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BPtK erreicht höhere Vergütung und breites Leistungsspektrum für die Behandlung von Bundespolizist*innen in Privatpraxen

Vereinbarung mit dem Bundesministerium des Innern zum 1. November 2025 angepasst

(BPtK) Psychotherapeut*innen in Privatpraxen erhalten für die Behandlung von Bundespolizist*innen ab dem 1. November 2025 ein besseres Honorar. Sie können zudem ein breites Spektrum an neuen psychotherapeutischen Leistungen gemäß der gemeinsamen Abrechnungsempfehlungen erbringen und abrechnen. Dies konnte die Bundespsychotherapeutenkammer in Verhandlungen über die Änderung der gemeinsamen Vereinbarung mit dem Bundesministerium des Innern erwirken.

»Wir freuen uns sehr, dass wir mit dem Bundesinnenministerium aushandeln konnten, die Abrechnungsempfehlungen in die gemeinsame Vereinbarung aufzunehmen und damit verbunden auch eine bessere Vergütung zu erreichen“, erklärt BPtK-Präsidentin Dr. Andrea Benecke. „Die Vergütung ist damit wieder mit der Honorierung in der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar.“

Psychotherapeut*innen mit Kassenzulassung sind von dieser Anpassung nicht betroffen, da sie weiterhin über die Kassenärztlichen Vereinigungen nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab abrechnen.

Mit dem Bundesinnenministerium wurde vereinbart, insgesamt 15 von 16 der gemeinsamen Abrechnungsempfehlungen zur Erbringung neuer psychotherapeutischer Leistungen von BÄK, BPtK, PKV-Verband und Beihilfe in die gemeinsame Vereinbarung aufzunehmen. Lediglich die Abrechnungsempfehlung zur Erhebung des aktuellen psychischen Befundes (GOP-Nr. 801 analog) ist nicht Bestandteil der psychotherapeutischen Versorgung von Bundespolizist*innen. Damit können künftig unter anderem psychotherapeutische Sprechstunden, die psychotherapeutische Akutbehandlung und die psychotherapeutische Kurzzeittherapie (jeweils analog GOP-Nr. 812) in der privatpsychotherapeutischen Versorgung von Bundespolizist*innen erbracht und abgerechnet werden. Um neben der psychotherapeutischen Kurzzeittherapie auch für die Langzeitpsychotherapie eine mit dem EBM vergleichbare Vergütung zu erreichen, wurde zusätzlich ein verfahrensspezifischer Zuschlag pro Behandlungsstunde vereinbart.

Für psychotherapeutische Leistungen wird grundsätzlich der 2,3-fache Satz gezahlt, für bestimmte diagnostische Leistungen der 1,8-fache Satz. Zusätzlich werden ab dem 1. November 2025 bei der Langzeitpsychotherapie die Verhaltenstherapie und die Systemische Therapie mit einem Zuschlag von 26,00 Euro pro Behandlungsstunde und die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und analytische Psychotherapie mit einem Zuschlag von 34,00 Euro pro Behandlungsstunde vergütet.

Die Anwendung dieser Zuschläge ist ausschließlich bei der Abrechnung mit der Abrechnungsstelle Heilfürsorge Bundespolizei in 53754 Sankt Augustin nach der Vereinbarung zwischen dem Bundesinnenministerium und der Bundespsychotherapeutenkammer zulässig. Zur Abrechnung der Zuschläge ist bei der Rechnungstellung die GOP-Ziffer für die jeweils erbrachte psychotherapeutische Leistung anzugeben und mit dem Zusatz „Z“ zu versehen (siehe Beispiele 1 und 2).

Festgelegt wurde in der Vereinbarung darüber hinaus, dass behandelnde Psychotherapeut*innen bereits bei der erstmaligen Abrechnung psychotherapeutischer Leistungen nach dieser Vereinbarung der Heilfürsorgestelle die Approbationsurkunde sowie einen Nachweis über den Eintrag in das Arztregister vorzulegen haben. Dies gilt somit bereits für die Rechnungsstellung über nicht antragspflichtige Leistungen wie die psychotherapeutische Sprechstunde oder probatorische Sitzungen.

