Schlagwortarchiv für: Leitlinien

Essstörungen in der psychotherapeutischen Praxis

Neue BPtK-Leitlinien-Info „Essstörungen”

(BPtK) Die BPtK hat eine Leitlinien-Info über die S3-Leitlinie „Diagnostik und Therapie der Essstörungen“ veröffentlicht. Die Broschüre richtet sich an alle Berufsgruppen, die Erwachsene sowie Kinder und Jugendliche mit Essstörungen behandeln und soll dabei helfen, die aktuellen diagnostischen und therapeutischen Empfehlungen bei den verschiedenen Formen von Essstörungen zu überblicken. Dafür wurden Informationen aus der Leitlinie praxisorientiert aufbereitet. Behandlungsempfehlungen werden aufgrund des unterschiedlichen therapeutischen Vorgehens für die verschiedenen Essstörungen voneinander getrennt beschrieben. Das letzte Kapitel der Leitlinien-Info fasst Informationen für Patient*innen zusammen, die ergänzend zur mündlichen Aufklärung an Patient*innen sowie Angehörige ausgehändigt werden können.

Psychiatrie-Richtlinie muss nachgebessert werden

BPtK fordert Ersatzvornahme des Gesundheitsministers

(BPtK) Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte am 16. September 2021 keine weitere Erhöhung der Minutenwerte für Psychotherapie in psychiatrischen Krankenhäusern beschlossen. Damit missachtete er den gesetzlichen Auftrag, die Psychotherapie in diesen Kliniken zu stärken. Jetzt muss Bundesgesundheitsminister Jens Spahn die Richtlinie zur Personalausstattung in Psychiatrie und Psychosomatik (PPP-Richtlinie) prüfen. Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) fordert, dass der Minister die mangelhafte psychotherapeutische Versorgung in psychiatrischen Krankenhäusern per Ersatzvornahme verbessert. Die BPtK hatte zusammen mit der Bundesärztekammer und der Patientenvertretung eine Erhöhung der Minutenwerte für Einzelpsychotherapie auf mindestens 75 bis 100 Minuten gefordert.

Der G-BA hatte eine solche substanzielle Erhöhung der psychotherapeutischen Behandlungs- und Personalkapazitäten in der Psychiatrie um ein Jahr verschoben. Nach fast zehn Jahren Beratung hatte er dies mit immer noch fehlenden Daten begründet. „Diese Begründung ist vorgeschoben“, stellt BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz fest. „Wie viel Psychotherapie für eine leitliniengerechte Versorgung in den Psychiatrien notwendig ist, lässt sich mit den Ist-Daten zur Personalausstattung nicht ermitteln. Diese Frage lässt sich nicht empirisch, sondern nur auf Basis von Expertenmeinungen beantworten.“ Tatsächlich hat der G-BA bereits eine Reihe von Expertenanhörungen durchgeführt, um eine leitliniengerechte Personalausstattung festzulegen.

Neue BPtK-Leitlinien-Info „Grundlagen und Übersicht“

Welche Leitlinien sind wichtig, bereits veröffentlicht oder geplant?

(BPtK) Zu den meisten psychischen Erkrankungen liegen mittlerweile evidenzbasierte Leitlinien vor. Viele empfehlen psychotherapeutische Behandlungen als Mittel der Wahl. Auch deshalb ist Psychotherapie in der ambulanten und stationären Behandlung von Menschen mit psychischen Erkrankungen nicht mehr wegzudenken.

Leitlinien sind häufig sehr umfangreiche Kompendien. Nicht alle Leitlinien sind immer leicht zu finden. Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) will dazu beitragen, dass die Empfehlungen wichtiger Leitlinien praxisorientiert für Psychotherapeut*innen verfügbar sind. Deshalb wurde die Reihe Leitlinien-Info konzipiert. In dieser Leitlinien-Info „Grundlagen und Übersicht“ informiert die BPtK darüber, wie Leitlinien erarbeitet werden und welche für Psychotherapeut*innen wichtig, bereits veröffentlicht oder geplant sind.

