetzung der neuen Weiterbildungsordnung ein. Erfreulicherweise konnte mitgeteilt werden, dass das Sozialministerium die im Frühjahr verabschiedete Weiterbildungsordnung genehmigt hat. Somit kann die Weiterbildungsordnung nach ihrer Verkündung durch die Kammer zum 01.01.2023 in Kraft treten.

Weiterer Punkt im Vorstandsbericht war der Stand der Überlegungen zur Einrichtung von Kreispsychotherapeutenschaften. Dazu stellte der Vorstand in Absprache mit den Listensprechern, welche die bisherigen Überlegungen gemeinsam mit dem Vorstand in einer Arbeitsgruppe entwickelt hatten, einen Antrag. Darin soll der Vorstand und die Arbeitsgruppe beauftragt werden, bis zur Vertreterversammlung im März 2023 zu klären, ob und welche Änderungen im Heilberufekammergesetz zur Etablierung regionaler Psychotherapeutenschaften erforderlich sind. Zudem soll ein Entwurf für eine erforderliche Änderung der Hauptsatzung der LPK BW sowie ein Entwurf für eine mögliche Satzung für regionale Psychotherapeutenschaften vorgelegt werden. Eine Abschätzung der entstehenden Kosten soll ebenfalls erfolgen. Dieser Antrag wurde einstimmig angenommen.

Im Rahmen der Diskussion des Vorstandsberichtes brachte die „Freie Liste“ eine Resolution zur Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) ein (siehe pdf zum Download). Darin wird gefordert, dass der Minister für Soziales, Gesundheit und Integration, Manfred Lucha, bei den Beihilfestellen des Landes interveniert, dass künftig ein Steigerungsfaktor bis zum 3,5-fachen Satz ohne Begründung akzeptiert wird. Die Resolution wurde einstimmig angenommen.

Mit der Vorstellung und Diskussion der Haushalte von 2021, 2022 und 2023 und der Verabschiedung der im Vergleich zum Vorjahr unveränderten Beitragstabelle für 2023 endete die Vertreterversammlung.

Verschlechterungen für psychisch kranke Menschen abwenden

BPtK setzt sich für Erhalt der Neupatientenregelung ein

(BPtK) Die bessere Vergütung für die Behandlung von Patient*innen, die eine Praxis zum ersten Mal oder nach längerer Unterbrechung erneut aufsuchen, hat es auch für psychisch kranke Menschen oft leichter gemacht, einen Termin bei einer Fachärzt*in zu finden. Zur Deckung der Finanzierungslücken in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) plant die Bundesregierung mit dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz nun die Abschaffung der Neupatientenregelung.

„Psychisch kranke Menschen haben von der Neupatientenregelung profitiert. So konnten sie parallel zur Psychotherapie anstehende Termine zum Beispiel bei Psychiater*innen oder zur somatischen Abklärung schneller erhalten“, erläutert Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). „Der Wegfall der Neupatientenregelung gefährdet die notwendige und politisch gewünschte multiprofessionelle Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen. Mittel- und langfristig kann dies zu vermeidbaren Krankenhausaufenthalten und längeren Krankschreibungen führen und damit sogar zu Mehrausgaben.“

„Die BPtK fordert von der Bundesregierung, die Finanzierungslücke in der GKV dauerhaft zu schließen, ohne die Versorgung zu verschlechtern.“ Notwendig und sachgerecht ist es, die Mehrwertsteuer auf Arzneimittel abzusenken und kostendeckende Beiträge für ALG-II-Empfänger*innen an die GKV zu zahlen”, betont BPtK Präsident Munz. Die BPtK unterstützt die Initiative der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zum Erhalt der Neupatientenregelung.

