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Chance zur Verbesserung der Psychiatrie-Versorgung verpasst

BPtK sieht Versäumnis in der Krankenhausreform

(BPtK) Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) hält es für ein Versäumnis, dass mit der Krankenhausreform keine Regelung für mehr Personal in Psychiatrien geschaffen wird. Der Deutsche Bundestag hat das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG; BT-Drs. 20/11854) heute in 2./3. Lesung beschlossen.

»Die Krankenhausreform hat von Anfang an die Versorgung von psychisch kranken Menschen in Psychiatrien außer Acht gelassen. Die Chance wurde verpasst, das Qualitätsversprechen der Krankenhausreform auch gegenüber Patient*innen in den Psychiatrien einzulösen“, kritisiert BPtK-Präsidentin Dr. Andrea Benecke den Beschluss des KHVVG. „Eine leitliniengerechte Versorgung in den Psychiatrien geht nur mit mehr Personal. Ein gesetzlicher Auftrag, die Personalrichtlinie für Psychiatrien um Qualitätsvorgaben zu ergänzen, hätte das schon lange bestehende Problem beheben können.“

Die BPtK hatte zudem gefordert, mit dem KHVVG die Refinanzierung von psychotherapeutischen Weiterbildungsstellen in den Psychiatrien gesetzlich zu sichern, wenn alle Planstellen besetzt sind. „Fachkräfte wachsen nicht auf Bäumen. Nur wenn die Kliniken ausreichend Weiterbildungsstellen für Psychotherapeut*innen schaffen können, haben wir in Zukunft genügend Fachpsychotherapeut*innen für die Versorgung“, so Dr. Benecke. „Wir setzen jetzt auf die Länder und werden uns dafür einsetzen, dass – sollte der Vermittlungsausschuss angerufen werden – Nachforderungen für die Psychiatrie gestellt werden.“

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Der Gesetzgeber muss endlich handeln

Demonstration vor dem Deutschen Bundestag für die Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung

(BPtK) Erneut demonstriert ein breites Bündnis von Studierenden und Psychotherapeut*innen vor dem Deutschen Bundestag für die Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung in Praxen, Ambulanzen und Kliniken. Anlass sind die unzureichenden Regelungen zur Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung im Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) und die stockenden parlamentarischen Beratungen.

»Wir können es uns nicht leisten, dass junge, motivierte Menschen, die Verantwortung für die Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen übernehmen wollen, die notwendige Weiterbildung nicht absolvieren können“, mahnt Dr. Andrea Benecke, Präsidentin der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). „Die psychotherapeutische Weiterbildung darf nicht zu einem Flaschenhals für eine ganze Generation von Psychotherapeut*innen werden, die dann in der Versorgung fehlt“, kritisiert sie.

Die Zahl der Absolvent*innen der neuen Psychotherapie-Studiengänge wächst stetig. Im kommenden Jahr werden es 2.500 sein. Ohne ausreichende finanzielle Förderung wird es für sie keine Stellen für die Weiterbildung zur Fachpsychotherapeut*in geben und ohne Fachpsychotherapeut*innen keine Zukunft der psychotherapeutischen Versorgung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen in Deutschland.

»Jetzt ist die Zeit, zu handeln und das Problem endlich zu lösen“, appelliert Benecke an die Bundestagsabgeordneten. „Konkret: Für Praxen und Medizinische Versorgungszentren muss – analog zur Weiterbildung in der Allgemeinmedizin – ein Gehaltszuschuss für Weiterbildungsteilnehmende eingeführt werden. Die Praxen müssen für die Weiterbildung ihren Praxisumfang auf 150 Prozent erweitern können. Weiterbildungsambulanzen müssen mit den Krankenkassen kostendeckende Vergütungen verhandeln können, in der alle Weiterbildungsinhalte berücksichtigt werden müssen. Kliniken müssen übergangsweise zusätzliche Personalstellen für Weiterbildungsteilnehmende refinanziert bekommen.“

Die von Studierenden organisierte Demonstration wird von psychotherapeutischen Verbänden, Hochschulvertreter*innen, Landespsychotherapeutenkammern und der BPtK unterstützt.

