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Studie zur Versorgung psychisch Kranker mit Intelligenzminderung

(LPK BW) Die gemeinsam mit der Katholischen Hochschule Freiburg (Prof. T. Simon) durchgeführte Befragung wurde Ende Juni abgeschlossen, die Daten wurden inzwischen im Rahmen zweier Masterarbeiten eingegeben und ausgewertet. Die Studie wurde kammerseitig federführend von Dr. Roland Straub und Dr. Rüdiger Nübling begleitet, auch die Expertise des Arbeitskreises Psychotherapie für Menschen mit geistiger Behinderung wurde einbezogen. Leider haben sich nur etwa 150 Kammermitglieder an der Studie beteiligt, was eine Quote von unter 10% der elektronisch angeschrieben Mitglieder bedeutet. Wenngleich die Studie damit wenig repräsentativ für die aktuelle Versorgungssituation zu sein scheint, lassen sich voraussichtlich dennoch interessante Ergebnisse daraus ableiten. Die Masterarbeiten werden bis Ende des Jahres fertiggestellt und die Ergebnisse dann auf der LPK-Homepage und/oder im PTJ veröffentlicht.

Verlässlichere Informationen für psychisch kranke Menschen notwendig

BPtK-Studie zu den Qualitätsberichten der Psychiatrie und Psychosomatik

(BPtK) Das Gesetz zur Weiterentwicklung der Versorgung und Vergütung psychiatrischer Leistungen (PsychVVG) muss zu mehr Transparenz führen. Wie viel und welches Personal die Kliniken haben, welche Leistungen sie damit erbringen und ob ihre Behandlungen leitliniengerecht sind, ist aktuell für niemanden erkennbar. Das ist das Ergebnis der Studie „Die Qualität der Versorgung in Psychiatrie und Psychosomatik – Eine Auswertung der Qualitätsberichte der Krankenhäuser“, die die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) heute in Berlin vorlegte.

„Die Qualität der Versorgung in Kliniken muss für psychisch kranke Menschen, aber auch einweisende Ärzte und Psychotherapeuten erkennbar sein“, erklärt BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz. „Dafür sind eigentlich die Qualitätsberichte der Krankenhäuser da. Es ist jedoch erstaunlich, wie wenig diese aufwendigen Dokumentationen der psychiatrischen und psychosomatischen Krankenhäuser an aussagekräftigen Daten liefern. Deshalb müssen die Anforderungen an diese Qualitätsberichte grundlegend überarbeitet werden. Aus ihnen muss zukünftig zu erkennen sein, welche Personalausstattung eine Klinik hat und wie sie ihre Patienten damit behandelt.“

Die BPtK hat für ihre Studie in drei prototypischen Bundesländern (Bayern, Hamburg und Sachsen) die Qualitätsberichte der psychiatrischen Krankenhäuser und Abteilungen an Allgemeinkrankenhäusern ausgewertet und mit den Vorgaben der Psychiatrie-Personalverordnung (Psych-PV) verglichen. Das zentrale Ergebnis der BPtK-Studie ist: Verlässliche Aussagen darüber, wie die Qualität der psychiatrischen Versorgung in den ausgewählten Bundesländern ist, lassen sich aus den Qualitätsberichten nicht ableiten. Erst auf der Basis umfangreicher zusätzlicher Recherchen wird deutlich, dass die Personalvorgaben der Psych-PV in vielen Häusern unterschritten werden.

Geld, das für Personal verhandelt wurde, muss auch für Personal verwendet werden. „Wir brauchen dringend verbindliche Vorgaben für die Personalausstattung in Psychiatrie und Psychosomatik. Zusätzlich sollte überprüft werden, ob diese Vorgaben auch eingehalten werden“, hält BPtK-Präsident Munz fest. „Im PsychVVG wird dies aufgegriffen. Was noch fehlt, sind gesetzliche Grundlagen für eine bessere Beschreibung der Leistungen in den Kliniken.“ Die BPtK hält es deshalb für notwendig, den Operationen- und Prozedurenschlüssel (OPS) systematisch zu überprüfen und neu zu konzipieren.

Auf Basis der Qualitätsberichte lassen sich bisher nur folgende allgemeine Aussagen treffen:

• Deutliches Defizit bei psychotherapeutischen Leistungen:

In fast neun von zehn (86 Prozent) der allgemeinpsychiatrischen und psychosomatischen Kliniken und Abteilungen gibt es ausreichend ärztliches und fachärztliches Personal, um die medizinische Grundversorgung der Patienten sicherzustellen.

Nach der Psych-PV werden psychotherapeutische Leistungen bisher Ärzten und Psychologen zugeordnet. Nur drei von vier Kliniken und Abteilungen für Allgemeinpsychiatrie (75 Prozent) und etwas knapper für Kinder- und Jugendpsychiatrie (73 Prozent) erfüllen danach die Personalanforderungen. In der Psychosomatik ist die Personalausstattung dagegen besser. Dort verfügen 95 Prozent der Kliniken über ausreichend psychotherapeutisches Personal.

„Dass selbst die Standards der Psych-PV nicht erfüllt werden, ist beunruhigend“, stellt BPtK-Präsident Munz fest. „Die Psych-PV ist seit 1990 nicht aktualisiert, auf heutige Leitlinien angepasst und deshalb überholt. Konzepte und Mittel zur Behandlung von psychischen Erkrankungen haben sich in den vergangenen 25 Jahren erheblich weiterentwickelt.“

• Eklatante pflegerische Unterversorgung in den psychiatrischen Einrichtungen

Verglichen mit der Psych-PV, verfügt die Hälfte der Kliniken und Fachabteilungen der Erwachsenenpsychiatrie nicht über eine ausreichende pflegerische Personalausstattung.

„Das kann für Patienten dramatische Folgen haben, insbesondere wenn die Nachtwachen auf den Stationen nicht ausreichend besetzt sind“, erläutert Munz. „Akute Krisensituationen, in denen ein Patient beispielsweise sich selbst oder andere zu gefährden droht, sind dann kaum noch ohne Schaden für Patient oder Personal zu bewältigen.“ Auch die Zahl der Zwangsbehandlungen und -maßnahmen erhöhe sich, wenn nicht ausreichend Pflegepersonal für eine 1:1-Betreuung zur Verfügung steht.

Erwachsene Menschen mit Intelligenzminderung

Befragung zur psychotherapeutischen Versorgungssituation in Baden-Württemberg

(LPK BW) Die Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg beschäftigt sich seit einigen Jahren unter anderem auch mit der Versorgungssituation für psychisch kranke Menschen mit Intelligenzminderung. In Zusammenarbeit mit dem vor 3 Jahren eingerichteten Arbeitskreis und der Katholischen Hochschule Freiburg führen wir nun eine Studie zur aktuellen Versorgung durch, zu der wir Sie herzlich bitten möchten, teilzunehmen. Die Befragung richtet sich an alle psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten der LPK Baden-Württemberg, auch an jene, die bislang keine Patienten mit Intelligenzminderungen in Behandlung hatten.

Den elektronisch ausfüllbaren Fragebogen, den Sie hier herunterladen können, bitten wir Sie, bis Ende Juni an uns zurückzuschicken. Ein Informationsschreiben zur Studie steht hier ebenfalls zur Verfügung.

Bundeseinheitliches Verhältnis von Psychotherapeuten zu Einwohnern

Bertelsmann-Studie zur Psychotherapeutendichte

(BPtK) Die psychotherapeutischen Praxen sind in Deutschland sehr ungleich verteilt. Dies stellt die Bertelsmann Stiftung in Zusammenarbeit mit dem Berliner Forschungsinstitut IGES in einer neuen Studie fest. Der Grund dafür sind insbesondere gesetzliche Vorgaben: Danach soll ein Psychotherapeut in ländlichen Regionen rund 6.000 Einwohner versorgen, in Großstädten aber nur halb so viele. Dieses Ungleichgewicht wird damit begründet, dass in Städten häufiger Patienten aus dem Umland mit versorgt werden.

Die Bertelsmann Stiftung schlägt nun ein bundesweit einheitliches Verhältnis von Psychotherapeut pro Einwohner vor, damit sich die Praxen bedarfsgerechter verteilen. „Die Einführung einer bundeseinheitlichen Verhältniszahl ist zu begrüßen. Hierdurch könnte das Stadt-Land-Gefälle in der Versorgung verringert werden. Menschen auf dem Land sind genauso häufig psychisch krank wie Menschen, die in der Stadt leben und brauchen genauso häufig eine psychotherapeutische Behandlung“, erklärt Prof. Dr. Rainer Richter, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). „Problematisch wäre es jedoch, wenn dafür die bisherige Bedarfsplanung die Grundläge wäre.“

Die bisherigen Vorgaben unterschätzen den Bedarf an psychotherapeutischen Praxen erheblich. Die heutige Mangelversorgung an ambulanter Psychotherapie ist auf Fehler bei der Bedarfsplanung für die Arztgruppe der Psychotherapeuten zurückzuführen, die bei anderen Arztgruppen nicht gemacht worden sind. Die Fehler betreffen vor allem die Stichtagsregelung im Rahmen der Bedarfsplanung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss.

Die BPtK schlägt deshalb für die Berechnung einer bundeseinheitlichen Verhältniszahl für Psychotherapeuten zunächst eine neue Stichtagsregelung vor. Grundlage für die Berechnung des Bedarfs soll danach der Mittelwert der psychotherapeutischen Praxen am 31. Dezember 2004 in Westdeutschland sein. Zu diesem Zeitpunkt waren die meisten Psychotherapeuten, die vor der Einführung des Psychotherapeutengesetzes im Delegations- oder Kostenerstattungsverfahren tätig waren, zugelassen. Durch diese Korrektur entsprächen die heute vorhandenen Praxen in etwa dem gesetzlich festgelegten Bedarf (siehe Abbildung).

„Diese Korrektur kann jedoch nur ein erster Schritt sein“, stellt BPtK-Präsident Richter fest. „Grundsätzlich brauchen wir eine Bedarfsplanung, die nicht die vorhandenen Praxen zählt, sondern auf einem tatsächlichen Versorgungsbedarf basiert.“ Das IGES Institut hat hierfür einen Bedarfsplanungsindex mit Faktoren entwickelt, die den medizinischen Versorgungsbedarf abbilden. „Das ist ein Schritt in die richtige Richtung“, so Richter. „Für die psychotherapeutische Versorgung ist aber eine Anpassung dieses Indexes notwendig.“

Zahl der psychisch bedingten Krankheitstage steigt nicht weiter an

BPtK-Studie zur Arbeitsunfähigkeit 2015

(BPtK) Arbeitnehmer fehlten 2013 nicht häufiger aufgrund psychischer Erkrankungen als im Vorjahr. Damit ist die Zahl der psychisch bedingten Fehltage am Arbeitsplatz, die seit 2000 Jahr für Jahr zugenommen hat, zum ersten Mal nicht weiter gestiegen. Psychische Erkrankungen führten im Jahr 2013 dazu, dass Versicherte bei den ausgewerteten Krankenkassen rund 70 Millionen Tage krankgeschrieben waren. Das ist das Ergebnis der Studie zur Arbeitsunfähigkeit 2015 der Bundespsychotherapeutenkammer, die auf den Daten von fast 85 Prozent aller gesetzlich Krankenversicherten in Deutschland basiert.