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Für ein offenes Miteinander mit HIV-positiven Mitarbeiter*innen

BPtK unterzeichnet Deklaration #positivarbeiten

(BPtK) Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) unterstützt nachdrücklich die Deklaration #positivarbeiten für ein offenes und respektvolles Miteinander mit HIV-positiven Mitarbeiter*innen. „Das Engagement von Unternehmen und Führungskräften und ihre klare Positionierung in der alltäglichen Kommunikation und Kooperation sind enorm wichtig, damit kein Mensch mit psychischer oder körperlicher Erkrankung oder Behinderung herabgewürdigt oder ausgegrenzt wird“, stellt BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz fest. „Als BPtK treten wir für ein diskriminierungsfreies Miteinander im Arbeitsalltag ein und unterzeichnen gerne die Deklaration #positivarbeiten.“

Menschen, die sich mit dem HI-Virus angesteckt haben, das die menschlichen Abwehrkräfte schädigt, haben heute bei frühzeitiger Diagnose und Therapie eine normale Lebenserwartung. Sie können ohne Einschränkungen leben und arbeiten. Obwohl sie genauso leistungsfähig sind wie andere und jeden Beruf ausüben können, erfahren viele im Arbeitsleben noch immer Benachteiligung und Stigmatisierung.

„Als Psychotherapeut*innen engagieren wir uns seit Langem gegen die Diskriminierung von psychisch kranken Menschen“, erklärt BPtK-Präsident Munz. „Wir wissen, wie hartnäckig Vorurteile sein können, die nur sehr begrenzt rationalen Argumenten zugänglich sind. Sie sind häufig sehr stabile negative bis feindselige Einstellungen meist gegen Minderheiten aufgrund eines Merkmals. Ein solches Merkmal können psychische, aber auch chronische körperliche Erkrankungen oder Behinderungen sein. Allein mit Informationen ist Vorurteilen aber nicht beizukommen. Es bedarf des persönlichen Kontakts und der direkten Auseinandersetzung. Von daher begrüßen wir sehr die Initiative #positivarbeiten.“

BPtK fordert Service-Ranking der Krankenkassen

Unabhängige Versichertenbefragung im GPVG verankern

(BPtK) Mit dem Gesundheits- und Pflegeverbesserungsgesetz (GPVG) sollen die Krankenkassen mehr Gestaltungsspielraum bei der Versorgung erhalten. Unter anderem sollen Innovationsfondsprojekte in Zukunft vereinfacht als Selektivverträge weitergeführt werden können. Doch die Krankenkassen stehen im Wettbewerb zueinander und müssen Kosten sparen. Die Mehrausgaben durch die Corona-Pandemie verschärfen diesen Trend. Das kann sich negativ auf die Versorgung von Versicherten auswirken, die hohe Ausgaben verursachen.

Versicherte brauchen transparente Informationen, die den Service der Krankenkassen und ihre Selektivverträge vergleichen. Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) fordert deshalb ein Service-Ranking, das das Vertrags- und Bewilligungsverhalten der Kassen durch unabhängige Versichertenbefragungen auswertet und dazu beiträgt, dass Versicherte für sie passende Krankenkassen finden können. „Transparenz ist die zentrale Voraussetzung dafür, dass der Wettbewerb zu einer kontinuierlichen Qualitätssteigerung bei den Krankenkassen beitragen kann“, stellt Dr. Dietrich Munz, Präsident der BPtK, anlässlich der 2./3. Lesung des GPVG im Deutschen Bundestag fest. „Die Versicherten brauchen für ihre Wahl der Krankenkasse repräsentative Informationen, welcher Service sie bei welcher Kasse erwartet.“

Die BPtK fordert ferner, auch die Auswahl der Innovationsfondsprojekte transparenter und breiter zu gestalten. Dazu hat sie die Projekte untersucht, mit denen die Versorgung von psychisch kranken Menschen gefördert werden soll. Die Studie zeigt, dass der Innovationsfonds qualitativ hochwertige Projekte fördert, darunter insbesondere für psychisch kranke oder belastete Kinder und Jugendliche. Es sind aber auch deutliche Defizite erkennbar. So werden zum Beispiel Projekte gefördert, die für psychisch kranke Menschen erneut Hürden vor einer psychotherapeutischen Behandlung schaffen wollen. „Innovationen, die erneut den direkten Weg zur Psychotherapeut*in verbauen, verschlechtern die Versorgung psychisch kranker Menschen“, kritisiert BPtK-Präsident Munz. Kritisch ist ebenfalls die Förderung von Projekten, bei denen nicht zu erkennen ist, ob eine ausreichende Struktur- und Prozessqualität für psychisch kranke Menschen gesichert ist. Wichtige zusätzliche Schwerpunkte der künftigen Förderung sollten aus Sicht der BPtK die psychotherapeutische Versorgung älterer Menschen, zum Beispiel in Pflegeeinrichtungen, und innovative Ansätze für die psychotherapeutische Versorgung in ländlichen Gebieten sein.

