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Psychische Erkrankungen verursachen weiter häufige Fehlzeiten

Ausgaben für Krankengeld höher als für Psychotherapie

(BPtK) Psychische Erkrankungen führen weiterhin häufig zu überdurchschnittlich langen Krankschreibungen von Arbeitnehmern. Das ergab eine aktuelle Übersicht der Bundespsychotherapeutenkammer über die Dauer und Gründe von Arbeitsunfähigkeit im Jahr 2016. Danach nahmen die Tage, die Arbeitnehmer wegen psychischer Erkrankungen krankgeschrieben waren, noch leicht zu, von 14,1 Prozent im Jahr 2015 auf 14,7 Prozent im Jahr 2016. Damit sind psychische Erkrankungen der zweithäufigste Grund für betriebliche Fehlzeiten nach den Muskel-Skelett-Erkrankungen. Die Anzahl der psychisch bedingten Krankschreibungen hat im Vergleich zum vergangenen Jahr sogar noch stärker zugenommen – von 5,1 auf 6,2 Prozent.

Auch die durchschnittliche Dauer psychisch bedingter Krankschreibungen blieb überdurchschnittlich hoch und lag bei 34 Arbeitstagen. Damit sind psychische Erkrankungen eine der Hauptursachen für Langzeitarbeitsunfähigkeit und Krankengeldzahlungen, die die Krankenkassen nach der betrieblichen Lohnfortzahlung übernehmen müssen. Die Kassen zahlen rund ein Viertel des Krankengeldes aufgrund psychischer Erkrankungen. Das waren 2016 rund 2,9 Milliarden Euro. Damit sind die jährlichen Krankengeldausgaben wegen psychischen Erkrankungen höher als die Ausgaben für ambulante Psychotherapie. Diese betrugen nur circa 2 Milliarden Euro.

„Anstelle Krankengeld zu zahlen, sollten die Krankenkassen mehr Behandlungsplätze schaffen“, fordert Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). „Psychisch Kranke müssen insbesondere auf dem Land noch wochen- und monatelang auf eine Psychotherapie warten. Dadurch verschlimmern sich psychische Erkrankungen und werden chronisch. Könnten psychisch kranke Arbeitnehmer früher als bisher mit einer Psychotherapie beginnen, könnten lange Krankschreibungen und damit die Ausgaben von Krankengeld verringert werden“, stellt BPtK-Präsident Munz fest. Die BPtK fordert rund 4.000 zusätzliche psychotherapeutische Praxen in ländlichen Regionen. Hierfür müssten die gesetzlichen Krankenkassen rund 320 Millionen Euro jährlich zusätzlich in die Gesundheit ihrer Versicherten investieren.

Weiterhin viel zu wenig Psychotherapeuten im Ruhrgebiet

Krankenkassen und Kassenärzte verweigern sachgerechte Reform

(BPtK) Das Ruhrgebiet bleibt auch zukünftig psychotherapeutisch massiv unterversorgt. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat heute entschieden, dass künftig nur 85 statt der mindestens 700 notwendigen Psychotherapeuten zusätzlich zur Versorgung gesetzlich Krankenversicherter zugelassen werden. Damit haben die Menschen zwischen Duisburg und Dortmund eine erheblich geringere Chance als in anderen großstädtischen Regionen behandelt zu werden, wenn sie psychisch erkranken.

Während es im Rheinland 41,0 Psychotherapeuten je 100.000 Einwohner gibt und im Rhein-Main-Gebiet 43,1, sind es im Ruhrgebiet nur 20,1. Psychisch kranke Menschen warten deshalb im Ruhrgebiet durchschnittlich 8 Monate auf eine psychotherapeutische Behandlung, 2 Monate länger als im Bundesdurchschnitt. Der G-BA hält sich damit nicht einmal an ein Gutachten, das er selbst in Auftrag gegeben hat. Nach dem IGES-Gutachten sind rund 550 zusätzliche Sitze erforderlich, damit im Ruhrgebiet genauso viele Menschen psychotherapeutisch versorgt werden können wie in anderen großstädtischen Regionen.

