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Psychotherapeutische Versorgung von Privatversicherten und Beihilfeberechtigten wird gestärkt

Gemeinsame Abrechnungsempfehlungen zu psychotherapeutischen Leistungen

(BPtK) Zum 1. Juli 2024 haben sich Bundesärztekammer, Bundespsychotherapeutenkammer, Beihilfeträger von Bund und Ländern (mit Ausnahme von Hamburg und Schleswig-Holstein) und der PKV-Verband auf Abrechnungsempfehlungen zu psychotherapeutischen Leistungen für Versicherte der Privaten Krankenversicherung (PKV) verständigt.

Die Beteiligten haben Regelungslücken in der privatpsychotherapeutischen Versorgung identifiziert und mit den neuen Abrechnungsempfehlungen geschlossen. Für Versicherte der PKV bringen sie Klarheit hinsichtlich wichtiger Leistungen moderner Psychotherapie. So wurden Leistungen aufgenommen, die bei psychotherapeutischer Behandlung eine sofortige Intervention und Akutbehandlung über mehrere Sitzungen ermöglichen. Für diese Leistungen gibt es nun Empfehlungen für sogenannte Analogabrechnungen. Damit wird die psychotherapeutische Versorgung der Versicherten in der PKV nachhaltig gestärkt.

Anlass für die Vereinbarung war, dass das Verzeichnis für psychotherapeutische Leistungen in den Privat-Gebührenordnungen (GOÄ bzw. GOP) inzwischen veraltet ist. Etablierte Leistungen wie zum Beispiel die psychotherapeutische Sprechstunde, Akutbehandlung und Kurzzeittherapie sind darin nicht enthalten. Diese Regelungslücken werden nun durch die neuen Empfehlungen geschlossen. Für Patient*innen in der PKV wird so der Zugang zur Psychotherapie erleichtert.

Mit den Abrechnungsempfehlungen werden die gebührenrechtlichen Rahmenbedingungen in der Privat-Psychotherapie schon vor Inkrafttreten einer neuen GOÄ bzw. GOP verbessert. Die große Zahl der dafür notwendigen Analogbewertungen unterstreicht die unverändert dringliche Notwendigkeit einer grundlegenden Novellierung der veralteten Gebührenordnung.

WICHTIG!

Um die Kammermitglieder zeitnah und umfassend zu informieren, bietet die Bundespsychotherapeutenkammer eine Reihe von Online-Informationsveranstaltungen an, bei denen die Abrechnungsempfehlungen im Detail vorgestellt und Fragen beantwortet werden.

Termine:

  • Montag, 15. Juli 2024
  • Donnerstag, 25. Juli 2024
  • Mittwoch, 14. August 2024 und
  • Montag, 16. September 2024

jeweils in der Zeit von 18:00 Uhr bis 19:30 Uhr.

Interessierte können sich ab sofort per E-Mail unter veranstaltung@bptk.de und Angabe des gewünschten Termins anmelden. Angemeldete Kammermitglieder erhalten im Vorfeld der ausgewählten Veranstaltung einen Zoom-Link per E-Mail.

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Integrierte Notfallzentren auch für Menschen in psychischen Krisen

BPtK fordert Ergänzung des Notfall-Gesetzes

(BPtK) Integrierte Notfallzentren (INZ) müssen auch Anlaufstelle für Menschen in akuten psychischen Krisen sein. Nach Ansicht der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) muss dies im Referentenentwurf des Notfall-Gesetzes (NotfallG) ausdrücklich verankert werden.

»Für Menschen in akuten psychischen Krisen fehlt es aktuell an flächendeckend einheitlichen Strukturen und Anlaufstellen. In den Integrierten Notfallzentren muss deshalb eine fachlich qualifizierte Einschätzung des Versorgungsbedarfs bei akuten psychischen Krisen sowie eine strukturierte und verbindliche Weiterleitung in die passende Versorgungsebene erfolgen“, fordert Dr. Andrea Benecke, Präsidentin der BPtK. „Die INZ müssen selbst über die hierfür erforderliche fachliche Expertise verfügen oder diese durch Kooperationen mit Leistungserbringer*innen der vertragsärztlichen und vertragspsychotherapeutischen Versorgung beziehungsweise – soweit verfügbar – mit psychosozialen Krisendiensten sicherstellen.“

Wenn Menschen mit psychischen Erkrankungen oder akuter psychischer Symptomatik eine Notfallambulanz aufsuchen, bleiben sie zu häufig unversorgt oder fehlversorgt. Alternativ bleibt Betroffenen oft keine andere Wahl, als die Notaufnahme einer psychiatrischen Klinik aufzusuchen, die zwar über das Erfordernis einer stationären Aufnahme entscheiden, aber nicht regelhaft eine ambulante Krisen- und Notfallversorgung bzw. eine strukturierte und verbindliche Steuerung in geeignete ambulante Versorgungsangebote sicherstellen kann. Die Notfallreform muss deshalb auch die Versorgungsbedürfnisse von Menschen in psychischen Notfallsituationen in den Blick nehmen.

Einsamkeit ist nicht frei gewählt

BPtK zur Aktionswoche „Gemeinsam aus der Einsamkeit“

(BPtK) Anlässlich der Aktionswoche „Gemeinsam aus der Einsamkeit“ begrüßt die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), dass die Bundesregierung Einsamkeit als gesellschaftliche Herausforderung verstärkt in den Blick nimmt. Einsamkeit ist ein Faktor, der zu psychischen Erkrankungen führen kann. Um Einsamkeit entgegenzuwirken, ist ein sektorenübergreifendes Vorgehen notwendig.

»Einsamkeit kann sich unterschiedlich stark bemerkbar machen und betroffene Menschen leiden häufig sehr massiv darunter und haben nicht frei gewählt, einsam zu sein. Einsamkeit kann zu psychischen Erkrankungen wie einer Depression führen“, so Dr. Andrea Benecke, Präsidentin der BPtK. „Die Gesellschaft kann sozialer Isolation und Einsamkeit vorbeugen. Dazu braucht es das Zusammenwirken verschiedener Akteur*innen im Sozial- und Gesundheitswesen. Aber auch im konkreten Miteinander lässt sich Verbindung schaffen. Aufmerksamkeit füreinander oder ein kurzes Gespräch mit Mitmenschen ist ein erster Schritt.”

Die Aktionswoche „Gemeinsam aus der Einsamkeit“, die vom 17. bis 23. Juni 2024 stattfindet, macht auf das gesamtgesellschaftliche Problem der Einsamkeit aufmerksam und zeigt Unterstützungsangebote vor Ort auf. Die Bundesregierung hat im letzten Jahr eine Strategie gegen Einsamkeit vorgestellt. Die darin enthaltenen Maßnahmen sollen bis zum Ende der Legislaturperiode umgesetzt werden.

Bundesregierung muss Alkoholprävention intensivieren

BPtK veröffentlicht mit DHS, BÄK, DGPPN und DG-Sucht gemeinsames Forderungspapier

(BPtK) Anlässlich der Aktionswoche Alkohol (8. bis 16. Juni 2024) fordert die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) gemeinsam mit der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen (DHS), der Bundesärztekammer (BÄK), der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) sowie der Deutschen Gesellschaft für Suchtforschung und Suchttherapie e. V. (DG-Sucht), die Alkoholprävention in Deutschland zu stärken.  Um den Alkoholkonsum insgesamt und die daraus erwachsenden Folgen für Konsumierende, das soziale Umfeld und die Gesellschaft einzudämmen, müssen Alkoholpreise spürbar angehoben, die Verfügbarkeit alkoholischer Getränke eingeschränkt sowie Alkohol-Werbung und -Sponsoring reguliert werden.

»Die gesundheitlichen und sozialen Schäden durch Alkohol können nicht länger ignoriert werden. Höhere Alkoholpreise, Einschränkung der Werbung und eine geringere Verfügbarkeit sind wirksam, um den Konsum und damit auch die Suchtgefahren zu reduzieren“, fordert BPtK-Präsidentin Dr. Andrea Benecke. Im Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung wurde vereinbart, dass die Alkoholprävention gestärkt und Maßnahmen an wissenschaftlichen Erkenntnissen ausgerichtet werden sollen. Die Koalition hat sich selbst zum Ziel gesetzt, die Alkoholprävention bei Kindern, Jugendlichen und Schwangeren zu verbessern und die Regelungen für Marketing und Sponsoring bei Alkohol zu verschärfen.

“Um die Versorgung von Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen zu verbessern, müssen einerseits die Behandlungsangebote ausgebaut und andererseits das Abstinenzgebot aus der Psychotherapie-Richtlinie gestrichen werden”, so Benecke. Denn aktuell darf mit Patient*innen, die nicht spätestens bis zur zehnten Behandlungsstunde abstinent sind, keine Psychotherapie durchgeführt werden.

Die bundesweite Aktionswoche Alkohol 2024 stellt unter dem Motto „Wem schadet dein Drink?“ die Auswirkungen des Alkoholkonsums auf Dritte in den Fokus. Mit Hunderten von Veranstaltungen während des Aktionszeitraums soll über Risiken und Folgen des Alkoholkonsums aufgeklärt und ein gesellschaftlicher Diskurs angeregt werden.

Weiterbildung in Warteschleife? Nicht mit uns!

Demonstration vor dem Deutschen Bundestag für die Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung

(BPtK) »Psychotherapie-Weiterbildung finanzieren – jetzt!“, forderte heute ein breites Bündnis aus Psychotherapie-Studierenden, Bundes- und Landespsychotherapeutenkammern, Verbänden, Universitäten und Ausbildungsstätten vor dem Deutschen Bundestag. Die Bundestagsabgeordneten Dr. Kirsten Kappert-Gonther (Bündnis 90/Die Grünen), Dirk Heidenblut (SPD), Alexander Föhr (CDU), Kathrin Vogler (Die Linke) und Nezahat Baradari (SPD) unterstützten die von der Psychologie-Fachschaften-Konferenz (PsyFaKo) organisierte Demonstration vor Ort. An der Demonstration nahmen über 500 Personen teil.

Anlass waren die auch nach Vorliegen des Kabinettsentwurfs des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG) weiterhin unzureichenden Regelungen zur Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung. Seit zwei Jahren gibt es immer mehr Absolvent*innen der neuen Psychotherapie-Studiengänge. Im kommenden Jahr werden es 2.500 sein. Sie brauchen Planungssicherheit, eine Stelle für die Weiterbildung zur Fachpsychotherapeut*in zu bekommen.

»Die Weiterbildung gibt es nicht zum Nulltarif“, sagte Dr. Andrea Benecke, Präsidentin der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). „Mit dem Kabinettsentwurf des GVSG hat die Bundesregierung das Problem zwar erstmals anerkannt, aber der Gesetzentwurf greift viel zu kurz“, kritisierte sie.

»Die Vorschläge liegen auf dem Tisch, aber uns rennt die Zeit davon: Die ersten Jahrgänge im neuen System stehen vor einer ungewissen Zukunft. Herr Lauterbach, handeln Sie jetzt: Wir brauchen noch diesen Sommer eine Finanzierungsregelung im Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz“, forderte PsyFaKo-Mitglied Felix Kiunke.

Ohne gesetzlich geregelte Finanzierung werden nicht genügend Weiterbildungsplätze zur Verfügung stehen. In den GVSG-Kabinettsentwurf aufgenommen wurde lediglich eine Refinanzierung der abrechenbaren Versorgungsleistungen der angestellten Psychotherapeut*innen in Weiterbildungsambulanzen. Bei der Verhandlung der Ambulanzen mit den Krankenkassen über die Höhe der Vergütung für diese Versorgungsleistungen sollen notwendige Betriebskosten der Ambulanzen für die Durchführung der Weiterbildung aber ausdrücklich nicht berücksichtigt werden dürfen. Damit können in der ambulanten Weiterbildung keine angemessenen Gehälter bezahlt werden. Darüber hinaus kann der notwendige Bedarf an Weiterbildungsplätzen nur sichergestellt werden, wenn neben den Ambulanzen auch Praxen und Kliniken entsprechende Kapazitäten zur Verfügung stellen. Aber dafür sieht der Kabinettsentwurf zum GVSG keinerlei Regelungen vor.

Ohne die Weiterbildung zu Fachpsychotherapeut*innen gibt es keine Qualifikation für die psychotherapeutische Praxis und keine Erlaubnis, mit den Krankenkassen abrechnen zu dürfen. Die Gefährdung der psychotherapeutischen Versorgung darf nicht sehenden Auges in Kauf genommen werden.

Hitze belastet Psyche und Arbeitsfähigkeit erheblich

BPtK veröffentlicht Informationsflyer über Hitze und psychische Gesundheit

(BPtK) Anlässlich des diesjährigen bundesweiten Hitzeaktionstages hat die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) Informationsflyer zum Thema Hitze und psychische Gesundheit für Psychotherapeut*innen und Patient*innen veröffentlicht, die in Kooperation mit den Psychologists/Psychotherapists for Future (Psy4F) erstellt wurden. Die Informationsflyer können dabei behilflich sein, Patient*innen mit psychischen Erkrankungen über spezifische Hitzegefahren gezielt aufzuklären und Unterstützungsmöglichkeiten im Rahmen der psychotherapeutischen Tätigkeit aufzuzeigen.

»Hitze belastet die Psyche und Arbeitsfähigkeit erheblich. An heißen Tagen sinkt die Aufmerksamkeit und Leistungsfähigkeit, psychische Symptome verschlimmern sich und es kommt zu vermehrten psychiatrischen Einweisungen“, erklärt Dr. Andrea Benecke, Präsidentin der BPtK. „Menschen mit psychischen Erkrankungen gehören zu den besonders hitzegefährdeten Personen und müssen darüber informiert werden, wie sie ihre psychische Gesundheit an heißen Tagen schützen können.“

»Die Aufklärung über Hitzegefahren ist wichtig und verdeutlicht die Relevanz effektiver Hitze- und Klimaschutzmaßnahmen in allen Lebensbereichen“, sagt Dr. Nikolaus Melcop, Vizepräsident der BPtK. „Hitzeschutzmaßnahmen sind nur ein Baustein zur Eindämmung der Auswirkungen der Klimakrise. Umfassende strukturelle Maßnahmen, die eine weitere Erderwärmung abbremsen helfen, sind auch zur Reduktion klimabedingter Gesundheitsfolgen unverzichtbar“, ergänzt Sabine Maur, Vizepräsidentin der BPtK.

Hitzewellen und die damit einhergehenden Belastungen nehmen im Zuge der Klimakrise zu. Steigende Temperaturen wirken sich nicht nur auf die körperliche, sondern auch auf die psychische Gesundheit aus. Insbesondere bei Menschen mit Schizophrenie, Abhängigkeitserkrankungen, Demenz oder Depressionen sind die Gesundheitsrisiken durch Hitze deutlich erhöht. Durch die Einnahme bestimmter Psychopharmaka kann als Nebenwirkung die Regulation der Körpertemperatur beeinträchtigt werden. Hohe Temperaturen gehen mit erhöhten Suizidraten einher. Hitze mindert darüber hinaus die kognitive Leistungsfähigkeit und macht impulsives, risikoreiches und aggressives Verhalten wahrscheinlicher.

Der bundesweite Hitzeaktionstag wurde von der Bundesärztekammer und der Deutschen Allianz Klimawandel und Gesundheit e. V. (KLUG) als Bündnis zahlreicher Akteur*innen aus dem Gesundheitssektor initiiert und macht mit einer Vielzahl von Aktionen, Veranstaltungen und Fachsymposien auf die notwendige Vorsorge für extreme Hitzeereignisse aufmerksam. Die BPtK unterstützt als beteiligte Organisation die politischen Kernforderungen des Bündnisses für ein hitzeresilientes Deutschland.

Bundes-Klinik-Atlas irritiert mit Fehlinformationen zu psychischen Erkrankungen

BPtK hält Nachbesserungen für dringend erforderlich

(BPtK) Der neue Bundes-Klinik-Atlas soll Bürger*innen mehr Transparenz über die Qualität der Versorgungsangebote und eine direkte Vergleichbarkeit von Krankenhäusern bieten. Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) kritisiert, dass die Informationen zur Behandlung von psychischen Krankheiten unvollständig und irreführend sind. Die BPtK fordert, die Leistungsbereiche im Portal auszusparen, zu denen noch keine korrekten und vollständigen Daten eingepflegt worden sind, und dies für die Nutzer*innen kenntlich zu machen.

»Der Klinik-Atlas basiert offenkundig auf unvollständigen Daten sowie ungeeigneten Bewertungsalgorithmen“, kritisiert Dr. Andrea Benecke, Präsidentin der BPtK. „Für Patient*innen mit psychischen Erkrankungen ist das Portal in der aktuellen Fassung schlicht unbrauchbar.“ So werden bei der Suche nach Krankenhäusern in Deutschland, die Patient*innen mit der Diagnose Schizophrenie behandeln, ausschließlich Krankenhäuser mit bis zu 10 Behandlungsfällen pro Jahr angezeigt. Fallzahlen von größer als 3 werden dabei einheitlich als „sehr viele“ und von unter 4 als „sehr wenige“ Behandlungsfälle gewertet. Schizophrenie ist aber eine der häufigsten Diagnosen, die in psychiatrischen Fachabteilungen und Krankenhäusern stationär behandelt werden. Im Jahr 2022 waren es nach den Daten des Statistischen Bundesamtes insgesamt über 75.000 Fälle.

Auch die Suche nach Krankenhäusern mit einer psychiatrischen Fachabteilung ist unvollständig. Sie ergibt für ganz Deutschland lediglich zwei Treffer. Tatsächlich existieren in Deutschland über 400 Fachabteilungen für Allgemeinpsychiatrie. Informationen dazu, welche Daten bisher tatsächlich in den Klinik-Atlas aufgenommen wurden, fehlen jedoch auf der Webseite.

»Wenn das Bundesministerium für Gesundheit und das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) als Verantwortliche für den Bundes-Klinik-Atlas nicht riskieren wollen, dass sich Patient*innen frustriert von dem neuen Qualitätsportal abwenden, muss hier ganz schnell nachgebessert werden“, ergänzt Andrea Benecke.

»Patient*innen müssen auf der Webseite transparente Informationen dazu finden, für welche Fachrichtungen, Leistungen und Diagnosen der Bundes-Klinik-Atlas bereits nutzbar ist und verlässliche Informationen enthält. Bereiche, zu denen noch keine korrekten und vollständigen Daten eingepflegt worden sind, müssen in den Suchfunktionen so lange ausgespart werden, bis Nutzer*innen verlässliche und aussagekräftige Informationen abrufen können“, fordert Dr. Benecke.

Grundsätzlich liegen entsprechende Datengrundlagen für psychiatrische und psychosomatische Krankenhäuser und Fachabteilungen vor. In den strukturierten Qualitätsberichten veröffentlichen die Krankenhäuser jährlich Fallzahlen, Diagnosen und Personalausstattung sowie die Einhaltung der Personalanforderungen der Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie (PPP-Richtlinie) des Gemeinsamen Bundesausschusses.

Bundeskabinett schreibt Unterfinanzierung gesetzlich fest

BPtK: Verschlimmbesserungen sichern keine Weiterbildung

(BPtK) Im Kabinettsbeschluss zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) wird endlich der dringende gesetzgeberische Handlungsbedarf zur Sicherung des psychotherapeutischen Nachwuchses anerkannt – zumindest bezogen auf Weiterbildungsambulanzen. Mit völligem Unverständnis stellt die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) aber fest, dass eine Regelung geschaffen werden soll, die eine angemessene Finanzierung explizit verhindert. Weitere Änderungen, wie die Einführung einer Legaldefinition für Weiterbildungsambulanzen und das Streichen einer auf Psychotherapeut*innen in Weiterbildung nicht anwendbaren Vergütungsregelung, sind reine Kosmetik.

»Kosmetische Änderungen und Verschlimmbesserungen sichern keine psychotherapeutische Weiterbildung. Eine ausreichende Finanzierung von Weiterbildungsstellen in Praxen, Weiterbildungsambulanzen und Kliniken wird mit dem GVSG nicht erreicht“, kritisiert Dr. Andrea Benecke, Präsidentin der Bundespsychotherapeutenkammer. „Das GVSG verschreibt sich dem Ziel, den psychotherapeutischen Nachwuchs zu sichern. Das ist nur einlösbar, wenn das GVSG im parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren deutlich nachgebessert wird.“

Das GVSG sieht keine gesetzlichen Regelungen zur Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung in Praxen oder Kliniken vor. Die Weiterbildungsambulanzen sollen laut GVSG die Weiterbildung über die abrechenbaren Versorgungsleistungen der angestellte Psychotherapeut*innen in Weiterbildung refinanziert bekommen. Bei der Verhandlung der Ambulanzen mit den Krankenkassen über die Höhe der Vergütung für diese Versorgungsleistungen sollen notwendige Betriebskosten der Ambulanzen für die Durchführung der Weiterbildung aber ausdrücklich nicht berücksichtigt werden dürfen. Damit können in der ambulanten Weiterbildung keine angemessenen Gehälter bezahlt und zugleich die notwendigen Weiterbildungselemente wie Theorie, Selbsterfahrung und Supervision finanziert werden.

