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ePA-Befüllungspflicht soll bei Vorliegen erheblicher therapeutischer Gründe und Kindeswohlgefährdung entfallen

Gesetzentwurf sieht neue Ausnahmeregelung vor

(BPtK) Im Gesetzesentwurf zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege, der am 6. August das Bundeskabinett passiert hat, ist auch eine Neuregelung zur elektronischen Patientenakte (ePA) vorgesehen: Psychotherapeut*innen, Ärzt*innen, Krankenhäuser und Apotheken sollen ab Oktober 2025 zwar verpflichtet werden, die ePA zu befüllen. Die Befüllungspflicht soll aber entfallen, wenn bei Patient*innen erhebliche therapeutische Gründe oder Rechte Dritter gegen die Befüllung sprechen oder gewichtige Anhaltspunkte für eine Gefährdung des Kindeswohls bei unter 15-Jährigen vorliegen und die Befüllung der ePA den Schutz des Kindes infrage stellen würde. Leistungserbringer*innen sollen in diesen Fällen die Gründe für eine Nichtbefüllung nachprüfbar in ihrer Behandlungsdokumentation protokollieren.

Bereits im April hatte die Kassenärztliche Bundesvereinigung eine Richtlinie erlassen, der zufolge die Nichtbefüllung der ePA von Kindern und Jugendlichen unter 15 Jahren nicht gegen vertragsärztliche Pflichten verstößt, wenn erhebliche therapeutische Gründe oder das Kindeswohl dem entgegenstehen.

Die Bundespsychotherapeutenkammer begrüßt die geplante Regelung. Gleichzeitig hält sie es für erforderlich, dass der Schutz der Patient*innen, insbesondere von Kindern und Jugendlichen, vollständig umgesetzt wird. Aus Sicht der BPtK muss eine Lösung für die von der Krankenkasse in die ePA eingestellten Abrechnungsdaten gefunden werden. Denn auch über die Abrechnungsdaten können beispielsweise Maßnahmen bezüglich einer möglichen Kindeswohlgefährdung erkennbar sein.

Sommerempfang der Heilberufekammern und KVen am 9. Juli 2025

(LPK BW) Am 9. Juli 2025 fand der diesjährige Sommerempfang der Heilberufekammern und der Kassenärztlichen Vereinigungen im Garten der KVBW in Stuttgart statt. Die Veranstaltung brachte erneut zahlreiche hochrangige Gäste aus den Bereichen Gesundheitspolitik, Standesvertretungen und Versorgung zusammen. Das Treffen dient traditionell dem Austausch und der Förderung der sektorenübergreifenden Vernetzung im baden-württembergischen Gesundheitswesen.

Die Gastgeberin, Dr. Doris Reinhardt (KVBW), eröffnete den Sommerempfang mit einer Begrüßungsrede, in der sie die Rolle der Selbstverwaltung in einem krisenfesten und zukunftsorientierten Gesundheitssystem hervorhob. Sie betonte die Notwendigkeit, berufsübergreifend zusammenzuarbeiten, um nachhaltige Versorgungsstrukturen für die Menschen im Land sicherzustellen.

Auch Sozial- und Gesundheitsminister Manfred Lucha war anwesend und wandte sich mit einem Grußwort an die Gäste. In seiner Ansprache würdigte er die kontinuierliche Zusammenarbeit mit den Heilberufekammern und KVen als verlässliche Partner der Landesregierung. Er betonte die Bedeutung gemeinsamer Strategien zur Sicherung der Versorgung und stellte dabei das Wohl der Patientinnen und Patienten in den Mittelpunkt.

Neue Praxissitze für Psychotherapeut*innen in Baden-Württemberg ausgeschrieben

(LPK BW) Sehr geehrte Kammermitglieder, wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass der Zulassungsausschuss neue Praxissitze für die vertragspsychotherapeutische Versorgung ausgeschrieben hat. 

Nähere Informationen finden Sie unter folgendem Link: https://www.kvbawue.de/praxis/niederlassung/ausgeschriebene-praxissitze/ 

Sicherheit und Gewaltprävention in Arzt- und Psychotherapiepraxen

Gemeinsame Veranstaltung der Kassenärztlichen Vereinigung und der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg am 23. Mai 2025 in Offenburg

(LPK BW) Am 23. Mai 2025 wird eine gemeinsame Fortbildungsveranstaltung der Kassenärztlichen Vereinigung und der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg in Offenburg zum Thema: „Sicherheit und Gewaltprävention in Arzt- und Psychotherapiepraxen“ stattfinden.

Nähere Einzelheiten zur Veranstaltung und Anmeldung können Sie der beiliegenden Information der Kassenärztlichen Vereinigung entnehmen.

Nachtrag: Die Teilnahme ist nun auch für Privatpraxen aus dem Raum Offenburg möglich.

