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Klarstellung IV: Ärzte gefährden berufliche Selbstverwaltung

BPtK zur Reform der Psychotherapeutenausbildung

(BPtK) Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und Psychotherapeuten tragen als Heilberufe eine besondere Verantwortung. Der Gesetzgeber hat wesentliche Regelungen zur Ausübung dieser Berufe den Professionen übertragen. Die Kammern legen deshalb die Regeln der Berufsausübung selbst fest. Diese Delegation von Verantwortung durch den Staat drückt sich zum Beispiel darin aus, dass die Bundesärzteordnung die ärztliche Heilkunde in keiner Weise einschränkt. Ärztliche Berufsausübung ist definiert als die Ausübung von Heilkunde durch einen „Arzt“ oder eine „Ärztin“. Dies ist zwar eine Tautologie wie die Aussage „Wenn es regnet, regnet es“. Der Gesetzgeber hat sie aber aus gutem Grund gewählt. Details der Berufsausübung werden auf diese Weise nicht gesetzlich definiert. Dadurch sind Ärzte befugt, auch jenseits bereits wissenschaftlich anerkannter Verfahren und Methoden innovative Heilkunde in der Forschung anzuwenden und zu erproben. Dadurch können sie die Möglichkeiten ihrer Heilkunde selbst weiterentwickeln.

Nichts anderes fordern die Psychotherapeuten für die Regelung ihrer Berufsausübung bei der Reform der Psychotherapeutenausbildung. Für Psychotherapeuten sollte gelten, dass sie ihre Heilkunde durch jede berufsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung von psychischen Erkrankungen sowie zur Heilung oder Linderung von Störungen mit Krankheitswert ausüben, bei denen Psychotherapie indiziert ist. „Eine solche Definition der Heilkunde entspricht dem Prinzip der Selbstverwaltung der Heilberufe“, erläutert Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer. „Für mich ist nicht nachvollziehbar, dass die Bundesärztekammer den Gesetzgeber auffordert, bei einem anderen Heilberuf die Details der Berufsausübung gesetzlich zu regeln. Sie übersieht, dass sie damit den Kernbereich der beruflichen Selbstverwaltung für sich selbst und die anderen Heilberufe gefährdet.“

Klarstellung III: Auch körperlich Kranke brauchen Psychotherapeuten

BPtK zur Reform der Psychotherapeutenausbildung

(BPtK) Psychotherapie gehört ergänzend zu den organmedizinischen Therapien, z. B. in der Onkologie, Kardiologie, Diabetologie und Schmerztherapie, zu den evidenzbasierten Behandlungen. „Bei lebensbedrohlichen und chronisch verlaufenden körperlichen Erkrankungen unterschätzen Ärzte häufig noch die psychischen Einflussfaktoren“, stellt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), fest. „Körperlich kranke Menschen brauchen deshalb häufig auch Psychotherapie. Für eine gute Krankenbehandlung ist daher eine regelmäßige Kooperation von Ärzten und Psychotherapeuten unerlässlich.“

Jeder dritte Mensch, der an Krebs erkrankt, leidet unter erheblichen psychischen Belastungen, wie z. B. existentiellen Ängsten, tiefen Depressionen und zermürbenden Schlafstörungen. Patienten mit chronischen Erkrankungen müssen vielfach erst mit der psychischen Dauerbelastung und Einschränkungen durch ihr körperliches Leid leben lernen. Patienten mit Diabetes müssen z. B. täglich selbst die Verantwortung für ihre Therapie übernehmen, Ernährung und Bewegung umstellen, anhand ihrer Blutzuckerwerte Insulin dosieren und oft mit Rückschlägen und Komplikationen zurechtkommen. In vielen Fällen ist ohne eine begleitende Psychotherapie eine erfolgreiche Behandlung der körperlichen Erkrankung nicht möglich. „Psychotherapeuten erlernen deshalb die Grundlagen für die Behandlung von schweren und chronischen Krankheiten bereits im Studium“, erklärt BPtK-Präsident Munz. „In der Weiterbildung werden diese Kenntnisse dann in der ambulanten und stationären Patientenversorgung vertieft.“

