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Online-Studie zur aktuellen Situation von PsychotherapeutInnen in Ausbildung PiA

Bitte um MITWIRKUNG: aufgerufen sind alle PiA, die ihre Ausbildung begonnen und noch nicht abgeschlossen haben

(LPK BW) PiA-Studie 2019 – Eine bundesweite Befragung zur Situation und den Rahmenbedingungen von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Ausbildung (PiA)

Die Studie wendet sich an alle Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Ausbildung (PiAs), d.h. alle, die eine psychotherapeutische Ausbildung begonnen und noch nicht abgeschlossen haben. Ziel der Studie ist es, einen aktuellen und transparenten bundesweiten Überblick zur Situation und zu Rahmenbedingungen PiAs in Deutschland zu gewinnen. Das Projekt ist ein Kooperationsvorhaben der Medical School Hamburg (MSH), der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg (LPK BW) und der Gesellschaft für Qualität im Gesundheitswesen (GfQG Karlsruhe). Eine wesentliche Basis der Studie sind zwei Masterarbeiten an der MSH.

–> Hier geht’s zur Studie

Die Befragung nimmt ca. 15-30 Minuten in Anspruch und ist abhängig davon, wie weit Sie in Ihrer Ausbildung schon sind. Die Daten werden anonym erhoben. Sie brauchen keine persönlichen Daten (Name, Geburtsdatum etc.) anzugeben, so dass keine Rückschlüsse auf Ihre Person möglich sind. Die Daten werden ausschließlich zu wissenschaftlichen Zwecken im Rahmen der oben genannten Studie verwendet. Die Teilnahme an der Befragung ist freiwillig und kann jederzeit ohne Speicherung der Daten beendet werden. Die Datenerhebung wurde zwar mit über 3000 Teilnehmern zum 30.06.2019 vorläufig abgeschlossen, die Befragung ist aber weiterhin geöffnet, sodass für PiAs, die noch nicht teilnehmen konnte/wollten, die bis auf Weiteres die  Möglichkeit besteht, ihre Angaben einzubringen.   

An verschiedenen Stellen im Fragebogen werden Sie zu Zahlenangaben (z.B. Anzahl Bewerbungen, Anzahl Überstunden etc.) gebeten. Wir sind uns im Klaren, dass Sie hier oft nur Schätzwerte angeben können. Bitte versuchen Sie, diese Angaben trotzdem so genau wie möglich zu machen. Am Ende der Befragung haben Sie die Möglichkeit, in eigenen Worten Ihre Situation zu beschreiben. Falls Sie davon Gebrauch machen wollen, würde uns besonders interessieren, was sie an der Ausbildung gut finden, was Sie kritisieren würden und welche potentiellen Verbesserungsvorschläge Sie für die Zukunft haben. 

Uns ist bewußt, dass Sie als PiA wenig Zeit haben und die Befragung je nach Ausbildungsstand recht umfangeich. Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie uns dennoch bei dieser auch für die künftigen Entwicklungen im Rahmen der PT-Ausbildung wichtigen Erhebung unterstützen könnten und bedanken uns im Voraus für Ihre Mühe und Hilfe! Sie können den Link auch gerne an Ihre Kolleginnen und Kollegen in den Instituten bzw. Einrichtungen weitergeben.

Vielen und herzlichen Dank!

 

PS/Wichtiger Hinweis: Ihre Angaben können nach der zweiten Seite auch zwischengespeichert werden (Link oben „Später fortfahren“) und wenn Sie dann wieder in die Befragung reingehen, kann man mit dem Link oben „Zwischengespeicherte Umfrage laden“ fortfahren.

 

Bitte um Mitwirkung: Erfahrungen mit arbeitsbezogenen Problemlagen, psychosomatischer Rehabilitation und Erwerbsminderungsrenten in der ambulanten Psychotherapie

Online-Befragung von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten

(LPK BW) Wir bitten alle Kammermitglieder, die in der ambulanten Versorgung arbeiten (v.a. Kassenpraxen, Privatpraxen), diese für die Zusammenarbeit mit der Rentenversicherung wichtige Befragung/Studie mit zu unterstützen. Hier der Info-Text der Studien- bzw. Projektgruppe, die von der DRV Westfalen, der Charite sowie der Medical School Berlin geleitet wird:

