Schlagwortarchiv für: Prävention

Menschen mit Suizidimpulsen nicht alleinlassen

BPtK: Suizidpräventionsstrategie ist erster wichtiger Schritt

(BPtK) Nach Auffassung der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) muss die Suizidprävention in Deutschland dringend gestärkt werden. Die vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) vorgestellte Suizidpräventionsstrategie legt einen ersten Grundstein, um Suizidversuchen künftig besser vorzubeugen. Aufgabe einer wirksamen Suizidprävention muss es sein, Menschen in Krisensituationen und mit suizidalen Impulsen sowie ihre Angehörigen und ihr Umfeld niedrigschwellig zu unterstützen.

»Wer Suizidimpulse hat, darf damit nicht alleingelassen werden. Die Suizidpräventionsstrategie ist ein erster wichtiger Schritt, um gemeinsam, koordiniert und nachhaltig die Suizidprävention in Deutschland zu stärken. Nun muss eine umfassende gesetzliche Verankerung der Suizidprävention sowie Finanzierung suizidpräventiver Maßnahmen folgen“, fordert BPtK-Präsidentin Dr. Andrea Benecke. „Ein niedrigschwelliger Zugang zu Krisendiensten, die rund um die Uhr Unterstützung bieten, muss endlich bundesweit sichergestellt werden“, so Benecke weiter. Suizidgedanken oder Suizidimpulse sind häufig Ausdruck einer wachsenden Ausweglosigkeit, die die Betroffenen für ihre Lebenssituation wahrnehmen. Sie benötigen Unterstützung, um Wege aus der Krise zu finden und neue Perspektiven zu eröffnen.

Für Menschen mit Suizidimpulsen oder nach einem Suizidversuch ist ein zeitnaher Zugang zu einer psychotherapeutischen Versorgung wichtig. In diesem Zusammenhang müssen die Behandlungsangebote für diese Patientengruppen ausgebaut werden. Die BPtK fordert, dass insbesondere die ambulante Anschlussbehandlung nach Krankenhausbehandlung gefördert sowie eine aufsuchende Psychotherapie, beispielsweise in Pflegeeinrichtungen, ermöglicht wird. Über eine Bedarfsplanungsreform müssen insbesondere in ländlichen und strukturschwachen Regionen zusätzliche Kassensitze geschaffen werden. Das BMG sollte dies im Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) zusätzlich zur vorgesehenen Schaffung von mehr Kassensitzen für psychisch kranke Kinder und Jugendliche ergänzen.

EU plant, sexualisierte Gewalt gegen Minderjährige stärker zu bekämpfen

BPtK-Stellungnahme zum Richtlinienvorschlag der EU-Kommission

(BPtK) Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) begrüßt die Initiative der EU-Kommission, sexualisierte Gewalt gegen Minderjährige auf EU-Ebene stärker zu bekämpfen. Gleichzeitig hält sie ein umfangreiches Maßnahmenpaket zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt für dringend notwendig. Mit einer Stellungnahme hat sie sich an die EU-Abgeordneten gewandt, um auf Anliegen der Psychotherapeutenschaft aufmerksam zu machen.

Die BPtK reagiert damit auf einen Richtlinienentwurf der EU-Kommission, der unter anderem vorsieht, die strafrechtlichen Vorschriften und Definitionen von sexualisierter Gewalt gegen Minderjährige in der Europäischen Union anzupassen. Zudem sollen die EU-Mitgliedstaaten verstärkt Maßnahmen zur Prävention von sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche ergreifen und Unterstützungsmaßnahmen für Opfer von sexualisierter Gewalt besser koordinieren. Auch die Kinderschutzkonzepte sollen weiterentwickelt werden. So sollen Organisationen bei Personaleinstellungen ein polizeiliches Führungszeugnis anfordern können und Straftaten sexualisierter Gewalt in einem Register gemeldet werden.  

Neben besserer Information und Aufklärung von Minderjährigen, Sorgeberechtigten und Fachkräften über die Gefahren sexualisierter Gewalt und Schutzmaßnahmen hält es die BPtK für erforderlich, auch grenzüberschreitende Kinderschutzkonzepte durch gesetzliche Vorgaben zu etablieren. Auch Bildinhalte mit sexualisierter Gewalt gegen Kinder müssen verlässlich gelöscht werden. Ziel muss es sein, dass sexualisierte Gewalttaten oder der Versuch, sexualisierte Gewalt gegen Minderjährige auszuüben, ganz unterbunden bzw. frühestmöglich identifiziert werden. Dabei muss der Schutz vor sexualisierter Gewalt immer auch im digitalen Raum gewährleistet sein. Wer sexualisierte Gewalt erlebt habt, kann Traumafolgestörungen entwickeln und benötigt Zugang zu psychotherapeutischer Versorgung und psychosozialen Unterstützungsangeboten. Menschen mit Pädophilie sollten Hilfsangebote unterbreitet werden, damit sie nicht zu Täter*innen werden.

