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„Wege zur Psychotherapie“ – jetzt auch auf Englisch und Türkisch

BPtK-Patientenbroschüre bietet grundlegende Informationen

(BPtK) Die BPtK-Patientenbroschüre „Wege zur Psychotherapie“ ist jetzt auch auf Englisch und Türkisch erhältlich. Sie bietet grundlegende Informationen darüber, wie Psychotherapeuten bei psychischen Beschwerden und Erkrankungen helfen können.

Migration ist für viele Menschen mit kritischen Lebensereignissen und Belastungen verbunden, die das Risiko für eine psychische Erkrankung erhöhen. Dazu gehören insbesondere Identitätskrisen, verstärkte Familien- bzw. Generationenkonflikte, längere Trennungen von den Eltern, traumatische Erlebnisse auf der Flucht, prekäre Arbeits- und Wohnsituationen, wenige Sozialkontakte, unsicherer Aufenthaltsstatus und Diskriminierung durch die einheimische Bevölkerung. Nach einer Auswertung des Bundesgesundheitssurveys erkrankten Migranten um 20 Prozent häufiger als Einheimische während ihres Lebens an einer psychischen Störung, insbesondere an Depressionen und somatoformen Störungen.

Migranten mit psychischen Erkrankungen nehmen bisher allerdings kaum ambulante Psychotherapie in Anspruch. Die beiden BPtK-Patientenbroschüren auf Englisch und Türkisch erläutern verständlich, wann es ratsam sein könnte, in eine psychotherapeutische Sprechstunde zu gehen, und was in einer Psychotherapie passiert.

Die BPtK-Patientenbroschüren stehen Ihnen als Download auf unserer Homepage zur Verfügung.

Mangelhafter Patientenschutz bei Gesundheits-Apps

BPtK: Nachlässige Qualitätssicherung im Digitalen Versorgung-Gesetz

(BPtK) Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) kritisiert einen mangelhaften Patientenschutz bei Gesundheits-Apps, wie er im gestern verabschiedeten Kabinettsentwurf zum Digitalen Versorgung-Gesetz vorgesehen ist. Gesundheits-Apps, auf die Versicherte einen Anspruch haben, werden danach nicht den Standards der gesetzlichen Krankenversicherung genügen. Als ausreichend soll bereits gelten, wenn Versicherte durch eine App besser informiert werden. Die BPtK fordert, an Gesundheits-Apps vergleichbare Ansprüche zu stellen wie an Arznei- und Heilmittel.

„Wenn eine Gesundheits-App verspricht, eine Behandlung wirksam zu unterstützen, dann muss genau diese Wirkung auch unabhängig überprüft werden“, erklärt BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz. „Die angestrebte schnelle Verbreitung von Gesundheits-Apps darf nicht zulasten der Patienten gehen. Der Hauptzweck der Gesundheitsversorgung ist das Wohl der Patienten und nicht Wirtschaftsförderung mit Mitteln der gesetzlichen Krankenversicherung.“

Mit dem Digitalen Versorgung-Gesetz plant Bundesgesundheitsminister Jens Spahn eine Liste mit „digitalen Gesundheits-Anwendungen“, auf die Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung einen Anspruch haben. Die Liste soll das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte führen. Die BPtK begrüßt, dass Gesundheits-Apps verstärkt für die Versorgung nutzbar werden sollen. Dafür müssen Gesundheits-Apps aber nachweisen, dass sie eine Behandlung tatsächlich wirksam unterstützen können. Nur der Beleg eines „positiven Versorgungseffektes“, wie er bisher im Digitalen Versorgung-Gesetz geplant ist, ist nicht ausreichend.

Für psychische Erkrankungen gibt es bereits eine Reihe evaluierter und als Medizinprodukte der Klassen I bzw. IIa zertifizierte Gesundheits-Apps. Sie können die Prävention unterstützen und eine psychotherapeutische Behandlung positiv ergänzen. In der Fülle des Angebots ist es jedoch weder für Versicherte noch Patienten und auch nicht für Psychotherapeuten erkennbar, welche Angebote die von Herstellern angegebenen Wirkungen tatsächlich erzielen.

