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Evaluation der Reform der Psychotherapie-Richtlinie

Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten für Studie gesucht

(LPK BW) Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), die Landespsychotherapeutenkammern und das Institut für Medizinische Psychologie des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf (UKE) haben im November 2017 gemeinsam eine Onlinebefragung der Vertragspsychotherapeutinnen und Vertragspsychotherapeuten durchgeführt, um die Auswirkungen der Reform der Psychotherapie-Richtlinie zu untersuchen. Diese Befragung war der erste Teil eines Projekts mit dem Ziel, frühzeitig belastbare Informationen zu Änderungen im Versorgungsgeschehen im Zusammenhang mit der Reform zu erhalten. Die ersten Ergebnisse dieser Studie wurden im April 2018 veröffentlicht. Die BPtK-Studie „Ein Jahr nach der Reform der Psychotherapie-Richtlinie – Wartezeiten 2018“ steht Ihnen auf der Homepage der BPtK zum Download zur Verfügung: http://www.bptk.de/publikationen/bptk-studie.html

In einem zweiten Schritt soll nun auch die Perspektive der Patientinnen und Patienten einbezogen werden, um ein umfassendes Bild der möglichen Umsetzungsprobleme und Versorgungsdefizite zu erhalten. Dazu ist eine zweite Studie geplant, in der Patientinnen und Patienten zu ihren Erfahrungen in der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung befragt werden sollen. Befragt werden Patientinnen und Patienten bzw. bei Kindern deren Sorgeberechtigte, die im Zeitraum von Juni bis August 2018 eine psychotherapeutische Sprechstunde in Anspruch nehmen.

Dafür sind wir auf die Mithilfe unserer niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen angewiesen. Gesucht werden Vertragspsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten, die bereit sind, ihre Patientinnen und Patienten (bzw. bei Kindern deren Sorgeberechtigte), die bei ihnen eine psychotherapeutische Sprechstunde in Anspruch nehmen, zu bitten, an einer Onlinebefragung teilzunehmen. Die Befragung soll unter anderem dazu dienen zu erfragen, welche Zugangswege und welche Barrieren es in der psychotherapeutischen Versorgung gibt, welche Wartezeiten beim Zugang zur psychotherapeutischen Versorgung bestehen, wie stark belastet Patientinnen und Patienten sind, die eine psychotherapeutische Sprechstunde in Anspruch nehmen und welche Erwartungen sie an die Sprechstunde haben. Sechs Monate später soll über eine zweite Befragung untersucht werden, wie Patientinnen und Patienten im Anschluss an die psychotherapeutische Sprechstunde weiter versorgt werden und wie sich ihre Beschwerden in dieser Zeit verändern.

Die für die Teilnahme an der Studie erforderlichen Unterlagen erhalten interessierte Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten vorab. Darin enthalten sind die relevanten Informationen zum Ablauf der Studie einschließlich einer Studieninformation für Patientinnen und Patienten. Die Patientinnen und Patienten bzw. bei Kindern die Sorgeberechtigten erhalten mit der Studieninformation einen Link für die Teilnahme an der Online-Befragung. Das Einverständnis für die Teilnahme an der Studie geben die Patientinnen und Patienten zu Beginn der Online-Befragung. Für die Durchführung der zweiten Befragung nach sechs Monaten werden die Patientinnen und Patienten bzw. die Sorgeberechtigten am Ende der ersten Befragung gebeten, Ihre E-Mail-Adresse anzugeben. Für die zweite Onlinebefragung werden Sie dann im Februar 2019 per E-Mail eingeladen. Die E-Mail-Adresse wird getrennt von den Befragungsdaten gespeichert und nach Durchführung der zweiten Befragung gelöscht.

Die Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten werden bei dieser Studie außerdem gebeten, einige Angaben zu ihrer Praxis zu machen und Basisdaten zu den teilnehmenden und nicht-teilnehmenden Patientinnen und Patienten zu erfassen und diese am Ende der ersten Erhebung in anonymisierten Form per Onlinebefragung einzugeben.  

Die Studie soll untersuchen, welche Effekte der Reform auf die ambulante psychotherapeutische Versorgung aus der Perspektive der Patientinnen und Patienten festzustellen sind und in welchen Bereichen Versorgungsdefizite bestehen. Auf Basis der Studienergebnisse sollen dann Vorschläge an den Gesetzgeber und die gemeinsame Selbstverwaltung entwickelt werden, wie Belastungen von Patientinnen und Patienten und Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten reduziert und die ambulante Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen weiter verbessert werden kann.

Wenn Sie bereit sind, sich an der Studie zu beteiligen, können Sie die Postadresse Ihrer Praxis für die Teilnahme an der Studie unter folgendem Link eingeben: http://uhh.de/rfa50.

Direkt zur Eingabe der Adresse gelangen Sie über folgenden QR-Code:

LPK-Fachtag „Psychotherapie-Richtlinie und neue Befugnisse – Umsetzungen in der Praxis“

7.7.2018 in Stuttgart – Anmeldung online hier…

(LPK BW) Seit mehr als einem Jahr ist die neue Psychotherapie-Richtlinie in Kraft und seit letztem Jahr können wir Psychotherapeuten Krankentransport, medizinische Rehabilitation sowie Soziotherapie verordnen und Krankenhauseinweisung veranlassen.

In dieser Veranstaltung wollen wir mit den Kammermitgliedern deren Erfahrung mit der Richtlinie und Verordnungsbefugnis austauschen und die Ergebnisse der Befragung der BPtK und Landeskammern zur Umsetzung der Richtlinie diskutieren. Sabine Schäfer, Mitglied im Unterausschuss Psychotherapie des Gemeinsamen Bundesausschusses, wird die ersten Erfahrungen mit der Richtlinie präsentieren, Dr. Tina Wessels und Dr. Dietrich Munz werden die praktische Umsetzung der Befugnisse erläutern.

Wir würden uns sehr freuen, Sie bei dieser Veranstaltung begrüßen zu können, um mit Ihnen auch zu überlegen, welche Anliegen wir für eine künftige Verbesserung der Versorgung an die Politik herantragen müssen.   

Datum: Samstag, 7. Juli 2018
Ort: Maritim Hotel Stuttgart
Teilnahmegebühr: 30,- € (für PiA, VV- und Ausschuss-Mitglieder kostenlos)

Jetzt online für den Fachtag anmelden

„Kammer im Gespräch“ in Tübingen

(LPK BW) Am 07. März lud die Kammer in Kliniken tätige Mitglieder und PiAs zu einer halbtägigen Fortbildung in die Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie des Uniklinikums Tübingen ein, Prof. Klingberg, begrüßte die ca. 60 KollegInnen und stellte, Prof. Elisabeth Schramm (Freiburg), Expertin für interpersonelle Psychotherapie und für die Behandlung chronischer Depressionen (CBASP) vor. Sie berichtete über Ergebnisse einer stationären Therapiestudie zur Behandlung mittels eines modularen Konzeptes. Die Studie liefert Hinweise, dass ein modulares Vorgehen bei Patienten mit frühen Traumatisierungen sowie bei komorbiden Ängsten besonders wirksam scheint.

Vertreterversammlung am 20./21.10.2017

(LPK BW) Am ersten Tag der zweitägigen VV referierte Kammerpräsident Dr. Munz den Stand der Diskussion um die Reform des Psychotherapeutengesetzes. Er stellte das Arbeitspapier des Bundesministeriums für Gesundheit vor und ging auf die noch offenen Fragen ein. Die VV diskutierte das Arbeitspapier kritisch. Insbesondre wurde dabei auf die geänderte Legaldefinition und die Zeiten der praktischen Ausbildungstätigkeiten im Studium eingegangen, die als nicht ausreichend gesehen werden. Die noch ausstehenden gesetzlichen Rahmenbedingungen zur auf das Studium folgenden Weiterbildung wurden von der VV ebenso wie die Fortführung des Gesetzgebungsverfahrens durch die neue Regierung angemahnt.

Onlinebefragung zur neuen Psychotherapie-Richtlinie

Wie verändern die neuen Regelungen Praxisalltag und Patientenversorgung?

(BPtK) Zum 1. April 2017 sind die Regelungen der neuen Psychotherapie-Richtlinie wirksam geworden. Die Einführung der Sprechstunde und Akutbehandlung, die Vorgaben zur telefonischen Erreichbarkeit, die Änderungen im Antrags- und Gutachterverfahren und weitere Detailregelungen haben die vertragspsychotherapeutische Versorgung und Praxisabläufe wesentlich verändert. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat mit der Richtlinienänderung auch eine Evaluation der Reform der Psychotherapie-Richtlinie vorgesehen, allerdings erst in fünf Jahren.

Aus Sicht der Psychotherapeutenkammern ist es jedoch erforderlich, schon frühzeitig repräsentative Daten darüber zu erhalten, wie die neuen Regelungen der Psychotherapie-Richtlinie den Praxisalltag und die Versorgung der Patienten verändert haben. Die Kammern möchten frühzeitig wissen, ob und wie die Umsetzung gelingt und welche Versorgungsdefizite weiter bestehen. Auf Basis der Daten der niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen könnte rechtzeitig nachgesteuert und zu Beginn dieser Legislaturperiode die gesundheitspolitische Diskussion gestaltet werden.

Aus diesen Gründen führen die Bundespsychotherapeutenkammer, die Landespsychotherapeutenkammern und das Institut für Medizinische Psychologie des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf eine Onlinebefragung zur Psychotherapie-Richtlinie durch. Die Kammern benötigen die Erfahrungen und die Rückmeldungen der niedergelassenen Psychotherapeuten, um belegen zu können, wie sich die Neuerungen in der Praxis auswirken.

Die Onlinebefragung richtet sich an alle Psychologischen Psychotherapeutinnen und -therapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -therapeuten, die an der vertragspsychotherapeutischen Versorgung teilnehmen. Die Befragung nimmt circa 15 Minuten in Anspruch. Angaben zur Person und Angaben zu den Auswirkungen der Reform der Psychotherapie-Richtlinie werden getrennt voneinander gespeichert. Hierdurch wird die Anonymität der Teilnehmer gewährleistet.
Die Teilnahme an der Befragung ist freiwillig und kann jederzeit ohne Speicherung der Daten beendet werden.

Zur Onlinebefragung gelangen Sie über den folgenden Link: uhh.de/ijv6a.
Die Teilnahme ist noch bis zum 3. Dezember 2017 möglich.

Onlinebefragung zu den neuen PT-Richtlinien – Kritische Bestandsaufnahme

Noch bis zum 3. Dezember – Bitte an alle KV-zugelassenen Mitglieder um MITWIRKUNG

(LPK BW) Zum 1. April 2017 sind die Regelungen der neuen Psychotherapie-Richtlinie wirksam geworden. Aus Sicht der Psychotherapeutenkammern ist es erforderlich, frühzeitig belastbare Informationen zur Umsetzung zu erhalten und ggf. resultierende Versorgungsdefizite zu identifizieren.

Hierzu führen die BPtK und die Landespsychotherapeutenkammern gemeinsam mit dem Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf eine Onlinebefragung durch, um deren Mitwirkung wir Sie als Vertragspsychotherapeutin oder Vertragspsychotherapeut herzlich bitten.

Jetzt Befragung starten

Dem Schreiben von Kammerpräsident Dr. Dietrich Munz unten können Sie weitere Informationen zur Befragung entnehmen.

Neue Praxis-Info „Krankentransport“

BPtK: Was bei der Verordnung von Krankenfahrten und Krankentransporten zu beachten ist

(BPtK) Psychotherapeuten können künftig schwer psychisch kranke Menschen noch umfassender versorgen. Seit Juni 2017 können sie Patientinnen und Patienten in ein Krankenhaus einweisen und den dafür notwendigen Krankentransport verordnen. Außerdem können sie Soziotherapie und medizinische Rehabilitation verschreiben.

Im März 2017 hat der Gemeinsame Bundesausschuss mit seinen Richtlinienänderungen die Voraussetzungen dafür geschaffen. Damit die neuen Befugnisse leichter umgesetzt werden können, informiert die BPtK in ihrer Reihe „Praxis-Info“ darüber, was bei einer Verordnung dieser Leistungen zu beachten ist.

