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Psychische Gesundheit von Menschen mit geistiger Behinderung stärken

BPtK anlässlich der Eröffnung der Special Olympics World Games

(BPtK) »Wir wollen Menschen mit geistiger Behinderung in ihrer Gesundheitskompetenz und im Umgang mit Stress und psychischen Belastungen stärken“, erklärt Dr. Andrea Benecke anlässlich der Eröffnung der Special Olympics World Games am 17. Juni 2023 in Berlin. „Als Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) wollen wir einen konkreten Beitrag dazu leisten, die psychische Gesundheit und gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit geistiger Behinderung zu verbessern.“ Die BPtK ist seit 2018 Kooperationspartnerin des Gesundheitsprogramms Healthy Athletes®, das das Sportgroßereignis für Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung begleitet.

Als weltweit größte inklusive Sportveranstaltung finden die Special Olympics World Games in diesem Jahr erstmalig in Deutschland statt. Mehr als 7.000 Athlet*innen mit geistiger und mehrfacher Behinderung treten vom 17. bis 25. Juni in 26 Sportarten miteinander an. Während der Sportwettbewerbe stehen kostenlose Beratungen und Untersuchungen in verschiedenen Gesundheitsbereichen zur Verfügung. Ziel des Moduls „Strong Minds – Innere Stärke“ aus dem Gesundheitsprogramm Healthy Athletes® ist es, die psychische Gesundheit der teilnehmenden Athlet*innen zu stärken und sie zu einem kompetenten Umgang mit Stress- und Belastungssituation zu befähigen.

»Wir wollen damit auch einen Beitrag leisten, den Zugang zu Präventionsangeboten für die psychische Gesundheit und einer guten psychotherapeutischen Versorgung zu verbessern. Menschen mit geistigen Behinderungen haben ein erhöhtes Risiko für psychische Belastungen und die Entwicklung psychischer Erkrankungen. Doch der Zugang zu professioneller Hilfe gestaltet sich für sie häufig noch als besonders schwierig“, betont BPtK-Vorstandsmitglied Cornelia Metge anlässlich der Eröffnung des Gesundheitsprogramms. „Unsere Versorgung ist häufig noch viel zu wenig auf die besonderen Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen zugeschnitten. Auch wir Psychotherapeut*innen müssen uns diesen Herausforderungen stellen.“

Die Weltspiele sind ein positives Beispiel dafür, wie über den gemeinsamen Sport Inklusion, gesellschaftliche Teilhabe und Sichtbarkeit gelingen kann. „Auch wir Psychotherapeut*innen nehmen durch die vielen persönlichen Begegnungen und Erlebnisse wichtige Eindrücke und Erfahrungen mit in unseren psychotherapeutischen Alltag“, erläutert Metge. „Den vielen sportbegeisterten Menschen aus aller Welt, die sich in dieser Woche in Berlin versammelt haben, wünsche ich viel Freude und Erfolg bei ihren Wettkämpfen und ganz viel Spaß bei den Special Olympics Weltspielen 2023 in Berlin!“

BPtK: Versorgung psychisch kranker Menschen kann nicht warten

Forderungen und Lösungsvorschläge für einen bedarfsgerechten und passgenauen Ausbau der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung

(BPtK) Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) hat heute im Rahmen einer Pressekonferenz in Berlin ein Konzept zur Weiterentwicklung der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung vorgestellt. Mit dem vorgeschlagenen Maßnahmenbündel sollen gezielt die Wartezeiten auf eine Psychotherapie in ländlichen und strukturschwachen Regionen und in der Versorgung von Kindern und Jugendlichen abgebaut werden. Zusätzlich soll für Patient*innen, die einen besonderen Unterstützungsbedarf haben, der Zugang zur psychotherapeutischen Versorgung erleichtert werden. Die BPtK greift damit entsprechende Ziele des Koalitionsvertrags der Bundesregierung auf. Damit die Verbesserungen die Patient*innen noch in dieser Legislaturperiode erreichen, fordert die BPtK, die Vorschläge schnellstmöglich in Gesetzesreformen zu berücksichtigen.

»Menschen mit psychischen Erkrankungen brauchen jetzt Verbesserungen“, mahnt Dr. Andrea Benecke, Präsidentin der BPtK. „Unsere Forderungen – ganz besonders die zur Bedarfsplanung – müssen deshalb noch in das erste Versorgungsgesetz aufgenommen werden. Wir fordern eine Absenkung der Verhältniszahlen in der psychotherapeutischen Bedarfsplanung um mindestens 20 Prozent“, so Benecke weiter. „87 Prozent der auf diese Weise geschaffenen zusätzlichen Kassensitze würden außerhalb von Großstädten entstehen. Außerdem würden die zusätzlichen Sitze den historisch schlechter versorgten Städten in Ostdeutschland und im Ruhrgebiet zugutekommen.“

»Unbehandelte oder zu spät behandelte psychische Erkrankungen im Kindesalter können im schlimmsten Fall das gesamte Leben beeinflussen – mit allen negativen Folgen für die soziale, schulische und berufliche Teilhabe“, warnt Cornelia Metge, Beisitzerin im Vorstand der BPtK. „Wir fordern deshalb, dass über die Absenkung der Verhältniszahlen in der psychotherapeutischen Bedarfsplanung auch mehr Sitze für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie geschaffen werden und künftig in einer eigenen Bedarfsplanungsgruppe geplant werden.“ Aufsuchende Angebote und sektorenübergreifende Unterstützung sind für psychisch kranke Kinder und Jugendliche sowie ihre Familien ebenso besonders wichtig.

Ein wichtiger Fokus des Konzepts der BPtK liegt auf der Verbesserung der Versorgung von Patient*innen mit schweren psychischen Erkrankungen, länger andauernder Arbeits- oder Schulunfähigkeit und nach Krankenhausbehandlung. „Die Hürden der Richtlinie zur ambulanten Komplexversorgung müssen beseitigt werden, damit mehr Patient*innen mit schweren und komplexen psychischen Erkrankungen von diesem Angebot profitieren können“, sagt BPtK-Vizepräsident Dr. Nikolaus Melcop. „Außerdem sollte nach der Entlassung aus dem Krankenhaus die Bereitstellung einer ambulanten Anschlussbehandlung gesetzlich gefördert werden, damit Patient*innen zeitnah eine ambulante psychotherapeutische Weiterbehandlung erhalten.“

»Mit unserem Sechs-Punkte-Konzept zeigen wir, dass eine bedarfsgerechte und passgenaue Verbesserung der Versorgung nötig und möglich ist“, resümiert Benecke. „Jetzt ist die Politik am Zug. Eine Fortsetzung der stillen Rationierung durch künstliche Verknappung von Therapieplätzen lehnen wir ab.“

Hitze als zunehmende Gefahr für die psychische Gesundheit

BPtK veröffentlicht Musterhitzeschutzplan für psychotherapeutische Praxen

(BPtK) Anlässlich des heutigen bundesweiten Hitzeaktionstags hat die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) gemeinsam mit der Deutschen Allianz Klimawandel und Gesundheit (KLUG) e.V. und den Psychologists/Psychotherapists for Future e.V. einen Musterhitzeschutzplan für ambulante psychotherapeutische Praxen entwickelt. Dieser Musterhitzeschutzplan soll Inhaber*innen einer psychotherapeutischen Praxis als Hilfestellung dienen, Hitzegefahren für Patient*innen und Praxis-Mitarbeiter*innen während der Sommermonate zu reduzieren.

„Hitze bedroht die Psyche auf direkte Weise, indem sich psychische Symptome während Hitzewellen verschlimmern oder neu auftreten können“, erklärt Dr. Andrea Benecke, Präsidentin der BPtK. „Menschen mit psychischen Erkrankungen brauchen professionelle Unterstützung dabei, wie sie in den heißen Sommermonaten bestmöglich auf ihre psychische Gesundheit achten können.“

„Mit dem Musterhitzeschutzplan wollen wir unsere psychotherapeutischen Kolleg*innen nicht nur für die Bedeutung des Schutzes von Patient*innen und Praxispersonal sensibilisieren, sondern ihnen auch praktische Hinweise an die Hand geben, was hierbei vor Ort zu beachten ist“, sagt Sabine Maur, Vizepräsidentin der BPtK. „Der Hitzeschutz in den Praxen ist dabei nur ein Baustein im Umgang mit Hitzeperioden. Er unterstreicht die Notwendigkeit von umfassenden und wirksamen Maßnahmen zum Schutz des Klimas in allen Lebensbereichen“, ergänzt Dr. Nikolaus Melcop, Vizepräsident der BPtK.

Hitzewellen nehmen im Zuge der Klimakrise seit Jahrzehnten zu. Mit einer mittleren Jahrestemperatur von 10,5 °C waren 2018 und 2022 die wärmsten Jahre in Deutschland seit Beginn der Wetteraufzeichnungen. Starke Hitze schädigt nicht nur Ökosysteme und die Infrastruktur, sondern auch die körperliche und psychische Gesundheit.

Expert*innen weisen seit Längerem darauf hin, dass den zunehmenden Hitzegefahren für Körper und Psyche nur mit effektiven Schutzkonzepten für die Sommermonate begegnet werden kann. Studien zeigen, dass in Hitzeperioden die Inanspruchnahme psychiatrischer Notdienste, die Häufigkeit von Suiziden sowie die Risiken für das Neuauftreten oder die Symptomverschlechterung von Stimmungs- und Angststörungen sowie psychotischen und demenziellen Erkrankungen in der Bevölkerung steigen. Hitze erhöht darüber hinaus zwischenmenschliche Aggression in Form von gereiztem und gewalttätigem Verhalten, da die Ressourcen für Aufmerksamkeit und Selbstkontrolle abnehmen. All diese Effekte gelten nicht nur für sehr warme Länder, sondern auch für kühlere Länder wie Deutschland, wenn eine deutliche Steigerung der Temperatur vorliegt. Besonders hitzegefährdete Personengruppen sind hochaltrige Menschen; Menschen mit einer geriatrischen, schizophrenen, bipolaren Erkrankung; chronisch körperlich Erkrankte sowie Kinder und Jugendliche.

Der bundesweite Hitzeaktionstag wurde von der Bundesärztekammer und der Deutschen Allianz Klimawandel und Gesundheit (KLUG) e.V. initiiert und macht mit einer Vielzahl von Aktionen, Veranstaltungen und Fachsymposien auf die notwendige Vorsorge für extreme Hitzeereignisse aufmerksam.

BPtK teilt Sorge um „Mental Health Pandemie“

DAK-Kinder- und Jugendreport zeigt Zunahme stationärer Behandlungen

(BPtK) Als besorgniserregend bezeichnet die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) die Ergebnisse des DAK-Kinder- und Jugendreports 2023, demzufolge die Zahl der jugendlichen Mädchen, die im vergangenen Jahr wegen einer psychischen Erkrankung stationär behandelt werden mussten, im Vergleich zum Vor-Corona-Jahr 2019 deutlich angestiegen ist: bei Angststörungen um ein Drittel, bei Essstörungen um über die Hälfte und bei Depressionen um gut ein Viertel.

„Die zunehmende Zahl stationär behandlungsbedürftiger psychischer Erkrankungen bei Teenagerinnen ist alarmierend“, so Dr. Andrea Benecke, Präsidentin der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK).

Mediziner*innen zeigen sich angesichts der aktuellen Analysen beunruhigt. „Wir befinden uns mitten in einer Mental-Health-Pandemie, deren Auswirkungen erst nach und nach sichtbar werden“, urteilte Prof. Dr. med. Christoph U. Correll, Direktor der Klinik für Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie des Kindes- und Jugendalters an der Berliner Charité, in einer ersten Bewertung der DAK-Sonderanalyse.

Die Pandemie hat offenbar nachhaltig negative Auswirkungen auf die psychische Gesundheit junger Menschen. Der Report zeigt ebenfalls auf, dass der gestiegene Bedarf an stationärer Behandlung zusammenfällt mit einer durch die Corona-Pandemie verringerten Behandlungskapazität im stationären Sektor.

Die Zunahme stationärer Behandlungen bei jugendlichen Mädchen ist jedoch nur die Spitze des Eisberges. Das Problem der fehlenden Versorgung psychischer Erkrankungen in Deutschland ist viel tiefgreifender, denn während der Corona-Pandemie ist die Nachfrage nach ambulanter Versorgung in Praxen von Kinder -und Jugendlichenpsychotherapeut*innen um 60 Prozent gestiegen. Wartezeiten auf eine psychotherapeutische Behandlung sind bei Kindern und Jugendlichen mitunter aber besonders lang.

„In der Praxis erleben wir, dass immer mehr Kinder auch mit schweren Erkrankungen zeitnah keinen Platz in der stationären Versorgung finden. Um nicht immer tiefer in einen Teufelskreis zu geraten, brauchen wir mehr Präventionsangebote in den Lebenswelten der Kinder und Jugendlichen, aber jetzt vor allem auch eine frühzeitige Behandlung der bereits psychisch erkrankten Kinder“, fordert BPtK-Vorstandsmitglied Cornelia Metge, selbst niedergelassene Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin. „Nur so lassen sich Chronifizierungen von psychischen Erkrankungen vermeiden und Krankenhauseinweisungen aufgrund krisenhafter Zuspitzungen verhindern.“

Die BPtK fordert daher, den Koalitionsvertrag der Ampel-Koalition endlich umzusetzen und die psychotherapeutische Bedarfsplanung zu reformieren, indem die Verhältniszahlen um mindestens 20 Prozent abgesenkt werden. Damit würden rund 1.600 zusätzliche Psychotherapeutensitze in ländlichen und strukturschwachen Regionen entstehen. Für die Sicherstellung einer zeit- und wohnortnahen Versorgung von Kindern und Jugendlichen sollte zudem die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie in einer eigenen „Arztgruppe“ beplant werden.

BPtK: Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung muss geregelt werden

Petition erreicht Quorum

(BPtK) Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) wertet es als großen Erfolg und Zeichen der Einigkeit des Berufsstandes, dass die von der gesamten Psychotherapeutenschaft Deutschlands unterstützte Bundestagspetition des Psychologiestudenten Felix Kiunke zur Finanzierung der Weiterbildung für Psychotherapeut*innen bereits fünf Tage vor Ablauf der Zeichnungsfrist allein mit den Onlinezeichnungen das Quorum von 50.000 Unterschriften erreichte. Am heutigen Donnerstag wurden dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages zudem Unterschriftenlisten mit über 17.000 weiteren Mitzeichnungen übergeben.

„Die hohe Beteiligung zeigt die breite Unterstützung für die Forderung der Petition“, freut sich BPtK-Präsidentin Dr. Andrea Benecke. „Das Anliegen, das uns alle eint: Der psychotherapeutische Nachwuchs muss jetzt die Sicherheit haben, dass es nach dem Psychotherapiestudium auch die erforderlichen Weiterbildungsplätze gibt.“

Die Petition fordert, die angemessene Finanzierung der obligatorischen ambulanten und stationären Weiterbildung von Psychotherapeut*innen gesetzlich zu regeln, um die psychotherapeutische Versorgung für Kinder, Jugendliche und Erwachsene sowie die berufliche Zukunft der nachkommenden Psychotherapeut*innen zu gewährleisten.

Die Heilberufegesetze der Länder sehen vor, dass die gesamte Weiterbildung nach Abschluss des Studiums und bestandener Approbationsprüfung in hauptberuflicher Tätigkeit mit einem angemessenen Gehalt erfolgt. Dazu zählen sowohl die ambulante als auch die stationäre psychotherapeutische Weiterbildung. Der Handlungsbedarf besteht jetzt, denn seit Herbst 2022 gibt es erste Absolvent*innen der neuen Studiengänge und in der Folge die ersten neuapprobierten Psychotherapeut*innen. Ihre Zahl wird bis zum Frühjahr 2024 auf circa 1.000 und bis 2025 auf jährlich mindestens 2.500 Absolvent*innen ansteigen.

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An die Mitglieder der LPK Baden-Württemberg: Der Vorstand bedankt sich herzlich bei allen Mitgliedern, die die Petition mit unterzeichnet und damit die Forderung nach einer angemessenen Finanzierung der Psychotherapie-Weiterbildung unterstützt haben!! 

BPtK begrüßt Votum des Bundesrates zur Approbationsordnung für Psychotherapeut*innen

Bundesrat stimmt Änderungen des BMG weitgehend zu

(BPtK) Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) befürwortet die heutige Entscheidung des Bundesrates, mit der er den Änderungen der Approbationsordnung für Psychotherapeut*innen weitgehend zustimmt.

„Damit ist sichergestellt, dass für die Bewertung psychotherapeutischer Handlungskompetenzen unter anderem zur Patientensicherheit oder der therapeutischen Beziehungsgestaltung auch weiterhin das verbale und nonverbale Verhalten der Kandidat*innen in realitätsnahen psychotherapeutischen Interaktionen mit Schauspielpersonen als Simulationspatient*innen beurteilt wird“, bewertet BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz die Entscheidung des Bundesrates. Die BPtK sieht die Notwendigkeit, Lösungen für praktische Probleme zu finden, die sich bei der Durchführung der ersten Parcoursprüfungen mit Schauspielpatient*innen gezeigt haben. „Für weitergehende Änderungen dieses gerade erst für Psychotherapeut*innen eingeführten innovativen Prüfungsformates sollte zunächst eine systematische Evaluation durchgeführt werden.“

Der Entscheidung des Bundesrates zufolge bleiben die Parcoursprüfungen mit Schauspieler*innen Bestandteil der Approbationsprüfung zur Psychotherapeut*in. Es soll künftig jedoch kein Pool unterschiedlicher Parcours mehr vorgehalten werden.

Nach der Reform der Psychotherapeutenausbildung wurde 2020 erstmals eine Approbationsordnung für Psychotherapeut*innen erlassen mit einer Parcoursprüfung zur Bewertung psychotherapeutischer Handlungskompetenzen. Diese Prüfung wurde Ende 2022 zum ersten Mal durchgeführt. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat knapp drei Jahre nach Erlassen der Approbationsordnung erste Änderungen vorgeschlagen, darin die Regelungen zur Parcoursprüfung aber weitgehend unverändert gelassen. Die Änderungen der Ordnung treten nur im Benehmen mit dem Bundesrat in Kraft. Dazu gehört auch die Klarstellung, dass die psychotherapeutische Prüfung alle wissenschaftlich anerkannten und geprüften Verfahren und Methoden umfasst.

Deutscher Psychotherapeutentag ruft zur Unterstützung auf

Petition 148151 zur finanziellen Förderung der Weiterbildung

(BPtK) Der 42. Deutsche Psychotherapeutentag (DPT) ruft zur Unterstützung der Bundestagspetition 148151 zur finanziellen Förderung der psychotherapeutischen Weiterbildung auf. Die Petition kann bis zum 1. Juni unter folgendem Link mitgezeichnet werden: https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2023/_03/_23/Petition_148151.html.

Die Petition war von Felix Kiunke, Psychologie-Student aus Kassel, eingereicht worden und wird von einem breiten Bündnis aus Kammern, psychotherapeutischen Verbänden und der Vertretung der Studierenden und Psychotherapeut*innen in Ausbildung unterstützt. Die Delegierten des 42. DPT begrüßen diese Zusammenarbeit und rufen zur Unterstützung der Petition auf.

„Der Zufall, dass der Beginn der Zeichnungsfrist für die Petition mit dem 42. Deutschen Psychotherapeutentag zusammenfällt, war für den Psychotherapeutentag Anlass, zur Unterstützung der Petition aufzurufen. Damit zeigen die Delegierten, dass die Profession mit großer Geschlossenheit hinter dem Anliegen steht, dass der psychotherapeutische Nachwuchs seine Weiterbildung nach dem Studium unter verlässlichen finanziellen Bedingungen absolvieren kann“, betont Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer.

BPtK unterstützt Petition zur Finanzierung der Weiterbildung

Aufruf zur Mitzeichnung der Petition 148151

(BPtK) Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) unterstützt die an den Deutschen Bundestag adressierte Petition zur Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung und ruft zur Mitzeichnung auf.

Felix Kiunke, Psychologie-Student aus Kassel, hat die Petition eingereicht. Er fordert, die angemessene Finanzierung der obligatorischen ambulanten und stationären Weiterbildung gesetzlich zu regeln, um die psychotherapeutische Versorgung für Kinder, Jugendliche und Erwachsene sowie die berufliche Zukunft der nachkommenden Psychotherapeut*innen zu gewährleisten.

„Der psychotherapeutische Nachwuchs muss die Sicherheit haben, dass eine ausreichende Anzahl an Weiterbildungsplätzen angeboten wird. Die Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung ist jedoch nicht angemessen geregelt“, betont BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz. „Wir rufen deshalb alle dazu auf, die Petition mitzuzeichnen und so der Politik die Dringlichkeit dieses Anliegens nahezubringen.“

Die Heilberufsgesetze der Länder sehen vor, dass die gesamte Weiterbildung in hauptberuflicher Tätigkeit mit einem angemessenen Gehalt erfolgt. Dazu zählen sowohl die ambulante als auch die stationäre psychotherapeutische Weiterbildung. Der Handlungsbedarf ist dringend, denn seit Herbst 2022 gibt es erste Absolvent*innen der neuen Studiengänge und in der Folge die ersten neuapprobierten Psychotherapeut*innen. Ihre Zahl wird bis zum Frühjahr 2024 auf circa 1.000 und bis 2025 auf jährlich mindestens 2.500 Absolvent*innen ansteigen. Diesen Psychotherapeut*innen muss eine Weiterbildung in der Versorgung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit angemessener Bezahlung ermöglicht werden.

Zuletzt hatte die Psychotherapeutenschaft Deutschlands am 28. März 2023 in einem Offenen Brief an Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach appelliert, in den geplanten Versorgungsgesetzen auch die ausreichende Finanzierung der Weiterbildung von Psychotherapeut*innen zu regeln.

Die Petition (Id-Nummer: 148151) kann bis zum 1. Juni 2023 mitgezeichnet werden.

BPtK unterstützt Forderungen des psychotherapeutischen Nachwuchses

Zum Aktionstag von Studierenden zur Förderung der Weiterbildung

(BPtK) Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) stellt sich hinter die Forderung von Studierenden, die Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung nach dem Studium hinreichend zu sichern.

„Die Studierenden demonstrieren heute für die Zukunft der Psychotherapie“, betont Dr. Dietrich Munz, Präsident der BPtK. „Ohne eine ausreichende Finanzierung wird es nicht genügend Weiterbildungsplätze geben und damit in Zukunft auch nicht genügend Fachpsychotherapeut*innen für die psychotherapeutische Versorgung. Die künftigen Psychotherapeut*innen haben ein Recht darauf, die Weiterbildung unter verlässlichen und angemessenen finanziellen Rahmenbedingungen zu absolvieren“, so Munz weiter. „Die Bundespsychotherapeutenkammer unterstützt deshalb die Forderung der Studierenden nachdrücklich.“

Im Rahmen eines bundesweiten Aktionstages machen die Studierenden mit Protestaktionen und Informationsständen in vielen deutschen Städten darauf aufmerksam, dass die finanziellen Rahmenbedingungen für die obligatorische ambulante und stationäre Weiterbildung noch nicht ausreichend geregelt sind.

BPtK: Vertrauensschutz im EU-Gesundheitsdatenraum wahren

Gemeinsamer Brief der im BFB organisierten Heilberufe

(BPtK) Die heilberufliche Schweigepflicht, der Schutz der Privatsphäre und der personenbezogenen Daten der Patient*innen müssen bei der Etablierung des EU-Gesundheitsdatenraums (European Health Data Space – EHDS) gewahrt bleiben. Das fordert die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) mit weiteren unter dem Dach des deutschen Bundesverbandes der Freien Berufe e.V. (BFB) zusammengeschlossenen Körperschaften, Kammern und Standesvertretungen der Heilberufe in einem gemeinsamen Brief an Entscheidungsträger*innen auf EU- und Bundesebene.

„Die geplanten Regelungen zum EU-Gesundheitsdatenraum untergraben die berufliche Schweigepflicht und gefährden den Vertrauensschutz. Patient*innen müssen die Gewissheit haben, dass alles, was sie ihrer Psychotherapeut*in anvertrauen, geheim bleibt“, so Dr. Nikolaus Melcop, BPtK-Vizepräsident. „Die Weitergabe von sensiblen Gesundheitsdaten erfordert immer das Einverständnis der Patient*innen. Was analog gilt, gilt auch digital.“

„Psychische Erkrankungen sind für viele Patient*innen mit Scham verbunden, auch weil sie Stigmatisierung fürchten. Patient*innen müssen das Recht haben zu entscheiden, ob und welche Informationen zu psychischen Erkrankungen in ihrer elektronischen Patientenakte gespeichert werden sowie ob und welche Gesundheitsdaten sie für Forschungszwecke zur Verfügung stellen wollen. Das muss auf nationaler wie europäischer Ebene rechtlich klar geregelt sein“, so Dr. Dietrich Munz, BPtK-Präsident.

Die EU-Kommission hatte am 3. Mai 2022 einen Verordnungsentwurf für einen EU-Gesundheitsdatenraum (EHDS) (COM(2022)197) veröffentlicht. Ziel des Verordnungsentwurfs ist, einen gemeinsamen europäischen Datenraum für die Gesundheitsversorgung (Primärnutzung) und Gesundheitsforschung (Sekundärnutzung) zu schaffen. Der Entwurf sieht vor, dass Psychotherapeut*innen und andere Heilberufe verpflichtet werden sollen, umfassende Behandlungs- und Gesundheitsdaten in die elektronische Patientenakte ihrer Patient*innen einzustellen. Bislang ist nicht vorgesehen, dass Patient*innen in die Nutzung ihrer Gesundheitsdaten für Forschungszwecke explizit einwilligen müssen.

Die BPtK hat in einer Stellungnahme den Verordnungsentwurf kritisiert und gefordert, dass der Schutz der Persönlichkeitsrechte von Patient*innen gewahrt bleibt. Eine höchstmögliche Datensicherheit ist bei der Etablierung des EHDS unbedingt erforderlich.

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