Schlagwortarchiv für: Patientenrechte

Klarer Appell an den Bundesgesundheitsminister, intensive Debatten zur Weiterbildung und Wahlen wichtiger Gremien

43. Deutscher Psychotherapeutentag in Berlin

(BPtK) Am 17. und 18. November fand der 43. Deutsche Psychotherapeutentag (DPT) in Berlin statt. Er startete mit einer gesundheitspolitischen Enttäuschung. Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) hatte Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach zu einem Grußwort eingeladen. In seiner Videobotschaft bekräftigte der Minister, dass die Bundesregierung beabsichtige, die Wartezeiten auf eine Psychotherapie insbesondere für Kinder und Jugendliche zu reduzieren. Darüber hinaus werde der Psychiatrie-Dialog zur Weiterentwicklung der Hilfen für psychisch erkrankte Menschen fortgesetzt. Weitere Themen sprach er nicht an. Die Reaktion der Delegierten war konsterniertes Schweigen.

Online-Fortbildung mit dem WEISSEN RING „Wo Betroffene von Straftaten Hilfe finden“

Informationen für Psychotherapeut*innen zum Opferentschädigungsgesetz und den Hilfsangeboten des WEISSEN RINGS

(LPK BW) Die gemeinsame Weiterbildung des WEISSEN RINGS in Kooperation mit der LPK Baden-Württemberg zum Thema „Wo Betroffene von Straftaten Hilfe finden – Informationen für Psychotherapeut*innen zum Opferentschädigungsgesetz und den Hilfsangeboten des WEISSEN RINGS “ fand am 19.06.2023 online statt. Bianca Biwer, Bundesgeschäftsführerin des WEISSEN RING e.V. und Kammerpräsident Dr. Dietrich Munz begrüßten die ca. 150 Teilnehmer.

Dr. Andrea Benecke ist neue Präsidentin der BPtK

42. Deutscher Psychotherapeutentag in Frankfurt

(BPtK) Am 5. und 6. Mai 2023 fand der 42. Deutsche Psychotherapeutentag (DPT) in Frankfurt am Main statt. Mit Spannung wurde die Wahl des neuen Vorstands der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) erwartet, denn Dr. Dietrich Munz hatte im Vorfeld angekündigt, nach 8-jähriger Präsidentschaft nicht mehr für dieses Amt zu kandidieren. Als neue Präsidentin wurde Dr. Andrea Benecke gewählt. Der 42. DPT fiel zeitlich zusammen mit dem Start der Zeichnungsfrist für die beim Deutschen Bundestag eingereichte Petition zur finanziellen Förderung der Weiterbildung. Daneben wurden auch die Themen Wartezeiten sowie gesellschaftliche Krisen wie die Klimakrise beraten.

BPtK: Vertrauensschutz im EU-Gesundheitsdatenraum wahren

Gemeinsamer Brief der im BFB organisierten Heilberufe

(BPtK) Die heilberufliche Schweigepflicht, der Schutz der Privatsphäre und der personenbezogenen Daten der Patient*innen müssen bei der Etablierung des EU-Gesundheitsdatenraums (European Health Data Space – EHDS) gewahrt bleiben. Das fordert die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) mit weiteren unter dem Dach des deutschen Bundesverbandes der Freien Berufe e.V. (BFB) zusammengeschlossenen Körperschaften, Kammern und Standesvertretungen der Heilberufe in einem gemeinsamen Brief an Entscheidungsträger*innen auf EU- und Bundesebene.

„Die geplanten Regelungen zum EU-Gesundheitsdatenraum untergraben die berufliche Schweigepflicht und gefährden den Vertrauensschutz. Patient*innen müssen die Gewissheit haben, dass alles, was sie ihrer Psychotherapeut*in anvertrauen, geheim bleibt“, so Dr. Nikolaus Melcop, BPtK-Vizepräsident. „Die Weitergabe von sensiblen Gesundheitsdaten erfordert immer das Einverständnis der Patient*innen. Was analog gilt, gilt auch digital.“

„Psychische Erkrankungen sind für viele Patient*innen mit Scham verbunden, auch weil sie Stigmatisierung fürchten. Patient*innen müssen das Recht haben zu entscheiden, ob und welche Informationen zu psychischen Erkrankungen in ihrer elektronischen Patientenakte gespeichert werden sowie ob und welche Gesundheitsdaten sie für Forschungszwecke zur Verfügung stellen wollen. Das muss auf nationaler wie europäischer Ebene rechtlich klar geregelt sein“, so Dr. Dietrich Munz, BPtK-Präsident.

Die EU-Kommission hatte am 3. Mai 2022 einen Verordnungsentwurf für einen EU-Gesundheitsdatenraum (EHDS) (COM(2022)197) veröffentlicht. Ziel des Verordnungsentwurfs ist, einen gemeinsamen europäischen Datenraum für die Gesundheitsversorgung (Primärnutzung) und Gesundheitsforschung (Sekundärnutzung) zu schaffen. Der Entwurf sieht vor, dass Psychotherapeut*innen und andere Heilberufe verpflichtet werden sollen, umfassende Behandlungs- und Gesundheitsdaten in die elektronische Patientenakte ihrer Patient*innen einzustellen. Bislang ist nicht vorgesehen, dass Patient*innen in die Nutzung ihrer Gesundheitsdaten für Forschungszwecke explizit einwilligen müssen.

Die BPtK hat in einer Stellungnahme den Verordnungsentwurf kritisiert und gefordert, dass der Schutz der Persönlichkeitsrechte von Patient*innen gewahrt bleibt. Eine höchstmögliche Datensicherheit ist bei der Etablierung des EHDS unbedingt erforderlich.

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Wo finde ich Hilfe bei psychischen und familiären Problemen?

bke und BPtK veröffentlichen Ratgeber für Familien

(BPtK) Wenn Kinder und Jugendliche psychische Beschwerden haben oder wenn es familiäre Probleme gibt, dann wissen Betroffene häufig nicht, an wen sie sich wenden können, um Hilfe zu bekommen. Mit dem neuen Ratgeber möchte die BPtK gemeinsam mit der Bundeskonferenz für Erziehungsberatung (bke) Eltern, Kinder und Jugendliche darüber informieren, welche Hilfsangebote es bei psychischen und familiären Problemen gibt. Der Ratgeber beantwortet Fragen wie: Wann kann ich mich an eine Beratungsstelle wenden? Was ist der Unterschied zwischen Psychotherapeut*in und Psychiater*in? Wann ist eine Behandlung in einem Krankenhaus notwendig? Was macht eine Schulpsycholog*in?

„Der Ratgeber soll Familien helfen, sich in der Vielzahl von Hilfsangeboten bei psychischen und familiären Problemen zu orientieren und eine geeignete Anlaufstelle zu finden“, erklärt Wolfgang Schreck, Mitglied im Vorstand der BPtK.

Der Ratgeber kann auf der Homepage der BPtK heruntergeladen werden.

Unabhängigkeit der UPD sicherstellen

BPtK zur heutigen Anhörung des UPD-Gesetzentwurfs

(BPtK) Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) unterstützt das Ziel, die Unabhängige Patientenberatung (UPD) in eine dauerhafte, staatsferne und unabhängige Struktur zu überführen.

Aus Sicht der BPtK ist die notwendige Unabhängigkeit der UPD im Gesetzentwurf (BT-Drs. 20/5334) der Bundesregierung jedoch aktuell nicht ausreichend sichergestellt. Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-SV) soll als Stifter und Finanzierer vorgesehen werden und somit auch inhaltliche Gestaltungsrechte erhalten. Dabei sind die Krankenkassen häufiger Anlass, weshalb Patient*innen Beratung suchen. Als Stifter der UPD sollte stattdessen eine unabhängige, gemeinnützige Organisation eingesetzt werden und die Finanzierung aus dem Bundeshaushalt oder dem Steuerzuschuss zum Gesundheitsfonds erfolgen. Sollte der GKV-SV als Stifter und Finanzierer bestehen bleiben, muss der Einfluss des GKV-SV auf die inhaltliche Ausgestaltung der UPD weitgehend ausgeschlossen werden.

Die BPtK begrüßt, dass mit dem Gesetzentwurf auch regionale Beratungsangebote gestärkt werden sollen. Insbesondere bei komplexeren Beratungsanliegen und für Bürger*innen, die einen persönlichen Austausch suchen oder sogar benötigen, ist die Beratung vor Ort wichtig.

Der Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages berät heute den Gesetzentwurf in einer öffentlichen Anhörung.

Unabhängigkeit der Unabhängigen Patientenberatung sichern

BPtK fordert gemeinnützigen und unabhängigen Stifter

(BPtK) Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) unterstützt das Ziel, für die Unabhängige Patientenberatung (UPD) eine dauerhafte und staatsferne Grundlage zu schaffen. Deshalb sollte eine unabhängige, gemeinnützige Organisation als Stifter der UPD eingesetzt werden. Nach dem Gesetzentwurf des Bundesgesundheitsministeriums ist der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen in dieser zentralen Rolle vorgesehen.

„Die gesetzlichen Krankenkassen gaben in der Vergangenheit am häufigsten Anlass für Patienten-Beschwerden“, kritisiert BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz. „Die Finanzierung der UPD, aber auch die Steuerungsstrukturen sollten gleichermaßen unabhängig sowohl von den Krankenkassen als auch von den Leistungserbringer*innen ausgestaltet sein.“

Für die laufende Finanzierung sollten die nötigen Mittel direkt aus dem Bundeshaushalt oder dem (Steuerzuschuss zum) Gesundheitsfonds stammen. Im Stiftungsrat und anderen Entscheidungsgremien der künftigen UPD sollten keine Vertreter*innen der Selbstverwaltungspartner sitzen. „Eine solche Unabhängigkeit ist essenziell für die Akzeptanz der Patientenberatung“, stellt der BPtK-Präsident fest. „Ratsuchende müssen sicher sein, dass sie in ihrem besten Interesse informiert und unterstützt werden.“ Ebenso wichtig seien regionale Beratungsstellen vor Ort, damit keine sozialen Hürden aufgebaut werden, die einzelne Bevölkerungsgruppen ausschließen.

Berufsrecht – eine Herausforderung von Fällen und Fallen in der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie

Online-Fachtag der LPK BW für besondere KJP-Rechtsfragen

(LPK BW) Am 6. Oktober 2022 fand der zweite Online-KJP-Rechtstag („reloaded“) der LPK Baden-Württemberg statt. Die Tagung wurde vom Ausschuss Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie (KJP) zusammen mit der LPK-Geschäftsstelle organisiert und durchgeführt. Leider gab es zu Beginn der Veranstaltung technische Probleme, so dass viele Teilnehmer*inne erst nach ca. 30 Minuten in die Sitzung kamen. Dafür möchte sich die Kammer ausdrücklich entschuldigen. Schwerpunkte der Veranstaltung lag auf den drei Themen:

  • „Schweigepflicht – eine besondere Herausforderung in der KJP“ (Referentin Christine Breit),
  • „KJP an der Schnittstelle zu familiengerichtlichen Verfahren“ (Referentin Dr. Judith Arnscheid) sowie
  • „Verdacht auf Kindeswohlgefährdung und was jetzt?“ (Referentin Dorothea Groschwitz).

Das Format aus Einführung zum jeweiligen Thema, anschließender Diskussion einer Fallvignette und der im Chat gestellten Fragen mit Mitgliedern des KJP-Ausschusses und der LPK-Justiziarin Stephanie Tessmer-Petzendorfer moderiert von Michaela Willhauck-Fojkar, machte die Rechtsthemen für die Praxis anschaulich. Die Veranstaltung war mit 170 Teilnehmer*innen wieder sehr gut besucht und wurde positiv bewertet. Weitere Veranstaltungen in diesem Format mit Rechtsthemen, die Kinder – und Jugendlichenpsychotherapeut*innen in besonderem Maß betreffen, sollen folgen. Die im Chat gestellten Fragen werden vom Ausschuss weiterbearbeitet und in die Broschüre „Rechtsfragen der KJP“, deren Lektüre sich bei rechtlichen Unsicherheiten als erste Maßnahme empfiehlt, eingearbeitet. Die aktuelle Fassung von Dezember 2021 finden Sie hier (interner Link), die Vorträge der Tagung hier:

Unzumutbare Dauerbaustellen in der Versorgung psychisch kranker Menschen

Bericht der Unabhängigen Patientenberatung 2021

(BPtK) Die Versorgung psychisch kranker Menschen muss gestärkt werden. Das verdeutlicht der Monitor Patientenberatung 2021 der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD), der am 16. Juni 2022 veröffentlicht wurde.

Fehlende Behandlungsplätze und Verweigerung der Kostenerstattung

Dauerbaustelle bleibt die lange Suche nach einem Psychotherapieplatz. Auch die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen hätten hier keine Abhilfe schaffen können, stellt die UPD in ihrem Bericht klar. Psychisch kranke Menschen bekämen zwar Termine für die psychotherapeutische Sprechstunde oder eine Akutbehandlung vermittelt. Die Vermittlung in freie Behandlungsplätze für Kurz- und Langzeittherapien sei jedoch nicht sichergestellt. Zugleich lehnten die Krankenkassen die Kostenerstattung für eine erforderliche psychotherapeutische Behandlung mit dem Verweis auf die Termineservicestellen ab, auch wenn die Patient*in keinen freien Behandlungsplatz bei einer Vertragspsychotherapeut*in erhält.

Krankengeldmanagement verbesserungswürdig

Auch die Kommunikation der Krankenkassen gegenüber Versicherten sei weiterhin ein Problemfeld, so die UPD. Menschen mit psychischen Erkrankungen erhielten noch immer belastende Anrufe von ihrer Krankenkasse mit Fragen zu ihrer Arbeitsunfähigkeit. Dies verunsichere die Patient*innen und setze sie unter Druck, etwa wenn sie Krankengeld beziehen und von ihrer Krankenkasse dazu aufgefordert werden, einen Reha-Antrag zu stellen. Patient*innen verstünden nicht, warum sie die ambulante Psychotherapie unterbrechen sollten.

Fehlende Finanzierung der Sprachmittlung

Immer wieder müsse die UPD Ratsuchende darüber informieren, dass in Deutschland für fremdsprachige Patient*innen bislang kein gesetzlicher Anspruch auf professionelle Sprachmittlung in der Gesundheitsversorgung besteht. Für die Finanzierung fehle die notwendige gesetzliche Verankerung. Durch professionelle Sprachmittlung können die Chronifizierung von Erkrankungen, Fehlinformation, Fehldiagnosen und Fehlversorgung aufgrund von sprachlichen oder kulturellen Missverständnissen oder Übersetzungsfehlern verhindert werden.

Patient*innen brauchen bessere Informationen zum Datenschutz

Große Unsicherheit bestünde bei Ratsuchenden zudem hinsichtlich der Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA). Viele wollten die ePA zwar gerne nutzen, seien sich allerdings unsicher, wer über die hinterlegten Daten bestimmen und diese einsehen könne. Patient*innen brauchen bessere Informationen und Aufklärung zum Datenschutz und zur Verwaltung der ePA, fordert die UPD in ihrem Bericht. Nur so lasse sich bei Patient*innen die Akzeptanz zur Nutzung der ePA erhöhen.

Neue Bundesregierung: Bessere Versorgung psychisch kranker Menschen

BPtK zum gesundheitspolitischen Programm der Ampelkoalition

(BPtK) Der Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP greift die Probleme in der Versorgung psychisch kranker Menschen auf. „Die neue Bundesregierung will die Versorgung psychisch kranker Menschen verbessern“, stellt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), fest. „Sie hat erkannt, dass zu einer leitliniengerechten Versorgung Psychotherapie gehört.“

  • Im Koalitionsvertrag sind ausdrücklich die monatelangen Wartezeiten auf ambulante Behandlungsplätze erwähnt: „Wir reformieren die psychotherapeutische Bedarfsplanung, um Wartezeiten auf einen Behandlungsplatz, insbesondere für Kinder und Jugendliche, aber auch in ländlichen und strukturschwachen Gebieten deutlich zu reduzieren.“
  • Auch schwer psychisch kranke Menschen können mit einer besseren ambulanten Versorgung rechnen: „Wir verbessern die ambulante psychotherapeutische Versorgung insbesondere für Patienten mit schweren und komplexen Erkrankungen und stellen den Zugang zu ambulanten Komplexleistungen sicher. Die Kapazitäten bauen wir bedarfsgerecht, passgenau und stärker koordiniert aus.“
  • In psychiatrischen Krankenhäusern soll die psychotherapeutische Versorgung leitlinien- und bedarfsgerecht ausgebaut werden: „Im stationären Bereich sorgen wir für eine leitliniengerechte psychotherapeutische Versorgung und eine bedarfsgerechte Personalausstattung.“

„Damit sind zentrale Probleme benannt und Abhilfe ist versprochen“, begrüßt BPtK-Präsident Munz die gesundheitspolitischen Pläne der neuen Bundesregierung.

Der Gemeinsame Bundesausschuss muss mit einer Strukturreform rechnen. Der Einfluss der Patient*innen und der Gesundheitsberufe soll gestärkt werden. „Die Interessen derjenigen, die Versorgung organisieren und finanzieren, stehen viel zu sehr im Vordergrund“, erläutert Munz. „Patient*innen und Gesundheitsberufe müssen mitentscheiden können.“

Schließlich plant die neue Bundesregierung einen Paradigmenwechsel in der Migrations- und Integrationspolitik: „Wir wollen reguläre Migration ermöglichen“, stellt der Koalitionsvertrag fest. „Wir wollen die illegalen Zurückweisungen und das Leid an den Außengrenzen beenden.“ Der BPtK-Präsident hatte jüngst gefordert, für Flüchtlinge eine Möglichkeit zu schaffen, legal nach Deutschland zu gelangen, Schutz und Hilfe zu erhalten oder Asyl zu beantragen. „Menschen auf der Flucht erleben nicht nur im Herkunftsland und auf dem Fluchtweg lebensbedrohliche Ereignisse, die psychisch schwer verletzen, sondern auch die Erfahrungen an den europäischen Grenzen traumatisieren viele Menschen zusätzlich“, kritisiert Munz. Die Bundesregierung plant insbesondere für Migrant*innen, Flüchtlinge und andere fremdsprachige Patient*innen die Sprachmittlung bei notwendiger medizinischer Behandlung durch die gesetzliche Krankenversicherung zu finanzieren. „Für viele psychisch kranke Menschen, die nicht oder noch nicht deutsch sprechen wird damit der Weg in die Behandlung geebnet“, erläutert Munz.

Die Klimapolitik der neuen Bundesregierung hat auch eine gesundheitspolitische Seite. „Nur mit einer konsequenten Klimapolitik können wir Katastrophen wie zum Beispiel die im Ahrtal verhindern“, betont Munz. „Das ist uns Psychotherapeut*innen ein großes Anliegen, auch weil wir das psychische Leid der Menschen dort erlebt haben. Diese psychischen Verletzungen heilen manchmal langsamer als ein gebrochenes Bein. Psychotherapeut*innen werden die geplanten Maßnahmen zur Eindämmung der Klimakatastrophe unterstützen.“