„Die Deutsche Rentenversicherung arbeitet intensiv daran, Menschen mit psychischen Erkrankungen durch präventive und rehabilitative Angebote zu unterstützen und ihre Erwerbsfähigkeit zu erhalten. Eine engere Zusammenarbeit mit ambulanten PsychotherapeutInnen ist dabei sinnvoll und wird von der DRV im Sinne der Versicherten ausdrücklich gewünscht. Bislang ist wenig bekannt, wie verbreitet diese Themen in der ambulanten psychotherapeutischen Praxis sind und welche Erfahrungen dort gemacht werden. Eine gute Kooperation mit den ambulant behandelnden PsychotherapeutInnen ist aber von entscheidender Bedeutung für eine erfolgreiche Rückkehr ins Erwerbsleben oder einen guten Übergang in das Leben nach der Erwerbsarbeit.

Scharfe Kritik am Terminservice- und Versorgungsgesetz

33. Deutscher Psychotherapeutentag in Berlin

(BPtK) Der 33. Deutsche Psychotherapeutentag (DPT) am 17. November 2018 in Berlin kritisierte das geplante Gesetz für schnellere Termine und bessere Versorgung (TSVG). Durch das Gesetz dürfe es nicht zu weiteren bürokratischen Hürden beim Zugang zur Psychotherapie kommen. Vielmehr sei es unerlässlich, die unzumutbar langen Wartezeiten auf eine Richtlinienpsychotherapie abzubauen und mit einer Reform der Bedarfsplanung dafür zu sorgen, dass mehr Psychotherapeuten jenseits der Großstädte für die Versorgung psychisch kranker Menschen zur Verfügung stehen. Außerdem stellte der DPT die Weichen für eine psychotherapeutische Fernbehandlung, bei der die Qualitätsstandards der psychotherapeutischen Versorgung sichergestellt werden. Zentral sei dabei die Einschränkung, dass die Eingangsdiagnostik, Indikationsstellung und Aufklärung weiterhin die Anwesenheit der Patienten erfordert.

Chronifizierung psychischer Erkrankungen verhindern – ambulante Psychotherapie stärken

Aktuelle Versorgungsstudie zur Lage der ambulanten Psychotherapien über Kostenerstattung nach § 13 Abs. 3 SGB V in Privatpraxen

(LPK BW)

 

Gemeinsame Pressemitteilung der Landespsychotherapeutenkammern

Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland und Schleswig-Holstein

Berlin / Hamburg / Stuttgart etc

Evaluation der Psychotherapie-Richtlinie: Frist verlängert

Dringend weitere Patientinnen und Patienten für Online-Befragung gesucht

(BPtK) Um die Reform der Psychotherapie-Richtlinie zu evaluieren, werden dringend Patientinnen und Patienten gesucht, die sich zur neuen psychotherapeutischen Sprechstunde und ihren Auswirkungen befragen lassen. Die Frist für die Teilnahme wurde bis Ende Oktober verlängert.

Die Evaluation der Psychotherapie-Richtlinie führt die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) gemeinsam mit den Landespsychotherapeutenkammern und den Universitätskliniken Hamburg-Eppendorf durch. Hierfür werden noch Vertragspsychotherapeuten gesucht, die ihre Patienten aus der Sprechstunde ansprechen und um Teilnahme an der Befragung bitten. Die Unterlagen zur Online-Befragung, einschließlich der Patienteninformation, können Sie unter diesem Link anfordern und bekommen diese dann per Post zugeschickt.

Patienten oder Sorgeberechtigte von Kindern, die seit Juni 2018 ein erstes Gespräch in der psychotherapeutischen Sprechstunde geführt haben, können aber auch direkt an der Befragung teilnehmen, und zwar unter den Links Patientinnen und Patienten sowie Sorgeberechtigte.