Vergütung der ambulanten Komplexbehandlung deckt nicht Mehraufwand

BPtK: „Neue Versorgung für schwer psychisch Kranke droht zu scheitern“

(BPtK) Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) hält die Vergütung der neuen ambulanten Komplexversorgung für schwer psychisch Kranke für unzureichend. Die Vergütung deckt nicht den Mehraufwand für intensiv-psychotherapeutische Behandlungen mit möglichst durchgehender Erreichbarkeit. Spezifische Gesprächsleistungen im Einzel- und Gruppensetting, die für schwer psychisch Kranke notwendig sind, sind gar nicht vorgesehen, auch nicht für kurzfristige Kriseninterventionen. Die neue Vergütung berücksichtigt damit nicht, dass psychotherapeutische Praxen überwiegend zeitgebundene Leistungen erbringen und dadurch im Vergleich zu psychiatrischen Praxen geringere Fallzahlen vorweisen. „Die Komplexversorgung droht damit zu scheitern“, erklärt BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz. „Das neue Behandlungsangebot für schwer psychisch Kranke schließt mehr als die Hälfte der Psychotherapeut*innen aus und bezahlt den Rest für den Mehraufwand nicht ausreichend.“

Die ambulante Komplexbehandlung kann ab 1. Oktober erbracht und abgerechnet werden. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung, die Deutsche Krankenhausgesellschaft und die Krankenkassen haben die Vergütung für diese neue Leistung vereinbart. Für das ambulant-intensive Behandlungsangebot wird es in der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP) einen neuen Abschnitt geben, der neun GOP-Ziffern enthält:

Die Eingangssprechstunde (GOP 37500) und die differentialdiagnostische Abklärung (GOP 37510) werden beide mit 26,02 Euro (231 Punkten) je 15 Minuten vergütet und können im Krankheitsfall vier Mal abgerechnet werden. Die differenzialdiagnostische Abklärung ist dabei nur von Ärzt*innen berechnungsfähig. Fallbesprechungen (GOP 37550) sind bis zu viermal im Quartal mit 14,42 Euro (128 Punkten) je 10 Minuten verrechenbar. Fallbesprechungen können dabei sowohl telefonisch als auch per Video durchgeführt werden.

Die sechs restlichen GOP-Ziffern können ausschließlich von Bezugspsychotherapeut*innen oder -ärzt*innen berechnet werden: Hierunter fallen die Erstellung des Gesamtbehandlungsplanes (GOP 37520) ein Mal im Krankheitsfall mit 50,47 Euro (448 Punkten) sowie zusätzliche Aufgaben wie die Aktualisierung des Behandlungsplanes (GOP 37525) ein Mal pro Quartal mit einer Zusatzpauschale von 50,70 Euro (450 Punkten) oder Aufwände für Organisation, Technik und Management des Netzverbundes (GOP 37570) ein Mal pro Quartal mit einer Zusatzpauschale von 22,53 Euro (200 Punkten). Die Koordination der Versorgung durch eine nichtärztliche Person (GOP 37530), wie beispielsweise einer ambulanten psychiatrischen Pflegekraft oder einer Ergotherapeut*in, wird ein Mal pro Quartal mit 65,01 Euro (577 Punkten) vergütet. Die Veranlassung von Hausbesuchen der nichtärztlichen Person (GOP 37535) wird bis zu dreimal im Quartal mit je 18,70 Euro (166 Punkten) abgerechnet. Für die Teilnahme einer nichtärztlichen Person an Fallbesprechungen (GOP 37551) können 14,42 Euro (128 Punkte) je zehn Minuten veranschlagt werden.

Voraussetzung für die Abrechnung der neuen GOP-Ziffern ist der Zusammenschluss in einem Netzverbund und der Erhalt einer Abrechnungsgenehmigung von der jeweils zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung. Für die Komplexversorgung für Kinder und Jugendliche mit einer schweren psychischen Erkrankung wird es ein eigenes Versorgungsprogramm mit eigenen Vergütungsregelungen geben, das vom Gemeinsamen Bundesausschuss aktuell entwickelt wird.