Die BPtK hatte bereits in ihrer Stellungnahme zum Referentenentwurf auf den dringenden gesetzgeberischen Handlungsbedarf hingewiesen und konkrete Regelungsvorschläge zur Sicherstellung der Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung unterbreitet.

Klinikreform muss dringend überarbeitet werden

BPtK fordert leitliniengerechte Versorgung in der Psychiatrie

(BPtK) Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) kritisiert, dass im heute vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurf eines Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) die stationäre Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen unberücksichtigt bleibt. Nun liegt es in den Händen des Bundesrates und des Deutschen Bundestages, den Gesetzentwurf nachzubessern.

Die BPtK wertet dies als vertane Chance, denn seit Jahren ist bekannt, dass die Personalausstattung in Psychiatrie und Psychosomatik (gemäß Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie, PPP-RL) nicht ausreicht, um eine leitliniengerechte Versorgung der Patient*innen zu gewährleisten. „Die Klinikreform muss genutzt werden, um die Behandlungsqualität in der stationären Versorgung auch für Menschen mit psychischen Erkrankungen zu steigern. Mehr Personal sichert eine leitliniengerechte Versorgung, die zu besseren Behandlungsergebnissen führt“, so BPtK-Präsidentin Dr. Andrea Benecke. „Deshalb fordert die BPtK, dass in der PPP-Richtlinie Qualitätsvorgaben für eine leitliniengerechte Behandlung ergänzt werden.”

Das Problem hat noch eine weitere Dimension: Leitliniengerechte Versorgung und gute Behandlungsergebnisse erfordern ausreichend Fachkräfte. „Als Weiterbildungsstätten sorgen die Kliniken für den Fachkräftenachwuchs. Auch um die psychotherapeutische Weiterbildung anbieten zu können, brauchen sie die gesetzlich verbriefte Sicherheit, zusätzliche Personalstellen für die Weiterbildung refinanziert zu bekommen“, fordert Benecke weiter.

Die BPtK hatte bereits in ihrer Stellungnahme zum Referentenentwurf des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes und in der Verbändeanhörung im Bundesgesundheitsministerium auf notwendige Änderungen hingewiesen.

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European Mental Health Week 2024 – Better together

BPtK: Ein starkes Europa für eine starke psychische Gesundheit

(BPtK) Zum Auftakt der European Mental Health Week 2024, die vom 13. bis 19. Mai 2024 unter dem Motto „Better together – Co-creating the future of mental health“ steht, plädiert die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) für gemeinsame Anstrengungen in der Europäischen Union (EU), um die psychische Gesundheit aller Menschen in Europa zu fördern. Aus Sicht der BPtK sollten die Entscheidungsträger*innen auf EU-Ebene auch nach der Europawahl 2024 das Thema psychische Gesundheit und die Umsetzung der EU-Mental-Health-Strategie nachdrücklich weiterverfolgen.

»Demokratische Werte, Zusammenarbeit und Gemeinschaft bilden das Fundament der EU, um Frieden, Wohlstand und Gesundheit aller Menschen in der EU zu sichern. Gemeinsam erreicht man bessere und nachhaltigere Ergebnisse als allein – das gilt auch für die psychische Gesundheit“, erklärt Dr. Andrea Benecke, BPtK-Präsidentin. „Wie wir psychisch gesundes Aufwachsen fördern und die Prävention psychischer Erkrankungen stärken können, ist eine europäische Frage, die gemeinsam gelöst werden muss.“

»Psychische Gesundheit muss auf EU-Ebene stärker in alle Politikbereiche integriert und die Zusammenarbeit zwischen den Politikbereichen, den Fachleuten insbesondere aus den Bereichen Gesundheit, Bildung, Arbeit und Soziales, aber auch von der kommunalen bis zur EU-Ebene verbessert werden. Die Menschen müssen dort, wo sie leben, lernen oder arbeiten, Unterstützung bekommen, um ihre psychische Gesundheit zu erhalten oder zurückzuerlangen“, so Dr. Nikolaus Melcop, Vizepräsident der BPtK.

Die Europäische Kommission hatte im Sommer 2023 eine umfassende Strategie zur Förderung der psychischen Gesundheit in der EU veröffentlicht, der zufolge jede EU-Bürger*in Zugang zu Prävention, psychotherapeutischer Versorgung, Rehabilitation und Wiedereingliederung erhalten soll.