Die BPtK fordert außerdem, dass Ärzte und Psychotherapeuten prüfen müssen, ob eine Gesundheits-App zu einem Patienten und seiner Erkrankung passt. Das Digitale Versorgung-Gesetz plant, es Krankenkassen zu erlauben, Versicherten Gesundheits-Apps zu empfehlen. „Ohne fachkundige Diagnostik und Indikationsstellung durch Ärzte und Psychotherapeuten drohen Fehlbehandlungen“, warnt BPtK-Präsident Munz. „Für kranke Menschen kann die leichtfertige Empfehlung einer Krankenkasse schnell zum Albtraum werden.“

Depressionen deutlich häufiger diagnostiziert

Anteil unspezifischer Diagnosen immer noch viel zu hoch

(BPtK) Depressionen wurden 2017 um 26 Prozent häufiger diagnostiziert als 2009. 2017 erhielt etwa jeder sechste gesetzlich Krankenversicherte mindestens eine Diagnose einer depressiven Erkrankung. Allerdings beträgt der Anteil der ungenauen („unspezifischen“) Diagnosen immer noch 42 Prozent und ist damit viel zu hoch. Hausärzte stellten rund 60 Prozent der Depressionsdiagnosen. Von ihnen stammen auch 70 Prozent der unspezifischen Diagnosen. Bei fachspezifischen Ärzten und Psychotherapeuten lag der Anteil nur bei 6 Prozent. Das sind die zentralen Ergebnisse einer Versorgungsatlas-Studie des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung. Die Grundlage bildeten bundesweite vertragsärztliche Abrechnungsdaten zwischen 2009 und 2017 von jährlich mehr als 60 Millionen gesetzlich Krankenversicherten.

Frauen erhalten immer noch doppelt so häufig eine Depressionsdiagnose wie Männer. Doch nahmen diese Diagnosen bei Männern (plus 40 Prozent) doppelt so schnell zu wie bei Frauen (plus 20 Prozent). Die Zunahme war insbesondere bei jungen Männern sowie in ländlichen Kreisen besonders ausgeprägt.

Unspezifische Diagnosen sind Diagnosen, bei denen nicht zwischen den verschiedenen Depressionen unterschieden wird. Es wird beispielsweise nicht der Schweregrad der Depression kodiert, der notwendig ist, um die Indikation für eine leitliniengerechte Behandlung zu stellen. Depressionen können in den meisten Fällen wirksam behandelt werden, z. B. mit einer Psychotherapie oder mit Antidepressiva. Wie genau Depressionen bei Erwachsenen am besten behandelt werden sollen, ist in der „S3-Leitlinie/Nationale Versorgungsleitlinie Unipolare Depression“ dargestellt. Die Bundespsychotherapeutenkammer hat die wesentlichen Inhalte für Psychotherapeuten in einer Leitlinien-Info zusammengefasst. Außerdem beinhaltet die Broschüre „Informationen für Patienten“, die ergänzend zur mündlichen Aufklärung ausgehändigt werden können.

„Bin ich psychisch krank?“ – „Wie finde ich einen Psychotherapeuten?“

BPtK-Patienteninformation als Internetangebot

(BPtK) Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) bietet ab dem 18. März ihre Patienteninformation „Wege zur Psychotherapie“ als gesonderte Internetseite. Die Seite gibt umfassend Auskunft zu Themen wie „Bin ich psychisch krank?“ oder „Wie finde ich einen Psychotherapeuten?“. Sie beschreibt, wann es ratsam ist, einen Termin in einer psychotherapeutischen Sprechstunde zu machen, und was in einer psychotherapeutischen Behandlung passiert. „Manche Menschen können sich nicht vorstellen, was in einer Psychotherapie passiert“, stellt BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz fest. „Mit dem neuen Internetangebot bieten wir Ratsuchenden eine grundlegende und sich schnell erschließende Information darüber, wie Psychotherapeuten bei psychischen Beschwerden und Erkrankungen helfen können.“

Die BPtK-Patienteninformation ist im Internet zu finden unter: www.wege-zur-psychotherapie.org.

