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Der Gesetzgeber muss endlich handeln

Demonstration vor dem Deutschen Bundestag für die Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung

(BPtK) Erneut demonstriert ein breites Bündnis von Studierenden und Psychotherapeut*innen vor dem Deutschen Bundestag für die Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung in Praxen, Ambulanzen und Kliniken. Anlass sind die unzureichenden Regelungen zur Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung im Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) und die stockenden parlamentarischen Beratungen.

»Wir können es uns nicht leisten, dass junge, motivierte Menschen, die Verantwortung für die Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen übernehmen wollen, die notwendige Weiterbildung nicht absolvieren können“, mahnt Dr. Andrea Benecke, Präsidentin der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). „Die psychotherapeutische Weiterbildung darf nicht zu einem Flaschenhals für eine ganze Generation von Psychotherapeut*innen werden, die dann in der Versorgung fehlt“, kritisiert sie.

Die Zahl der Absolvent*innen der neuen Psychotherapie-Studiengänge wächst stetig. Im kommenden Jahr werden es 2.500 sein. Ohne ausreichende finanzielle Förderung wird es für sie keine Stellen für die Weiterbildung zur Fachpsychotherapeut*in geben und ohne Fachpsychotherapeut*innen keine Zukunft der psychotherapeutischen Versorgung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen in Deutschland.

»Jetzt ist die Zeit, zu handeln und das Problem endlich zu lösen“, appelliert Benecke an die Bundestagsabgeordneten. „Konkret: Für Praxen und Medizinische Versorgungszentren muss – analog zur Weiterbildung in der Allgemeinmedizin – ein Gehaltszuschuss für Weiterbildungsteilnehmende eingeführt werden. Die Praxen müssen für die Weiterbildung ihren Praxisumfang auf 150 Prozent erweitern können. Weiterbildungsambulanzen müssen mit den Krankenkassen kostendeckende Vergütungen verhandeln können, in der alle Weiterbildungsinhalte berücksichtigt werden müssen. Kliniken müssen übergangsweise zusätzliche Personalstellen für Weiterbildungsteilnehmende refinanziert bekommen.“

Die von Studierenden organisierte Demonstration wird von psychotherapeutischen Verbänden, Hochschulvertreter*innen, Landespsychotherapeutenkammern und der BPtK unterstützt.

Hintergrund:

Mit der 2019 vom Deutschen Bundestag beschlossenen Psychotherapeutenausbildungsreform wurde die psychotherapeutische Weiterbildung – analog der ärztlichen Weiterbildung – eingeführt. Eine ausreichende Finanzierung der Weiterbildung wurde damals nicht geregelt.

Ohne angemessene gesetzliche Regelungen zur Finanzierung werden nicht genügend psychotherapeutische Weiterbildungsplätze zur Verfügung stehen. In den GVSG-Kabinettsentwurf aufgenommen wurde lediglich eine Refinanzierung der abrechenbaren Versorgungsleistungen der angestellten Psychotherapeut*innen in Weiterbildungsambulanzen. Bei der Verhandlung der Ambulanzen mit den Krankenkassen über die Höhe der Vergütung für diese Versorgungsleistungen sollen notwendige Betriebskosten der Ambulanzen für die Durchführung der Weiterbildung aber ausdrücklich nicht berücksichtigt werden dürfen. Darüber hinaus kann der notwendige Bedarf an Weiterbildungsplätzen nur sichergestellt werden, wenn neben den Ambulanzen auch Praxen und Kliniken entsprechende Kapazitäten zur Verfügung stellen. Aber dafür sieht der Kabinettsentwurf zum GVSG keinerlei Regelungen vor. 

Neue Termine: BPtK setzt Online-Informationsveranstaltungen zur GOP fort

Umsetzung der Abrechnungsempfehlungen in der privatpsychotherapeutischen Versorgung

(BPtK) Die BPtK setzt ihre Reihe von Online-Informationsveranstaltungen fort, um Kammermitgliedern die Abrechnungsempfehlungen im Detail vorzustellen und Fragen zu beantworten.