Psychische Gesundheit in der EU fördern

BPtK-Positionen zur Europawahl 2024

(BPtK) Anlässlich der anstehenden Wahl zum Europäischen Parlament macht die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) mit einem Positionspapier auf Forderungen der Profession aufmerksam. In fünf Handlungsfeldern hat die BPtK festgehalten, welche Ziele und Maßnahmen zur Förderung der psychischen Gesundheit auf EU-Ebene auf die politische Agenda gehören.

»Wir erwarten von der EU, die Prävention psychischer Erkrankungen, einen besseren Zugang zur Versorgung und die Integration psychisch kranker Menschen in den Arbeitsmarkt mit Nachdruck in den Blick zu nehmen“, fordert Dr. Andrea Benecke, Präsidentin der BPtK. „Angesichts langer Arbeitsausfälle und einer hohen Anzahl an Frühberentungen infolge psychischer Erkrankungen, der daraus resultierenden hohen Kosten für die Gesundheits- und Sozialsysteme, sowie angesichts des fortschreitenden Fachkräftemangels muss die EU bei diesem Thema aktiv handeln. “

»Die EU-Kommission hat mit der EU Mental Health Strategy einen ersten, wichtigen Schritt unternommen, die psychische Gesundheit in der EU zu stärken. Damit diese Ansätze auch spürbare Wirkungen entfalten, sind mehr Verbindlichkeit, klare Zeitziele und ein Monitoring des Umsetzungsstands ebenso wie eine ausreichende Finanzierung dringend erforderlich“, so Dr. Nikolaus Melcop, Vizepräsident der BPtK.

Die BPtK fordert anlässlich der Europawahl 2024:

  • die psychische Gesundheit in der EU konsequent und wirkungsvoll zu fördern,
  • Kinder und Jugendliche vor psychischen Gefahren nachhaltig zu schützen,
  • die Menschenrechte als Fundament für die psychische Gesundheit zu achten,
  • Gesundheitsdaten zu schützen und die Patientensouveränität zu stärken,
  • das Subsidiaritätsprinzip und die Selbstverwaltung im Gesundheitswesen zu wahren.

Basiswissen Kinderschutz Baden-Württemberg

Ein Projekt zur webbasierten Wissensvermittlung durch E-Learning im Kinderschutz: Interprofessionelles Grundlagenwissen zur Entwicklung einer gemeinsamen Sprache bei der Zusammenarbeit im Kinderschutz

(LPK BW) Im Rahmen des vom Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg geförderten Projekts „Basiswissen Kinderschutz Baden-Württemberg“ wird ein webbasiertes, interdisziplinäres Fortbildungsprogramm zum Thema interprofessioneller Kinderschutz entwickelt. Mehrere Online-Module geben eine Übersicht über den Umgang mit sexualisierter Gewalt gegen Kinder, Vernachlässigung und Kindesmisshandlungen sowie Frühe Hilfen. Sie umfassen Informationen zur Epidemiologie und Diagnostik von Misshandlungsformen, zu Entwicklungspsychologie und Entwicklungspsychopathologie sowie rechtlichen Grundlagen zu Fällen von Kindesmisshandlung. Darüber hinaus wird die Zusammenarbeit im Kinderschutz thematisiert sowie die Sichtweisen der verschiedenen Professionen, die im Kinderschutzverfahren beteiligt sind, dargestellt.

Zielgruppen sind Fachkräfte aus der Justiz, aus der Jugendhilfe und der Gesundheitsversorgung. Des Weiteren sollen Angehörige der Polizei und der Bewährungshilfe sowie alle anderen Fachkräfte, die im Rahmen ihrer Tätigkeiten mit Fällen von Kindesmisshandlungen in Berührung kommen, adressiert werden. 

Interessierte können sich kostenfrei unter https://bw-basiswissen.elearning-kinderschutz.de/registrierung für die Online-Fortbildung registrieren. 

