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Zu wenig Personal in der Psychiatrie hat künftig Konsequenzen

G-BA beschließt Änderungen der PPP-Richtlinie

(BPtK) Ab dem 1. Januar 2026 greifen finanzielle Sanktionen, wenn psychiatrische Kliniken die Mindestanforderungen der Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie (PPP-Richtlinie) nicht einhalten. Für psychosomatische Kliniken bleiben die Sanktionen weiterhin ausgesetzt, bis notwendige Anpassungen der Mindestvorgaben an die Behandlungskonzepte der Psychosomatik umgesetzt worden sind. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am 18. Juni 2025 beschlossen.

»Die Erfahrungen haben gezeigt, dass der dringend notwendige Personalaufbau bisher nicht gelungen ist“, sagt Dr. Andrea Benecke, Präsidentin der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). „Wir hoffen, dass die Mindestvorgaben trotz der Schwierigkeiten, geeignetes Personal zu finden, künftig besser eingehalten werden und die Sanktionen nicht – wie vielerorts befürchtet wird – zu einem Abbau von Versorgungskapazitäten führen.“ Zahlen des IQTIG belegen, dass die Erfüllungsquoten der Mindestanforderungen zuletzt immer weiter gesunken sind.

Der G-BA beschloss außerdem die ersatzlose Streichung der monats- und stationsbezogenen Personaldokumentation. „Wenn Kliniken ihren Personaleinsatz nicht mehr den einzelnen Stationen zuordnen müssen, kann das Personal besser als bisher stations- und settingübergreifend eingesetzt werden. Damit wird der bürokratische Aufwand deutlich reduziert“, stellt Dr. Andrea Benecke fest. „Zusammen mit einer Erweiterung der Anrechnungsmöglichkeiten von Fach- und Hilfskräften auf Ärzt*innen und Pflegepersonal sowie der Zusammenfassung der Spezial- und Bewegungstherapeut*innen in einer Berufsgruppe erhalten die Krankenhäuser noch einmal mehr Flexibilität für den Personaleinsatz.“ Die Einhaltung der Mindestanforderungen wird damit für die Krankenhäuser einfacher.

»Bei den jetzt beschlossenen Änderungen darf es nicht bleiben“, mahnt die BPtK-Präsidentin. „In den Kliniken fehlt nach wie vor ausreichend Personal für eine leitliniengerechte Versorgung. Wir erwarten, dass der G-BA sein Versprechen einlöst und die PPP-Richtlinie bis 2027 so weiterentwickelt, dass eine bessere psychotherapeutische Versorgung in den Kliniken möglich wird.“

Wichtige Hinweise für die Weiterentwicklung gibt der am 18. Juni vom G-BA veröffentlichte erste Evaluationsbericht zur PPP-Richtlinie ab. Für 75 Prozent der Kliniken sind die schwierigen Budgetverhandlungen das Haupthindernis für einen leitliniengerechten Personalschlüssel. Ein Grund liege darin, dass es keine Empfehlungen gebe, was eine leitliniengerechte Versorgung ist bzw. wie viel Personal hierfür erforderlich ist. Die BPtK fordert deshalb seit Langem, die PPP-Richtlinie um Qualitätsempfehlungen für eine leitliniengerechte Versorgung zu ergänzen.

ePA-Nutzung bei Kindern und Jugendlichen: Neue KBV-Richtlinie schafft Orientierung für Praxen

(LPK BW) Mit Wirkung zum 1. April 2025 hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) eine neue Richtlinie zum Umgang mit der elektronischen Patientenakte (ePA) bei Kindern und Jugendlichen erlassen. Ziel ist es, bestehende Unsicherheiten und juristische Grauzonen im psychotherapeutischen Alltag zu beseitigen und insbesondere den Schutz von Minderjährigen zu gewährleisten.

Die Richtlinie legt fest, dass Psychotherapeut*innen (und Ärzt*innen) die ePA bei Patient*innen unter 15 Jahren nicht befüllen dürfen, „sofern dem erhebliche therapeutische Gründe entgegenstehen“. Darüber hinaus ist eine Befüllung ausgeschlossen, wenn „gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohles eines Kindes oder Jugendlichen vorliegen“ und somit der wirksame Schutz der betroffenen Person in Frage gestellt wäre. In diesen Fällen ist der entsprechende Vermerk in der Behandlungsdokumentation verpflichtend.

