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Auf Millionen von Flüchtlingen vorbereiten

BPtK verfolgt mit Entsetzen den russischen Einmarsch in die Ukraine

(BPtK) Die Bundespsychotherapeutenkammer verfolgt mit Entsetzen den russischen Einmarsch in die Ukraine. Neben den geplanten Sanktionen ist es notwendig, sich auf die humanitäre Hilfe für Millionen von Flüchtlingen vorzubereiten. Die Flüchtlinge brauchen ausreichende Unterkünfte, Verpflegung und psychosoziale Unterstützung. Polen ist mit der Versorgung der ukrainischen Flüchtlinge wahrscheinlich überfordert. Deutschland sollte den EU-Nachbarn unterstützen und selbst ukrainische Flüchtlinge aufnehmen. Mehr denn je ist jetzt europäische Solidarität gefordert. Nach Schätzungen der USA könnten bis zu fünf Millionen Menschen aus der Ukraine flüchten.

Ambulante Versorgung schwer psychisch kranker Menschen gefährdet

BMG beanstandet Richtlinie zur Komplexbehandlung nicht

(BPtK) Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat die neue Richtlinie zur Komplexbehandlung (KSVPsych-Richtlinie) nicht beanstandet. Aus Sicht der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) ist damit die ambulante Versorgung von schwer psychisch kranken Menschen gefährdet, weil so nicht flächendeckend ausreichend psychotherapeutische und ärztliche Praxen zur Verfügung stehen.

Die BPtK hält die neue Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) außerdem für rechtswidrig, weil sie Familien- und Sorgearbeit diskriminiert. Der Gesetzgeber hat vor 15 Jahren ausdrücklich die Möglichkeit geschaffen, dass sich Psychotherapeut*innen und Ärzt*innen Praxissitze teilen, um Beruf und Familie besser vereinbaren zu können. Die neue G-BA-Richtlinie sieht jedoch vor, Psychotherapeut*innen und Ärzt*innen mit halben Praxissitzen von zentralen Aufgaben der ambulanten Komplexversorgung auszuschließen. Gerade in ländlichen und strukturschwachen Regionen werden deshalb psychotherapeutische und ärztliche Praxen fehlen, die die Komplexversorgung übernehmen können. Die BPtK hatte deshalb von BMG gefordert, die Richtlinie zur Komplexversorgung zu beanstanden.[1]

„Beruf und Familie unvereinbar zu machen ist ein Rückfall in verstaubte Vorstellungen von ausschließlicher Erwerbstätigkeit“, stellt BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz fest. Die Planungen des G-BA sind frauenfeindlich. Dreiviertel der Psychotherapeut*innen und Zweidrittel der psychotherapeutisch tätigen Ärzt*innen sind weiblich und von der Regelung besonders betroffen. Trotzdem schließt die neue G-BA-Richtlinie Psychotherapeut*innen und Ärzt*innen mit einem halben Praxissitz davon aus, die zentrale Koordinierungsrolle in der Komplexversorgung übernehmen zu können.

Ferner soll laut Richtlinie die gesamte Differenzialdiagnostik bei einer Psychiater*in wiederholt werden, auch wenn diese von einer Psychotherapeut*in bereits in der Sprechstunde durchgeführt wurde. Jede Patient*in muss innerhalb einer Woche zur differenzialdiagnostischen Abklärung bei einer Psychiater*in. „Dies stellt für Patient*innen eine überflüssige bürokratische Hürde dar“, kritisiert BPtK-Präsident Munz. „Doppelte Untersuchungen sollen sonst überall im Gesundheitswesen vermieden werden. Dass der G-BA jetzt eine unnötige zweifache differenzialdiagnostische Untersuchung auch noch in seiner Richtlinie vorschreibt, ist geradezu grotesk.“

Laut G-BA ist ein voller Praxissitz notwendig, damit die koordinierenden Psychotherapeut*innen und Ärzt*innen ausreichend erreichbar sind, auch bei Krisen und Notfällen. Zum einen müssen jedoch auch Psychotherapeut*innen mit halben Praxissitzen für Patient*innen in Krisen jederzeit erreichbar sein. Zum anderen ignoriert der G-BA, dass mit halben Praxissitzen weit überdurchschnittlich viele Behandlungen angeboten werden. Nach den Abrechnungsdaten der Kassenärztlichen Bundesvereinigung erbringen zwei Psychotherapeut*innen mit halbem Praxissitz durchschnittlich knapp das 1,5-fache der Behandlungsstunden einer Psychotherapeut*in mit vollem Praxissitz.

Die neue Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag vereinbart, für Patient*innen mit schweren und komplexen psychischen Erkrankungen den Zugang zu ambulanten Komplexleistungen sicherzustellen. „Wir brauchen nun schnell einen gesetzlichen Auftrag an den G-BA, der die Fehler der Richtlinie zur ambulanten Komplexversorgung korrigiert, damit flächendeckend ein ausreichendes Versorgungsangebot entstehen kann“, fordert der BPtK-Präsident. „Dafür brauchen wir flexible Lösungen für die Netzverbünde in ländlichen und strukturschwachen Regionen.“ Außerdem muss die aufsuchende Behandlung der Patient*innen in ihren Wohnungen ein fester Bestandteil der Komplexversorgung werden. Schließlich muss die Anstellung in den Praxen der Netzverbünde erleichtert werden, um ausreichende Behandlungskapazitäten zu schaffen.

[1] Der 39. DPT hat sich dieser Forderung in einer mit überwältigender Mehrheit beschlossenen Resolution angeschlossen.

Überflüssige Test- und Dokumentationspflichten

BPtK fordert Überarbeitung des Infektionsschutzgesetzes

(BPtK) Das novellierte Infektionsschutzgesetz, das am 24. November 2021 in Kraft getreten ist, führt zu einer überflüssigen und überbordenden Bürokratie in psychotherapeutischen Praxen. „Mit einigen Detailregelungen ist der Gesetzgeber über das Ziel hinausgeschossen“, erklärt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). „Die Überarbeitung des Infektionsschutzgesetzes steht bereits an, weil dabei zu viel mit der heißen Nadel gestrickt wurde. Dabei sollten auch Test- und Dokumentationspflichten für psychotherapeutische Praxen, die für den Infektionsschutz gar nicht notwendig sind, verschlankt und entrümpelt werden.“ Die Dokumentations- und Nachweispflichten werden von einzelnen Bundesländern bereits unterschiedlich umgesetzt oder teilweise ausgesetzt.

Testpflichten in psychotherapeutischen Praxen

Beschäftigte in psychotherapeutischen Praxen sind verpflichtet, einen tagesaktuellen negativen Antigen-Test oder zweimal pro Woche einen negativen PCR-Test vorzuweisen, auch wenn sie vollständig geimpft oder genesen sind. Die Gesundheitsministerkonferenz hält es in ihrem Beschluss vom 25. November 2021 für ausreichend, wenn geimpfte und genesene Beschäftigte zweimal pro Woche einen Antigen-Selbsttest vorweisen. „Wenn eine solche Regelung umgesetzt wird, müssen auch ausreichend Tests für Psychotherapeut*innen und ihre Beschäftigten zur Verfügung gestellt werden“, erklärt BPtK-Präsident Munz.

Auch Eltern, die ihre Kinder zur Psychotherapie begleiten, müssen einen negativen Test vorzeigen, selbst wenn sie geimpft oder genesen sind. „Eltern müssen analog zu Patient*innen, die keinen Test vorlegen müssen, behandelt werden“, fordert Munz.

Dokumentation für Gesundheitsämter

Die Testergebnisse und deren Kontrolle müssen von den Praxisinhaber*innen dokumentiert werden. Alle zwei Wochen muss dem Gesundheitsamt eine anonymisierte Dokumentation vorgelegt werden. Ebenso soll der Anteil der geimpften Patient*innen und Beschäftigten an die Gesundheitsämter gemeldet werden. „Diese Dokumentation ist schlicht überflüssig“, stellt der BPtK-Präsident fest. „Weshalb die Daten übermittelt werden sollen, ist nicht nachvollziehbar“, kritisiert Munz.

Neue Bundesregierung: Bessere Versorgung psychisch kranker Menschen

BPtK zum gesundheitspolitischen Programm der Ampelkoalition

(BPtK) Der Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP greift die Probleme in der Versorgung psychisch kranker Menschen auf. „Die neue Bundesregierung will die Versorgung psychisch kranker Menschen verbessern“, stellt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), fest. „Sie hat erkannt, dass zu einer leitliniengerechten Versorgung Psychotherapie gehört.“