Termine:

  • Montag, 16. September 2024
  • Montag, 7. Oktober 2024 und
  • Montag, 11. November 2024

jeweils in der Zeit von 18:00 Uhr bis 20:30 Uhr.

Anmeldung

Interessierte können sich ab sofort per E-Mail unter veranstaltung@bptk.de und Angabe des gewünschten Termins anmelden. Angemeldete Kammermitglieder erhalten im Vorfeld der ausgewählten Veranstaltung einen Zoom-Link per E-Mail.

Hintergrund

Am 1. Juli 2024 sind die Abrechnungsempfehlungen für neue psychotherapeutische Leistungen bei Privatversicherten und Beihilfeberechtigen vereinbart in Kraft getreten, die von der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) gemeinsam mit Bundesärztekammer (BÄK), PKV-Verband und Beihilfeträgern von Bund und Ländern (mit Ausnahme von Hamburg und Schleswig-Holstein) vereinbart wurden.

Seit 1996 wurden das psychotherapeutische Leistungsspektrum der derzeit gültigen Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen und ihre Bewertungen nicht mehr angepasst. Eine moderne psychotherapeutische Versorgung ließ sich damit nicht mehr adäquat abbilden, sowohl hinsichtlich der Diagnostik als auch der Behandlung psychischer Erkrankungen. Auch die Vergütung für psychotherapeutische Leistungen unterschreitet die für gesetzlich Krankenversicherte deutlich. Mit diesen Abrechnungsempfehlungen werden die gebührenrechtlichen Rahmenbedingungen in der Privatpsychotherapie schon vor einem Inkrafttreten einer neuen GOÄ bzw. GOP verbessert.

Die gemeinsamen Abrechnungsempfehlungen von BPtK, BÄK, PKV-Verband und Beihilfeträgern von Bund und Ländern sowie eine Übersicht zu den neuen Analogleistungen sind als Download auf der BPtK-Webseite verfügbar.

Umsetzung der Abrechnungsempfehlungen in der privatpsychotherapeutischen Versorgung

Bundespsychotherapeutenkammer bietet Online-Informationsveranstaltungen an

(BPtK) Seit 1996 wurden das psychotherapeutische Leistungsspektrum der derzeit gültigen Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen und ihre Bewertungen nicht mehr angepasst. Eine moderne psychotherapeutische Versorgung ließ sich damit nicht mehr adäquat abbilden, sowohl hinsichtlich der Diagnostik als auch der Behandlung psychischer Erkrankungen. Auch die Vergütung für psychotherapeutische Leistungen unterschreitet die für gesetzlich Krankenversicherte deutlich.

Vor diesem Hintergrund hat die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) gemeinsam mit Bundesärztekammer (BÄK), PKV-Verband und Beihilfeträgern von Bund und Ländern (mit Ausnahme von Hamburg und Schleswig-Holstein) Abrechnungsempfehlungen für neue psychotherapeutische Leistungen bei Privatversicherten und Beihilfeberechtigen vereinbart, die am 1. Juli 2024 in Kraft treten.

Die gemeinsamen Abrechnungsempfehlungen von BPtK, BÄK, PKV-Verband und den Beihilfeträgern des Bundes und der Länder sowie die Übersicht zur Analogabrechnung für die Erbringung neuer psychotherapeutischer Leistungen finden Sie unten als Download. 

Mit diesen Abrechnungsempfehlungen werden die gebührenrechtlichen Rahmenbedingungen in der Privatpsychotherapie schon vor einem Inkrafttreten einer neuen GOÄ bzw. GOP verbessert.

Um die Kammermitglieder zeitnah und umfassend zu informieren, bietet die Bundespsychotherapeutenkammer eine Reihe von Online-Informationsveranstaltungen an, bei denen die Abrechnungsempfehlungen im Detail vorgestellt und Fragen beantwortet werden.

