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LPK-Info-Veranstaltungen Praxen/MVZ/Institutsambulanzen als Weiterbildungsstätte“

(LPK BW) Mit zwei Online-Veranstaltungen am 03.07. und 10.07.23 gaben LPK-Präsident Dr. Dietrich Munz und Vizepräsident Marin Klett eine Übersicht zu den Themen „Praxen/MVZ/Institutsambulanzen als Weiterbildungsstätte und Antragstellung“, an denen über 150 interessierte Praxisinhaber*innen sowie über 80 Vertreter*innen von Institutsambulanzen teilnahmen.

Hintergrund war die neue Psychotherapie-Aus- und Weiterbildung, in der der Berufszugang und Qualifikationsweg der Psychotherapeut*innen mit Wirkung zum 01.09.2020 neu geregelt und das Psychotherapeutengesetz entsprechend geändert wurde.

Wie Dr. Munz ausführte, erfolgt der neue Weg zur Approbation durch ein Studium der Psychotherapie (bestehend aus einem dreijährigen polyvalenten Bachelorstudium und einem zweijährigem spezialisierten Masterstudium). Das Studium ende mit der Approbation, die auch zum Führen der Berufsbezeichnung „Psychotherapeutin“ oder „Psychotherapeut“ berechtigt. Für den Arztregistereintrag und Erwerb einer vertragspsychotherapeutischen Zulassung („Kassensitz“) ist allerdings eine anschließende fünfjährige Weiterbildung zur Fachpsychotherapeut*in zwingend. Aus diesem Grunde gewinne diese erheblich an Bedeutung. In der Veranstaltung wurde zunächst die Weiterbildung kurz erläutert und dargestellt, wie die Weiterbildung in Praxen oder MVZ sowie in Institutsambulanzen angeboten werden kann. Darüber hinaus wurde die hierfür nötige Antragstellung erklärt.

Dr. Andrea Benecke ist neue Präsidentin der BPtK

42. Deutscher Psychotherapeutentag in Frankfurt

(BPtK) Am 5. und 6. Mai 2023 fand der 42. Deutsche Psychotherapeutentag (DPT) in Frankfurt am Main statt. Mit Spannung wurde die Wahl des neuen Vorstands der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) erwartet, denn Dr. Dietrich Munz hatte im Vorfeld angekündigt, nach 8-jähriger Präsidentschaft nicht mehr für dieses Amt zu kandidieren. Als neue Präsidentin wurde Dr. Andrea Benecke gewählt. Der 42. DPT fiel zeitlich zusammen mit dem Start der Zeichnungsfrist für die beim Deutschen Bundestag eingereichte Petition zur finanziellen Förderung der Weiterbildung. Daneben wurden auch die Themen Wartezeiten sowie gesellschaftliche Krisen wie die Klimakrise beraten.

Deutscher Psychotherapeutentag ruft zur Unterstützung auf

Petition 148151 zur finanziellen Förderung der Weiterbildung

(BPtK) Der 42. Deutsche Psychotherapeutentag (DPT) ruft zur Unterstützung der Bundestagspetition 148151 zur finanziellen Förderung der psychotherapeutischen Weiterbildung auf. Die Petition kann bis zum 1. Juni unter folgendem Link mitgezeichnet werden: https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2023/_03/_23/Petition_148151.html.

Die Petition war von Felix Kiunke, Psychologie-Student aus Kassel, eingereicht worden und wird von einem breiten Bündnis aus Kammern, psychotherapeutischen Verbänden und der Vertretung der Studierenden und Psychotherapeut*innen in Ausbildung unterstützt. Die Delegierten des 42. DPT begrüßen diese Zusammenarbeit und rufen zur Unterstützung der Petition auf.