Die Praxis-Info zu Krankentransporten übersetzt die Richtlinie in praktische Anleitungen für die tägliche Arbeit der Psychotherapeuten. Sie erläutert, bei welchen Patienten eine Krankenfahrt oder ein Krankentransport verordnet werden kann, was vom Psychotherapeuten vor einer Verordnung geprüft und beachtet werden muss und wie konkret das Verordnungsformular auszufüllen ist.

Praxis-Info „Psychotherapie-Richtlinie“ überarbeitet

Sprechstunde, Akutbehandlung und deren Vergütungen

(BPtK) Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) hat die Praxis-Info „Psychotherapie-Richtlinie“ überarbeitet und um die neuen Vergütungsregelungen insbesondere für Sprechstunde und Akutbehandlung ergänzt. Nach langem politischem Ringen und Eingreifen des Bundesgesundheitsministeriums war die Vergütung der neuen psychotherapeutischen Leistungen auf das Niveau der antrags- und genehmigungspflichtigen psychotherapeutischen Leistungen angehoben worden. Die einzelnen Regelungen sind jetzt auch in der Praxis-Info „Psychotherapie-Richtlinie“ im Detail dargestellt.

Neue Befugnisse für Psychotherapeuten

Richtlinien seit Juni in Kraft getreten

(BPtK) Psychotherapeuten können die Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen künftig umfassender koordinieren. Sie können seit Juni Krankenfahrten und Krankentransport sowie Soziotherapie und medizinische Rehabilitation verordnen und Patienten wegen ihrer psychischen Erkrankung zur stationären Behandlung ins Krankenhaus einweisen.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte die erforderlichen Richtlinienänderungen am 16. März dieses Jahres beschlossen. Nachdem das Bundesgesundheitsministerium diese Änderungen nicht beanstandet hat, sind sie seit Anfang Juni in Kraft.

Für die Verordnung von Soziotherapie und medizinischer Rehabilitation muss allerdings noch der Einheitliche Bewertungsmaßstab angepasst werden. Diese Anpassungen hat der Bewertungsausschuss spätestens bis Dezember 2017 zu beschließen. Dies betrifft bei der Soziotherapie die Abrechnungsbestimmungen der Gebührenordnungspositionen (GOP) 30810 „Erstverordnung Soziotherapie“ und 30811 „Folgeverordnung Soziotherapie“. Bei der Verordnung von medizinischer Rehabilitation ist eine Änderung der Präambel des Kapitels 23 erforderlich, damit Psychotherapeuten die GOP 01611 „Verordnung medizinische Rehabilitation“ zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung abrechnen können.

Für die Verordnung von medizinischer Rehabilitation ist seit April 2016 keine gesonderte Abrechnungsgenehmigung mehr erforderlich. Dagegen müssen Psychotherapeuten für die Verordnung von Soziotherapie bei ihrer Kassenärztlichen Vereinigung einen „Antrag auf Abrechnungsgenehmigung zur Verordnung von Soziotherapie“ stellen. Dabei müssen sie unter anderem die kooperierenden Einrichtungen (gemeindepsychiatrischer Verbund oder vergleichbare Versorgungsstrukturen) angeben.

Nach der Bundestagswahl: Reform der Ausbildung und der Bedarfsplanung umsetzen

30. Deutscher Psychotherapeutentag in Hannover

(BPtK) Der 30. Deutsche Psychotherapeutentag (DPT) vom 12. bis 13. Mai in Hannover sprach sich mit überwältigender Mehrheit für eine Reform der Psychotherapeutenausbildung aus. In mehr als zweijähriger Arbeit hatten Experten aus den Reihen der Psychotherapeuten gemeinsam mit dem Vorstand der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) und den Präsidentinnen und Präsidenten der Landespsychotherapeutenkammern ein Konzept erarbeitet, das in großer Detailtiefe die künftigen Inhalte, Strukturen und die Finanzierung der psychotherapeutischen Aus- und Weiterbildung beschreibt. Die Reform der Psychotherapeutenausbildung gehört zu den wichtigsten Forderungen der Profession für die nächste Legislaturperiode. Als weitere zentrale Forderung wurde intensiv die notwendige Reform der Bedarfsplanung für den Bereich der Psychotherapie diskutiert.