Klarstellung II: Kooperation von Psychotherapeuten und Ärzten stärken

BPtK zur Reform der Psychotherapeutenausbildung

(BPtK) Eine ärztliche Untersuchung, ob auch körperliche Ursachen für psychische Beschwerden vorliegen, war durch die Reform der Psychotherapeutenausbildung nie infrage gestellt. Diese somatische Abklärung gehört bei einer psychotherapeutischen Behandlung zu den Sorgfaltspflichten von Psychotherapeuten. „Der aktuell im SGB V vorgeschriebene ärztliche Konsiliarbericht ist jedoch meist zu wenig aussagekräftig“, stellt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), klar. „Eine gezielte Überweisung des behandelnden Psychotherapeuten an den Hausarzt oder an einen Facharzt ist die bessere Lösung. Psychotherapeuten könnten gezielter die Expertise ärztlicher Kollegen hinzuziehen. Die Kooperation zwischen Psychotherapeuten und Ärzten würde gestärkt.“

Psychotherapeuten haben grundsätzlich neben den seelischen auch die körperlichen Ursachen von Krankheiten im Blick. Psychotherapeuten gehen von einem ganzheitlichen Krankheitsmodell aus, das darauf basiert, dass alles menschliche Verhalten und Erleben eine körperliche, eine psychische und eine soziale Dimension hat. Aussagekräftige somatische Befundberichte können für einen Psychotherapeuten wichtige Informationen enthalten. „Wir schlagen vor, den Konsiliarbericht durch eine Überweisung zu ersetzen“, fordert BPtK-Präsident Munz. „Damit werden auch unnötige Doppeluntersuchungen und die Verzögerung dringlicher psychotherapeutischer Behandlungen vermieden.“

Klarstellung I: Ein Plus für die Patienten

BPtK zur Reform der Psychotherapeutenausbildung

(BPtK) Die geplante Ausbildungsreform bereitet Psychotherapeuten künftig besser auf das immer größere Spektrum psychischer Erkrankungen vor, die psychotherapeutisch behandelt werden können. Für die meisten psychischen Erkrankungen gibt es inzwischen sowohl in der ambulanten als auch in der stationären Versorgung erfolgreiche psychotherapeutische Konzepte. Beispielsweise kann Menschen mit einer psychotischen Erkrankung, die über Jahrzehnte in erster Linie pharmakologisch behandelt wurden, inzwischen auch psychotherapeutisch geholfen werden, ihre wahnhaften Überzeugungen zu verändern. „Damit Psychotherapeuten in Praxen und Krankenhäusern befähigt werden, ihren wachsenden Aufgaben noch besser gerecht zu werden, brauchen wir eine Reform der Psychotherapeutenausbildung, wie sie die Bundesregierung plant“, stellt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), fest. „Die Reform ist ein Plus für die Patienten.“

Durch ein Studium, das künftig auf die Diagnose und Behandlung von psychischen Erkrankungen zugeschnitten ist, werden Psychotherapeuten schon an der Hochschule zielgerichtet auf ihre Aufgaben vorbereitet. Zentrale Inhalte des Studiums werden dann bundeseinheitlich geregelt. Die anschließende Weiterbildung sichert die Spezialisierung auf Kinder und Jugendliche oder Erwachsene und die Qualifizierung in einem Psychotherapieverfahren. „Die Reform der Psychotherapeutenausbildung verbessert die Patientenversorgung. Wer anderes behauptet, hat nicht verstanden, was mit der Reform geplant ist, oder führt anderes im Schilde“, erläutert BPtK-Präsident Munz.