Anmeldung und weitere Informationen zur Veranstaltung

GB-A-Richtlinie Komplexversorgung psychisch schwer kranker Menschen (KSV-Psych-Richtlinie) als Chance

Erfolgreiche Online-Fortbildung der LPK Baden-Württemberg gemeinsam mit der Landesärztekammer, der Kassenärztlichen Vereinigung und dem Landesverband Gemeindepsychiatrie

(LPK BW) In den Räumlichkeiten der Landesärztekammer Baden-Württemberg fand am 8. März 2023 eine online-Informationsveranstaltung statt zur „Richtlinie über die berufsgruppenübergreifende, koordinierte und strukturierte Versorgung insbesondere für schwer psychisch kranke Versicherte mit komplexem psychiatrischen oder psychotherapeutischen Behandlungsbedarf (KSV-Psych-RL)“.

Sommerfest der LÄK, LZK, LPK, KV und KZV

(LPK BW) Am 13. Juli fand bei schönem Wetter im Garten der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg wieder das jährliche Sommerfest der Ärzte- (LÄK), Zahnärzte (LZK) und Psychotherapeutenkammer (LPK) sowie der KV und Kassenzahnärztlichen Vereinigung (KZV) statt. Viele Gäste aus Gesundheitspolitik und Gesundheitsversorgung waren der Einladung gefolgt. Die erstmals seit 2020 wieder in Präsenz stattgefundene Veranstaltung stellt für alle Beteiligten ein wichtiges Forum zur Vernetzung des Gesundheitswesens im Land dar.

Gegen das Auslaufen der Corona-Sonderregelungen zum aktuellen Zeitpunkt

Resolution der Vertreterversammlung der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg

(LPK BW) Die vergangenen Samstag tagende Vertreterversammlung der LPK Baden-Württemberg fordert in einer Resolution die beiden Vertragspartner im Bewertungsausschuss – die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) – dazu auf, die bisherigen Corona-Sonderregelungen in der Psychotherapie hinsichtlich Videobehandlungen, telefonischer Konsultation und Umwandlung der Gruppenpsychotherapie  bei Anhalten der pandemischen Lage unverändert weiterzuführen, zumindest noch im zweiten Quartal, und bitten um einen entsprechenden Beschluss.

Wirtschaftlichkeitsprüfung in der Kassenpraxis

Paper von Ulrike Böker und Stephanie Tessmer-Petzendorfer

(LPK BW) Zur Kosten- und Leistungsmengenregulation innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sowie zur Gewährleistung ihrer Funktionsfähigkeit gibt es ein sogenanntes Wirtschaftlichkeitsgebot für Leistungen, die zulasten der gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden. Vertragspsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten sind bei psychotherapeutischen Leistungen und bei Verordnungen bzw. veranlassten Leistungen an dieses Wirtschaftlichkeitsgebot gebunden. Alle Informationen dazu finden Sie auf unserer neuen Seite zur Kassenpraxis.

KVBW hat Nachweisfrist für die Fortbildung nach § 95d SGB um 9 Monate verlängert

(LPK BW) Der Vorstand der KVBW hat am 13.10.2020 folgendes mitgeteilt: Bis 30.09.2020 konnte die Fortbildungspflicht mit nur 200 Punkten anstatt regulär mit 250 Punkten nachgewiesen werden. Diese Regelung ist jetzt ausgelaufen. Die Frist zum Nachweis der Fortbildungspflicht wurde auf Bundesebene aktuell bis zum 31.12.2020 verlängert (insgesamt gültig vom 01.04.2020 bis 31.12.2020). Davon abgeleitet erhält in Baden-Württemberg jedes Mitglied auf das Ende seines individuellen Nachweiszeitraumes eine Verlängerung um neun Monate. Am Ende dieses verlängerten Zeitraumes sind dann wieder 250 Punkte über ein Zertifikat der Kammer nachzuweisen.

Aktualisierung: BPtK-Praxis-Info Coronavirus

Die neuen bundesweiten Regelungen zur Telefonbehandlung

(BPtK) Aufgrund der neuen bundesweiten Regelungen zur psychotherapeutischen Versorgung per Telefon hat die BPtK ihre Praxis-Info Coronavirus aktualisiert.

Die Corona-Pandemie verändert viele Abläufe im Alltag. Infizierte Patient*innen benötigen Online-Behandlungen per Videotelefonat. Hygienevorschriften und neue Meldepflichten sind zu beachten. Und nicht zuletzt: Was passiert, wenn zu viele Patient*innen absagen? Kann ich meine Praxis schließen? Gibt es Härtefallregelungen oder Entschädigungszahlungen? Die aktualisierte Praxis-Info informiert über Hygiene, Videobehandlung, Fortführung von Behandlungen per Telefon, Meldepflichten und Entschädigungen.

Die Praxis-Info Coronavirus wird weiter fortwährend aktualisiert.