Bericht zur Online-Fortbildung „Abrechnung psychotherapeutischer Leistungen nach der GOP“ – Wiederholungsveranstaltung am 25. Juni 2025

(LPK BW) Am Mittwoch, dem 25. Juni 2025, von 16:00 bis 19:00 Uhr, fand eine weitere Online‑Fortbildungsveranstaltung der LPKBW zum Thema „Abrechnung psychotherapeutischer Leistungen nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und den geltenden Abrechnungsempfehlungen“ statt. Aufgrund der großen Resonanz hat die Kammer diese zweite virtuelle Folgeveranstaltung zum selben Thema mit Herrn Best organisiert. Auch diese Veranstaltung stieß bei den Teilnehmern auf großes Interesse.

Im Zeichen politischen Aufbruchs und aktueller gesellschaftlicher Verantwortung

Der 46. Deutsche Psychotherapeutentag fand vom 16. bis 17. Mai 2025 in Leipzig statt.

(BPtK) Am 16. und 17. Mai 2025 trat das Parlament der Psychotherapeutenschaft in Leipzig zu seiner 46. Bundesdelegiertenversammlung zusammen. Der 46. Deutsche Psychotherapeutentag (DPT) stand im Zeichen des politischen Aufbruchs und der aktuellen gesellschaftlichen Verantwortung.

Abrechnung psychotherapeutischer Leistungen nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und nach den Abrechnungsempfehlungen

Bericht über die Online-Fortbildung der LPK BW mit Dieter Best am 2. April 2025

(LPK BW) Am Mittwoch, den 2. April 2025  von 17:00 bis 20:00 Uhr hat die LPK BW eine Online-Fortbildung zum Thema „Abrechnung psychotherapeutischer Leistungen nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und den Abrechnungsempfehlungen“ mit Dieter Best veranstaltet. Da Herr Best ausgewiesener Experte zum Gebührenrecht ist und zu den neuen Abrechnungsempfehlungen unter den Kammermitgliedern ein großer Informationsbedarf besteht, war die Veranstaltung bereits wenige Stunden nach ihrer Ankündigung ausgebucht. 

Dieter Best erläuterte zunächst die Systematik der GOP und wichtige Grundregelungen der Abrechnung bei privatversicherten und beihilfeberechtigten Patient*innen, die sich aus dem Paragrafenteil der GOP/GOÄ ergeben. Anschließend stellte er die zum 01.07.2024 in Kraft tretenden neuen Abrechnungsempfehlungen vor, die von der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), der Bundesärztekammer (BÄK), dem Verband der Privaten Krankenversicherung und den Beihilfeträgern von Bund und Ländern für neue psychotherapeutische Leistungen bei Privatversicherten und Beihilfeberechtigten erarbeitet und vereinbart wurden.

Er wies darauf hin, dass die GOP als Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) nur in einem sehr aufwändigen Verfahren geändert werden könne. Da es sich lediglich um einen Auszug aus der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) handele, müsse eine umfassende Abstimmung und Einigung auch mit der Bundesärztekammer erfolgen und anschließend das BMG tätig werden, was derzeit nicht absehbar sei. Die Verhandlungspartner haben daher konstruktiv nach einem Weg gesucht, ohne das aufwändige Verfahren einer GOP-Änderung weitere abrechenbare Leistungen über Analogziffern einzuführen und damit mehr Abrechnungsmöglichkeiten zu eröffnen.

Sodann stellte Herr Best die einzelnen Analogziffern aus den seit 01.07.2024 geltenden Abrechnungsempfehlungen vor und ging sehr kompetent auf die zahlreichen Fragen aus dem Zuhörerkreis ein. 

Zuletzt gab er noch einen Überblick über die Leistungen, die auch nach dem originären Abrechnungsrecht der GOP berechnungsfähig sind und gab wertvolle Hinweise zum Antrags- und Genehmigungsverfahren mit der Beihilfe. 

