Schlagwortarchiv für: Pressemitteilung

Corona: Besserer Ausgleich von Honorarausfällen

BPtK fordert Nachbesserungen für Psychotherapeut*innen

(BPtK) Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) fordert einen besseren Ausgleich von Honorarausfällen für Psychotherapeut*innen. Bislang können Honorarausfälle nur ausgeglichen werden, wenn sie auf einen Rückgang der Patientenzahl (Fallzahl) zurückzuführen sind. In der psychotherapeutischen Versorgung beruhen die Honorarausfälle durch die Corona-Pandemie vor allem auf einer geringeren Behandlungsfrequenz pro Patient*in (Fallwert). Viele Patient*innen sagen Termine in laufenden Behandlungen ab, weil für sie das Ansteckungsrisiko bei einem Praxisbesuch zu groß ist und aus technischen Gründen auch keine Videobehandlung infrage kommt. „Dadurch kann ein großer Teil der Praxiseinnahmen wegfallen, ohne dass sich die Fallzahl pro Quartal verändert“, stellt BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz fest. Die BPtK fordert deshalb mit dem 2. Epidemie-Schutzgesetz, das heute im Bundestag beraten wird, entsprechende Nachbesserungen.

Die BPtK fordert ferner, während der Corona-Pandemie Abweichungen von den psychotherapeutischen Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen ausschließlich durch das Bundesgesundheitsministerium zu ermöglichen. Psychotherapeut*innen in Ausbildung befürchten, nicht zur staatlichen Prüfung zugelassen werden zu können, weil sie bis zur Prüfungsanmeldung noch nicht alle erforderlichen Behandlungsstunden erbringen können. Die Prüfungsmodalitäten sollten so flexibilisiert werden, dass sich Psychotherapeut*innen in Ausbildung auch dann zur staatlichen Prüfung anmelden können, wenn sie die erforderlichen Behandlungsstunden bis zur mündlichen Prüfung erbringen.

Besserer Schutz homosexueller und transgeschlechtlicher Menschen

BPtK begrüßt Verbot von Konversionsmaßnahmen

(BPtK) Der Deutsche Bundestag beschließt heute einen besseren Schutz von homosexuellen und transgeschlechtlichen Menschen. Per Gesetz sind damit Maßnahmen verboten, die darauf abzielen, die sexuelle Orientierung oder geschlechtliche Identität einer minderjährigen Person zu ändern oder zu unterdrücken.

Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) begrüßt ausdrücklich, dass mit dem Gesetz Behandlungsversuche von Homosexualität oder Transgeschlechtlichkeit strafbar werden. „Konversionsmaßnahmen sind nicht nur stigmatisierend und diskriminierend, sondern auch psychisch gefährdend,“ erklärt BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz. „Betroffene entwickeln häufiger depressive Erkrankungen, Angststörungen und Substanzmissbrauch und haben insbesondere als Jugendliche und junge Erwachsene ein erhöhtes Suizidrisiko.“

Die BPtK begrüßt ferner, dass nunmehr jegliches Werben, Anbieten und Vermitteln von Konversionsmaßnahmen verboten ist. Darüber hinaus hatte sich die BPtK allerdings auch dafür eingesetzt, beim Verbot auf eine Altersgrenze zu verzichten oder die Altersgrenze zu erhöhen, um auch junge Erwachsene besser zu schützen.

Krisen-Hotlines und zentraler Terminservice

BPtK-Wegweiser für psychisch kranke Menschen in der Coronakrise

(BPtK) Psychisch kranke Menschen können in vielen Bundesländern spezielle Video- und Corona-Sprechstunden nutzen, um sich psychotherapeutisch beraten und behandeln zu lassen. Für Termine können sie sich an die bundesweite Hotline 116 117 wenden. Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg sowie Thüringen bieten zudem eine besondere Krisen-Hotline per Telefon oder Video während der Corona-Pandemie an. „Während der Coronakrise können sich insbesondere Depressionen und Angststörungen entwickeln und verschlimmern“, erklärt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). Die BPtK hat deshalb die verschiedenen Angebote an psychotherapeutischer Beratung und Behandlung in einem „Wegweiser für psychisch kranke Menschen in der Coronakrise“ nach Bundesländern zusammengefasst.

  • Das Angebot der Praxen: Eine psychotherapeutische Beratung und Behandlung kann grundsätzlich auch weiter in den psychotherapeutischen Praxen stattfinden, trotz Ausgangsbeschränkungen und Kontaktverboten. Die Behandlung einer psychischen Erkrankung gehört zur medizinisch dringend notwendigen Versorgung. Patient*innen können deshalb weiter Termine für eine Behandlung von Angesicht zu Angesicht machen oder bestehende Termine wahrnehmen, wenn sie keine Erkältungssymptome und sich nicht mit dem Coronavirus angesteckt haben. Die Praxen halten alle Hygienestandards ein, die dafür notwendig sind. Wem es nicht möglich ist, in die Praxis zu kommen, kann eine Behandlung per Video oder, wenn das nicht möglich ist, per Telefon angeboten werden.
  • Die psychotherapeutische Sprechstunde: Wer erstmals aufgrund psychischer Beschwerden Hilfe bei einer Psychotherapeut*in sucht, muss zunächst in die psychotherapeutische Sprechstunde. Diese kann in der Praxis oder per Videogespräch erfolgen. Die Psychotherapeut*in muss die Patient*in weiterhin zur Diagnostik sehen. Eine rein telefonische Beratung, ob eine Behandlung notwendig ist, ist nicht möglich.
  • Direkte Kontaktaufnahme in der Praxis: Um einen ersten Termin bei einer Psychotherapeut*in zu bekommen, können Patient*innen direkt in deren Praxis anrufen. Die Sprechzeiten, zu denen die Praxis telefonisch erreichbar ist, findet man auf der Internetseite der Praxis oder sie werden auf dem Anrufbeantworter angesagt.
  • Bundesweiter Terminservice: Wenn die gewünschten Praxen über keinen freien Termin verfügen, können sich Patient*innen auch direkt einen Termin über den Terminservice der Kassenärztlichen Vereinigung vermitteln lassen, der unter der bundesweiten Hotline 116 117 zu erreichen ist.
  • eTerminservice: In vielen Bundesländern bietet der Terminservice der Kassenärztlichen Vereinigungen auch die Möglichkeit, direkt bei Psychotherapeut*innen Video- oder Corona-Sprechstunden online zu buchen.
  • Spezielle Krisen-Hotline per Telefon oder Video: Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg und Thüringen bieten während der Corona-Pandemie sogar spezielle Krisen-Hotlines per Telefon oder Video an. Für spezielle besonders belastete Personen, wie z. B. medizinisches Personal, gibt es darüber hinaus unterschiedliche bundesweite und landesspezifische Angebote zur telefonischen Beratung.
  • Hilfe für Familien: Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen in Praxen und Beratungsstellen bieten ihre Hilfe, insbesondere bei psychischen Krisen und eskalierenden Konflikten in Familien, an.

Land richtet Hotline für Menschen mit psychischen Belastungen ein

Nummer 0800 377 377 6 ab sofort freigeschalten

(LPK BW) Die Corona-Pandemie ist für viele Menschen im Land eine große psychische Belastung. Zu eingeschränkten sozialen Kontakten und möglichen Konflikten zu Hause kommen häufig Fragen, wie es mit dem eigenen Job und der Familie weitergeht. „Mit dieser Situation lassen wir die betroffenen Menschen im Land nicht allein – und bieten ihnen professionelle Hilfe und Unterstützung“, so Gesundheitsminister Manne Lucha am Mittwoch (22. April) in Stuttgart. Gemeinsam mit dem Zentralinstitut für Seelische Gesundheit, der Landesärztekammer, der Landespsychotherapeutenkammer und der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg hat das Land eine Hotline zur psychosozialen Beratung eingerichtet. Die kostenfreie Nummer 0800 377 377 6 ist ab sofort freigeschalten. Expertinnen und Experten stehen dort täglich von 8 bis 20 Uhr zur Verfügung.

BPtK: Trotz Corona – Psychotherapeut*innen weiter erreichbar

Beratung und Behandlung kann per Telefon fortgesetzt werden

(BPtK) Ab sofort können Psychotherapeut*innen die Beratung und Behandlung von psychisch kranken Patient*innen auch telefonisch fortsetzen. „Dies ist eine dringend notwendige bundesweite Lösung, für die Patient*innen, die aufgrund der Coronakrise nicht mehr in die Praxen kommen können oder nicht über die Technik für Online-Videogespräche verfügen“, stellt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), fest. „Damit ist sichergestellt, dass Patient*innen, die sich aufgrund einer psychischen Erkrankung bereits in Behandlung befinden, weiter psychotherapeutisch versorgt werden können.“

Unverständlich ist jedoch, dass dies nur für Patient*innen gilt, die in den vergangenen 18 Monaten bereits bei einer Psychotherapeut*in waren. Patient*innen, die neu erkranken, sind damit ausgeschlossen. Für die ersten diagnostischen Gespräche müssen sie zumindest in die Video-Sprechstunde einer Psychotherapeut*in. „Gerade ältere Patient*innen verfügen jedoch häufig nicht über die dafür notwendigen technischen Voraussetzungen. Damit ist nicht ausgeschlossen, dass Neuerkrankte während der Coronakrise von psychotherapeutischer Beratung und Behandlung abgeschnitten werden. Dies ist nicht zu verantworten. In dieser Notsituation brauchen wir telefonische Versorgung für alle.“ Einzelne Kassenärztliche Vereinigungen haben schon solche patientengerechten Lösungen geschaffen.

Mit der Coronakrise nimmt der Versorgungsbedarf aufgrund behandlungsbedürftiger Depressionen und Angststörungen voraussichtlich zu. Die häusliche Enge in den Familien und finanzielle Existenzängste verunsichern viele Menschen stark. Wer länger oder stärkere psychische Beschwerden hat, sollte sich nicht scheuen, sich an eine Psychotherapeut*in zu wenden.

Während der Coronakrise: Der Weg zum Psychotherapeuten

  • Eine psychotherapeutische Beratung und Behandlung kann grundsätzlich auch weiter in den psychotherapeutischen Praxen stattfinden, auch trotz Ausgangsbeschränkungen und Kontaktverboten. Die Behandlung einer psychischen Erkrankung gehört zur medizinisch dringend notwendigen Versorgung. Patient*innen können deshalb weiter Termine für eine Behandlung von Angesicht zu Angesicht machen oder bestehende Termine wahrnehmen, wenn sie keine Erkältungssymptome und sich nicht mit dem Coronavirus angesteckt haben. Die Praxen halten alle notwendigen Hygienestandards ein, die dafür notwendig sind.
  • Wem es nicht möglich ist, in die Praxis zu kommen, kann eine Online-Behandlung per Videogespräch angeboten werden. Dafür benötigen die Patient*innen z. B. ein Tablet, einen Laptop oder PC.
  • Wer über keines dieser Geräte oder keine ausreichend stabile Internetverbindung verfügt, kann sich auch per Telefon an eine Psychotherapeut*in wenden. Wer in den vergangenen 18 Monaten bereits bei einer Psychotherapeut*in war, kann auch weiter telefonisch behandelt werden.
  • Wer erstmals aufgrund psychischer Beschwerden Hilfe bei einer Psychotherapeut*in sucht, muss zunächst in die psychotherapeutische Sprechstunde. Diese kann in der Praxis oder per Video-Gespräch erfolgen. Die Psychotherapeut*in muss die Patient*in weiterhin zur Diagnostik sehen. Eine rein telefonische Beratung, ob eine Behandlung notwendig ist, ist nicht möglich.

Corona: Wie lassen sich Honorarausfälle adäquat ausgleichen?

BPtK begrüßt Krankenhausentlastungsgesetz

(BPtK) Der Deutsche Bundestag hat am 25. März mit dem COVID-19-Krankenhausent­lastungsgesetz auch einen finanziellen Schutzschirm für Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen beschlossen. Danach können Honorarausfälle infolge der Corona-Pandemie ausgeglichen werden, wenn sich das Gesamthonorar einer Praxis gegenüber dem Vorjahresquartal um mehr als 10 Prozent verringert. „Viele unserer Patient*innen setzen ihre Behandlungen vorübergehend aus, weil für sie das Ansteckungsrisiko zu groß ist. Dies kann dazu führen, dass ein großer Teil der Einnahmen einer Praxis wegfällt“, erklärt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). „Deshalb sind die Ausgleichsregelungen eine wichtige Unterstützung für all unsere Kolleg*innen, die während der Coronakrise die Versorgung psychisch kranker Menschen sicherstellen.“

Das Krankenhausentlastungsgesetz knüpft die Ausgleichzahlungen jedoch an den Rückgang der Anzahl der Patient*innen, die innerhalb eines Quartals in einer psychotherapeutischen Praxis versorgt werden („Fallzahl“). „Psychotherapeut*innen haben aber vor allem Honorarausfälle, weil Patient*innen in laufenden Behandlungen Termine absagen“, erläutert BPtK-Präsident Munz. „Dadurch verringert sich nicht unbedingt die Fallzahl je Quartal, sondern vor allem der Umfang der Leistungen, die je Patient*in erbracht werden (‚Fallwert‘). Wenn eine Patient*in nicht mehr wöchentlich, sondern nur noch einmal im Quartal kommt, verändert dies die „Fallzahl“ nicht. Trotzdem fallen 90 Prozent der reservierten Termine aus. Unsere Kolleg*innen sichern außerdem gerade bei älteren und gesundheitlich gefährdeten Patient*innen die Versorgung per Telefon. Dieser Einsatz wird aber aktuell nicht bezahlt.“

Die BPtK hatte im Gesetzgebungsverfahren schon auf die Besonderheiten in der psychotherapeutischen Versorgung hingewiesen. Aufgrund des Schnellverfahrens konnten diese berufsgruppenspezifischen Aspekte jedoch nicht in den Ausgleichregelungen berücksichtigt werden. „Wir gehen aber davon aus, dass mit einem der nächsten Gesetze die notwendige Nachbesserung erfolgen“, stellt Munz fest.

BPtK: Corona erfordert Sprechstunde und Behandlung per Telefon

Auch Quarantäne-Patient*innen benötigen Versorgung

(BPtK) Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) fordert, dass Psychotherapeut*innen Sprechstunde, Probatorik und Behandlung während der Coronakrise auch per Telefon anbieten können. „Patient*innen in Quarantäne sind sonst nicht mehr zu versorgen“, stellt BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz fest. „Da längst nicht alle Patient*innen die technischen Möglichkeiten haben, sich per Videotelefonat beraten und behandeln zu lassen, ist es notwendig, während der Coronakrise die psychotherapeutische Versorgung grundsätzlich per Telefon zu ermöglichen. Die Psychotherapeut*innen werden in jedem Einzelfall prüfen, ob dies verantwortbar ist.“

Neben Quarantäne-Patient*innen benötigen auch viele ältere Patient*innen eine telefonische Beratung und Behandlung, um sich auf dem Weg in eine psychotherapeutische Praxis nicht zu gefährden. Ferner bestehen in ländlichen Gebieten vielerorts noch keine ausreichend stabilen Internetverbindungen, die eine Videobehandlung ermöglichen.

Besonders hohe Zufriedenheit mit Psychotherapie

BPtK zum Barmer Arztreport 2020

(BPtK) Nach dem Barmer Arztreport 2020 Psychotherapie sind zwei Drittel der Patient*innen mit dem Ergebnis ihrer psychotherapeutischen Behandlung „vollkommen zufrieden“ oder „sehr zufrieden“. „Das ist eine besonders hohe Quote an sehr zufriedenen Patient*innen“, stellt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), fest. Ein weiteres Viertel ist „teils, teils zufrieden“. Dies ist zu erwarten, da bei einem Teil der psychisch Kranken eine vollständige Heilung nicht erreichbar ist. Erstaunlicherweise sind aber nur acht Prozent der Patient*innen mit ihrer Psychotherapie ‚weniger‘ oder ‚unzufrieden‘. Das ist rekordverdächtig wenig.