Termine:

  • Montag, 15. Juli 2024
  • Donnerstag, 25. Juli 2024
  • Mittwoch, 14. August 2024 und
  • Montag, 16. September 2024

jeweils in der Zeit von 18:00 Uhr bis 19:30 Uhr.

Aufgrund der großen Nachfrage wird die BPtK zwei weitere Informationsveranstaltungen zu den Abrechnungsempfehlungen anbieten zu folgenden Terminen:

  • Montag, den 7. Oktober
  • Montag, den 11. November

jeweils in der Zeit von 18:00 bis 20:30 Uhr. 

Anmeldung

Interessierte können sich ab sofort per E-Mail unter veranstaltung@bptk.de und Angabe des gewünschten Termins anmelden. Angemeldete Kammermitglieder erhalten im Vorfeld der ausgewählten Veranstaltung einen Zoom-Link per E-Mail.

Psychotherapeutische Versorgung von Privatversicherten und Beihilfeberechtigten wird gestärkt

Gemeinsame Abrechnungsempfehlungen zu psychotherapeutischen Leistungen

(BPtK) Zum 1. Juli 2024 haben sich Bundesärztekammer, Bundespsychotherapeutenkammer, Beihilfeträger von Bund und Ländern (mit Ausnahme von Hamburg und Schleswig-Holstein) und der PKV-Verband auf Abrechnungsempfehlungen zu psychotherapeutischen Leistungen für Versicherte der Privaten Krankenversicherung (PKV) verständigt.

Die Beteiligten haben Regelungslücken in der privatpsychotherapeutischen Versorgung identifiziert und mit den neuen Abrechnungsempfehlungen geschlossen. Für Versicherte der PKV bringen sie Klarheit hinsichtlich wichtiger Leistungen moderner Psychotherapie. So wurden Leistungen aufgenommen, die bei psychotherapeutischer Behandlung eine sofortige Intervention und Akutbehandlung über mehrere Sitzungen ermöglichen. Für diese Leistungen gibt es nun Empfehlungen für sogenannte Analogabrechnungen. Damit wird die psychotherapeutische Versorgung der Versicherten in der PKV nachhaltig gestärkt.

Anlass für die Vereinbarung war, dass das Verzeichnis für psychotherapeutische Leistungen in den Privat-Gebührenordnungen (GOÄ bzw. GOP) inzwischen veraltet ist. Etablierte Leistungen wie zum Beispiel die psychotherapeutische Sprechstunde, Akutbehandlung und Kurzzeittherapie sind darin nicht enthalten. Diese Regelungslücken werden nun durch die neuen Empfehlungen geschlossen. Für Patient*innen in der PKV wird so der Zugang zur Psychotherapie erleichtert.

Mit den Abrechnungsempfehlungen werden die gebührenrechtlichen Rahmenbedingungen in der Privat-Psychotherapie schon vor Inkrafttreten einer neuen GOÄ bzw. GOP verbessert. Die große Zahl der dafür notwendigen Analogbewertungen unterstreicht die unverändert dringliche Notwendigkeit einer grundlegenden Novellierung der veralteten Gebührenordnung.

WICHTIG!

Um die Kammermitglieder zeitnah und umfassend zu informieren, bietet die Bundespsychotherapeutenkammer eine Reihe von Online-Informationsveranstaltungen an, bei denen die Abrechnungsempfehlungen im Detail vorgestellt und Fragen beantwortet werden.

Termine:

  • Montag, 15. Juli 2024
  • Donnerstag, 25. Juli 2024
  • Mittwoch, 14. August 2024 und
  • Montag, 16. September 2024

jeweils in der Zeit von 18:00 Uhr bis 19:30 Uhr.

Interessierte können sich ab sofort per E-Mail unter veranstaltung@bptk.de und Angabe des gewünschten Termins anmelden. Angemeldete Kammermitglieder erhalten im Vorfeld der ausgewählten Veranstaltung einen Zoom-Link per E-Mail.