LPK-Fachtag „Psychotherapie-Richtlinie und neue Befugnisse – Umsetzungen in der Praxis“

AKTUALISIERT – LPK-Fachtag am 7.7.2018 in Stuttgart – Bericht und Vortragsfolien

(LPK BW) Seit mehr als einem Jahr ist die neue Psychotherapie-Richtlinie in Kraft und seit letztem Jahr können Psychotherapeuten Krankentransport, medizinische Rehabilitation sowie Soziotherapie verordnen und Krankenhauseinweisung veranlassen. Beim mit ca. 80 Teilnehmern gut besuchten Fachtag in Stuttgart referierte Sabine Schäfer, Mitglied im Unterausschuss Psychotherapie des Gemeinsamen Bundesausschusses, über die ersten Erfahrungen mit der Richtlinie und stellte Ergebnisse aus der aktuellen BPtK-Studie sowie der (noch nicht veröffentlichten) DPtV-Studie zu Umsetzung der Richtlinie vor. Demnach haben die nun vorgeschriebenen Zeiten für die telefonische persönliche Erreichbarkeit der Praxen zwar zu einer verbesserten Erreichbarkeit geführt, neue Behandlungskapazitäten wurden dadurch aber nicht realisiert. Die befragten Kolleginnen und Kollegen halten die Regelung zur telefonischen Erreichbarkeit mehrheitlich für wenig sinnvoll, sehen aber durchaus auch Vorteile für die Patienten. Die Einführung der Sprechstunden sowie Akutbehandlung und Rezidivprophylaxe werden jedoch überwiegend als sinnvoll angesehen, auch im Hinblick auf die Patienten.  

Evaluation der Reform der Psychotherapie-Richtlinie

Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten für Studie gesucht

(LPK BW) Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), die Landespsychotherapeutenkammern und das Institut für Medizinische Psychologie des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf (UKE) haben im November 2017 gemeinsam eine Onlinebefragung der Vertragspsychotherapeutinnen und Vertragspsychotherapeuten durchgeführt, um die Auswirkungen der Reform der Psychotherapie-Richtlinie zu untersuchen. Diese Befragung war der erste Teil eines Projekts mit dem Ziel, frühzeitig belastbare Informationen zu Änderungen im Versorgungsgeschehen im Zusammenhang mit der Reform zu erhalten. Die ersten Ergebnisse dieser Studie wurden im April 2018 veröffentlicht. Die BPtK-Studie „Ein Jahr nach der Reform der Psychotherapie-Richtlinie – Wartezeiten 2018“ steht Ihnen auf der Homepage der BPtK zum Download zur Verfügung: http://www.bptk.de/publikationen/bptk-studie.html

In einem zweiten Schritt soll nun auch die Perspektive der Patientinnen und Patienten einbezogen werden, um ein umfassendes Bild der möglichen Umsetzungsprobleme und Versorgungsdefizite zu erhalten. Dazu ist eine zweite Studie geplant, in der Patientinnen und Patienten zu ihren Erfahrungen in der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung befragt werden sollen. Befragt werden Patientinnen und Patienten bzw. bei Kindern deren Sorgeberechtigte, die im Zeitraum von Juni bis August 2018 eine psychotherapeutische Sprechstunde in Anspruch nehmen.

Dafür sind wir auf die Mithilfe unserer niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen angewiesen. Gesucht werden Vertragspsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten, die bereit sind, ihre Patientinnen und Patienten (bzw. bei Kindern deren Sorgeberechtigte), die bei ihnen eine psychotherapeutische Sprechstunde in Anspruch nehmen, zu bitten, an einer Onlinebefragung teilzunehmen. Die Befragung soll unter anderem dazu dienen zu erfragen, welche Zugangswege und welche Barrieren es in der psychotherapeutischen Versorgung gibt, welche Wartezeiten beim Zugang zur psychotherapeutischen Versorgung bestehen, wie stark belastet Patientinnen und Patienten sind, die eine psychotherapeutische Sprechstunde in Anspruch nehmen und welche Erwartungen sie an die Sprechstunde haben. Sechs Monate später soll über eine zweite Befragung untersucht werden, wie Patientinnen und Patienten im Anschluss an die psychotherapeutische Sprechstunde weiter versorgt werden und wie sich ihre Beschwerden in dieser Zeit verändern.