Schwer psychisch kranke Kinder und Jugendliche intensiv versorgen

BPtK: Ambulante Komplexbehandlung im GVWG ermöglichen

(BPtK) Psychisch schwer erkrankte Kinder und Jugendliche in Deutschland brauchen eine intensivere ambulante Versorgung als bislang möglich. Mindestens 100.000 Kinder und Jugendliche brauchen nicht nur eine psychotherapeutische und pharmakologische Behandlung, sondern auch speziellere Hilfen und Unterstützung im Alltag. Auch für ihre Eltern sind Beratung in Krisen und Unterstützung bei der Kooperation mit Behörden und Schulen sowie psychoedukative Trainings notwendig.

Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) fordert deshalb, im Gesundheitsversorgungs-Weiterentwicklungsgesetz (GVWG), zu dem heute im Bundesgesundheitsministerium eine Anhörung stattfindet, klarzustellen, dass der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) eine spezielle Komplexversorgung für psychisch kranke Kinder regeln muss. „Kinder benötigen spezifische Hilfen und Leistungen, die sich von denen für Erwachsene unterscheiden. Ohne spezielle altersgerechte Hilfen und Leistungen werden aus psychisch kranken Kindern häufig psychisch kranke Erwachsene, die ihr Leben lang beeinträchtigt sind“, erklärt BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz.

Der Gesetzgeber hat 2019 beschlossen, ein intensiv-ambulantes, multiprofessionelles Versorgungsangebot zu schaffen, auch um Krankenhausaufenthalte zu vermeiden und zu verkürzen. Der G-BA arbeitet deshalb aktuell an einer entsprechenden Richtlinie, bisher allerdings nur für Erwachsene. „Eine ambulante Komplexversorgung ist auch für Kinder und Jugendliche dringend erforderlich“, stellt Munz fest. Dazu muss gesetzlich verankert werden, dass diese Kinder und Jugendlicheneben der psychotherapeutischen oder psychiatrischen Behandlung zum Beispiel auch heilpädagogische und sozialarbeiterische Leistungen bekommen können.

Rund 100.000 psychisch kranke Kinder und Jugendlichen werden pro Jahr stationär oder teilstationär behandelt. Bei ihnen ist eine Komplexbehandlung erforderlich, um Klinikaufenthalte zu vermeiden oder zu verkürzen und eine intensive ambulante Weiterbehandlung zu ermöglichen. Zählt man die Kinder und Jugendliche hinzu, die aktuell in psychiatrischen Institutsambulanzen behandelt werden, ist die Zahl der Kinder und Jugendlichen, die auf solche Hilfen und Leistungen angewiesen sind, möglicherweise sogar doppelt so hoch.

Krankenkassen zu einem Service-Ranking verpflichten

BPtK zum Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz

(BPtK) Die Möglichkeiten der Krankenkassen, die Versorgung ihrer Versicherten aktiv zu gestalten, sollen weiter ausgebaut werden. Das sieht der Entwurf für ein Versorgungsverbesserungsgesetz (Gesetz zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege – GPVG; BT-Drs. 19/23483) vor, zu dem heute im Gesundheitsausschuss des Bundestages eine Anhörung stattfindet. „Dass Krankenkassen sich zunehmend in die Versorgung einmischen, ist für viele Patient*innen keine gute Nachricht“, stellt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), fest. „Krankenkassen stehen im Wettbewerb. Das zwingt sie zu sparen. Dies darf jedoch nicht die Versorgung der Versicherten gefährden, die hohe Ausgaben verursachen.“ Die BPtK fordert deshalb, das Vertrags- und Bewilligungsverhalten der Kassen regelmäßig durch unabhängige Versichertenbefragungen zu überprüfen. Die Erfahrungen der Versicherten sollen gebündelt und allgemeinverständlich allen Versicherten zur Verfügung gestellt werden. Ein solches Service-Ranking würde den Versicherten helfen, die für sie richtige Krankenkasse zu finden.

