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Bundesweite Studie zur Situation der Psychotherapie im Rahmen der Kostenerstattung nach §13.3 SGB V

VERLÄNGERT bis 31.03.2018 — Bitte um Beteiligung

(LPK BW) Eine bundesweite Befragung wendet sich an alle approbierten PsychotherapeutInnen, die in der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung von Erwachsenen und/oder Kindern und Jugendlichen arbeiten und ihre Psychotherapien (auch) im Rahmen der Kostenerstattung nach §13.3 SGB V durchführen.

Nachdem sich zwischen 2005 und 2015 die Ausgaben für Kostenerstattung gemäß § 13 Abs. 3 SGB V fast verzehnfacht hatten, wurde mit Einführung der neuen Psychotherapierichtlinie diese Form der Finanzierung von Psychotherapie deutlich eingeschränkt. Da es aber nach wie vor lange Wartezeiten bei VertragspsychotherapeutInnen gibt, ist die Kostenerstattung für viele PatientInnen ein wichtiger Zugang zu einer ambulanten Psychotherapie.

In der von den Psychotherapeutenkammern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland und Schleswig-Holstein konzipierten bundesweiten Befragung sollen Aspekte der derzeitigen psychotherapeutischen Versorgung im Rahmen der Kostenerstattung nach §13.3 SGB V erfasst werden. Ziel ist es, den aktuellen Stand zu dokumentieren bzw. mit der Situation vor der Einführung der neuen Psychotherapierichtlinie zu vergleichen, um daraus ggf. gesundheitspolitische Forderungen ableiten zu können. Hierzu wurde auf der Basis einer bereits 2014 durchgeführten ähnlichen Befragung ein Fragebogen entwickelt, den Sie ganz einfach online ausfüllen können. Für die Aussagekraft der Erhebung und damit für die politische Argumentation ist eine möglichst hohe Beteiligung hilfreich und notwendig. Bitte unterstützen Sie dieses Vorhaben, das Ausfüllen des Fragebogens erfordert etwa 20-30 Minuten Ihrer Zeit.

Die Teilnahme an der Befragung ist freiwillig und kann jederzeit ohne Speicherung der Daten beendet werden. Sie ist bis zum 31. März 2018 möglich.

Jetzt Befragung starten

Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie sich an dieser wichtigen Erhebung beteiligen und bedanken uns im Voraus für Ihre Unterstützung!

PS: in einigen Fällen kommt es nach dem Absenden der Daten am Schluss zu einer Fehlermeldung. Diese können Sie ignorieren, die Daten werden nach dem Absenden alle gespeichert!!

Zwei Drittel der Menschen mit depressiven Beschwerden bleiben ohne erforderliche Hilfe

RKI-Studie zur Inanspruchnahme psychotherapeutischer und psychiatrischer Leistungen

(BPtK) Psychotherapeuten oder Psychiater werden von Patienten insbesondere dann um Rat gefragt, wenn sie akute psychische Beschwerden haben. Das ist ein Ergebnis der aktuellen Studie des Robert Koch-Instituts (RKI) zur Inanspruchnahme von Psychotherapeuten und Psychiatern in Deutschland (GEDA 2014/2015-EHIS). In Regionen mit vielen Psychotherapeuten je Einwohner suchen Menschen mit akuten depressiven Beschwerden um 15 Prozent häufiger einen Psychotherapeuten als in Regionen mit wenigen Psychotherapeuten je Einwohner. Litten sie jedoch nicht unter depressiven Beschwerden, blieb der Prozentsatz der Patienten, die zu einem Psychotherapeuten gingen, gleich niedrig (rund 5 bis 10 Prozent), unabhängig davon, ob es in der Region viele oder wenige Psychotherapeuten gab. Die RKI-Studie zeigt außerdem, dass immer noch zwei Drittel der Menschen mit depressiven Beschwerden keinen Psychotherapeuten oder Psychiater aufsuchen, obwohl zumindest eine professionelle Beratung notwendig wäre.

„Viel zu viele Menschen mit psychischen Beschwerden bekommen immer noch nicht die Beratung und Behandlung, die sie benötigen. Dies liegt daran, dass es vielerorts zu wenig Psychotherapeuten gibt“, stellt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), fest. „Die RKI-Studie belegt außerdem, dass psychotherapeutischer Rat vor allem dann von Menschen eingeholt wird, wenn akute psychische Beschwerden vorliegen.“ Die RKI-Studie widerspricht damit der These der Krankenkassen, wonach mehr Menschen einen Psychotherapeuten aufsuchen, wenn es mehr Psychotherapeuten gibt, auch wenn sie keine Hilfe benötigen (angebotsinduzierte Nachfrage).

Die Studie „Gesundheit in Deutschland aktuell“ (GEDA) des Robert Koch-Instituts ist eine bundesweite Befragung der erwachsenen Bevölkerung, die regelmäßig im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums durchgeführt wird. In der GEDA-Studie 2014/2015 wurden die Menschen unter anderem dazu befragt, ob sie im vergangenen Jahr psychotherapeutische oder psychiatrische Hilfe in Anspruch genommen haben. Im Fokus stand die Frage, welche sozialen, demografischen, ökonomischen und regionalen Faktoren die Inanspruchnahme beeinflussen. Die Ergebnisse wurden im Dezember 2017 veröffentlicht.

Onlinebefragung zur neuen Psychotherapie-Richtlinie

Frist verlängert: Teilnahme noch bis zum 10. Dezember möglich

(BPtK) Die Frist für die Onlinebefragung zur neuen Psychotherapie-Richtlinie ist bis zum 10. Dezember verlängert worden. Bundespsychotherapeutenkammer und Landespsychotherapeutenkammern bitten um rege Teilnahme.

Zum 1. April 2017 sind die Regelungen der neuen Psychotherapie-Richtlinie wirksam geworden. Die Einführung der Sprechstunde und Akutbehandlung, die Vorgaben zur telefonischen Erreichbarkeit, die Änderungen im Antrags- und Gutachterverfahren und weitere Detailregelungen haben die vertragspsychotherapeutische Versorgung und Praxisabläufe wesentlich verändert. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat mit der Richtlinienänderung auch eine Evaluation der Reform der Psychotherapie-Richtlinie vorgesehen, allerdings erst in fünf Jahren.

Aus Sicht der Psychotherapeutenkammern ist es jedoch erforderlich, schon frühzeitig repräsentative Daten darüber zu erhalten, wie die neuen Regelungen der Psychotherapie-Richtlinie den Praxisalltag und die Versorgung der Patienten verändert haben. Die Kammern möchten frühzeitig wissen, ob und wie die Umsetzung gelingt und welche Versorgungsdefizite weiter bestehen. Auf Basis der Daten der niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen könnte rechtzeitig nachgesteuert und zu Beginn dieser Legislaturperiode die gesundheitspolitische Diskussion gestaltet werden.

Aus diesen Gründen führen die Bundespsychotherapeutenkammer, die Landespsychotherapeutenkammern und das Institut für Medizinische Psychologie des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf eine Onlinebefragung zur Psychotherapie-Richtlinie durch. Die Kammern benötigen die Erfahrungen und die Rückmeldungen der niedergelassenen Psychotherapeuten, um belegen zu können, wie sich die Neuerungen in der Praxis auswirken.

Die Onlinebefragung richtet sich an alle Psychologischen Psychotherapeutinnen und -therapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -therapeuten, die an der vertragspsychotherapeutischen Versorgung teilnehmen. Die Befragung nimmt circa 15 Minuten in Anspruch. Angaben zur Person und Angaben zu den Auswirkungen der Reform der Psychotherapie-Richtlinie werden getrennt voneinander gespeichert. Hierdurch wird die Anonymität der Teilnehmer gewährleistet. Die Teilnahme an der Befragung ist freiwillig und kann jederzeit ohne Speicherung der Daten beendet werden.

Zur Onlinebefragung gelangen Sie über den folgenden Link: http://uhh.de/ijv6a

Onlinebefragung zur neuen Psychotherapie-Richtlinie

Wie verändern die neuen Regelungen Praxisalltag und Patientenversorgung?

(BPtK) Zum 1. April 2017 sind die Regelungen der neuen Psychotherapie-Richtlinie wirksam geworden. Die Einführung der Sprechstunde und Akutbehandlung, die Vorgaben zur telefonischen Erreichbarkeit, die Änderungen im Antrags- und Gutachterverfahren und weitere Detailregelungen haben die vertragspsychotherapeutische Versorgung und Praxisabläufe wesentlich verändert. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat mit der Richtlinienänderung auch eine Evaluation der Reform der Psychotherapie-Richtlinie vorgesehen, allerdings erst in fünf Jahren.

Aus Sicht der Psychotherapeutenkammern ist es jedoch erforderlich, schon frühzeitig repräsentative Daten darüber zu erhalten, wie die neuen Regelungen der Psychotherapie-Richtlinie den Praxisalltag und die Versorgung der Patienten verändert haben. Die Kammern möchten frühzeitig wissen, ob und wie die Umsetzung gelingt und welche Versorgungsdefizite weiter bestehen. Auf Basis der Daten der niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen könnte rechtzeitig nachgesteuert und zu Beginn dieser Legislaturperiode die gesundheitspolitische Diskussion gestaltet werden.

Aus diesen Gründen führen die Bundespsychotherapeutenkammer, die Landespsychotherapeutenkammern und das Institut für Medizinische Psychologie des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf eine Onlinebefragung zur Psychotherapie-Richtlinie durch. Die Kammern benötigen die Erfahrungen und die Rückmeldungen der niedergelassenen Psychotherapeuten, um belegen zu können, wie sich die Neuerungen in der Praxis auswirken.

Die Onlinebefragung richtet sich an alle Psychologischen Psychotherapeutinnen und -therapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -therapeuten, die an der vertragspsychotherapeutischen Versorgung teilnehmen. Die Befragung nimmt circa 15 Minuten in Anspruch. Angaben zur Person und Angaben zu den Auswirkungen der Reform der Psychotherapie-Richtlinie werden getrennt voneinander gespeichert. Hierdurch wird die Anonymität der Teilnehmer gewährleistet.
Die Teilnahme an der Befragung ist freiwillig und kann jederzeit ohne Speicherung der Daten beendet werden.

Zur Onlinebefragung gelangen Sie über den folgenden Link: uhh.de/ijv6a.
Die Teilnahme ist noch bis zum 3. Dezember 2017 möglich.

Onlinebefragung zu den neuen PT-Richtlinien – Kritische Bestandsaufnahme

Noch bis zum 3. Dezember – Bitte an alle KV-zugelassenen Mitglieder um MITWIRKUNG

(LPK BW) Zum 1. April 2017 sind die Regelungen der neuen Psychotherapie-Richtlinie wirksam geworden. Aus Sicht der Psychotherapeutenkammern ist es erforderlich, frühzeitig belastbare Informationen zur Umsetzung zu erhalten und ggf. resultierende Versorgungsdefizite zu identifizieren.

Hierzu führen die BPtK und die Landespsychotherapeutenkammern gemeinsam mit dem Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf eine Onlinebefragung durch, um deren Mitwirkung wir Sie als Vertragspsychotherapeutin oder Vertragspsychotherapeut herzlich bitten.

Jetzt Befragung starten

Dem Schreiben von Kammerpräsident Dr. Dietrich Munz unten können Sie weitere Informationen zur Befragung entnehmen.

Studie des UKE Hamburg zum Thema „Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs (UKASK)“

– Bitte um Ihre Unterstützung –

(LPK BW) Erfahrungen von sexueller Gewalt und Ausbeutung in Verbindung mit organisierter und/oder ritueller Gewalt, sind bisher gesellschaftlich, psychotherapeutisch und wissenschaftlich wenig anerkannt; sie gelten meist als seltene Randerscheinung oder als unvorstellbar. Obwohl Betroffene seit vielen Jahren Unterstützung im psychosozialen Hilfesystem suchen, hält sich diese Annahme und es gibt kaum spezialisierte Angebote. Zudem fehlen Studien, die es erlauben, systematische Aussagen zu spezifischen Begleiterscheinungen, Folgen und Behandlungsansätzen zu machen. Das UKE-Forschungsteam möchte in Kooperation mit der unabhängigen Kommission zu Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs (UKASK) mit einer mehrteiligen Studie zu einer Veränderung beitragen. Dazu werden derzeit über eine Online Befragung für Betroffene (https://www.limesurvey.uni-hamburg.de/index.php/399896) sowie über eine Online-Befragung für Behandler (https://www.limesurvey.uni-hamburg.de/index.php/924816)  Daten zur aktuellen Versorgungssituation, zu Vorkommen und zu spezifischen Bedarfen nach organisierter  und/oder ritueller Gewalt in Deutschland. Weitere Projektinformationen finden Sie außerdem auf der Homepage der UKASK. Wir bitten unsere Mitglieder, diese wichtige Studie mit ihrer Beteiligung zu unterstützen.
 

Wirksamkeit der Systemischen Therapie in mehreren Störungsbereichen

IQWiG legt Abschlussbericht vor

(BPtK) Die Wirksamkeit der Systemischen Therapie kann für eine Reihe von Störungsbereichen gezeigt werden. Das ist das Ergebnis eines Abschlussberichts, den das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) am 24. Juli 2017 veröffentlicht hat. Der Bericht bewertet den Nutzen der Systemischen Therapie bei Erwachsenen. Danach liegen „Hinweise“ und „Anhaltspunkte“ auf den Nutzen insbesondere bei den besonders versorgungsrelevanten Indikationen vor, die für eine Anerkennung der Systemischen Therapie als neues Psychotherapieverfahren erforderlich sind. Der Bericht unterscheidet bei der Bewertung von Studienergebnissen die Kategorien „kein Anhaltspunkt“, „Anhaltspunkt“, „Hinweis“ und „Beleg“.

Das IQWiG fand Hinweise auf den Nutzen bei Angst- und Zwangsstörungen und Anhaltspunkte für den Nutzen bei affektiven Störungen. Dieser Nachweis ist erforderlich, damit ein Psychotherapieverfahren in der vertragsärztlichen Versorgung angewendet werden kann. Darüber hinaus fand das IQWiG auch Hinweise für einen Nutzen bei Schizophrenie und Anhaltspunkte für den Nutzen bei Substanzkonsumstörungen, Essstörungen und körperlichen Erkrankungen und gemischten Störungen.

Vergleicht man den IQWiG-Abschlussbericht mit dem Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats Psychotherapie aus dem Jahr 2006, so ergibt sich insgesamt ein vergleichbares Bild. Das IQWiG fand aufgrund der verbesserten Studienlage zusätzlich einen Hinweis auf den Nutzen bei Angststörungen. Kritisch wird im Bericht angemerkt, dass die geprüften Studien keine verwertbaren Daten zu unerwünschten Ereignissen enthalten.

In den berücksichtigten Studien würden zwar mögliche Verschlechterungen oder das Fortdauern von Symptomen abgebildet. Auch könnten potenziell negative Auswirkungen der Therapie auf den Arbeits-, Familien- oder sozialen Kontext eines Patienten abgeschätzt werden. Dagegen fehlten in den Studien Angaben zu unerwarteten Ereignissen. Dennoch zieht das IQWiG insgesamt den Schluss, dass wegen der fehlenden Informationen zu unerwarteten Ereignissen keine Gesamtabwägung zu Nutzen und Schaden möglich sei.

Die Nutzenbewertung der Systemischen Therapie erfolgte im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Nach Abgabe des Abschlussberichts des IQWiG kommt nun dem G-BA die Aufgabe zu, auf Basis dieser Nutzenbewertung unter zusätzlicher Berücksichtigung der medizinischen Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit über die sozialrechtliche Zulassung der Systemischen Therapie zu entscheiden.