„Die Teils-teils-Zufriedenen zu den Unzufriedenen zu rechnen, ist falsch“, erklärt Munz. „Nicht alle Erkrankungen, seien es psychische oder körperliche, sind so behandelbar, dass die Patient*innen keine Beschwerden mehr haben. Daher sind diese Patient*innen auch nicht zu 100 Prozent mit ihrer Behandlung zufrieden. “

Bei vielen Depressionspatient*innen halten zum Beispiel einzelne Symptome an, mit denen sie lernen müssen umzugehen. Depressionen kehren auch häufig zurück (über 50 Prozent) oder chronifizieren. Rund 20 Prozent der depressiv erkrankten Patient*innen sind nach zwei Jahren immer noch krank.

Auch die BPtK hält einen Ausbau der ambulanten gruppenpsychotherapeutischen Angebote für wünschenswert. Allerdings kann nicht jede einzelne psychotherapeutische Praxis Gruppenbehandlungen anbieten. „Dafür haben die meisten Praxen weder die Räumlichkeiten noch die notwendige Anzahl an geeigneten Patient*innen“, erklärt BPtK-Präsident Munz. „Zudem verhindert der bürokratische Aufwand für Gruppenpsychotherapie, dass Psychotherapeut*innen vermehrt Gruppenangebote schaffen. Wir fordern, die Voraussetzungen für eine regionale Vernetzung zu schaffen, damit es mehr Schwerpunktpraxen mit Gruppenangeboten gibt, die ein breites Spektrum an verschiedenen Gruppen für unterschiedliche psychische Erkrankungen anbieten können.“

Hürden bei ambulanter Psychotherapie für Geflüchtete beseitigen – Übergangsregelung für Finanzierung der Sprachmittlung durch das Land gefordert

Gemeinsame Pressemitteilung: Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg, Landesärztekammer Baden-Württemberg, refugio stuttgart e.v.

(LPK BW) Stuttgart, 18.02.2020: Die fehlende Verfügbarkeit von qualifizierten Sprachmittler*innen und die fehlende Finanzierungsregelung für Sprachmittlung in der ambulanten kassenfinanzierten Psychotherapie stellen eine bedeutende Hürde in der Psychotherapie für Geflüchtete in Baden-Württemberg dar. Dies ist das Ergebnis einer Befragung niedergelassener psychologischer und ärztlicher Psychotherapeut*innen, die im Zeitraum Januar 2018 bis Juni 2019 insgesamt 215 Patient*innen mit Fluchthintergrund behandelt haben. Die Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg, die Landesärztekammer Baden-Württemberg und refugio stuttgart e.v. erwarten deshalb eine durch das Land geförderte Übergangsregelung zur Finanzierung von Sprachmittlung in der ambulanten Psychotherapie bis zu einer Entscheidung über Sprachmittlung als Kassenleistung.

In der Umfrage gaben 56 Prozent der Befragten an, dass sie Psychotherapien auf Englisch durchführen. 53 Prozent setzen Sprachmittler*innen ein. Aufgrund der mangelnden Verfügbarkeit kann nur ein Drittel dabei ausschließlich auf Sprachmittler*innen zurückgreifen, die explizit für den Einsatz in der Psychotherapie geschult sind. Dies ist bedenklich, da der Erfolg der Therapie eng mit der Sprachmittlung verbunden ist und weil ungeschulte Sprachmittler*innen einem hohen Risiko an Sekundärtraumatisierung ausgesetzt sind. Die Landespsychotherapeutenkammer, die Landesärztekammer und refugio stuttgart e.v. setzen sich dafür ein, dass diesbezüglich zusätzliche Qualifizierungsmöglichkeiten geschaffen werden, die eine Zertifizierung für den Einsatz in der Psychotherapie beinhalten.