Die Bundespsychotherapeutenkammer sowie verschiedene Verbände hatten zuvor auf bestehende Unsicherheiten hingewiesen, insbesondere im Hinblick auf widersprüchliche Wünsche Sorgeberechtigter zur Speicherung sensibler Daten in der ePA. Die neue Richtlinie adressiert diese Problematik und betont, dass das Kindeswohl bei der Nutzung digitaler Gesundheitsanwendungen im Vordergrund stehen muss.

In einem offiziellen Informationsschreiben erklärte Dr. Philipp Stachwitz, Leiter des Stabsbereichs Digitalisierung bei der KBV, dass diese Klarstellungen dringend erforderlich gewesen seien, da gesetzliche Regelungen durch die noch ausstehende Regierungsbildung nicht zeitnah verabschiedet werden konnten.

Die Richtlinie soll „Handlungssicherheit“ im Umgang mit der Kinder-ePA schaffen und den Schutz von Minderjährigen in den Mittelpunkt stellen. Auch Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach äußerte Verständnis für die bestehenden Bedenken und versicherte, dass die Wahrung der Rechte von Kindern und Jugendlichen bei der Nutzung der ePA oberste Priorität habe.

Diese Regelung stellt einen wichtigen Schritt zur rechtssicheren Anwendung der ePA im Bereich der psychotherapeutischen Versorgung von Minderjährigen dar und unterstreicht die Verantwortung der Heilberufe gegenüber dem Wohl junger Patientinnen und Patienten.

 

Chance zur Verbesserung der Psychiatrie-Versorgung verpasst

BPtK sieht Versäumnis in der Krankenhausreform

(BPtK) Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) hält es für ein Versäumnis, dass mit der Krankenhausreform keine Regelung für mehr Personal in Psychiatrien geschaffen wird. Der Deutsche Bundestag hat das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG; BT-Drs. 20/11854) heute in 2./3. Lesung beschlossen.

»Die Krankenhausreform hat von Anfang an die Versorgung von psychisch kranken Menschen in Psychiatrien außer Acht gelassen. Die Chance wurde verpasst, das Qualitätsversprechen der Krankenhausreform auch gegenüber Patient*innen in den Psychiatrien einzulösen“, kritisiert BPtK-Präsidentin Dr. Andrea Benecke den Beschluss des KHVVG. „Eine leitliniengerechte Versorgung in den Psychiatrien geht nur mit mehr Personal. Ein gesetzlicher Auftrag, die Personalrichtlinie für Psychiatrien um Qualitätsvorgaben zu ergänzen, hätte das schon lange bestehende Problem beheben können.“

Die BPtK hatte zudem gefordert, mit dem KHVVG die Refinanzierung von psychotherapeutischen Weiterbildungsstellen in den Psychiatrien gesetzlich zu sichern, wenn alle Planstellen besetzt sind. „Fachkräfte wachsen nicht auf Bäumen. Nur wenn die Kliniken ausreichend Weiterbildungsstellen für Psychotherapeut*innen schaffen können, haben wir in Zukunft genügend Fachpsychotherapeut*innen für die Versorgung“, so Dr. Benecke. „Wir setzen jetzt auf die Länder und werden uns dafür einsetzen, dass – sollte der Vermittlungsausschuss angerufen werden – Nachforderungen für die Psychiatrie gestellt werden.“

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Mehr Psychotherapie in der Psychiatrie schaffen

BPtK fordert Änderungen in der Krankenhausreform

(BPtK) Patient*innen in der Psychiatrie müssen mehr Psychotherapie erhalten. Anlässlich der Anhörung zum Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG; BT-Drs. 20/11854) im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestags fordert die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), eine bessere psychotherapeutische Versorgung in der Psychiatrie zu schaffen.

»Wir fordern die doppelte Dosis Psychotherapie für Patient*innen in Psychiatrien. Für eine leitliniengerechte Behandlung sind 100 Minuten Einzelpsychotherapie pro Woche nötig. Die Personalvorgaben für die Psychiatrien müssen dringend gesetzlich angepasst werden“, fordert BPtK-Präsidentin Dr. Andrea Benecke.

Aktuell erfüllt mehr als die Hälfte der Krankenhäuser die bestehenden Personalmindestvorgaben nicht, sodass die meisten Patient*innen noch weit weniger Psychotherapie als 50 Minuten pro Woche erhalten. Für eine bessere psychotherapeutische Versorgung muss die Personalrichtlinie für Psychiatrien (PPP-Richtlinie) um Qualitätsvorgaben für eine leitliniengerechte Versorgung ergänzt werden, damit mehr Personal eingestellt wird.