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BPtK erwirkt höhere Vergütung für die Behandlung von Bundeswehrangehörigen und Bundespolizist*innen in Privatpraxen

Anpassung der Vereinbarungen zum 1. September 2023

(BPtK) »Wir freuen uns sehr, dass wir eine Erhöhung der Vergütung mit dem Bundesverteidigungsministerium und dem Bundesinnenministerium verhandeln konnten und die Vergütung nun mit der Honorierung der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar ist“, erklärt Dr. Andrea Benecke, Präsidentin der BPtK. Psychotherapeut*innen mit Kassenzulassung sind von dieser Anpassung nicht betroffen, da sie weiterhin über die Kassenärztlichen Vereinigungen nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab abrechnen.  

Mit dem Bundesverteidigungsministerium wurde ein Zuschlag pro Behandlungsstunde vereinbart. Für psychotherapeutische Leistungen wird nach wie vor der 2,3-fache Satz gezahlt. Zusätzlich werden ab dem 1. September 2023 die Verhaltenstherapie und die Systemische Therapie mit einem Zuschlag von 17,50 Euro pro Behandlungsstunde und die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und analytische Psychotherapie mit einem Zuschlag von 25,50 Euro pro Behandlungsstunde vergütet.

Bei der Rechnungstellung ist zur Abrechnung des Zuschlags die GOP-Ziffer für die erbrachte psychotherapeutische Leistung anzugeben und mit dem Zusatz „Z“ zu versehen.

Beispiel 1: Verhaltenstherapie

Sommerfest der Heilberufekammern und KVen

(LPK BW) Am 7. Juli 2023 fand erneut das jährliche Sommerfest der Heilberufekammern sowie der KVen im Garten der KV Baden-Württemberg statt. Die Veranstaltung brachte wieder zahlreiche hochkarätige Gäste aus dem Bereich der Gesund-heitspolitik und -versorgung zusammen. Dieses wichtige Treffen dient als Forum zur Förderung der Vernetzung innerhalb des Gesundheitswesens im Land.

Online-Fortbildung mit dem WEISSEN RING „Wo Betroffene von Straftaten Hilfe finden“

Informationen für Psychotherapeut*innen zum Opferentschädigungsgesetz und den Hilfsangeboten des WEISSEN RINGS

(LPK BW) Die gemeinsame Weiterbildung des WEISSEN RINGS in Kooperation mit der LPK Baden-Württemberg zum Thema „Wo Betroffene von Straftaten Hilfe finden – Informationen für Psychotherapeut*innen zum Opferentschädigungsgesetz und den Hilfsangeboten des WEISSEN RINGS “ fand am 19.06.2023 online statt. Bianca Biwer, Bundesgeschäftsführerin des WEISSEN RING e.V. und Kammerpräsident Dr. Dietrich Munz begrüßten die ca. 150 Teilnehmer.

BPtK: Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung muss geregelt werden

Petition erreicht Quorum

(BPtK) Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) wertet es als großen Erfolg und Zeichen der Einigkeit des Berufsstandes, dass die von der gesamten Psychotherapeutenschaft Deutschlands unterstützte Bundestagspetition des Psychologiestudenten Felix Kiunke zur Finanzierung der Weiterbildung für Psychotherapeut*innen bereits fünf Tage vor Ablauf der Zeichnungsfrist allein mit den Onlinezeichnungen das Quorum von 50.000 Unterschriften erreichte. Am heutigen Donnerstag wurden dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages zudem Unterschriftenlisten mit über 17.000 weiteren Mitzeichnungen übergeben.