Die Veranstaltung wurde von den Teilnehmern sehr gut angenommen. Aufgrund der großen Resonanz hat die Kammer eine zweite virtuelle Folgeveranstaltung zum selben Thema mit Herrn Best am 25. Juni um 16:00 Uhr organisiert. 

Es gibt noch wenige Restplätze, die nach der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben werden: Zusatztermin – Abrechnung psychotherapeutischer Leistungen nach der GOP | LPK BW

Die Teilnahmegebühr beträgt 30 Euro.

 

 

Konjunkturlage in den Freien Berufen 2025

BFB-Konjunkturumfrage des Instituts für Freie Berufe (IFB)

(LPK BW) Aktuell erhebt das Instituts für Freie Berufe (IFB) wie in jedem Frühjahr die aktuelle konjunkturelle Lage in den Freien Berufen. Dies geschieht im Auftrag des Bundesverbandes der Freien Berufe (BFB) und neben der konjunkturellen Entwicklung liegt der Fokus dieser Befragung auf dem Arbeitsumfeld in den freiberuflichen Unternehmen. 

Dabei werden Themen wie, Leistungen für Mitarbeiter, aber auch die Freiberufler selbst und die Arbeit insgesamt angesprochen. Wir erhoffen uns davon wichtige Erkenntnisse über die Struktur und Arbeitsweise der Unternehmen, die wiederum als Alleinstellungsmerkmal der Freien Berufe genutzt werden können.

Wie immer ist Ihre Unterstützung gefragt. Nur wenn alle freiberuflichen Berufsgruppen in ausreichender Zahl vertreten sind, lassen sich belastbare Aussagen treffen.

Wir laden Sie herzlich ein, unter folgendem Link an der Umfrage teilzunehmen und damit zur Darstellung der aktuellen Situation in den Freien Berufen beizutragen. 

Die Umfrage dauert ca. 12 Minuten und läuft noch bis zum 28. April.

Wir bedanken uns bereits im Voraus für Ihre Mitarbeit.

Abrechnung psychotherapeutischer Leistungen nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und nach den Abrechnungsempfehlungen – Ausgebucht

Online-Fortbildungsveranstaltung für Mitglieder der LPK BW am 02. April 2025

(LPK BW) Am Mittwoch, den 2. April 2025 findet von 17:00 bis 20:00 Uhr die Online-Fortbildung der LPK BW zum Thema „Abrechnung psychotherapeutischer Leistungen nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und den Abrechnungsempfehlungen“ statt.

Das Inkrafttreten der neuen Abrechnungsempfehlungen am 1. Juli 2024 hat in Fachkreisen zahlreiche Fragen zur praktischen Umsetzung der Neuerungen aufgeworfen. 

Die Veranstaltung gibt einen detaillierten Überblick über die nach GOP abrechenbaren Leistungen sowie die erweiterten Abrechnungsmöglichkeiten, die sich aus den neuen Empfehlungen ergeben. Darüber hinaus werden die spezifischen Anforderungen bei der Abrechnung von Privatpatienten und relevante Aspekte der Beihilfeverordnung für psychotherapeutische Behandlungen eingegangen.

Der erfahrene Referent Dipl.-Psych. Dieter Best wird in der Fortbildung sein umfangreiches Wissen und seine langjährige Erfahrung als Gebührenordnungsbeauftragter des Vorstandes der Bundespsychotherapeutenkammer sowie als Autor des Kommentars zur GOP einbringen. Seine Expertise steht für einen klaren Überblick und praxisnahe Antworten zu den neuen Abrechnungsmöglichkeiten, insbesondere für Privatpatienten und im Zusammenhang mit der aktuellen Beihilfeverordnung.

Die Veranstaltung richtet sich an Mitglieder der LPK BW: sowohl an Neuapprobierte als auch an erfahrene Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, die ihr Wissen auffrischen und auf den neuesten Stand bringen möchten. 

Die Teilnahmegebühr beträgt 30,- Euro.

Die Veranstaltung ist mit 4 Fortbildungspunkten akkreditiert. 

