Schlagwortarchiv für: Patientenberatung

Plakate und Karten mit QR-Code zu Ratgebern für Patient*innen und Sorgeberechtigte

BPtK stellt Info-Material für Ihre Praxis zur Verfügung

(BPtK) Ab sofort bietet die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) für interessierte Psychotherapeut*innen und Einrichtungen Plakate und Infokarten zu ausgewählten Patienten- und Elternratgebern der BPtK an, die in Praxisräumen oder anderen Einrichtungen ausgehängt bzw. ausgelegt werden können.

Per QR-Code können Ratsuchende die Broschüren direkt von der Website der BPtK abrufen.

Folgende gedruckte Plakate können bei der BPtK bestellt werden:

Plakat im A3-Format zum Ratgeber „Wege zur Psychotherapie“

Plakat im A3-Format zum Ratgeber „Elternratgeber Internet“

Plakat im A3-Format zum Ratgeber „Elternratgeber Psychotherapie“

Neues Online-Informationsangebot zu Rehabilitation bei psychischen Erkrankungen

Webseite reha-passt.de für Patient*innen und Psychotherapeut*innen

(BPtK) Welche medizinischen und beruflichen Reha-Angebote gibt es? Hilfreiche Antworten gibt die Webseite reha-passt.de von der Universität Würzburg. Ziel ist es, den Zugang zur medizinischen Rehabilitation für Patient*innen mit psychischen Erkrankungen zu vereinfachen, indem bessere Orientierung im breiten Angebotsspektrum gegeben wird. Reha-Bedürftige finden auf der Seite Informationen zu den verschiedenen Rehabilitationsmaßnahmen, Hilfestellung bei der Auswahl eines zu ihnen passenden Reha-Angebots und Informationen dazu, wie die Antragstellung abläuft. Aber auch Psychotherapeut*innen können die Webseite nutzen, um ihre Patient*innen zur Auswahl eines Reha-Angebotes zu beraten.

Das Informationsangebot wurde von der Arbeitsgruppe Rehabilitationswissenschaften entwickelt und wird evaluiert. Alle Besucher*innen der Webseite – Psychotherapeut*innen und Patient*innen – sind eingeladen, mittels eines Online-Fragebogens die Webseite zu bewerten und damit zu ihrer Weiterentwicklung beizutragen.

Bundes-Klinik-Atlas irritiert mit Fehlinformationen zu psychischen Erkrankungen

BPtK hält Nachbesserungen für dringend erforderlich

(BPtK) Der neue Bundes-Klinik-Atlas soll Bürger*innen mehr Transparenz über die Qualität der Versorgungsangebote und eine direkte Vergleichbarkeit von Krankenhäusern bieten. Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) kritisiert, dass die Informationen zur Behandlung von psychischen Krankheiten unvollständig und irreführend sind. Die BPtK fordert, die Leistungsbereiche im Portal auszusparen, zu denen noch keine korrekten und vollständigen Daten eingepflegt worden sind, und dies für die Nutzer*innen kenntlich zu machen.

»Der Klinik-Atlas basiert offenkundig auf unvollständigen Daten sowie ungeeigneten Bewertungsalgorithmen“, kritisiert Dr. Andrea Benecke, Präsidentin der BPtK. „Für Patient*innen mit psychischen Erkrankungen ist das Portal in der aktuellen Fassung schlicht unbrauchbar.“ So werden bei der Suche nach Krankenhäusern in Deutschland, die Patient*innen mit der Diagnose Schizophrenie behandeln, ausschließlich Krankenhäuser mit bis zu 10 Behandlungsfällen pro Jahr angezeigt. Fallzahlen von größer als 3 werden dabei einheitlich als „sehr viele“ und von unter 4 als „sehr wenige“ Behandlungsfälle gewertet. Schizophrenie ist aber eine der häufigsten Diagnosen, die in psychiatrischen Fachabteilungen und Krankenhäusern stationär behandelt werden. Im Jahr 2022 waren es nach den Daten des Statistischen Bundesamtes insgesamt über 75.000 Fälle.

Auch die Suche nach Krankenhäusern mit einer psychiatrischen Fachabteilung ist unvollständig. Sie ergibt für ganz Deutschland lediglich zwei Treffer. Tatsächlich existieren in Deutschland über 400 Fachabteilungen für Allgemeinpsychiatrie. Informationen dazu, welche Daten bisher tatsächlich in den Klinik-Atlas aufgenommen wurden, fehlen jedoch auf der Webseite.

»Wenn das Bundesministerium für Gesundheit und das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) als Verantwortliche für den Bundes-Klinik-Atlas nicht riskieren wollen, dass sich Patient*innen frustriert von dem neuen Qualitätsportal abwenden, muss hier ganz schnell nachgebessert werden“, ergänzt Andrea Benecke.

»Patient*innen müssen auf der Webseite transparente Informationen dazu finden, für welche Fachrichtungen, Leistungen und Diagnosen der Bundes-Klinik-Atlas bereits nutzbar ist und verlässliche Informationen enthält. Bereiche, zu denen noch keine korrekten und vollständigen Daten eingepflegt worden sind, müssen in den Suchfunktionen so lange ausgespart werden, bis Nutzer*innen verlässliche und aussagekräftige Informationen abrufen können“, fordert Dr. Benecke.

Grundsätzlich liegen entsprechende Datengrundlagen für psychiatrische und psychosomatische Krankenhäuser und Fachabteilungen vor. In den strukturierten Qualitätsberichten veröffentlichen die Krankenhäuser jährlich Fallzahlen, Diagnosen und Personalausstattung sowie die Einhaltung der Personalanforderungen der Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie (PPP-Richtlinie) des Gemeinsamen Bundesausschusses.

Klarer Appell an den Bundesgesundheitsminister, intensive Debatten zur Weiterbildung und Wahlen wichtiger Gremien

43. Deutscher Psychotherapeutentag in Berlin

(BPtK) Am 17. und 18. November fand der 43. Deutsche Psychotherapeutentag (DPT) in Berlin statt. Er startete mit einer gesundheitspolitischen Enttäuschung. Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) hatte Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach zu einem Grußwort eingeladen. In seiner Videobotschaft bekräftigte der Minister, dass die Bundesregierung beabsichtige, die Wartezeiten auf eine Psychotherapie insbesondere für Kinder und Jugendliche zu reduzieren. Darüber hinaus werde der Psychiatrie-Dialog zur Weiterentwicklung der Hilfen für psychisch erkrankte Menschen fortgesetzt. Weitere Themen sprach er nicht an. Die Reaktion der Delegierten war konsterniertes Schweigen.

Wo finde ich Hilfe bei psychischen und familiären Problemen?

bke und BPtK veröffentlichen Ratgeber für Familien

(BPtK) Wenn Kinder und Jugendliche psychische Beschwerden haben oder wenn es familiäre Probleme gibt, dann wissen Betroffene häufig nicht, an wen sie sich wenden können, um Hilfe zu bekommen. Mit dem neuen Ratgeber möchte die BPtK gemeinsam mit der Bundeskonferenz für Erziehungsberatung (bke) Eltern, Kinder und Jugendliche darüber informieren, welche Hilfsangebote es bei psychischen und familiären Problemen gibt. Der Ratgeber beantwortet Fragen wie: Wann kann ich mich an eine Beratungsstelle wenden? Was ist der Unterschied zwischen Psychotherapeut*in und Psychiater*in? Wann ist eine Behandlung in einem Krankenhaus notwendig? Was macht eine Schulpsycholog*in?

„Der Ratgeber soll Familien helfen, sich in der Vielzahl von Hilfsangeboten bei psychischen und familiären Problemen zu orientieren und eine geeignete Anlaufstelle zu finden“, erklärt Wolfgang Schreck, Mitglied im Vorstand der BPtK.

Der Ratgeber kann auf der Homepage der BPtK heruntergeladen werden.

Regionale Beratungsangebote gestärkt, Unabhängigkeit fraglich

Bundestag beschließt Stiftung Unabhängige Patientenberatung

(BPtK) Der Bundestag hat am 16. März 2023 die Überführung der Unabhängigen Patientenberatung (UPD) in eine Stiftung beschlossen (BT-Drs. 20/6014). Die Bundespsychotherapeutenkammer hatte für eine unabhängige Organisation als Stifter der UPD geworben. Doch der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-SV) wird nun Stifter der UPD.

Der GKV-SV erhält damit Einfluss auf die organisatorische und inhaltliche Ausgestaltung der Unabhängigen Patientenberatung. Die Krankenkassen waren in der Vergangenheit häufiger Anlass dafür, dass Patient*innen die Beratung der UPD wahrgenommen haben. Mit Änderungen am Gesetzentwurf wurden die Mitbestimmungsrechte des GKV-SV sogar noch weiter gestärkt. So wurde die Anzahl der Vertreter*innen des GKV-SV im Stiftungsrat von einer auf zwei Vertreter*innen erhöht und dem GKV-SV mehr Stimmrechte eingeräumt.

In jedem Bundesland sollen zukünftig regionale Informations- und Beratungsangebote vorgehalten werden. Dadurch wird sichergestellt, dass Ratsuchende auch Beratung vor Ort erhalten können, wenn sie digitale und telefonische Informations- und Beratungsangebote nicht nutzen können oder möchten. Der Fortbestand der regionalen Beratungsangebote war zuletzt unsicher und wurde nun wieder gestärkt.

Neue Praxis-Info „E-Patientenakte“

BPtK empfiehlt eingeschränkte Nutzung nur für aktuelle Behandlungen

(BPtK) Seit dem 1. Januar können sich Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung kostenfrei eine elektronische Patientenakte anlegen. Sie ist für Patient*innen ein zentrales Archiv ihrer medizinischen Unterlagen. Für Psychotherapeut*innen ist und bleibt ihre Dokumentation die maßgebliche Grundlage all ihrer Entscheidungen. Die E-Patientenakte ist eine zusätzliche Sammlung von Dokumenten und Befunden, in der sie zum Beispiel medizinische Daten der Patient*in finden können, die von anderen erhoben wurden. Viele Patient*innen werden ihre Psychotherapeut*in fragen, ob sie zum Beispiel ihre psychotherapeutische Behandlung in der E-Patientenakte speichern sollen.

Die BPtK hat dazu eine neue Praxis-Info „E-Patientenakte“ veröffentlicht. Darin wird nicht nur deren Einsatz in der psychotherapeutischen Praxis erläutert, sondern es werden auch Empfehlungen für die Patienteninformation gegeben. Die Patient*innen sollten darüber aufgeklärt werden, dass sie nicht alle ihre Befunde speichern müssen, sondern auch nur die Daten ihrer aktuellen Behandlung hinterlegen können. Sie müssen ferner nicht für alle Behandler*innen ihre Unterlagen lesbar machen, sondern können die Einsicht in die E-Akte auch nur befristet erteilen. Sie sollten schließlich darauf hingewiesen werden, dass sie diese Daten nach einer abgeschlossenen Behandlung wieder löschen können. Insbesondere die Nutzung der E-Akte per Smartphone und Tablet birgt nach Ansicht der BPtK noch zu große Risiken des Datenschutzes und der Datensicherheit.

BPtK-Patienteninformation „Wege zur Psychotherapie“

Überarbeitete Neuauflage mit neuesten gesetzlichen Änderungen

(BPtK) Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) hat ihre Patienteninformation „Wege zur Psychotherapie“ überarbeitet. Sie wurde insbesondere um wichtige gesetzliche Neuerungen wie „Gruppenpsychotherapie“, „Psychotherapie per Video“ oder „Gesundheits-Apps in der Psychotherapie“ ergänzt. Patient*innen erhalten darüber hinaus weiterhin grundlegende Informationen zu professionellen Hilfen bei psychischen Erkrankungen. Die Broschüre liefert Antworten auf Fragen wie:

  •     Bin ich psychisch krank? – Die psychotherapeutische Sprechstunde,
  •     Ganz dringend – Die Akutbehandlung,
  •     Das Gespräch im Mittelpunkt – Die Behandlung in der Praxis,
  •     Besonders schwer krank – Die Behandlung im Krankenhaus,
  •     Chronisch krank – Die medizinische Rehabilitation,
  •     Wer zahlt? – Anträge und Kosten.

Die Broschüre kann unter www.wege-zur-psychotherapie.org heruntergeladen und als Druck-Exemplar unter bestellungen@bptk.de angefordert werden.

Informationsbedarf Kinderschutz und Pandemie

Infos der Kinderschutzhotline

(LPK BW) (Text der Kinderschutzhotline) „Aktuell sieht sich die Medizinische Kinderschutzhotline stark zunehmenden Anfragen gegenüber, die den Kinderschutz in Zeiten von Ausgangsbeschränkungen, Schulschließungen und zunehmendem wirtschaftlichen Druck auf Familien zum Thema haben. Konkret berichten Anrufende von familiären Eskalationen und von Eltern, die selbst aktiv um Hilfe nachfragen, weil sie mit der aktuellen Situation überfordert sind. Wir wissen aus früheren Untersuchungen, dass in Zeiten der Rezession sowohl häusliche Gewalt, als auch Misshandlung, Vernachlässigung und sexueller Missbrauch von Kindern stark zunehmen. Dementsprechend wird in Zukunft wahrscheinlich der Informationsbedarf bei den Fachkräften im Gesundheitswesen ansteigen.

Wir haben deshalb eine kurze Arbeitshilfe entworfen, welche die wichtigsten Informationen zusammenfasst. Sie finden sie anbei – bitte stellen Sie sie Ihren Mitgliedern zur Verfügung.

Zusätzlich bieten wir an, weitere Arbeitshilfen zu schicken, wenn der Bedarf besteht. Gerne würden wir so einen Beitrag dazu leisten, Fachkräfte im Gesundheitswesen mit Informationen zu unterstützen. Natürlich stehen wir darüber hinaus unverändert rund um die Uhr telefonisch für Beratungen unter 0800 19210 00 zur Verfügung, weitere Informationen finden Sie auf unserer Internetseite www.kinderschutzhotline.de

Ein kurzer Überblick über unsere Arbeitshilfen:

  • Kindesmisshandlung, rechtliche Grundlagen
  • Prävention des „Schütteltraumas“
  • Misshandlungsbedingte Frakturen bei Kindern
  • Verdacht auf sexuellen Missbrauch
  • Kinder psychisch kranker Eltern
  • Flyer mit Informationen zur Medizinischen Kinderschutzhotline.

Da persönliche Treffen derzeit ohnehin kaum stattfinden, können wir Ihnen rasch die entsprechenden pdf-Dateien zur Verfügung stellen, die Sie per Email an Ihre Netzwerke weitergeben könnten. Im Einzelfall können wir auch die gedruckten Karten per Post zusenden stellen.“

Kontakt:
www.kinderschutzhotline.de
0800 19 210 00 (24 Stunden)

Downloads

Gesundheits-Apps auf Wirksamkeit prüfen

BPtK-Forderungen zum Digitalen Versorgungs-Gesetz

(BPtK) Gesundheits-Apps können die Versorgung psychisch kranker Menschen ergänzen. Durch sie lassen sich psychotherapeutische Behandlungen intensivieren, indem Psychotherapeuten sie gezielt einsetzen, um beispielsweise die Bewältigung angstauslösender Situationen wirksamer üben zu können. Sie können das psychotherapeutische Angebot auch erweitern, weil sie zwischen den Gesprächsterminen zusätzliche Behandlungseinheiten oder Übungen auch ohne den Psychotherapeuten ermöglichen. Einige Patienten können so mit Unterstützung einer App allein an ihren Beschwerden arbeiten. Gesundheits-Apps können darüber hinaus genutzt werden, um psychische Erkrankungen zu vermeiden oder Rückfällen vorzubeugen.

„Gesundheits-Apps sollten jedoch nur dann in der Behandlung von psychischen Erkrankungen eingesetzt werden, wenn nachgewiesen wurde, dass sie wirken“, fordert Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). „Digitale Programme für psychisch kranke Menschen müssen Datensicherheit und technische Funktionalität sicherstellen, vor allem aber dürfen sie Patienten nicht gefährden. Eine App, die nicht wirkt, ist bei psychisch kranken Menschen nicht einfach nur überflüssig, sondern sogar schädlich.“

Wenn ein Patient therapeutische Übungen leistet, die gar nicht oder zu wenig wirken, verstärkt dies seinen Eindruck, z. B. nicht gegen seine depressiven Stimmungen oder soziale Phobie, also von anderen als peinlich oder lächerlich erlebt zu werden, anzukommen. Er erlebt sich weiter seiner Erkrankung hilflos ausgeliefert. Für einen depressiv kranken Menschen ist es meist eine erhebliche Anstrengung, sich trotz seiner überwältigenden Gefühle der Niedergeschlagenheit und Antriebslosigkeit psychotherapeutisch behandeln zu lassen. Misserfolge durch gar nicht oder zu wenig wirksame Apps untergraben daher die Therapiemotivation und können zu einer substanziellen Verschlechterung der Erkrankung führen.

Die BPtK fordert deshalb, dass der Hersteller einer Gesundheits-App nachweisen muss, dass sie tatsächlich wirkt, das heißt, den angegebenen Zweck erfüllt. Die Wirksamkeit einer Gesundheits-App sollte deshalb durch klinische Studien mit Kontrollgruppen nachgewiesen werden.

BPtK-Forderungen zum Digitalen Versorgungs-Gesetz

Die BPtK nimmt in ihrem Standpunkt „Gesundheits-Apps nutzen, ohne Patienten zu gefährden – Zur Digitalisierung in der Psychotherapie“ umfassend auch zum Digitalen Versorgungs-Gesetz Stellung, das am 27. September in 1. Lesung im Bundestag beraten wird. Darin fordert die BPtK insbesondere, dass auch Gesundheits-Apps auf ihre Wirksamkeit überprüft, fachliche Standards und Sorgfaltspflichten eingehalten werden sowie eine ausreichende Funktionalität und Datensicherheit gewährleistet ist. Insbesondere für Diagnose, Indikationsstellung und Aufklärung sei das unmittelbare Gespräch von Psychotherapeuten und Patient von Angesicht zu Angesicht erforderlich. „Bei den meisten Gesundheits-Apps fehlt ein zentrales Instrument, mit dem Psychotherapeuten das seelische Befinden ihrer Patienten einschätzen“, erläutert BPtK-Präsident Munz. „Das ist der vollständige Eindruck, der durch die körperliche Präsenz des Patienten im unmittelbaren Gegenüber entsteht. Der Psychotherapeut kann ohne diesen vollständigen Eindruck z. B. suizidale Motive des Patienten nicht ausreichend über seine Mimik, Gestik, Körperhaltung und Stimmlage einschätzen.“

Damit Patienten Gesundheits-Apps nur nutzen, wenn sie ihnen wirklich helfen, sollten insbesondere Programme für psychische Erkrankungen ausschließlich durch Psychotherapeuten und Ärzte verordnet werden. Außerdem seien Gesundheits-Apps nicht für jeden Patienten geeignet. Um zu entscheiden, ob und welches Programm einem Patienten empfohlen werden kann, ist eine fachgerechte Diagnostik erforderlich. Diese kann weder durch die App selbst noch durch Krankenkassen erfolgen. Die Servicehotlines und Berater von Krankenkassen sind nicht in der Lage, beim einzelnen Patienten die Risiken einer Gesundheits-App einzuschätzen.

Patienten können Gesundheits-Apps auch nutzen, um psychischen Erkrankungen vorzubeugen. Damit dies insbesondere Patienten tun, bei denen das aufgrund von individuellen Risikofaktoren angebracht ist, sollten Psychotherapeuten und Ärzte präventive Angebote gezielt empfehlen. Dies wäre insbesondere in der psychotherapeutischen Sprechstunde sinnvoll. Rund 40 Prozent der Patienten, die in eine psychotherapeutische Sprechstunde kommen, benötigen anschließend keine Behandlung. Oft haben sie aber psychische Beschwerden, bei denen präventive Angebote ratsam wären. Um die Prävention psychischer Erkrankungen zu verbessern, sollten deshalb die Empfehlungen für Präventionsleistungen zu den Leistungen von Psychotherapeuten in der gesetzlichen Krankenversicherung gehören.

Online-Verzeichnis von wirksamen und sicheren Gesundheits-Apps

Gesundheits-Apps, die als wirksam und sicher überprüft wurden, müssen schließlich für Patienten, Psychotherapeuten und Ärzte in einem Online-Verzeichnis nachzuschlagen sein. Diese Apps sollten allen Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden können und nicht nur, wie jetzt noch häufig, den Versicherten einzelner Krankenkassen zur Verfügung stehen. Außerdem sollten die Versicherten einen Leistungsanspruch auf wirksame und sichere Gesundheits-Apps haben, sodass die Krankenkassen die Kosten für diese Gesundheits-Apps übernehmen müssen.

BPtK-Patienteninformation „Kommt für mich eine Gesundheits-App infrage?“

Patienten, die eine Gesundheits-App nutzen wollen, sollten zur Abklärung der Beschwerden zunächst einen Psychotherapeuten aufsuchen. Dieser kann gemeinsam mit dem Patienten in einem persönlichen Gespräch klären, welche App bei seinen Beschwerden ratsam ist. Die BPtK hat deshalb eine Patienteninformation „Kommt für mich eine Gesundheits-App infrage?“ erstellt.