„Die beiden großen Organisation im G-BA, die Krankenkassen und die Kassenärztlichen Vereinigungen, sind offensichtlich nicht bereit, sachgerechte Entscheidungen zu treffen“, stellt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), fest. „Sie brauchen dringend einen Weckruf des Gesetzgebers, damit sie sich an ihre verpflichtenden Aufgaben erinnern. In den Koalitionsvertrag gehört deshalb auch eine Reform der Bedarfsplanung, die dem G-BA keinen Spielraum mehr lässt, eine echte Reform zu torpedieren.“

Der Gesetzgeber hatte den G-BA beauftragt, bis Ende 2016 das Problem der unzureichenden ambulanten psychotherapeutischen Versorgung zu lösen. Der G-BA hat diesen Auftrag nicht erfüllt und nach Fristende nur ein Gutachten in Auftrag gegeben. Das Versagen ist nicht dem G-BA als Organisation anzulasten, sondern seinen für den Bereich Bedarfsplanung zuständigen Trägerorganisationen. Der GKV-Spitzenverband agiert bis heute in der ambulanten Versorgung psychisch kranker Menschen mit nachgewiesen falschen Annahmen und spricht in Verkennung der Realität von „Überversorgung“. Er betreibt kurzsichtige Kostendämpfung auf dem Rücken seiner Versicherten. Aber auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung und die Kassenärztlichen Vereinigungen sind nicht bereit, für eine ausreichende Versorgung psychisch kranker Menschen zu sorgen. Sie haben zwar die Aufgabe, die ambulante Versorgung sicherzustellen, interpretieren sie aber weitgehend honorarpolitisch. Obwohl Psychotherapeuten in großen Teilen extrabudgetär vergütet werden, fürchten die Kassenärztlichen Vereinigungen, dass für niedergelassene Ärzte der anderen Facharztgruppen geringere Einkommenszuwächse verhandelbar sind, wenn sie dringend benötigte psychotherapeutische Praxen zulassen. „Die versorgungspolitische Ignoranz der Krankenkassen und die Dominanz ärztlicher Honorarinteressen in den Kassenärztlichen Vereinigungen verhindern seit Jahren die dringende Reform der ambulanten Versorgung psychisch kranker Menschen“, kritisiert BPtK-Präsident Munz.

Der Gesetzgeber sollte es nicht hinnehmen, dass seine Aufträge aus dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz von 2015 jahrelang nicht erledigt werden. Er sollte deshalb den G-BA noch für 2018 mit einer Reform der Bedarfsplanung für die am stärksten unterversorgten ländlichen Gebiete und das Ruhrgebiet beauftragen. Er sollte dabei den Spielraum des G-BA bei der Umsetzung der Vorgabe auf nahezu Null reduzieren. Außerdem sollte er sicherstellen, dass der G-BA den bestehenden Auftrag umsetzt, regional die Morbiditäts- und Sozialstruktur zu berücksichtigen. „Ohne, dass der Gesetzgeber den Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen eindeutig die Richtung weist, wird es keine bessere Versorgung für psychisch kranke Menschen geben“, stellt BPtK-Präsident Munz fest. „Mittelfristig ist darüber nachzudenken, wie die für den gesamten ärztlichen Bereich dringend notwendige Differenzierung der ambulanten Versorgung finanziert werden soll. Auch hier ist der Gesetzgeber in dieser Legislaturperiode gefordert.“

Herausragendes Engagement für Menschen mit Suchterkrankungen

Diotima-Ehrenpreis 2017 an Prof. Dr. Wilma Funke, Prof. Dr. Gerhard Bühringer, Prof. Dr. Johannes Lindenmeyer und Peter Missel verliehen