Leider sind alle Plätze bereits ausgebucht. Weitere Anmeldungen für diese Veranstaltung sind nicht möglich. 

Ihre Anmeldung wird erst nach Eingang des Teilnahmebeitrags und Bestätigung durch die LPK BW verbindlich.

Stornierungen müssen schriftlich erfolgen und sind bis einschließlich 26.03.2025 kostenfrei möglich. Bei späteren Stornierungen wird der volle Beitrag berechnet.

Wenige Tage vor der Veranstaltung erhalten Sie von uns per Email den Teilnahmelink für die Online-Veranstaltung. Voraussetzung dafür ist, dass Sie die Teilnahmegebühr entrichtet haben. 

Wir freuen uns, Sie bei dieser wichtigen Fortbildungsveranstaltung begrüßen zu dürfen.

FAQ zu Abrechnungsempfehlungen in der privatpsychotherapeutischen Versorgung

Schleswig-Holstein tritt den Abrechnungsempfehlungen bei

(BPtK) Auch Schleswig-Holstein hat am 18. Dezember 2024 als letztes Bundesland seinen Beitritt zu den am 1. Juli 2024 in Kraft getretenen gemeinsamen Abrechnungsempfehlungen von Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), Bundesärztekammer (BÄK), Verband der Privaten Krankenversicherung und Beihilfeträgern von Bund und Ländern für neue psychotherapeutische Leistungen bei Privatversicherten und Beihilfeberechtigen erklärt. Damit können Beihilfeberechtigte nun bundesweit von dieser Vereinbarung profitieren.

Um Auslegungsfragen zu den gemeinsamen Abrechnungsempfehlungen seitens der Kammermitglieder und der Mitgliedsunternehmen umfassend zu klären, haben BPtK, BÄK und PKV-Verband Auslegungshinweise miteinander abgestimmt und Frequently Asked Questions (FAQ) zusammengestellt, die ab sofort auf der Website der BPtK verfügbar sind.

Die FAQ behandeln sowohl die idealtypische Abfolge der neuen psychotherapeutischen Leistungen in der privatpsychotherapeutischen Versorgung als auch Leistungsausschlüsse bei den verschiedenen Analogleistungen und geben Hinweise zur Auslegung der einzelnen Abrechnungsempfehlungen.

Eine konkretisierende Klarstellung bezieht sich dabei auf die Empfehlung zur Erstellung des verfahrensspezifischen Berichts an die Gutachter*in (GOP-Nr. 85 analog). Hier ist bei der erstmaligen Erstellung für den Regelfall eine Begrenzung der Abrechnung auf den 3-fachen Ansatz, in besonderen Fällen mit schriftlicher Begründung auf den 4-fachen Ansatz vorgegeben.

Zur psychotherapeutischen Behandlung von Kindern und Jugendlichen wird klargestellt, dass bei der psychotherapeutischen Akutbehandlung und der psychotherapeutischen Kurzzeittherapie auch die Bezugspersonenstunden über die GOP-Nr. 812 analog abgerechnet werden können und im Verhältnis von maximal 1:4 zusätzlich im Rahmen der Kurzzeittherapie beziehungsweise Akutbehandlung erbracht werden können.

Abrechnung psychotherapeutischer Leistungen nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und nach den Abrechnungsempfehlungen

LPK Online-Fortbildung am 02. April 2025 – AUSGEBUCHT!

(LPK BW) Am Mittwoch, den 02. April 2025 von 17:00 bis 20:00 Uhr findet die LPK-Online-Fortbildung zum Thema: „Abrechnung psychotherapeutischer Leistungen nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und den Abrechnungsempfehlungen“ statt. 

In der Veranstaltung erhalten Sie einen Überblick über die abrechnungsfähigen Leistungen nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Sie erfahren, worauf bei der Abrechnung von Leistungen bei Privatpatienten zu achten ist. Dabei werden die seit dem 01. Juli 2024 geltenden Abrechnungsempfehlungen zur Erbringung neuer psychotherapeutischer Leistungen und die daraus resultierenden erweiterten Abrechnungsmöglichkeiten beleuchtet.