  • Im Koalitionsvertrag sind ausdrücklich die monatelangen Wartezeiten auf ambulante Behandlungsplätze erwähnt: „Wir reformieren die psychotherapeutische Bedarfsplanung, um Wartezeiten auf einen Behandlungsplatz, insbesondere für Kinder und Jugendliche, aber auch in ländlichen und strukturschwachen Gebieten deutlich zu reduzieren.“
  • Auch schwer psychisch kranke Menschen können mit einer besseren ambulanten Versorgung rechnen: „Wir verbessern die ambulante psychotherapeutische Versorgung insbesondere für Patienten mit schweren und komplexen Erkrankungen und stellen den Zugang zu ambulanten Komplexleistungen sicher. Die Kapazitäten bauen wir bedarfsgerecht, passgenau und stärker koordiniert aus.“
  • In psychiatrischen Krankenhäusern soll die psychotherapeutische Versorgung leitlinien- und bedarfsgerecht ausgebaut werden: „Im stationären Bereich sorgen wir für eine leitliniengerechte psychotherapeutische Versorgung und eine bedarfsgerechte Personalausstattung.“

„Damit sind zentrale Probleme benannt und Abhilfe ist versprochen“, begrüßt BPtK-Präsident Munz die gesundheitspolitischen Pläne der neuen Bundesregierung.

Der Gemeinsame Bundesausschuss muss mit einer Strukturreform rechnen. Der Einfluss der Patient*innen und der Gesundheitsberufe soll gestärkt werden. „Die Interessen derjenigen, die Versorgung organisieren und finanzieren, stehen viel zu sehr im Vordergrund“, erläutert Munz. „Patient*innen und Gesundheitsberufe müssen mitentscheiden können.“

Schließlich plant die neue Bundesregierung einen Paradigmenwechsel in der Migrations- und Integrationspolitik: „Wir wollen reguläre Migration ermöglichen“, stellt der Koalitionsvertrag fest. „Wir wollen die illegalen Zurückweisungen und das Leid an den Außengrenzen beenden.“ Der BPtK-Präsident hatte jüngst gefordert, für Flüchtlinge eine Möglichkeit zu schaffen, legal nach Deutschland zu gelangen, Schutz und Hilfe zu erhalten oder Asyl zu beantragen. „Menschen auf der Flucht erleben nicht nur im Herkunftsland und auf dem Fluchtweg lebensbedrohliche Ereignisse, die psychisch schwer verletzen, sondern auch die Erfahrungen an den europäischen Grenzen traumatisieren viele Menschen zusätzlich“, kritisiert Munz. Die Bundesregierung plant insbesondere für Migrant*innen, Flüchtlinge und andere fremdsprachige Patient*innen die Sprachmittlung bei notwendiger medizinischer Behandlung durch die gesetzliche Krankenversicherung zu finanzieren. „Für viele psychisch kranke Menschen, die nicht oder noch nicht deutsch sprechen wird damit der Weg in die Behandlung geebnet“, erläutert Munz.

Die Klimapolitik der neuen Bundesregierung hat auch eine gesundheitspolitische Seite. „Nur mit einer konsequenten Klimapolitik können wir Katastrophen wie zum Beispiel die im Ahrtal verhindern“, betont Munz. „Das ist uns Psychotherapeut*innen ein großes Anliegen, auch weil wir das psychische Leid der Menschen dort erlebt haben. Diese psychischen Verletzungen heilen manchmal langsamer als ein gebrochenes Bein. Psychotherapeut*innen werden die geplanten Maßnahmen zur Eindämmung der Klimakatastrophe unterstützen.“

Familien- und Sorgearbeit nicht diskriminieren

BPtK fordert, Richtlinie zur Komplexversorgung zu beanstanden

(BPtK) Seit zehn Jahren steigt die Zahl der Psychotherapeut*innen, die aufgrund von Familien- und Sorgearbeit mit einem halben Praxissitz arbeiten. Dies gilt inzwischen für mehr als die Hälfte der niedergelassenen Psychotherapeut*innen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) plant jedoch, die Psychotherapeut*innen zu diskriminieren, die neben ihrem Beruf auch Kinder betreuen oder betagte Eltern pflegen. Mit einer neuen Richtlinie (KSVPsych-Richtlinie) sieht er vor, Psychotherapeut*innen mit halben Praxissitzen von zentralen Aufgaben der Komplexversorgung schwer psychisch kranker Menschen auszuschließen.

„Beruf und Familie unvereinbar zu machen, ist ein Rückfall in verstaubte Vorstellungen von ausschließlicher Erwerbstätigkeit“, stellt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), fest. „Die Planungen des G-BA sind frauenfeindlich. Dreiviertel der Psychotherapeut*innen sind weiblich.“ Die BPtK fordert deshalb vom Bundesgesundheitsministerium, die Richtlinie zur Komplexversorgung zu beanstanden.