(BPtK) Prof. Dr. Wilma Funke, Prof. Dr. Gerhard Bühringer, Prof. Dr. Johannes Lindenmeyer und Peter Missel haben heute den Diotima-Ehrenpreis der deutschen Psychotherapeutenschaft erhalten. Die deutsche Psychotherapeutenschaft ehrt damit in diesem Jahr eine Kollegin und drei Kollegen, die sich für die Versorgung von Menschen mit Suchterkrankungen engagieren. „Suchterkrankungen und übermäßiger Substanzkonsum stellen ein bedeutendes epidemiologisches, sozial- und gesundheitspolitisches Problem dar. Den alarmierenden Zahlen stehen jedoch noch immer erhebliche Missstände in der Prävention und Behandlung entgegen. Hinzu kommt, dass Suchtkranke in besonderem Maß von Stigmatisierung betroffen sind“, stellt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), fest. „Mit dem Diotima-Ehrenpreis werden dieses Jahr eine Kollegin und drei Kollegen ausgezeichnet, die sich in ihrer Berufslaufbahn auf verschiedene Weise dieser Patientengruppe gewidmet haben und maßgeblich dazu beigetragen haben, Psychotherapie in der Behandlung von Suchtkranken zu etablieren.“

Professorin Funke ist leitende Psychologin in den Kliniken Wied, 2010 wurde ihr der Professorentitel von der Katholischen Hochschule NRW in Köln verliehen. Ihr beruflicher Weg ist geprägt sowohl durch ihre Tätigkeit in der Forschung als auch in der psychotherapeutischen Versorgung. Mit ihrem stetigen Engagement, beide Bereiche zu verbinden, hat sie Wesentliches erreicht, um Menschen mit Suchterkrankungen eine wissenschaftlich fundierte Versorgung anbieten zu können und zentralen Fragen der Versorgungspraxis wissenschaftlich nachzugehen. So hat sie nicht nur zu einem fruchtbaren Austausch zwischen Praxis und Forschung beigetragen, sondern auch immer wieder zur Vernetzung unterschiedlicher Versorgungsbereiche.

Professor Bühringer wurde nach langjähriger Arbeit am Institut für Therapieforschung in München 2005 auf die erste deutsche Professur für Suchtforschung an der Technischen Universität Dresden berufen, die er nach wie vor als Seniorprofessor leitet. Sein gesamtes Berufsleben lang hat er sich der empirisch und experimentell begründeten Suchtforschung und der Entwicklung und Verbreitung von Behandlungsmethoden für Suchterkrankungen gewidmet. Damit hat er die Psychotherapie von Suchterkrankungen wissenschaftlich begründet und weiterentwickelt, und zwar gleichermaßen für stoffgebundene wie auch Verhaltenssüchte. Er hat sich auf verschiedensten Ebenen für einen Wissenschaftstransfer und die Evaluation und Verbesserung der Prävention und Gesundheitsversorgung eingesetzt. Damit hat er die Suchtkrankenhilfe in Deutschland maßgeblich stimuliert und geformt.

Professor Lindenmeyer leitet die Salus Klinik Lindow und ist seit 2016 Honorarprofessor für psychosomatische und Suchtrehabilitation an der Technischen Universität Chemnitz. Mit ihm wird ein Kollege geehrt, der die Psychotherapie bei Suchterkrankungen weiterentwickelt und im Versorgungssystem verankert hat. Der aber auch maßgeblich dazu beigetragen hat, dieses Wissen sowohl nachfolgenden Generationen von Psychotherapeutinnen und -therapeuten als auch Suchtkranken zur Verfügung zu stellen, auch indem er sich gezielt an Multiplikatoren und Medien gewandt hat.

Peter Missel ist leitender Psychologe der Median Kliniken Daun – Am Rosenberg und Vorsitzender des Eifeler Verhaltenstherapie-Instituts. Seinem Engagement und politischen Weitblick ist es zu verdanken, dass die Entwöhnungsbehandlung für Suchtkranke ein wesentlicher Bestandteil des Suchthilfesystems in Deutschland wurde und im internationalen Vergleich einzigartig ist. Er hat sich langjährig dafür eingesetzt, Psychotherapie als wesentliches Behandlungsmittel in der Entwöhnung und Psychotherapeuten als wichtige Berufsgruppe in der Rehabilitation von Suchtkranken zu etablieren.