Die Unabhängige Patientenberatung berichtet Jahr für Jahr über schlechte Erfahrungen von Versicherten mit dem sogenannten Krankengeldmanagement der Krankenkassen, wenn sie lange arbeitsunfähig sind. Für die Versicherten ist aber nicht erkennbar, welche Krankenkasse sich wie verhält. „Das muss sich ändern“, fordert BPtK-Präsident Munz. „Gute Versorgung und Beratung werden erst ein Wettbewerbsparameter, wenn die Krankenkassen sich mit ihrem Service und ihren Selektivverträgen einem Vergleich stellen müssen.“

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Corona-Sonderregelungen: Kein Ausschluss der Neuerkrankten

BPtK fordert Telefonbehandlung für neue Patient*innen

(BPtK) Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) fordert, dass auch psychisch kranke Menschen, die neu erkrankt sind, telefonisch psychotherapeutisch beraten und behandelt werden können, wenn sie während der Coronakrise nicht anders versorgt werden können. „Der Ausschluss von Neuerkrankten von der psychotherapeutischen Telefonversorgung ist befremdlich“, stellt BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz fest. „In einem sozialen Gesundheitssystem muss jede Kranke* Anspruch auf professionelle Hilfe haben.“

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der GKV-Spitzenverband haben beschlossen, dass auch während der zweiten Corona-Welle Psychotherapeut*innen rund eine psychotherapeutische Sitzung pro Monat (bis zu 20-mal 10 Minuten pro Patient*in pro Quartal) telefonisch beraten und behandeln können. „Für eine intensivere Behandlung stark belasteter Patient*innen reicht dies nicht aus“, kritisiert BPtK-Präsident Dr. Munz. „Unerklärlich ist, dass nicht auch Neuerkrankte, wenn es nicht anders möglich ist, telefonisch beraten und behandelt werden können. Dazu zählen insbesondere ältere Menschen oder solche mit somatischen Erkrankungen, die aufgrund der Ansteckungsgefahr nicht in die Praxen kommen können. Außerdem verfügen viele von ihnen nicht über die technischen Voraussetzungen, eine Videosprechstunde nutzen zu können oder sie leben in ländlichen Regionen mit unzureichender Internetanbindung.“ Der Ausschluss von der Telefonbehandlung trifft aber auch Kinder und Jugendliche, deren Familien sich finanziell die technische Ausrüstung nicht leisten können, um sich per Videogespräch von einer Psychotherapeut*in beraten und behandeln zu lassen.

„Sollte es keine andere Möglichkeit geben, ist der telefonische Kontakt unverzichtbar, um die psychotherapeutische Versorgung aufrechtzuerhalten“, erklärt BPtK-Präsident Munz. „Schon während der erste Corona-Welle haben wir beobachtet, dass sich depressive und Angstsymptome verstärken. Deshalb rufen uns täglich Patient*innen an, die Beratung und Behandlung benötigen, aber vorher noch nicht in unseren Praxen waren.“

Unerklärlich ist für uns außerdem die Regelung, dass die Akutbehandlung nicht per Video erbracht werden kann. Gerade sie gäbe die Möglichkeit, mit bis zu 24-mal 25 Minuten Patient*innen in akuten Krisen rasch behandeln zu können. Eine patientenorientierte Lösung wäre es, während der Corona-Pandemie psychotherapeutische Leistungen generell auch per Telefon erbringen zu können.“

Corona-Lockdown: „Wo finde ich Hilfe bei psychischen Beschwerden?“

BPtK fordert Telefonbehandlung für alle Patient*innen

(BPtK) Ab heute bestehen aufgrund der Corona-Pandemie wieder bundesweit Kontakt- und Ausgehbeschränkungen. „Auch bei diesem Lockdown wird es zu einer Zunahme an psychischen Krisen und insbesondere depressiven Erkrankungen und Angststörungen kommen“, stellt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) fest. „Sich bei psychischen Beschwerden zurückzuziehen oder irgendwie zu versuchen, allein durchzuhalten ist nicht ratsam. Wer wochenlang unter Ängsten, depressiven Gedanken oder Energieverlust leidet, sollte nicht zögern, sich in der Sprechstunde einer psychotherapeutischen Praxis zu melden.“

Für Menschen, die zurzeit aus Angst vor Ansteckung den Weg in eine Praxis scheuen, bieten fast alle Psychotherapeut*innen inzwischen eine Videobehandlung an. Insbesondere ältere Menschen brauchen aber Beratung und Unterstützung per Telefon, weil sie häufig nicht über die technische Ausstattung für Internetgespräche verfügen. „Die gemeinsame Selbstverwaltung muss in diesen Notzeiten dringend wieder die psychotherapeutische Telefonberatung und -behandlung für alle Patient*innen ermöglichen“, so Munz.

Psychotherapeutische Praxen beraten und behandeln auch während der Corona-Pandemie. Um einen ersten Termin zu bekommen, können sich Patient*innen direkt an eine Praxis wenden. Außerdem hilft die bundesweite Hotline 116 117 dabei, einen freien Termin bei einer Psychotherapeut*in zu finden.

Für berufliche Pflegende besteht seit Mai ein psychotherapeutisches Beratungsangebot. Unter www.psych4nurses.de können kurzfristig und bundesweit 30-minütige Telefongespräche gebucht werden.

Auch für Kinder und Jugendliche ist in Coronazeiten „alles anders“: Erste Hilfe bietet die Webseite www.corona-und-du.info.

Die BPtK rät außerdem jeder Einzelnen*, folgende Empfehlungen zu beachten, um psychisch gesund zu bleiben:

  • Bleiben Sie auch bei Kontakt- und Ausgangssperren in Kontakt. Tauschen Sie sich mit Freund*innen und Bekannten aus. Berichten Sie anderen, wie es Ihnen geht. Erlebnisse und Gefühle mitzuteilen, hilft mehr, als Sie für möglich halten!
  • Schaffen Sie sich eine Tagesstruktur, wenn Home-Office, Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit alles durcheinanderbringen. Wenn möglich, schaffen Sie sich einen regelmäßigen Rhythmus von Arbeit, Mittagspause, Arbeit, kurze Pause, Familien- und Hausarbeit und Freizeit.
  • Wenn Sie mit Kindern zusammenleben: Erklären Sie diesen altersgerecht die Lage, versichern Sie ihnen, dass Sie für sie da sind, sorgen Sie für einen geregelten Tagesablauf mit Pflichtaufgaben für Schule und Haushalt einerseits und Freizeitaktivitäten und Spielen andererseits. Achten Sie darauf, dass sich die Kinder auch allein beschäftigen, wenn sie das schon können.
  • Bleiben Sie in Bewegung: Egal was, egal ob Yoga oder Kraftsport – fordern Sie sich körperlich. Sanft, pulsstark oder ausdauernd. Das entspannt, körperlich und seelisch. Gehen Sie, wenn möglich, raus. Jeder Abendspaziergang um den Block ist nützlich.
  • Lenken Sie sich ab. Alles, was Sie die Corona-Pandemie und Ihre Sorgen vergessen lässt, ist eine wichtige Pause für die Psyche. Permanentes Grübeln und sich ständig ängstigen macht krank.
  • Wenn Sie in einer Partnerschaft leben: Sprechen Sie über die Situation und über Ihre eigenen Wahrnehmungen und Empfindungen. Vermeiden Sie dabei keine Konflikte und versuchen Sie trotzdem, gegenseitig Verständnis aufzubringen.
  • Auch wenn es eine oft gehörte Mahnung ist: Trinken Sie viel, aber nicht unbedingt Alkohol. Alkohol entspannt, aber lässt schlecht schlafen. Das Glas zu viel ist schnell erreicht.

Schwierige und lange Zeit der Unsicherheit zu bestehen

BPtK zum zweiten Lockdown aufgrund der Corona-Pandemie

(BPtK) Die zweite Corona-Welle wird erneut zu mehr psychischen Krisen, depressiven Erkrankungen und Angststörungen führen. „Die Corona-Pandemie während der Wintermonate stellt alle Menschen vor eine schwierige und lange Phase der Unsicherheit, die für viele sehr belastend ist“, stellt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundepsychotherapeutenkammer (BPtK), fest. „Anders als im Frühjahr können die Menschen jetzt nicht einen schnellen Rückgang der zweiten Ansteckungswelle erwarten. Das macht es für viele noch schwieriger, psychisch gesund durch die Wintermonate zu kommen.“

