Schlagwortarchiv für: Leitlinien

Psychotherapie in allen Phasen einer schizophrenen Erkrankung wirksam

Aktualisierte S3-Leitlinie „Schizophrenie“ veröffentlicht

(BPtK) Psychotherapie ist in allen Phasen einer schizophrenen Erkrankung empfehlenswert. Dies ist eines der zentralen Ergebnisse der überarbeiteten S3-Leitlinie „Schizophrenie“. Die S3-Leitlinie empfiehlt grundsätzlich, Menschen mit Schizophrenie eine kognitive Verhaltenstherapie anzubieten, unabhängig davon, ob es sich um eine erste psychotische Episode oder eine andauernde Erkrankung handelt. Sie sollte mit mindestens 16 Sitzungen angeboten werden. Zur Optimierung der Therapieeffekte und bei komplexeren Therapiezielen sollte die Sitzungszahl auf mindestens 25 Sitzungen erhöht werden.

Die aktualisierte Lang- und Kurzversion sowie der Leitlinienreport können ab sofort unter folgendem Link abgerufen werden: https://www.awmf.org/leitlinien/detail/ll/038-009.html.

Die Leitlinie wurde zwischen 2012 und 2018 von einer Gruppe von Experten, Betroffenen- und Angehörigenvertretern und Vertretern verschiedener Berufsgruppen entwickelt. Die Bundespsychotherapeutenkammer war an dem Prozess sowohl in Arbeitsgruppen als auch in der Konsensusgruppe beteiligt.

Bei Verdacht auf Misshandlung, Missbrauch oder Vernachlässigung

Medizinische Leitlinie Kinderschutz veröffentlicht

(BPtK) Nach vier Jahren Entwicklungsarbeit haben 82 Fachgesellschaften aus Jugendhilfe, Medizin, Pädagogik, Psychologie, Psychotherapie und Sozialer Arbeit Standards zum gemeinsamen Vorgehen bei Verdacht auf Kindesmisshandlung, -missbrauch und -vernachlässigung beschlossen. Dazu wurden evidenzbasierte Empfehlungen zur Diagnostik und für mehr Handlungssicherheit der Partner im Gesundheitswesen entwickelt.

Das Ergebnis ist eine wissenschaftliche, medizinische Leitlinie. Die Besonderheit der S3+Leitlinie Kinderschutz ist, dass sie unter Einbindung der Jugendhilfe und Pädagogik erstellt wurde. Der Anstoß zu ihrer Entwicklung erfolgte 2011 durch eine Empfehlung des Runden Tisches Sexueller Kindesmissbrauch.

Mit den vorliegenden Empfehlungen ist die Entwicklung einer umfassenden „Kinderschutzleitlinie“ noch nicht abgeschlossen. Vielmehr wünschen sich die Beteiligten, die konstruktive Zusammenarbeit fortzusetzen, auch unter Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen selbst. Die Bundespsychotherapeutenkammer hat an der Leitlinienentwicklung mitgewirkt.

ADHS bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen

S3-Leitlinie zur Diagnostik und Behandlung veröffentlicht

(BPtK) Für die Diagnostik und Behandlung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit einer Aufmerksamkeits- und Hyperaktivitätsstörung (ADHS) haben sich die Berufs- und Fachverbände auf eine S3-Leitlinie geeinigt. Das multiprofessionelle Konsensverfahren auf Basis der verfügbaren wissenschaftlichen Evidenz war bis zum Schluss kontrovers. Zu den strittigen Empfehlungen gehört, ADHS schon bei Kindergartenkindern sowie bei mittlerem Schweregrad mit Medikamenten zu behandeln.

Grundsätzlich empfiehlt die Leitlinie ein multimodales Behandlungskonzept und eine umfassende Aufklärung und Beratung der Patienten, Eltern, Erzieher und Lehrer, einschließlich Case-Management (Psychoedukation). Bleiben danach Auffälligkeiten bestehen, sind komorbide psychische Erkrankungen wie oppositionelles Trotzverhalten oder depressive Störungen, die bei bis zu 85 Prozent der Patienten bestehen, leitliniengerecht und das bedeutet in der Regel psychotherapeutisch zu behandeln.

Je nach Alter und Schwere der Erkrankungen soll ADHS wie folgt behandelt werden:

  • Bei Kindern vor dem Alter von sechs Jahren soll primär psychosozial, einschließlich psychotherapeutisch interveniert werden. Eine Pharmakotherapie soll nicht vor dem Alter von drei Jahren angeboten werden. Medikamente dürfen außerdem nur von einem Facharzt verordnet werden, der besondere Kenntnisse und Erfahrungen in der Behandlung von Vorschulkindern verfügt.
  • Bei einem leichten Schweregrad soll primär psychosozial, einschließlich psychotherapeutisch interveniert werden. In Einzelfällen kann bei behandlungsbedürftiger zurückbleibender ADHS-Symptomatik ergänzend eine Pharmakotherapie angeboten werden.
  • Bei moderatem Schweregrad soll entweder eine intensivierte psychosoziale, einschließlich intensivierter psychotherapeutischer Intervention oder eine pharmakologische Behandlung oder eine Kombination dieser beiden Behandlungsansätze angeboten werden.
  • Bei schwerer ADHS soll primär eine Pharmakotherapie nach einer intensiven Psychoedukation angeboten werden. In die Pharmakotherapie kann eine parallele intensive psychosoziale, einschließlich psychotherapeutische Intervention integriert werden. In Abhängigkeit von dem Verlauf der Pharmakotherapie sollen bei zurückbleibender behandlungsbedürftiger ADHS-Symptomatik psychosoziale, einschließlich psychotherapeutische Interventionen angeboten werden.

Einige Verbände haben Sondervoten zu einzelnen Empfehlungen abgegeben und ein Verband hat der Leitlinie nicht zugestimmt. Hintergrund sind insbesondere abweichende Bewertungen der Studienlage zur Pharmakotherapie. Während es einerseits Evidenz dafür gibt, dass Psychopharmaka bei allen Schweregraden eine Linderung der Kernsymptomatik bewirken kann, hat die längerfristige Gabe von Psychopharmaka Nebenwirkungen wie zum Beispiel ein verringertes Größenwachstum. Anderseits liegen für die psychotherapeutische Behandlung noch nicht so viele Studien vor. „Für uns ist deshalb eine sehr gute Diagnostik und eine umfassende Aufklärung der Patienten und ihrer Angehörigen über die Risiken und Nebenwirkungen der Behandlungsalternativen entscheidend für partizipative Entscheidungsfindung“, erklärt BPtK-Vorstand Peter Lehndorfer.

Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) hat sich im Konsensverfahren unter anderem dafür eingesetzt, dass den Anwendern der Leitlinie detaillierte Informationen zur Bewertung der Schweregrade zu Verfügung stehen, um Patienten und ihre Angehörigen evidenzbasiert diagnostizieren und behandeln zu können. Die Komplexität der empfohlenen Behandlungsentscheidungen wird nur dann zu einer besseren Versorgung führen, wenn Art und Schwere des ADHS und seine Begleiterkrankungen fachgerecht diagnostiziert werden. Die Leitlinie hat eine Laufzeit von vier Jahren.

Empfehlungen zur Diagnostik und Behandlung der Rechenstörung

Neue S3-Leitlinie „Dyskalkulie“

(BPtK) In Deutschland leiden rund zwei bis acht Prozent der Menschen an einer Rechenstörung, die auch Dyskalkulie genannt wird. Die Erkrankten verstehen die Bedeutung von Zahlen nicht, erfassen Mengen falsch oder Addition und Division misslingen trotz intensiven Übens. Betroffene scheitern damit nicht nur im Mathematikunterricht, sondern sind auch im Beruf und Alltag erheblich benachteiligt.

Die Rechenstörung ist wie die Lese- oder Rechtschreibstörung eine Entwicklungsstörung schulischer Fertigkeiten und eine andauernde Störung. Sie ist damit eine behandlungsbedürftige Erkrankung, die eine fachkundige Prävention, Diagnostik, Förderung und Therapie notwendig macht sowie in der Regel auch eine Eingliederungshilfe erfordert. Ohne wirksame Therapie führt die Rechenstörung oft auch zu anderen psychischen Erkrankungen wie Ängsten und Depressionen. Effektive Fördermaßnahmen sind deshalb von zentraler Bedeutung.