»Für eine leitliniengerechte psychotherapeutische Behandlung sind bundesweit rund 1.800 zusätzliche Vollzeitstellen in den Psychiatrien notwendig. Diese Stellen können besetzt werden, nämlich auch mit den Absolvent*innen des neuen Psychotherapie-Studiums, die ihre Weiterbildung zur Fachpsychotherapeut*in in den Kliniken absolvieren müssen”, so Benecke weiter. „Mit der Krankenhausreform müssen die gesetzlichen Rahmenbedingungen geschaffen werden, damit Psychiatrien zusätzliche Personalstellen und ausreichend Weiterbildungsstellen refinanziert bekommen.

Welche Leitlinien für die psychotherapeutische Praxis relevant sind

BPtK-Leitlinien-Info „Grundlagen und Übersicht" aktualisiert

(BPtK) Zu den meisten psychischen Erkrankungen liegen mittlerweile evidenzbasierte Leitlinien vor. Die meisten empfehlen psychotherapeutische Behandlungen als Mittel der Wahl. Auch deshalb ist Psychotherapie in der ambulanten und stationären Behandlung von Menschen mit psychischen Erkrankungen nicht mehr wegzudenken.

Leitlinien sind häufig sehr umfangreiche Kompendien. Nicht alle Leitlinien sind immer leicht zu finden. Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) will dazu beitragen, dass die Empfehlungen wichtiger Leitlinien praxisorientiert für Psychotherapeut*innen verfügbar sind. In dieser aktualisierten Leitlinien-Info „Grundlagen und Übersicht“ informiert die BPtK darüber, wie Leitlinien erarbeitet werden und welche für Psychotherapeut*innen wichtig, bereits veröffentlicht oder geplant sind.

Klinikreform muss dringend überarbeitet werden

BPtK fordert leitliniengerechte Versorgung in der Psychiatrie

(BPtK) Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) kritisiert, dass im heute vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurf eines Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) die stationäre Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen unberücksichtigt bleibt. Nun liegt es in den Händen des Bundesrates und des Deutschen Bundestages, den Gesetzentwurf nachzubessern.

Die BPtK wertet dies als vertane Chance, denn seit Jahren ist bekannt, dass die Personalausstattung in Psychiatrie und Psychosomatik (gemäß Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie, PPP-RL) nicht ausreicht, um eine leitliniengerechte Versorgung der Patient*innen zu gewährleisten. „Die Klinikreform muss genutzt werden, um die Behandlungsqualität in der stationären Versorgung auch für Menschen mit psychischen Erkrankungen zu steigern. Mehr Personal sichert eine leitliniengerechte Versorgung, die zu besseren Behandlungsergebnissen führt“, so BPtK-Präsidentin Dr. Andrea Benecke. „Deshalb fordert die BPtK, dass in der PPP-Richtlinie Qualitätsvorgaben für eine leitliniengerechte Behandlung ergänzt werden.”

Das Problem hat noch eine weitere Dimension: Leitliniengerechte Versorgung und gute Behandlungsergebnisse erfordern ausreichend Fachkräfte. „Als Weiterbildungsstätten sorgen die Kliniken für den Fachkräftenachwuchs. Auch um die psychotherapeutische Weiterbildung anbieten zu können, brauchen sie die gesetzlich verbriefte Sicherheit, zusätzliche Personalstellen für die Weiterbildung refinanziert zu bekommen“, fordert Benecke weiter.

Die BPtK hatte bereits in ihrer Stellungnahme zum Referentenentwurf des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes und in der Verbändeanhörung im Bundesgesundheitsministerium auf notwendige Änderungen hingewiesen.

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Klarer Appell an den Bundesgesundheitsminister, intensive Debatten zur Weiterbildung und Wahlen wichtiger Gremien

43. Deutscher Psychotherapeutentag in Berlin

(BPtK) Am 17. und 18. November fand der 43. Deutsche Psychotherapeutentag (DPT) in Berlin statt. Er startete mit einer gesundheitspolitischen Enttäuschung. Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) hatte Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach zu einem Grußwort eingeladen. In seiner Videobotschaft bekräftigte der Minister, dass die Bundesregierung beabsichtige, die Wartezeiten auf eine Psychotherapie insbesondere für Kinder und Jugendliche zu reduzieren. Darüber hinaus werde der Psychiatrie-Dialog zur Weiterentwicklung der Hilfen für psychisch erkrankte Menschen fortgesetzt. Weitere Themen sprach er nicht an. Die Reaktion der Delegierten war konsterniertes Schweigen.