Die für die Teilnahme an der Studie erforderlichen Unterlagen erhalten interessierte Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten vorab. Darin enthalten sind die relevanten Informationen zum Ablauf der Studie einschließlich einer Studieninformation für Patientinnen und Patienten. Die Patientinnen und Patienten bzw. bei Kindern die Sorgeberechtigten erhalten mit der Studieninformation einen Link für die Teilnahme an der Online-Befragung. Das Einverständnis für die Teilnahme an der Studie geben die Patientinnen und Patienten zu Beginn der Online-Befragung. Für die Durchführung der zweiten Befragung nach sechs Monaten werden die Patientinnen und Patienten bzw. die Sorgeberechtigten am Ende der ersten Befragung gebeten, Ihre E-Mail-Adresse anzugeben. Für die zweite Onlinebefragung werden Sie dann im Februar 2019 per E-Mail eingeladen. Die E-Mail-Adresse wird getrennt von den Befragungsdaten gespeichert und nach Durchführung der zweiten Befragung gelöscht.

Die Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten werden bei dieser Studie außerdem gebeten, einige Angaben zu ihrer Praxis zu machen und Basisdaten zu den teilnehmenden und nicht-teilnehmenden Patientinnen und Patienten zu erfassen und diese am Ende der ersten Erhebung in anonymisierten Form per Onlinebefragung einzugeben.  

Die Studie soll untersuchen, welche Effekte der Reform auf die ambulante psychotherapeutische Versorgung aus der Perspektive der Patientinnen und Patienten festzustellen sind und in welchen Bereichen Versorgungsdefizite bestehen. Auf Basis der Studienergebnisse sollen dann Vorschläge an den Gesetzgeber und die gemeinsame Selbstverwaltung entwickelt werden, wie Belastungen von Patientinnen und Patienten und Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten reduziert und die ambulante Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen weiter verbessert werden kann.

Wenn Sie bereit sind, sich an der Studie zu beteiligen, können Sie die Postadresse Ihrer Praxis für die Teilnahme an der Studie unter folgendem Link eingeben: http://uhh.de/rfa50.

Direkt zur Eingabe der Adresse gelangen Sie über folgenden QR-Code:

„Kammer im Gespräch“ in Tübingen

(LPK BW) Am 07. März lud die Kammer in Kliniken tätige Mitglieder und PiAs zu einer halbtägigen Fortbildung in die Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie des Uniklinikums Tübingen ein, Prof. Klingberg, begrüßte die ca. 60 KollegInnen und stellte, Prof. Elisabeth Schramm (Freiburg), Expertin für interpersonelle Psychotherapie und für die Behandlung chronischer Depressionen (CBASP) vor. Sie berichtete über Ergebnisse einer stationären Therapiestudie zur Behandlung mittels eines modularen Konzeptes. Die Studie liefert Hinweise, dass ein modulares Vorgehen bei Patienten mit frühen Traumatisierungen sowie bei komorbiden Ängsten besonders wirksam scheint.

Breites Medienecho auf neue Zahlen zu Wartezeiten auf Psychotherapie

Tagesschau, SZ, NDR und weitere berichten über mangelhafte Versorgung

(LPK BW) Gemäß einer neuen Umfrage der Bundespsychotherapeutenkammer müssen in Deutschland Menschen, die psychisch erkrankt sind, durchschnittlich 20 Wochen auf den Beginn ihrer ambulanten Behandlung bei einem Kassentherapeuten warten. Die Umfrageergebnisse erzielten ein breites Medienecho: Die Tagesschau berichtete in einem ausführlichen Beitrag über die lange Wartezeiten auf einen Termin in einer Psychotherapeutischen Praxis, ebenso NDR, Süddeutsche Zeitung, Spiegel Online, Tagesspiegel, Deutschlandfunk, Ärzteblatt und Handelsblatt.

Die Wartezeit von der ersten Anfrage bis zum Beginn der eigentlichen Behandlung ist seit der letzten Erhebung 2011 nur leicht zurückgegangen, von 23,4 Wochen auf jetzt 19,9 Wochen. „20 Wochen Wartezeit sind unzumutbar. Das bedeutet eine zusätzliche Belastung für die Patienten“, sagte BPtK-Präsident Dietrich Munz im Gespräch mit NDR Info und Panorama 3. Als Ursache für die lange Wartezeit sieht die Kammer eine veraltete Bedarfsplanung, die zuletzt 1999 aktualisiert wurde.

Weitere Informationen über die BPtK-Studie „Wartezeiten 2018“ finden Sie hier.

  • Zu dem Beitrag „20 Wochen bis zum Termin“ von Linda Luft und Elisabeth Weydt (NDR), der am 10. April 2018 auf tagesschau.de veröffentlicht wurde, gelangen Sie hier.
  • Den Filmbeitrag „Psychotherapie: Langes Warten auf Hilfe“, der am 10. April 2018 um 21.15 Uhr bei „Panorama 3“ vom NDR ausgestrahlt wurde, finden Sie hier.
  • Einen am 10. April 2018 ausgestrahlten Hörfunkbeitrag von NDR Info Aktuell, in dem SPD-Gesundheitsexpertin Sabine Dittmar zum Thema „Zu langes Warten auf Therapieplatz“ interviewt wurde, finden Sie hier.
  • Den Hörfunkbeitrag „In der Warteschleife: Deutschland braucht mehr Psychotherapie“ von Christian Erll, der am 10. April 2018 vom Deutschlandfunk gesendet wurde, finden Sie (unten auf der Seite!) hier.
  • Auf aerzteblatt.de wurde am 10. April 2018 ebenfalls ein Artikel zu diesem Thema mit dem Titel „Gesetzlich Krankenversicherte warten im Schnitt 20 Wochen auf Psychotherapie“ veröffentlicht. Sie finden ihn hier.
  • Ein weiterer Artikel auf aerzteblatt.de mit dem Titel „Psychotherapeuten für grundlegende Reform der Bedarfsplanung“ widmete sich am 11. April 2018 diesem Thema. Zu dem Text gelangen Sie hier.
  • Die Süddeutsche Zeitung veröffentlichte unter dem Titel „Fünf Monate warten auf Behandlung bei Psychotherapeuten“ am 11. April 2018 einen Artikel aus dem dpa-Newskanal. Sie finden ihn hier.
  • Spiegel Online veröffentlichte am 11. April 2018 den Text „Das Warten hat kein Ende“ von Jana Hauschild. Sie finden ihn hier.
  • Der Tagesspiegel veröffentlichte am 11. April 2018 den Artikel „Psychisch Kranke müssen monatelang auf Behandlung warten“. Sie finden ihn hier.
  • Das Handelsblatt veröffentlichte am 11. April 2018 den Artikel „Patienten warten immer noch viel zu lange auf ihre Psychotherapie“ von Peter Thelen. Sie finden ihn hier.
  • Deutschlandfunk meldete am 12. April 2018, Bundesgesundheitsminister Jens Spahn wolle sich für eine bessere psychotherapeutische Versorgung einsetzen. Sie finden die Nachricht hier.

Weitere Artikel:

https://www.medical-tribune.de/meinung-und-dialog/artikel/psycho-krisen-lassen-die-buerokraten-kalt/ https://www.focus.de/regional/mainz/gesundheit-fast-fuenf-monate-wartezeit-auf-psychotherapie_id_8787129.html https://www.freiepresse.de/RATGEBER/GESUNDHEIT/20-Wochen-Wartezeit-auf-Psychotherapie-artikel10182128.php https://www.healthpolicy-online.de/news/vdek-Psychotherapie-Terminservicestellen
https://www.medical-tribune.de/meinung-und-dialog/artikel/20-wochen-wartezeit-kammer-fordert-7000-zusaetzliche-psychotherapeuten-landsitze/
https://opk-magazin.de/berufs-und-gesundheitspolitik/opk-praesidentin-andrea-mrazek-im-gespraech-zu-den-ersten-studienergebnissen-zur-evaluation-der-reform/
https://weisser-ring.de/media-news/meldungen/18-04-2018-0
http://www.bptk.de/publikationen/bptk-newsletter.html

Rund 20 Wochen Wartezeit auf psychotherapeutische Behandlung

BPtK-Studie „Wartezeiten 2018“

(BPtK) Psychisch kranke Menschen warten immer noch viel zu lange auf eine psychotherapeutische Behandlung: Von der ersten Anfrage beim Psychotherapeuten bis zum Beginn der Behandlung vergehen rund 20 Wochen. Das ist das Ergebnis der BPtK-Studie „Wartezeiten 2018“, die die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) ein Jahr nach der Reform der Psychotherapie-Richtlinie heute veröffentlicht. „Seit Jahren warten psychisch kranke Menschen monatelang auf eine psychotherapeutische Behandlung. Der Gesetzgeber hatte eine grundlegende Reform der Bedarfsplanung bereits zum 1. Januar 2017 verlangt. Doch bis heute hat der beauftragte Gemeinsame Bundesausschuss nicht einmal ein Konzept vorgelegt“, erklärt BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz. „Die Gesundheitspolitik darf vor den überlangen Wartezeiten psychisch kranker Menschen nicht mehr die Augen verschließen. Damit sich Wartezeiten deutlich verkürzen, müssen mehr Psychotherapeuten zugelassen werden. Die BPtK fordert mindestens 7.000 psychotherapeutische Praxissitze zusätzlich insbesondere außerhalb der Großstädte.“