Kognitive Verhaltenstherapie bei Kindern und Jugendlichen mit Zwangsstörungen empfohlen

AWMF veröffentlicht S3-Leitlinie zu Zwangsstörungen im Kindes- und Jugendalter

(BPtK) Psychotherapie erzielt bei Zwangsstörungen im Kindes- und Jugendalter die besten Ergebnisse und ist deshalb die Behandlung der ersten Wahl. Zu diesem Ergebnis kommt die aktuelle S3-Leitlinie der Arbeitsgemeinschaft der wissenschaftlich-medizinischen Fachgesellschaften (AWMF). Die Leitlinie empfiehlt, dass eine störungsspezifische Kognitive Verhaltenstherapie (KVT) als Psychotherapie der ersten Wahl angeboten werden soll. Hierbei soll Expositions- und Reaktionsmanagement das Kernelement sein. Eine medikamentöse Behandlung mit einem Selektiven Serotonin-Wiederaufnahmehemmer soll in aller Regel erst dann erfolgen, wenn eine KVT nicht ausreichend wirksam war.

Die S3-Leitlinie zur Diagnostik und Behandlung von Zwangsstörungen im Kindes- und Jugendalter wurde unter Federführung der Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie e.V. (DGKJP) entwickelt und im Juni 2021 veröffentlicht. Die BPtK war in der Konsensusgruppe vertreten.

Leitlinien in der KJP-Praxis: das Projekt STAR-Train

Leitliniengerechter Umgang mit nicht-suizidalem selbstverletzendem Verhalten (NSSV) bei Kindern und Jugendlichen

(LPK BW) Unter der Förderung des Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) werden an der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie/Psychotherapie Ulm unter Leitung von Prof. Jörg M. Fegert momentan Fortbildungsangebote für Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen zum leitliniengerechten Umgang mit nicht-suizidalem selbstverletzenden Verhalten (NSSV) entwickelt, an welchen während der Projektlaufzeit kostenlos teilgenommen werden kann.

Studien im deutschsprachigen Raum zeigen, dass sich ca. 4% der 15-jährigen Schüler*innen mindestens fünf Mal innerhalb des letzten Jahres selbst verletzt haben und dass NSSV im Jugendalter häufig mit anderen psychischen Störungen einhergeht, welche sich auch im weiteren Lebensverlauf zeigen können.

Angesichts der hohen klinischen Bedeutung von NSSV ist es wichtig, dass Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen, die in der Primärversorgung von psychisch kranken Kindern und Jugendlichen tätig sind, wissen, wie betroffene Jugendliche adäquat behandelt werden können. Seit 2015 liegen klinische Behandlungsleitlinien für den Umgang mit nicht-suizidalem selbst­verletzendem Verhalten (NSSV) im Kindes- und Jugendalter vor.

Das Projekt STAR – Train (www.train.star-projekt.de) verfolgt den Ansatz, die verfügbaren Behandlungsleitlinien für den Umgang mit nicht-suizidalem selbstverletzendem Verhal­ten im Kindes- und Jugendalter verstärkt in die klinische Praxis zu bringen – das heißt, Wissen über die Behandlung von NSSV an Behandler*innen weiterzugeben und die Dissemination dieses Wissens zu beforschen. Dazu wird der Inhalt der klinischen Versorgungsleitlinie sowie deren Anwendung in drei verschiede­nen Formaten (Broschüre; Online-Kurs; Blended-Learning, d.h. Online-Kurs plus ergänzender halbtägiger Workshop) aufbereitet und deren Effektivität in einem begleitendem Forschungsde­sign untersucht.

Weitere Informationen über die geplanten Angebote finden Sie auf der Website www.train.star-projekt.de sowie im beiliegendem Flyer.

Im Rahmen einer ca. 10-minütigen-Online-Befragung wird außerdem der aktuelle Stand und Bedarf von Ärztinnen und Ärzten sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten zum Umgang mit Jugendlichen mit NSSV erhoben. Die Befragung ist unter folgendem Link zugänglich:

https://befragungen.elearning-kinderschutz.de/index.php/218395/lang-de

Wir würden uns freuen, wenn Sie die Zeit finden, an dieser Befragung teilzunehmen.

Bei Fragen zum Projekt können Sie das Projektteam gerne unter train@star-projekt.de kontaktieren. Den Link zum Kontaktformular finden Sie auch auf der Projektwebsite oben rechts.

