Schlagwortarchiv für: Stellungnahme

Integrierte Notfallzentren zur Anlaufstelle bei psychischen Notfällen machen

BPtK fordert, psychische Krisen in Notfallreform zu berücksichtigen

(BPtK) Auch Menschen in akuten psychischen Krisen benötigen eine bessere Notfallversorgung. Doch bisher sieht der Gesetzentwurf zur Reform der Notfallversorgung (BT-Drs. 20/13166) dazu keine Vorschläge vor.

Anlässlich der 1. Lesung im Deutschen Bundestag fordert die BPtK, dass die geplanten Integrierten Notfallzentren (INZ) so ausgestattet werden, dass auch psychische Notfälle fachgerecht eingeschätzt und in die passende Behandlung vermittelt werden können. Dies soll auch durch Kooperationen mit Vertragspsychotherapeut*innen und Vertragsärzt*innen sichergestellt werden können.

Aktuell haben die Betroffene oft keine andere Wahl, als die psychiatrische Notaufnahme aufzusuchen, die zwar über die Notwendigkeit einer stationären Aufnahme entscheidet, aber nicht regelhaft eine Weitervermittlung in andere Versorgungsangebote leisten kann. Psychosoziale Krisendienste gibt es zudem bisher nur in Berlin und Bayern.

Referentenentwurf zur Ausgestaltung einer Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe greift zu kurz

BPtK fordert Berücksichtigung der besonderen Bedarfe bei seelischen Behinderungen

(BPtK) In ihrer Stellungnahme zum Referentenentwurf des Gesetzes zur Ausgestaltung der inklusiven Kinder- und Jugendhilfe (IKJHG) fordert die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), die Bedarfe von Kindern und Jugendlichen mit seelischen Behinderungen stärker zu berücksichtigen.

Mit dem IKJHG werden die Leistungen für Kinder und Jugendliche mit körperlichen, geistigen und seelischen Behinderungen künftig einheitlich unter dem Dach der Jugendhilfe zusammengefasst. Die Bedarfe von Kindern und Jugendlichen mit seelischen Behinderungen unterscheiden sich jedoch von den Bedarfen Heranwachsender mit anderen Behinderungen. Neben den Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, an Bildung und am sozialen Leben benötigen Heranwachsende mit seelischen Beeinträchtigungen in besonderem Maße therapeutische Unterstützung, einschließlich Psychotherapie.

Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen sind mit den Bedarfen von Kindern und Jugendlichen mit seelischer Behinderung in besonderem Maße vertraut. Ihnen obliegen die psychotherapeutische Diagnostik, Behandlung und Begutachtung von Heranwachsenden mit psychischen Erkrankungen. Zu ihren Aufgaben gehört es auch, den medizinischen Rehabilitationsbedarf und die Notwendigkeit von Hilfen zur Eingliederung von Kindern und Jugendlichen mit seelischen Behinderungen festzustellen. Die Einbeziehung psychotherapeutischer Expertise muss im Gesetzentwurf deshalb ihren Niederschlag finden.

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BPtK fordert Mitspracherecht bei Ausgestaltung des Pflegekompetenzgesetzes

BMG plant, heilkundliche Tätigkeiten an die Pflege zu übertragen

(BPtK) In einer Stellungnahme zum Referentenentwurf des Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz (Pflegekompetenzgesetz, PKG) fordert die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) ein Mitspracherecht bei der Ausgestaltung der künftigen Pflegekompetenzen.

Das Bundesgesundheitsministerium plant, mit dem PKG die Rolle der Pflegekräfte in der Versorgung zu stärken und ihre Kompetenzen um die selbstständige Ausübung von heilkundlichen Tätigkeiten zu erweitern. Zunächst soll dies insbesondere für die Versorgung von Menschen mit chronischen somatischen Erkrankungen, wie Diabetes oder Wundversorgung, gelten. Perspektivisch sollen Pflegefachpersonen aber auch Aufgaben in der Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen übernehmen. Daher sollte mit Blick auf die Entwicklung des Kompetenzprofils und die Ausgestaltung der leistungsrechtlichen Befugnisse der Pflege in diesem Versorgungsbereich die Bundespsychotherapeutenkammer einbezogen werden und ein Stellungnahmerecht erhalten.

Zudem soll das Versorgungssystem stärker präventiv ausgerichtet und die verschiedenen Kompetenzen der Heilberufe dabei genutzt werden. Vor diesem Hintergrund hält es die BPtK für erforderlich, dass auch Psychotherapeut*innen Gesundheitsuntersuchungen anbieten und Präventionsempfehlungen ausstellen können.

Wissenschaftliche Qualifizierung und psychotherapeutische Weiterbildung zukünftig besser vereinbaren

BPtK nimmt Stellung zum Gesetzentwurf zur Änderung des Befristungsrechts in der Wissenschaft

(BPtK) Psychotherapeut*innen brauchen angemessene Rahmenbedingungen, um sich sowohl für die Versorgung als auch für die Forschung zu qualifizieren. Die Profession braucht Psychotherapeut*innen, die als Promovierende und Postdoktorand*innen die eigene Fachdisziplin weiterentwickeln und als Lehrende die Erkenntnisse an den akademischen Nachwuchs weitergeben können.

Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) begrüßt deshalb die im Kabinettsentwurf vorgeschlagenen Änderungen des Gesetzes über befristete Arbeitsverträge mit Ärzt*innen in der Weiterbildung (ÄArbVrtG), das auch für Psychotherapeut*innen gilt. Die Vereinbarkeit von psychotherapeutischer Weiterbildung und wissenschaftlicher Qualifizierung, die bisher im Wissenschaftszeitvertragsgesetz nicht ausreichend abgebildet wurde, soll dadurch deutlich verbessert werden.

Infolge der Änderung sollen befristete Arbeitsverträge mit Psychotherapeut*innen auch an Hochschulen und Forschungseinrichtungen nach dem ÄArbVtrG zulässig werden. Die Hochschulen können so ihre – auch in den Heilberufekammergesetzen der Länder ausdrücklich hervorgehobene – Rolle als Einrichtungen der klinischen Weiterbildung wahrnehmen. Die vorgesehene Möglichkeit, die Befristung von Anstellungsverträgen zu verlängern, ermöglicht es dem wissenschaftlichen Nachwuchs, sich gleichzeitig wissenschaftlich zu qualifizieren und einer hauptberuflichen Tätigkeit im Rahmen einer Weiterbildung nachzugehen.

Die BPtK hält es allerdings für notwendig, die Vorschriften hinsichtlich aller von Psychotherapeut*innen und Ärzt*innen zu erwerbenden Qualifikationen zu harmonisieren. Für Psychotherapeut*innen dürfen die neuen Regelungen nicht auf den Erwerb einer Gebietsbezeichnung beschränkt bleiben. Da auch die künftigen Fachpsychotherapeut*innen analog zu Fachärzt*innen weitere Qualifikationen im Rahmen einer Weiterbildung erwerben können, muss dies wie bei den Ärzt*innen zur Klarstellung in den Gesetzestext aufgenommen werden. Dies gilt insbesondere für Weiterbildungen zum Führen einer Zusatzbezeichnung.

Klinikreform muss dringend überarbeitet werden

BPtK fordert leitliniengerechte Versorgung in der Psychiatrie

(BPtK) Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) kritisiert, dass im heute vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurf eines Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) die stationäre Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen unberücksichtigt bleibt. Nun liegt es in den Händen des Bundesrates und des Deutschen Bundestages, den Gesetzentwurf nachzubessern.

Die BPtK wertet dies als vertane Chance, denn seit Jahren ist bekannt, dass die Personalausstattung in Psychiatrie und Psychosomatik (gemäß Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie, PPP-RL) nicht ausreicht, um eine leitliniengerechte Versorgung der Patient*innen zu gewährleisten. „Die Klinikreform muss genutzt werden, um die Behandlungsqualität in der stationären Versorgung auch für Menschen mit psychischen Erkrankungen zu steigern. Mehr Personal sichert eine leitliniengerechte Versorgung, die zu besseren Behandlungsergebnissen führt“, so BPtK-Präsidentin Dr. Andrea Benecke. „Deshalb fordert die BPtK, dass in der PPP-Richtlinie Qualitätsvorgaben für eine leitliniengerechte Behandlung ergänzt werden.”

Das Problem hat noch eine weitere Dimension: Leitliniengerechte Versorgung und gute Behandlungsergebnisse erfordern ausreichend Fachkräfte. „Als Weiterbildungsstätten sorgen die Kliniken für den Fachkräftenachwuchs. Auch um die psychotherapeutische Weiterbildung anbieten zu können, brauchen sie die gesetzlich verbriefte Sicherheit, zusätzliche Personalstellen für die Weiterbildung refinanziert zu bekommen“, fordert Benecke weiter.

Die BPtK hatte bereits in ihrer Stellungnahme zum Referentenentwurf des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes und in der Verbändeanhörung im Bundesgesundheitsministerium auf notwendige Änderungen hingewiesen.

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Mehr Kassensitze auf dem Land und Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung in Praxen und Ambulanzen

BPtK kritisiert Referentenentwurf zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz

(BPtK) Aus Sicht der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) greift der Referentenentwurf deutlich zu kurz, um die psychotherapeutische Versorgung vor Ort zu verbessern und absehbarem Nachwuchsmangel an Fachpsychotherapeut*innen vorzubeugen. Für Patient*innen insbesondere auf dem Land, in Ostdeutschland und im Ruhrgebiet muss der Zugang zur psychotherapeutischen Versorgung gestärkt werden, um gleiche Lebensverhältnisse auch in der psychischen Gesundheitsversorgung zu fördern.

»Der Vorschlag einer separaten Bedarfsplanung für psychisch kranke Kinder und Jugendliche ist zwar ein guter Ansatz, damit sie dort, wo sie leben, zukünftig schneller einen psychotherapeutischen Behandlungsplatz erhalten“, so Dr. Andrea Benecke, Präsidentin der BPtK. „Aber auch für Erwachsene müssen auf dem Land, im Ruhrgebiet und in den historisch schlechter versorgten Städten Ostdeutschlands gezielt zusätzliche Kassensitze geschaffen werden, um lange Wartezeiten abzubauen. Wir fordern, dafür eine Absenkung der Verhältniszahlen in der psychotherapeutischen Bedarfsplanung um mindestens 20 Prozent in das GVSG aufzunehmen.”

Auch bei der ambulanten Komplexbehandlung für schwer psychisch erkrankte Patient*innen ist der Gesetzgeber gefordert. „Bestehende Hürden in der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses, die die Entwicklung dieses wichtigen Versorgungsangebots verhindern, müssen endlich aus dem Weg geräumt werden”, fordert die BPtK-Präsidentin. „Parallel dazu müssen – wie im Koalitionsvertrag vereinbart – die Behandlungskapazitäten für diese Patient*innen bedarfsgerecht ausgebaut werden.“

Langfristig hängt die Sicherstellung der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung davon ab, ob zukünftig ausreichend Fachpsychotherapeut*innen zur Verfügung stehen. „Mit dem GVSG muss die Regelungslücke zur Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung endlich geschlossen werden”, fordert Benecke. „Nur mit einer Finanzierung können die Psychotherapiepraxen und Weiterbildungsambulanzen, die vor Ort die ambulante Versorgung sichern, ausreichende Weiterbildungsstellen für den psychotherapeutischen Nachwuchs einrichten.“

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Psychiatrie und Psychosomatik gehören in die Krankenhausreform

BPtK fordert Ergänzung im Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz

(BPtK) Anlässlich der heute im Bundesgesundheitsministerium stattfindenden Anhörung, zu der auch die Präsidentin der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) Dr. Andrea Benecke geladen ist, hat die BPtK eine Stellungnahme zum Entwurf des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) vorgelegt. Darin kritisiert die BPtK, dass die Verbesserung der Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen in den psychiatrischen und psychosomatischen Krankenhäusern im KHVVG bislang nicht vorgesehen ist, obwohl die Missstände seit Langem bekannt sind.

»Die Ampel-Koalition muss ihr Versprechen, in dieser Legislaturperiode für eine bedarfsgerechte Personalausstattung und eine leitliniengerechte psychotherapeutische Versorgung in der Psychiatrie zu sorgen, endlich einlösen“, fordert Dr. Benecke.

Die Mindestvorgaben der Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie (PPP-RL) sind als Personaluntergrenzen ausgestaltet und reichen für eine leitliniengerechte psychotherapeutische Behandlung bei Weitem nicht aus. Zudem hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) den gesetzlichen Auftrag zur Stärkung der Psychotherapie durch entsprechende Anpassungen der Minutenwerte in der PPP-RL wiederholt nicht umgesetzt. „Die PPP-Richtlinie muss jetzt um Qualitätsvorgaben für eine leitliniengerechte Behandlung ergänzt werden“, fordert die Präsidentin der BPtK. „Nur so kann erreicht werden, dass die Kliniken in absehbarer Zeit das dringend benötigte Personal aufbauen. Um auch eine bedarfsgerechte Umwandlung von vollstationären Behandlungskapazitäten in stationsäquivalente, teilstationäre und ambulante Behandlungsangebote voranzutreiben, sind ergänzende gesetzliche Vorgaben zur Weiterentwicklung der PPP-Richtlinie von zentraler Bedeutung.“

Am 21. März 2024 hatte der G-BA beschlossen, die vollständige Umsetzung der bestehenden, völlig unzureichenden Mindestvorgaben um drei weitere Jahre zu verschieben. Sanktionen sind bis 2026 ausgesetzt. Knapp die Hälfte der Erwachsenenpsychiatrien und der Kinder- und Jugendpsychiatrien erfüllen die reduzierten Mindestvorgaben derzeit nicht.

Um die psychotherapeutische Versorgungsqualität zu verbessern und auch langfristig in den Kliniken sicherstellen zu können, müssen zudem ausreichend stationäre Weiterbildungsstellen für Psychotherapeut*innen finanziert werden. Spätestens wenn 2032 auch die letzten Psychotherapeut*innen nach dem alten Modell ihre Ausbildung abgeschlossen haben müssen, wird ansonsten der psychotherapeutische Nachwuchs in den Kliniken fehlen. Die BPtK fordert deshalb, dass die Kliniken für eine Übergangszeit zusätzliche Weiterbildungsstellen einrichten und finanziert bekommen können.

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Kinder und Jugendliche besser vor sexueller Gewalt schützen

BPtK nimmt Stellung zum Referentenentwurf des Bundesfamilienministeriums

(BPtK) Sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen kann ihre körperliche und psychische Gesundheit ein Leben lang schwerwiegend schädigen. Jegliche Form sexueller Gewalt gegen Minderjährige muss daher unterbunden oder möglichst frühzeitig aufgedeckt und effektiv verfolgt werden. Gelingt dies nicht, sollten die Betroffenen einen Anspruch auf individuelle Aufarbeitung haben. Das ist ihnen eine Gesellschaft schuldig, deren Institutionen bei der Verhinderung sexueller Gewalt versagt haben.

Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) begrüßt daher nachdrücklich, dass das Bundesfamilienministerium (BMFSFJ) das 2010 ins Leben gerufene Amt der bzw. des Unabhängigen Beauftragten auf eine dauerhafte gesetzliche Grundlage stellen will. „Die vorgeschlagenen Maßnahmen sind ein notwendiger erster Schritt, um Kinder – auch im digitalen Raum – besser vor sexueller Gewalt zu schützen und die betroffenen Menschen bei der individuellen Aufarbeitung zu unterstützen“, bewertet BPtK-Präsidentin Dr. Andrea Benecke den Referentenentwurf.

Die BPtK sieht Psychotherapeut*innen dabei in einer besonderen Verantwortung, frühzeitig sowohl Gefährdungen zu erkennen als auch die Betroffenen bei der Bewältigung zu unterstützen. „Psychotherapie ist das zentrale Mittel, um die Leiden der in Kindheit und Jugend von sexueller Gewalt betroffenen Menschen zu heilen oder zu lindern und sie zugleich in die Lage zu versetzen, sich mit dem erlittenen Unrecht auseinanderzusetzen und verbriefte Rechte einzufordern“, so Benecke.

Die BPtK kritisiert allerdings, dass das BMFSFJ in diesem Gesetzentwurf die Psychotherapeut*innen nicht als eigene Berufsgruppe angemessen berücksichtigt hat. „Psychotherapeut*innen können ihre Verantwortung nur wahrnehmen, wenn Patient*innen sich darauf verlassen können, dass das psychotherapeutische Gespräch unter besonderem Schutz steht“, stellt die Präsidentin der BPtK klar. „Das ist die Maxime, unter der Psychotherapeut*innen arbeiten.“ Dem sollten die Änderungen im Gesetz zu Kooperation und Information im Kinderschutz Rechnung tragen, wenn es darum geht, die Schnittstelle zum medizinischen Kinderschutz zu verbessern. Die BPtK fordert, dass der Gesetzgeber durch explizite Nennung von Psychotherapeut*innen deutlich macht, dass den Besonderheiten der Therapeut-Patient-Beziehungen in Psychotherapien Rechnung getragen wird.  

Zu einem besseren Schutz gehört auch, dass die von sexueller Gewalt betroffenen Kinder und Jugendlichen rechtzeitig psychotherapeutische Unterstützung und Behandlung erhalten können. Die BPtK fordert deshalb dazu auf, mit den neu geschaffenen, gesetzlich verankerten Strukturen ein Gesamtkonzept zu erarbeiten, das Prävention, Aufarbeitung und individuelle Hilfen einschließt. Hierzu gehört insbesondere eine bedarfsgerechte psychotherapeutische Versorgung. Die geplante forschungsbasierte Berichtspflicht zur Identifizierung von Lücken und Bedarfen für wirkungsvolle Ansätze zu Prävention, Intervention und Hilfen sowie zu Forschung und Aufarbeitung kann dabei eine Schlüsselrolle spielen.

Kasseneinmischung gefährdet Patientenwohl

BPtK zum Entwurf eines Gesundheitsdatennutzungsgesetzes

(BPtK) Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) kritisiert den Referentenentwurf zum Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG), demzufolge sich Kranken- und Pflegekassen künftig massiv in psychotherapeutische und ärztliche Belange einmischen können. Geplant ist aktuell, dass Krankenkassen mit automatisierten Auswertungen von Gesundheitsdaten ihre Versicherten zu Gesundheitsrisiken beraten können. Aus Sicht der BPtK schadet eine solche Regelung mehr, als sie den Patient*innen nützt.

»Das Patientenwohl bleibt auf der Strecke, wenn Krankenkassen jederzeit auf Basis der Aktenlage in das Behandlungsgeschehen eingreifen können“, stellt Dr. Andrea Benecke, Präsidentin der BPtK, fest. Risiken zu beurteilen und zu entscheiden, welche Art der Behandlung erforderlich ist, ist eine Kernaufgabe von Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen. Sie entscheiden dies im Einzelfall auf der Grundlage einer individuellen Diagnostik und Indikationsstellung unter Einbeziehung der Patient*innen. „Patient*innen werden erheblich verunsichert, wenn ihre Krankenkasse sie aus heiterem Himmel mit vermeintlichen Risiken für ihre Gesundheit konfrontiert“, warnt Dr. Benecke weiter.

Die Bundespsychotherapeutenkammer fordert, vor dem Hintergrund ökonomischer Interessenkonflikte sowie negativer Erfahrungen der Versicherten bei der Beratung durch die Krankenkassen, unter anderem beim Krankengeldbezug auf eine Ermächtigung der Krankenkassen zur Einmischung in die Behandlung beziehungsweise den Zugang zur Behandlung grundsätzlich zu verzichten. Eine strikte Trennung von Versicherung und Versorgung ist unerlässlich.

Enquetekommission „Krisenfeste Gesellschaft“ der Landesregierung

Stellungnahme der LPK BW

(LPK BW) Die Landesregierung Baden-Württemberghatte bereits im Februar dieses Jahres eine Enquetekommission mit dem Titel „Krisenfeste Gesellschaft“ eingesetzt. Ihr Ziel es ist, „Handlungsempfehlungen zu erarbeiten, die … das baden-württembergische Gemeinwesen für die Zukunft resilienter und krisenfester“ aufstellen kann. Hierzu wurde auch die LPK gebeten, zu dem auf den Bereich Gesundheit bezogenen Themenfeld (eines von vier Themenfeldern) Stellung zu beziehen. Die Infos zur Einsetzung der Kommission finden Sie in der Landtagsdrucksache 17/1816 vom 07.02.2022 (https://bit.ly/3WQDhbd), weitere Infos der Landesregierung auf der Homepage des Sozialministeriums sowie unsere Stellungnahme hier zum Download.