Der Diotima-Ehrenpreis der deutschen Psychotherapeutenschaft wird einmal im Jahr an Personen oder Organisationen verliehen, die sich in besonderem Maß um die Versorgung psychisch kranker Menschen verdient gemacht haben. Der Preis ist nach Diotima aus Mantinea benannt, einer mythischen Priesterin der Antike. Sie gilt als Lehrerin des Sokrates, die ihn dazu inspirierte, als erster Philosoph die Seele des Menschen in den Mittelpunkt seines Denkens und Lehrens zu stellen.

Reform der Psychotherapeutenausbildung überfällig

BPtK fordert schnelleres Handeln der nächsten Bundesregierung

(BPtK) Der Nutzen psychotherapeutischer Behandlung ist umfassend erforscht und gut belegt. Immer mehr psychische Erkrankungen lassen sich psychotherapeutisch erfolgreich behandeln. „Heute sind Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten während ihrer Ausbildung, die erst nach dem Studium beginnt, in aller Regel nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Sie erzielen kein regelmäßiges Einkommen und müssen ihre Ausbildung auch noch selber finanzieren“, stellt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), fest. „Das ist unwürdig und darf jungen Menschen nicht länger zugemutet werden.“ Künftig soll daher bereits das Studium so qualifizieren, dass danach eine Approbation erteilt werden kann. Dies ist Voraussetzung dafür, dass Psychotherapeuten sich dann, genauso wie Ärzte, weiterbilden und ein angemessenes Einkommen erzielen können.

Die Notwendigkeit einer Reform der Psychotherapeutenausbildung ist seit Jahren unbestritten. Seit Juli dieses Jahres liegt deshalb ein Arbeitsentwurf des Bundesgesundheitsministeriums vor. Dieser sieht ein fünfjähriges Studium vor, das aus einem Bachelor- und einem Masterstudiengang besteht und nach einer staatlichen Prüfung die Approbation ermöglicht. „Seit der Bologna-Reform ist nicht mehr klar, welches Studium erforderlich ist, um Psychotherapeut zu werden“, erläutert BPtK-Präsident Munz den Reformbedarf. „Mit den bundesweiten Vorgaben für ein Approbationsstudium wird diese Unsicherheit endlich beendet.“ In der darauffolgenden Weiterbildung spezialisieren sich Psychotherapeuten für die Behandlung von Erwachsenen oder Kindern und Jugendlichen und erwerben die Fachkunde in einem Psychotherapieverfahren. Erst danach ist eine Behandlung von Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung möglich.

Die Reform wird sowohl von einer breiten Mehrheit der Psychotherapeuten gefordert als auch von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung unterstützt. Der Deutsche Psychotherapeutentag hat sich seit 2014 mehrfach mit überwältigender Mehrheit für eine Reform der Psychotherapeutenausbildung ausgesprochen. Die BPtK fordert deshalb, die Reform der Psychotherapeutenausbildung auf die Agenda der nächsten Bundesregierung zu setzen.

BPtK fordert über 700 Psychotherapeuten im Ruhrgebiet zusätzlich

Städte zwischen Duisburg und Dortmund nicht länger benachteiligen

(BPtK) Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) fordert, im Ruhrgebiet über 700 Psychotherapeuten zusätzlich zuzulassen. „Zwischen Duisburg und Dortmund darf sich grundsätzlich nur ein Drittel der Psychotherapeuten wie in anderen Städten niederlassen“, kritisiert BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz. „Wir fordern, die systematische und massive Benachteiligung der psychisch kranken Menschen an Rhein und Ruhr jetzt endlich zu beseitigen.“ Der Gemeinsame Bundesausschuss berät ab heute eine Reform der Bedarfsplanung, nach der die Anzahl der Ärzte und Psychotherapeuten im Ruhrgebiet neu berechnet werden soll.

