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Psychiatrische und psychotherapeutische Komplexversorgung für Kinder und Jugendliche

Bericht über die gemeinsame Online-Veranstaltung mit der KVBW und der LÄK am 10. April 2025

(LPK BW) Am 10. April 2025 von 19:30 bis 21:00 Uhr veranstaltete die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) in Zusammenarbeit mit der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg (LPK BW) und der Landesärztekammer Baden-Württemberg (LÄK BW) eine Online-Informationsveranstaltung zur ambulanten psychiatrischen und psychotherapeutischen Komplexversorgung von Kindern und Jugendlichen.

Die Veranstaltung richtete sich an Psychologische Psychotherapeutinnen, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen, Fachärzt*innen für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Fachpersonen aus der Sozialpädiatrie, Mitarbeitende der Jugendhilfe, Schulsozialarbeit sowie weitere in der psychosozialen Versorgung tätige Berufsgruppen.

Der Abend verlief in einer angenehmen Atmosphäre des fachlichen Austausches unter der Moderation von Dr. med. Dipl.-Psych. Ingrid Rothe-Kirchberger

Nach der Begrüßung durch die Moderatorin begrüßte Dr. Munz, Präsident der LPK BW, die Teilnehmer*innen. In seinem Grußwort umriss er die Relevanz multiprofessioneller Versorgungskonzepte für die psychische Gesundheit junger Menschen und bedankte sich für die produktive Zusammenarbeit mit der KVBW und der LÄK bei der Organisation des Abends.

Im fachlichen Teil der Veranstaltung wurde zunächst die neue Versorgungsform gemäß der KJ-KSVPsych-Richtlinie vorgestellt. Dr. Gundolf Berg, Vorsitzender des BKJPP e.V., beleuchtete in seinem Vortrag die Hintergründe und Zielsetzung der Komplexversorgung. Er betonte, dass dieses Modell gezielt für schwer psychisch erkrankte Kinder und Jugendliche entwickelt wurde, die eine besonders intensive, koordinierte und sektorübergreifende Betreuung benötigen. Deutlich wurde, dass die neue Struktur über die bisherigen Möglichkeiten hinausgeht und verbindliche interprofessionelle Zusammenarbeit fördert.

Darauf aufbauend präsentierte Dorothea Groschwitz, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin und Vorstandsmitglied der LPK BW, einen anschaulichen Einblick in die praktische Umsetzung der Richtlinie. Am Beispiel der 14-jährigen Patientin „Laura“ illustrierte sie, wie der Aufbau eines zentralen Teams, die interdisziplinäre Fallführung, die koordinierte Einbindung von Eltern, Schule und Jugendamt sowie regelmäßige Teambesprechungen gelingen können. Besonders eindrucksvoll war die Schilderung, wie durch strukturierte Maßnahmen einem drohenden Rückfall begegnet und eine Stabilisierung der Patientin erreicht werden könnte. Ihre Präsentation war stark praxisorientiert und bot zahlreiche Impulse für die konkrete Umsetzung in der ambulanten Versorgung.

Anschließend erläuterte Susanne Vollmer von der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg in ihrem Vortrag die formalen Rahmenbedingungen, die Teilnahmevoraussetzungen sowie die Abrechnungsmöglichkeiten im Rahmen der Komplexversorgung. Sie stellte den strukturellen Aufbau des zentralen Teams vor und zeigte nachvollziehbar, wie sämtliche Elemente – von der Eingangssprechstunde über die Erstellung des Gesamtbehandlungsplans bis hin zur Fallkonferenz und zur SGB-übergreifenden Hilfekonferenz – dokumentiert und abgerechnet werden können. Der Vortrag bot eine hilfreiche Orientierung für alle, die sich mit dem Gedanken tragen, dieses Versorgungsmodell in der eigenen Praxis umzusetzen.

Nach den inhaltlichen Beiträgen wurde eine Fragerunde eröffnet. Die Teilnehmer*innen brachten sich sehr engagiert ein, so dass sich eine sehr lebhafte und produktive Diskussion entwickelte. 

Viele der Fragen bezogen sich auf konkrete Umsetzungsmöglichkeiten im Praxisalltag, auf Anforderungen an die Koordination sowie auf Erfahrungen im Umgang mit anderen Institutionen. Die Veranstaltung zeigte eindrucksvoll, wie groß das Interesse an dieser Versorgungsform ist.

Die Rückmeldungen der Teilnehmenden spiegelten einhellig wider, dass die Fortbildung nicht nur informativ, sondern auch anwendungsorientiert und ermutigend war. Viele bedankten sich für die Möglichkeit, wertvolle Hinweise und Impulse für die tägliche Arbeit mitnehmen zu können. 

Weitere Informationen und den Antrag zur Teilnahme an der Psychiatrischen und psychotherapeutischen Komplexversorgung für Kinder und Jugendliche finden Sie auf der Homepage der KVBW.

Nachfolgend finden Sie die von den Referenten präsentierten Folien zum Download.

Psychiatrische und psychotherapeutische Komplexversorgung für Kinder und Jugendliche

Online-Infoveranstaltung Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeut*innen zum neuen Versorgungskonzept

(LPK BW) Am 10. April 2025 von 19:30 Uhr bis 21:00 Uhr veranstaltet die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) in Zusammenarbeit mit der Landespsychotherapeutenkammer und der Ärztekammer eine Online-Informationsveranstaltung zur ambulanten psychiatrischen und psychotherapeutischen Komplexversorgung von Kindern und Jugendlichen.

Für schwer psychisch erkrankte Kinder und Jugendliche steht ein breites Leistungsspektrum ganz unterschiedlicher Hilfesysteme zur Verfügung. Das Potenzial dieser Behandlungs- und Unterstützungsoptionen kann jedoch oftmals nicht vollständig ausgeschöpft werden, da ein aufeinander abgestimmtes Vorgehen fehlt. Diese Lücke hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) über eine Richtlinie mit einem neuen Versorgungskonzept geschlossen (KJ-KSVPsych-RL). Zum 1. April 2025 werden die Leistungen nach dieser Richtlinie für Ärztinnen und Ärzte sowie für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten vergütet.

Im Rahmen der Online-Fortbildung der KVBW am 10.04.2025 erhalten Sie Informationen zu den Inhalten der neuen Richtlinie, den Zugangsmöglichkeiten und der Vergütung. Außerdem werden die Chancen und Herausforderungen in der Umsetzung aus fachärztlicher und psychotherapeutischer Sicht betrachtet.

Die Veranstaltung richtet sich an Fachärztinnen und Fachärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie sowie an weitere Fachärztinnen und Fachärzte, die Erfahrung in der psychiatrischen Behandlung von Kindern und Jugendlichen erworben haben. In gleicher Weise richtet sie sich an Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeutinnen und -Psychotherapeuten sowie an Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, die neben der Behandlung von Erwachsenen auch zur Behandlung von Kindern und Jugendlichen berechtigt sind.

Schwerpunkte:

  • Vorstellung der KJ-KSVPsych-RL

  • Vergütung im Rahmen der Komplexversorgung

  • Teilnahmevoraussetzungen

  • Patientengruppe und Abgrenzung zur Behandlung im Rahmen der Sozialpsychiatrie-Vereinbarung

  • Möglichkeiten und Herausforderungen für die kinder- und jugendpsychotherapeutische Praxis

 

Die Veranstaltung ist kostenfrei und wird mit 2 Fortbildungspunkten akkreditiert. 

Weitere Informationen zum Online-Fortbildung sowie den Link zur Anmeldung finden Sie hier.

GB-A-Richtlinie Komplexversorgung psychisch schwer kranker Menschen (KSV-Psych-Richtlinie) als Chance

Erfolgreiche Online-Fortbildung der LPK Baden-Württemberg gemeinsam mit der Landesärztekammer, der Kassenärztlichen Vereinigung und dem Landesverband Gemeindepsychiatrie

(LPK BW) In den Räumlichkeiten der Landesärztekammer Baden-Württemberg fand am 8. März 2023 eine online-Informationsveranstaltung statt zur „Richtlinie über die berufsgruppenübergreifende, koordinierte und strukturierte Versorgung insbesondere für schwer psychisch kranke Versicherte mit komplexem psychiatrischen oder psychotherapeutischen Behandlungsbedarf (KSV-Psych-RL)“.

Die Familie im Fokus

Systemische Therapie für psychische Erkrankungen zugelassen

(BPtK) Manchmal ist es ein erschütterndes Erlebnis, das zu einer Depression oder Angststörung führt. Manchmal sind es auch die Beziehungen in einer Familie, die krank machen. Doch das psychotherapeutische Verfahren, das schon immer die Familie in den Fokus der Behandlung psychischer Erkrankungen gerückt hat, war bisher noch keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Seit heute ist die Systemische Therapie aber auch als Angebot von niedergelassenen Psychotherapeuten zugelassen. „Die Systemische Therapie war zwar schon stark in der Erziehungsberatung und im Krankenaus verbreitet“, erklärt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). „Nun kann sie jeder gesetzlich Krankenversicherte nutzen. Auch psychotherapeutische Praxen dürfen sie künftig anbieten.“

Die Systemische Therapie bezieht seit jeher zum Beispiel den Lebenspartner oder Familienmitglieder in die Behandlung einer psychischen Erkrankung ein. Sie arbeitet unter anderem mit „Familienskulpturen“. Dabei werden die Beziehungen in einer Familie veranschaulicht, indem sich alle Personen in einem Raum aufstellen und dadurch ausdrücken, was sie füreinander empfinden und wie nahe sie einander stehen. Dadurch lässt sich die Dynamik in einer Familie verstehen und verändern. Ein Schwerpunkt der Systemischen Therapie ist es, die Stärken des Patienten und der Familienmitglieder zu nutzen und gemeinsam Lösungen für Probleme und Konflikte zu entwickeln.

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat heute beschlossen, die Systemische Therapie für die Behandlung von Erwachsenen zuzulassen. Der Wissenschaftliche Beirat Psychotherapie hatte sie bereits 2008 als psychotherapeutisches Verfahren sowohl für Erwachsene als auch für Kinder und Jugendliche anerkannt. „Wir erwarten, dass der Gemeinsame Bundesausschuss die Systemische Therapie nun auch sehr schnell für die Behandlung von Kindern und Jugendlichen zulässt“, fordert BPtK-Präsident Munz.

Die Systemische Therapie kann künftig als Kurzzeittherapie zweimal zwölf Therapiestunden dauern, eine Langzeittherapie bis zu 48 Stunden. Jetzt müssen noch Abrechnungsdetails geregelt werden, sodass die Systemische Therapie den Versicherten voraussichtlich ab Juli 2020 zur Verfügung stehen wird.

Reform der Bedarfsplanungs-Richtlinie in Kraft getreten

BMG beanstandet G-BA-Beschluss nicht

(BPtK) Am 30. Juni 2019 ist die durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) geänderte Bedarfsplanungs-Richtlinie in Kraft getreten. Anders als die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) sah das Bundesgesundheitsministerium (BMG) keinen Grund, den G-BA-Beschluss zu beanstanden.

Mit der geänderten Richtlinie kann bei weitem nicht der wissenschaftlich und fachlich festgestellte Bedarf an zusätzlichen psychotherapeutischen Behandlungsplätzen gedeckt werden. Durch die Änderungen können einmalig knapp 800 neue Psychotherapeutensitze geschaffen werden. Um eine bedarfsgerechte Versorgung zu ermöglichen, wäre jedoch mindestens das Dreifache an zusätzlichen Praxissitzen notwendig gewesen. Ein vom G-BA in Auftrag gegebenes Gutachten hatte einen zusätzlichen Bedarf von rund 2.400 Sitzen ermittelt. Im Ergebnis hat der G-BA eine Reform der Bedarfsplanung beschlossen, die weiter zu unzumutbaren Wartezeiten in der ambulanten Psychotherapie führt. Der „Monitor Patientenberatung“ der Unabhängigen Patientenberatung hatte jüngst erneut lange Wartezeiten für eine Psychotherapie bemängelt.

Außerdem führte der G-BA statt eines Morbiditätsfaktors lediglich einen zusätzlichen Demografiefaktor ein. Mit dem zusätzlichen Demografiefaktor schuf er sogar einen Automatismus, der künftig zu einem jährlichen Abbau von vorgesehenen psychotherapeutischen Praxissitzen führt. Bereits in diesem Jahr sinkt dadurch die Zahl der rund 1.000 zusätzlichen Praxissitze auf 776 Sitze. Die BPtK hatte keine Gelegenheit, zu diesem Demografiefaktor Stellung zu nehmen, weil er erst nach dem Stellungnahmeverfahren eingeführt wurde. Aus Sicht der BPtK hätte das BMG die Bedarfsplanungs-Richtlinie allein aus diesem Grund beanstanden müssen, weil die neue Regelung sich besonders nachteilig für die Psychotherapie auswirkt.

Scharfe Kritik am Terminservice- und Versorgungsgesetz

33. Deutscher Psychotherapeutentag in Berlin

(BPtK) Der 33. Deutsche Psychotherapeutentag (DPT) am 17. November 2018 in Berlin kritisierte das geplante Gesetz für schnellere Termine und bessere Versorgung (TSVG). Durch das Gesetz dürfe es nicht zu weiteren bürokratischen Hürden beim Zugang zur Psychotherapie kommen. Vielmehr sei es unerlässlich, die unzumutbar langen Wartezeiten auf eine Richtlinienpsychotherapie abzubauen und mit einer Reform der Bedarfsplanung dafür zu sorgen, dass mehr Psychotherapeuten jenseits der Großstädte für die Versorgung psychisch kranker Menschen zur Verfügung stehen. Außerdem stellte der DPT die Weichen für eine psychotherapeutische Fernbehandlung, bei der die Qualitätsstandards der psychotherapeutischen Versorgung sichergestellt werden. Zentral sei dabei die Einschränkung, dass die Eingangsdiagnostik, Indikationsstellung und Aufklärung weiterhin die Anwesenheit der Patienten erfordert.

Neue bürokratische Hürden für psychisch kranke Menschen abgelehnt

Bundesrat zum Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG)

(BPtK) Der Bundesrat hat heute die im TSVG geplante Reform der Psychotherapie-Richtlinie, die eine gestufte und gesteuerte Versorgung für die psychotherapeutische Behandlung zum Ziel haben soll, abgelehnt. Er befürchtet, dass dadurch neue Hindernisse in der Versorgung für psychisch kranke Menschen geschaffen werden. Er lehnt die Schaffung hierarchischer Zuweisungswege ab, da damit die bestehende Qualifikation der Vertragsärzte und Psychotherapeuten infrage gestellt wird und diesen die Fähigkeit zur indikationsgerechten Versorgung damit abgesprochen wird (Stellungnahme zum Gesetzentwurf eines Gesetzes für schnellere Termine und bessere Versorgung, Bundesratsdrucksache 504/1/18).

Auch die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) schlägt vor, diese Regelung im TSVG ersatzlos zu streichen. Durch die Reform der Psychotherapie-Richtlinie zum 1. April 2017 existiert bereits eine gestufte und gesteuerte Versorgung. Dank der psychotherapeutischen Sprechstunden erfahren Patienten schnell und ohne bürokratische Hürden, ob sie psychisch krank sind und wenn ja, welche Art von Behandlung ratsam ist. „Das Problem ist nicht, dass es keine Steuerung gibt,“ erläutert BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz, „sondern dass es an Behandlungsplätzen für eine Richtlinien-Psychotherapie fehlt.“ In Regionen außerhalb der Großstädte warten Patienten zwischen fünf und sieben Monate auf den Beginn einer Richtlinien-Psychotherapie. „Wir erwarten, dass die Politik das Problem der nicht ausreichenden Versorgung löst.“ betont Munz. „Wir brauchen mehr Psychotherapeuten, insbesondere in ländlichen Regionen. Mit zusätzlichen Hürden für Patienten lassen sich die bestehenden Versorgungsmängel nicht beheben.“

Bessere psychotherapeutische Versorgung für Menschen mit geistiger Behinderung

G-BA ändert Psychotherapie-Richtlinie

(BPtK) Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 18. Oktober 2018 eine Verbesserung der psychotherapeutischen Versorgung von Menschen mit geistiger Behinderung beschlossen. Künftig können erwachsene Menschen mit einer geistigen Behinderung – wie bereits Kinder und Jugendliche – bis zu zehn Einheiten der psychotherapeutischen Sprechstunde, statt bisher sechs, erhalten. Auch für die probatorischen Sitzungen und in der Rezidivprophylaxe wurden die möglichen Therapieeinheiten analog zu den Regelungen für die Behandlung von Kindern und Jugendlichen erweitert.

Die entsprechende Änderung der Psychotherapie-Richtlinie trägt dem erhöhten Zeitbedarf bei diesen Patientinnen und Patienten während der Diagnostik und Behandlung Rechnung. Hierbei können auch relevante Bezugspersonen aus dem sozialen Umfeld – wie z. B. Betreuer, Eltern, Geschwister – intensiver einbezogen werden. Einschränkungen und Besonderheiten im Sprachverständnis und den verbalen und non-verbalen Ausdrucksmöglichkeiten können die Kommunikation erschweren und in der Phase der diagnostischen Abklärung, der Indikationsstellung und des Aufbaus einer therapeutischen Beziehung einen besonders hohen zeitlichen Aufwand erforderlich machen. Anregungen der Bundespsychotherapeutenkammer, diese zusätzlichen Zeiten auch für die Akutbehandlung vorzusehen und die Rezidivprophylaxe als eigenen zusätzlichen Leistungsbereich für diese Patientinnen und Patienten bereitzustellen, hat der G-BA bei dem aktuellen Beschluss noch nicht aufgegriffen.

Insgesamt ist die Änderung der Psychotherapie-Richtlinie ein erster wichtiger Baustein, die psychotherapeutische Versorgung von Menschen mit einer geistigen Behinderung zu verbessern. Sie sind häufiger psychisch belastet und haben ein erhöhtes Risiko für psychische Erkrankungen und Verhaltensauffälligkeiten. Die psychotherapeutische Versorgung von Menschen mit einer geistigen Behinderung ist in Deutschland jedoch häufig noch sehr unzureichend. Trotz aller Fortschritte in der Diagnostik psychischer Erkrankungen und der Anpassung der psychotherapeutischen Verfahren für diese Patientinnen und Patienten bestehen noch immer erhebliche Barrieren in der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung. Dabei konnten verschiedene Studien zeigen, dass die psychotherapeutische Behandlung auch bei Menschen mit geistiger Behinderung wirksam ist.

Evaluation der Psychotherapie-Richtlinie: Frist verlängert

Dringend weitere Patientinnen und Patienten für Online-Befragung gesucht

(BPtK) Um die Reform der Psychotherapie-Richtlinie zu evaluieren, werden dringend Patientinnen und Patienten gesucht, die sich zur neuen psychotherapeutischen Sprechstunde und ihren Auswirkungen befragen lassen. Die Frist für die Teilnahme wurde bis Ende Oktober verlängert.

Die Evaluation der Psychotherapie-Richtlinie führt die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) gemeinsam mit den Landespsychotherapeutenkammern und den Universitätskliniken Hamburg-Eppendorf durch. Hierfür werden noch Vertragspsychotherapeuten gesucht, die ihre Patienten aus der Sprechstunde ansprechen und um Teilnahme an der Befragung bitten. Die Unterlagen zur Online-Befragung, einschließlich der Patienteninformation, können Sie unter diesem Link anfordern und bekommen diese dann per Post zugeschickt.

Patienten oder Sorgeberechtigte von Kindern, die seit Juni 2018 ein erstes Gespräch in der psychotherapeutischen Sprechstunde geführt haben, können aber auch direkt an der Befragung teilnehmen, und zwar unter den Links Patientinnen und Patienten sowie Sorgeberechtigte.

LPK-Fachtag „Psychotherapie-Richtlinie und neue Befugnisse – Umsetzungen in der Praxis“

AKTUALISIERT – LPK-Fachtag am 7.7.2018 in Stuttgart – Bericht und Vortragsfolien

(LPK BW) Seit mehr als einem Jahr ist die neue Psychotherapie-Richtlinie in Kraft und seit letztem Jahr können Psychotherapeuten Krankentransport, medizinische Rehabilitation sowie Soziotherapie verordnen und Krankenhauseinweisung veranlassen. Beim mit ca. 80 Teilnehmern gut besuchten Fachtag in Stuttgart referierte Sabine Schäfer, Mitglied im Unterausschuss Psychotherapie des Gemeinsamen Bundesausschusses, über die ersten Erfahrungen mit der Richtlinie und stellte Ergebnisse aus der aktuellen BPtK-Studie sowie der (noch nicht veröffentlichten) DPtV-Studie zu Umsetzung der Richtlinie vor. Demnach haben die nun vorgeschriebenen Zeiten für die telefonische persönliche Erreichbarkeit der Praxen zwar zu einer verbesserten Erreichbarkeit geführt, neue Behandlungskapazitäten wurden dadurch aber nicht realisiert. Die befragten Kolleginnen und Kollegen halten die Regelung zur telefonischen Erreichbarkeit mehrheitlich für wenig sinnvoll, sehen aber durchaus auch Vorteile für die Patienten. Die Einführung der Sprechstunden sowie Akutbehandlung und Rezidivprophylaxe werden jedoch überwiegend als sinnvoll angesehen, auch im Hinblick auf die Patienten.