Bislang wird die Rechenstörung jedoch nur selten diagnostiziert und Erkrankte bekommen kaum Hilfen. Mit der S3-Leitlinie „Dyskalkulie“ gibt es nun erstmals evidenzbasierte fächerübergreifende Empfehlungen zur Diagnostik und Behandlung sowie zu den Hilfen, mit denen Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit einer Rechenstörung geholfen werden kann. Die Bundespsychotherapeutenkammer war an der Entwicklung der Leitlinie beteiligt.

Weltgesundheitstag „Depression – Let´s talk“ am 7. April 2017

BPtK-Kurzinformation für Patienten über leitliniengerechte Behandlung

(BPtK) Fast jeder fünfte Deutsche erkrankt in seinem Leben an einer Depression. „Längst nicht alle depressiv erkrankten Menschen bekommen die Behandlung, die in den Leitlinien empfohlen wird“, erklärte Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), zum morgigen Weltgesundheitstag „Depression – Let’s talk“ am 7. April 2017.

Die BPtK hat deshalb für erwachsene Patienten eine zweiseitige Kurzinformation zur Depression zusammengestellt. Sie beantwortet z. B. folgende Fragen:

  • Was ist eine Depression?
  • Wie unterscheiden sich leichte, mittelschwere und schwere  Depressionen?
  • Wie werden Depressionen wirksam behandelt?
  • Wann ist eine Behandlung im Krankenhaus ratsam?
  • Welche Nebenwirkungen können auftreten?

Eine Depression ist mehr als ein vorübergehendes Stimmungstief. Wer ein paar Tage lang niedergeschlagen ist, ist noch nicht depressiv. Gefühle können schwanken, das ist völlig normal. Wenn man in einer schweren akuten Krise steckt, die Niedergeschlagenheit sehr stark wird oder länger andauert und auch Gespräche mit vertrauten Personen nicht mehr helfen, sollte man darüber nachdenken, sich von einem Psychotherapeuten oder Arzt beraten zu lassen.

Ein Psychotherapeut stellt dann Ratsuchenden Fragen wie zum Beispiel:

  • Fühlen Sie sich schon länger als zwei Wochen niedergeschlagen?
  • Haben Sie das Interesse an Dingen verloren, die Ihnen früher Freude bereiteten?
  • Sind Sie schneller müde?
  • Fällt es Ihnen schwer, Dinge des Alltags zu erledigen?

Die Antworten auf diese Fragen geben Hinweise auf die wichtigsten Symptome, die bei einer Depression auftreten können.

Depressionen können in den meisten Fällen wirksam behandelt werden, z. B. mit einer Psychotherapie oder mit Antidepressiva. Wie genau Depressionen bei Erwachsenen am besten behandelt werden sollen, ist in der „S3-Leitlinie/Nationalen Versorgungsleitlinie Unipolare Depression“ zusammengefasst, auf der die BPtK-Patienteninformation beruht.

Der Weltgesundheitstag ist ein jährlicher Aktionstag der Weltgesundheitsorganisation zu einem globalen gesundheitspolitischen Thema, mit dem die WHO an ihre Gründung am 7. April 1948 erinnert.

Übersichtlich die wesentlichen Inhalte

Neue BPtK-Broschürenreihe „Leitlinien-Info“ startet mit Unipolarer Depression

(BPtK) Die überarbeitete „S3-Leitlinie/Nationale Versorgungsleitlinie (NVL) Unipolare Depression“ enthält insgesamt 136 diagnostische und therapeutische Empfehlungen und Statements. Diese sind hilfreich, um mit Patienten eine individuelle Behandlungsstrategie zu erarbeiten.

Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) möchte die Leitlinienempfehlungen praxisorientiert für Psychotherapeuten verfügbar machen und beginnt deshalb eine neue Broschürenreihe: die „Leitlinien-Infos“. Die neue Reihe bietet übersichtlich die wesentlichen Inhalte aktueller Leitlinien. Der erste Band der Reihe behandelt die „Unipolare Depression“. Zentrale Abläufe bei Diagnostik und Therapie sind in Abbildungen dargestellt. Außerdem beinhaltet die Broschüre „Informationen für Patienten“, die ergänzend zur mündlichen Aufklärung ausgehändigt werden können.

Psychosoziale Faktoren von Beginn an berücksichtigen

NVL Kreuzschmerz komplett überarbeitet

(BPtK) Die komplett überarbeitete Nationale Versorgungsleitlinie (NVL) ist veröffentlicht. Sie betont die Bedeutung psychosozialer und arbeitsplatzbezogener Faktoren für die Entstehung, Aufrechterhaltung und Chronifizierung von Kreuzschmerzen stärker als bisher.