Die Veranstaltung ist mit 4 Fortbildungspunkten akkreditiert. Die Teilnehmerzahl ist auf 150 Personen begrenzt, um auf Ihre Fragen während der Veranstaltung umfänglich eingehen zu können. 

Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung!

45. Deutscher Psychotherapeutentag

Der 45. Deutsche Psychotherapeutentag fand vom 15. bis 16. November 2024 in Berlin statt

(BPtK) Am 15. und 16. November 2024 ist das Parlament der Psychotherapeutenschaft Deutschlands zu seinem 45. Deutschen Psychotherapeutentag in Berlin zusammengekommen.

Versammlungsleiterin Birgit Gorgas fand gleich zur Eröffnung der Veranstaltung klare Worte: Unsere Demokratie basiere auf unterschiedlichen Meinungen, klaren Haltungen und einem gemeinsamen Diskurs. Polarisierung, eine reduzierte Bereitschaft, sich mit den Lebensrealitäten, Werten und Zielen des Gegenübers auseinanderzusetzen, diese sogar abzuwerten und die eigenen Überzeugungen über das Gemeinwohl zu stellen, gefährdeten unsere demokratische Gesellschaft. Um gemeinsam die Weiterentwicklung der Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen und attraktive Rahmenbedingungen für die Profession auszuhandeln, brauche es einen auf Vertrauen und Offenheit gegründeten bestmöglichen Konsens.

45. Deutscher Psychotherapeutentag in Berlin eröffnet

BPtK-Präsidentin zieht nach Ampel-Aus nüchterne politische Bilanz

(BPtK) Der heute in Berlin eröffnete 45. Deutsche Psychotherapeutentag (DPT) steht ganz unter dem Eindruck der gescheiterten Ampelregierung.

»Das Hinauszögern der Gesetzgebung für psychisch kranke Menschen, die wir in den letzten drei Jahren erleben mussten, geht mit dem Auseinanderbrechen der Ampel-Koalition voll zulasten der Menschen mit psychischen Erkrankungen. Das ist fatal. Das ist desaströs“, sagt Dr. Andrea Benecke, Präsidentin der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), zur Eröffnung der zweitägigen Delegiertenversammlung der Bundespsychotherapeutenkammer. „Wir werden gemeinsam diskutieren müssen, wie sich die verlorenen Jahre bestmöglich kompensieren lassen, damit die Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen auch zukünftig gewährleistet ist. Die Sicherung des psychotherapeutischen Nachwuchses spielt dabei eine zentrale Rolle.“

Auf der Agenda des 45. DPT steht die Debatte zur Weiterentwicklung der ambulanten und stationären Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen, die in den letzten Jahren aufgrund der fehlenden Gesetzgebung stagnierte. Dazu sind Diskursbeiträge zweier prominenter Stakeholder im Gesundheitswesen vorgesehen: Prof. Josef Hecken, Unparteiischer Vorsitzender des Gemeinsamen Bundesausschusses, spricht über die Gestaltung der psychotherapeutischen Versorgung und Herausforderungen für die gemeinsame Selbstverwaltung. Prof. Dr. Tom Bschor, Leiter und Koordinator der Regierungskommission Krankenhausversorgung, referiert über die Weiterentwicklung der Krankenhausversorgung für psychisch Erkrankte.

Weitere Themen, mit denen sich die Delegierten des 45. DPT beschäftigen werden, sind die Berichte aus den Gremien, die Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP), die psychotherapeutische Weiterbildung, der BPtK-Haushaltsplan 2025 und Jahresabschluss 2023, Satzungsfragen sowie gemeinsame Resolutionen.

Das Parlament der Psychotherapeut*innen tritt vom 15. bis 16. November unter der Leitung von Birgit Gorgas (PtK Bayern), Stuart Massey-Skatulla (PtK Hessen) und Dr. Jürgen Tripp (PtK Nordrhein-Westfalen) zusammen.