Die BPtK unterstützt den befristeten Lockdown und fordert spezielle Schutzkonzepte für ältere Menschen. „Entscheidend ist, dass der Schutz für ältere Menschen nicht zu Isolation und Einsamkeit führt“, erklärt Munz. „Menschen brauchen Austausch mit anderen Menschen und lebendige Beziehungen, in denen sie sich aufgehoben fühlen. Das ist für ältere Menschen fast überlebenswichtig.“

Die BPtK begrüßt auch, Schulen und Kitas weiter geöffnet zu lassen. Die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Kinder und Jugendliche wurden während der ersten Corona-Welle unterschätzt. Dabei waren sie in ihrem Sozialleben und ihren Möglichkeiten, sich zu bewegen, zu spielen und sich auszutauschen massiv eingeschränkt. Viele Kinder sorgten sich außerdem, dass sie sich selbst oder jemand aus der Familie anstecken könnten. Die Eltern sind noch immer durch Kurzarbeit, Arbeitslosigkeit und finanzielle Existenzängste belastet. Viele Alleinerziehende müssen alltagspraktisch häufig Unmögliches schaffen.

„Die Realitäten sind nicht wegzudiskutieren. Die Ansteckungsgefahr ist real, die wirtschaftliche Krise ist real“, konstatiert BPtK-Präsident Munz. „Umso wichtiger ist es, körperliche Distanz mit sozialer und emotionaler Nähe und Unterstützung zu verbinden. Es geht um eine gemeinsame Anstrengung gegen die Pandemie, zu der jede Einzelne* einen wichtigen Beitrag leisten kann. Die gesundheitlichen und wirtschaftlichen Risiken der Pandemie bedrohen jeden. Wir brauchen gegenseitige Unterstützung und nicht gegenseitige Vorwürfe.“

„Den PC einfach mal aus dem Fenster schmeißen?“

BPtK veröffentlicht „Elternratgeber Internet“

(BPtK) Spätestens mit neun Jahren geht es los. Ab diesem Alter bekommen viele Kinder ihr erstes Smartphone. Mit dem Smartphone haben sie einen eigenen Weg ins Internet. Im Netz finden sie Freund*innen, Spiele, Videos, gute Tipps und großen Mist, politische und sexuelle Verführer*innen, Pornos, Gewaltvideos. Viele Eltern stehen spätestens dann vor der Frage: „Wie viel Internet ist okay?“ Um Eltern bei dieser und anderen Fragen zu beraten, veröffentlicht die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) heute einen Elternratgeber „Internet“.

Der BPtK-Elternratgeber „Internet“:

  • nimmt die Eltern selbst in die Pflicht („Die eigene Mediennutzung überdenken.“),
  • erklärt, warum „Einfach mal den PC aus dem Fenster schmeißen“ nichts nutzt,
  • gibt Orientierung, worauf es bei der Internetnutzung je nach Alter der Kinder ankommt (bis drei Jahre: „Schalten Sie das Radio aus, wenn Sie ihr Kind füttern, und stecken Sie das Handy weg, wenn Sie mit Ihrem Kind auf dem Spielplatz sind.“),
  • betont, wie wichtig Regeln und Absprachen sind, die gemeinsam ausgehandelt werden sollten,
  • hilft bei heiklen Themen wie Porno- und Gewaltvideos im Internet (Jungen und Mädchen haben heute bereits viele sexuelle Praktiken gesehen, bevor sie selbst Sex haben.),
  • zeigt auf, was Eltern tun können, wenn ihre Kinder mehr Zeit im Internet verbringen als im realen Leben („Ein PC im Kinderzimmer ist, als würden Sie da täglich einen Kasten Bier reinstellen.“),
  • lässt Eltern und Jugendliche selbst zu Wort kommen und berichten, wie sie lernen mussten, mit dem faszinierenden weltweiten Netz der Information und Kommunikation klarzukommen.

Zum Hintergrund: Fast alle 30- bis 49-Jährigen nutzen das Internet täglich über drei Stunden. Drei Viertel der Kinder besitzen mit zehn bis elf Jahren ein eigenes Smartphone. Schätzungsweise leiden sechs Prozent aller 12- bis 17-Jährigen unter einer Computerspiel- oder Internetabhängigkeit. Der BPtK-Elternratgeber „Internet“ kann unter bestellungen@bptk.de angefordert werden.

