Schlagwortarchiv für: Patientenrechte

Neue Praxis-Info „E-Patientenakte“

BPtK empfiehlt eingeschränkte Nutzung nur für aktuelle Behandlungen

(BPtK) Seit dem 1. Januar können sich Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung kostenfrei eine elektronische Patientenakte anlegen. Sie ist für Patient*innen ein zentrales Archiv ihrer medizinischen Unterlagen. Für Psychotherapeut*innen ist und bleibt ihre Dokumentation die maßgebliche Grundlage all ihrer Entscheidungen. Die E-Patientenakte ist eine zusätzliche Sammlung von Dokumenten und Befunden, in der sie zum Beispiel medizinische Daten der Patient*in finden können, die von anderen erhoben wurden. Viele Patient*innen werden ihre Psychotherapeut*in fragen, ob sie zum Beispiel ihre psychotherapeutische Behandlung in der E-Patientenakte speichern sollen.

Die BPtK hat dazu eine neue Praxis-Info „E-Patientenakte“ veröffentlicht. Darin wird nicht nur deren Einsatz in der psychotherapeutischen Praxis erläutert, sondern es werden auch Empfehlungen für die Patienteninformation gegeben. Die Patient*innen sollten darüber aufgeklärt werden, dass sie nicht alle ihre Befunde speichern müssen, sondern auch nur die Daten ihrer aktuellen Behandlung hinterlegen können. Sie müssen ferner nicht für alle Behandler*innen ihre Unterlagen lesbar machen, sondern können die Einsicht in die E-Akte auch nur befristet erteilen. Sie sollten schließlich darauf hingewiesen werden, dass sie diese Daten nach einer abgeschlossenen Behandlung wieder löschen können. Insbesondere die Nutzung der E-Akte per Smartphone und Tablet birgt nach Ansicht der BPtK noch zu große Risiken des Datenschutzes und der Datensicherheit.

BPtK-Patienteninformation „Wege zur Psychotherapie“

Überarbeitete Neuauflage mit neuesten gesetzlichen Änderungen

(BPtK) Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) hat ihre Patienteninformation „Wege zur Psychotherapie“ überarbeitet. Sie wurde insbesondere um wichtige gesetzliche Neuerungen wie „Gruppenpsychotherapie“, „Psychotherapie per Video“ oder „Gesundheits-Apps in der Psychotherapie“ ergänzt. Patient*innen erhalten darüber hinaus weiterhin grundlegende Informationen zu professionellen Hilfen bei psychischen Erkrankungen. Die Broschüre liefert Antworten auf Fragen wie:

  •     Bin ich psychisch krank? – Die psychotherapeutische Sprechstunde,
  •     Ganz dringend – Die Akutbehandlung,
  •     Das Gespräch im Mittelpunkt – Die Behandlung in der Praxis,
  •     Besonders schwer krank – Die Behandlung im Krankenhaus,
  •     Chronisch krank – Die medizinische Rehabilitation,
  •     Wer zahlt? – Anträge und Kosten.

Die Broschüre kann unter www.wege-zur-psychotherapie.org heruntergeladen und als Druck-Exemplar unter bestellungen@bptk.de angefordert werden.

BO-Fachtag „Raus mit der Sprache!“ – Aktualisierung

Auskunfts- und Schweigepflicht gegenüber Krankenkassen, MDK, Behörden, Polizei und Justiz

(LPK BW) Psychologische Psychotherapeut*nnen (PP) und Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeut*nnen (KJP) sehen sich im Berufsalltag häufiger mit Anfragen zu Befunden, Behandlungsverläufen und Prognosen ihrer Patientinnen und Patienten konfrontiert. Dabei sind immer Fragen der Auskunfts- und Schweigepflicht zu berücksichtigen.

Der mit ca. 150 Teilnehmern am 19.06.2021 ausgebuchte LPK-Onlinefachtag richtete sich sowohl an niedergelassene Kolleg*innen als auch diejenigen, die in Kliniken, Beratungsstellen und im Justizvollzug tätig sind. Er wurde vom LPK-Ausschuss Berufsordnung angeregt und mit Unterstützung von Vorstand und Geschäftsstelle organisiert. Nach Begrüßung und Einführung von Kammerpräsident Dr. Dietrich Munz sowie Moderator und BO-Ausschussvorsitzender Dr. Peter Baumgartner gab es vier Impulsvorträge.

Fahrlässiger Patientenschutz bei Gesundheits-Apps

BPtK zum Gesetzentwurf zur digitalen Modernisierung

(BPtK) Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) kritisiert den fahrlässigen Patientenschutz bei Gesundheits-Apps, wie er im Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (DVPMG), das heute im Bundestag beraten wird, vorgesehen ist. Danach sollen Gesundheits-Apps schon bis zu zwei Jahre verordnet werden können, bevor überhaupt geklärt ist, ob sie wirksam sind oder nicht sogar schaden. Für das erste Jahr können die Anbieter*innen außerdem die Preise für die Nutzung der Gesundheits-Apps nach eigenem Ermessen festsetzen. „Das ist Wirtschaftsförderung für die Digitalbranche auf Kosten des Patientenschutzes“, erklärt BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz. „Für unfertige digitale Produkte dürfen nicht die hohen Qualitätsstandards der gesetzlichen Krankenversicherung über Bord geworfen werden.“

An „digitale Gesundheitsanwendungen“ (DiGAs), wie die Gesundheits-Apps im Gesetzentwurf heißen, müssen die gleichen Ansprüche gestellt werden wie an alle Arznei- und Heilmittel. Vor ihrer Verordnung in der gesetzlichen Krankenversicherung muss sichergestellt sein, dass sie nicht die Gesundheit der Patient*innen gefährden. Deshalb müssen zum Beispiel Depression-Apps, ihre Wirksamkeit nachgewiesen haben, bevor Patient*innen sie anwenden. Dieser Nachweis muss mittels klinischen Studien mit Kontrollgruppen erfolgen. „Unsere Patient*innen sind keine Versuchskaninchen“, betont Munz. „Eine schnelle Markteinführung der Gesundheits-Apps darf nicht zum Holter-die-Polter beim Patientenschutz führen. Es muss geprüft sein, dass digitale Therapieprogramme zum Beispiel tatsächlich depressive Beschwerden lindern und die Patient*in nicht weiter in ihre Hoffnungslosigkeit treiben.“

Während Corona: Psychotherapeutische Versorgung per Telefon

Fortführung von Behandlungen möglich, neue aber nicht

(BPtK) Ab sofort können Psychotherapeut*innen ihre Patient*innen bundesweit telefonisch weiter beraten und behandeln. Das Angebot ist auf maximal 20 Einheiten à 10 Minuten im Quartal begrenzt. Dies haben Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) am Freitag beschlossen.

„Dies ist eine dringend notwendige Lösung für Patient*innen, die nicht mehr in die Praxen kommen können oder nicht über die technischen Voraussetzungen für Videogespräche verfügen“, stellt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), fest. „Damit ist sichergestellt, dass Psychotherapeut*innen die Behandlungen ihrer Patient*innen fortsetzen können.“ Aufgrund der Coronakrise nimmt der Versorgungsbedarf wegen behandlungsbedürftigen Depressionen und Angststörungen voraussichtlich zu. Die häusliche Enge in den Familien und finanzielle Existenzängste verunsichern viele Menschen stark.

Unverständlich ist jedoch, dass dies nur für Patient*innen gilt, die in den vergangenen 18 Monaten bereits bei einer Psychotherapeut*in waren. Patient*innen, die neu erkranken, sind damit ausgeschlossen. Für die ersten diagnostischen Gespräche müssen sie zumindest in die Video-Sprechstunde einer Psychotherapeut*in. „Gerade ältere Patient*innen verfügen jedoch häufig nicht über die dafür notwendigen technischen Voraussetzungen. Damit ist nicht ausgeschlossen, dass Neuerkrankte während der Coronakrise von psychotherapeutischer Beratung und Behandlung abgeschnitten werden. Dies ist nicht zu verantworten. In dieser Notsituation brauchen wir psychotherapeutische Hilfen per Telefon für alle.“

Einige Kassenärztliche Vereinigungen haben bereits psychotherapeutische Gespräche per Telefon auch für neue Patient*innen zugelassen. „Der Lösungsvorschlag von KBV und GKV-Spitzenverband bleibt dahinter zurück“, kritisiert Munz. Die neue Leistung beinhaltet die psychotherapeutische Betreuung mit Telefongesprächen von mindestens 10 Minuten Dauer. Wenn erforderlich, können damit Patient*innen, die der Praxis bekannt sind, telefonisch behandelt und beraten werden. Insbesondere kürzere stützende Gespräche und Kriseninterventionen können damit auch per Telefon durchgeführt werden.

Maximal 20 Einheiten à 10 Minuten im Quartal reichen aber nicht aus. „Die Beschränkung ist aus fachlicher Sicht nicht nachzuvollziehen“, kritisiert Dr. Munz. „Insbesondere schwer erkrankte Patient*innen, die wegen der Coronakrise nicht mehr in die Praxis kommen können oder bei denen Videogespräche nicht möglich sind, sollten über regelmäßige kurze Gespräche stabilisiert und unterstützt werden können. Dafür ist umgerechnet gut eine psychotherapeutische Sitzung pro Monat zu wenig. Intensivere Behandlungen für stark belastete Patient*innen sind so weiterhin nicht möglich.

Die BPtK hatte gefordert, während der Coronakrise auch reguläre Psychotherapiesitzungen, die aktuell nicht im unmittelbaren Kontakt oder per Video erbracht werden können, per Telefon durchführen zu können, ebenso wie die Akutbehandlung. Dies ist umso dringender, als psychiatrische und psychosomatische Krankenhäuser und Tageskliniken ihre Angebote aktuell deutlich eingeschränkt haben.

BPtK: Trotz Corona – Psychotherapeut*innen weiter erreichbar

Beratung und Behandlung kann per Telefon fortgesetzt werden

(BPtK) Ab sofort können Psychotherapeut*innen die Beratung und Behandlung von psychisch kranken Patient*innen auch telefonisch fortsetzen. „Dies ist eine dringend notwendige bundesweite Lösung, für die Patient*innen, die aufgrund der Coronakrise nicht mehr in die Praxen kommen können oder nicht über die Technik für Online-Videogespräche verfügen“, stellt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), fest. „Damit ist sichergestellt, dass Patient*innen, die sich aufgrund einer psychischen Erkrankung bereits in Behandlung befinden, weiter psychotherapeutisch versorgt werden können.“

Unverständlich ist jedoch, dass dies nur für Patient*innen gilt, die in den vergangenen 18 Monaten bereits bei einer Psychotherapeut*in waren. Patient*innen, die neu erkranken, sind damit ausgeschlossen. Für die ersten diagnostischen Gespräche müssen sie zumindest in die Video-Sprechstunde einer Psychotherapeut*in. „Gerade ältere Patient*innen verfügen jedoch häufig nicht über die dafür notwendigen technischen Voraussetzungen. Damit ist nicht ausgeschlossen, dass Neuerkrankte während der Coronakrise von psychotherapeutischer Beratung und Behandlung abgeschnitten werden. Dies ist nicht zu verantworten. In dieser Notsituation brauchen wir telefonische Versorgung für alle.“ Einzelne Kassenärztliche Vereinigungen haben schon solche patientengerechten Lösungen geschaffen.

Mit der Coronakrise nimmt der Versorgungsbedarf aufgrund behandlungsbedürftiger Depressionen und Angststörungen voraussichtlich zu. Die häusliche Enge in den Familien und finanzielle Existenzängste verunsichern viele Menschen stark. Wer länger oder stärkere psychische Beschwerden hat, sollte sich nicht scheuen, sich an eine Psychotherapeut*in zu wenden.

Während der Coronakrise: Der Weg zum Psychotherapeuten

  • Eine psychotherapeutische Beratung und Behandlung kann grundsätzlich auch weiter in den psychotherapeutischen Praxen stattfinden, auch trotz Ausgangsbeschränkungen und Kontaktverboten. Die Behandlung einer psychischen Erkrankung gehört zur medizinisch dringend notwendigen Versorgung. Patient*innen können deshalb weiter Termine für eine Behandlung von Angesicht zu Angesicht machen oder bestehende Termine wahrnehmen, wenn sie keine Erkältungssymptome und sich nicht mit dem Coronavirus angesteckt haben. Die Praxen halten alle notwendigen Hygienestandards ein, die dafür notwendig sind.
  • Wem es nicht möglich ist, in die Praxis zu kommen, kann eine Online-Behandlung per Videogespräch angeboten werden. Dafür benötigen die Patient*innen z. B. ein Tablet, einen Laptop oder PC.
  • Wer über keines dieser Geräte oder keine ausreichend stabile Internetverbindung verfügt, kann sich auch per Telefon an eine Psychotherapeut*in wenden. Wer in den vergangenen 18 Monaten bereits bei einer Psychotherapeut*in war, kann auch weiter telefonisch behandelt werden.
  • Wer erstmals aufgrund psychischer Beschwerden Hilfe bei einer Psychotherapeut*in sucht, muss zunächst in die psychotherapeutische Sprechstunde. Diese kann in der Praxis oder per Video-Gespräch erfolgen. Die Psychotherapeut*in muss die Patient*in weiterhin zur Diagnostik sehen. Eine rein telefonische Beratung, ob eine Behandlung notwendig ist, ist nicht möglich.

BPtK: ePA noch nichts für psychisch kranke Menschen

Patient*innen brauchen von Anfang an die Datenhoheit

(BPtK) Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) warnt Menschen mit psychischen Erkrankungen davor, die elektronischen Patientenakte (ePA), wie sie Bundesgesundheitsminister Jens Spahn nach seinem Entwurf eines „Patientendaten-Schutzgesetzes“ (PDSG) ab 2021 plant, zu nutzen. „Die elektronische Patientenakte erfüllt bislang nicht die Mindeststandards, die zum Schutz der Patient*innen notwendig sind“, erklärt BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz. „Menschen mit psychischen Erkrankungen müssen im Einzelnen darüber entscheiden können, wer zum Beispiel von einer Behandlung in einer psychiatrischen Klinik oder mit einem Antidepressivum erfährt. Da dies bisher nicht sichergestellt ist, kann ich nur davon abraten, Informationen über psychische Erkrankungen in der elektronischen Patientenakte zu speichern.“

„Bundesgesundheitsmister Jens Spahn ist Tempo wichtiger als die Datenhoheit der Patient*innen“, kritisiert BPtK-Präsident Munz. „Damit gefährdet er grundlegend die Akzeptanz der elektronischen Patientenakte. Der versprochene Datenschutz und die notwendige Datenhoheit der Patient*innen haben auf dem politischen Rangierbahnhof nichts zu suchen.“ Hintergrund: Die Gematik, die die ePA entwickelt, ist nicht in der Lage, mit der Einführung der ePA ab 2021 „ein differenziertes Berechtigungsmanagement“ zu ermöglichen, mit dem der Versicherte über jedes einzelne Dokument in seiner Akte entscheiden kann. Deshalb plant der Bundesgesundheitsminister, mit einer unzulänglichen ePA zu starten und den Versicherten* ein Jahr lang nur eine eingeschränkte Autonomie über ihre Patientenakte zu ermöglichen. So lange können sie nicht entscheiden, welche Dokumente im Einzelnen von wem eingesehen werden können.

„Psychische Erkrankungen sind immer noch stark diskriminiert“, stellt Munz fest. „Patient*innen müssen deshalb entscheiden können, welche Dokumente überhaupt in der Patientenakte gespeichert und welche Dokumente von wem eingesehen werden dürfen. Nicht jede Leistungserbringer*in sollte auf alle Informationen zugreifen dürfen, wenn dies die Patient*in nicht ausdrücklich wünscht.“

Transparenz über die Beratungstätigkeit der Krankenkassen – Bitte um Mithilfe

(LPK BW) Die BPtK sowie die Landespsychotherapeutenkammern möchten mehr Transparenz über die Beratungstätigkeit der Krankenkassen schaffen und Sie als niedergelassene Kollegin oder Kollege dabei um Unterstützung bitten. Im Fokus stehen die Beratungen im Rahmen des Krankengeldfallmanagements, die besonders häufig Menschen mit psychischen Erkrankungen treffen. Es gibt aber sicherlich auch Probleme in anderen Bereichen, wie dem Versorgungsmanagement, im Rahmen dessen die Krankenkassen Unterstützungsleistungen anbieten dürfen.

Einige häufig genannte Probleme sind:  

  • häufige Anrufe zu jeder Tageszeit verbunden mit Aufforderungen, kurzfristig wichtige behandlungsrelevante Entscheidungen zu treffen
  • Beratungen werden ohne vorherige schriftliche Information und Zustimmung der Versicherten durchgeführt
  • Versicherte werden nicht über ihre Rechte und Pflichten während des Krankengeldbezugs informiert, z.B. über die Folgen einer Lücke in den AU-Bescheinigungen
  • Versicherte werden schriftlich aufgefordert, ihr Arbeitsverhältnis zu kündigen unter Androhung der Einstellung des Krankengelds
  • Versicherte werden überrascht von Einstellungsbescheiden, die auf Grundlage von Gutachten des MDK nach Aktenlage ergehen ohne Anhörung der betroffenen Person

Wir wären Ihnen sehr dankbar, wenn Sie solche oder ähnliche Vorfälle bzgl. der Beratungspraxis der Krankenkassen Ihre Patienten betreffend zusammenfassen und uns melden könnten.

Bitte senden Sie uns Ihre Aufzeichnungen, die auch stichwortartig sein können, möglichst bis spätestens zum 15.02.2020 an nuebling@lpk-bw.de.

Die Kammern sammeln aktuell solche Rückmeldungen bundesweit. Sie werden später zu einer Stellungnahme an die Kassen und an das BMG zusammengefasst.

Mit bestem Dank für Ihre Mithilfe!

Petition für eine bessere Personalausstattung in Psychiatrie und Psychosomatik

Unterstützer können bis zum 24. Dezember 2019 unterschreiben

(BPtK) Der Bundesverband der Angehörigen psychisch erkrankter Menschen hat eine Petition im Bundestag eingereicht. Sie soll den Gesetzgeber dazu bewegen, „eine leitliniengerechte und menschenrechtskonforme Versorgung in psychiatrischen, kinder- und jugendpsychiatrischen sowie psychosomatischen Kliniken zu gewährleisten“. Unterstützer können die Petition bis zum 24. Dezember 2019 unterschreiben. Kommen bis dahin 50.000 Unterschriften zusammen, ist die Petition Anlass einer öffentlichen Diskussion im Petitionsausschuss des Bundestags.

Hintergrund ist die vom Gemeinsamen Bundesausschuss verabschiedete Richtlinie zur Personalausstattung in Psychiatrie und Psychosomatik. Die darin vorgeschriebene Personalausstattung ist auch aus Sicht der Bundespsychotherapeutenkammer vollkommen unzureichend.

„Wege zur Psychotherapie“ – jetzt auch auf Englisch und Türkisch

BPtK-Patientenbroschüre bietet grundlegende Informationen

(BPtK) Die BPtK-Patientenbroschüre „Wege zur Psychotherapie“ ist jetzt auch auf Englisch und Türkisch erhältlich. Sie bietet grundlegende Informationen darüber, wie Psychotherapeuten bei psychischen Beschwerden und Erkrankungen helfen können.

Migration ist für viele Menschen mit kritischen Lebensereignissen und Belastungen verbunden, die das Risiko für eine psychische Erkrankung erhöhen. Dazu gehören insbesondere Identitätskrisen, verstärkte Familien- bzw. Generationenkonflikte, längere Trennungen von den Eltern, traumatische Erlebnisse auf der Flucht, prekäre Arbeits- und Wohnsituationen, wenige Sozialkontakte, unsicherer Aufenthaltsstatus und Diskriminierung durch die einheimische Bevölkerung. Nach einer Auswertung des Bundesgesundheitssurveys erkrankten Migranten um 20 Prozent häufiger als Einheimische während ihres Lebens an einer psychischen Störung, insbesondere an Depressionen und somatoformen Störungen.

Migranten mit psychischen Erkrankungen nehmen bisher allerdings kaum ambulante Psychotherapie in Anspruch. Die beiden BPtK-Patientenbroschüren auf Englisch und Türkisch erläutern verständlich, wann es ratsam sein könnte, in eine psychotherapeutische Sprechstunde zu gehen, und was in einer Psychotherapie passiert.

Die BPtK-Patientenbroschüren stehen Ihnen als Download auf unserer Homepage zur Verfügung.