Die Übernahme der Kosten für die Sprachmittlung ist häufig nicht geklärt bzw. sehr aufwändig zu klären. Dies gilt insbesondere für von den Krankenkassen finanzierte Therapien. Die Kosten für Sprachmittlung werden von den Krankenkassen nicht übernommen, und es gibt keine alternative einheitliche Lösung für die Finanzierung des Sprachmittler-Einsatzes. Dies führt dazu, dass Sprachmittler*innen zum Teil nicht bezahlt werden oder dass Psychotherapeut*innen diese Kosten selbst übernehmen. Die Landespsychotherapeutenkammer fordert bereits länger, dass die Kosten für die Sprachmittlung in der Psychotherapie durch die Kassen übernommen werden sollten. Im April 2019 haben sich die Integrationsminister der Bundesländer darauf verständigt, dass sie die Aufnahme von Sprachmittler-Leistungen in den Leistungskatalog nach SGB V befürworten. Eine Finanzierung soll über Steuermittel des Bundes erfolgen. Die Landespsychotherapeutenkammer, die Landesärztekammer und refugio stuttgart e.v. unterstützen diesen Vorschlag, eine bundesweite Umsetzung ist jedoch nicht in Sicht. Die Organisationen fordern die Landesregierung daher auf, eine Übergangsregelung zu finden und entsprechende finanzielle Mittel bereit zu stellen.

Kontakt:
Dr. Rüdiger Nübling, Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg, nuebling@lpk-bw.de, Tel.: 0711 / 67 44 70-40
Dr. med. Oliver Erens, Landesärztekammer Baden-Württemberg, oliver.erens@laek-bw.de, Tel.: 0711 / 7 69 89-99
Ute Hausmann, Geschäftsführerin refugio stuttgart e.v., u.hausmann@refugio-stuttgart.de, Tel.: 0711 / 64 53-122

Patient*innen im Umgang mit psychischen Erkrankungen stärken

Fachtagung der Allianz für Gesundheitskompetenz am 4. Februar 2020

(BPtK) Unter dem Motto „Gesundheitskompetenz im digitalen Zeitalter“ findet am 4. Februar 2020 eine große Fachtagung der „Allianz für Gesundheitskompetenz“, der auch die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) angehört, statt. „Jede Zweite* verfügt nur über eine begrenzte Gesundheitskompetenz und hat Probleme damit, Informationen zu finden, zu verstehen und für die eigene Gesundheit zu nutzen. Dies trifft auch auf Menschen mit psychischen Erkrankungen zu“, erläutert BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz. „Um das zu ändern, bietet die BPtK zwei Webportale an, auf denen sich Patient*innen informieren können.“

„Gerade bei psychischen Erkrankungen ist es für viele schwierig, sich überhaupt helfen zu lassen“, erläutert der BPtK-Präsident. „Unsere Webseite ‚Wege zur Psychotherapie‘ informiert deshalb gut verständlich über psychische Erkrankungen und wen die Patient*in um Rat fragen kann.“ Sie bietet Antworten auf Fragen „Bin ich psychisch krank?“, „Wer behandelt psychische Erkrankungen“ oder „Was kann ich im Notfall tun?“ Sie ist auch auf Englisch und Türkisch verfügbar.

Um Jugendliche im Umgang mit ihren häufig widerstreitenden Gefühlen zu stärken wurde von der BPtK die Seite „Gefühle fetzen“ konzipiert (www.gefuehle-fetzen.net). Jugendliche erfahren dort, welche Gefühle andere Jugendliche bewegen, wie diese damit umgegangen sind und wann es sinnvoll sein kann, sich Hilfe zu holen und bei wem.

Die BPtK informiert auch Migrant*innen über psychische Erkrankungen. Viele Flüchtlinge haben in ihrem Heimatland und auf der Flucht Traumatisches erlebt. Ein großer Teil von ihnen leidet noch lange unter den schrecklichen Erlebnissen. Um auch ihnen zu helfen, hat die BPtK einen Ratgeber für Flüchtlingshelfer sowie einen Ratgeber für Flüchtlingseltern herausgegeben. Der Elternratgeber ist auch in Englisch, Arabisch, Persisch und Kurdisch verfügbar.

Die „Allianz für Gesundheitskompetenz“ wurde 2017 gegründet mit dem Ziel, die Bevölkerung in ihrer Gesundheitskompetenz zu stärken. Partner der Allianz sind neben dem Bundesministerium für Gesundheit, der Gesundheitsministerkonferenz der Länder und der Patientenbeauftragten der Bundesregierung 14 Spitzenorganisationen der Selbstverwaltung.