Der Bedarf an psychotherapeutischen Behandlungen ist in den vergangenen 15 Jahren deutlich gestiegen. Nach einer Studie des Robert Koch-Instituts erhält etwa jeder fünfte psychisch Kranke (18,9 %) in dem Jahr, in dem er erkrankt, auch professionelle Hilfe. 1998 lag diese Behandlungsquote noch bei etwa 10 Prozent. „Diese Verdopplung der Behandlungsquote ist darauf zurückzuführen, dass die Stigmatisierung psychischer Erkrankungen abgenommen und die Bereitschaft zugenommen hat, sich bei psychischen Erkrankungen professionelle Hilfe zu suchen“, erläutert BPtK-Präsident Munz.

Psychotherapeutische Sprechstunde sehr gut angenommen

Ein Jahr nach der Reform der Psychotherapie-Richtlinie lässt sich jedoch auch feststellen: Durch die neue Sprechstunde werden psychotherapeutische Praxen als zentrale Anlauf- und Koordinierungsstelle für psychisch kranke Menschen bereits sehr gut angenommen. Die Wartezeiten auf ein erstes Gespräch konnten von 12,5 Wochen auf 5,7 Wochen verkürzt werden. Rund 70 Prozent der Psychotherapeuten führen innerhalb von vier Wochen ihr erstes Gespräch mit ihren Patienten. „In ihrer Sprechstunde können Psychotherapeuten jetzt jeden kurzfristig beraten, der sich bei psychischen Beschwerden selbst nicht mehr zu helfen weiß.“ Durch die langen Wartezeiten waren bisher vor allem Patienten benachteiligt, die besonders lange krank waren. In die Sprechstunde kommen deshalb inzwischen mehr Patienten mit chronischen Erkrankungen, arbeitsunfähige und sozial benachteiligte Patienten.

Mit Akutbehandlung ein rasches Hilfsangebot geschaffen

Patienten in psychischen Krisen erhalten eine Akutbehandlung circa drei Wochen, nachdem sie für notwendig erachtet wurde. Zwei Drittel aller Psychotherapeuten (66,3 %) bieten die Akutbehandlung innerhalb von zwei Wochen an. Damit ist es gelungen für die meisten Patienten, die nicht auf eine Richtlinienpsychotherapie warten können, ein rasches Hilfsangebot zu schaffen. Bei einem kleineren Teil dieser besonders dringend behandlungsbedürftigen Patienten sind die Wartezeiten noch zu lang.

Wartezeiten auf dem Land und im Ruhrgebiet besonders lang

Bei der Wartezeit auf eine Richtlinienpsychotherapie zeigen sich deutliche Unterschiede zwischen Stadt und Land. In Großstädten liegt die durchschnittliche Wartezeit bei etwa vier Monaten, außerhalb der Großstädte dagegen bei durchschnittlich fünf bis sechs Monaten. Ein Sonderfall ist das Ruhrgebiet, in dem entgegen der grundsätzlichen Systematik der Bedarfsplanung für eine großstädtische Region besonders wenige Psychotherapeuten vorgesehen sind. Die Wartezeit zwischen Duisburg und Dortmund beträgt darum mehr als sieben Monate.

