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Psychische Gesundheit stärken: Politik für Menschen mit psychischen Erkrankungen

Forderungen der BPtK für die 21. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages

(BPtK) Der Reformstau in der Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen muss umgehend behoben werden. Das fordert die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) mit ihrem heute vorgelegten Positionspapier zur Bundestagswahl 2025.

»Deutschland verfügt über eine hochwertige psychotherapeutische Versorgung. Aber: Viele Menschen mit psychischen Erkrankungen warten monatelang auf einen Therapieplatz – durchschnittlich 20 Wochen, im ländlichen Raum teils länger als ein halbes Jahr. Das darf so nicht bleiben. Ziel muss sein, die langen Wartezeiten mindestens zu halbieren“, erklärt BPtK-Präsidentin Dr. Andrea Benecke. „Denn psychische Gesundheit ist Lebensqualität. Und: Psychische Erkrankungen brauchen Vorsorge und Versorgung. Psychisch erkrankte Menschen brauchen Reformen. Jetzt.“

Die Politik ist aufgefordert, erstens die Versorgung bedarfsgerecht auszubauen. Dazu gehören eine eigene Bedarfsplanung für Kinder und Jugendliche, mehr Angebote vor allem im ländlichen Raum, eine intensive psychotherapeutische Behandlung in Krankenhäusern und eine gesetzlich finanzierte Weiterbildung gegen drohenden Fachkräftemangel.

Zweitens muss die Versorgung effizienter gestaltet werden. Nötig sind flexible interdisziplinäre Angebote, die gezielte Weiterentwicklung der regionalen Versorgung, Entlastung für Praxen und Kliniken von Bürokratie – und damit mehr Zeit für Patient*innen.

Drittens muss die Prävention verbessert und ein Mental Health Mainstreaming in allen relevanten Politikfeldern umgesetzt werden: Gesundheitsförderung, Entstigmatisierung, Stärkung des Kinder- und Jugendschutzes, inklusives, barrierefreies und diverses Gesundheitswesen. All dies muss für alle Lebensbereiche konsequent zusammengedacht und miteinander verzahnt werden.

Kinder psychisch und suchterkrankter Eltern präventiv unterstützen

BPtK fordert rasche Maßnahmen nach der Bundestagswahl

(BPtK) Kinder von Eltern mit psychischen oder Abhängigkeitserkrankungen brauchen dringend mehr Unterstützung. Sie haben ein deutlich erhöhtes Risiko, ebenfalls eine psychische Erkrankung zu entwickeln. Deutschland muss präventive Angebote für diese Zielgruppe dringend systematisch ausbauen.

»Die Anliegen von Kindern psychisch und suchtkranker Eltern dürfen nicht wieder in der Schublade verschwinden“, sagt Dr. Andrea Benecke, Präsidentin der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), anlässlich der Anhörung zum interfraktionellen Antrag „Prävention stärken – Kinder mit psychisch oder suchtkranken Eltern unterstützen“, die heute im Familienausschuss stattfindet. „Der Antrag zeigt: Alle Fraktionen sind sich einig, was zu tun ist, um diese Kinder und Jugendlichen endlich besser zu unterstützen“, so Dr. Benecke. „Wir fordern deshalb, dass diese Maßnahmen nach der Bundestagswahl zügig umgesetzt werden.“

»Die im Antrag geforderte stärkere sektorübergreifende Zusammenarbeit ist ein zentraler Baustein, um Familien mit einem psychisch erkrankten Elternteil umfassend zu helfen. Kooperationen zwischen Psychotherapeut*innen und der Jugendhilfe sollten schon möglich sein, bevor eine Kindeswohlgefährdung festgestellt wird“, fordert Cornelia Metge, BPtK-Vorstandsmitglied. „Denn das Zusammenwirken von Jugendhilfe und Gesundheitswesen kann den Behandlungserfolg und eine gesunde Entwicklung des Kindes fördern.“ Darüber hinaus sind auch Möglichkeiten zu aufsuchender Psychotherapie in Kitas und Schulen nach Ansicht der BPtK entscheidend, um Kinder und Jugendliche besser zu erreichen.

Jedes vierte Kind in Deutschland hat einen psychisch oder suchterkrankten Elternteil. Der Antrag „Prävention stärken – Kinder mit psychisch oder suchtkranken Eltern unterstützen“ (BT-Drs. 20/12089) wurde von den Fraktionen SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/Die Grünen und FDP in den Deutschen Bundestag eingebracht.

Dr. Ben Möbius neuer Geschäftsführer der BPtK

Mentale Gesundheit stärken, Versorgung sichern

(BPtK) Dr. Ben Möbius hat am 1. Dezember 2024 die Geschäftsführung der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) übernommen. Der Vorstand der BPtK hat ihn im Oktober dieses Jahres auf Basis eines Findungsverfahrens einstimmig berufen.

BPtK-Präsidentin Dr. Andrea Benecke: „Wir freuen uns, mit Ben Möbius eine gesellschaftlich engagierte, sehr kompetente und politisch erfahrene Persönlichkeit für dieses wichtige Amt in anspruchsvoller Zeit gewonnen zu haben. Mehr denn je gehört mentale Gesundheit auf die politische Agenda. Mit Herrn Möbius möchten wir das Profil der BPtK als Partnerin der Politik, agiler Dienstleisterin für die Mitglieder, Thinktank für Mental Health und führender Akteurin im öffentlichen Dialog weiter schärfen. Ein zentrales Zukunftsthema ist eine Digitalisierung, die den Menschen nützt. Wir freuen uns sehr auf die Zusammenarbeit.”

BPtK-Geschäftsführer Dr. Ben Möbius: „Mentale Gesundheit ist Lebensqualität, psychische Erkrankungen brauchen Vorsorge und Versorgung. Ich freue mich sehr und es ist mir eine große Ehre, in der Bundespsychotherapeutenkammer Verantwortung zu übernehmen für die bedarfsgerechte psychotherapeutische Versorgung. Heute warten erkrankte Menschen durchschnittlich 20 Wochen auf eine Therapie. Mein Anliegen ist, dass sich dies ändert. Versorgung ausbauen, effizienter gestalten, Prävention verbessern, Health in all Policies – dafür arbeiten wir im herausragenden Netzwerk von BPtK und Landeskammern.”

Dr. Möbius hat Politikwissenschaft und Geschichte in Hamburg, Bamberg und Cambridge studiert. Nach Promotion und journalistischen Stationen war er ab 2001 persönlicher Referent des BDI-Präsidenten Dr. Michael Rogowski. Ab 2007 war er Stabschef im BDI sowie Leiter der Abteilungen Europa, Mobilität und digitale Gesellschaft, ab 2015 Hauptgeschäftsführer des Verbands der Bahnindustrie (VDB). Dr. Möbius ist verheiratet und hat zwei Töchter.

Der BPtK gehören 12 Landespsychotherapeutenkammern an. Sie vertritt damit auf Bundesebene die Interessen von rund 64.000 Psychotherapeut*innen. Die Geschäftsstelle mit rund 30 Mitarbeiter*innen hat ihren Sitz in Berlin.

Ohne schnelle psychotherapeutische Versorgung keine nachhaltige Suizidprävention

BPtK fordert Stärkung der Therapieangebote

(BPtK) Anlässlich der Anhörung zum Entwurf eines Suizidpräventionsgesetzes im Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) schnellere psychotherapeutische Hilfe und bessere Prävention gefordert.

»Dass im Gesetzentwurf zielgruppenspezifische Maßnahmen vorgesehen sind und niedrigschwellig erreichbare Krisendienste geschaffen und ausgebaut werden sollen, ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung“, sagt BPtK-Präsidentin Dr. Andrea Benecke. „Suizidprävention kann aber nur dann erfolgreich sein, wenn die psychotherapeutische Versorgung gestärkt wird und suizidgefährdete Patient*innen unmittelbar einen Therapieplatz erhalten. Für Menschen in psychischen Notlagen und Krisensituationen sind wochenlange Wartezeiten auf einen Behandlungsplatz nicht zu verantworten“, mahnt Benecke.

»Gerade weil viele psychische Erkrankungen und Suchtkrankheiten mit einem deutlich erhöhten Risiko für suizidales Verhalten verbunden sind, müssen wir uns gemeinsam verstärkt dafür einsetzen, dass die Stigmatisierung und Tabuisierung weiter zurückgedrängt werden“, betont Benecke. „Nur in einer Gesellschaft, die diese Erkrankungen rechtzeitig erkennt und ernst nimmt, kann Hilfe rechtzeitig gesucht oder angeboten werden.”

Maßnahmen noch in dieser Legislaturperiode umsetzen

BPtK für ein diverses, inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen

(BPtK) Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) fordert eine schnelle Umsetzung des gestern von der Bundesregierung beschlossenen Aktionsplans, um ein diverses, inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen voranzubringen.

»Gesundheitsversorgung muss für alle Menschen mit einer psychischen Erkrankung erreichbar sein – auch für marginalisierte Personengruppen. Die Bundesregierung hat ein dickes Bündel geschnürt, um gesundheitliche Teilhabe für alle sicherzustellen, und sollte nun keine Zeit verlieren, diese Maßnahmen umzusetzen“, mahnt Dr. Andrea Benecke, Präsidentin der BPtK.

»Ermächtigungen für die psychotherapeutische Versorgung von vulnerablen Patientengruppen, aufsuchende Psychotherapie, aber auch eine gesetzliche Regelung zur Sprachmittlung sind wichtige Elemente, um Zugangswege für Patient*innen weiter zu ebnen“, fordert Sabine Maur, BPtK-Vizepräsidentin und Vorstandsbeauftragte für Antidiskriminierung und Diversität. „Entsprechende Regelungen sollten soweit möglich noch vor Ende der aktuellen Wahlperiode umgesetzt werden.“

Ermächtigungen für die psychotherapeutische Versorgung von vulnerablen Patientengruppen, wie Menschen mit geistigen Behinderungen, bestehenden Suchterkrankungen oder schweren Funktionseinschränkungen, ermöglichen ein spezifisches Versorgungsangebot mit Ansprechpartner*innen vor Ort, das ausschließlich dieser Patientengruppe zugutekommt. Für diese Patient*innen ist auch die vorgesehene Vernetzung einer Psychotherapie-Praxis mit Einrichtungen der Eingliederungshilfe, der Suchthilfe oder mit gemeindepsychiatrischen Verbünden hilfreich, um den Zugang in das Behandlungsangebot zu ebnen und weitere Hilfebedarfe zu koordinieren.

Viele Menschen haben Schwierigkeiten, eigenständig ambulante Praxen aufzusuchen. Für Menschen mit psychischen Erkrankungen, die pflegebedürftig, mobilitätseingeschränkt oder in ihren psychosozialen Funktionen stark eingeschränkt sind, sollten aufsuchende psychotherapeutische Behandlungsangebote, beispielsweise in Pflegeeinrichtungen oder anderen Betreuungseinrichtungen, geschaffen werden. Auch Kindern und Jugendlichen mit psychischen Erkrankungen kann eine aufsuchende Psychotherapie in Kita, Schule oder Einrichtungen der stationären Jugendhilfe es erleichtern, eine Behandlung wahrzunehmen.

Die BPtK fordert außerdem, dass Sprachmittlung als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung im SGB V finanziert wird. Bei psychisch erkrankten Menschen, die der deutschen Sprache nicht ausreichend mächtig sind, ist grundsätzlich eine Sprachmittlung notwendig, denn Psychotherapie braucht sprachliche Verständigung, um eine fachgerechte Diagnostik, Aufklärung, Beratung und Behandlung durchführen zu können.

Psychische Belastungen bei Schüler*innen unverändert hoch

BPtK fordert mehr Hilfsangebote inner- und außerhalb der Schulen

(BPtK) Auch nach dem Ende der Corona-Pandemie gibt es bei jedem fünften Heranwachsenden (21 Prozent) Hinweise auf psychische Auffälligkeiten. Überdurchschnittlich oft berichten Familien mit niedrigem Einkommen, dass ihr Kind in den letzten zwölf Monaten aufgrund psychischer Probleme Hilfe benötigt hätte. Allerdings hat mehr als ein Viertel dieser Eltern (28 Prozent) keine Hilfen inner- oder außerhalb der Schulen gesucht.  

»Die Ergebnisse des heute vorgestellten Forschungsberichts Schulbarometer machen deutlich, dass die existierenden Hilfsangebote innerhalb und außerhalb der Schule längst nicht alle Heranwachsenden erreichen, die Hilfe benötigen“, sagt Dr. Andrea Benecke, Präsidentin der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). „Deshalb müssen insbesondere für psychisch belastete Kinder und Jugendliche, die von ihren Eltern bei der Suche nach Hilfe nicht unterstützt werden können, dringend aufsuchende psychotherapeutische Präventions- und Behandlungsangebote in der Schule geschaffen werden.“

Der Forschungsbericht zeigt zudem auf: Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen sind die wichtigste außerschulische Anlaufstelle für Eltern von Kindern mit psychischen Problemen. Viele dieser Eltern (43 Prozent) gaben zudem an, dort auch Hilfe erhalten zu haben. Allerdings berichteten die Eltern von durchschnittlich 18 Wochen Wartezeit bis zum Beginn einer regelmäßigen Psychotherapie. „Diese Wartezeiten sind in Anbetracht der individuellen Belastungen und des Risikos chronischer Krankheitsverläufe deutlich zu lang“, kritisiert BPtK-Vorstand Cornelia Metge. „Diese Engpässe müssen umgehend mithilfe einer eigenen Bedarfsplanung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen sowie Ermächtigungen für die psychotherapeutische Versorgung von schwer erkrankten Kindern und Jugendlichen beseitigt werden.“

45. Deutscher Psychotherapeutentag in Berlin eröffnet

BPtK-Präsidentin zieht nach Ampel-Aus nüchterne politische Bilanz

(BPtK) Der heute in Berlin eröffnete 45. Deutsche Psychotherapeutentag (DPT) steht ganz unter dem Eindruck der gescheiterten Ampelregierung.

»Das Hinauszögern der Gesetzgebung für psychisch kranke Menschen, die wir in den letzten drei Jahren erleben mussten, geht mit dem Auseinanderbrechen der Ampel-Koalition voll zulasten der Menschen mit psychischen Erkrankungen. Das ist fatal. Das ist desaströs“, sagt Dr. Andrea Benecke, Präsidentin der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), zur Eröffnung der zweitägigen Delegiertenversammlung der Bundespsychotherapeutenkammer. „Wir werden gemeinsam diskutieren müssen, wie sich die verlorenen Jahre bestmöglich kompensieren lassen, damit die Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen auch zukünftig gewährleistet ist. Die Sicherung des psychotherapeutischen Nachwuchses spielt dabei eine zentrale Rolle.“

Auf der Agenda des 45. DPT steht die Debatte zur Weiterentwicklung der ambulanten und stationären Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen, die in den letzten Jahren aufgrund der fehlenden Gesetzgebung stagnierte. Dazu sind Diskursbeiträge zweier prominenter Stakeholder im Gesundheitswesen vorgesehen: Prof. Josef Hecken, Unparteiischer Vorsitzender des Gemeinsamen Bundesausschusses, spricht über die Gestaltung der psychotherapeutischen Versorgung und Herausforderungen für die gemeinsame Selbstverwaltung. Prof. Dr. Tom Bschor, Leiter und Koordinator der Regierungskommission Krankenhausversorgung, referiert über die Weiterentwicklung der Krankenhausversorgung für psychisch Erkrankte.

Weitere Themen, mit denen sich die Delegierten des 45. DPT beschäftigen werden, sind die Berichte aus den Gremien, die Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP), die psychotherapeutische Weiterbildung, der BPtK-Haushaltsplan 2025 und Jahresabschluss 2023, Satzungsfragen sowie gemeinsame Resolutionen.

Das Parlament der Psychotherapeut*innen tritt vom 15. bis 16. November unter der Leitung von Birgit Gorgas (PtK Bayern), Stuart Massey-Skatulla (PtK Hessen) und Dr. Jürgen Tripp (PtK Nordrhein-Westfalen) zusammen.

Reformstau für Versorgung psychisch kranker Menschen untragbar

BPtK: Versorgungsengpass umgehend abwenden

(BPtK) Die Bundespsychotherapeutenkammern (BPtK) macht anlässlich der öffentlichen Anhörung zum Entwurf eines Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG; BT-Drs. 20/11853) deutlich, dass der Reform-Stau für die Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen untragbar ist.

»Der sich zuspitzende Engpass in der Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen muss umgehend abgewendet werden. Drei Maßnahmen sind überfällig: erstens eine Reform der Bedarfsplanung, die die Versorgung von Kindern und Jugendlichen sowie von Erwachsenen insbesondere auf dem Land stärkt; zweitens Ermächtigungen für die Versorgung schwer psychisch erkrankter Patient*innen und drittens die Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung. Wir steuern mit voller Wucht auf einen Fachkräftemangel in der Psychotherapie zu, wenn die Finanzierung der ambulanten und stationären Weiterbildung nicht umgehend gesetzlich gesichert wird. Wichtig ist, dass Patient*innen auch zukünftig versorgt werden“, sagt Dr. Andrea Benecke, Präsidentin der BPtK.

Die BPtK begrüßt den Antrag der CDU/CSU-Fraktion „Versorgung von Menschen in psychischen Krisen und mit psychischen Erkrankungen stärken“ (BT-Drs. 20/8860), der ebenfalls in der Anhörung beraten wird. „Der Antrag bringt auf den Punkt, wo akuter gesetzlicher Handlungsbedarf besteht“, erklärt Benecke weiter.

Hintergrund:

Hohe Prävalenzen, steigender Versorgungsbedarf, fehlende Behandlungskapazitäten und unzumutbar lange Wartezeiten auf einen Behandlungsplatz prägen seit Jahren die psychotherapeutische Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen in Deutschland. Kindern und Jugendlichen sowie schwer erkrankten Patient*innen wird der Zugang zur Psychotherapie insbesondere in ländlichen und strukturschwachen Regionen unnötig erschwert, weil psychotherapeutische Behandlungsangebote fehlen. Die Schere zwischen Nachfrage und Angebot in der ambulanten Psychotherapie geht immer weiter auseinander. Es zeichnet sich jetzt bereits ab, dass die Zahl der Menschen, die Psychotherapie in Anspruch nehmen, bis zum Jahr 2030 um 23 Prozent steigen wird. Gleichzeitig wird bis zum Jahr 2030 ein Drittel der heute niedergelassenen Psychotherapeut*innen das Renteneintrittsalter erreicht haben.

Ampel-Aus: Fatal für die Versorgung psychisch Erkrankter

BPtK-Präsidentin appelliert an Bundesregierung und Bundestag

(BPtK) Anlässlich des Bruchs der Ampel-Koalition erklärt Dr. Andrea Benecke, Präsidentin der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK):

»Es ist fatal, dass das Ampel-Aus nun zum Reform-Aus für die Versorgung psychisch kranker Menschen werden wird, denn die aktuelle Reform-Bilanz ist gleich null. Ich appelliere an die Parlamentarier*innen: Übernehmen Sie Staatsverantwortung auch für die Versorgung der Patient*innen mit psychischen Erkrankungen. Bringen Sie die separate Beplanung der Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit psychischen Erkrankungen sowie die Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung schnellstmöglich auf den Weg. Das duldet keinerlei Aufschub! Die Bundesregierung muss jetzt gemeinsam mit dem Bundesrat die Zulassungsverordnung für Vertragsärzte (Ärzte-ZV) in die Hand nehmen: Die Ermächtigungen für die psychotherapeutische Versorgung schwer erkrankter Patient*innen und die Erhöhung des Praxisumfangs für Psychotherapie-Weiterbildungspraxen müssen dort umgehend eingepflegt werden.“

Integrierte Notfallzentren auch für Menschen in psychischen Krisen!

BPtK fordert Nachbesserungen an der Notfallreform

(BPtK) Anlässlich der öffentlichen Anhörung zum Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung (BT-Drs. 20/13166) im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages fordert die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), dass die Integrierten Notfallzentren (INZ) auch Anlaufstelle für Menschen in psychischen Krisen sein müssen.

»Bei fünf bis zehn Prozent der Patient*innen, die die Notaufnahme eines Krankenhauses aufsuchen, liegt ein psychischer Notfall vor. Die Integrierten Notfallzentren können die Notaufnahmen der Krankenhäuser deshalb nur dann nachhaltig entlasten, wenn auch bei akuten psychischen Krisen eine fachlich qualifizierte Einschätzung des Versorgungsbedarfs sowie eine strukturierte und verbindliche Weiterleitung in die passende Versorgungsebene erfolgt“, fordert Dr. Andrea Benecke, Präsidentin der BPtK. „INZ müssen Fachkräfte für die Versorgung psychischer Notfälle vorhalten oder durch Kooperationen mit der vertragsärztlichen, vertragspsychotherapeutischen Versorgung sowie regionalen psychosozialen Krisendiensten sicherstellen.“

Die Chance, mit der Notfallreform auch die Krisenversorgung von Menschen in psychischen Notlagen zu regeln und einheitliche Strukturen und Anlaufstellen zu schaffen, sollte nicht vertan werden. Der Aufbau flächendeckender psychosozialer Krisendienste in Deutschland ist bisher nicht gelungen. Menschen mit psychischen Erkrankungen oder akuter psychischer Symptomatik haben deshalb oft keine andere Wahl, als die Notaufnahme einer psychiatrischen Klinik aufzusuchen, die zwar über eine stationäre Aufnahme entscheidet, aber eine ambulante Krisen- und Notfallversorgung beziehungsweise eine strukturierte und verbindliche Steuerung in geeignete ambulante Versorgungsangebote nicht regelhaft sicherstellen kann.