Das Ruhrgebiet gilt in der bisherigen Bedarfsplanung als „Sonderregion“. Danach werden in den Städten an Ruhr und Emscher deutlich weniger Ärzte und Psychotherapeuten zugelassen als anderswo. „Das ist fachlich nicht zu begründen“, stellt BPtK-Präsident Munz fest. „Die Menschen im Ruhrgebiet sind keineswegs erheblich gesünder als im übrigen Deutschland. In fast allen Großstädten sind die Menschen dort aufgrund der Sozialstruktur und der hohen Arbeitslosigkeit sogar psychisch gefährdeter als im Durchschnitt.“ Aus Sicht der BPtK darf deshalb das nordrhein-westfälische Kohle- und Stahlrevier in der Bedarfsplanung nicht länger als „Sonderregion“ eingeordnet werden. Außerdem muss die Anzahl der zugelassenen Psychotherapeuten an die höhere Häufigkeit psychischer Erkrankungen angepasst werden.

BMG legt Entwurf für eine Psychotherapeutenausbildung vor

BPtK fordert zügige Reform nach der Bundestagswahl

(BPtK) Berlin, 26. Juli 2017: Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) begrüßt den Arbeitsentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) für ein Gesetz zur Reform der Psychotherapeutenausbildung. „Wir sind froh, dass das Bundesgesundheitsministerium noch in dieser Legislaturperiode konkrete Vorstellungen für ein Approbationsstudium vorgelegt hat“, erklärt BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz. „Auch wenn es bei einigen Details noch Klärungsbedarf gibt, folgt das Ministerium in vielen Bereichen den Vorschlägen der Psychotherapeutenschaft“.

Künftig werden in der Ausbildung besser als bisher Grundlagen für Tätigkeiten geschaffen, die viele Psychotherapeuten faktisch jetzt schon ausüben. Dazu gehören vor allem Tätigkeiten in der Prävention und Rehabilitation, die Übernahme von Leitungsfunktionen oder die Veranlassung von Behandlungsmaßnahmen durch Dritte sowie gutachterliche Tätigkeiten. „Damit greift das Ministerium unser Berufsbild adäquat auf und stellt die richtigen Weichen für die Zukunft“, stellt der BPtK-Präsident fest. „Die Einführung eines Approbationsstudiums für Psychotherapeuten ist allerdings nur ein Teil der notwenigen Änderungen. Zur künftigen Qualifizierung gehört, wie bei Ärzten, im Anschluss an das Studium untrennbar die Weiterbildung.“

Erst nach einer Weiterbildung können Psychotherapeuten die Fachkunde für die Behandlung von gesetzlich Krankenversicherten erwerben. „Mit der Reform müssen die gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden, dass nicht nur die Ausbildung, sondern auch die Weiterbildung ermöglicht wird“, fordert Munz. „Deshalb erwarten wir auch hierzu noch konkrete Regelungsvorschläge vom Gesundheitsministerium.“

Der Reformbedarf ist insbesondere wegen der nicht mehr ausreichenden Zugangsregelungen zur Ausbildung und wegen des prekären finanziellen und rechtlichen Status der Ausbildungsteilnehmer unstrittig. Der Deutsche Psychotherapeutentag hat sich im Mai 2017 mit überwältigender Mehrheit für ein Qualifizierungskonzept ausgesprochen, das unter breiter Beteiligung der Profession erarbeitet wurde und detaillierte Vorschläge für das Approbationsstudium und die Weiterbildung enthält. „Diese Reform ist ein zentrales Anliegen der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten“, betont Munz. „Wir setzen deshalb auf eine zügige Reform zu Beginn der nächsten Legislaturperiode des Deutschen Bundestages.“

Behandlung in Privatpraxen weiterhin möglich

BPtK: Psychisch Kranke haben wie bisher Anspruch auf Kostenerstattung

(BPtK) Psychisch kranke Menschen haben weiterhin einen Anspruch auf Kostenerstattung nach § 13 Absatz 3 SGB. Mit dieser Klarstellung reagiert die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) auf die erneute Weigerung einiger gesetzlicher Krankenkassen, eine psychotherapeutische Behandlung auch in Privatpraxen zu bezahlen, wenn es keine Behandlungsmöglichkeit bei einem zugelassenen Psychotherapeuten gibt. Die Kassen lehnen diese Anträge ihrer Versicherten auf Kostenerstattung mit der Begründung ab, dass durch die neue psychotherapeutische Sprechstunde und Akutbehandlung, die am 1. April 2017 eingeführt wurden, jeder psychisch kranke Versicherte kurzfristig behandelt werden könne.