BPtK befürchtet anhaltende Unterversorgung in psychiatrischen Kliniken

G-BA setzt Sanktionen bei Unterschreiten der Mindestpersonalvorgaben aus

(BPtK) Psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen haben bis 2026 Aufschub bekommen, sich auf die die Personalvorgaben der Richtlinie „Personalausstattung in Psychiatrie und Psychosomatik“ (PPP-Richtlinie) einzustellen. Bis dahin müssen sie keine Konsequenzen befürchten, wenn sie diese unterschreiten. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in seiner gestrigen Sitzung beschlossen.

»Die gewonnene Zeit darf nicht ungenutzt verstreichen. Im Interesse der Patient*innen muss der dringend nötige Personalaufbau für eine leitliniengerechte Versorgung jetzt erfolgen“, mahnt Dr. Andrea Benecke, Präsidentin der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). „Seit Jahren verschiebt der G-BA die Umsetzung des gesetzlichen Auftrags, eine leitliniengerechte psychotherapeutische Versorgung der Patient*innen im Krankenhaus sicherzustellen und die Personalmindestanforderungen entsprechend zu erhöhen.“ Statt eines kompletten Aussetzens der Sanktionen hatte sich die BPtK deshalb für eine Absenkung der Höhe der Sanktionen ausgesprochen, damit der befürchtete „Kahlschlag“ in der Versorgung abgewendet werden kann. Zugleich sollte der Anreiz für die Kliniken erhalten bleiben, das erforderliche Personal anzustellen und mehr vollstationäre Betten in stationsäquivalente, personaleffizientere tagesklinische und ambulante Behandlungsangebote umzuwandeln.

Gerade die Erfahrungen mit der Psychiatrie-Personalverordnung (Psych-PV) haben gezeigt, dass ohne einen gewissen Anpassungsdruck die erforderlichen Veränderungen häufig nicht erreicht werden können. „Wir hoffen, dass mit dieser G-BA-Entscheidung nicht eine weitere Abwärtsspirale beim therapeutischen Personal in den Krankenhäusern angestoßen wird”, sagt BPtK-Präsidentin Benecke. „Die Überlastung der vorhandenen Mitarbeiter*innen in den Häusern setzt sich nun erst einmal weiter fort mit der Gefahr, dass noch mehr Personal abwandert und sich die Überlastungssituation weiter verschärft.“

Aktuell erfüllt gerade mal die Hälfte der Einrichtungen einen Umsetzungsgrad von 90 Prozent, knapp 8 Prozent der Erwachsenenpsychiatrien erreichen nicht einmal einen Umsetzungsgrad von 80 Prozent der Personalvorgaben. Das geht aus dem 3. Quartalsbericht 2022 des Instituts für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) zur Einhaltung der Mindestvorgaben hervor. Dies sind Zustände, die im Sinne der Patient*innenversorgung so schnell wie möglich geändert werden müssen.

Wirkung der Psychotherapie nach acht bis zwölf Wochen prüfen

3. Auflage der Nationalen Versorgungsleitlinie Unipolare Depression

(BPtK) Am 29. September 2022 wurde die 3. Auflage der Nationalen Versorgungsleitlinie Unipolare Depression veröffentlicht. Das Kapitel zur Psychotherapie wurde um weitere Empfehlungen ergänzt. So empfiehlt die Leitlinie nach acht bis zwölf Wochen die Wirkung der psychotherapeutischen Behandlung zu prüfen: „Bei ausbleibender Besserung im Sinne der vereinbarten individuellen Therapieziele sollen nach etwa acht bis zwölf Wochen mögliche Ursachen abgeklärt werden. Gemeinsam mit den Patient*innen soll über eine Anpassung des psychotherapeutischen Vorgehens gesprochen und entschieden werden.“

Außerdem soll bereits in der Sprechstunde oder spätestens in der Probatorik mit der Patient*in gemeinsam geklärt werden, welches psychotherapeutische Verfahren für die Patient*in angemessen ist. Dabei soll die Psychotherapeut*in in einem sozialrechtlich anerkannten Psychotherapieverfahren ausgebildet sein. Die Auswahl soll im direkten Kontakt mit den Patient*innen erfolgen und zum Beispiel nicht durch Case Manager von Krankenkassen.