Die Richtlinie ist rechtswidrig und gefährdet die ambulante Versorgung von schwer psychisch kranken Menschen. Der Gesetzgeber hat vor 15 Jahren ausdrücklich die Möglichkeit geschaffen, dass Psychotherapeut*innen und Ärzt*innen sich Praxissitze teilen, um besser Beruf und Familie vereinbaren zu können. Damit sollte insbesondere das Gleichbehandlungsgebot des Grundgesetzes umgesetzt werden. Die neue G-BA-Richtlinie schließt jedoch Psychotherapeut*innen und Ärzt*innen mit einem halben Praxissitz davon aus, die zentrale Koordinierungsrolle in der Komplexversorgung übernehmen zu können. „Damit gefährdet der G-BA nicht zuletzt das Reformprojekt selbst, weil nicht mehr genug Psychotherapeut*innen und Ärzt*innen zur Verfügung stehen, die für schwer psychisch kranke Menschen die Behandlung planen und steuern können“, erklärt BPtK-Präsident Munz. „Aus fachlicher Sicht gibt es keinen Grund, warum nicht auch Psychotherapeut*innen mit einem halben Praxissitz zentrale Koordinationsaufgaben übernehmen können.“

Weiter großer Mangel an Psychotherapie in psychiatrischen Kliniken

G-BA missachtet mit neuer PPP-Richtlinie gesetzlichen Auftrag

(BPtK) Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) missachtet mit der neuen Richtlinie zur Personalausstattung in Psychiatrie und Psychosomatik (PPP-Richtlinie) den gesetzlichen Auftrag, die Psychotherapie in den Krankenhäusern für psychisch kranke Menschen zu stärken. „Psychiatrische Kliniken haben seit Langem zu wenige Psychotherapeut*innen, um ihre Patient*innen leitlinienorientiert zu versorgen“, erklärt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). „Im Kern ging es bei der Reform der psychiatrischen Krankenhäuser um mehr Zeit für die Patient*innen: mehr Zeit für Gespräche, mehr Zeit für den Aufbau von tragfähigen und vertrauensvollen Beziehungen, mehr Zeit für Kriseninterventionen.“ Nach der PPP-Richtlinie kann eine Patient*in zum Beispiel durchschnittlich 50 Minuten Einzeltherapie pro Woche erhalten. Dagegen liegt das intensivtherapeutische Angebot in ambulanten Praxen schon bei drei Stunden Einzeltherapie je Woche. „Die G-BA-Entscheidung ist aufgrund der chronischen psychotherapeutischen Unterversorgung in den psychiatrischen Kliniken unverantwortlich“, stellt BPtK-Präsident Munz fest. „Der G-BA hat einen fachlichen Spielraum gesetzliche Vorgaben auszufüllen, aber gar nichts zu tun, verstößt eindeutig gegen den gesetzlichen Auftrag.“

Auch ein Kompromissvorschlag des unparteiischen Vorsitzenden Prof. Josef Hecken in letzter Minute dokumentiert Hilflosigkeit angesichts des Unwillens der Krankenhäuser und der Krankenkassen, den gesetzlichen Auftrag umzusetzen. Er will sicherstellen, dass Anfang 2022 Daten zur Personalsituation in den Kliniken vorliegen. „Auch wenn wir wissen, über wie viel Personal die Kliniken verfügen, sagt das noch nichts darüber aus, wie viel Psychotherapie bei den Patient*innen ankommt, und vor allem nichts darüber, wie viel es denn sein sollte“, erklärt BPtK-Präsident Munz fest. „Diese Fragen lassen sich mit Daten zum Ist-Zustand nicht beantworten.“

Die BPtK fordert deshalb das Bundesgesundheitsministerium auf, den Beschluss nur mit der Auflage zu genehmigen, dass der G-BA kurzfristig die Minutenwerte für Psychotherapie erhöht. Die BPtK hatte zusammen mit der Bundesärztekammer und der Patientenvertretung im G-BA eine Erhöhung der Minuten für Einzelpsychotherapie auf mindestens 75 bis 100 Minuten gefordert.