„Die hohe Beteiligung zeigt die breite Unterstützung für die Forderung der Petition“, freut sich BPtK-Präsidentin Dr. Andrea Benecke. „Das Anliegen, das uns alle eint: Der psychotherapeutische Nachwuchs muss jetzt die Sicherheit haben, dass es nach dem Psychotherapiestudium auch die erforderlichen Weiterbildungsplätze gibt.“

Die Petition fordert, die angemessene Finanzierung der obligatorischen ambulanten und stationären Weiterbildung von Psychotherapeut*innen gesetzlich zu regeln, um die psychotherapeutische Versorgung für Kinder, Jugendliche und Erwachsene sowie die berufliche Zukunft der nachkommenden Psychotherapeut*innen zu gewährleisten.

Die Heilberufegesetze der Länder sehen vor, dass die gesamte Weiterbildung nach Abschluss des Studiums und bestandener Approbationsprüfung in hauptberuflicher Tätigkeit mit einem angemessenen Gehalt erfolgt. Dazu zählen sowohl die ambulante als auch die stationäre psychotherapeutische Weiterbildung. Der Handlungsbedarf besteht jetzt, denn seit Herbst 2022 gibt es erste Absolvent*innen der neuen Studiengänge und in der Folge die ersten neuapprobierten Psychotherapeut*innen. Ihre Zahl wird bis zum Frühjahr 2024 auf circa 1.000 und bis 2025 auf jährlich mindestens 2.500 Absolvent*innen ansteigen.

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An die Mitglieder der LPK Baden-Württemberg: Der Vorstand bedankt sich herzlich bei allen Mitgliedern, die die Petition mit unterzeichnet und damit die Forderung nach einer angemessenen Finanzierung der Psychotherapie-Weiterbildung unterstützt haben!! 

Dr. Andrea Benecke ist neue Präsidentin der BPtK

42. Deutscher Psychotherapeutentag in Frankfurt

(BPtK) Am 5. und 6. Mai 2023 fand der 42. Deutsche Psychotherapeutentag (DPT) in Frankfurt am Main statt. Mit Spannung wurde die Wahl des neuen Vorstands der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) erwartet, denn Dr. Dietrich Munz hatte im Vorfeld angekündigt, nach 8-jähriger Präsidentschaft nicht mehr für dieses Amt zu kandidieren. Als neue Präsidentin wurde Dr. Andrea Benecke gewählt. Der 42. DPT fiel zeitlich zusammen mit dem Start der Zeichnungsfrist für die beim Deutschen Bundestag eingereichte Petition zur finanziellen Förderung der Weiterbildung. Daneben wurden auch die Themen Wartezeiten sowie gesellschaftliche Krisen wie die Klimakrise beraten.

Deutscher Psychotherapeutentag ruft zur Unterstützung auf

Petition 148151 zur finanziellen Förderung der Weiterbildung

(BPtK) Der 42. Deutsche Psychotherapeutentag (DPT) ruft zur Unterstützung der Bundestagspetition 148151 zur finanziellen Förderung der psychotherapeutischen Weiterbildung auf. Die Petition kann bis zum 1. Juni unter folgendem Link mitgezeichnet werden: https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2023/_03/_23/Petition_148151.html.

Die Petition war von Felix Kiunke, Psychologie-Student aus Kassel, eingereicht worden und wird von einem breiten Bündnis aus Kammern, psychotherapeutischen Verbänden und der Vertretung der Studierenden und Psychotherapeut*innen in Ausbildung unterstützt. Die Delegierten des 42. DPT begrüßen diese Zusammenarbeit und rufen zur Unterstützung der Petition auf.

„Der Zufall, dass der Beginn der Zeichnungsfrist für die Petition mit dem 42. Deutschen Psychotherapeutentag zusammenfällt, war für den Psychotherapeutentag Anlass, zur Unterstützung der Petition aufzurufen. Damit zeigen die Delegierten, dass die Profession mit großer Geschlossenheit hinter dem Anliegen steht, dass der psychotherapeutische Nachwuchs seine Weiterbildung nach dem Studium unter verlässlichen finanziellen Bedingungen absolvieren kann“, betont Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer.