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Psychische Belastungen in der Arbeitswelt

BAuA legt umfangreiches Gutachten vor

(BPtK) Psychische Belastungen am Arbeitsplatz können krank machen. Das zeigt ein umfangreiches Gutachten der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), das am 5. Mai vorgestellt wurde. Danach gehören beispielsweise eine langandauernd hohe Arbeitsintensität, geringe Erholungszeiten, enge Handlungsspielräume, häufige Störungen und Unterbrechungen bei der Arbeit und anhaltende Konflikte mit Kolleginnen und Kollegen zu den Belastungen am Arbeitsplatz, die die psychische Gesundheit beeinträchtigen und das Risiko für psychische Erkrankungen erhöhen. Anderseits ist Arbeit auch eine Ressource, die die psychische Gesundheit stärken kann.

„Der Bericht belegt, dass psychische Belastungen in der Gefährdungsbeurteilung und im Arbeitsschutz noch nicht ausreichend verankert sind“, stellt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), fest. „Politik und Sozialpartner müssen mehr als bisher dafür Sorge tragen, dass arbeitsbedingte psychische Belastungen frühzeitig und besser erkannt und verringert werden.“

Der Bericht enthält zehn Empfehlungen für die Weiterentwicklung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes bei psychischen Belastungen. Hierzu gehören die Begrenzung und partizipative Gestaltung der Arbeitszeit, das Ausbalancieren zwischen Arbeit und Erholung, die Stärkung der Bedeutung der Führungskräfte für eine Arbeitsgestaltung, die der psychischen Gesundheit zuträglich ist, und den Aufbau von Strukturen, die es ermöglichen, psychische Probleme von Beschäftigten so früh wie möglich zu erkennen und sie bei der Bewältigung zu unterstützen.

Der Bericht ist der Startschuss für einen Runden Tisch zwischen Gewerkschaften, Arbeitgebern und dem Bundesarbeitsministerium zur psychischen Gesundheit in der Arbeitswelt, an dem auch die BAuA und die Nationale Arbeitsschutzkonferenz beteiligt sein werden. „Wir begrüßen den geplanten Dialog zwischen den Sozialpartnern und dem Bundesarbeitsministerium“, erklärt BPtK-Präsident Dr. Munz. „Wir hoffen, dass daraus konkrete und wirksame Maßnahmen abgeleitet werden.“

Fast 80 Millionen Fehltage wegen psychischer Erkrankungen pro Jahr

Kleine Anfrage der GRÜNEN zu Arbeitsbedingungen und psychischen Belastungen

(BPtK) Arbeitnehmer fehlten 2014 fast 80 Millionen Tage aufgrund von psychischen Erkrankungen in ihren Betrieben. Damit sind psychische Erkrankungen die zweithäufigste Ursache für Arbeitsunfähigkeit (AU). Ihr Anteil an allen Fehltagen liegt bei 17 Prozent. Nur Muskel-Skelett-Erkrankungen sind mit 27 Prozent noch häufiger. Dies zeigt die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu Arbeitsbedingungen und psychischen Belastungen, die heute veröffentlicht wurde. 2014 waren unter den zwanzig häufigsten Einzeldiagnosen sechs psychische Erkrankungen. Depressionen waren die zweithäufigste Einzeldiagnose.

Aufgrund psychischer Erkrankungen fehlten überdurchschnittlich viele Arbeitnehmer in der öffentlichen Verwaltung und im Gesundheits- und Sozialwesen. In diesen Wirtschaftszweigen gibt es mehr als 1,5-mal so viele psychisch bedingte AU-Tage wie im Durchschnitt.

Die Bundesregierung zählt den Erhalt und die Förderung der psychischen Gesundheit heute zu den wichtigsten Herausforderungen im Arbeitsschutz. Die zunehmenden psychischen Belastungsfaktoren, wie erhöhter Zeitdruck, permanente Erreichbarkeit und zunehmende Unterbrechungen bei der Arbeit, erhöhten das Risiko für psychische Erkrankungen.

Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) fordert deshalb, dass Psychotherapeuten in der geplanten psychotherapeutischen Sprechstunde auch Präventionsempfehlungen geben können. „Psychotherapeuten sind ausgesprochene Experten für die Vorbeugung und Früherkennung von psychischen Erkrankungen“, erklärt BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz. „Es ist deshalb unverständlich, dass sie nach dem Präventionsgesetz keine Präventionsempfehlungen ausstellen können.“

Psychische Gesundheit in allen Lebenswelten stärken

Bundesrahmenempfehlungen Prävention verabschiedet

(BPtK) Die Nationale Präventionskonferenz hat erstmalig Bundesrahmenempfehlungen zur Gesundheitsförderung verabschiedet. Die Empfehlungen benennen die Handlungsfelder der Gesundheitsförderung, das Leistungsspektrum und die Beiträge der Sozialversicherungsträger sowie die konkreten Maßnahmen der zu beteiligenden Organisationen und Einrichtungen. Mit ihnen werden drei am Lebenslauf orientierte Ziele handlungsweisend für die Prävention: „Gesund aufwachsen“, „Gesund leben und arbeiten“ und „Gesund im Alter“.

„In allen Lebensbereichen sollen psychische Belastungen verringert und psychische Ressourcen gestärkt werden“, hebt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) hervor. „Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sind Experten für psychische Gesundheit. Daher sollte es selbstverständlich sein, dass sie konkrete Präventionsangebote in den Lebenswelten aktiv mitgestalten.“

Durch die Orientierung am Lebenslauf sollen Menschen in allen Lebenswelten erreicht werden – angefangen von Maßnahmen in Kindergärten und Schulen über Gesundheitsförderung in Betrieben und Präventionsarbeit in kommunalen Einrichtungen bis hin zu Aktivitäten in Pflegeeinrichtungen. Vorrangige Zielgruppen sind neben Familien, Kindern, Jugendlichen, Azubis, Studierenden, Berufstätigen, Arbeitslosen und Ehrenamtlichen auch Pflegebedürftige, die zu Hause oder in stationären Einrichtungen betreut werden, sowie die pflegenden Angehörigen.“

„Es bleibt ein Manko des Präventionsgesetzes, dass Psychotherapeuten im Gegensatz zu Ärzten weder Gesundheitsuntersuchungen durchführen noch verbindliche Präventionsempfehlungen ausstellen können“, kritisiert BPtK-Präsident Munz. „Ich bin mir sicher, dass Psychotherapeuten dennoch einen maßgeblichen Beitrag zur Gesundheitsförderung leisten werden. So können sie zum Beispiel Menschen mit psychischen Beschwerden, die noch nicht behandlungsbedürftig sind, über geeignete Präventionsangebote vor Ort informieren.“

Die Nationale Präventionskonferenz wurde 2015 mit dem Präventionsgesetz eingerichtet. Träger sind die gesetzliche Kranken-, Unfall-, Renten- und Pflegeversicherung. Die Bundesrahmenempfehlungen sollen jetzt von den Ländern und Kommunen umgesetzt werden. Dazu sollen die Länder Landesrahmenvereinbarungen mit den Sozialversicherungsträgern schließen. Im Herbst dieses Jahres werden die Inhalte der Bundesrahmenempfehlungen im Rahmen des ersten Präventionsforums mit einer breiten Fachöffentlichkeit diskutiert.

Bedeutung psychischer Erkrankungen für Fehlzeiten steigt weiter an

BPtK-Auswertung „Gründe für Arbeitsunfähigkeit 2014“

(BPtK) Der Anstieg geht weiter: Die Bedeutung psychischer Erkrankungen für Fehlzeiten am Arbeitsplatz nimmt weiter zu. Das ergab eine aktuelle Auswertung der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) für das Jahr 2014, die auf Daten von fast 85 Prozent aller gesetzlich Krankenversicherten in Deutschland basiert.

Im Jahr 2014 waren 14,4 Prozent der Tage, die Arbeitnehmer arbeitsunfähig waren, psychisch verursacht. Das ist ein Prozent mehr als im Jahr 2013. Damit hat sich der Anteil psychisch bedingter Fehltage in der Wirtschaft seit dem Jahr 2000 (7,0 Prozent) mehr als verdoppelt. Nach den Muskel-Skelett-Erkrankungen sind psychische Erkrankungen der zweithäufigste Grund für Arbeitsunfähigkeitstage.