Rückblick: Das Scheitern der Reform der psychiatrischen Krankenhäuser

  • 2012 erhält der G-BA den Auftrag, Empfehlungen für die Personalausstattung in Psychiatrie und Psychosomatik bis 2017 zu erarbeiten (§ 137d Psychiatrie-Entgeltgesetz): Die Empfehlungen sollen die Psychiatrie-Personalverordnung (Psych-PV) ablösen. Mit den überholten Standards der 20 Jahre alten Psych-PV ist eine Versorgung nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft schon lange nicht mehr möglich.
  • 2014 nimmt der G-BA die Beratungen auf.
  • 2016: Der G-BA legt keine Personalempfehlungen vor. Der Gesetzgeber präzisiert seinen Auftrag und verlangt verbindliche Mindestvorgaben für die Ausstattung mit therapeutischem Personal bis 2020 (§136a Gesetz zur Weiterentwicklung der Versorgung und der Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen)
  • 2019: Der G-BA verabschiedet eine Erstfassung der PPP-Richtlinie und erhöht die Minutenwerte für Einzeltherapie von 29 Minuten je Woche auf 50 Minuten. Das entspricht der durchschnittlichen Versorgung von psychisch kranken Menschen in psychotherapeutischen Praxen. Deren intensivtherapeutisches Angebot liegt jedoch bei drei Stunden je Woche. Durch die gestiegenen Anforderungen z. B. an Dokumentation und Qualitätssicherung ist nicht einmal sichergestellt, dass die 50 Minuten in der Klinik auch bei den Patient*innen ankommen.
  • 2019: Dem Gesetzgeber reicht die verabschiedete G-BA-Richtlinie nicht aus. Er erteilt umgehend den Auftrag, die Richtlinie bis zum 1. Januar 2021 um Mindestvorgaben für Psychotherapeut*innen zu ergänzen (Gesetz zur Reform der Psychotherapeutenausbildung).
  • 2020: Der G-BA hält die Frist nicht ein. Der Gesetzgeber gewährt eine Fristverlängerung bis 2022 (Krankenhauszukunftsgesetz).
  • September 2021: Der G-BA verabschiedet eine PPP-Richtlinie und erhöht nicht die Mindestvorgaben für Psychotherapie. Die BPtK hatte zusammen mit der Bundesärztekammer und der Patientenvertretung im G-BA eine Erhöhung der Minuten für Einzelpsychotherapie auf mindestens 75 bis 100 Minuten gefordert.

Traumatisierte Flüchtlinge nicht abschieben

BPtK-Forderungen zur Bundestagswahl

(BPtK) Traumatisierte Flüchtlinge müssen besser vor Abschiebungen geschützt werden. Viele leiden aufgrund von lebensbedrohlichen Erlebnissen in ihrem Heimatland oder auf der Flucht unter einer posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS). Dies ist eine schwere psychische Erkrankung, die zu einem erhöhten Suizidrisiko führen kann. Damit gehören sie grundsätzlich zu den Flüchtlingen, für die eine Gefahr für Leib und Leben besteht. „Posttraumatische Belastungsstörungen sind aus fachlicher Sicht ohne Frage als Krankheit anzuerkennen, die eine Abschiebung verhindern kann“, fordert Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). „Vor einer Abschiebung ist deshalb zu prüfen, ob eine PTBS besteht.“

Die BPtK fordert ferner, Flüchtlinge besser psychotherapeutisch zu versorgen. „Psychisch kranke Flüchtlinge müssen psychotherapeutisch versorgt werden – unabhängig davon, wie lange sie schon in Deutschland sind und welchen Aufenthaltsstatus sie haben“, erklärt BPtK-Präsident Munz. Bislang haben Flüchtlinge in den ersten 18 Monaten in aller Regel keinen rechtlichen Anspruch auf eine Psychotherapie.

Die BPtK fordert schließlich, dass die Krankenkassen die Kosten für eine qualifizierte Sprach- und Kulturmittlung übernehmen, wenn Patient*innen noch nicht über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen. Dazu bedarf es eines gesetzlichen Anspruches auf professionelle Sprachmittlung im SGB V analog zum Dolmetschen für Gehörlose in Gebärdensprache. „Ohne einen Anspruch auf professionelle Sprachmittlung ist eine erfolgreiche Behandlung von fremdsprachigen Patient*innen nicht möglich“, stellt Munz fest. „Psychotherapie basiert elementar darauf, dass eine sprachliche Verständigung gelingt.“