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Erste geprüfte Gesundheits-Apps zugelassen

Neue BPtK-Praxis-Info „Digitale Gesundheitsanwendungen“

(BPtK) Seit gestern sind die ersten zwei Gesundheits-Apps zugelassen, die von Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen verordnet werden können. Sie sind im staatlichen Verzeichnis geprüfter Gesundheits-Apps (https://diga.bfarm.de) aufgeführt. Zu den ersten beiden digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) gehört auch schon eine App, die die Behandlung von Angsterkrankungen unterstützen kann. Sie beinhaltet zum Beispiel Informationen zu Angsterkrankungen, Übungen zum Umgang mit angstfördernden Gedanken und Achtsamkeitsübungen. „Es ist positiv, dass die Wirksamkeit der DiGA durch eine randomisiert-kontrollierte Studie nachgewiesen wurde“, betont Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). „Wirksamkeitsnachweise auf diesem Niveau wünschen wir uns auch für die nächsten DiGAs.“

Die BPtK stellt gleichzeitig Psychotherapeut*innen, die DiGAs nutzen wollen, eine neue Praxis-Info „Digitale Gesundheitsanwendungen“ zur Verfügung. Darin hat sie die rechtlichen und fachlichen Regelungen zusammengefasst. Die Praxis-Info informiert darüber, was beim Einsatz von DiGAs zu beachten ist, wie sie in die psychotherapeutische Versorgung integriert werden können und wie eine geeignete DiGA ausgewählt werden kann. „Im Verzeichnis ist erkennbar, ob wirklich bereits ein ausreichender Wirksamkeitsnachweis vorliegt“, erläutert BPtK-Präsident Munz. „Von der Verordnung von DiGAs, die sich noch im Probelauf befinden, raten wir ab. Unsere Patient*innen sind keine Versuchskaninchen.“

Versorgung psychischer Erkrankungen in Innovationsfonds-Projekten

Neue BPtK-Studie veröffentlicht

(BPtK) Seit seiner Einrichtung im Jahre 2016 entwickelte sich der Innovationsfonds zum zentralen Treiber für Innovationen im Gesundheitswesen. Es soll so eine gezielte, wissenschaftlich fundierte Weiterentwicklung der Versorgung gefördert werden.

„Dafür ist allerdings entscheidend, dass der Innovationsfonds Projekte fördert, die tatsächlich das Potenzial haben, die Versorgung psychisch kranker Menschen zu verbessern“, betont Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). „Um das sicherzustellen, bedarf es einer Kurskorrektur.“ Die BPtK hat die Innovationsfonds-Projekte untersucht, mit denen die Versorgung von Menschen mit psychischen Beschwerden und Erkrankungen durch neue Versorgungsformen gefördert werden soll.

Die Studie zeigt, dass der Innovationsfonds qualitativ hochwertige Projekte fördert, darunter insbesondere für psychisch kranke oder belastete Kinder und Jugendliche. Es sind aber auch deutliche Defizite erkennbar. „Projekte, die den direkten Zugang zu Psychotherapeut*innen verhindern oder erschweren, verbessern nicht die Versorgung. Genauso wenig wie Projekte, die nicht erkennen lassen, in welcher Struktur- und Prozessqualität psychisch kranke Menschen versorgt werden“, erläutert BPtK-Präsident Munz. Die BPtK fordert daher, dass der Innovationsausschuss stärker auf die in den Projekten realisierte Struktur- und Prozessqualität achtet und sicherstellt, dass für Patient*innen erkennbar wird, wenn die Standards der Regelversorgung unterschritten werden.

Wichtige zusätzliche Schwerpunkte der künftigen Förderung sollten aus Sicht der BPtK die psychotherapeutische Versorgung älterer Menschen, zum Beispiel in Pflegeeinrichtungen, und innovative Ansätze für die psychotherapeutische Versorgung im ländlichen Raum sein. „Dabei ist es keine Lösung, psychisch kranken Menschen auf dem Land ausschließlich digitale Angebote zu machen“, kritisiert Munz. „Digitale Angebote müssen in der regionalen psychotherapeutischen Versorgung so verankert werden, dass zum Beispiel bei psychischen Krisen jederzeit ein direkter Kontakt zwischen Psychotherapeut*in und Patient*in möglich ist. Fachlicher Standard – auch in Projekten des Innovationsfonds – sollte die Integration von digitalen Angeboten in die Behandlung von Angesicht zu Angesicht sein.“