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Schizophrenie in der psychotherapeutischen Praxis

Neue Broschüre in der BPtK-Reihe „Leitlinien-Info“ erschienen

(BPtK) Psychotherapie ist in allen Krankheitsphasen neben der Pharmakotherapie eine wirksame Behandlung. Das berücksichtigen auch die Empfehlungen der vollständig überarbeiteten und aktualisierten S3-Leitlinie „Schizophrenie“.

Die neue Leitlinien-Info „Schizophrenie“ gibt einen praxisorientierten Überblick über die Empfehlungen und Inhalte der S3-Leitlinie „Schizophrenie“. Abbildungen und Schaubilder ergänzen die Info und geben einen guten Überblick über Diagnostik und psychotherapeutische Behandlung von Schizophrenie sowie die Zusammenarbeit mit anderen Leistungserbringern.

Die Behandlung einer schizophrenen Erkrankung erfolgt in der Regel multiprofessionell. Versorgungskoordination und Zusammenarbeit mit anderen Leistungserbringern haben deshalb einen hohen Stellenwert. Dies ist eine besondere Herausforderung in der Behandlung, aber gleichzeitig eine Bereicherung für den psychotherapeutischen Alltag. Auch hierfür will die Leitlinien-Info eine Orientierungshilfe bieten, sowohl für Psychotherapeuten, die noch nicht so häufig Patienten mit einer Schizophrenie behandelt haben, als auch für Psychotherapeuten, die ihr vorhandenes Wissen auf den neuesten Stand bringen wollen.

Weiterhin psychotherapeutische Mangelversorgung in der Psychiatrie

BPtK: G-BA-Reform ist patientenmissachtend

(BPtK) Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) kritisiert die Entscheidung zur Personalausstattung in Psychiatrie und Psychosomatik als patientenmissachtend. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) scheitert an einer Reform, die dringend notwendig war, um die Patienten in den Krankenhäusern für psychisch kranke Menschen nach modernen Standards ausreichend und sachgerecht zu versorgen. „Der G-BA nimmt in Kauf, dass Patienten nicht die Behandlung bekommen, die sie benötigen“, kritisiert Dr. Dietrich Munz. „Auf den Stationen wird es weiter zu vermeidbarer Gewalt und Zwangsmaßnahmen kommen, da Patienten in psychischen Krisen nicht angemessen behandelt und ausreichend betreut werden können. Das Ergebnis der G-BA-Beratung ist angesichts dieser seit Jahren bekannten Personalmängel und Behandlungsdefizite beschämend.“ Die BPtK fordert deshalb von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, den G-BA-Beschluss zu beanstanden.

Nach fast fünfjähriger Beratungszeit hat der G-BA heute Mindestanforderungen an die Personalausstattung in Psychiatrie und Psychosomatik beschlossen. Er schreibt damit aber nur die Regelungen der fast 30 Jahre alten Psychiatrie-Personalverordnung fort. Eine nachhaltige Erhöhung des Personals, insbesondere mehr Pflegende und mehr Psychotherapeuten, wird es nicht geben. „Die Fortsetzung der psychotherapeutischen Mangelversorgung der Patienten vor allem in der Psychiatrie ist unverantwortlich“, kritisiert BPtK-Präsident Munz. „Der G-BA ist an seinem gesetzlichen Auftrag, eine leitlinienorientierte Versorgung in Krankenhäusern für psychisch kranke Menschen umzusetzen, kläglich gescheitert.“

Die Standards der überholten Psychiatrie-Personalverordnung führen inzwischen zu Fehlbehandlungen, weil Patienten keine fachgerechte Psychotherapie erhalten. Patienten der Allgemeinpsychiatrie erhalten danach in der Regel- und Intensivbehandlung nur maximal eine halbe Stunde Einzelpsychotherapie pro Woche. Das betrifft 73 Prozent der Patienten, die in der Psychiatrie behandelt werden. In anderen Bereichen, z. B. der Gerontopsychiatrie, erhalten sie noch weniger Psychotherapie. Mit den neuen Personalvorgaben bekommen Patienten künftig 50 Minuten Einzelpsychotherapie pro Woche. „Schwer kranke Menschen erhalten allerdings bereits in der ambulanten Versorgung mehrere Stunden Einzeltherapie“, erklärt BPtK-Präsident Munz. „In den psychiatrischen Krankenhäusern, die gerade eine intensivere Behandlung von psychisch kranken Menschen ermöglichen sollen, bleibt damit die Versorgung mehr als mangelhaft.“ Die BPtK fordert mindestens 100 Minuten Einzelpsychotherapie pro Woche für alle Patientengruppen in allen Behandlungsbereichen.