Psychosoziale Risikofaktoren wie Belastungen im persönlichen Umfeld des Patienten, Schwierigkeiten mit der Familie oder am Arbeitsplatz sollen nun von Beginn der Therapie an – und nicht erst nach 4 Wochen anhaltender Schmerzen – erfragt und berücksichtigt werden. Bei nicht eintretendem Therapieerfolg sollen diese dann systematisch mit Fragebögen erhoben werden. Zudem soll Patienten bereits nach 6 Wochen anhaltender Rückenschmerzen eine multimodale Therapie, die Schmerz-, Psycho- und Bewegungstherapie kombiniert, angeboten werden.

Für die 2. Auflage der NVL „Nicht-spezifischer Kreuzschmerz“ wurde die Leitlinie zwischen März 2015 und März 2017 überarbeitet. Ziel der NVL ist es, die Versorgung von Menschen mit nicht-spezifischen Kreuzschmerzen zu optimieren. Die Bundespsychotherapeutenkammer war an der Überarbeitung der NVL beteiligt und wurde in der Expertengruppe durch Prof. Dr. Monika Hasenbring vertreten.

Psychotherapeutische Angebote bei Crystal Meth empfohlen

S3-Leitlinie "Methamphetamin-bezogene Störungen" veröffentlicht

(BPtK) Für Patienten mit Abhängigkeit oder Missbrauch von Crystal Meth (chemisch: Methamphetamin) gab es bisher in Deutschland keine evidenzbasierten Behandlungskonzepte. Heute wurden in Berlin von der Drogenbeauftragten der Bundesregierung gemeinsam mit der Bundesärztekammer erstmals Empfehlungen vorgestellt, wie Konsumenten dieser illegalen Droge mit hohem Abhängigkeitspotenzial versorgt werden sollen. Die S3-Leitlinie zu Methamphetamin-bezogenen Störungen beinhaltet insgesamt 108 Empfehlungen zum diagnostischen Vorgehen, zu psychotherapeutischen und pharmakologischen Interventionen sowie zu Maßnahmen der Schadensminimierung, die sich in Studien als nachweislich wirksam erwiesen haben.

Ein wichtiger Schwerpunkt der Leitlinie liegt auf den Empfehlungen zu psychotherapeutischen Interventionen im Rahmen einer niederschwelligen Suchtberatung. Danach soll jedem Crystal-Meth-Konsumenten ein motivationsgerechtes psychotherapeutisches Beratungs- und Therapieangebot unterbreitet werden, unabhängig davon, ob eine Verdachtsdiagnose vorliegt. Dieses sollte nach dem Stepped-Care-Ansatz von niedrigschwelligen Aufklärungs-, Psychoedukations- und (motivierenden) Beratungsangeboten über verhaltenstherapeutische Behandlungen (z. B. Kontingenzmanagement) bis hin zu multimodalen Konsumreduktions- bzw. Entwöhnungstherapieprogrammen im ambulanten oder stationären Setting reichen.

Die Leitlinie ist in den vergangenen beiden Jahren im Auftrag der Drogenbeauftragten der Bundesregierung entwickelt worden. Ziel war es, auf Basis substanzspezifischer Studien eine bessere Versorgung der Suchtkranken und mehr Handlungssicherheit für therapeutisch tätiges Personal in der klinischen Praxis zu ermöglichen. Der Konsum von Crystal Meth nimmt in Deutschland stetig zu, ist aber regional noch sehr unterschiedlich ausgeprägt.

Verbindliche Personalanforderungen in psychiatrischen Kliniken

Bundestag verabschiedet PsychVVG

(BPtK) Psychisch kranke Menschen in psychiatrischen und psychosomatischen Krankenhäusern und Abteilungen sollen zukünftig an Leitlinien orientiert versorgt werden. Dafür wird der Gemeinsame Bundesausschuss beauftragt, bis zum 30. September 2019 verbindliche Personalvorgaben für eine leitlinienorientierte Versorgung in den Einrichtungen zu beschließen. Außerdem müssen die Kliniken ab dem 1. Januar 2017 gegenüber den Kostenträgern nachweisen, ob sie die Gelder, die sie für Personal verhandelt haben, auch vollständig für diesen Zweck verwendet haben. Dies hat der Bundestag gestern in 2./3. Lesung des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Versorgung und der Vergütung psychiatrischer und psychosomatischer Leistungen (PsychVVG, BT-Drs. 18/9528) beschlossen.

