Schlagwortarchiv für: Pressemitteilung

BPtK fordert mehr Honorargerechtigkeit

Offener Brief an Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe

(BPtK) Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) hat in einem Offenen Brief an Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe mehr Honorargerechtigkeit für psychotherapeutische Leistungen gefordert. Der Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses vom 29. März 2017 zur Vergütung hat in der der deutschen Psychotherapeutenschaft für erhebliche Empörung gesorgt. Die falsche Einschätzung der neuen psychotherapeutischen Sprechstunde und Akutbehandlung ist für viele Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten ein weiterer Beleg für die strukturelle Unterbewertung ihrer Leistungen.

Die BPtK sieht deshalb politischen Handlungsbedarf, damit Psychotherapeuten zukünftig angemessen honoriert werden. „Wir benötigen präzisere gesetzliche Regelungen“, erklärt BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz. „Der Bewertungsausschuss muss eindeutige Vorgaben bekommen, wann und nach welchen Kriterien er die Entwicklung der psychotherapeutischen Honorare überprüfen und anpassen muss.“

Psychotherapeutische Leistungen sind strukturell unterbewertet. Mit ihren Gesprächsleistungen können psychotherapeutische Praxen nicht annähernd die gleiche angemessene Vergütung wie ärztlichen Praxen erzielen. Eine psychotherapeutische Praxis erwirtschaftet rund 71.500 Euro pro Jahr, eine fachärztliche Praxis dagegen ein Jahreseinkommen von rund 141.500 Euro.

Für diese weit unterdurchschnittliche Honorierung erbringen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten hochqualifizierte und intensive Arbeit. Die Vergütung der Gesprächsleistungen ist an den zeitlichen Einsatz von 50 Minuten gebunden. „Diagnostische und therapeutische Arbeit unmittelbar mit dem Patienten, die sich nicht verkürzen lässt, wird im deutschen Gesundheitssystem außerordentlich schlecht vergütet“, stellt BPtK-Präsident Munz fest. „Mit Apparatemedizin lässt sich ein Vielfaches an Einkommen erzielen. Das ist grundsätzlich falsch.“

Die BPtK stellt auch irreführende Aussagen der gesetzlichen Krankenversicherung über die Arbeitszeiten von niedergelassenen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten richtig. Eine psychotherapeutische Praxis leistet durchschnittlich 45 Wochenarbeitsstunden. Hiervon entfallen 27 Stunden auf die unmittelbare Patientenbehandlung, knapp 10 Stunden auf psychotherapeutische Tätigkeiten ohne unmittelbaren Patientenkontakt und 8 Stunden auf Praxismanagement und Fortbildung.

Die BPtK fordert auch vom Bundesgesundheitsministerium eine formelle Beanstandung des Beschlusses des Erweiterten Bewertungsausschusses. Die Berechnung der Strukturzuschläge für das Praxispersonal ist aus Sicht der BPtK eindeutig rechtswidrig. In dieser Berechnung fehlen die probatorischen Sitzungen und die Gesprächsziffern. In seinem Urteil vom März dieses Jahres hat das Sozialgericht Marburg festgestellt, dass die seit 2012 geltenden Strukturzuschläge nicht den Vorgaben des Bundessozialgerichts entsprechen.

Besserer Schutz von geflüchteten Frauen und Kindern notwendig

BPtK fordert sichere Unterkünfte und psychosoziale Versorgung

(BPtK) Frauen und Kinder, die vor Krieg und Verfolgung flüchten, erleben häufig auch auf der Flucht schwere traumatische Verletzungen. Insbesondere auf afrikanischen Fluchtwegen sind sie oft allein unterwegs und besonders wehrlos gegenüber Lösegelderpressern, Vergewaltigern und gewalttätigen Banden. „Die Erlebnisse auf der Flucht sind häufig genauso grauenhaft wie die Erlebnisse in ihrer Heimat“, erklärt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). „Gerade geflüchtete Frauen und Kinder, die in Deutschland Aufnahme und Schutz suchen, brauchen deshalb unsere besondere Fürsorge. Die erschreckende Realität ist aber leider, dass sich Frauen und Kinder auch in Flüchtlingsunterkünften häufig nicht sicher fühlen.“

Traumatisierte Menschen benötigen grundsätzlich eine Situation, in der sie sich sicher und aufgehoben fühlen, in der sie ausreichend Privatsphäre sowie psychosoziale Beratung und Betreuung erhalten. Die BPtK fordert deshalb, die Unterbringung und die Gesundheitsversorgung insbesondere von geflüchteten Frauen und Kindern dringend zu verbessern. „Wir brauchen verbindliche Mindeststandards für den Schutz von Frauen und Kindern in Flüchtlingsunterkünften“, stellt BPtK-Präsident Munz fest. „Für ihre Betreuung benötigen wir außerdem mehr geschultes Personal, Dolmetscher und eine gesicherte Finanzierung einer psychosozialen Erstversorgung sowie von Psychotherapie, wenn psychische Erkrankungen vorliegen.“

Drei aktuelle Studien belegen, dass die Unterbringung und Gesundheitsversorgung von geflüchteten Frauen und Kindern in Deutschland mangelhaft sind.

Geflüchtete Frauen besonders gefährdet

Geflüchtete Frauen bewerten vor allem ihre Unterbringung als schlecht oder sehr schlecht. In einer Studie, die von der Integrationsbeauftragten Aydan Özoğuz in Auftrag gegeben wurde, beklagen sie, dass es an ausreichender Privatsphäre und Rückzugsmöglichkeiten fehle. Die hygienischen Bedingungen seien zum Teil mangelhaft. Oftmals fühlten sie sich in den Unterkünften nicht sicher.

Mehr als ein Drittel beklagt auch eine mangelhafte medizinische Versorgung. Nicht einmal jede zehnte geflüchtete Frau erhielt psychologische Betreuung – und das, obwohl die Mehrzahl der Frauen in ihrer Heimat oder auf der Flucht Traumatisches erlebt hatte. Die Mehrheit der befragten Frauen flüchtete vor Lebensgefahr, Krieg und Terror. Auch Angst vor Ehrenmord, Zwangsverheiratung, sexueller Gewalt oder Genitalverstümmelung wurden als Fluchtgründe genannt. Besonders Frauen aus Eritrea waren Opfer von Folter oder sexueller Gewalt.

Viele afrikanische Frauen machen sich alleine auf die Flucht und sind daher besonders gefährdet. „Wir müssen insbesondere auf die Frauen aus afrikanischen Ländern achten, weil sie häufig alleine geflüchtet sind und unvorstellbare Grausamkeiten erlebt haben. Sie brauchen unbedingt unsere besondere Aufmerksamkeit“, betont BPtK-Präsident Munz.

Flüchtlingskinder brauchen Sicherheit und Rückzugsmöglichkeiten

Auch Flüchtlingskinder leiden unter ihrer Situation in Deutschland, wie eine UNICEF-Studie belegt. Demnach verbringen viele Flüchtlingskinder mehrere Monate in Unterkünften, die nicht ihrem besonderen Schutzbedürfnis entsprechen. Dies wird auch von der Kinderkommission des Deutschen Bundestages kritisiert. Das Zusammenleben mit fremden Menschen auf engstem Raum ohne die Möglichkeit, ein Zimmer abzuschließen, bedeutet für die Kinder ständigen großen Stress und Unsicherheit. „Kindern und Jugendlichen fällt es ohnehin schon schwer, ihre traumatischen Erlebnisse in der Heimat und auf der Flucht zu verarbeiten. Die Situation in Flüchtlingsunterkünften kann deshalb dazu führen, dass sie starke psychische Beschwerden und Erkrankungen entwickeln oder sich bestehende Leiden verschlimmern“, erklärt Munz. „Familien mit Kindern sollten deshalb so schnell wie möglich aus Gemeinschaftsunterkünften in eigene Wohnungen umziehen dürfen.“ Auch die Kinderkommission des Bundestages fordert, Flüchtlingsfamilien dezentral in Wohnungen unterzubringen, damit sie am normalen Alltagsleben teilhaben können. Darüber hinaus empfiehlt sie, dass die Zusammenarbeit zwischen Kinder- und Jugendhilfe und Gemeinschaftsunterkünften gestärkt und Beratungsangebote in den Unterkünften vorgehalten werden sollten.

Gerade Kinder leiden unter ihrer Unterbringung und der Ungewissheit, ob sie wieder abgeschoben werden. Nicht selten haben sie eine psychische Erkrankung und benötigen eine Psychotherapie. Trotz vorliegender Indikation lehnen es deutsche Behörden oft jedoch ab, die Kosten für eine Behandlung zu übernehmen. Unbehandelte psychische Erkrankungen im Kindesalter können einen Menschen jedoch ein ganzes Leben lang belasten“, stellt der BPtK-Präsident fest. „Wenn Kinder psychisch gefährdet oder krank sind, muss ihnen schnell und unbürokratisch geholfen werden.“ Die Kinderkommission fordert in diesem Zusammenhang, psychosoziale Zentren und vergleichbare Angebote für Flüchtlinge auszubauen und verlässlich zu finanzieren.

Unbegleitete Minderjährige besonders häufig traumatisiert

Zur besonderen Situation unbegleiteter Minderjähriger hat die Bundesregierung einen Bericht veröffentlicht. Danach haben unbegleitete Kinder und Jugendliche auf ihrer Flucht extreme Belastungen erlebt. Sie sind häufiger traumatisiert als Kinder und Jugendliche, die mit ihren Familien geflüchtet sind. „Unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen fehlt der unverzichtbare familiäre Rückhalt“, so Munz. „Sie benötigen mehr als alle anderen verlässliche Betreuung und Behandlung bei psychischen Erkrankungen.“

Weltgesundheitstag „Depression – Let´s talk“ am 7. April 2017

BPtK-Kurzinformation für Patienten über leitliniengerechte Behandlung

(BPtK) Fast jeder fünfte Deutsche erkrankt in seinem Leben an einer Depression. „Längst nicht alle depressiv erkrankten Menschen bekommen die Behandlung, die in den Leitlinien empfohlen wird“, erklärte Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), zum morgigen Weltgesundheitstag „Depression – Let’s talk“ am 7. April 2017.