Die BPtK kritisiert seit Langem, dass in der Psychiatrie keine leitliniengerechte Versorgung der Patienten möglich ist. Dafür muss ein grundsätzlich neues Modell zur Berechnung der Personalausstattung in diesen Kliniken entwickelt werden. Maßgeblich ist, dass der Behandlungsbedarf verschiedener Patientengruppen anhand objektiver, nachvollziehbarer und überprüfbarer Kriterien festgelegt wird. Es muss klar sein, nach welchen Kriterien, z. B. Diagnose, psychosoziale Einschränkungen, somatische Komorbiditäten, Patienten klassifiziert werden und welcher Leistungsanspruch für sie damit verbunden ist. Die Krankenhäuser müssen die Kosten für das so berechnete Personal in den Budgetverhandlungen verbindlich berücksichtigen können. Im Gegenzug sollten die Krankenhäuser verpflichtet werden, Transparenz darüber herzustellen, welche Behandlungsleistungen mit dem vereinbarten Personal realisiert wurden. Die BPtK spricht sich dafür aus, dass der G-BA dazu gesetzlich verpflichtet wird, ein solches Modell zu entwickeln.

Depressionen deutlich häufiger diagnostiziert

Anteil unspezifischer Diagnosen immer noch viel zu hoch

(BPtK) Depressionen wurden 2017 um 26 Prozent häufiger diagnostiziert als 2009. 2017 erhielt etwa jeder sechste gesetzlich Krankenversicherte mindestens eine Diagnose einer depressiven Erkrankung. Allerdings beträgt der Anteil der ungenauen („unspezifischen“) Diagnosen immer noch 42 Prozent und ist damit viel zu hoch. Hausärzte stellten rund 60 Prozent der Depressionsdiagnosen. Von ihnen stammen auch 70 Prozent der unspezifischen Diagnosen. Bei fachspezifischen Ärzten und Psychotherapeuten lag der Anteil nur bei 6 Prozent. Das sind die zentralen Ergebnisse einer Versorgungsatlas-Studie des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung. Die Grundlage bildeten bundesweite vertragsärztliche Abrechnungsdaten zwischen 2009 und 2017 von jährlich mehr als 60 Millionen gesetzlich Krankenversicherten.

Frauen erhalten immer noch doppelt so häufig eine Depressionsdiagnose wie Männer. Doch nahmen diese Diagnosen bei Männern (plus 40 Prozent) doppelt so schnell zu wie bei Frauen (plus 20 Prozent). Die Zunahme war insbesondere bei jungen Männern sowie in ländlichen Kreisen besonders ausgeprägt.

Unspezifische Diagnosen sind Diagnosen, bei denen nicht zwischen den verschiedenen Depressionen unterschieden wird. Es wird beispielsweise nicht der Schweregrad der Depression kodiert, der notwendig ist, um die Indikation für eine leitliniengerechte Behandlung zu stellen. Depressionen können in den meisten Fällen wirksam behandelt werden, z. B. mit einer Psychotherapie oder mit Antidepressiva. Wie genau Depressionen bei Erwachsenen am besten behandelt werden sollen, ist in der „S3-Leitlinie/Nationale Versorgungsleitlinie Unipolare Depression“ dargestellt. Die Bundespsychotherapeutenkammer hat die wesentlichen Inhalte für Psychotherapeuten in einer Leitlinien-Info zusammengefasst. Außerdem beinhaltet die Broschüre „Informationen für Patienten“, die ergänzend zur mündlichen Aufklärung ausgehändigt werden können.

