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40 Prozent Vergütungsanteil für PiA in Ausbildungsinstituten

BPtK: Ökonomische Situation der PiA bleibt weiter prekär

(BPtK) Jede Psychotherapeut*in in Ausbildung (PiA) hat seit November 2019 einen Anspruch darauf, von ihren Ausbildungsinstituten mindestens 40 Prozent der Einnahmen aus ihren Patientenbehandlungen zu erhalten. Der Bundestag hat heute mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung klargestellt, dass hierzu keine neuen Vergütungsvereinbarungen mit den Krankenkassen erforderlich sind. Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) ist außerdem verpflichtet worden, die von den Instituten übermittelten Daten zur Höhe der Ausbildungskosten und des Vergütungsanteils in einer bundesweiten Übersicht zu veröffentlichen.

„Mit dieser Regelungen bleibt die ökonomische Situation der PiA aber prekär, weil sie weiterhin einen großen Teil der Ausbildungskosten tragen müssen“, stellt BPtK-Präsident, Dr. Dietrich Munz, fest. „Ihre Vergütung reicht nicht aus, um ihren Lebensunterhalt zu finanzieren.“

Die 40-Prozent-Regelung gilt nicht nur für die PiA, sondern auch für die künftigen Psychotherapeut*innen in Weiterbildung. Diese verfügen jedoch bereits über eine Approbation und sind während der Weiterbildung an den Ambulanzen hauptberuflich und mit Anspruch auf ein angemessenes Gehalt sozialversicherungspflichtig zu beschäftigen. „Ein regelmäßiges und für eine Approbierte* angemessenes Gehalt lässt sich auf Basis einer solchen Einzelleistungsvergütung nicht finanzieren“, kritisiert BPtK-Präsident Munz. „Für die ambulante Weiterbildung brauchen wir deshalb in der nächsten Legislaturperiode eine finanzielle Förderung, wie wir sie beispielsweise von der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin kennen.“

LPK-Vertreterversammlung am 13. März 2021 (online)

Resolutionen zur PiA-Vergütung und zu Folgen des Klimawandels

(LPK BW) Nach dem Bericht des Präsidenten über die Aktivitäten der Kammer seit der letzten VV fand dazu eine Aussprache statt. Die Maßnahmen zur Bekämpfung der Coronapandemie und deren Auswirkungen auf die Kammer wurden besprochen. Eine erhöhte Anfrage der Mitglieder im Zusammenhang mit der Pandemie ist deutlich feststellbar.

Der Vertreter der Universitäten Prof. Dr. G. Alpers berichtet, dass die Verhandlungen zur Finanzierung der neuen Studiengänge auf einem guten Weg seien und mit dem Start der neuen Masterstudiengänge für 2022 zu rechnen sei.

Die Landesärztekammer hat beschlossen, aufgrund der Pandemie allen Ärztekammermitgliedern fünfzig Punkte in ihrem Fortbildungskonto gutzuschreiben. Aus der VV kommt die Anregung, auch bei den Mitgliedern der LPK BW so zu verfahren. Der Vorstand erläutert, dass eine Gutschrift allein durch Entscheidung des Vorstands rechtlich problematisch sei. Für Satzungsänderungen und Aussetzungen von Regelungen ist ein VV-Beschluss erforderlich. Nach kontroverser Diskussion wird dann ein Antrag eingebracht und mehrheitlich befürwortet, mit welchem der Vorstand von der VV ermächtigt wird, eine der Ärztekammer entsprechende Regelung zu beschließen (s.u.).

Anschließend kommen drei Gäste der Psychotherapists for Future zu Wort, die vom Vorstand zur VV eingeladen wurden. Präsident Dr. Dietrich Munz weist eingangs darauf hin, dass bei öffentlichen Äußerungen zu allgemeinpolitischen Fragen ein unmittelbarer Zusammenhang zur Berufsausübung der Kammermitglieder sowie eine wohlverstandene Gesamtinteressenvertretung der Kammermitglieder erforderlich sind. Er erläutert, dass der Klimawandel eine Bedrohung der psychischen Gesundheit sei und in der Zukunft mit entsprechenden Anfragen der Presse bei der Kammer gerechnet werden müsse. Daher sei es wichtig, dass es eine mehrheitliche Haltung der VV zu dieser Thematik gebe und der Vorstand durch einen solchen Mehrheitsbeschluss legitimiert werde, sich öffentlich über psychische Auswirkungen auch im Rahmen allgemeinpolitischer Themen zu äußern. Die Vertreterinnen der Psychotherapists for Future stellen ihre Überlegungen vor. Nach intensiver, z.T. auch kontroverser Diskussion wird mit großer Mehrheit eine Resolution verabschiedet: „Die Folgen des Klimawandels und der Umweltzerstörung beeinflussen die psychische Gesundheit – unser Berufsstand hat zum Gesundheitsschutz beizutragen“.

Die VV stimmte dann der Übernahme der von einer Arbeitsgruppe der BPtK erarbeiteten Empfehlungen zur Behandlungsdokumentation zu, welche auf der Kammerhomepage veröffentlicht werden.

Eine Resolution zur angemessenen Vergütung für PiA wird von den PiA-Vertreterinnen der Kammer eingebracht und einstimmig verabschiedet.

Nach einigen kleineren Änderungen an verschiedenen Satzungen wird das Thema „Psychotherapeut*innen beim Thema Suizid im Spannungsfeld von Selbstbestimmung und Fürsorge“ diskutiert. Dr. Jan Glasenapp, der dieses Thema auf die TOP gebracht hatte, führte in die Diskussion ein. Er verwies auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG 26.02.2020, Az.: 2 BvR 2347/15) und die daraus resultierenden Fragen für die Berufsausübung der Psychotherapeutinnen. Die Berufsordnung der LKP BW sollte daraufhin durchgesehen und Änderungsbedarfe identifiziert werden. Der Vorstand wurde von der VV beauftragt, sich dieses Themas weiter anzunehmen und in der nächsten VV dazu zu berichten.

Durch die Änderung des PsychThAusbRefG und durch neue Regelungen im Heilberufekammergesetz (HBKG) müssen alle Kammersatzungen angepasst werden: neue Berufsbezeichnung, die neue Bezeichnung der Kammer, die freiwillige Mitgliedschaft der Masterstudenten, eine Rechtsgrundlage für curriculäre Fortbildungen, die Möglichkeit der Errichtung eines Ethikrates durch Satzung sowie die erleichterte Veröffentlichung von Satzungsänderungen auf der Kammerhomepage. Zur Überarbeitung der Satzungen wird von der VV ein Satzungsausschuss gewählt. Ein Wahlausschuss soll ebenfalls ins Leben gerufen werden, da es durch das neue Gesetz auch bezüglich der Wahl einigen Änderungsbedarf gibt. Die Vertreter der Wahllisten sollen dafür je einen Vertreter benennen.

Abschließend stand die Diskussion über die Muster-Weiterbildungsordnung der BPtK auf der Tagesordnung. Dr. Munz berichtete den aktuellen Stand, die Versammlung diskutierte die unterschiedlichen, vor allem noch in der Abstimmung befindlichen Punkte.

 

Vergütung für Psychotherapeut*innen in Ausbildung sofort regeln!

BPtK fordert gesetzliche Frist für die Krankenkassen

(BPtK) Die Vergütung von Psychotherapeut*innen in Ausbildung (PiAs) muss sofort geregelt werden. Seit 2019 ist bereits gesetzlich vorgeschrieben, dass von den Einnahmen aus Patientenbehandlungen 40 Prozent an PiAs weitergeben werden müssen. Bisher weigern sich jedoch die Krankenkassen, mit den Ausbildungsinstituten Vereinbarungen zu schließen, die das ermöglichen. Erst nach einer Vereinbarung können die Institute einen Vergütungsanteil an die PiAs auszahlen. Deshalb fordert die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), den Kassen jetzt eine Frist zu setzen. Diese Frist soll im Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung festgelegt werden, das heute im Bundestag beraten wird. Danach müssen spätestens sechs Monate nach Inkrafttreten dieses Gesetzes die Vereinbarungen zur PiA-Vergütung geschlossen sein.

„Viele PiAs warten seit über einem Jahr auf eine bessere Vergütung. Das ist nicht weiter zumutbar“, erklärt BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz. „Die Krankenkassen sollten gesetzliche Vorschriften nicht dadurch unterlaufen können, dass sie Verhandlungen gar nicht ernsthaft führen.“

Mit der Reform der Psychotherapeutenausbildung wurde 2019 geregelt, dass PiAs mindestens 40 Prozent der Vergütung der von ihnen geleisteten Krankenbehandlungen erhalten. Dafür müssen die Krankenkassen mit den Ausbildungsambulanzen auf Landesebene eine Vereinbarung schließen. Die Ambulanzen sind verpflichtet, den vereinbarten Anteil an die PiAs auszuzahlen und dies den Kassen nachzuweisen.

Digital und innovativ

37. Deutscher Psychotherapeutentag am 13. und 14. November

(BPtK) Der 37. Deutsche Psychotherapeutentag (DPT) am 13. und 14. November 2020 war bedingt durch die Corona-Pandemie der erste digitale DPT. Die Delegierten besprachen wichtige Weichenstellungen für die neue Musterweiterbildungsordnung (MWBO), die im Frühjahr nächsten Jahres verabschiedet werden soll. Für die jetzigen Psychologischen Psychotherapeut*innen (PP) und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen (KJP) verabschiedete der DPT eine Ergänzung der MWBO um den Bereich Sozialmedizin. Weitere zentrale Themen waren der Bericht zum Projekt „Wirtschaftliche und berufliche Zukunft der im ambulanten Bereich tätigen Berufsangehörigen“, die Verabschiedung von Dokumentationsempfehlungen für psychotherapeutische Behandlungen, Beschlüsse zum Haushalt der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) 2021 und die Abstimmung über fünf Resolutionen zu aktuellen gesundheitspolitischen Themen.

Mindestens 1.000 Euro Vergütung für Psychotherapeut*innen in Ausbildung

BPtK-Information zur Vergütung während der Praktischen Tätigkeit 1

(BPtK) Mit der Reform der Psychotherapeutenausbildung müssen Psychotherapeut*innen in Ausbildung (PiAs) ab dem 1. September 2020 während des Psychiatriejahres (Praktische Tätigkeit 1) vergütet werden. Zukünftig ist eine Vergütung von mindestens 1.000 Euro im Monat zu zahlen, wenn der Ausbildungsabschnitt in Vollzeitform absolviert wird. Für die Krankenhäuser entstehen hierdurch keine zusätzlichen Kosten, da die Krankenkassen diese Mindestvergütung übernehmen müssen. Damit wird die insgesamt prekäre Ausbildungssituation in diesem Ausbildungsabschnitt etwas verbessert.

Die Bundespsychotherapeutenkammer informiert in einer BPtK-Information über die grundlegenden Neuerungen und Auswirkungen auf die Praxis und beantwortet Fragen zur konkreten Umsetzung der neuen Vergütungsstruktur. Damit soll der Verunsicherung von PiAs und Kliniken über diese Änderung begegnet werden.

PiA-Treffen in der LPK-Geschäftsstelle

(LPK BW) Die beiden PiA-Vertreterinnen der LPK Baden-Württemberg, Anna Stylianupoulou und Alexandra König, hatten am 1. Februar 2020 gemeinsam mit LPK-Vorstandmitglied Birgitt Lackus-Reitter die PiA-Mitglieder der Kammer zu einem Treffen in die Geschäftsstelle der LPK BW eingeladen. Als Gast war auch Kammerpräsident Dr. Dietrich Munz anwesend. Dieser referierte zunächst über die Struktur der Kammer, ihre Aufgaben, Ziele und Pflichten als Vertretung der Psychotherapeut*innen im Land und als Körperschaft öffentlichen Rechts. Anschließend berichtete Alexandra König von ihren Aktivitäten bei der Bundeskonferenz der PiAs und in der Vertreterversammlung der LPK BW.

Der daran anschließende Austausch und das Gespräch über die allgemeine politische Situation der PiAs in Baden-Württemberg betraf zunächst die derzeit sehr unterschiedlich konzipierte Vergütung der ambulanten Ausbildungstherapien und die Regelungen, wie sie diesbezüglich nach dem neuen Gesetz zur Psychotherapeutenausbildung vorgesehen sind. Dabei war es für die Teilnehmer*innen sehr aufschlussreich zu erfahren, wie verschieden sich die Modelle der Ausbildungsinstitute in Baden-Württemberg darstellen.

Ebenso wichtig war es den Teilnehmer*innen, sich über die Vergütung im stationären Bereich auszutauschen. Dass jeweils eine PiA-Vertreterin der LPK ihren Schwerpunkt im ambulanten bzw. im stationären Bereich hat, stellte sich in diesem Zusammenhang als eine sehr günstige Konstellation heraus. Die freundliche und lebhafte Diskussion über zahlreiche Kammerthemen zeigte den Veranstalter*innen, wie wichtig ein solches Treffen ist. In Zukunft soll einmal pro Jahr zu einem PiA-Treffen eingeladen werden

 

1.000 Euro monatlich für Psychotherapeuten in Ausbildung

Bessere Vergütung in psychiatrischen Kliniken

(BPtK) Psychotherapeuten in Ausbildung erhalten während des „Psychiatriejahrs“ ab September 2020 eine Vergütung von mindestens 1.000 Euro im Monat, was für viele eine deutliche finanzielle Verbesserung darstellt. Für Krankenhäuser entstehen hierdurch keine zusätzlichen Kosten. Die Krankenkassen müssen diese Mindestvergütung refinanzieren, unabhängig von dem tatsächlichen Entgelt, das die Kliniken zahlen. Dies regelt der neue § 3 Absatz 3 Nummer 7 der Bundespflegesatzverordnung. Für Reha-Einrichtungen sowie ärztliche und psychotherapeutische Praxen greift diese Regelung nicht, da diese nicht dem Krankenhausfinanzierungsgesetz unterliegen.

Erhebung zur PiA-Studie 2019 abgeschlossen

Erste Ergebnisse

(LPK BW) Für die im Frühsommer im Rahmen einer Online-Befragung durchgeführte Studie zur aktuellen Situation der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Ausbildung (PiA) liegen erste Ergebnisse vor. Insgesamt haben sich über 2.500 PiAs im Erhebungszeitraum vom 15.5.-30.6.2019 beteiligt. Die Studie wurde gemeinsam mit der Medical School Hamburg (MSH) mit Unterstützung der beiden Masterstudierenden Katharina Niedermeier und Lilian Hartmann unter Leitung von Dr. Rüdiger Nübling konzipiert und durchgeführt. Sie lehnt sich inhaltlich an frühere Studien, u.a. an das 2009 publizierte Forschungsgutachten zur Psychotherapieausbildung (Strauß et al.) an. Bei der Entwicklung des aktuellen Fragebogens waren eine Reihe von Experten aus Gesundheitspolitik und Verbänden (u.a. MdB Maria Klein-Schmeink oder bvvp-Vorstandsmitglied Ariadne Sartorius) sowie auch mehrere PiA-Bündnisse einbezogen. Erfasst wurden insbesondere die Kosten der Ausbildung sowie die finanziellen und arbeitsbezogenen Rahmenbedingungen in den Abschnitten Praktische Tätigkeit I/II sowie Praktische Ausbildung.

„Nach 15 Jahren ein wegweisender Kompromiss“

BPtK begrüßt Reform der Psychotherapeutenausbildung

(BPtK) „Nach 15 Jahren Debatte hat die Bundesregierung einen wegweisenden Kompromiss gefunden“, würdigt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), das Gesetz zur Reform der Psychotherapeutenausbildung, das am Donnerstag im Deutschen Bundestag verabschiedet werden soll. „Es sichert die Basis, dass psychisch kranke Menschen auch künftig eine qualitativ hochwertige psychotherapeutische Versorgung bekommen.“

Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten durchlaufen künftig ein Universitätsstudium, das sie mit einem Master abschließen. Das Studium qualifiziert praktisch und theoretisch so, dass danach eine Approbation erworben werden kann, die bundeseinheitliche Studieninhalte und -strukturen sicherstellt, unabhängig davon, ob die Absolventen später Kinder, Jugendliche oder Erwachsene behandeln wollen. Daran anschließend werden Psychotherapeuten wie andere Heilberufe ihre Weiterbildung absolvieren, in der sie sich für die Behandlung von Kindern und Jugendlichen oder Erwachsenen und in einem Psychotherapieverfahren spezialisieren. Anders als heute werden sie während ihrer stationären Weiterbildung ein Tarifgehalt beziehen können. „Dies ist ein großer Fortschritt gemessen an den prekären Verhältnissen, die während des Psychiatriejahres unserem Nachwuchs heute zugemutet werden“ stellt Dr. Munz fest.

„Ein erhebliches Defizit des Gesetzes konnten wir allerdings bisher nicht korrigieren“, kritisiert BPtK-Präsident Munz. „Die ambulante Weiterbildung ist nicht ausreichend finanziert.“ Psychotherapeuten sollen künftig mindestens 40 Prozent der Vergütungen für ihre ambulanten Leistungen während der Weiterbildung erhalten. „Das reicht jedoch nicht aus“, stellt Munz fest. „Damit lassen sich Supervision, Selbsterfahrung und Theorievermittlung und ein Gehalt wie im Krankenhaus nicht finanzieren.“

Verbesserungen konnten dagegen für die Übergangszeit erreicht werden, in der angehende Psychotherapeuten ihre bereits begonnene Ausbildung noch abschließen. Eine Praktikumsvergütung von mindestens 1.000 Euro im Monat während des Psychiatriejahrs stellt sicher, dass sie diese Zeit nicht mehr ohne Einkommen bewältigen müssen. Außerdem konnte erreicht werden, dass Psychotherapeuten in Ausbildung mindestens 40 Prozent von der Vergütung der Ausbildungstherapie erhalten sollen. „Allerdings bleibt die Höhe des so erzielten Einkommens weiter unzureichend“, kritisiert Munz. „Wir hätten uns eine großzügigere finanzielle Förderung für die Psychotherapeutengeneration gewünscht, die mit Protesten wesentlich zur Reform beigetragen hat.“

Im Gesetz fand auch eine BPtK-Forderung keine Berücksichtigung, mit der insbesondere die Versorgung von jungen Erwachsenen und Menschen mit geistiger Behinderung durch Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten verbessert werden sollte. „Für uns ist nicht nachvollziehbar, warum der Gesetzgeber diese Chance, Übergangsregelungen für die jetzt approbierten Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten zu schaffen, nicht genutzt hat“, so der BPtK-Präsident.

Online-Studie zur aktuellen Situation von PsychotherapeutInnen in Ausbildung PiA

Bitte um MITWIRKUNG: aufgerufen sind alle PiA, die ihre Ausbildung begonnen und noch nicht abgeschlossen haben

(LPK BW) PiA-Studie 2019 – Eine bundesweite Befragung zur Situation und den Rahmenbedingungen von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Ausbildung (PiA)

Die Studie wendet sich an alle Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Ausbildung (PiAs), d.h. alle, die eine psychotherapeutische Ausbildung begonnen und noch nicht abgeschlossen haben. Ziel der Studie ist es, einen aktuellen und transparenten bundesweiten Überblick zur Situation und zu Rahmenbedingungen PiAs in Deutschland zu gewinnen. Das Projekt ist ein Kooperationsvorhaben der Medical School Hamburg (MSH), der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg (LPK BW) und der Gesellschaft für Qualität im Gesundheitswesen (GfQG Karlsruhe). Eine wesentliche Basis der Studie sind zwei Masterarbeiten an der MSH.

–> Hier geht’s zur Studie

Die Befragung nimmt ca. 15-30 Minuten in Anspruch und ist abhängig davon, wie weit Sie in Ihrer Ausbildung schon sind. Die Daten werden anonym erhoben. Sie brauchen keine persönlichen Daten (Name, Geburtsdatum etc.) anzugeben, so dass keine Rückschlüsse auf Ihre Person möglich sind. Die Daten werden ausschließlich zu wissenschaftlichen Zwecken im Rahmen der oben genannten Studie verwendet. Die Teilnahme an der Befragung ist freiwillig und kann jederzeit ohne Speicherung der Daten beendet werden. Die Datenerhebung wurde zwar mit über 3000 Teilnehmern zum 30.06.2019 vorläufig abgeschlossen, die Befragung ist aber weiterhin geöffnet, sodass für PiAs, die noch nicht teilnehmen konnte/wollten, die bis auf Weiteres die  Möglichkeit besteht, ihre Angaben einzubringen.   

An verschiedenen Stellen im Fragebogen werden Sie zu Zahlenangaben (z.B. Anzahl Bewerbungen, Anzahl Überstunden etc.) gebeten. Wir sind uns im Klaren, dass Sie hier oft nur Schätzwerte angeben können. Bitte versuchen Sie, diese Angaben trotzdem so genau wie möglich zu machen. Am Ende der Befragung haben Sie die Möglichkeit, in eigenen Worten Ihre Situation zu beschreiben. Falls Sie davon Gebrauch machen wollen, würde uns besonders interessieren, was sie an der Ausbildung gut finden, was Sie kritisieren würden und welche potentiellen Verbesserungsvorschläge Sie für die Zukunft haben. 

Uns ist bewußt, dass Sie als PiA wenig Zeit haben und die Befragung je nach Ausbildungsstand recht umfangeich. Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie uns dennoch bei dieser auch für die künftigen Entwicklungen im Rahmen der PT-Ausbildung wichtigen Erhebung unterstützen könnten und bedanken uns im Voraus für Ihre Mühe und Hilfe! Sie können den Link auch gerne an Ihre Kolleginnen und Kollegen in den Instituten bzw. Einrichtungen weitergeben.

Vielen und herzlichen Dank!

 

PS/Wichtiger Hinweis: Ihre Angaben können nach der zweiten Seite auch zwischengespeichert werden (Link oben „Später fortfahren“) und wenn Sie dann wieder in die Befragung reingehen, kann man mit dem Link oben „Zwischengespeicherte Umfrage laden“ fortfahren.