„Der Zufall, dass der Beginn der Zeichnungsfrist für die Petition mit dem 42. Deutschen Psychotherapeutentag zusammenfällt, war für den Psychotherapeutentag Anlass, zur Unterstützung der Petition aufzurufen. Damit zeigen die Delegierten, dass die Profession mit großer Geschlossenheit hinter dem Anliegen steht, dass der psychotherapeutische Nachwuchs seine Weiterbildung nach dem Studium unter verlässlichen finanziellen Bedingungen absolvieren kann“, betont Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer.

BPtK unterstützt Petition zur Finanzierung der Weiterbildung

Aufruf zur Mitzeichnung der Petition 148151

(BPtK) Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) unterstützt die an den Deutschen Bundestag adressierte Petition zur Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung und ruft zur Mitzeichnung auf.

Felix Kiunke, Psychologie-Student aus Kassel, hat die Petition eingereicht. Er fordert, die angemessene Finanzierung der obligatorischen ambulanten und stationären Weiterbildung gesetzlich zu regeln, um die psychotherapeutische Versorgung für Kinder, Jugendliche und Erwachsene sowie die berufliche Zukunft der nachkommenden Psychotherapeut*innen zu gewährleisten.

„Der psychotherapeutische Nachwuchs muss die Sicherheit haben, dass eine ausreichende Anzahl an Weiterbildungsplätzen angeboten wird. Die Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung ist jedoch nicht angemessen geregelt“, betont BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz. „Wir rufen deshalb alle dazu auf, die Petition mitzuzeichnen und so der Politik die Dringlichkeit dieses Anliegens nahezubringen.“

Die Heilberufsgesetze der Länder sehen vor, dass die gesamte Weiterbildung in hauptberuflicher Tätigkeit mit einem angemessenen Gehalt erfolgt. Dazu zählen sowohl die ambulante als auch die stationäre psychotherapeutische Weiterbildung. Der Handlungsbedarf ist dringend, denn seit Herbst 2022 gibt es erste Absolvent*innen der neuen Studiengänge und in der Folge die ersten neuapprobierten Psychotherapeut*innen. Ihre Zahl wird bis zum Frühjahr 2024 auf circa 1.000 und bis 2025 auf jährlich mindestens 2.500 Absolvent*innen ansteigen. Diesen Psychotherapeut*innen muss eine Weiterbildung in der Versorgung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit angemessener Bezahlung ermöglicht werden.

Zuletzt hatte die Psychotherapeutenschaft Deutschlands am 28. März 2023 in einem Offenen Brief an Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach appelliert, in den geplanten Versorgungsgesetzen auch die ausreichende Finanzierung der Weiterbildung von Psychotherapeut*innen zu regeln.

Die Petition (Id-Nummer: 148151) kann bis zum 1. Juni 2023 mitgezeichnet werden.

BPtK unterstützt Forderungen des psychotherapeutischen Nachwuchses

Zum Aktionstag von Studierenden zur Förderung der Weiterbildung

(BPtK) Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) stellt sich hinter die Forderung von Studierenden, die Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung nach dem Studium hinreichend zu sichern.

„Die Studierenden demonstrieren heute für die Zukunft der Psychotherapie“, betont Dr. Dietrich Munz, Präsident der BPtK. „Ohne eine ausreichende Finanzierung wird es nicht genügend Weiterbildungsplätze geben und damit in Zukunft auch nicht genügend Fachpsychotherapeut*innen für die psychotherapeutische Versorgung. Die künftigen Psychotherapeut*innen haben ein Recht darauf, die Weiterbildung unter verlässlichen und angemessenen finanziellen Rahmenbedingungen zu absolvieren“, so Munz weiter. „Die Bundespsychotherapeutenkammer unterstützt deshalb die Forderung der Studierenden nachdrücklich.“

Im Rahmen eines bundesweiten Aktionstages machen die Studierenden mit Protestaktionen und Informationsständen in vielen deutschen Städten darauf aufmerksam, dass die finanziellen Rahmenbedingungen für die obligatorische ambulante und stationäre Weiterbildung noch nicht ausreichend geregelt sind.