„Sprechstunde und Akutbehandlung sind grundsätzlich andere Leistungen als eine klassische Psychotherapie“, erläutert BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz. „Die Krankenkassen handeln eindeutig rechtswidrig, wenn sie den grundsätzlichen Anspruch des Versicherten auf eine ambulante Psychotherapie einschränken. Auch nach Einführung der Sprechstunde und Akutbehandlung besteht weiterhin ein Anspruch auf eine Richtlinienpsychotherapie. Kann die Kasse eine solche Behandlung durch einen zugelassenen Psychotherapeuten nicht sicherstellen, muss sie die Kosten für die Behandlung in einer Privatpraxis übernehmen.“

Die psychotherapeutische Sprechstunde dient der Diagnose und Beratung des Patienten. In der Sprechstunde erfährt der Patient insbesondere, ob er psychisch krank ist und welche Behandlung er benötigt. Die Sprechstunde ist für Patienten erst ab dem 1. April 2018 verbindlich, sie kann aber jetzt schon genutzt werden, um festzustellen, ob eine psychotherapeutische Behandlung notwendig und unaufschiebbar ist.

Dies kann sowohl eine Akutbehandlung als auch eine klassische Psychotherapie sein. Dabei handelt es sich allerdings um verschiedene Leistungen. Die Akutbehandlung dient der kurzfristigen Stabilisierung des Patienten. Sie wird angewandt, wenn der Patient sich in einer akuten psychischen Krise befindet. Eine Akutbehandlung soll verhindern, dass ein Patient in ein Krankenhaus eingewiesen werden muss oder arbeitsunfähig wird. Die Akutbehandlung ist aber keine umfassende Behandlung der psychischen Erkrankung. Ist nicht allein eine kurzfristige Stabilisierung erforderlich, ist eine klassische Psychotherapie als Kurz- oder Langzeittherapie die richtige Behandlung.

„Auch eine klassische Psychotherapie kann kurzfristig notwendig sein, weil sich sonst die psychische Erkrankung verschlimmert oder chronifiziert“, erklärt BPtK-Präsident Munz. „Bei notwendigen und unaufschiebbaren Leistungen hat der gesetzlich Versicherte aber nach wie vor den Anspruch, sich in einer Privatpraxis behandeln zu lassen, wenn er keinen zugelassenen Psychotherapeuten findet.“

Reform der Psychotherapeutenausbildung überfällig

BPtK-Forderungen für die nächste Legislaturperiode

(BPtK) Die Psychotherapeutenschaft fordert für die nächste Legislaturperiode insbesondere eine Reform ihrer Ausbildung. „Jedes Jahr Verzögerung bedeutet, dass unser Nachwuchs seinen Beruf weiter unter prekären Bedingungen erlernen muss“, erklärt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). „Jedes Jahr Verzögerung verlängert für die Studenten die Unsicherheit, ob sie mit dem gewählten Studium überhaupt eine Psychotherapeutenausbildung beginnen können. Beides ist schon lange nicht mehr tragbar.“

„Wir brauchen eine angemessene Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung“, fordert Dr. Munz. „Für die Behandlung psychisch kranker Menschen sind hoch qualifizierte Psychotherapeuten notwendig und die sind nicht zum Nulltarif zu haben. Insbesondere die gesetzliche Krankenversicherung muss es als ihre Aufgabe begreifen, hier in eine Verbesserung der Versorgung zu investieren.“ Die BPtK fordert ein Studium, das auf Masterniveau qualifiziert und mit einem Staatsexamen abschließt. An das Approbationsstudium soll sich eine Weiterbildung anschließen, in der sich Psychotherapeuten für die Versorgung von Kindern und Jugendlichen oder Erwachsenen entscheiden und sich gleichzeitig für ein psychotherapeutisches Verfahren qualifizieren.

Weitere Forderungen der Psychotherapeuten für die nächste Legislaturperiode sind insbesondere die Reform der Bedarfsplanung, eine Krankenvollversicherung, die psychisch kranke Menschen weder beim Abschluss einer Versicherung noch bei den notwendigen Leistungen diskriminiert, mehr Prävention und Gesundheitsförderung für psychische Gesundheit sowie eine angemessene Vergütung psychotherapeutischer Leistungen.