Hintergrund:

Mit der 2019 vom Deutschen Bundestag beschlossenen Psychotherapeutenausbildungsreform wurde die psychotherapeutische Weiterbildung – analog der ärztlichen Weiterbildung – eingeführt. Eine ausreichende Finanzierung der Weiterbildung wurde damals nicht geregelt.

Ohne angemessene gesetzliche Regelungen zur Finanzierung werden nicht genügend psychotherapeutische Weiterbildungsplätze zur Verfügung stehen. In den GVSG-Kabinettsentwurf aufgenommen wurde lediglich eine Refinanzierung der abrechenbaren Versorgungsleistungen der angestellten Psychotherapeut*innen in Weiterbildungsambulanzen. Bei der Verhandlung der Ambulanzen mit den Krankenkassen über die Höhe der Vergütung für diese Versorgungsleistungen sollen notwendige Betriebskosten der Ambulanzen für die Durchführung der Weiterbildung aber ausdrücklich nicht berücksichtigt werden dürfen. Darüber hinaus kann der notwendige Bedarf an Weiterbildungsplätzen nur sichergestellt werden, wenn neben den Ambulanzen auch Praxen und Kliniken entsprechende Kapazitäten zur Verfügung stellen. Aber dafür sieht der Kabinettsentwurf zum GVSG keinerlei Regelungen vor. 

„Verantwortungs-Ping-Pong“ bei der Psychiatrie-Personalausstattung

BPtK kritisiert Tatenlosigkeit der Bundesregierung

(BPtK) Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) kritisiert die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Unionsfraktion „Reformvorhaben der Bundesregierung zu psychiatrischen Krankenhäusern und deren Personalausstattung“ (BT-Drs. 20/13057). Aus dieser Antwort geht hervor, dass in dieser Legislaturperiode kein Gesetzesvorschlag für eine bessere Personalausstattung für psychiatrische und psychosomatische Krankenhäuser kommen wird.

»Das ist Verantwortungs-Ping-Pong zwischen der Bundesregierung und dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) mit dem Resultat, dass Patient*innen bis heute keine zusätzliche Minute Psychotherapie in Psychiatrien erhalten“, sagt Dr. Andrea Benecke, Präsidentin der BPtK. „Wenn Bundesregierung und G-BA zu unterschiedlichen Auffassungen kommen, wer laut Gesetz in der Verantwortung steht, muss ein neuer gesetzlicher Auftrag Klarheit schaffen.“

Während der G-BA darauf verweist, dass der gesetzliche Auftrag zur Ausgestaltung der Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie (PPP-Richtlinie) lediglich „Mindestanforderungen“ an die Personalausstattung beinhaltet, verweist die Bundesregierung auf den G-BA, in dessen Verantwortung die inhaltliche Ausgestaltung der PPP-Richtlinie liege. Seit Jahren wird im G-BA eine Entscheidung zur Erhöhung der Minutenwerte der PPP-Richtlinie zulasten der Patient*innen verschoben. Die Umsetzung des Koalitionsvertrags, im stationären Bereich für eine leitliniengerechte psychotherapeutische Versorgung und eine bedarfsgerechte Personalausstattung zu sorgen, ist aus Sicht der BPtK zwingend erforderlich.

»Die Psychiatrien sind elementare Weiterbildungsstätten und müssen gesetzlich die Rahmenbedingungen zugesichert bekommen, um psychotherapeutische Weiterbildungsstellen anbieten zu können. Wie die Personalkosten bei der Vereinbarung des Krankenhausbudgets zu berücksichtigen sind, regelt aber der Bund – und nicht die Länder oder Psychotherapeutenkammern. Ohne die Weiterbildung in Psychiatrien gibt es zukünftig keine Fachpsychotherapeut*innen“, so Benecke.

Mehr Psychotherapie in der Psychiatrie schaffen

BPtK fordert Änderungen in der Krankenhausreform

(BPtK) Patient*innen in der Psychiatrie müssen mehr Psychotherapie erhalten. Anlässlich der Anhörung zum Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG; BT-Drs. 20/11854) im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestags fordert die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), eine bessere psychotherapeutische Versorgung in der Psychiatrie zu schaffen.

»Wir fordern die doppelte Dosis Psychotherapie für Patient*innen in Psychiatrien. Für eine leitliniengerechte Behandlung sind 100 Minuten Einzelpsychotherapie pro Woche nötig. Die Personalvorgaben für die Psychiatrien müssen dringend gesetzlich angepasst werden“, fordert BPtK-Präsidentin Dr. Andrea Benecke.

Aktuell erfüllt mehr als die Hälfte der Krankenhäuser die bestehenden Personalmindestvorgaben nicht, sodass die meisten Patient*innen noch weit weniger Psychotherapie als 50 Minuten pro Woche erhalten. Für eine bessere psychotherapeutische Versorgung muss die Personalrichtlinie für Psychiatrien (PPP-Richtlinie) um Qualitätsvorgaben für eine leitliniengerechte Versorgung ergänzt werden, damit mehr Personal eingestellt wird.

»Für eine leitliniengerechte psychotherapeutische Behandlung sind bundesweit rund 1.800 zusätzliche Vollzeitstellen in den Psychiatrien notwendig. Diese Stellen können besetzt werden, nämlich auch mit den Absolvent*innen des neuen Psychotherapie-Studiums, die ihre Weiterbildung zur Fachpsychotherapeut*in in den Kliniken absolvieren müssen”, so Benecke weiter. „Mit der Krankenhausreform müssen die gesetzlichen Rahmenbedingungen geschaffen werden, damit Psychiatrien zusätzliche Personalstellen und ausreichend Weiterbildungsstellen refinanziert bekommen.

Herzgesundheit ganzheitlich statt nur mit Medikamenten fördern

BPtK fordert Präventionsempfehlungen durch Psychotherapeut*innen

(BPtK) Anlässlich der heute im Bundesgesundheitsministerium stattfindenden Anhörung hat die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) eine Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesunden-Herz-Gesetzes vorgelegt. Darin kritisiert sie, dass die im Entwurf vorgesehenen Präventionsmaßnahmen unzureichend und auf Medikamentengaben beschränkt sind.

»Statine, Arzneimittel zur Tabakentwöhnung und zusätzliche Gesundheitsuntersuchungen setzen als Präventionsmaßnahmen viel zu spät an. Verhältnisprävention und die Inanspruchnahme von Präventionsmaßnahmen für einen gesunden Lebensstil sollten mit dem Gesundes-Herz-Gesetzentwurf gefördert werden. Präventionsgelder nur für die medikamentöse Prävention vorzusehen, ist der falsche Ansatz und kommt einer Kehrtwende in der Prävention gleich”, konstatiert BPtK-Präsidentin Dr. Andrea Benecke. „Was zu einem gesunden Lebensstil beiträgt, muss Kindern und Jugendlichen früh vermittelt werden. Das ist Gesundheitskompetenz, die nicht durch Medikamente ersetzt werden kann“, so Cornelia Metge, BPtK-Vorstandsmitglied.

Dass im Referentenentwurf zudem ausschließlich organische Risiken von kardiovaskulären Erkrankungen mit präventiven Maßnahmen reduziert werden sollen, hält die BPtK für einen Fehler. „Stress, unangemessener Umgang mit Stress und psychische Erkrankungen sind ebenfalls relevante Faktoren für Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Deshalb ist es wichtig, dass endlich auch Psychotherapeut*innen Präventionsempfehlungen ausstellen können,“ fordert Benecke.

Inakzeptabel ist aus Sicht der BPtK außerdem, dass mit diesem Referentenentwurf die Grundprinzipien der evidenzbasierten Medizin außer Kraft gesetzt und die strukturierte Methodenbewertung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) umgangen werden sollen. Die BPtK lehnt es entschieden ab, dass das Bundesministerium für Gesundheit ermächtigt werden soll, per Rechtsverordnung gegen das im SGB V verankerte Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitsgebot und an den bewährten Strukturen des G-BA vorbei über die Ausgestaltung von Gesundheitsuntersuchungen und Leistungsansprüchen zu entscheiden.

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BPtK teilt Kritik des Bundesrates am GVSG

Auch der Bundesrat warnt vor unzureichender Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung

(BPtK) Auch der Bundesrat warnt davor, dass die vorliegenden Regelungsvorschläge im Entwurf eines Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG; BR-Drs. 234/24) das Problem der unzureichenden Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung weiterhin nicht lösen. Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) begrüßt, dass der Bundesrat Nachbesserungen von der Bundesregierung fordert.

»Auch der Bundesrat kommt zu dem Ergebnis, dass mit dem Entwurf des GVSG die ausreichende Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung nicht gesichert ist“, stellt BPtK-Präsidentin Dr. Andrea Benecke fest. „Der Bundesrat betont zu Recht, dass neben den Weiterbildungsambulanzen auch die Praxen und Kliniken relevante Weiterbildungsstätten sind, die im GVSG in keiner Weise berücksichtigt wurden, für die aber ebenfalls Regelungen zur Finanzierung der Weiterbildung geschaffen werden müssen.”

Der Bundesrat bittet, in seiner heute verabschiedeten Stellungnahme zum Entwurf eines GVSG zu prüfen, wie eine ausreichende Finanzierung der ambulanten Weiterbildung in Weiterbildungsambulanzen und Praxen sowie in der stationären Weiterbildung sichergestellt werden kann.

Kinder psychisch und suchterkrankter Eltern besser unterstützen

BPtK fordert engere Kooperation zwischen Psychotherapeut*innen und Jugendhilfe

(BPtK) Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) begrüßt den interfraktionellen Antrag „Prävention stärken – Kinder mit psychisch oder suchtkranken Eltern unterstützen (BT-Drs. 20/12089), der heute in erster Lesung im Deutschen Bundestag beraten wird.

“Wenn ein Elternteil psychisch erkrankt ist, kann das für die Kinder psychisch belastend sein. Es ist wichtig, altersgerecht über die psychische Erkrankung der Eltern aufzuklären“, erklärt Cornelia Metge, BPtK-Vorstandsmitglied und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin. „Psychotherapie sollte auch in Kitas und Schulen aufsuchend angeboten werden können. Denn wenn Kinder aus psychisch belasteten Familien selbst Behandlung benötigen, ist es für die ganze Familie wichtig, dass diese leicht zugänglich ist.“

Die BPtK befürwortet darüber hinaus die im Antrag geforderte stärkere sektorübergreifende Zusammenarbeit. Familien mit psychisch erkrankten Familienangehörigen benötigen besser abgestimmte Unterstützung. Wenn Leistungen der Jugendhilfe und psychotherapeutische Behandlung beansprucht werden, sollten Kooperationen zwischen Psychotherapeut*innen und der Jugendhilfe schon möglich sein, bevor eine Kindeswohlgefährdung festgestellt wird“, fordert Wolfgang Schreck, BPtK-Vorstandsmitglied. „Kooperationen zwischen Jugendhilfe und Gesundheitswesen können den Behandlungserfolg und eine gesunde Entwicklung des Kindes fördern.“

Jedes vierte Kind in Deutschland hat einen psychisch oder suchterkrankten Elternteil. Kinder von Eltern mit psychischen oder Abhängigkeitserkrankungen haben ein höheres Risiko, ebenfalls eine psychische Erkrankung zu entwickeln. Der Antrag „Prävention stärken – Kinder mit psychisch oder suchtkranken Eltern unterstützen“ wurde von den Fraktionen SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/Die Grünen und FDP in den Deutschen Bundestag eingebracht.

Gesundheitsförderung ist eine Querschnittsaufgabe

BPtK kritisiert Engführung des geplanten Bundesinstituts

(BPtK) Ein Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit ist notwendig, um die Gesundheitsförderung und Prävention in der Bevölkerung zu stärken. Allerdings lässt der vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) vorgelegte Referentenentwurf einen echten Public-Health-Ansatz vermissen, kritisiert die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK).

»Die BMG-Pläne für ein Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit verpassen es, Gesundheitsförderung und Prävention auf eine neue Stufe zu heben und ganzheitlich, unabhängig von einem Krankheitsbegriff, zu denken”, kritisiert Dr. Andrea Benecke, Präsidentin der BPtK. „Damit die Gesundheit aller Menschen gefördert wird, dürfen nicht nur einzelne Erkrankungen in den Blick genommen werden, sondern auch die sozioökonomischen und strukturellen Faktoren, die die Gesundheit beeinflussen. Gesundheitsförderung und Prävention sind immer Querschnittsaufgaben, das muss sich auch im Namen des Bundesinstituts widerspiegeln.“

Aus Sicht der BPtK hat eine Engführung des geplanten Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit überdies zur Folge, dass auch das Potenzial, psychischen Erkrankungen vorzubeugen, ungehoben bleibt. Bisher sieht der Entwurf eine starke Fokussierung auf organische Erkrankungen, wie Krebs, Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder Demenz, vor. „Die Schwerpunktsetzung auf organische Erkrankungen verkennt die hohe Krankheitslast durch psychische Erkrankungen und den Präventionsbedarf”, so Benecke. „Auch bedingen psychische und physische Erkrankungen einander. Psychische Erkrankungen gehen mit einem höheren Risiko für die Entstehung körperlicher Krankheiten einher. Ebenso können psychische Belastungen und Erkrankungen auch infolge körperlicher Leiden auftreten.” Auch die zwischen dem Robert Koch-Institut und dem künftigen Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit aufgeteilten Zuständigkeiten für übertragbare und nicht übertragbare Erkrankungen sind fachlich und mit Blick auf die Effizienz der Behörden nicht zielführend. 

GVSG muss Psychotherapeutenausbildungsreform vollenden

BPtK fordert Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung

(BPtK) Zum Auftakt der parlamentarischen Beratungen zum Entwurf eines Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG; BT-Drs. 20/11853) fordert die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) in ihrer Stellungnahme, dass die Finanzierungslücke bei der psychotherapeutischen Weiterbildung endlich geschlossen wird. Nur so kann die Psychotherapeutenausbildungsreform vollendet werden.

»Es steht und fällt mit der Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung, ob künftig genügend Fachpsychotherapeut*innen für die psychotherapeutische Versorgung vor Ort zur Verfügung stehen“, mahnt BPtK-Präsidentin Dr. Andrea Benecke anlässlich der ersten Lesung des GVSG im Deutschen Bundestag. „Das Bundesgesundheitsministerium hat im GVSG einen Grundstein gelegt; nun muss das Parlament darauf aufbauen und die ausreichende Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung in Praxen, Weiterbildungsambulanzen und Kliniken endlich sicherstellen.“

Ab Herbst 2024 wird es voraussichtlich 1.000 approbierte Psychotherapeut*innen geben, die einen Weiterbildungsplatz benötigen. Ab 2025 wird mit jährlich 2.500 Absolvent*innen gerechnet. Die Weiterbildung zu Fachpsychotherapeut*innen dauert insgesamt fünf Jahre und findet obligatorisch mindestens zwei Jahre in der ambulanten und mindestens zwei Jahre in der stationären Versorgung statt.

Kleine Historie zum Weg zur psychotherapeutischen Weiterbildung:

  • 2019 legt das Bundesgesundheitsministerium einen Vorschlag für eine Reform der Psychotherapeutenausbildung vor. Ziel ist es, die prekären Ausbildungsbedingungen von Psychotherapeut*innen zu beenden. Auf das Studium und die Approbation folgt in hauptberuflicher Tätigkeit eine Weiterbildung zur Fachpsychotherapeut*in. Der Gesetzgeber versäumt aber, gleichzeitig auch die Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung gesetzlich zu regeln. Der Deutsche Bundestag beschließt das Psychotherapeutenausbildungsreformgesetz ohne entsprechende finanzielle Absicherung.
  • Seit 2020 bieten die ersten Universitäten den neuen Studiengang Psychotherapie an. Nach dem erfolgreich absolvierten Masterabschluss kann eine Approbation erteilt werden.
  • 2021 verabschiedet der Deutsche Psychotherapeutentag eine Muster-Weiterbildungsordnung für die nach neuem Recht approbierten Psychotherapeut*innen. Die Psychotherapeutenschaft hat damit die Anforderungen an eine Weiterbildung geregelt und entsprechend dem gesetzlichen Auftrag fristgerecht erfüllt.
  • 2023 appelliert die Psychotherapeutenschaft an Bundesgesundheitsminister Lauterbach, endlich zu handeln, und unterbreitet dem Bundesgesundheitsminister die Problemanalyse und gemeinsame Lösungsvorschläge.
  • 2023 macht der Student Felix Kiunke mit einer Petition zur Finanzierung der Weiterbildung beim Deutschen Bundestag auf die fehlende Finanzierung und dringenden Handlungsbedarf aufmerksam.
  • 2023 fasst der Bundesrat eine Entschließung (BR-Drs. 403/23) und bittet die Bundesregierung, die Finanzierung der Weiterbildung gesetzlich zu regeln.
  • 2024 beschließt der Deutsche Bundestag, die Petition zur Finanzierung der Weiterbildung mit dem höchstmöglichen Votum „zur Berücksichtigung“ an die Bundesregierung zu überweisen.
  • 2024 wird der Referentenentwurf eines GVSG vom Bundesministerium für Gesundheit vorgestellt. Er enthält keine Regelungen zur Finanzierung der Weiterbildung.
  • 2024 wird mit dem Kabinettentwurf zum GVSG ein Regelungsvorschlag zur Finanzierung der Weiterbildung in Weiterbildungsambulanzen aufgenommen. Dieser ist unzureichend und Regelungen zur Finanzierung der Weiterbildung in Praxen und Kliniken fehlen gänzlich. Studierende demonstrieren vor dem Deutschen Bundestag für eine ausreichende Finanzierung der Weiterbildung.
  • 2024 empfiehlt der Gesundheitsausschuss des Bundesrates, mit dem GVSG Regelungen zu schaffen, die die Finanzierung der Weiterbildung in Praxen, Weiterbildungsambulanzen und Kliniken sichert.

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KHVVG muss Versorgung psychisch kranker Menschen in Kliniken stärken

BPtK fordert Nachbesserungen vom Parlament

(BPtK) Anlässlich der ersten Lesung zum Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG; BT-Drs. 20/11854) im Deutschen Bundestag fordert die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) das Parlament auf, für eine leitliniengerechte psychotherapeutische Versorgung und eine bedarfsgerechte Personalausstattung in den Psychiatrien zu sorgen.

»Die Klinikreform wird aktuell weder dafür genutzt, die Personalausstattung in Psychiatrie und Psychosomatik zu verbessern, noch werden die Voraussetzungen für ausreichend viele Weiterbildungsstellen für Psychotherapeut*innen in den Kliniken geschaffen“, kritisiert BPtK-Präsidentin Dr. Andrea Benecke. „Der Deutsche Bundestag muss nun nachholen, was das Bundeskabinett versäumt hat: Mit der Klinikreform muss die PPP-Richtlinie um Qualitätsvorgaben für eine leitliniengerechte Behandlung ergänzt werden.“

Das Bundeskabinett hat dringend notwendige Verbesserungen für die stationäre Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen nicht in den Kabinettsbeschluss zum KHVVG aufgenommen. Im Koalitionsvertrag war vereinbart worden, für eine leitliniengerechte psychotherapeutische Versorgung und eine bedarfsgerechte Personalausstattung in den Psychiatrien zu sorgen. Damit langfristig genug Fachkräfte für die psychotherapeutische Versorgung in den Kliniken zur Verfügung stehen, müssen zudem die finanziellen Rahmenbedingungen für zusätzliche Weiterbildungsstellen in Kliniken geschaffen werden. Auch das wurde im KHVVG-Entwurf nicht berücksichtigt.

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