Stationäre Versorgung bei psychischen Erkrankungen mangelhaft

BPtK: „Sprechende Medizin in den psychiatrischen Kliniken stärken“

(BPtK) Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) fordert vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) eine deutliche Erhöhung des therapeutischen Personals in psychiatrischen Kliniken. „Die stationäre Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen hinkt viel zu sehr hinter Leitlinienempfehlungen her und ist im Schwerpunkt häufig medikamentös ausgerichtet“, kritisiert BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz. „Patientinnen und Patienten insbesondere in psychiatrischen Kliniken bekommen gerade einmal die Hälfte der psychotherapeutischen Gespräche, die für eine gute Versorgung notwendig wären.“

Menschen mit einer Schizophrenie erhielten 2017 im Durchschnitt nicht einmal ein 25-minütiges Einzelgespräch bei Ärzten, Psychotherapeuten oder Psychologen pro Woche. Auch die gruppenpsychotherapeutischen Angebote bestanden im Durchschnitt nur aus einer 25-minütigen Sitzung wöchentlich. Verglichen mit Leitlinienempfehlungen und Expertenmeinungen ist dies deutlich zu wenig. So empfiehlt die Leitlinie Schizophrenie mindestens 50 Minuten Einzelpsychotherapie pro Woche, einschließlich psychotherapeutischer Interventionen zum Beziehungsaufbau, zur Klärung von Behandlungszielen oder zur Herstellung eines Arbeitsbündnisses. Auch die meisten Patienten mit unipolaren Depressionen, Belastungs- und Anpassungsstörungen oder Angsterkrankungen erhalten im Durchschnitt pro Woche nur ein halbstündiges Gespräch mit einem Arzt, Psychotherapeuten oder Psychologen während ihrer stationären Behandlung in einer psychiatrischen Klinik.

„Die sprechende Medizin in psychiatrischen Kliniken muss deutlich gestärkt werden“, fordert BPtK-Präsident Munz. Der G-BA hat soeben um Stellungnahme zu neuen Personalstandards in psychiatrischen und psychosomatischen Krankenhäusern gebeten. Nach vierjährigen Beratungen will er bis zum 30. September 2019 über bessere Personalstandards in der stationären Versorgung von psychisch akut und schwer kranken Menschen entscheiden. Die Kliniken müssen ihren Patientinnen und Patienten endlich intensivtherapeutische Angebote machen können“, erklärt Munz. „Psychisch kranke Menschen erhalten ambulant oft ein besseres psychotherapeutisches Angebot als in den Kliniken.“

Literatur:

  • Bandelow B., Lueken U., Wolff J. et al., Leitliniengerechte stationäre psychiatrisch-psychotherapeutische/psychosomatische Behandlung von Angsterkrankungen. Nervenarzt 87 (3) 2016.
  • DGPPN e.V. (Hrsg.) für die Leitliniengruppe: S3-Leitlinie Schizophrenie. Langfassung, 2019, Version 1.0, zuletzt geändert am 15. März 2019, verfügbar unter: https://www.awmf.org/leitlinien/detail/ll/038-009.html.
  • PEPP-Browser 2018 (https://download.g-drg.de/PeppBrowser/2018/), eigene Auswertungen.
  • Schnell K., Hochlehnert A., Berger M. et al., Leitlinienentsprechende stationäre psychiatrisch-psychotherapeutische Behandlung der chronischen Depression, Der Nervenarzt 87 (3) 2016.

Alkoholstörungen in der psychotherapeutischen Praxis

2. Broschüre in der BPtK-Reihe „Leitlinien-Info“ erschienen

(BPtK) Einen praxisorientierten Überblick über die Inhalte und Empfehlungen der S3-Leitlinie “Screening, Diagnose und Behandlung alkoholbezogener Störungen” gibt die neue BPtK-Leitlinien-Info „Alkoholstörungen“. Abbildungen und Schaubilder ergänzen die Info und geben einen schnellen Überblick über die Versorgung von Alkoholstörungen sowie das Suchthilfesystem.

Die Broschüre soll auch über eine leitlinienorientierte Behandlung von Patienten mit Alkoholstörungen in der ambulanten psychotherapeutischen Praxis informieren. Sie soll dazu anregen, den Alkoholkonsum der Patienten systematischer abzufragen und zu einer besseren Erkennung von Alkoholstörungen beitragen. Als Praxismaterial enthält die Leitlinieninfo deshalb auch einen Fragebogen („AUDIT“) in der Lang- und Kurzversion, der von der Leitlinie als Screening-Instrument empfohlen wird.