„Damit erhalten wir endlich mehr Transparenz darüber, mit welchem Personal Patienten in psychiatrischen Kliniken behandelt werden“, stellt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer, fest. „Mittel aus Personalbudgets dürfen nicht mehr für andere Zwecke eingesetzt werden. Wir können damit auch besser einschätzen, ob die verhandelten Mittel ausreichen, um vorgegebene Standards zu erfüllen.“ Deshalb erhalten die Krankenhäuser von 2017 bis 2019 auch die Möglichkeit, Geld für zusätzliche Stellen zu verhandeln, wenn dies notwendig ist, um die Vorgaben der Psychiatrie-Personalverordnung (Psych-PV) zu erfüllen.

Eine Studie der BPtK zu den Qualitätsberichten der Krankenhäuser hatte ergeben, dass ein Viertel der Einrichtungen der Erwachsenenpsychiatrie und der Kinder- und Jugendpsychiatrie nicht über ausreichend ärztliches und psychotherapeutisches Personal verfügen, um die Vorgaben der Psych-PV zu erfüllen. Besonders dramatisch ist die Situation in der Pflege. Nur knapp die Hälfte der psychiatrischen Krankenhäuser verfügt noch über ausreichend Pflegepersonal, gemessen an der Psych-PV.

Das Gesetz sieht zudem vor, dass die besonderen Anforderungen in der Versorgung von Kindern und Jugendlichen in den krankenhausindividuellen Budgets zu berücksichtigen sind. Außerdem muss beim leistungsbezogenen Krankenhausvergleich zwischen Erwachsenen- und Kinder- und Jugendpsychiatrie unterschieden werden. Schließlich soll auch der Operationen- und Prozedurenschlüssel zur Abbildung einer leitlinienorientierten Versorgung weiterentwickelt werden.

Neue Leitlinie zu selberverletzendem Verhalten

Kinder und Jugendliche häufig psychisch krank

(BPtK) Bis zu einem Drittel aller Jungen und Mädchen gibt an, sich schon mindestens einmal absichtlich selbst verletzt zu haben. In Deutschland beschädigen jedes Jahr rund 14 Prozent der Jugendlichen, vor allem Mädchen, ihre Haut durch Schneiden, Ritzen, Kratzen, Schlagen, Kneifen, Beißen oder Verbrennen. Circa vier bis fünf Prozent wiederholen die Selbstverletzungen. Seit neuestem liegt eine S2k-Leitlinie „Nicht-Suizidales Selbstverletzendes Verhalten (NSSV) im Kindes- und Jugendalter“ vor. Basierend auf der wissenschaftlichen Evidenz und einem interdisziplinären Konsens wurden eine einheitliche Klassifikation und Standards für die Diagnostik und Therapie geschaffen.

Selbstverletzendes Verhalten ist nach dem Internationalen Klassifikationssystem ICD-10 keine eigenständige Erkrankung, sondern ein Symptom einer emotional instabilen Persönlichkeitsstörung vom Borderline Typus. Die meisten der sich selbstverletzenden Jugendlichen lassen jedoch keine solche Persönlichkeitsstörung erkennen. Sie haben aber häufig andere psychische Erkrankungen. Auch haben sie ein höheres Risiko für spätere Suizidversuche und Suizide. Dies war der Anlass für die Entwicklung einer eigenen Behandlungsleitlinie für das Jugendalter.

Nach der akuten Wundversorgung und einer vollständigen körperlichen Untersuchung empfiehlt die Leitlinie eine psychopathologische Befunderhebung durch einen Psychotherapeuten oder einen Arzt. Dabei soll insbesondere die Suizidalität des Jugendlichen eingeschätzt werden. Ist eine Behandlung notwendig, muss geklärt werden, ob zunächst das selbstverletzende Verhalten oder die komorbide psychische Erkrankung im Vordergrund stehen soll. Liegt eine psychische Erkrankung vor, soll diese nach der jeweiligen störungsspezifischen Leitlinie behandelt werden.

Einen schnellen Überblick über die empfohlenen Behandlungsentscheidungen gibt die Leitlinie auf der Webseite der AWMF (Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften).