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Menschen mit Suizidimpulsen nicht alleinlassen

BPtK: Suizidpräventionsstrategie ist erster wichtiger Schritt

(BPtK) Nach Auffassung der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) muss die Suizidprävention in Deutschland dringend gestärkt werden. Die vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) vorgestellte Suizidpräventionsstrategie legt einen ersten Grundstein, um Suizidversuchen künftig besser vorzubeugen. Aufgabe einer wirksamen Suizidprävention muss es sein, Menschen in Krisensituationen und mit suizidalen Impulsen sowie ihre Angehörigen und ihr Umfeld niedrigschwellig zu unterstützen.

»Wer Suizidimpulse hat, darf damit nicht alleingelassen werden. Die Suizidpräventionsstrategie ist ein erster wichtiger Schritt, um gemeinsam, koordiniert und nachhaltig die Suizidprävention in Deutschland zu stärken. Nun muss eine umfassende gesetzliche Verankerung der Suizidprävention sowie Finanzierung suizidpräventiver Maßnahmen folgen“, fordert BPtK-Präsidentin Dr. Andrea Benecke. „Ein niedrigschwelliger Zugang zu Krisendiensten, die rund um die Uhr Unterstützung bieten, muss endlich bundesweit sichergestellt werden“, so Benecke weiter. Suizidgedanken oder Suizidimpulse sind häufig Ausdruck einer wachsenden Ausweglosigkeit, die die Betroffenen für ihre Lebenssituation wahrnehmen. Sie benötigen Unterstützung, um Wege aus der Krise zu finden und neue Perspektiven zu eröffnen.

Für Menschen mit Suizidimpulsen oder nach einem Suizidversuch ist ein zeitnaher Zugang zu einer psychotherapeutischen Versorgung wichtig. In diesem Zusammenhang müssen die Behandlungsangebote für diese Patientengruppen ausgebaut werden. Die BPtK fordert, dass insbesondere die ambulante Anschlussbehandlung nach Krankenhausbehandlung gefördert sowie eine aufsuchende Psychotherapie, beispielsweise in Pflegeeinrichtungen, ermöglicht wird. Über eine Bedarfsplanungsreform müssen insbesondere in ländlichen und strukturschwachen Regionen zusätzliche Kassensitze geschaffen werden. Das BMG sollte dies im Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) zusätzlich zur vorgesehenen Schaffung von mehr Kassensitzen für psychisch kranke Kinder und Jugendliche ergänzen.

Antrags- und Mitberatungsrechte für BPtK im G-BA regeln

G-BA-Richtlinien mit Expertise der Profession weiterentwickeln

(BPtK) Die Stärkung der Beteiligungsrechte von Berufsorganisationen im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) ist ein sinnvoller Schritt. Jedoch wird die spezifische Expertise der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) bisher nicht berücksichtigt. Die BPtK fordert ein Antrags- und Mitbestimmungsrecht im G-BA bei Richtlinien, die die Berufsausübung der Psychotherapeut*innen berühren. Der Regelungsvorschlag im Referentenentwurf des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG) muss dahingehend nachgebessert werden.

»Ein Antrags- und Mitberatungsrecht der BPtK im G-BA gewährleistet, dass der Einbezug der spezifischen psychotherapeutischen Expertise unmittelbar gesichert ist“, so Dr. Andrea Benecke, BPtK-Präsidentin. „Beratungsprozesse im G-BA lassen sich beschleunigen, indem kontinuierlich von Beginn an die psychotherapeutische Expertise und sektorenübergreifende Perspektive der BPtK einfließt und nicht erst am Ende über ein gesondertes Stellungnahmeverfahren eingeholt werden muss.” Ein Antragsrecht erlaubt darüber hinaus, dass bei Hürden in der Versorgung psychisch kranker Menschen, die von der Profession identifiziert und für die Lösungsansätze entwickelt worden sind, frühzeitig die erforderlichen Anpassungen in den G-BA-Richtlinien angestoßen werden können. Von besonderer Bedeutung für die Berufsausübung der Psychotherapeut*innen sind u. a. die Psychotherapie-Richtlinie, die KSVPsych-Richtlinie, die Bedarfsplanungs-Richtlinie, Richtlinien zu Verordnungsbefugnissen von Psychotherapeut*innen sowie zur Qualitätssicherung.

Die Stärkung der Antrags- und Mitberatungsrechte im G-BA ist im Entwurf des GVSG bisher nur für die Berufsorganisationen der Pflege vorgesehen. Entsprechende Antrags- und Mitberatungsrechte im G-BA sollten aus Sicht der BPtK jedoch alle Heilberufskammern erhalten, soweit die Richtlinien die Belange ihrer jeweiligen Berufsausübung berühren.

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Mehr Kassensitze auf dem Land und Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung in Praxen und Ambulanzen

BPtK kritisiert Referentenentwurf zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz

(BPtK) Aus Sicht der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) greift der Referentenentwurf deutlich zu kurz, um die psychotherapeutische Versorgung vor Ort zu verbessern und absehbarem Nachwuchsmangel an Fachpsychotherapeut*innen vorzubeugen. Für Patient*innen insbesondere auf dem Land, in Ostdeutschland und im Ruhrgebiet muss der Zugang zur psychotherapeutischen Versorgung gestärkt werden, um gleiche Lebensverhältnisse auch in der psychischen Gesundheitsversorgung zu fördern.

»Der Vorschlag einer separaten Bedarfsplanung für psychisch kranke Kinder und Jugendliche ist zwar ein guter Ansatz, damit sie dort, wo sie leben, zukünftig schneller einen psychotherapeutischen Behandlungsplatz erhalten“, so Dr. Andrea Benecke, Präsidentin der BPtK. „Aber auch für Erwachsene müssen auf dem Land, im Ruhrgebiet und in den historisch schlechter versorgten Städten Ostdeutschlands gezielt zusätzliche Kassensitze geschaffen werden, um lange Wartezeiten abzubauen. Wir fordern, dafür eine Absenkung der Verhältniszahlen in der psychotherapeutischen Bedarfsplanung um mindestens 20 Prozent in das GVSG aufzunehmen.”

Auch bei der ambulanten Komplexbehandlung für schwer psychisch erkrankte Patient*innen ist der Gesetzgeber gefordert. „Bestehende Hürden in der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses, die die Entwicklung dieses wichtigen Versorgungsangebots verhindern, müssen endlich aus dem Weg geräumt werden”, fordert die BPtK-Präsidentin. „Parallel dazu müssen – wie im Koalitionsvertrag vereinbart – die Behandlungskapazitäten für diese Patient*innen bedarfsgerecht ausgebaut werden.“

Langfristig hängt die Sicherstellung der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung davon ab, ob zukünftig ausreichend Fachpsychotherapeut*innen zur Verfügung stehen. „Mit dem GVSG muss die Regelungslücke zur Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung endlich geschlossen werden”, fordert Benecke. „Nur mit einer Finanzierung können die Psychotherapiepraxen und Weiterbildungsambulanzen, die vor Ort die ambulante Versorgung sichern, ausreichende Weiterbildungsstellen für den psychotherapeutischen Nachwuchs einrichten.“

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Psychiatrie und Psychosomatik gehören in die Krankenhausreform

BPtK fordert Ergänzung im Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz

(BPtK) Anlässlich der heute im Bundesgesundheitsministerium stattfindenden Anhörung, zu der auch die Präsidentin der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) Dr. Andrea Benecke geladen ist, hat die BPtK eine Stellungnahme zum Entwurf des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) vorgelegt. Darin kritisiert die BPtK, dass die Verbesserung der Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen in den psychiatrischen und psychosomatischen Krankenhäusern im KHVVG bislang nicht vorgesehen ist, obwohl die Missstände seit Langem bekannt sind.

»Die Ampel-Koalition muss ihr Versprechen, in dieser Legislaturperiode für eine bedarfsgerechte Personalausstattung und eine leitliniengerechte psychotherapeutische Versorgung in der Psychiatrie zu sorgen, endlich einlösen“, fordert Dr. Benecke.

Die Mindestvorgaben der Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie (PPP-RL) sind als Personaluntergrenzen ausgestaltet und reichen für eine leitliniengerechte psychotherapeutische Behandlung bei Weitem nicht aus. Zudem hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) den gesetzlichen Auftrag zur Stärkung der Psychotherapie durch entsprechende Anpassungen der Minutenwerte in der PPP-RL wiederholt nicht umgesetzt. „Die PPP-Richtlinie muss jetzt um Qualitätsvorgaben für eine leitliniengerechte Behandlung ergänzt werden“, fordert die Präsidentin der BPtK. „Nur so kann erreicht werden, dass die Kliniken in absehbarer Zeit das dringend benötigte Personal aufbauen. Um auch eine bedarfsgerechte Umwandlung von vollstationären Behandlungskapazitäten in stationsäquivalente, teilstationäre und ambulante Behandlungsangebote voranzutreiben, sind ergänzende gesetzliche Vorgaben zur Weiterentwicklung der PPP-Richtlinie von zentraler Bedeutung.“

Am 21. März 2024 hatte der G-BA beschlossen, die vollständige Umsetzung der bestehenden, völlig unzureichenden Mindestvorgaben um drei weitere Jahre zu verschieben. Sanktionen sind bis 2026 ausgesetzt. Knapp die Hälfte der Erwachsenenpsychiatrien und der Kinder- und Jugendpsychiatrien erfüllen die reduzierten Mindestvorgaben derzeit nicht.

Um die psychotherapeutische Versorgungsqualität zu verbessern und auch langfristig in den Kliniken sicherstellen zu können, müssen zudem ausreichend stationäre Weiterbildungsstellen für Psychotherapeut*innen finanziert werden. Spätestens wenn 2032 auch die letzten Psychotherapeut*innen nach dem alten Modell ihre Ausbildung abgeschlossen haben müssen, wird ansonsten der psychotherapeutische Nachwuchs in den Kliniken fehlen. Die BPtK fordert deshalb, dass die Kliniken für eine Übergangszeit zusätzliche Weiterbildungsstellen einrichten und finanziert bekommen können.

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Gemeinsam und entschlossen für eine Gesetzesänderung zur Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung

Breite Beteiligung an Kundgebung im Vorfeld des DPT

(BPtK) Im Vorfeld des 44. Deutschen Psychotherapeutentages (DPT) haben sich heute in Würzburg Studierende, Hochschullehrer*innen, Psychotherapeut*innen in Ausbildung, neuapprobierte Psychotherapeut*innen, Vertreter*innen von Ausbildungsstätten, Psychotherapeutenverbänden, Psychotherapeutenkammern und Delegierte des DPT zu einer Kundgebung versammelt. Sie fordern von der Bundesregierung, die Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung endlich gesetzlich zu regeln. Die Kundgebung wurde auch von der Bayerischen Staatsministerin für Gesundheit, Pflege und Prävention Judith Gerlach unterstützt.

Dr. Andrea Benecke, Präsidentin der Bundespsychotherapeutenkammer, wies auf die gravierenden Folgen fehlender Regelungen für die Versorgung psychisch kranker Menschen in Deutschland hin: „Ohne eine Gesetzesänderung werden viele Absolvent*innen des neuen Studiengangs Psychologie/Psychotherapie keine Weiterbildungsstellen finden, die sie brauchen, um Fachpsychotherapeut*innen zu werden. Ohne Fachpsychotherapeut*innen ist die psychotherapeutische Versorgung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen nicht mehr sichergestellt.“

Im März 2023 hatte der Student Felix Kiunke beim Deutschen Bundestag eine Petition eingereicht, die mehr als 72.000 Unterstützer*innen fand und in eine öffentliche Anhörung am 3. Juli 2023 mündete. Im Januar forderte der Deutsche Bundestag die Bundesregierung mit höchstmöglichem Votum auf, sich mit der unzureichenden Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung auseinanderzusetzen.

»Die Finanzierungslücke ist klar definiert. Die Maßnahmen, sie zu schließen, liegen lange auf dem Tisch. Jetzt muss der Bundesgesundheitsminister handeln, um die Finanzierung der Weiterbildung zu sichern“, forderte Benecke.

Seit der Reform von 2019 besteht die Psychotherapeutenausbildung aus einem Psychotherapiestudium an einer Universität und einer anschließenden Weiterbildung in Anstellung zur Fachpsycho­therapeut*in. In der Weiterbildung haben die bereits approbierten Psychotherapeut*innen Anspruch auf ein angemessenes Gehalt. Die Psychotherapeutenkammern haben in den vergangenen Jahren unter Mitwirkung des gesamten Berufsstandes neue Weiterbildungsordnungen erarbeitet und verabschiedet. Aber ohne Gesetzesänderung fehlen die finanziellen Mittel, damit Praxen, Ambulanzen und Kliniken genügend Weiterbildungsstellen schaffen können. 

Selbstbestimmte Änderung des Namens- und Personenstands für trans* Personen endlich möglich

Selbstbestimmungsgesetz positiv für psychische Gesundheit

(BPtK) Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) befürwortet den Entwurf eines Selbstbestimmungsgesetzes (SBGG – BT-Drs. 20/9049), der am 12. April 2024 im Deutschen Bundestag zur abschließenden Beratung aufgesetzt ist.

»In der eigenen Geschlechtsidentität anerkannt und mit dem präferierten Vornamen angesprochen zu werden, ist für die psychische Gesundheit wesentlich“, erklärt BPtK-Präsidentin Dr. Andrea Benecke. „Dass die diskriminierende und pathologisierende Begutachtung vor einer Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen zukünftig abgeschafft wird, ist ein überfälliger Schritt, um trans*, intergeschlechtliche und non-binäre Personen in ihrer Selbstbestimmung zu stärken“, so die BPtK-Präsidentin weiter.

Neu ist, dass eine Änderung des Geschlechtseintrags bei Minderjährigen zukünftig die Erklärung über eine Beratung unter anderem bei einer Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in oder im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe erfordert. „Notwendig sind weiterhin der Ausbau und die verlässliche Finanzierung kostenloser Beratungsangebote für trans*, intergeschlechtliche und non-binäre Personen“, so Sabine Maur, Vizepräsidentin der BPtK.

Minderjährige ab dem 14. Lebensjahr sollen die Erklärung über die Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen sowie über die Beratung eigenständig, aber mit Zustimmung der Sorgeberechtigten abgeben können. Bei Minderjährigen bis zum 14. Lebensjahr müssen die Sorgeberechtigten eine Erklärung über die Änderung und die Beratung abgeben. Die Bundespsychotherapeutenkammer und der Deutsche Psychotherapeutentag hatten sich in der Vergangenheit schon mehrfach in Stellungnahmen und Resolutionen für ein Selbstbestimmungsgesetz ausgesprochen.

Verbesserungen der Versorgung psychisch kranker Menschen jetzt!

BPtK sieht dringenden Nachbesserungsbedarf am Arbeitsentwurf eines Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes

(BPtK) Anlässlich des veröffentlichten Arbeitsentwurfs eines Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG) begrüßt die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), dass das Bundesgesundheitsministerium (BMG) erste Schritte unternommen hat, um die Versorgung psychisch kranker Menschen zu stärken. Aus Sicht der BPtK sind weitere Nachbesserungen dringend notwendig.

»Der Vorschlag für eine eigene Bedarfsplanungsgruppe für Leistungserbringer*innen, die überwiegend oder ausschließlich Kinder und Jugendliche psychotherapeutisch behandeln, ist ein wichtiger Schritt. Damit können lange Wartezeiten in der ambulanten Psychotherapie für Kinder und Jugendliche abgebaut und die Versorgungskapazitäten regional besser geplant werden. Das allein reicht aber nicht aus. Bundesminister Lauterbach muss die Versorgungsbedarfe von Menschen mit psychischen Erkrankungen insbesondere in ländlichen und strukturschwachen Regionen insgesamt in den Entwurf des GSVG integrieren“, fordert BPtK-Präsidentin Dr. Andrea Benecke.

Seit Jahren fordert die BPtK eine Reform der Bedarfsplanung, um Wartezeiten abzubauen und die psychotherapeutische Versorgung insbesondere in ländlichen und strukturschwachen Regionen zu verbessern. Die Stärkung der psychotherapeutischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen ist angesichts der zunehmenden psychischen Belastungen und nochmals gestiegenen Wartezeiten mehr als überfällig. Außerdem muss endlich sichergestellt werden, dass in den psychiatrischen Krankenhäusern ausreichend Personal für eine leitliniengerechte psychotherapeutische Versorgung zur Verfügung steht. Alle zentralen Vorhaben der Ampelkoalition zur Verbesserung der Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen wurden bislang nicht angepackt.

»Außerdem appellieren wir an Bundesminister Lauterbach, die psychotherapeutische Weiterbildung in ausreichendem Umfang zu finanzieren und dies im GVSG zu verankern. Auch hier muss noch in dieser Legislaturperiode gehandelt werden!“, ergänzt Benecke. „Qualifizierter Nachwuchs ist für die zukünftige Versorgung psychisch kranker Menschen unverzichtbar!“

Die BPtK hat frühzeitig konkrete Vorschläge zur Verbesserung der psychotherapeutischen Versorgung und Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung vorgelegt.

Kernanliegen für die psychotherapeutische Versorgung sind insbesondere:

  • Die unzumutbar langen Wartezeiten auf einen psychotherapeutischen Behandlungsplatz müssen über eine Reform der Bedarfsplanung insbesondere in ländlichen und strukturschwachen Regionen abgebaut werden. Dafür müssen die Verhältniszahlen um mindestens 20 Prozent abgesenkt werden.
  • Die Kassensitze für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie sind in einer eigenen Bedarfsplanungsgruppe gesondert zu planen.
  • In den psychiatrischen Krankenhäusern muss eine leitliniengerechte psychotherapeutische Versorgung ermöglicht werden. Die Minutenwerte für Psychotherapie in der PPP-Richtlinie müssen so angehoben werden, dass Patient*innen 100 Minuten Einzeltherapie pro Woche erhalten können.
  • In die Primärversorgungszentren müssen psychotherapeutische Angebote integriert werden.

Für die Finanzierung der Weiterbildung müssen gesetzliche Regelungen geschaffen werden:

  • für die ambulante Weiterbildung in Praxen die Möglichkeit zur Ausweitung des zulässigen Praxisumfangs und – analog zur Förderung der Weiterbildung zur Hausärzt*in oder grundversorgenden Fachärzt*in – einen Gehaltszuschuss;
  • für Weiterbildungsambulanzen eine Berücksichtigung realistischer Weiterbildungskosten bei den Vergütungsverhandlungen mit den Krankenkassen;
  • für die stationäre Weiterbildung eine Finanzierung zusätzlicher Personalstellen für Weiterbildungsteilnehmer*innen in den psychiatrischen Kliniken.

BPtK: PPP-Richtlinie muss um Qualitätsvorgaben ergänzt werden

G-BA verzögert vollständige Erfüllung der Mindestpersonalvorgaben in der Psychiatrie um weitere drei Jahre

(BPtK) Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) gibt den psychiatrischen Kliniken weitere drei Jahre Zeit, die Mindestvorgaben der Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie (PPP-Richtlinie) vollständig umzusetzen. Bis 2027 reicht es, die Vorgaben weiterhin nur zu 90 Prozent und ab 2028 zu 95 Prozent zu erfüllen. Zudem wurde der Sanktionsfaktor für die Nicht-Erfüllung der Mindestvorgaben um über 60 Prozent abgesenkt.

»Die in der PPP-Richtlinie festgelegten Mindestpersonalvorgaben sind viel zu niedrig angesetzt und völlig ungeeignet, um eine leitliniengerechte Versorgung sicherzustellen“, kritisiert Dr. Andrea Benecke, Präsidentin der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). „Dass selbst die vollständige Umsetzung der PPP-Richtlinie nun um weitere drei Jahre aufgeschoben wird, wird das noch vorhandene Personal weiterhin über seine Belastungsgrenzen hinaus beanspruchen.“

Das über die Untergrenzen hinaus für eine leitliniengerechte Behandlung notwendige Personal soll in den Budgetverhandlungen vor Ort mit den Krankenkassen ausgehandelt werden. „Was fehlt, sind verbindliche Vorgaben dazu, wie viel mehr Personal erforderlich ist, um eine leitliniengerechte Behandlung sicherstellen zu können. Nur mit zusätzlichen Qualitätsvorgaben, deren Unterschreitung nicht sofort zu einem Wegfall des Vergütungsanspruchs führt, kann die Versorgungsqualität in den psychiatrischen Kliniken langfristig verbessert werden. Wir begrüßen deshalb, dass der G-BA die Ergänzung der PPP-Richtlinie um verbindliche Qualitätsvorgaben jetzt ausdrücklich prüfen will“ , so Benecke weiter.

Wie groß die Lücke zu einer leitliniengerechten Versorgung ist, haben die Ergebnisse eines vom Innovationsfonds des G-BA geförderten Projekts zur Personalausstattung für eine leitliniengerechte Versorgung in der Psychiatrie (EPPIK) aufgezeigt, die am 14. März in Berlin vorgestellt wurden. Für eine leitliniengerechte Behandlung von Regelpatient*innen in der Psychiatrie müssten demnach zusätzlich zu den ärztlichen Leistungen Psychotherapeut*innen im Umfang von 250 Minuten pro Patient*in und Woche zur Verfügung stehen. Dies entspricht circa einer Vollzeit-Psychotherapeut*in auf zehn Patient*innen. Zum Vergleich: Bei aktuell rund 50 Minuten, die einer Psychotherapeut*in gemäß PPP-Richtlinie für eine Patient*in wöchentlich zur Verfügung stehen soll, betreut eine Vollzeit Psychotherapeut*in circa 48 Patient*innen. In den Minutenwerten sind neben der Zeit für die Behandlung mit Psychotherapie auch alle weiteren für die Versorgung erforderlichen Aufgaben, wie zum Beispiel Team- und Fallbesprechungen, Dokumentation oder die Organisation der weiteren Behandlung, enthalten.

Wissenschaftlicher Beirat Psychotherapie

in der 6. Amtsperiode konstituiert

(BPtK) Der Wissenschaftliche Beirat Psychotherapie (WBP) hat am 11. März 2024 in seiner konstituierenden Sitzung für die sechste Amtsperiode (2024 bis 2028) als Vorsitzende Univ.-Prof. Dr. phil. habil. Bernhard Strauß, Jena und Univ.-Prof. Dr. med. Dr. theol. Gereon Heuft, Münster gewählt.

Gemäß § 8 PsychThG wird der WBP gemeinsam von der Bundespsychotherapeutenkammer und der Bundesärztekammer gebildet. Von der Bundespsychotherapeutenkammer sind Prof. Dr. Siegfried Gauggel, Prof. Dr. Nina Heinrichs, Prof. Dr. Falk Leichsenring, Prof. Dr. Bernhard Strauß, Prof. Dr. Kirsten von Sydow und Prof. Dr. Ulrike Willutzki als Mitglieder berufen worden. Als deren Stellvertreter*innen wurden Dr. Dagmar Nuding, Prof. Dr. Tina In-Albon, Prof. Dr. Svenja Taubner, Prof. Dr. Christina Hunger-Schoppe, PD Dr. Maya Krischer und Prof. Dr. Wolfgang Lutz benannt. Von der Bundesärztekammer wurden Prof. Dr. Michael Linden, Prof. Dr. Alexandra Philipsen, Prof. Dr. Dr. Gereon Heuft, Prof. Dr. Johannes Kruse, Prof. Dr. Georg Romer und Prof. Dr. Gerd Schulte-Körne als Mitglieder berufen. Als deren Stellvertreter*innen wurden Prof. Dr. Anil Batra, Prof. Dr. Andreas Bechdolf, Prof. Dr. Hans-Christoph Friederich, Prof. Dr. Ulrike Dinger-Ehrenthal, Prof. Dr. Christine M. Freitag und Prof. Dr. Christian Fleischhaker benannt. Aufgabe des Gremiums ist zum einen die gutachterliche Beratung von Behörden zur Frage der wissenschaftlichen Anerkennung von einzelnen psychotherapeutischen Verfahren und Methoden.

Zum anderen befasst sich der WBP mit Anfragen psychotherapeutischer Fachverbände hinsichtlich der wissenschaftlichen Anerkennung von Psychotherapieverfahren und -methoden. Darüber hinaus greift der WBP aus eigener Initiative Fragen der Psychotherapieforschung auf.

Die Geschäftsführung des WBP wechselt in jeder Amtsperiode und liegt in dieser sechsten Amtsperiode bei der Bundespsychotherapeutenkammer. Nähere Informationen einschließlich der Liste der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des WBP sind auf der Internetseite www.wbpsychotherapie.de abrufbar.

Diskriminierung, Hass und Hetze schaden der Psyche

Psychotherapeutenschaft positioniert sich für gesellschaftliches Klima der Offenheit, Vielfalt und Toleranz

(BPtK) Anlässlich der vielen Demonstrationen, mit denen sich derzeit Menschen bundesweit für Demokratie und ein gesellschaftliches Klima der Offenheit, Vielfalt und Toleranz einsetzen, erklärt Dr. Andrea Benecke, Präsidentin der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK): „Demokratie und die Wahrung der Grund- und Menschenrechte sichern den Frieden und die Freiheit aller Menschen in diesem Land. Denn eine freie Entwicklung der Persönlichkeit, wie sie die demokratischen Grundwerte jedem und jeder Einzelnen zusichern, ist die Grundlage für psychische Gesundheit. Diskriminierung, Hass und Hetze bedrohen das psychisch gesunde Aufwachsen und Leben massiv.“

Die Psychotherapeutenschaft hat sich bereits auf dem 43. Deutschen Psychotherapeutentag im November 2023 mit einer Resolution gegen ein Klima der Angst und Intoleranz ausgesprochen. Damit hat sich der Berufsstand gegen menschenfeindliche und antidemokratische Gruppierungen positioniert, die mit Hass und volksverhetzenden Parolen versuchen, die Gesellschaft zu spalten, indem sie Angst und Intoleranz verbreiten und bestimmte Personengruppen ausgrenzen. Diffamierungen, Stigmatisierungen, Diskriminierungen, Antisemitismus und Rassismus gefährden den gesellschaftlichen Zusammenhalt und darüber hinaus auch die psychische Unversehrtheit und Gesundheit oder sogar das Leben, wenn körperliche Gewalt ausgeübt wird. Der 43. Deutsche Psychotherapeutentag appellierte an alle Verantwortlichen, diesen Entwicklungen entschieden entgegenzutreten.