Weitere Informationen finden sich auf der Projekthomepage: https://bw-basiswissen.elearning-kinderschutz.de

Bei Rückfragen können Sie sich gerne an die folgende Kontaktadresse wenden: basiswissen@elearning-kinderschutz.de

Teamer*innen für Rechtsextremismus-Präventionsprojekt gesucht

(LPK BW) Der Landesverband der kommunalen Migrantenvertretungen Baden-Württemberg (LAKA BW) hat in Stuttgart das Projekt „Hadi, wir müssen reden!“ ins Leben gerufen, das darauf abzielt, Aufklärung sowie Aufarbeitung um das Themenfeld Rechtsextremismus und Ultranationalismus in der Migrationsgesellschaft zu betreiben, um deren Einflüsse in migrantischen Communities vorzubeugen.

Für die Durchführung von drei Workshops für Jugendliche und junge Erwachsene sowie von Basis-Vorträgen für Erwachsene und Fachkräfte werden ab sofort Teamer*innen auf Honorarbasis gesucht. Die Workshops behandeln die Themenschwerpunkte extreme Rechte und Ungleichwertigkeitsideologien in der Postmigrationsgesellschaft mit Fokus auf Diskriminierung, Medienpädagogik und Sport, während es in den Basis-Vorträgen vor allem um kroatischen, türkischen und russlanddeutschen Rechtsextremismus/Ultranationalismus geht.

Es ist möglich, sich für die Durchführung der Workshops und der Basis-Vorträge gleichzeitig zu bewerben. Die Ausschreibungen können unten heruntergeladen werden.

Die Teamer*innen-Schulung für die Workshops findet am 17. Februar und für die Basis-Vorträge am 18. Februar jeweils in Stuttgart statt.

Fortbildung: Extremistische Einstellungen in der ärztlichen und psychotherapeutischen Behandlung

Radikalisierungsprozesse – wahrnehmen – einschätzen – handeln

(LPK BW) Extremistische Einstellungen und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit sind in der Allgemeinbevölkerung weit verbreitet und stellen unsere Gesellschaft vor große Herausforderungen. In einer aktuellen Online-Befragung gaben über die Hälfte der Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen an, mindestens einmal schon Patient:innen behandelt zu haben, die eine extremistische Einstellung vertreten haben. Ein großer Teil davon gab an, sich im Umgang mit dieser Patient:innengruppe und ihren Angehörigen nicht gut ausgebildet zu sehen und knapp ein Drittel berichtete von Gefährdungssituationen. Mit dieser Fortbildung soll über die Vermittlung konkreter Wissensinhalte die Handlungssicherheit im Umgang mit extremistischen Einstellungen verbessert werden.

Inhalte der Fortbildung in 4 Modulen mit 17 Lerneinheiten:

  • Basisinformationen zu Phänomenbereichen wie Rechtsextremismus, Islamismus, neuere Strömungen, z.B. die „Querdenken“-Bewegung
  • Erklärungsansätze für Radikalisierung, Rolle psychischer Erkrankungen
  • Hinweise auf Radikalisierungsprozesse, Gesprächsführung
  • Stellenwert von extremistischen Einstellungen im Behandlungs-/Therapiesetting, Umgang mit Gefährdungssituationen
  • Aufgaben der Sicherheitsbehörden und Vorstellung von Fachberatungsstellen zur Vernetzung und Kooperation

Eine Teilnahme ist ab dem 24. Januar 2024 möglich und für die Dauer der Fortbildung kostenlos. Sollten Sie Interesse haben teilzunehmen, können Sie sich bereits jetzt unverbindlich in einer Interessent:innenliste auf der Projektwebseite eintragen. Sie werden per E-Mail kontaktiert, sobald die Registrierung für die E-Learning-Fortbildung möglich ist.

InteressentInnenliste: https://heilberufe-extremismus.elearning-gewaltschutz.de/interessenten

Lücken in der Suchtprävention und Suchtbehandlung schließen

BPtK fordert Nachbesserungen am Cannabisgesetz

(BPtK) Anlässlich der öffentlichen Anhörung zum Entwurf des Gesetzes zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (BT-Drs. 20/8704) im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages fordert die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), sowohl die Suchtprävention als auch die suchttherapeutische Versorgung zu stärken.

»Der Konsum von Cannabis nimmt unter der bestehenden Prohibitionspolitik seit Jahrzehnten zu. Das anhaltende Verbot und die Kriminalisierung von Konsumierenden erschweren die Aufklärung, die Suchtprävention und den frühzeitigen Zugang zur suchttherapeutischen Versorgung, indem der Konsum tabuisiert und verheimlicht wird“, sagt Dr. Andrea Benecke, Präsidentin der BPtK. Die BPtK kritisiert, dass die Regelungen zu suchtpräventiven Maßnahmen im Gesetzentwurf zu kurz ausfallen. „Statt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung mit mehr Informations- und Beratungsaufgaben auszustatten, sollten die Suchtberatungsstellen in den Kommunen ausgebaut und ausreichend finanziert werden“, fordert Benecke.

»Bisher wurde die Chance gänzlich verpasst, die suchttherapeutische Versorgung mit dem Gesetzentwurf zu stärken“, erklärt Cornelia Metge, Mitglied des Vorstands der BPtK. „Für Kinder und Jugendliche mit Suchterkrankungen müssen deshalb dringend die Angebote der Suchtbehandlung sowohl in der stationären Entzugsbehandlung als auch in der Bereitstellung ambulanter Behandlungsplätze für eine Suchttherapie ausgebaut werden“, so Metge weiter.

Die BPtK fordert außerdem, dass die ambulante psychotherapeutische Versorgung ohne Einschränkungen ermöglicht wird. Dazu muss das Abstinenzgebot in der Psychotherapie-Richtlinie gestrichen werden, denn nicht alle suchterkrankten Patient*innen können bis zur zehnten Behandlungsstunde eine Abstinenz erreichen und benötigen eine längere psychotherapeutische Behandlung.

Digitaler Workshop „Feel alright!?“

Geschlechtersensible Gesundheitsförderung im Jugendalter am Beispiel des Mädchen*gesundheitsladens und Jungen* im Blick

(LPK BW) Das Thema Gesundheitsförderung und der individuelle Stellenwert von Gesundheit hat sich in den letzten Jahren deutlich vergrößert – das betrifft auch das Jugendalter. In diesem Workshop werden Gesundheitsrisiken und -chancen von Mädchen* und Jungen* im Jugendalter in den Blick genommen und aufgezeigt, wie eine genderbezogene Gesundheitsförderung die physische, psychische und körperliche Gesundheit dieser Altersgruppe stärken kann.

Folgende Fragen stehen bei dem Workshop im Mittelpunkt:

  • Was ist geschlechtersensible Gesundheitsförderung?
  • Was zeichnet sie aus?
  • Warum brauchen wir sie?

Die Veranstaltung wird von der Koordinierungsstelle Gesundheitliche Chancengleichheit Baden-Württemberg (KGC BW) im Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg ausgerichtet. Sie richtet sich an alle Fachkräfte der kommunalen Gesundheitsförderung und Prävention sowie interessierte Personen aus verwandten Fachbereichen.

Termin: Mittwoch 22.11.2023, 9:30-12:00 Uhr, online per Webex

Referentin: Dagmar Preiß, Sozialwissenschaftlerin (M.A.), Systemische Therapeutin und Coach (SG), Geschäftsführerin Gesundheitsladen e. V.

Anmeldung: Bitte melden Sie sich bis 14.11.2023 verbindlich über das Anmeldeformular zur Online-Veranstaltung an. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei.

Sie erhalten eine Anmeldebestätigung sowie den Zugangslink für Webex nach Meldeschluss. Ihre Daten dienen ausschließlich der Organisation dieser Veranstaltung, werden nicht an Dritte weitergegeben und im Anschluss gelöscht.

Kontakt: Rabea Boos – 0711 123-35765 – Rabea.Boos@sm.bwl.de

UPlusE-Studie – U-Untersuchung für Kinder PLUS Eltern beim Pädiater zur Förderung der kindlichen Entwicklung

(LPK BW) Während der Schwangerschaft erkranken bis zu 15 Prozent der Mütter und fünf Prozent der Väter an Depressionen. Bei einer Verfestigung können sich daraus Störungen im Umgang mit dem Kind, Bindungsstörungen oder sogar Vernachlässigung und Missbrauch entwickeln. Obwohl Ärztinnen und Ärzte die Eltern regelmäßig sehen, erkennen sie psychische Erkrankungen bei ihnen zu selten. Aber auch die Betroffenen verkennen die Situation häufig, da psychische Erkrankungen unterschätzt und stigmatisiert sind. Zudem sind die Fachbereiche Gynäkologie, Pädiatrie und Psychiatrie/Psychotherapie/Psychosomatik bislang nicht ausreichend vernetzt.

Ziel des UPlusE-Projektes ist die bessere Früherkennung peripartaler psychischer Erkrankungen, um somit die psychische Gesundheit von Familien am Ende der Schwangerschaft und im ersten Jahr nach Entbindung durch ein Screening zu verbessern. Bislang sind Routineuntersuchungen in der Schwangerschaft und bei den Früherkennungsuntersuchungen U3 bis U6 vorgesehen, die jedoch die psychosoziale Situation nur unstrukturiert erfassen. Für die Studie sollen ab 2/2024 in einem standardisierten Screening Depressionen, psychosoziale Belastungen und die Eltern-Kind-Beziehung erfasst werden. Dazu erhalten die Eltern im Vorfeld des Arzttermins über eine App ausgewählte Fragen. Ihre Antworten werden datenschutzkonform verschlüsselt und elektronisch an die Ärztin oder den Arzt übertragen. So können bedarfsgerecht Hilfsangebote für die Betroffenen initiiert werden.

Für die Studie werden teilnahmebereite Praxen nach dem Zufallsprinzip einer Interventions- oder Kontrollgruppe zugeordnet. In beiden Gruppen werden die Familien nach dem kurz- und langfristigen Nutzen der Maßnahme verglichen. Zudem werden die Abläufe sowie gesundheitsökonomische Aspekte begutachtet.

Im Erfolgsfall trägt die Studie dazu bei, mehr Betroffene in Behandlung und Beratung zu bringen und damit die psychische Gesundheit der Familie zu verbessern. Zudem soll die Stigmatisierung abgebaut werden. Die digitale Vernetzung der medizinischen Fachbereiche kann die Versorgung verbessern, weil sie umfassender und sektorenübergreifend stattfindet.

Psychotherapeut*innen, die sich an dem Projekt beteiligen möchten, können sich direkt an das Klinikum Nürnberg wenden. Weitere Informationen dazu stehen im unten verlinkten Flyer der Studie.

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Klimakrise gefährdet psychische Gesundheit

BPtK veröffentlicht Standpunkt zu psychischen Folgen der Klimakrise

(BPtK) Die Klimakrise wirkt sich nicht nur auf die körperliche, sondern auch auf die psychische Gesundheit aus. Studien zeigen, dass Naturkatastrophen, Hitzewellen oder Luftverschmutzung die Psyche belasten und das Risiko für psychische Erkrankungen wie Depressionen, Angststörungen oder Posttraumatische Belastungsstörungen erhöhen. Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) hat einen Standpunkt veröffentlicht, der über die Evidenz zu den psychischen Folgen der Klimakrise aufklärt und politischen Handlungsbedarf ableitet.

»Mit den zunehmend spürbaren Folgen der Klimakrise wird auch die psychische Belastung in der Bevölkerung ansteigen“, erklärt Dr. Andrea Benecke, Präsidentin der BPtK. „Zu diesen belastenden Folgen zählen nicht nur vermehrte Naturkatastrophen. Auch indirekte Auswirkungen der Klimakrise, wie verstärkte Migration oder die Verschärfung sozialer Ungleichheit, setzen der Psyche zu. Die beste Prävention ist deshalb eine wirksame Klimapolitik.“

»Die Politik muss auf diese gesundheitlichen Implikationen zeitnah reagieren. Neben dringend erforderlichen Maßnahmen zur Reduktion der Ursachen der Klimakrise ist es auch nötig, dass die psychosoziale und psychotherapeutische Versorgung für die zukünftigen Herausforderungen ausgebaut wird“, sagt Dr. Nikolaus Melcop, Vizepräsident der BPtK.

»Die psychischen Folgen der Klimakrise treffen vulnerable Gruppen, wie Kinder und Jugendliche, sozial Benachteiligte oder Menschen mit psychischen Vorerkrankungen, besonders hart.“, betont Sabine Maur, Vizepräsidentin der BPtK. „Zum Schutz dieser Gruppen müssen spezifische Präventions- und Interventionsmaßnahmen entwickelt und etabliert werden.“

Um die psychische Gesundheit im Kontext der Klimakrise zu erhalten und zu fördern, sieht die BPtK insbesondere in den folgenden Bereichen politischen Handlungsbedarf:

  • Folgen der Klimakrise auf die psychische Gesundheit im öffentlichen Diskurs und bei politischen Entscheidungsprozessen unter Einbezug psychotherapeutischer Expertise berücksichtigen,
  • psychosoziale und (notfall-)psychotherapeutische Versorgung für zukünftig steigenden Bedarf anpassen,
  • Forschung zu klimaassoziierter psychischer Belastung und Interventionen zu deren Reduktion fördern,
  • Entwicklung und Umsetzung von Hitzeschutzplänen unter Berücksichtigung der psychischen Gesundheitsrisiken gesetzlich verankern,
  • strukturelle Maßnahmen zur Bekämpfung der Klimakrise zeitnah umsetzen.