Die BPtK hat deshalb für erwachsene Patienten eine zweiseitige Kurzinformation zur Depression zusammengestellt. Sie beantwortet z. B. folgende Fragen:

  • Was ist eine Depression?
  • Wie unterscheiden sich leichte, mittelschwere und schwere  Depressionen?
  • Wie werden Depressionen wirksam behandelt?
  • Wann ist eine Behandlung im Krankenhaus ratsam?
  • Welche Nebenwirkungen können auftreten?

Eine Depression ist mehr als ein vorübergehendes Stimmungstief. Wer ein paar Tage lang niedergeschlagen ist, ist noch nicht depressiv. Gefühle können schwanken, das ist völlig normal. Wenn man in einer schweren akuten Krise steckt, die Niedergeschlagenheit sehr stark wird oder länger andauert und auch Gespräche mit vertrauten Personen nicht mehr helfen, sollte man darüber nachdenken, sich von einem Psychotherapeuten oder Arzt beraten zu lassen.

Ein Psychotherapeut stellt dann Ratsuchenden Fragen wie zum Beispiel:

  • Fühlen Sie sich schon länger als zwei Wochen niedergeschlagen?
  • Haben Sie das Interesse an Dingen verloren, die Ihnen früher Freude bereiteten?
  • Sind Sie schneller müde?
  • Fällt es Ihnen schwer, Dinge des Alltags zu erledigen?

Die Antworten auf diese Fragen geben Hinweise auf die wichtigsten Symptome, die bei einer Depression auftreten können.

Depressionen können in den meisten Fällen wirksam behandelt werden, z. B. mit einer Psychotherapie oder mit Antidepressiva. Wie genau Depressionen bei Erwachsenen am besten behandelt werden sollen, ist in der „S3-Leitlinie/Nationalen Versorgungsleitlinie Unipolare Depression“ zusammengefasst, auf der die BPtK-Patienteninformation beruht.

Der Weltgesundheitstag ist ein jährlicher Aktionstag der Weltgesundheitsorganisation zu einem globalen gesundheitspolitischen Thema, mit dem die WHO an ihre Gründung am 7. April 1948 erinnert.

Krankenkassen widersetzen sich angemessener Vergütung der neuen psychotherapeutischen Leistungen

Resolution der Vertreterversammlung der LPK Baden-Württemberg

(LPK BW) Die Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg nimmt den Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses vom 29.03.2017 zur Vergütung der neu in die Psychotherapie-Richtlinie aufgenommen psychotherapeutischen Leistungen mit großer Enttäuschung und Unverständnis zur Kenntnis. Durch diese mangelhafte Vergütungsregelung droht die Reform zu scheitern. Der Wille des Gesetzgebers wird dadurch konterkariert, die erhoffte Verbesserung der Versorgung kann so nicht erreicht werden. Die Vergütung der neuen Leistungen wird im Vergleich zu den Sitzungen in der Richtlinienpsychotherapie um ca. 3,5% geringer ausfallen, obwohl bei den neuen Leistungen deutlich höhere Anforderungen an die Praxisorganisation, Dokumentation und Koordinationsaufgaben gestellt werden.

Dieser Beschluss trifft bei den Kolleginnen und Kollegen auf großes Unverständnis und löst verständlichen Ärger aus. Die psychotherapeutischen Praxen werden vermutlich die neuen Leistungen nur im geforderten Mindestumfang erbringen, die -auch vom Gesetzgeber- in die Reform gesetzten Hoffnungen werden wenig Chance auf Realisierung haben.

Die Vorgabe der Politik, durch die Schaffung dieser neuen Leistungen die psychotherapeutische Versorgung zu verbessern, wird so nicht umgesetzt. Wir bitten das Bundesministerium für Gesundheit, diesen Beschluss des Bewertungsausschusses zu beanstanden.

Die seit Jahren geführten gerichtlichen Auseinandersetzungen um eine angemessene Vergütung der psychotherapeutischen Leistungen werden nach diesem Beschluss weitergehen. Die Gerichte werden sich auch zukünftig mit der Vergütung der Psychotherapeuten auseinander setzen müssen. Mit dem Beschluss wurde zudem die Chance vertan, die am 22.03.2017 vom Marburger Sozialgericht als rechtswidrig erkannte Systematik der Strukturzuschläge abzuschaffen und so sicher zu stellen, dass alle Kolleginnen und Kollegen die vom BSG als angemessen beschriebene Vergütung erhalten und nicht wie durch die Zuschlagsregelung bedingt nur eine Minderheit.

Die Vertreterversammlung der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg verabschiedete diese Resolution zum Beschluss des Bewertungsausschusses am 01.04.2017.

 

Kontakt:
Dr. Dipl.-Psych. Rüdiger Nübling
Referat Psychotherapeutische Versorgung
und Öffentlichekitsarbeit
Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg
Jägerstr. 40, 70174 Stuttgart
Tel.: 0711/674470-40
E-Mail: info@lpk-bw.de