„Bin ich psychisch krank?“ – „Wie finde ich einen Psychotherapeuten?“

BPtK-Patienteninformation als Internetangebot

(BPtK) Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) bietet ab dem 18. März ihre Patienteninformation „Wege zur Psychotherapie“ als gesonderte Internetseite. Die Seite gibt umfassend Auskunft zu Themen wie „Bin ich psychisch krank?“ oder „Wie finde ich einen Psychotherapeuten?“. Sie beschreibt, wann es ratsam ist, einen Termin in einer psychotherapeutischen Sprechstunde zu machen, und was in einer psychotherapeutischen Behandlung passiert. „Manche Menschen können sich nicht vorstellen, was in einer Psychotherapie passiert“, stellt BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz fest. „Mit dem neuen Internetangebot bieten wir Ratsuchenden eine grundlegende und sich schnell erschließende Information darüber, wie Psychotherapeuten bei psychischen Beschwerden und Erkrankungen helfen können.“

Die BPtK-Patienteninformation ist im Internet zu finden unter: www.wege-zur-psychotherapie.org.

Wissenschaftlicher Beirat Psychotherapie

in der 5. Amtsperiode konstituiert

(BPtK) Der Wissenschaftliche Beirat Psychotherapie (WBP) hat am 11.03.2019 in seiner konstituierenden Sitzung für die fünfte Amtsperiode (2019 – 2023) als Vorsitzende Univ.-Prof. Dr. med. Dr. theol. Gereon Heuft, Münster, und Univ.-Prof. Dr. phil. habil. Bernhard Strauß, Jena, gewählt.

Gemäß § 11 PsychThG wird der WBP gemeinsam von der Bundespsychotherapeutenkammer und der Bundesärztekammer gebildet. Aufgabe des Gremiums ist zum einen die gutachterliche Beratung von Behörden bei der wissenschaftlichen Anerkennung von einzelnen psychotherapeutischen Verfahren und daraus resultierend bei der staatlichen Anerkennung von Ausbildungsstätten.

Zum anderen befasst sich der WBP mit Anfragen psychotherapeutischer Fachverbände hinsichtlich der wissenschaftlichen Anerkennung von Psychotherapieverfahren und -methoden. Darüber hinaus greift der WBP aus eigener Initiative Fragen der Psychotherapieforschung auf.

Die Geschäftsführung des WBP wechselt in jeder Amtsperiode und liegt in dieser fünften Amtsperiode bei der Bundesärztekammer (wbp[at]baek.de). Nähere Informationen einschließlich der Liste der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des WBP sind auf der Internetseite www.wbpsychotherapie.de abrufbar.

Bessere Versorgung für schwer psychisch kranke Menschen

BPtK begrüßt Regelung im Gesetz zur Psychotherapeutenausbildung

(BPtK) Mit dem Gesetzentwurf zur Reform der Psychotherapeutenausbildung greift das Bundesgesundheitsministerium (BMG), wie von der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) gefordert, das Problem der mangelnden Koordination in der ambulanten Versorgung von schwer psychisch kranken Menschen auf. Viele dieser Patienten benötigen neben Psychotherapie und Pharmakotherapie auch die Unterstützung durch Soziotherapeuten, Ergotherapeuten und psychiatrische Krankenpflege. Damit sind gleichzeitig Überlegungen aus dem Terminservice- und Versorgungsgesetz zurückgezogen, die den direkten Zugang der Patienten zum Psychotherapeuten infrage gestellt hatten. „Psychisch kranke Menschen brauchen keine Hürden auf dem Wege zum Psychotherapeuten, sondern mehr und bessere Behandlungsangebote“, betont BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz. „Die monatelangen Wartezeiten auf den Beginn einer psychotherapeutischen Behandlung können nur durch eine grundsätzliche Reform der Bedarfsplanung verkürzt werden.“