Weitere Neuerungen in der Leitlinie betreffen einen Schwerpunkt zur Versorgungskoordination sowie Empfehlungen zu komplexen Versorgungsformen.

Die 3. Auflage der Leitlinie, an der auch die BPtK beteiligt war, gilt nun bis 29.September 2027.

Neue Bundesregierung: Bessere Versorgung psychisch kranker Menschen

BPtK zum gesundheitspolitischen Programm der Ampelkoalition

(BPtK) Der Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP greift die Probleme in der Versorgung psychisch kranker Menschen auf. „Die neue Bundesregierung will die Versorgung psychisch kranker Menschen verbessern“, stellt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), fest. „Sie hat erkannt, dass zu einer leitliniengerechten Versorgung Psychotherapie gehört.“

  • Im Koalitionsvertrag sind ausdrücklich die monatelangen Wartezeiten auf ambulante Behandlungsplätze erwähnt: „Wir reformieren die psychotherapeutische Bedarfsplanung, um Wartezeiten auf einen Behandlungsplatz, insbesondere für Kinder und Jugendliche, aber auch in ländlichen und strukturschwachen Gebieten deutlich zu reduzieren.“
  • Auch schwer psychisch kranke Menschen können mit einer besseren ambulanten Versorgung rechnen: „Wir verbessern die ambulante psychotherapeutische Versorgung insbesondere für Patienten mit schweren und komplexen Erkrankungen und stellen den Zugang zu ambulanten Komplexleistungen sicher. Die Kapazitäten bauen wir bedarfsgerecht, passgenau und stärker koordiniert aus.“
  • In psychiatrischen Krankenhäusern soll die psychotherapeutische Versorgung leitlinien- und bedarfsgerecht ausgebaut werden: „Im stationären Bereich sorgen wir für eine leitliniengerechte psychotherapeutische Versorgung und eine bedarfsgerechte Personalausstattung.“

„Damit sind zentrale Probleme benannt und Abhilfe ist versprochen“, begrüßt BPtK-Präsident Munz die gesundheitspolitischen Pläne der neuen Bundesregierung.

Der Gemeinsame Bundesausschuss muss mit einer Strukturreform rechnen. Der Einfluss der Patient*innen und der Gesundheitsberufe soll gestärkt werden. „Die Interessen derjenigen, die Versorgung organisieren und finanzieren, stehen viel zu sehr im Vordergrund“, erläutert Munz. „Patient*innen und Gesundheitsberufe müssen mitentscheiden können.“

Schließlich plant die neue Bundesregierung einen Paradigmenwechsel in der Migrations- und Integrationspolitik: „Wir wollen reguläre Migration ermöglichen“, stellt der Koalitionsvertrag fest. „Wir wollen die illegalen Zurückweisungen und das Leid an den Außengrenzen beenden.“ Der BPtK-Präsident hatte jüngst gefordert, für Flüchtlinge eine Möglichkeit zu schaffen, legal nach Deutschland zu gelangen, Schutz und Hilfe zu erhalten oder Asyl zu beantragen. „Menschen auf der Flucht erleben nicht nur im Herkunftsland und auf dem Fluchtweg lebensbedrohliche Ereignisse, die psychisch schwer verletzen, sondern auch die Erfahrungen an den europäischen Grenzen traumatisieren viele Menschen zusätzlich“, kritisiert Munz. Die Bundesregierung plant insbesondere für Migrant*innen, Flüchtlinge und andere fremdsprachige Patient*innen die Sprachmittlung bei notwendiger medizinischer Behandlung durch die gesetzliche Krankenversicherung zu finanzieren. „Für viele psychisch kranke Menschen, die nicht oder noch nicht deutsch sprechen wird damit der Weg in die Behandlung geebnet“, erläutert Munz.

Die Klimapolitik der neuen Bundesregierung hat auch eine gesundheitspolitische Seite. „Nur mit einer konsequenten Klimapolitik können wir Katastrophen wie zum Beispiel die im Ahrtal verhindern“, betont Munz. „Das ist uns Psychotherapeut*innen ein großes Anliegen, auch weil wir das psychische Leid der Menschen dort erlebt haben. Diese psychischen Verletzungen heilen manchmal langsamer als ein gebrochenes Bein. Psychotherapeut*innen werden die geplanten Maßnahmen zur Eindämmung der Klimakatastrophe unterstützen.“