„Bin ich psychisch krank?“ – Psychotherapeuten beraten und helfen

BPtK-Patientenbroschüre „Wege zur Psychotherapie“

(BPtK) Seit einem Jahr können Psychotherapeuten ihren Patienten wichtige neue Leistungen anbieten: In der psychotherapeutischen Sprechstunde kann seither jeder kurzfristig Rat und Hilfe erhalten, der unter psychischen Beschwerden leidet. Wer besonders dringend Hilfe benötigt, weil er sich in einer psychischen Krise befindet, kann außerdem in einer Akutbehandlung rasch stabilisiert werden. Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) hat deshalb ihre Patientenbroschüre „Wege zur Psychotherapie“ grundlegend überarbeitet. „Psychotherapeuten sind heute eine zentrale Anlaufstelle für alle Menschen mit psychischen Beschwerden“, stellt BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz fest. „Wer sich selbst bei psychischen Beschwerden nicht mehr zu helfen weiß, sollte nicht zögern, sich professionellen Rat zu holen.“

Die überarbeitete BPtK-Broschüre „Wege zur Psychotherapie“ gibt umfassend Auskunft zu Themen, wie zum Beispiel:

  • Bin ich psychisch krank?
  • Die psychotherapeutische Sprechstunde
  • Akutbehandlung – rasche Hilfe bei akuten Krisen
  • Die Probesitzungen
  • Die ambulante Psychotherapie
  • Die Behandlung im Krankenhaus
  • Die medizinische Rehabilitation
  • Wer zahlt? – Anträge und Kosten
  • Ihre Rechte als Patient

Die Broschüre wendet sich in erster Linie an Menschen, die noch nicht bei einer Psychotherapeutin oder einem Psychotherapeuten waren. Aber auch Menschen, die bereits bei einem Psychotherapeuten gewesen sind, können sich hier noch einmal über die aktuellen psychotherapeutischen Angebote und Hilfen informieren. Die Broschüre bietet verständliche Informationen darüber, was eine psychische Erkrankung ist, wann ein erster Termin bei einem Psychotherapeuten ratsam ist und wann eine Behandlung notwendig ist.

Homepage zur Diagnostik von Internetabhängigkeit

Hilfestellung für Beratungsstellen, Psychologen, Ärzte, Sozialarbeiter und weitere Helfer

(LPK BW) Gefördert durch das Bundesministerium für Gesundheit entstand im Rahmen des Projekts „Screening Problematischer InternetNutzung: Implementierung und Translation“ (SPIN-IT) eine Homepage  zur Diagnostik von Internetabhängigkeit.  Diese bietet Hilfestellungen für Beratungsstellen, Psychologen, Ärzte, Sozialarbeiter und weitere Helfer im Umgang mit internetbezogenen Störungen. Dort finden sich Tools, um internetbezogene Störungen identifizieren und diagnostizieren zu können, sowie hilfreiche Informationen zum Krankheitsbild und Adressen zur weiteren Hilfe. Hervorzuheben sind dabei insbesondere die ausführliche vollstandardisierte Online-Diagnostik zur direkten Durchführung im Netz und das neuentwickelte Kurzscreening „Short CIUS“. Laden Sie sich die Short-CIUS sowie weitere hilfreiche Materialien direkt runter oder bestellen Sie diese auf der Homepage www.dia-net.com.

 

Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“

Ein Beratungsangebot für Betroffene sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten

(LPK BW) Das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ ist ein bundesweites Beratungsangebot für Frauen, die von Gewalt betroffen sind. Es ist rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr kostenlos unter der Telefonnummer 08000 116 016 und online unter www.hilfetelefon.de über den Termin- und Sofort-Chat sowie per E- Mail erreichbar. Mehr als 60 qualifizierte Beraterinnen informieren und beraten gewaltbetroffene Frauen, Personen aus ihrem sozialen Umfeld und Fachkräfte zu allen Formen von Gewalt – kostenlos, anonym, in 17 Sprachen sowie in Deutscher Gebärdensprache und in Leichter Sprache. Alle Beraterinnen sind Fachkräfte, die ein entsprechendes Studium im psychosozialen Bereich absolviert und Erfahrungen in der Beratung gewaltbetroffener Frauen haben. Das Hilfetelefon ist beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben angesiedelt.

Neuvergabe der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland

Entscheidung für den privaten Anbieter Sanvartis umstritten

(BPtK) Ab 2016 betreibt das Duisburger Unternehmen Sanvartis die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD). Bis Ende 2022 trägt der private Anbieter damit die Verantwortung für ein gesetzlich vorgeschriebenes Informations- und Beratungsangebot für Verbraucher und Patienten (§ 65b SGB V). Staatssekretär Karl-Josef Laumann, Patientenbeauftragter der Bundesregierung, betonte, dass es ihm persönlich ein wichtiges Anliegen sei, dass die Patientenberatung auch zukünftig neutral und unabhängig sei. Gernot Kiefer, Vorstand des GKV-Spitzenverbandes, stellte fest, dass Sanvartis „das überzeugendste Konzept für eine unabhängige und neutrale Beratung“ vorgelegt habe.

Für das Beratungsangebot stellen die gesetzlichen Krankenkassen insgesamt rund 62 Millionen Euro aus den Beiträgen ihrer Versicherten bereit. Hinzu kommen weitere Mittel der privaten Krankenversicherung in Höhe von 630.000 Euro jährlich. Dafür sollen über eine kostenlose bundesweite Hotline (0800-0117722) montags bis freitags von 08:00 bis 22:00 Uhr und samstags von 08:00 bis 18:00 Uhr rund 120 Mitarbeiter Verbraucher und Patienten „auf der Grundlage evidenzbasierter, aktueller Informationen“ in Gesundheitsfragen beraten. Sanvartis sagte zu, dass 90 Prozent der Anrufer im ersten Versuch einen Ansprechpartner erreichen werden. Außerdem sollen 80 Prozent der Anrufe innerhalb von 20 Sekunden angenommen werden. „Bisher benötigten Ratsuchende im Durchschnitt mehr als drei Anrufversuche, bis sie ihr Anliegen vortragen konnten“, erläuterte der Patientenbeauftragte Laumann.

Die Entscheidung für den neuen Träger war umstritten. Aus Protest traten in dieser Woche zwei Gesundheitswissenschaftler aus dem UPD-Beirat aus: Prof. Dr. Marie-Luise Dierks von der Medizinischen Hochschule Hannover und Prof. Dr. Rolf Rosenbrock, Vorsitzender des Paritätischen Gesamtverbands. Kritik an der Vergabe an ein privatwirtschaftliches Unternehmen wurde auch von der Bundesärztekammer, der Bundespsychotherapeutenkammer und weiteren Organisationen des Versorgungssystems geäußert.

Sanvartis hatte nach einer europaweiten Ausschreibung den Zuschlag bekommen. Das Vergabeverfahren wurde von der Vergabekammer des Bundes überprüft, die am 3. September 2015 zu dem Ergebnis kam, dass es keine Anhaltspunkte für Manipulationen zugunsten der Sanvartis GmbH gegeben habe. Als zentrale Aspekte zur Sicherung der Unabhängigkeit führte GKV-Vorstand Kiefer aus: Sanvartis gründe für die Patientenberatung eine neue gemeinnützige Gesellschaft. Alle Mitarbeiter seien bei dieser neuen Gesellschaft angestellt und würden nicht gleichzeitig für andere Anbieter tätig sein. Auch der Geschäftsführer arbeite ausschließlich für diese neue Gesellschaft. Die neue UPD werde über ein eigenes IT-System verfügen, ein Zugriff durch den Mutterkonzern sei nicht möglich. Ein unabhängiger Auditor werde im Auftrag des UPD-Beirats kontinuierlich die Geschäftsprozesse überwachen.

LPK-Fachtag zu Rechtsfragen in der Kinder- und Jugendlichensychotherapie

Berufsrecht – eine Herausforderung von Fällen und Fallen in der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie, 25. Juli 2015

(LPK BW) Psychotherapie von Kindern und Jugendlichen steht in einem besonderen rechtlichen Spannungsfeld zwischen der Beziehung von Therapeut und Kind und der Beziehung von Therapeut und Eltern. Daraus können Konflikte im Arbeitsbündnis entstehen mit vielfältigen Fragestellungen.

Der LPK-Fachtag zu berufsrechtlichen Themen in der Kinder und Jugendlichenpsychotherapie war am 25. Juli in Stuttgart war mit ca. 150 Teilnehmern sehr gut besucht. U.a. Folgende Themenkomplexe stehen im Fokus:

  • Aufklärung des Patienten
  • Anforderungen aus dem Patientenrechtegesetz: Dokumentationspflicht, Einsichtsrecht des Patienten
  • Umgang mit Sorgerechtskonstellationen
  • Schweigepflicht: u.a. Auskunftsverlangen von Dritten
  • Krisensituationen: Suizidalität, Kindeswohlgefährdung
  • Versicherungsrechtliche Fragen

Psychotherapie von Kindern und Jugendlichen steht in einem besonderen rechtlichen Spannungsfeld zwischen der Beziehung von Therapeut/Kind sowie Therapeut/Beziehungspersonen bzw. Eltern. Diese Problematik hatten LPK-Vorstandsmitglied Kristiane Göpel und der Ausschuss für KJP-Versorgung während dieses Fachtages sowohl theoretisch in Vorträgen von Prof. Dr. Stellpflug, Justitiar der BPtK, und Kammeranwalt Seeburger, als auch praktisch in der Vorstellung von Fällen aus der Behandlungspraxis geschickt miteinander verzahnt. In den beiden Vorträgen wurde die Vielfältigkeit der Rechtsprechung sichtbar. Es wurden Vergleiche der unterschiedlichen gesetzlichen Grundlagen herangezogen, Entscheidungen und Gerichtsurteile erläutert und das Patientenrechtegesetz in seinen relevanten Passagen erklärt. Die von den Ausschussmitgliedern vorgetragenen Fallbeispiele wurden in ausführlicher berufsrechtlicher Erläuterung von LPK-Rechtsreferentin Stephanie Tessmer beantwortet. Die Vorträge und Fallbeispiele sollen den Anfang einer fortlaufenden Diskussion über Rechtsfragen eröffnen, die künftig auf www.lpk-bw.de zu finden sein werden.

Unabhängige Patientenberatung gefährdet

BPtK kritisiert, dass zukünftiger Dienstleister auch für Krankenkassen arbeitet

(BPtK) Die Bundespsychotherapeutenkammer sieht die bisher unabhängige Patientenberatung gefährdet. Künftig soll ein neuer Dienstleister die unabhängige Information und Beratung der Patienten im deutschen Gesundheitssystem übernehmen und sich ihrer Beschwerden annehmen. Dieser Dienstleister arbeitet nach eigenen Angaben bereits für gesetzliche Krankenkassen, z. B. AOK Plus, AOK Sachsen-Anhalt und BARMER GEK. Auf seiner Internetseite beschreibt er auch den Geschäftsbereich „Versorgungsmanagement durch Patienten Coaching“. Ziel dieses Geschäftsbereich sei u. a. die „Vermeidung von Krankengeldzahlungen“, z. B. bei Depressionen. Gerade das Krankengeldmanagement war häufig Gegenstand der Patientenanfragen bei der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland.

„Zukünftig könnte es passieren, dass sich Versicherte bei einem Dienstleister über ihre Krankenkasse beschweren, für die dieser auch Patientencoaching durchführt“, kritisiert BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz die geplante Entscheidung des GKV-Spitzenverbandes. „Ein unabhängiges Informations- und Beratungsangebot ist so nicht gewährleistet.“