Mit dem Gesetzentwurf will die Bundesregierung nun den Gemeinsamen Bundesausschuss damit beauftragen, die Voraussetzungen für eine berufsgruppenübergreifende Versorgung zu schaffen. Durch den Verweis in der Begründung auf Soziotherapeuten, Ergotherapeuten sowie Pflegekräfte und den Einbezug von Psychiatrischen Institutsambulanzen und stationsäquivalenter psychiatrischer Behandlung wird deutlich, dass damit Patienten mit komplexem Behandlungsbedarf adressiert sind. Wir schlagen vor, diesen Personenkreis als Zielgruppe explizit im Gesetzestext zu erwähnen. „Wir begrüßen eine solche Regelung nachdrücklich“, stellt BPtK-Präsident Munz fest. „Psychotherapeuten können ihre koordinierenden Aufgaben künftig noch umfassender wahrnehmen, wenn sie zusätzlich neben Soziotherapie auch Ergotherapie und psychiatrische Krankenpflege verordnen dürfen.“ Diese Befugnisse sollten allerdings nicht nur künftigen Psychotherapeuten zustehen, wie derzeit im Gesetzentwurf geplant. „Das ist fachlich nicht nachzuvollziehen und verhindert den kurzfristigen Aufbau der dringend notwendigen strukturierten Versorgung. Hinzu kommt, dass es nicht ausreicht, die koordinierenden Aufgaben der Psychotherapeuten und Ärzte festzulegen und zu vergüten. Wir brauchen auch Regelungen, die es Soziotherapeuten, Ergotherapeuten und Pflegekräften ermöglichen, in ambulanten multiprofessionellen Teams mitzuarbeiten“, erläutert Munz.

Breitere Qualifizierung für ambulante und stationäre Versorgung

BPtK begrüßt Kabinettsentwurf zur Psychotherapeutenausbildung

(BPtK) Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) begrüßt den Kabinettsentwurf zur Reform der Psychotherapeutenausbildung. „Der Gesetzentwurf ermöglicht eine breitere Qualifizierung für die ambulante und stationäre psychotherapeutische Versorgung “, erklärt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer. „Der Sonderweg der bisherigen Psychotherapeutenausbildung, der den Zugang zur Ausbildung aus heutiger Perspektive ungenügend regelt und unseren Nachwuchs in eine prekäre Lebenslage zwingt, wird beendet.“

In einem Studium, das mit dem Master und der Approbation abschließt, und der anschließenden ambulanten und stationären Weiterbildung werden Psychotherapeuten noch besser auf das immer größere Spektrum psychischer Erkrankungen vorbereitet, die heute nach Leitlinien psychotherapeutisch behandelt werden sollten. So stehen für die meisten psychischen Erkrankungen sowohl in der ambulanten als auch in der stationären Versorgung psychotherapeutische Konzepte zur Verfügung. Beispielsweise kann Menschen mit einer psychotischen Erkrankung, die über Jahrzehnte in erster Linie pharmakologisch behandelt wurden, inzwischen auch psychotherapeutisch geholfen werden, ihre wahnhaften Überzeugungen zu verändern. „Damit Psychotherapeuten in Praxen und Krankenhäusern befähigt sind, auch bei stetig wachsenden Aufgaben ihre Patienten bestmöglich zu behandeln, brauchen wir eine Strukturreform der Psychotherapeutenausbildung, wie sie die Bundesregierung plant“, stellt BPtK-Präsident Munz fest.

Die BPtK unterstützt den Kabinettsentwurf als wegweisende Reform der Psychotherapeutenausbildung. Die im ärztlichen Bereich bewährten Strukturen eines Hochschulstudiums mit anschließender Weiterbildung gelten damit künftig auch für Psychotherapeuten. Die BPtK sieht jedoch auch Nachbesserungsbedarf, insbesondere in Bezug auf eine zusätzliche finanzielle Förderung der ambulanten Weiterbildung.

„Die notwendige breitere und differenziertere Aus- und Weiterbildung von Psychotherapeuten ist nicht zum Nulltarif möglich. Dieser Bedarf entsteht durch spezifische psychotherapeutische Weiterbildungsleistungen, wie die Supervision, Selbsterfahrung und Theorievermittlung sowie durch die Ausgaben für eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung der Psychotherapeuten während der ambulanten Weiterbildung“, erläutert Munz.

Dr. Dietrich Munz als Kammerpräsident wiedergewählt

Die konstituierende Vertreterversammlung hat heute den Kammervorstand für die 5. Wahlperiode gewählt

(LPK BW) Die Vertreterversammlung der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg hat heute Dr. Dietrich Munz als Präsident für weitere 5 Jahre bestätigt. Ebenfalls weiter im Amt bleiben Martin Klett als Vizepräsident sowie Birgitt Lackus-Reitter und Dr. Roland Straub als Mitglieder des fünfköpfigen Vorstands. Neu in den Vorstand gewählt wurde Dorothea Groschwitz.

Die Vertreterversammlung der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg (LPK BW) hat vergangenen Samstag Dr. Dietrich Munz als Präsident für weitere 5 Jahre bestätigt. Ebenfalls weiter im Amt bleiben Martin Klett als Vizepräsident sowie Birgitt Lackus-Reitter und Dr. Roland Straub als Mitglieder des fünfköpfigen Vorstands. Neu in den Vorstand gewählt wurde Dorothea Groschwitz.

Dr. Munz, auch amtierender Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), hob hervor, dass in den nächsten Jahren vielfältige Aufgaben und Herausforderungen anstehen, die die LPK BW mitgestalten müssten und dies auch würden. In vorderster Linie nannte er die Umsetzung der Reform des Psychotherapeutengesetzes, insbesondere der von den Hochschulen neu einzurichtenden spezialisierten Studiengänge. „Hier werden wir eng mit den Hochschulen kooperieren“, meinte Dr. Munz. „Ich gehe auch davon aus, dass die Landespsychotherapeutenkammer in die Akkreditierung der künftigen Bachelorstudiengänge und die Bewertung der Masterstudiengänge einbezogen sein wird“.

Eine weitere wichtige Konsequenz der Reform sei, so Dr. Munz, die Umsetzung der Weiterbildung zum Fachpsychotherapeuten. Es sei hier eine genuine Aufgabe der Kammern, die Regularien zu schaffen, wie die strukturelle und fachlich inhaltliche Ausgestaltung der zukünftigen Weiterbildung auszusehen habe.

Eine Herausforderung bestehe des Weiteren in der vertieften Auseinandersetzung mit der Nutzung der Möglichkeiten digitaler Medien im Rahmen von Psychotherapien. Unterstützend könne dabei die vom Land Baden-Württemberg auch in der Gesundheitsversorgung vorangetriebene Digitalisierung wirken, wie das auch Ministerpräsident Winfried Kretschmann beim Landesgesundheitskongress hervorgehoben habe.

Keine ungeprüften Apps für chronisch kranke Menschen

BPtK zum TSVG: Regierungsfraktionen gefährden Patientensicherheit

(BPtK) Krankenkassen sollen ihren Versicherten künftig digitale Anwendungen wie Apps in Behandlungsprogrammen für chronisch kranke Menschen anbieten können – auch ohne Prüfung der fachlichen Qualität, Wirksamkeit und Datensicherheit durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA). Dies sieht ein Antrag der Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD zum Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) vor. Danach könnten Krankenkassen eine grundsätzliche Einigung im G-BA über die fachlichen Anforderungen an solche digitalen Programme blockieren, damit sie ihren Versicherten anschließend anbieten können, was sie wollen.

Nach dem Antrag soll der G-BA zwar grundsätzlich Apps und Internetprogramme zur Behandlung chronisch kranker Menschen (Disease-Management-Programme) prüfen. Kommt es aber zu keiner Einigung im G-BA-Plenum, sollen die Krankenkassen ihren Versicherten auch ungeprüfte Programme anbieten können. „Dies führt zu schädlichen Fehlanreizen im Gemeinsamen Bundesausschuss und gefährdet vor allem die Patientensicherheit“, kritisiert Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). „Es muss unabhängig geprüft sein, ob digitale Programme für chronisch kranke Menschen wirksam und sicher sind.“ Die BPtK fordert deswegen, Qualität, Wirksamkeit und Datensicherheit digitaler Anwendungen durch den G-BA zu prüfen, bevor einzelne digitale Programme den Patienten angeboten werden.