Die durchschnittliche Dauer einer Krankschreibung stieg in dieser Zeit von 26,1 auf 34,3 Tage – also um gut eine Woche je Krankmeldung. Damit führen psychische Erkrankungen im Vergleich zu körperlichen Krankheiten zu überdurchschnittlich langen Ausfällen am Arbeitsplatz.

Auch die Anzahl der Krankschreibungen aufgrund psychischer Erkrankungen nahm weiter zu. Im Jahr 2014 stellten Ärzte auf 5,5 Prozent ihrer Bescheinigungen der Arbeitsunfähigkeit z. B. eine Depression, Angststörung, Suchterkrankung oder ein psychosomatisches Leiden fest. Im Jahr 2000 waren es nur 3,3 Prozent der Atteste gewesen. Trotz dieses Anstiegs führen andere Erkrankungen deutlich häufiger zu Krankschreibungen.

„Arbeit hat ein doppeltes Gesicht“, erklärt BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz. „Arbeit ist ein wesentlicher Faktor für die psychische Gesundheit, weil sie in unserer Gesellschaft eine zentrale Bedeutung für das Selbstwertgefühl des Menschen hat. Arbeit kann aber auch massiv überfordern und krank machen. Starker Leistungsdruck, Arbeitsplatzunsicherheit und eine immer unklarere Trennung zwischen Arbeit und Erholung führen immer häufiger zu Arbeitsunfähigkeit wegen psychischer Erkrankungen. Wir fordern einen stärkeren Fokus der betrieblichen Gesundheitsprävention auf psychische Erkrankungen und einen stärkeren Einbezug psychotherapeutischer Expertise im Bereich der Prävention“, fordert Munz. „Außerdem müssen die Regelungen im Versorgungsstärkungsgesetz für eine psychotherapeutische Sprechstunde rasch umgesetzt werden, damit psychische Erkrankungen frühzeitig diagnostiziert und den Betroffenen ein entsprechendes Behandlungsangebot gemacht werden kann.“

Psychotherapeutischer Sachverstand zukünftig gefragt

BPtK zum Präventionsgesetz

(BPtK) Die Chance, gesundheitsschädigendes Verhalten zu ändern und eine gesundheitsförderliche Lebensweise zu erreichen, ist von einer Reihe emotionaler, motivationaler und sozialer Faktoren abhängig. Die Prävention von Diabetes mellitus Typ 2 oder Adipositas bei Kindern und Jugendlichen beispielsweise erfordert schwierige Einstellungs- und Verhaltensänderungen, für die Psychotherapeuten über die fundierteste Expertise verfügen. „Es ist gut, dass Prävention in Deutschland endlich eine breite gesetzliche Grundlage bekommt und zukünftig psychotherapeutischer Sachverstand einzubeziehen ist, wenn Handlungsfelder und Kriterien für Leistungen zur primären Prävention festgelegt werden“, erläutert Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) anlässlich des heute verabschiedeten Präventionsgesetzes. „Wir sind froh, dass dies im Gesetzgebungsverfahren noch ergänzt wurde.“

Bei der psychischen Gesundheit greift das Gesetz dennoch zu kurz. „Obwohl psychische Erkrankungen zu den Volkskrankheiten des 21. Jahrhunderts gehören, sollen Psychotherapeuten weder Gesundheitsuntersuchungen durchführen noch Präventionsempfehlungen ausstellen“, kritisiert Dr. Munz. Dabei arbeiten in Deutschland rund 40.000 Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten, die auf das Erkennen und Behandeln von psychischen Erkrankungen spezialisiert sind. „Hier wird ein großes Potenzial verschenkt, denn Prävention gehört zu den essenziellen Leistungen einer psychotherapeutischen Sprechstunde, wie sie mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz eingeführt wird.“

Psychische Beschwerden sind nicht immer behandlungsbedürftig. „Stellt ein Psychotherapeut Symptome einer psychischen Überforderung fest, die zu einer psychischen Erkrankung führen können, sollte er präventive Maßnahmen empfehlen können“, so Munz. „Es gibt keinen sachlichen Grund dafür, dass diese Leistungen nur von Ärzten erbracht werden sollen.“ Dies gilt auch für Früherkennungsuntersuchungen bei Kindern und Jugendlichen. Zeigen Kinder und Jugendliche psychische Auffälligkeiten, sollten diese in der Sprechstunde von Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten abgeklärt werden. Bei Risiken für die psychische Gesundheit, aus denen sich noch keine behandlungsbedürftigen Erkrankungen entwickelt haben, sollte der Psychotherapeut unmittelbar eine Präventionsempfehlung geben können.

Gegen Verbote und Abstinenzgebote

2. Alternativer Drogen- und Suchtbericht: BtMG grundlegend erneuern

(BPtK) Der 2. Alternative Drogen- und Suchtbericht 2015 fordert das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) grundlegend zu erneuern. Das Gesetz verfehle sein Ziel, Menschen und die Gesellschaft vor den Folgen der Sucht zu schützen, und richte massive Schäden an. Die Experten aus Wissenschaft und Drogenhilfe, die den alternativen Bericht veröffentlichten, verlangen auch eine staatlich kontrollierte Produktion und Distribution von Cannabis-Produkten.

Strafverfolgung und Repression, wie im BtMG verankert, seien Mittel einer längst gescheiterten Drogenpolitik. Dies sei in Fachkreisen mittlerweile Konsens. Strafrechtliche Drogenprohibition:

  • dränge Suchtkranke in die Illegalität,
  • mache sie für Hilfsangebote schwer erreichbar,
  • erzeuge Beschaffungskriminalität,
  • verschwende enorme Steuergelder in der Strafverfolgung,
  • gefährde Menschen durch mafiösen Straßenhandel, gestreckte Substanzen und Haft ohne saubere Spritzen.

Es sei Zeit für einen Paradigmenwechsel: weg vom erfolglosen Verbot, hin zu einer wirkungsvollen Regulierung von Drogen. Was nachweislich wirke sei:

  • Sucht zu akzeptieren und Hilfe anzubieten,
  • Pragmatismus statt Ideologie,
  • Suchtkranke an der Lösung zu beteiligen.

Die Deutsche AIDS-Hilfe verwies auf 30 Jahre erfolgreiche HIV-Prävention. Nicht Zwang und Strafe führe zu gesundheitsbewusstem Verhalten, sondern Unterstützung und Respekt. Das bundesweite Netzwerk von Junkies, Ehemaligen und Substituierten (JES Bundesverband e. V.) stellte fest: Verfolgung habe noch niemanden geholfen, sondern treibe nur ins Elend und in die Kriminalität. Notwendig seien individuelle, suchtakzeptierende Hilfsangebote, die Drogen gebrauchende Menschen nicht schwach, sondern stark machen.

Alkohol und Tabak sind die Drogen mit größtem Schadenspotenzial

DHS legt Jahrbuch Sucht 2015 vor

(BPtK) „Die Politik bleibt hinter ihren Möglichkeiten zurück“, stellt die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) bei der Vorlage ihres Jahrbuches Sucht 2015 fest. Deutschland benötige ein „effektives“ Präventionsgesetz, in dem die Alkohol- und Tabakprävention „oberste Priorität“ habe. Doch das sei im Gesetzentwurf nicht erkennbar.

Durchschnittlich sterben in Deutschland drei Menschen pro Tag an illegalen Drogen. Demgegenüber stehen 200 Tote täglich, die durch Alkohol oder den kombinierten Konsum von Alkohol und Tabak bedingt sind, so die DHS. Der jährliche Pro-Kopf-Alkoholkonsum betrage weiterhin knapp 10 Liter reinen Alkohols, obwohl die Bevölkerung durchschnittlich älter werde und ältere Menschen weniger Alkohol tränken. In den Krankenhäusern seien 2012 fast 350.000 Menschen mit Alkoholerkrankungen behandelt worden. Das sei seit 1994 eine Steigerung um 68 Prozent. Jeder Bundesdeutsche konsumiere im Schnitt fast 1.000 Zigaretten pro Jahr. Der Tabakkonsum sei damit weiter „auf bedenklich hohem Niveau“. Die E-Zigarette könne eine neue „Einstiegsdroge“ für Jugendliche sein, da damit das Rauchritual eingeübt werde.

Die DHS fordert eine umfassende Präventionsstrategie, deren wesentliche Bestandteile sind:

  • konsequenter Jugendschutz und dessen Überprüfung sowie die Aufnahme der E-Zigaretten in das Jugendschutzgesetz,
  • Begrenzung des Verkaufs von Alkohol sowie ein Verbot der öffentlich zugänglichen Zigarettenautomaten und eine Lizensierung von Tabakverkaufsstellen,
  • effektive gesetzliche Regulierung der Werbung,
  • Maßnahmen zur Früherkennung und Frühinterventionen in der Gesundheitsversorgung,
  • gesicherte Finanzierung für ambulante und stationäre Hilfsangebote.

Psychische Erkrankungen sind Volkskrankheiten des 21. Jahrhunderts

BPtK: Präventionsgesetz ignoriert psychotherapeutischen Sachverstand

(BPtK) Psychische Erkrankungen gehören zu den Volkskrankheiten des 21. Jahrhunderts. Sie verursachen großes persönliches Leid sowie hohe Kosten für Wirtschaft und Sozialversicherung. „Ein Präventionsgesetz muss psychische Erkrankungen zu einem wesentlichen gesundheitspolitischen Thema machen“, fordert Prof. Dr. Rainer Richter, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). „Vollkommen unverständlich ist, dass das Präventionsgesetz psychotherapeutischen Sachverstand nicht nutzt und die Expertise eines ganzen Berufsstands ignoriert.“ In Deutschland arbeiten rund 40.000 Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten, die auf das Erkennen und Behandeln von psychischen Erkrankungen spezialisiert sind.

Das Präventionsgesetz schließt Psychotherapeuten von Gesundheitsuntersuchungen und präventiven Empfehlungen aus. Dabei sollte Prävention zu den essenziellen Leistungen einer psychotherapeutischen Sprechstunde gehören, wie sie die Bundesregierung im GKV-Versorgungsstärkungsgesetz plant. „Psychische Beschwerden sind nicht immer behandlungsbedürftig“, erläutert BPtK-Präsident Richter. „Stellt ein Psychotherapeut jedoch Symptome einer psychischen Überforderung fest, die zu einer psychischen Erkrankung führen kann, sollte er präventive Maßnahmen empfehlen können.“ Dies gilt auch für Früherkennungsuntersuchungen bei Kindern und Jugendlichen. Zeigen Kinder und Jugendliche Auffälligkeiten, sollten diese in der Sprechstunde von Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten abgeklärt werden. Bei Risiken für die psychische Gesundheit, die sich noch nicht zu behandlungsbedürftigen Erkrankung entwickelt haben, sollte der Psychotherapeut unmittelbar eine Präventionsempfehlung geben können.

„Psychotherapeuten dürfen auch bei der Festlegung von Handlungsfeldern der Prävention und Gesundheitsförderung nicht außen vor bleiben“, kritisiert BPtK-Präsident Richter weiter. Die Veränderung gesundheitsschädigenden Verhaltens und die Realisierung einer gesundheitsförderlichen Lebensweise (z. B. zur Prävention von Diabetes mellitus Typ 2 oder Adipositas bei Kindern und Jugendlichen) sind von einer Reihe emotionaler, motivationaler und sozialer Faktoren abhängig. Hier verfügen Psychotherapeuten über die fundierteste Expertise. „Bei der Festlegung von Handlungsfeldern und Kriterien für Leistungen, die gesundheitsbezogenes Verhalten ändern wollen, und bei der Förderung der psychischen Gesundheit verfügen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten über Kompetenzen, auf die ein modernes Präventionsgesetz nicht verzichten sollte.“