BPtK veröffentlicht Studien für eine ambulante und stationäre Weiterbildung

Gutachten von EsFoMed und DKI verfügbar

(BPtK) Die Qualifizierung von Psychotherapeuten muss reformiert werden. Ausbildungsteilnehmer erleben über Jahre prekäre finanzielle und arbeitsrechtliche Bedingungen. Der hohe Eigenfinanzierungsanteil führt zudem zu einer sozialen Selektion. Außerdem sind die Zugangsvoraussetzungen zur Psychotherapeutenausbildung aufgrund der Bachelor-Master-Reform nicht mehr ausreichend geregelt. Daher ist eine Reform des Psychotherapeutengesetzes dringend notwendig. Die Reformpläne der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) sehen vor, dass Psychotherapeuten künftig ähnlich wie Ärzte die Approbation bereits nach dem Studium erhalten und nach einer Weiterbildung die Fachkunde in Gebieten und Schwerpunkten erwerben.

Um Vorschläge zur Organisation und Finanzierung der Weiterbildung machen zu können, hat die BPtK zwei Studien in Auftrag gegeben. Das Essener Forschungsinstitut für Medizinmanagement (EsFoMed) hat untersucht, wie die ambulante Weiterbildung unter Nutzung der Strukturen der heutigen Ausbildungsinstitute organisiert werden kann. Die personellen und finanziellen Anforderungen einer stationären Weiterbildung hat das Deutsche Krankenhausinstitut (DKI) für die BPtK analysiert. Die Ergebnisse der Studien sind seit heute öffentlich und können von der Homepage der BPtK heruntergeladen werden.

Aktuelle laufende Studien zur psychotherapeutischen Versorgung

Bitte um Mitwirkung

(LPK BW) Die LPK BW unterstützt zwei externe Studien, die dazu beitragen können, wichtige Erkenntnisse für die psychotherapeutische Praxis zu gewinnen.

Aktuell führt das Asklepios Fachklinikum Göttingen eine Onlineumfrage durch, um den Einsatz von Dolmetschern im therapeutischen Bereich zu evaluieren. Gerade in Zeiten der Flüchtlingskrise ist das ein sehr wichtiges Thema für Psychotherapeuten, die mit traumatisierten Flüchtlingen arbeiten.

Eine weitere Studie der FU Berlin richtet sich an Verhaltenstherapeuten. Hier soll analysiert werden, welche Therapiestrategien in der klinischen Praxis zur Anwendung kommen und wie deren Wirksamkeit eingeschätzt wird. Beide Umfragen können online ausgefüllt werden und sind in unserem Fachportal für Versorgungsforschung verlinkt.

Studie zur internetgestützten Psychotherapie („blended therapy“)

(LPK BW) Gemeinsam mit der Universität Ulm, Lehrstuhl für Klinische Psychologie wird die LPK eine Studie über Internet- und mobilbasierte Interventionen (IMI) unterstützen. Ziel ist dabei u.a., die Auffassung von niedergelassenen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten dazu zu erheben. In einem Treffen mit Prof. Harald Baumeister (Lehrstuhlinhaber) und zwei seiner Mitarbeiterinnen wurde mit Kammerpräsident Dr. Munz Möglichkeiten einer Forschungskooperation diskutiert, die im Nachgang vom Vorstand beschlossen wurde. Ein Kooperationsvertrag regelt das gemeinsame Vorgehen. Kammerseitig wurde Dr. Rüdiger Nübling mit der Federführung der Kooperation betraut. Gemeinsam mit der Ulmer Arbeitsgruppe wurde ein Fragebogen entwickelt, der online ausgefüllt werden kann. An der seit Anfang Dezember laufenden Erhebung können sich alle Kammermitglieder beteiligen. Um Ihre Beteiligung bitten wir Sie herzlich! Den Fragebogen finden Sie hier: http://www.unipark.de/uc/blendedtherapy/