Aktionswoche Alkohol: PKV gefährdet Versichertenleben

BPtK: Behandlung von Alkoholerkrankungen muss Standard sein

(BPtK) Die private Krankenversicherung (PKV) gefährdet das Leben Alkoholabhängiger. Wer – wie knapp neun Millionen Menschen in Deutschland – privat krankenversichert ist, bekommt bei einer Alkoholerkrankung nicht immer die notwendigen Behandlungen. Anders als die gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen die privaten häufig weder die Kosten für den körperlichen Entzug im Krankenhaus noch die Entwöhnung in der Rehabilitation. Die private Krankenversicherung schließt bei Alkoholerkrankungen die Standardbehandlung grundsätzlich aus.

„Ein Entzug ohne ärztliche Kontrolle gefährdet das Leben von alkoholkranken Versicherten“, warnt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). „Die Weigerung privater Krankenversicherungen, die Kosten für notwendige Behandlungen von Alkoholerkrankungen zu übernehmen, ist unverantwortlich. Privat Krankenversicherte, die finanziell nicht in der Lage sind, die Rechnungen für Entzug und Entwöhnung selbst zu tragen, werden in den gefährlichen Entzug ohne ärztliche Kontrolle gedrängt. Die BPtK fordert deshalb die privaten Krankenversicherungen auf, den Ausschluss der Entzugs- und Entwöhnungsmaßnahmen bei Alkoholerkrankungen in ihren Musterverträgen zu streichen.“

Das Bürgerliche Gesetzbuch verbietet Einschränkungen in Versicherungsbedingungen, wenn dadurch die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist. „Die Rechtsprechung in den letzten Jahren zeigt, dass die Gerichte vor diesem Hintergrund immer weniger bereit sind, den Leistungsausschluss bei Alkoholerkrankungen hinzunehmen“, erklärt BPtK-Präsident Munz. „Die privaten Krankenversicherungen sollten jetzt das Heft selbst in die Hand nehmen und sich nicht von den Gerichten treiben lassen.“

Bundestag verabschiedet Reform des Bundeskriminalamtgesetzes

Berufsgeheimnisträger bleiben unzureichend geschützt

(BPtK) Der Bundestag hat am 27. April 2017 das umstrittene Gesetz zur Neustrukturierung des Bundeskriminalamtgesetzes (BT-Drs. 18/11163) beschlossen. Geistliche, Abgeordnete, Rechtsanwälte und Kammerrechtsbeistände sind von staatlichen Überwachungsmaßnahmen absolut ausgenommen. Der gleiche Schutz bleibt Psychotherapeuten und Ärzten jedoch weiterhin versagt.

„Grundlage einer erfolgversprechenden Psychotherapie ist ein uneingeschränktes Vertrauensverhältnis zwischen Patient und Psychotherapeut“, kritisiert Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), das Bundeskriminalamtgesetz. „Alle Patienten brauchen die Möglichkeit, sich jederzeit und insbesondere in Krisensituationen, an einen Psychotherapeuten zu wenden. Sie müssen sich der absoluten Vertraulichkeit ihrer Gespräche sicher sein können. Das Gesetz untergräbt die therapeutisch wesentliche Zusicherung der Psychotherapeuten an ihre Patienten, nach der kein Wort aus den Gesprächen nach außen dringt“.

Die BPtK kann nicht nachvollziehen, weshalb zwar Gespräche mit Rechtsanwälten oder Geistlichen vor staatlichem Abhören absolut geschützt sind, nicht jedoch Gespräche mit Psychotherapeuten oder Ärzten. Alle diese Berufsgruppen sind als Zeugnisverweigerungsberechtigte nach § 53 StPO geschützt. Dieser Schutzgedanke hätte auch im Bundeskriminalamtgesetz nachvollzogen werden müssen. Die BPtK hatte sich bei den Gesetzesberatungen für den absoluten Schutz der Psychotherapeuten eingesetzt.