Diese Unterschiede entstehen dadurch, dass nicht überall gleich viele Psychotherapeuten je Einwohner zugelassen sind. Vielmehr sind außerhalb der Ballungszentren deutlich weniger Psychotherapeuten zugelassen als in den Großstädten. Dabei unterstellt die Bedarfsplanung, dass psychische Erkrankungen auf dem Land deutlich seltener sind als in der Großstadt. Dies widerspricht großen bevölkerungsrepräsentativen Studien des Robert Koch-Instituts, wonach sich die Häufigkeit von psychischen Erkrankungen zwischen städtischen und ländlichen Regionen kaum unterscheidet (Bundes-Gesundheitssurvey, DEGS1-MH-Studie). Auch die Annahme, dass Großstädte ihre Umgebung mitversorgen und deshalb im Umland eine geringere Psychotherapeutendichte notwendig ist, stimmt häufig nicht. Tatsächlich sind die Wartezeiten auf eine Psychotherapie in der Umgebung einer Großstadt erheblich länger als in den Großstädten selbst.

BPtK-Forderungen

Die BPtK fordert deshalb eine grundlegende Reform der Bedarfsplanung, die die Wartezeit auf die Sprechstunde auf höchstens vier Wochen verringert und im Anschluss an die Sprechstunde eine lückenlose Versorgung sicherstellt.

In einem ersten Schritt sollte die Wartezeit auf eine psychotherapeutische Behandlung bundesweit auf die Dauer der Wartezeit in den Großstädten verringert werden. Dafür sind aus Sicht der BPtK rund 7.000 psychotherapeutische Praxissitze zusätzlich erforderlich. In einem weiteren Schritt geht es langfristig darum, die Wartezeiten auch in den Großstädten zu verringern, da die Wartezeit auf den Beginn einer Psychotherapie mit vier Monaten ebenfalls zu lang ist. Patienten, die dringend eine Psychotherapie benötigen, sollten nahtlos die erforderliche psychotherapeutische Behandlung erhalten. Zu einer Reform der Bedarfsplanung gehören aus Sicht der BPtK:

  • Bundeseinheitliches Verhältnis von Psychotherapeuten je Einwohner als Grundlage: Unabhängig davon, ob es sich um eine städtische oder ländliche Region handelt, soll dieselbe Zahl von Psychotherapeuten je Einwohner zugelassen werden. Legt man zur Berechnung dieser Zahl die aktuell zugelassenen Psychotherapeuten zugrunde, entspräche dies einem Verhältnis von rund 3.300 Einwohnern je Psychotherapeut.
  • Regionale Besonderheiten berücksichtigen: Ausgehend von dem bundeseinheitlichen Verhältnis soll die Anzahl der Psychotherapeuten regional angepasst werden. Hierbei sind regionale Unterschiede in der Sozialstruktur der Bevölkerung zu beachten. Aber auch die Mitversorgung durch Großstädte ist zu überprüfen. Es bestehen erhebliche Zweifel an der These, dass Großstädte ihre Umgebung in dem Maße mitversorgen, wie es die bisherige Bedarfsplanung unterstellt.
  • Zuwachs an Praxen finanzieren: Der steigende ambulante Bedarf, insbesondere für zusätzliche Praxissitze, muss systematisch beim Zuwachs der Gesamtvergütung berücksichtigt werden. Die Krankenkassen verweigern sich bisher jedoch einer dringend notwendigen Weiterentwicklung auch der ambulanten ärztlichen Versorgung. Ein steigender Bedarf an sprechender Medizin fällt einer kurzfristigen Kostendämpfung der Krankenkassen zum Opfer. Dabei sind die Ausgaben der Krankenkassen für Krankengeld (ca. 2,9 Milliarden Euro) bereits höher als ihre Ausgaben für ambulante Psychotherapie (ca. 2 Milliarden Euro).
  • Terminservicestellen sollen in Privatpraxen vermitteln: Das größte Defizit der ambulanten Versorgung, der Mangel an psychotherapeutischen Behandlungsplätzen, bleibt auch nach der Reform der Psychotherapie-Richtlinie bestehen. Um kurzfristig Abhilfe zu schaffen, muss der Auftrag der Terminservicestellen erweitert werden. Der Terminservice der Kassenärztlichen Vereinigungen sollte verpflichtet werden, auch an psychotherapeutische Privatpraxen zu vermitteln. Voraussetzung dafür wäre, dass eine Richtlinienpsychotherapie dringend notwendig ist und innerhalb von vier Wochen kein freier Behandlungsplatz bei einem niedergelassenen Psychotherapeuten oder ambulant in einem Krankenhaus verfügbar ist. Privatpraxen könnten sich dafür bei den Terminservicestellen akkreditieren.