Weiterbildung von Psychotherapeut*innen finanziell absichern

BPtK-Forderung an die nächste Bundesregierung

(BPtK) Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) fordert, die Weiterbildung von Psychotherapeut*innen finanziell zu fördern. „Der nächste Bundestag muss sicherstellen, dass Psychotherapeut*innen während der ambulanten und stationären Weiterbildung Gehälter analog zu Krankenhaus-Tarifverträgen erhalten und ihre Weiterbildung in Theorie, Selbsterfahrung und Supervision nicht selbst bezahlen müssen“, erläutert BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz. „Erst so können die Reformziele erreicht werden, prekäre Lebensverhältnisse für Psychotherapeut*innen in der Weiterbildung zu vermeiden und die psychotherapeutische Versorgung zu sichern. Wir brauchen eine finanzielle Förderung wie bei Fachärzt*innen für Allgemeinmedizin und grundversorgenden Fachärzt*innen.“

Psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen stärken

BPtK-Forderungen an die nächste Bundesregierung

(BPtK) Die nächste Bundesregierung muss die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen stärken und die Früherkennung von psychischen Erkrankungen verbessern. „Wir erwarten mehr als Lippenbekenntnisse,“ erklärt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer. „Wir brauchen insbesondere bei den Corona-Schutzmaßnahmen im kommenden Herbst und Winter verlässliche und gemeinsame Lösungsstrategien der Länder.“

  • Schulen und Kitas auch bei steigenden Infektionsraten möglichst offenhalten: Home-Schooling und Kita-Schließungen gefährden die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen. Die Politik muss eine umfassende Strategie und passgenaue Hygienekonzepte vorlegen, die Schul- und Kitaschließungen auch bei steigenden Inzidenzen möglichst verhindert.
  • Psychische Gesundheit in Kita und Schule fest verankert. Pädagog*innen brauchen mehr Zeit und fachliche Unterstützung für jedes einzelne Kind, damit sie noch frühzeitiger psychische Probleme erkennen und darauf reagieren können. Schulpsychologie und Schul- und Jugendsozialarbeit müssen ausgebaut werden.
  • Psychosoziale Unterstützungsangebote ausbauen: Bund, Länder und Kommunen müssen mehr psychosoziale Beratungs- und Unterstützungsangebote sowie gesundheitsfördernde Angebote im Alltag der Kinder finanzieren.
  • Psychotherapeutische Behandlungsplätze erhöhen: Kinder und Jugendliche warten monatelang auf einen psychotherapeutischen Behandlungsplatz. Deshalb müssen insbesondere in ländlichen und strukturschwachen Regionen mehr Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen zugelassen werden.
  • Multiprofessionelle Versorgung für schwer psychisch kranke Kinder und Jugendliche: Die Versorgung von schwer psychisch kranken Kindern und Jugendlichen muss verbessert werden. Für Kinder und Jugendliche mit vorrangig psychotherapeutischem Behandlungsbedarf muss bei der geplanten „Komplexversorgung“ gesetzlich geregelt werden, dass ein Anspruch auf heilpädagogische, psychologische und psychosoziale Maßnahmen („nicht-ärztliche sozialpädiatrische Leistungen“) besteht. Diese vernetzte und multiprofessionelle Versorgung sollte sowohl unter ärztlicher als auch psychotherapeutischer Verantwortung erbracht werden können.
  • Wirksamen Kinderschutz sicherstellen: Politik und Gesellschaft müssen Kinder und Jugendliche vor Missbrauch, Gewalt und Vernachlässigung zuverlässig schützen. Hierfür müssen flächendeckende Kinderschutz-Angebote ausgebaut und dauerhaft finanziert werden.

 

Wartezeiten auf psychotherapeutische Behandlung viel zu lang

BPtK-Wahl-Prüfstein: Mehr Praxissitze notwendig

(BPtK) Psychisch kranke Menschen warten häufig monatelang auf den Beginn einer psychotherapeutischen Behandlung. Rund 40 Prozent der Patient*innen warten mindestens drei bis neun Monate, wenn zuvor in einer psychotherapeutischen Sprechstunde festgestellt wurde, dass sie psychisch krank sind und deshalb behandelt werden müssen.

Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) fordert deshalb die Wähler*innen auf zu prüfen, ob eine Partei die Versorgung von psychisch kranken Menschen nachhaltig verbessern will. Ein Gutachten im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses hatte festgestellt, dass mindestens 1.600 psychotherapeutische Praxissitze zusätzlich erforderlich sind. Diese Psychotherapeut*innen fehlen aus BPtK-Sicht insbesondere in ländlichen und strukturschwachen Regionen.

„Fast die Hälfte der psychisch kranken Menschen wartet unverantwortlich lange auf eine notwendige Behandlung“, erklärt BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz. „Psychische Erkrankungen, die nicht rechtzeitig behandelt werden, verschlimmern sich und chronifizieren.“